[9452] Fortsetzung der Hauptverhandlung am Mittwoch, den 5. Mai 1976, um 9.04 Uhr
(107. Verhandlungstag)
Gericht und Bundesanwaltschaft erscheinen in derselben Besetzung wie am 1. Verhandlungstag.
Als Urkundsbeamte sind anwesend:
Just. Ass. Clemens
Just. Ass. z. A. Scholze
Die Angeklagten sind nicht anwesend.[1]
Als Verteidiger sind anwesend:
Rechtsanwälte Eggler, Künzel, Schnabel, Schwarz, König, Linke und Grigat.
Als Zeugen sind anwesend:
POM Werner Stoll
KHM Karl Montag
KHK Karl-Heinz Tietgen
KK Helmut Voigt
KR Bodo Kindermann
Vors.:
Wir können die Sitzung fortsetzen.
Zunächst zwei kleine Hinweise: Ich darf bemerken, Pflichtverteidigung,[2] Herr Dr. Heldmann, Herr Rechtsanwalt Schily, sind bis jetzt keine Entschuldigungen[3] eingegangen. Herr Rechtsanwalt Schlaegel verspätet sich offensichtlich. Herr Rechtsanwalt König ist für einen Teil des Vormittags heute entschuldigt.
Für den 12. 5. ist vorgesehen gewesen, der Sachverständige Dr. Kremmling vom Hessischen Landeskriminalamt. Es ist uns mitgeteilt worden, daß er das hier interessierende Gutachten nur im Verwaltungswege mitunterzeichnet, an der Herstellung nicht beteiligt war. Erstellt und erarbeitet ist es von Herrn Dr. Kexel, der ja ohnedies kommt. Ich bitte also Herrn Dr. Kremmling zu streichen, er ist abgeladen worden, weil er hier nicht zur Sache beitragen könnte.
Wir haben gestern dem Herrn Sachverständigen Dipl. Psychologen Hecker noch Vergleichsmaterial, handschriftliches der Angeklagten [9453] Ensslin und Meinhof zukommen lassen, damit das verglichen werden kann, mit dem beim BKA vorhanden Vergleichsmaterial und haben den Herrn Sachverständigen gebeten, über diese Vergleiche das evtl. Ergebnis zu berichten, anlässlich seiner nächsten Anhörung.
Herr Rechtsanwalt Linke.
RA Li[nke]:
Zweifellos erfahren die Prozeßbeteiligten noch, um welches Vergleichsmaterial es hier handelt.
Vors.:
Das kann ich Ihnen ohne weiteres aus dem Gedächtnis sagen. Es handelt sich um zwei Anträge, die im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerantrag des Herrn Professor Azzola von Frau Meinhof, Sie interessieren sich ja nur für dieses Thema, geschrieben worden sind.
Bei Frau Ensslin ist es ein Schreiben an den Senat im Zusammenhang mit der Postzensur. Sie können das Material jederzeit bei mir einsehen. Ich habe die Akten gerade, weil sie bearbeitet werden sollen, bei mir liegen. Also Interessenten haben jederzeit Zugang.
RA Li[nke]:
Ist vorgesehen, den Herrn Sachverständigen noch zu einer Ergänzung seines Gutachtens dann zu laden oder zu einer Überprüfung des Gutachtens hier in der Hauptverhandlung?
Vors.:
Herr Hecker ist noch zweimal als Sachverständiger hier ja eingeplant und ist gebeten worden, über das Ergebnis des Vergleichs, dieses ihm übergebenen Materials mit dem Vergleichsmaterial beim BKA, zu berichten, anlässlich seiner nächsten Anhörung.
Wir haben heute früh die Herren Zeugen, Herrn[a] Stoll, Herrn Montag, Herrn[b] Tietgen, Herrn[c] Voigt ebenfalls, und Herrn[d] Kindermann ebenfalls. Herr Zeuge Held, den wir als ersten vernehmen wollten, ist noch nicht erschienen. Ich hoffe, daß er heute früh noch eintrifft.
Wir werden dann die Vernehmung mit Herrn Stoll beginnen, mit Herrn Montag, Herrn Tietgen, Herrn Voigt und Herrn Kindermann, in dieser jetzt eben aufgeführten Reihenfolge fortsetzen.
Die Zeugen Stoll, Montag, Tietgen, Voigt, und Kindermann werden gem. § 57 StPO[4] belehrt.
Die Zeugen Stoll, Montag, Tietgen, Voigt und Kindermann sind mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.[5]
Die Zeugen Montag, Tietgen, Voigt, und Kindermann werden um 9.07 Uhr in Abstand verwiesen.
[9454] [e]
Der Zeuge Stoll macht folgende Angaben zur Person:
Werner Stoll, [Tag]. [Monat]. 1947,
Polizeibeamter bei der ... Weilburg,mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.
Vors.:
Herr Stoll, Sie haben jetzt schon mehrfach den Namen des Herrn Held hier gehört. Ist Ihnen Herr Held ein Begriff?
Zeuge Sto[ll]:
Herr Held war zu dieser Zeit, ich glaube, in Bad Homburg noch Bürger, als ich in Bad-Homburg Dienst versah. Das war mittlerweile besetzt worden, wie wir in Weilburg, wie wir es eben erfuhren. Zur Zeit der Munitionsfunde war ich noch in Bad-Homburg. Der Herr Held ist ein älterer Mann; wollen Sie die Beschreibung wissen? Das kann ich Ihnen nicht mal sagen.
Vors.:
Nein, nein, es kommt uns[f] nur darauf, an[g] ob Sie Herrn Held kennengelernt haben. Sie sagten ja schon, Homburger Bürger, und aus welchem Anlaß Sie ihn kennenlernten.
Zeuge St[oll]:
Und zwar folgendes, ich möchte dazu erwähnen, ich habe also keine Unterlagen zu dieser Sache und konnte nichts in Erfahrung bringen, ob Herr Held damals zu uns kam oder angerufen hat. Ich bin aber in der Annahme, daß er zu[h] uns kam und hat gemeldet, im Heuchelbach würde eine[i] Tasche liegen.
Vors.:
Im Heuchelbach in Homburg.
Zeuge St[oll]:
In Bad-Homburg.
Vors.:
Ja.
Zeuge St[oll]:
Das ist also in der Nähe der Altstadt.
Vors.:
Wenn Sie jetzt im Zusammenhang schildern wollen, was er Ihnen mitteilte, vielleicht auch warum er diesen Fund für bedeutungsvoll hielt und was dann geschehen ist in dieser Zeit.
Zeuge St[oll]
Ob er ihn mir mitgeteilt hat oder dem Dienstgruppenleiter, das kann ich nicht sagen. Ich war damals kein Dienstgruppenleiter, sondern einfacher Schichtbeamter. Und ich bin da rausgefahren, zusammen zur Fundstelle, die war nicht weit gelegen von der Dienststelle entfernt, vielleicht nur 300 bis 400 Meter. Und im Bachlauf [9455] lag eine Tasche. Ich habe sie rausgeholt und aufgemacht und da fand ich, gleich obendrauf, ähnlich einer ..., irgendwie wie eine Eierhandgranate. Und dann habe ich wieder zugemacht und mitgenommen, das war mein Einschreiten in dieser Sache.
Vors.:
Hat Ihnen Herr Held den Fund mitgeteilt, als etwas, was eben die Polizei interessieren könnte, warum kam er zu Ihnen?
Zeuge St[oll]:
Aber er hat nicht erwähnt, daß dort Munition drin sei, in der Tasche. Vermutlich ..., ob er es nicht wußte, ob er sie aufgemacht hat. Er hat nur die Tasche gefunden, die prall voll war. Ich weiß nicht, ob er sie aufgemacht hat, vorher. Aber ich bin in der Annahme, daß er es nicht getan hatte, denn er hatte nichts erwähnt von Munition.
Vors.:
Was hat er dann für einen Grund, so einen Taschenfund der Polizei mitzuteilen, wissen Sie das heute noch? Ich meine, das ist ja an sich sonst etwas, was zum Zeichen der Umweltverschmutzung geschieht, daß jemand Taschen irgendwo ...
Zeuge St[oll]:
Das war ein bißchen merkwürdig, ja. Es war merkwürdig, daß er also vermutlich nicht reingeschaut hat, vielleicht war ihm die Mühe zu viel, runterzugehen, es war ja ein Bachlauf der tiefer lag als die Straße, und es ist ja ein älterer Herr gewesen. Ich weiß nicht, ob er unten war, ich kann es nicht mehr sagen.
Vors.:
Ich will Ihnen mitteilen, es liegt hier ein Bericht vor, der von einem Herrn Stoll unterschrieben worden ist - POM - ich nehme an, daß der von Ihnen stammt. Könnte ...
Zeuge St[oll]:
Darf ich sehen, ob ich unterschrieben habe.
Dem Zeugen wird die Ablichtung eines Berichtes aus Ord. 112, Bl. 1 vorgelegt mit der Frage, ob es sich um seine Unterschrift handelt.
Zeuge St[oll]:
Ja, das ist meine Unterschrift.
Vors.:
Aus diesem Bericht läßt sich nun einiges entnehmen, das möchte ich Ihnen kurz als Erinnerungsstütze mitteilen. Danach soll der Herr Held gekommen sein und Ihnen mitgeteilt haben - Bl. 1 des Ord. 112 - daß zwei lederne Tragetaschen im Bachlauf des Heuchelbaches stehen, also nicht eine, sondern zwei. Fällt Ihnen das heute wieder ein? Wenn Sie sagen müssen, ich kann mich deswegen trotzdem ...
Zeuge St[oll]:
Ich kann mich nicht mehr erinnern.
Vors.:
... das wüßten Sie heute nicht mehr.
[9456] Zeuge St[oll]:
Nein.
Vors.:
Dann soll er Ihnen mitgeteilt haben, nach diesem Vermerk, er hätte eine Tragetasche kurz geöffnet und mehrere Plastikbeutel vorgefunden. Er vermute, obwohl er andere Gegenstände nicht gesehen hätte, trotzdem, daß die Taschen aus einem Diebstahl stammten. Das habe er in Zusammenhang gebracht mit einer Zeitungsmeldung über eine Entwendung zum Nachteil eines Holländers, und deswegen komme er.
Zeuge St[oll]:
Das kann sein, also ...
Vors.:
Das ist ...
Zeuge St[oll]:
... es ist Jahre her; ich weiß es nicht. Ich habe also nichts vorher lesen können, denn bei uns[j] waren keine Unterlagen mehr, und ich kann also dazu nichts mehr sagen.
Vors.:
Also, das wissen Sie nicht mehr. Aber Sie wissen, daß er bei Ihnen war, und daß er Sie veranlasst hat, zu dieser Stelle zu gehen.
Zeuge St[oll]:
Ja, hinzufahren, ich bin hingefahren.
Vors.:
Hingefahren, ja. Und dort haben Sie nun in der Tat einen Fund gemacht, wie Sie schon schilderten. Und jetzt die Frage, war das eine oder zwei Taschen? Wenn Sie sich aufgrund dieses Vorhalts nochmals das durch den Kopf gehen lassen können.
Zeuge St[oll]:
Ich meine, es wäre eine Tasche gewesen. Ich kann es nicht ..., daß es zwei waren, aber ich meine, es wäre eine gewesen.
Vors.:
Können Sie heute noch die Taschen ungefähr beschreiben?
Zeuge St[oll]:
Ja. Ich bin also hier hereingekommen und meinte also, es wäre hier die links, die braune ..., die große.
Der Zeuge deutet auf das Ass. E 34 I Pos. 40
- braune Kunststoffreisetasche -
Zeuge St[oll]:
Von mir ausgesehen links. Von mir ausgesehen links.
Vors.:
Die linke von Ihnen ausgesehen. Das ist also die dunklere von den beiden Taschen.
Zeuge St[oll]:
Die größere, ja, die dunklere.
Vors.:
Ja. Und die rechts, nun direkt vor Ihren Augen steht, die besagt Ihnen dann auch, offenbar, selbst wenn Sie sie sehen, nichts?
Zeuge St[oll] (zu Ass. E 34 I Pos. 1):
Nein, nicht
Vors.:
Und nun haben Sie erwähnt, Sie hätten in dieser Tasche beim ersten öffnen eine Handgranate gesehen.
Zeuge St[oll]:
Ich bin also der Meinung, daß es ..., 68 steht da drauf. von mir aus gesehen war ..., ich lese von hier aus.
[9457] Vors.:
Wenn Sie mal darauf deuten würden. Sie können ruhig das hier jetzt zeigen.
Der Zeuge deutet auf das Ass. E 34 I Pos. 68
- Bombe - Feldflaschenform -
Sämtliche vom Zeugen[k] besichtigten Asservate wurden vom Gericht in Augenschein[6] genommen.
Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.
Vors.:
Haben Sie außer diesem, von Ihnen als Handgranate angesehenen Gegenstand, noch weitere Dinge gesehen, die Ihnen wichtig erschienen?
Zeuge St[oll]:
Ich habe also in der Nähe des Fundortes die Tasche geöffnet, und habe also die bezeichnete ... von mir als Eierhandgranate bezeichneten Gegenstand gesehen; die Tasche ins Auto gebracht und ... Ich habe also die Tasche nicht ganz geleert, bzw. weiter durchsucht und habe die Kollegen von K, die im Hause waren, davon unterrichtet, und die Tasche übergeben.
Vors.:
Das heißt also, Sie haben nur diesen Gegenstand des Inhalts wahrgenommen und sonst sich nicht weiter darum gekümmert?
Zeuge St[oll]:
Ja, genau.
Vors.:
Haben Sie irgendeine Verbindung zu irgendeinem bestimmten Straftatenkomplex hergestellt, als Sie das gesehen haben?
Zeuge St[oll]:
Also bei dem[l] Diebstahl, wie im Bericht von Herrn Held mitgeteilt wurde, hatte ich also keinen Zusammenhang zu bringen, sondern ich meine also, ich hätte einen ... Fund, und deswegen habe ich die Sachen mitgenommen und zur Dienststelle gebracht.
Vors.:
Von Munition haben Sie ja nun an sich nichts erzählt. Waffen sind es im weiteren Sinne. Es ist so, in Ihrem Vermerk, den ich Ihnen schon vorher erwähnt habe, heißt es so: „Wir stellten sofort fest, daß der Inhalt der Taschen vermutlich „Baader-Meinhof“ zugeordnet werden müsse“; also es ist sinngemäß so ausgedrückt - im Zusammenhang mit ihnen gebracht werden müsse -. Ist es so gewesen, daß Sie damals aus diesem einen Gegenstand sofort diesen Rückschluß gezogen haben?
Zeuge St[oll]:
Ja, das habe ich also angenommen, weil ...
Vors.:
Und was ist dann weiter geschehen mit dem Fund?
[9458] Zeuge St[oll]:
Den Fund habe ich also mitgenommen, wie bereits schon gesagt, zur Dienststelle. Dort habe ich die Tasche den Kollegen von der Abteilung K übergeben - die im Haus waren - und haben die Sache weiter übernommen und bearbeitet. Ich habe also nur noch diesen, Ihnen vorliegenden Bericht oder Vermerk geschrieben ...
Vors.:
Und dann mit der Sache nichts mehr zu tun gehabt.
Zeuge St[oll]:
Nein.
Vors.:
Haben Sie auch davon erfahren, daß später weitere Suchaktionen dort, in der Gegend vorgenommen wurden?
Zeuge St[oll]:
Ja.
Vors.:
Waren Sie daran irgendwie beteiligt?
Zeuge St[oll]:
Nein.
Vors.:
Nicht mehr.
Den Zeugen werden die Lichtbilder aus Ord. 112, Bl. 71 - 79 - der Text ist abgedeckt - vorgelegt mit der Bitte, diese zu erläutern.
Das Gericht nimmt diese Lichtbilder gleichzeitig in Augenschein.
Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.
Zeuge St[oll]:
Blatt 71, da ist die Straße zu sehen, links ...
Vors.:
Ist das das obere Bild?
Zeuge St[oll]:
Ja, das obere Bild.
... kommt aus dem Kreisverkehr. Da wo der Pkw fährt, das nennt sich also Untertor. Wo der Mann, ich kann nicht genau erkennen, ist das Polizeibeamter oder eine Person, den Fuß hochgehoben hat, auf das Brückengeländer, das ist also der Bachlauf. In diesem Bachlauf lag die Tasche.
Vors.:
So daß das also, was hier in Augenblick sichtbar ist, Pkw und Person, sich etwa auf der Brücke befinden würde, die über den Bachlauf ...
Zeuge St[oll]:
Pkw, würde ich sagen, schon drüber.
Vors.:
Ist schon drüber, aber die Person, die scheint noch in Brückenbereich zu sein.
Zeuge St[oll]:
Ja. Unterführung ist das.
Vors.:
Und jetzt noch die Frage, rechts oder links von diesen ..., im Bild gezeigt, wo lag ...?
Zeuge St[oll]:
Oberes Bild gesehen, oder wo der Mann steht, links; da ist ja der Bachlauf offen zwischen den Häusern, da lag das.
[9459] Vors.:
Ich weiß nicht, ob auf Ihrem Bild auch ein Pfeil eingetragen ist?
Zeuge St[oll]:
Ja, der Pfeil ist eingetragen.
Vors.:
Und der zeigt wohl auf die Stelle?
Zeuge St[oll]:
Auf den Bachlauf zu. Unten rechts ist ..., also der Bachlauf ist zwischen der Tankstelle und dem Haus, von dem man nur den Giebel sieht.
Vors.:
Jetzt das untere Bild.
Zeuge St[oll]:
Ja, das untere Bild ist rechts die Tankstelle, wo der Pfeil steht, ist der Bachlauf gewesen oder ..., ein Mann steht dahinter, in Richtung des Hauses, dort ist, glaube ich, der Bachlauf.
Vors.:
Jetzt bitte Bild Nr. 3 auf Bl. 73.
Zeuge St[oll]:
Oberes Bild, da sieht man also rechts diese Tafel, das Schutzgeländer, dahinter ist der Bachlauf.
Vors.:
Und wieweit geht das runter bis zu dem Bach, von diesem Geländer aus?
Zeuge St[oll]:
Ich würde jetzt nur etwa schätzen, 1.20 - 1.50 Meter vielleicht.
Vors.:
Und war das ein tiefer Bach?
Zeuge St[oll]:
Nein, kein tiefer Bach. Ohne daß man da große Stiefel anziehen muß, kann man da durchgehen.
Vors.:
Sind die Taschen im Wasser ganz verschwunden oder ragten die noch heraus?
Zeuge St[oll]:
Nein, die ragten noch heraus.
Vors.:
Bild 4 dürfte nun eine nähere Aufnahme sein vom ...
Zeuge St[oll]:
Nähere Aufnahme; der Pkw steht, wenn man von der Straße rechts neben dem Bachlauf ..., hinter dem Geländer ist praktisch der Bachlauf.
Vors.:
Bild Nr. 5.
Zeuge St[oll]:
Bild 5, Bl. 75 ...
Vors.:
Dürften auch wieder Detailaufnahmen sein.
Zeuge St[oll]:
Auch wieder das Geländer, das Schutzgeländer, Bürgersteig, also Gehweg und Bachlauf.
Zeuge St[oll]:
Unten 6, Gehweg; rechts vom Geländer ist der Bachlauf.
Rechtsanwalt Schlaegel erscheint um 9.22 Uhr im Sitzungssaal.
Vors.:
Jetzt bitte zu Bild 6 a.
Zeuge St[oll]:
6 a, gerade am Anfang des Überganges, also des Brückenüberganges, wo der Pfeil ist, etwa da stand auch die Tasche.
Vors.:
So daß das also eine direkte Aufnahme der Fundstelle ist.
Zeuge St[oll]:
Von oben gesehen; aus Richtung der Tankstelle gesehen.
Vors.:
Bild Nr. 7.
[9460] Zeuge St[oll]:
Bild Nr. 7, das ist die Fundstelle. Die Mauer, die man sieht, ist also ..., und links oben ist den Eisenträger vom Gehweg.
Vors.:
Von der Brücke.
Zeuge St[oll]:
Vom Gehweg.
Vors.:
Also ein Brückenteil ist das?
Zeuge St[oll]:
Ja.
Vors.:
Und Sie sehen unten sind zwei Taschen abgebildet, das sollen die gefundenen Taschen gewesen sein. Eine davon haben Sie bezeichnet - Sie würden sie hier wiedererkennen - auch jetzt, wenn Sie die zwei Bilder sehen, die damals aufgenommen worden sind. Keine Erinnerung, daß es sich um zwei Taschen gehandelt hat?
Zeuge St[oll]:
Nein, keine Erinnerung mehr.
Vors.:
Haben Sie selbst diese Aufnahmen veranlasst oder wissen Sie, wann die hergestellt worden sind?
Zeuge St[oll]:
Nein, das habe ich nicht veranlasst. Ich weiß also nicht, wer sie hergestellt hat.
Vors.:
Es scheint aussichtslos zu sein, wenn man Sie fragen würde, ob Sie unter den hier vorliegenden Gegenständen noch weitere erkennen; die Tasche und den Sprengkörper haben Sie bereits bezeichnet. Haben Sie sonst noch irgendetwas gesehen davon damals?
Zeuge St[oll]:
Nein.
Vors.:
Nicht mehr.
Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe beim Gericht nicht. Die Herren der Bundesanwaltschaft? Auch keine. Fragen die Herren Verteidiger? Nicht.
Der Zeuge Stoll bleibt bis zu seiner später erfolgenden Vereidigung im Sitzungssaal.
Rechtsanwälte Dr. Heldmann und Schily erscheinen um 9.24 Uhr im Sitzungssaal.
RA Dr. He[ldmann]:
Ich möchte zu Protokoll geben, daß der Bundesgrenzschutz etwa 2 oder 3 Minuten vor 9 Uhr mir bis jetzt ohne Angaben von Gründen den Zugang zum Prozeßgebäude versperrt hat.
Vors.:
Ich werde der Sache nachgehen.
Der Zeuge Held erscheint um 9.25 Uhr den Sitzungssaal.
[9461] RA Schi[ly]:
Ich darf auch zu Protokoll geben, ich war etwas später da als der Kollege Dr. Heldmann. Mir ist auch für einige Zeit der Zutritt verwehrt worden.
Der Zeuge Held wird gem. § 57 StPO belehrt.
Der Zeuge Held ist mit der Aufnahme seiner Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.
Der Zeuge Held macht folgende Angaben zur Person:
Wilhelm Held, 63 Jahre alt,
Installateur, Usingen,mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.
Vors.:
Herr Held, erinnern Sie sich daran, daß Sie im Bachlauf, Heuchelbach, in Homburg, einmal entweder eine Entdeckung selbst gemacht haben oder auf eine bestimmte Entdeckung durch einen anderen hingewiesen worden sind?
Zeuge Held:
Nein. Durch eine Ratte, ja.
Vors.:
Durch eine Ratte. Also keinen anderen, aber durch ein anderes Lebewesen. Und jetzt, wenn Sie uns schildern wollten, was Sie jetzt im Augenblick vor Augen haben.
Zeuge He[ld]:
Ich bin öfter an dem Bach gestanden und habe da reingeschaut, wegen der Ratten. Und da kommt da so ein Mordsbrummer an und die saust dann unter die Brücke, weil ich immer Steine nach ihr geschmissen habe. Und da gucke ich unter die Brücke, und da sehe ich die Tasche stehen. Da bin ich runtergeklettert, weil es war fast kein Wasser drin und habe in die eine Tasche reingeschaut. Und da war oben ein Plastikbeutel, der hat sich so rund angefühlt. Es war, glaube ich, eine holländische Plastiktüte und da dachte ich, es ist ein Turkey.
Vors.:
Ein ...?
Zeuge He[ld]:
...Turkey.
Vors.:
Ein Türke?
Zeuge He[ld]:
Ein Truthahn, weil es so rund war. Da machte ich es auf und da [9462] sehe ich, daß das so eine Bombe war, was kurz vorher in Fernsehen gezeigt hatten[m]. Und dadrauf habe ich sie[n] gleich wieder zugemacht und bin auf die Polizei gegangen.
Vors.:
Sie haben jetzt eben schon nach rechts geschaut. Erkennen Sie hier auf dem rechten Tisch irgendwelche Gegenstände wieder?
Der Zeuge deutet auf das Ass. E 34 I Pos. 68.
- Bombe, Feldflaschenform -
Zeuge He[ld]:
Die da. Die Bombe da. Ich habe nur die Bombe in die Hand genommen und habe gesehen, daß es eine Bombe war, und habe sie gleich wieder rein ...
Vors.:
Und wenn Sie die Taschen nun angucken wollten, erkennen Sie hier ...?
Zeuge He[ld]:
Ja, ja.
Der Zeuge deutet auf das Ass. E 34 I Pos. 1 und Pos. 40
- 1 hellbraune Kunststoff-Reisetasche
1 braune Kunststoff-Reisetasche -
Sämtliche vom Zeugen besichtigten Asservate wurden[o] vom Gericht in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.
Zeuge He[ld]:
Die helle, da war die Bombe drin.
Vors.:
Also beide Taschen erkennen Sie wieder?
Zeuge He[ld]:
Beide Taschen; die eine hat zurückgestanden und ...
Vors.:
Jetzt, wenn Sie uns also nochmals näher schildern wollten, wie sich das erste Bild für Sie dargeboten hat, wie die Taschen gestanden haben?
Zeuge He[ld]:
Wie ich die Tasche aufgemacht habe, die Bombe in der Hand, bin ich gleich rausgesprungen und da kam zufällig mein Neffe vorbei, ich sagte: „Hier ist eine Bombe drin, das ist bestimmt von der Baader-Meinhof“. Und da bin ich ...
Vors.:
Und das kam, weil Sie vorher eine Fernsehübertragung gesehen haben ...
Zeuge He[ld]:
Weil ich die Bombe abgebildet gesehen habe. Da war das gerade vom IG-Hochhaus in Frankfurt.[7] Und das muß ja dort gewesen sein, ich weiß den Tag nicht mehr, also ...
[9463] Vors.:
Und was haben Sie dann getan?
Zeuge He[ld]:
Und da bin ich dann ..., sage ich, „Erwin, bleibe mal hier stehen“, das war mein Neffe, „ich gehe zur Polizei“. Und die Polizei ist ja nicht weit von uns weg, 5 Minuten zu laufen, und da bin ich dann hingelaufen. Und dann sind die gleich mitgekommen, und da habe ich eine Leiter noch geholt, von meinem Anwesen. Und dann haben wir sie zu zweit[p], weil sie sehr schwer war, mußten wir sie zu zweit ..., der Polizist hat sich auf den Bauch gelegt und hat mitgeholfen, und ich habe unten hoch ..., und da haben wir sie rausgeholt.
Vors.:
Haben Sie vom Inhalt dieser Tasche noch irgendwas weiteres gesehen?
Zeuge He[ld]:
Nein.
Vors.:
Nicht mehr. Könnten Sie uns heute noch sagen, wann das gewesen ist, Herr Held?
Zeuge He[ld]:
Nein, das weiß ich nicht mehr, keine Ahnung.
Vors.:
Keine Ahnung mehr. Sie sagten ...
Zeuge He[ld]:
Ich weiß auch nicht, war es am Morgen, war es am Mittag, ich weiß es nicht mehr, das ist schon zu lange her.
Vors.:
Können Sie ungefähr jedenfalls noch bestimmen, welche Jahreszeit das gewesen sein soll?
Zeuge He[ld]:
Das weiß ich auch nicht mehr.
Vors.:
Wissen Sie auch nicht mehr. Wissen Sie noch ...
Zeuge He[ld]:
Da habe ich noch in Homburg gewohnt, also in meinem Elternhaus, da war das ja. Und ich bin jetzt, ich wohne jetzt zwei Jahre in Usingen, also muß es da kurz vorher gewesen sein; ich weiß es nicht, ob es zwei Jahre her sind.
Vors.:
Sie wüßten also auch das Jahr nicht mehr?
Zeuge He[ld]:
Nein.
Vors.:
Wenn ich Ihnen jetzt sage, aus einer Vernehmung, die Sie bei der Polizei mitgemacht haben und die auch die Unterzeichnung trägt, - Willi Held -, daß da hervorgeht, daß es im Jahre 1972 gewesen sein soll; - es handelt sich hierbei um einen Vorhalt aus Bl. 2 und 3 des Ord. 112 -. Fällt Ihnen das wieder ein?
Zeuge He[ld]:
Nein.
Vors.:
Würden Sie es trotzdem nicht mehr sagen können.
Zeuge He[ld]:
Das ist vier Jahre her.
Vors.:
Wüßten Sie heute nicht mehr?
Zeuge He[ld]:
Nein.
Vors.:
Und da wird auch noch als Datum angegeben, es sei am 27.7. gewesen, als Sie diese Entdeckung gemacht haben, also am 27. Juli.
Zeuge He[ld]:
War es morgens?
[9464] Vors.:
Morgens, ja.
Zeuge He[ld]:
Ja, da hatte ich sicher Spätdienst, kann sein.
Vors.:
Also Ihnen fällt, wenn ich Ihnen das vorhalte, auch nichts ein, daß das so gewesen ist?
Zeuge He[ld]:
Nein.
Vors.:
Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe beim Gericht nicht. Die Herren der Bundesanwaltschaft? Nein. Die Herren Verteidiger? Nein.
Der Zeuge Held bleibt bis zu seiner später erfolgenden Vereidigung im Sitzungssaal.
Vors.:
Wir wollen nur, weil Sie ja geltend machen, Herr Rechtsanwalt Schily und Herr Dr. Heldmann, daß Sie gegen Ihren Willen nicht Zutritt hier gehabt haben, Sie darauf hinweisen, daß vor der Vernehmung von Herrn Held - dessen Vernehmung Sie ja voll mitbekommen haben - Herr Stoll als Zeuge angegeben hat, er habe seinerzeit die Meldung über den Fund entweder persönlich oder jedenfalls durch die Dienststelle von Herrn Held erfahren, sei dann mit zu dieser Fundstelle gegangen, habe dort eine Tasche - er erinnert sich nicht an zwei Taschen - eine Tasche, jedenfalls mitgeborgen. Er bezeichnet hier die dunklere und er habe in dieser Tasche, auch beim ersten Besicht diesen Sprengkörper gesehen, dann sofort die Sache auf sich beruhen lassen, zugemacht und sie der Dienststelle weitergegeben. Weiteres habe er dann mit dem Fund nichts zu tun gehabt. Er erinnert sich an Einzelheiten nicht mehr, insbesondere auch über Angaben, wie Herr Held damals es begründet hat, warum er zur Polizei gekommen ist, um den Fund anzuzeigen. Warum also Herr Held diesen Fund für so wichtig und verdächtig gehalten hat. Das war die Aussage von Herrn Stoll im wesentlichen.
Wenn Ihrerseits in diesem Zusammenhang nun noch Fragen gestellt werden sollen an den Zeugen Stoll, bitte die Gelegenheit wäre natürlich gegeben.
RA Dr. He[ldmann]:
Danke.
Vors.:
Nicht.
Der Zeuge Montag erscheint um 9.36 Uhr im Sitzungssaal.
Die Aussagegenehmigung[8] des Zeugen Montag wird als Anl. 1 zum Protokoll genommen.
[9465][9] [9466] Der Zeuge Montag macht folgende Angaben zur Person:
Karl Montag, 27 Jahre alt, Kriminalhauptmeister, wohnh. Eschwege,
mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.
Vors.:
Herr Montag, wo haben Sie Dienst versehen in Jahre 1972?
Zeuge Mon[tag]:
Ich war abgeordnet, ich war da noch, zu diesem Zeitpunkt bei der Kripo Frankfurt, war abgeordnet zur Soko/AGS.[10]
Vors.:
Ist Ihnen in diesem Zusammenhang bekanntgeworden, daß man im Ortsbereich von Bad-Homburg in der Mitte des Jahres 1972 irgendeinen besonderen Fund gemacht hat?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, und zwar ist unsere Dienststelle, der Dienststellenleiter verständigt worden, daß dort Taschen gefunden wurden. Und in diesen Taschen sollten sich Sprengstoff oder Bomben befinden. Und ich wurde beauftragt dort hinzufahren und das zu überprüfen; das habe ich auch gemacht.
Vors.:
Wenn Sie uns nun im Zusammenhang alles mitteilen würden, was Sie heute noch im Gedächtnis haben, über diesen ersten Fund, ob es zu weiteren Funden gekommen ist, ob Suchaktionen durchgeführt worden sind deswegen; wie die im einzelnen gestaltet worden sind und alles das, was Sie heute im Zusammenhang noch wissen. Wenn Sie dazu Angaben machen können, werden wir nachher versuchen mit Ihnen auf, möglicherweise damals entdeckte Gegenstände zu sprechen, im einzelnen zu sprechen kommen[q].
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das ist folgendermaßen gewesen. Und zwar hatte der Herr Held, der ja heute auch hier ist, die Tasche gefunden, hatte die an Kollegen der Schutzpolizei in Bad-Homburg übergeben. Und die haben die Taschen dann mit zur Dienststelle genommen. Ich glaube noch, das weiß ich aber nicht mehr genau, während wir auf der Dienststelle waren und versuchten zu sehen, was in der Tasche ist, kam ein Anruf, das kann aber auch später gewesen sein, das weiß ich nicht mehr genau, sind Anrufe gewesen, daß andere Funde gemacht wurden. Und zwar, das weiß ich jetzt auch nicht mehr wo, in dem Kurpark war er oder in dem Schloßpark war er, und zwar wurde da ein Päckchen gefunden, das war eingepackt in Packpapier oder Ölpapier wohl, und da waren Kennzeichen drin. Und das hatte, glaube ich, ein [9467] Junge gefunden, von einem Kurgast dort in Bad-Homburg. Und auch während dieser Zeit, also das ist jetzt alles ziemlich eng zusammen gewesen, zeitlich gesehen, gingen wieder Anrufe ein, daß in einem anderen ..., also in dem anderen Weiher, das ist der Schloßparkweiher, glaube ich Munition von Kindern gefunden wurde. Das hat alles da ziemlich zusammengespielt und so hat sich dann das ergeben, daß dann auch wir uns entschlossen haben Suchaktionen dort ..., wir sind also an die Teiche gegangen, haben selbst geguckt und es wurden immer mehr Sachen gefunden. Wir haben dann Bereitschaftspolizei angefordert und dort ist eine Suchkette gebildet worden, und da sind also dann viele Sachen gefunden worden. Diese Sachen wurden fundstellenmäßig, wir haben uns eine Karte besorgt, von den Teichen und dort wurden die Fundstellen eingezeichnet. Die Sachen, die gefunden wurden, sind nach ..., zu der Dienststelle in Bad-Homburg gebracht worden, dort haben wir eine Aufstellung von den Sachen, die gefunden wurden, gefertigt. Und die Sachen wurden dann dem BKA übergeben, wo sie asserviert wurden.
Vors.:
Können Sie heute noch sagen wann das Ganze sich etwa abgespielt hat?
Zeuge Mon[tag]:
Wie meinen Sie, zeitlich oder ...?
Vors.:
Datumsmäßig.
Zeuge Mon[tag]:
Nein, weiß ich nicht mehr.
Vors.:
Wissen Sie nicht mehr. Können Sie das Jahr noch angeben?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das sagten Sie, 72.
Vors.:
Nun, das ist die Frage, könnten Sie es aus eigenem Wissen noch sagen, daß das 72 gewesen ist?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das kann ich sagen.
Vors.:
Wüßten Sie noch den Monat?
Zeuge Mon[tag]:
Nein.
Vors.:
Auch nicht mehr.
Zeuge Mon[tag]:
Das müßte Sommer gewesen sein.
Vors.:
Sommer.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, so könnte ich das begrenzen.
Vors.:
Aus einem Bericht, der gefertigt wurde, - Bl. 22, des Ord. 112 ff. - ist das Datum, des Erstfundes mit 27.7.72 zu entnehmen. Ruft Ihnen das etwas ins Gedächtnis zurück oder können Sie ...?
Zeuge Mon[tag]:
Das ist möglich. Also daß es Sommer war, Juli ...
Vors.:
Aber das Datum wird Ihnen dadurch nicht vergegenwärtigt, wenn ich Ihnen das sage?
Zeuge Mon[tag]:
Nein, nein, also das Datum selbst ...
[9468] Vors.:
Wir wollen nun Ihnen anhand der hier vorhandenen Skizzen zunächst mal die Möglichkeit geben uns einen Überblick zu verschaffen, wie das mit den einzelnen Fundstellen sich verhalten hat. Können Sie uns sagen, wieviel Fundstellen insgesamt verzeichnet worden sind?
Zeuge Mon[tag]:
Über 10, würde ich sagen. Die genaue Anzahl weiß ich nicht, aber über 10 würde ich sagen.
Vors.:
Wissen Sie heute nicht mehr.
Zeuge Mon[tag]:
Nein.
Vors.:
Wir haben also hier den Unterlagen entnommen, daß es bis zur Fundstelle 19 gereicht haben soll. Könnte das auch zutreffen?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das trifft zu.
Vors.:
Dieses Kartenmaterial ist so zusammengestellt, daß es nicht ohne weiteres für denjenigen, der nicht ortskundig ist, erkennbar ist um was es sich im einzelnen handelt. Wir wollen gerade, da wir Ihre Mithilfe haben - es wird Ihnen an den Tisch gebracht - und Sie sollten uns dann sagen, insbesondere welche Blattzahl unter den übergebenen Blätter einen kompletten Überblick über die zwei Fundstellen gibt, d. h. also Schloßteich und Kurparkteich oder wie sich das heißt.
Zeuge Mon[tag]:
Einen gesamten Überblick?
Vors.:
Ja. Ich glaube es ist hier eine Gesamtkarte, in der dann alle Fundstellen sind, und da sollten Sie uns dann sagen, Blatt sowieso, sowieso zusammengesetzt, ergibt den Gesamtüberblick.
Dem Zeugen Montag werden die Skizzen Bl. 61/1 - 67 aus Ord. 112 vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das ist das Bl. 61/1 und 61/2.
Vors.:
Wenn Sie eine kurze Erläuterung dazu geben können.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, da sieht man also den Schloßteich.
Vors.:
Herr Montag, schauen Sie sich vielleicht mal die anderen Blätter zunächst an, ob nicht noch irgendwelche anderen leichter zugänglich in Skizzen vorhanden sind.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, also an diese hier, diese Skizze kann ich ..., an diesen Lageplan hier kann ich mich auch nicht erinnern. Wir hatten als zwei ...
Vors.:
Gucken Sie sich es doch mal an, vielleicht finden Sie das.
Sie können das ruhig auf dem Tisch ausbreiten, so wie Sie Platz finden.
[9469] Zeuge Mon[tag]:
Also an die Skizze hier kann ich mich genau erinnern, hier. Das ist 65/1 und 65.
Vors.:
65/1 und 65.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, also 65 und 65/1.
Vors.:
Und was stellen diese Blätter dar?
Zeuge Mon[tag]:
Das ist der Kurpark wo die Haupt..., oder wo die meisten Sachen gefunden wurden. Der Kurpark wurde durchsucht und da sind hier im Wasser, ziemlich nah am Ufer die Fundstellen gewesen.
Vors.:
Wenn Sie jetzt die Fundstellen, die hier eingetragen sind, mal ansehen wollen, ob Sie aus Ihrer Erinnerung das bestätigen können oder können Sie das im einzelnen nicht belegen?
Zeuge Mon[tag]:
Wie bestätigen?
Vors.:
Daß die Fundstellen so gelegen haben, und daß es eine solche Anzahl war.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das ist also nach den Angaben der Finder, und da war ich zum Teil auch dabei, wie Sachen gefunden wurden, eingezeichnet wurden in diese Karte.
Vors.:
Und so weit Sie selbst beteiligt waren an Fundstellen, stimmt das mit der Skizze überein, mit dem, was Sie an Ort und Stelle gesehen haben?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das ist also so genau eingezeichnet worden, wo was gefunden wurde, wurde dann eingezeichnet.
Vors.:
An wieviel Fundstellen waren Sie selbst beim Suchen beteiligt?
Zeuge Mon[tag]:
Das weiß ich nicht mehr.
Vors.:
Wissen Sie heute nicht mehr.
Zeuge Mon[tag]:
Nein.
Vors.:
War das eine Vielzahl der Fundstellen?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Vors.:
Kann man sagen, daß Sie jemand waren, der über den Gesamthergang wohl einen ziemlich umfassenden Überblick gewonnen hat?
Zeuge Mon[tag]:
Das ist richtig.
Vors.:
Und nun haben Sie selbst mitgesucht an diesen Stellen, die Sie jetzt eben als mehrere oder viele bezeichnet haben oder kommt es nur darauf an, daß Sie dort Gegenstände zugeliefert bekommen haben, die man dort und dort gefunden haben soll?
Zeuge Mon[tag]:
Nein, ich habe auch mitgesucht.
Vors.:
Sie haben auch mitgesucht im einzelnen?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, im einzelnen.
Vors.:
Und waren Sie außer der Suche und damit auch der Sicherstellung von Gegenständen, auch an der Herstellung der Listen beteiligt?
[9470] Zeuge Mon[tag]:
Wir haben gesucht, und dann sind die Gegenstände nach Bad-Homburg auf die Dienststelle gebracht worden. Und dort haben wir zu Gegenständen, zu Fundstellen einzelne Aufstellungen auf DIN A4 Bögen geschrieben und z. B. geschrieben: Fundstelle 9, das und das und das gefunden und unterschrieben. Und diese Aufstellung wurde dann zum BKA gegeben mit den Sachen.
Vors.:
Sie haben uns den Arbeitsgang schon geschildert, Zuziehung von Bereitschaftspolizei, Suchkette, Sie haben auch mitgeteilt, daß Zivilsten zum Teil Kinder, solche Funde gemacht haben, gemeldet haben. Können Sie uns nun aus dem gesamten Material, daß Sie damals gesehen haben herausragende Stück aus dem Gedächtnis noch benennen?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Vors.:
So daß man einen Eindruck bekommen könnte vielleicht von der Art des Materials, das damals gefunden worden ist. Sie können es also mit Oberbegriffen benennen.
Rechtsanwalt König verlässt um 9.47 Uhr den Sitzungssaal.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das sind z. B. an Sachen an[r] die ich mich erinnere, Munition gewesen, die man ..., wo man Sauposten dazu sagt. Also das ist eine Munition, die wie eine Schrotpatrone ist, nur ganz grob schröniges, grob-schrötiges Schrot hat. Es sind also kleine Eisenkugeln drin. Dann kann ich mich erinnern, an Kassetten, Geldkassetten wo Schweißversuche gemacht wurden. Dann kann ich mich erinnern an Rohrbomben, haben wir dazu gesagt - ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet - die waren zum Teil verbunden. Das waren also ungefähr solchen starken Wasserrohre mit Schrauben obendrauf. Dann kann ich mich erinnern an Plastiksprengstoff, man sagte mir also, daß das Plastiksprengstoff ist, ich wußte das bis dahin noch nicht. Dann an sehr viel Munition, Kaliber glaube ich 9 mm oder ..., ja, 9 mm ist das, glaube ich, gewesen was die Kinder gefunden haben. Dann an Kennzeichen, an Perücken, die in den Kassetten drin waren. An Waffen, also es wurden auch Waffen gefunden. Das ist so das herausragende an was ich mich erinnern kann, wie hier gerade an den Koffer, der da liegt.
Ende Band 531
[9471] Vors.:
War auch zum Beispiel Schriftmaterial und solche Dinge, erinnern Sie sich daran?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, in einer Tasche, die Taschen, die am Heuchelbach gefunden worden sind, war auch Schriftmaterial drin. Das ist richtig.
Vors.:
Das war der Gesamtüberblick. Nun haben Sie ja begonnen, wie Sie selbst sagten, zunächst den Inhalt des 1. Fundes, der von Herrn Held gemeldet worden war, aufzunehmen.
Wissen Sie aus dieser Tasche speziell noch ...
Zeuge Mon[tag]:
Ja, da war eine spezielle, an die kann ich mich noch erinnern, eine spezielle Bombe, eine größere Handgranate würde ich dazu sagen, also aus zwei Halbkörpern zusammengeschweißt mit einem Griff dran und so einem Abzug dran, die war in der Tasche. Da waren auch in diesen beiden Taschen, waren auch schriftliche Aufzeichnungen drin.
Vors.:
Und hat man sich schon damals irgendwelche Vorstellungen gemacht, was die inhaltlich bedeuteten.
Zeuge Mon[tag]:
Ich glaube, da war ein Brief dabei, aber das weiß ich nicht mehr genau. Da hat sich jemand oder eine Organisation bekannt, zu irgendwelchen Anschlägen. Ich habe also das nicht ausgewertet.
Vors.:
Aber an das erinnern Sie sich noch, daß der Inhalt in diese Richtung gegangen ist?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Vors.:
Sonstige charakteristische Dinge?
Zeuge Mon[tag]:
Nein, wüßte ich nicht mehr.
Vors.:
Haben Sie nach dem Erstfund irgendwelche Rückschlüsse gezogen, von wem das stammen könnte oder wem man das zurechnen würde, polizeilicherseits?
Zeuge Mon[tag]:
Zu diesem Zeitpunkt ja.
Vors.:
Nämlich?
Zeuge Mon[tag]:
Einer Organisation, einer Anarchistenorganisation.
Vors.:
Ja wurde die mit Namen bezeichnet damals?
Zeuge Mon[tag]:
Das weiß ich nicht, ob die mit Namen bezeichnet ... aber man dachte an die Baader-Meinhof-Bande.
Vors.:
Nun wollen wir Sie bitten, daß Sie die Asservate hier im Einzelnen mal sich drauf ansehen. Sie werden Ihnen [9472] vorgeführt, ob Sie erkennen, ob solche Gegenstände damals gefunden worden sind oder ob Sie gar an speziellen Merkmalen, Kennzeichen, anhand dieser Kennzeichen sagen können, das war ein Gegenstand, den ich damals schon gesehen habe.
Zeuge Mon[tag]:
So werde ich das wahrscheinlich nicht sagen können. Was ich unterschrieben habe, da steht zum Beispiel, eine Kassette oder was drauf, ob das jetzt der Gegenstand hier auf dem Tisch ist, das weiß ich nicht. Nur weiß ich, daß er damals gefunden worden ist und daß ich den aufgeschrieben hab.
Vors.:
Das ist ja korrekt, wenn Sie in dieser Form aussagen. Mehr kann man von Ihnen nicht erwarten, das ist klar. Aber es könnte sein, daß irgendetwas ein Kennzeichen hat, wo Sie sagen: Ah ja, das habe ich damals gesehen und daraus schließe ich, beispielsweise, daß das das Stück war, das ich damals gehabt habe. Das müßten Sie dann zusätzlich ...
Zeuge Mon[tag]:
Das werde ich dazusagen.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 1 - hellbraune Kunststoff-Reisetasche - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das könnte so eine Tasche sein, wie sie unter der Brücke oder da am Heuchelbach gestanden hat.
Vors.:
Ist Ihnen jedenfalls heute noch möglich zu sagen, eine Tasche dieser Art glauben Sie damals gesehen zu haben. Oder wissen Sie das nicht mehr?
Zeuge Mon[tag]:
Nein, das kann ich genau sagen.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 4 - Schachteln -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, da dran kann ich mich auch erinnern, daß so etwas, so Zündlichter gefunden wurden.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 5 - Zündlichter -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das sind glaube ich solche Zündlichter, die, also in dieser Schachtel drin waren, die wir eben hatten.
[9473] Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 6 - gelbe Plastikschachtel -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das weiß ich nicht.
Vors.:
Wenn Sie es sich mal ansehen wollen. Also wenn Sie sich von vornherein sicher sind, daß Sie mit dem Ding nichts anfangen können.
Zeuge Mon[tag]:
Nein, ich kann nichts mit anfangen.
Vors.:
Danke.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 7 - rote Plastikschachtel -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Kann ich mich auch nicht erinnern.
Vors.:
Sie haben vorhin erwähnt, daß Sie eine Masse dort auch gesehen hätten, von der Ihnen gesagt worden sei, es handle sich um Plastiksprengstoff. Waren die ... war die Masse freigelegen?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das war so eine grünliche Masse ist das gewesen ...
Vors.:
Aber nicht verpackt?
Zeuge Mon[tag]:
Nein, die war auch nicht in dem Weiher, den ich Ihnen hier gezeigt hab, sondern die waren im Schloßparkweiher, soviel ich mich erinnern kann, gefunden worden.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 Pos. 11 - Nippel -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Kann ich auch nichts mit anfangen.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 12 - Nippel -
zur Erläuterung vorgelegt.
Vors.:
Sie können mit der Position 12 nichts anfangen?
Zeuge Mon[tag]:
Nein. Es ist ungefähr so ein Rohr, wie die vorhergehende Position.
Gem. § 249 StPO[11] wird die Aufschrift auf dem Asservat E 34 I Pos. 12 verlesen.
Vors.:
Danke.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 13 - Bogen, mit Innengewinde -
zur Erläuterung vorgelegt.
[9474] Zeuge Mon[tag]:
Nein, sagt mir auch nichts.
Vors.:
Ich meine, können Sie auch nicht sagen, daß solche Dinge in dieser Tasche gewesen sind ...
Zeuge Mon[tag]:
Da kann ich mich nicht dran erinnern.
Vors.:
Ich weiß, es ist korrekt, wenn Sie es nicht mehr wissen.
Gem. § 249 StPO wird die Aufschrift auf dem Asservat E 34 I Pos. 13 verlesen.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 15 - Pappschachtel m.1 Plastikpatrone -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, Munition war da dabei, aber ob das diese ist, das weiß ich nicht.
Vors.:
War es Munition dieser Art, wenn Sie das noch sagen können.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, Pistolenmunition wie hier, also die auf jeden Fall. Also aber ob das die zwei Schuß hier sind, das weiß ich nicht mehr.
Vors.:
Ja, es handelt sich hier bei Position 14 und 16 um Sprengmittel, die offenbar aus Sicherheitsgründen nicht übersandt worden sind.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 40 - braune Kunststoff-Reisetasche - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, da dran kann ich mich wieder erinnern. So eine Tasche stand, also mit dieser Tasche da.
Vors.:
Das waren zwei Taschen demnach?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 41 - 1 Pistole -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, ich glaube auch an diese Sache, diese Pistole kann ich mich erinnern, die habe ich gesehen, schon auf der Dienststelle ...
Vors.:
Ich meine, das auffällige ist wohl dieser Schall...
Zeuge Mon[tag]:
Dieser Schalldämpfer ja.
Vors.:
Erinnern Sie sich, daß eine Pistole mit Schalldämpfer dabei gewesen ist?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
[9475] Vors.:
Könnte es in dieser Art gewesen sein?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 42 - Zielfernrohr -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ob[s] ein Zielfernrohr da dabei war, kann ich mich nicht mehr dran erinnern.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 43 - Zielfernrohr -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Wieder ein Zielfernrohr, weiß ich nicht.
Vors.:
Nun, es ist seinerzeit ja ein Bericht von Ihnen mitunterzeichnet worden, daran werden Sie sich erinnern, da sind einzelne Gegenstände rausgehoben worden, die, sagen wir mal, für die Charakterisierung des Fundgutes bedeutungsvoll erschienen, Ihnen damals offensichtlich. Unter dem waren auch die Zielfernrohre, die Ihnen jetzt hier vorgelegt werden. Trotzdem ...
Zeuge Mon[tag]:
Ja, wenn ich das aufgeschrieben habe, dann stimmt[t] das auch damals, nur habe ich schon so viel Listen wieder erstellt, zwischendurch. Ich habe andere Sachen ... ich kann ich da ... ich würde es Ihnen sagen, wenn ich mich erinnern kann.
Vors.:
Ist in Ordnung, es ist ganz korrekt. Sie sollen nur sagen, an was Sie sich heute erinnern.
Zeuge Mon[tag]:
Und wenn das damals aufgeschrieben worden ist, dann stimmt das.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 45 - Verpackung mit UHU-Plus - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Keine Erinnerung.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 48 - Batterie-Schaltvorrichtung - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
An so eine Batterie kann ich mich erinnern und zwar weil wir später ... ja, das ist so eine 9-Volt-Batterie, so eine große.
Und zwar weiß ich noch, daß[u] wir später [9476] versucht haben, festzustellen, wo solche Batterien gekauft wurden. Da kann ich mich dran erinnern.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 68 - Bombe - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist dieses Ding, was ich Ihnen bereits beschrieben habe.
Vors.:
Ja, diese vergrößerte Handgranate, wie Sie vorhin sagten.
Zeuge Mon[tag]:
Richtig.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 78 - versch. Metallteile - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das könnte die von dieser Handgranate, von dieser großen könnte das der Abzugsmechanismus sein. Der sah genauso aus. Dieser Griff oben, an diesem Lauf dran.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 79 - 4 Schachteln Pistolenmunition - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Also solche Munition wurde viel gefunden.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 82-86 - 974 Schuß Pistolenmunition, 45 Schuß Pistolenmunition 45 Schuß Pistolenmunition, 2 Patronen, 1 Patrone - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das dürfte sich um die gleiche Munition handeln, wie da drin ist, das ist 9 mm Munition.
Vors.:
Also diese Art von Munition, wie Sie sagten ...
Zeuge Mon[tag]:
Diese Art von Munition, zum Teil verpackt, zum Teil lose gefunden worden. Eine größere Menge davon ist im Schloßpark und zwar, da kann ich mich genau dran erinnern, am Auslauf von spielenden Kindern gefunden worden.
Vors.:
Wir haben hier jetzt Ihnen lauter Gegenstände vorgelegt, die von der Fundstelle 1 stammen sollen. Das ist also die im Heuchelbach.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, ja. Nur ich sage, solche Munition, so ähnlich ist also am Auslauf des Schloßparks auch gefunden worden.
[9477] Vors.:
Bloß damit Sie unsere Fragestellung richtig verstehen. Sie geht eben dahin, ob Sie sich erinnern, daß an dieser Fundstelle solche Gegenstände gefunden worden sind?
Zeuge Mon[tag]:
Richtig, aber am Heuchelbach.
Vors.:
Sie dürfen ruhig den Hinweis geben, ich habe nur die Befürchtung, Sie hätten die grundsätzliche Fragestellung möglicherweise dadurch etwas ausgeweitet. Also es geht jetzt im Augenblick nur, ob Sie bei der Fundstelle 1 in Erinnerung haben, daß solche Gegenstände gefunden worden sind.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 102 - Schlüssel -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Da, an die Schlüssel kann ich mich nicht erinnern.
Vors.:
Heißt das, daß Sie sich überhaupt nicht an Schlüsselfunde erinnern können ...
Zeuge Mon[tag]:
Doch, es sind Schlüssel gefunden worden, nur ob die jetzt da, wie Sie eben gerade vorher gesagt haben, an dieser Stelle gefunden sein.
Vors.:
Das wissen Sie nicht mehr?
Zeuge Mon[tag]:
Nein.
Vors.:
Aber Sie wissen noch ...
Zeuge Mon[tag]:
Daß Schlüssel gefunden worden sind.
Vors.:
Waren das nun größere oder kleinere Schlüssel? Schlüssel dieser Art?
Zeuge Mon[tag]:
Es war zum Schlüssel... ein ziemlich großer Bund zusammengekommen.
Vors.:
Ja nun, ich meine Sicherheitsschlösser oder waren es die alten Bundbartschlösser oder wie die heißen ...
Zeuge Mon[tag]:
Nein, das sind ja Autoschlüssel da. Das war alles dabei, also jegliche Art Schlüssel, kleinere und größere. Sicherheitsschlüssel, Autoschlüssel ...
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 111 - Gebrauchsanweisung für Sprengkapseln -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Nein, sagt mir nichts.
[9478] Gem. § 249 StPO wird der wesentliche Inhalt des Asservats E 34 I Pos. 111
- Gebrauchsanweisung für Sprengkapseln -
festgestellt.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 115 - 1 Broschüre -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, ich glaube, an so was ähnliches, also ob jetzt das hier dieses ist, kann ich mich erinnern, wo diese Farbe so abblättert. Wir haben nämlich die Sachen, die waren zum Teil feucht, getrocknet. Und da ging ... blätterte das so ab, wie das hier jetzt noch der Fall ist.
Gem. § 249 StPO wird der wesentliche Inhalt des Asservats E 34 I Pos. 115
- 1 Broschüre - festgestellt.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 132 - Schreibmaschinenseiten - Originale und Durchschlüge der „RAF“ - zur Erläuterung übergeben.
Zeuge Mon[tag]:
Ich weiß nicht, was das für schriftliche Aufzeichnungen sind. Aber ich kann mich an eine schriftliche Aufzeichnung erinnern, die handschriftlich verbessert war. Ja so drübergeschrieben, da kann[v] ich mich noch erinnern. Was da allerdings genau draufstand, nur da waren Worte gestrichen und handschriftlich verbessert. Hier das, an dem kann ich mich also erinnern, durchgestrichen hier.
Vors.:
Und im übrigen könnten Sie bestätigen, daß Schriftmaterial dieser Art gefunden worden ist?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Vors.:
Wobei Sie sich diese Bearbeitungsspuren, die hier ja auf diesen Blättern zum Teil vorhanden sind, hier geht es wohl um erkennungsdienstliche Behandlungen, Fingerspuren, natürlich kein Anlaß sein sollen, daß die ...
Zeuge Mon[tag]:
Das ist echt. Das ist richtig durchgestrichen.
Vors.:
Nein, bei den anderen, wo sich so blaue Ränder und so weiter finden. Aber waren die damals schon so?
[9479] Zeuge Mon[tag]:
Also das auf jeden Fall. Feucht können die gewesen sein, weil die ja an dem Bach gestanden haben. Aber weiteres weiß ich nicht mehr.
Gem. § 249 StPO wird der wesentliche Inhalt des Asservats E 34 I Pos. 132
- Schreibmaschinenseiten-Originale und Durchschläge der „RAF“ - festgestellt.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 133 - Pelikan- Blaubogen - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Da kann ich mich nicht, an Blaupapier ... Das sind auch schriftliche Aufzeichnungen dabei, das kann dabei gewesen sein, kann ich mich aber nicht genau dran erinnern.
Den Zeugen wird das Asservat
E 34 I Pos. 143 - Stück Packpapier (möglicherweise für gewerbl. Sprengstoff) - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Nein, das sagt mir also ... Ich kann mich nicht dran erinnern.
Vors.:
Danke. Das war nun die Fundstelle 1. Sind zur Fundstelle irgendwelche weiteren Fragen? Herr Berichterstatter.
Richter Ma[ier]:
Gerade zu diesen letzten Positionen, Herr Montag, Sie haben hier was von Sprengstoff vorhin schon gesagt, haben Sie Sprengstoff auch an der Fundstelle 1 gefunden?
Zeuge Mon[tag]:
Ich kann mich an Sprengstoff dort nicht erinnern, ich weiß es nicht.
Richter Ma[ier]:
Es soll in solches Packpapier, braunes Packpapier eingepackt gewesen sein.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, aber ob das jetzt an dieser Fundstelle war, ich weiß, an anderen Fundstellen wurde auch welche gefunden, auch wieder, glaube ich, am Schloßpark. Aber an der Fundstelle 1 kann ich ... es ist möglich aber ...
Richter Ma[ier]:
Sie können das nicht mehr unbedingt lokalisieren, an welcher Fundstelle das gefunden wurde. Aber vielleicht noch etwas Ergänzendes, Herr Montag. Sie sagten, man hat diese Funde zur Dienststelle in Homburg gebracht und dort hat man die Listen angefertigt, nach Fundstellen.
Kann ich daraus schließen, daß man sie von vornherein schon [9480] nach Fundstellen getrennt zur Dienststelle gebracht hat?
Zeuge Mon[tag]:
Nein, das wurde also, zuerst wußte man ja nicht, daß sich so viele Fundstellen ergeben würden. Es wurden die Taschen gefunden und über die Taschen wurde eine Aufstellung geschrieben. Wie das ja bei solchen Sachen ganz normal üblich ist. Wenn so was gefunden wird, wird eine Aufstellung geschrieben, was sich in der Tasche befindet. Und dann ging diese Meldung, wie ich ganz am Anfang schon sagte, ein, daß da noch was gefunden wurde, sagen wir Munition am Schloßpark und die Kennzeichen an Kurpark und danach, also das war dann auch ... da hat sich dann vielleicht über 1, 2 Tage hingezogen, nachdem mehrere Funde kamen. Danach wurde dann, wurden dann diese Karte erstellt, wo die Fundstellen waren, weil am Heuchelbach, das ist ja nur eine Fundstelle gewesen, da wußte man, diese zwei Taschen, mit dem und dem Inhalt und das wurde dann später in diese Zeichnung eingetragen, bei den Kurparkweiher, bei dem Schloßparkweiher wurde dann sofort eingezeichnet, weil sich ja dann diese Fundstellen vermehrt hatten. Und die lagen ja rund um diesen Teich am Ufer.
Richter Ma[ier]:
Herr Montag, mir geht es nur darum, wie haben Sie nun diese verschiedenen Fundstellen auseinanderhalten können, wenn erst auf der Dienststelle die Liste angefertigt wurde?
Zeuge Mon[tag]:
Jetzt verstehe ich Ihre Frage nicht. Wie man auf der Dienststelle die Fundstellen auseinanderhalten konnte?
Richter Ma[ier]:
Ja. Nun hat es sich doch im Laufe der Zeit gehäuft.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, das ist richtig und da wurde draußen schon in eine grobe Skizze. Und das wurde dann genau auf der Dienststelle dann also in der schönen Form, wie es jetzt hier ist, in der guten Form, das wurde dann erst später eingezeichnet. Also das war eine Handskizze und davon dann übertragen.
Richter Ma[ier]:
Es wurde mit dieser Handskizze, wurden die Funde von den einzelnen Fundstellen, die sich ja im Laufe der Zeit offenbar gehäuft haben, zur Dienststelle gebracht?
Zeuge Mon[tag]:
Nein, man kann sich, wenn man, sagen wir mal, so eine Waffe findet oder so, die dann zur Dienststelle ge-[9481] bracht wurde. Dann hat man auf der Karte gesehen, da und da ist die Fundstelle und das hat man dann eingezeichnet ...
Richter Ma[ier]:
Herr Montag, ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbei reden. Sie haben hier auf Ihrer Skizze nur eine Fundstelle markiert, etwa Fundstelle „11“. Woher wissen Sie jetzt, daß diese Waffe an der Fundstelle 11 gefunden wurde?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, da wurde ja ein Bericht geschrieben, an der Fundstelle 11 wurde das und das und das gefunden.
Richter Ma[ier]:
Dieser Bericht wurde aber doch erst auf der Dienststelle geschrieben.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist richtig.
Richter Ma[ier]:
Und wie sind jetzt die Sachen, das interessiert mich an sich nur, von der Fundstelle zur Dienststelle gelangt. Sind die Beamten gekommen und haben diese Sachen gebracht?
Zeuge Mon[tag]:
Zum Teil ja. Zum Teil sind also Leute von der Bereitschaftspolizei gekommen, die haben, die unseren Leuten, also zum Beispiel auch mir, die Sachen gegeben und wir haben sie zur Dienststelle gebracht und haben dann geschrieben ...
Richter Ma[ier]:
Sie haben es also zum Teil selbst an der Fundstelle entgegenbekommen und haben selber gewußt, das stammt von dieser Fundstelle etwa Nr. 11 ...
Zeuge Mon[tag]:
Nein, nachdem es gebracht wurde, hat das die Fundstellennummer 11 bekommen. Ich kann ja nicht vorher den Teich in Fundstellen einteilen und weiß, da finde ich gar nichts und schreibe hin, an der Fundstelle habe ich nichts gefunden, sondern ich habe was gefunden und dann hat das die Nummer der Fundstelle bekommen.
Richter Ma[ier]:
Ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbeireden, Herr Montag. Sie sagen doch selber, es hat sich im Laufe der Zeit, haben sich die Funde gehäuft. Wir haben also nach der Asservatenliste so annähernd etwa 20 verschiedene Fundstellen. Und haben zum Teil an einem Tag doch offenbar mehrere Fundstellen gehabt. Und Ihre Listen, die haben Sie doch erst auf der Dienststelle gemacht.
Zeuge Mon[tag]:
Richtig.
Richter Ma[ier]:
Nun sind möglicherweise an einem Tag von mehreren [9482] Fundstellen die Sachen eingegangen. Wie haben Sie die auseinandergehalten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Listen erstellt haben.
Zeuge Mon[tag]:
Die wurden dann wahrscheinlich, also das weiß ich jetzt ... auf einen besonderen Platz gelegt, mit einem Zettel dazu, das ist die und die Fundstelle.
Das wurde dann übertragen.
Richter Ma[ier]:
Und nun haben Sie eine Liste gemacht. Haben Sie nun auf der Dienststelle diese Sachen auch bereits, die Sachen selber, gekennzeichnet?
Zeuge Mon[tag]:
Wie gekennzeichnet?
Richter Ma[ier]:
Haben Sie irgendwelche Aufkleber oder Anhänger an diesen einzelnen Fundstücken, an einer Waffe, an einer Bombe usw. angebracht.
Zeuge Mon[tag]:
Die jetzt dran sind?
Richter Ma[ier]:
Nicht diejenigen, die jetzt dran sind, sondern ob Sie damals in Homburg auf der Dienststelle die einzelnen Beweisstücke, nachdem Sie sie in einer Liste erfaßt haben, irgendwie gekennzeichnet haben?
Zeuge Mon[tag]:
Wahrscheinlich, das weiß ich aber nicht mehr genau.
Richter Ma[ier]:
Oder kamen die einfach nach Fundstellen zusammengefaßt in ein eigenes Behältnis.
Zeuge Mon[tag]:
Ich kann mir vorstellen, daß es so gewesen ist, daß wir die zusammen in ein Behältnis gemacht haben und da einen Zettel dazu gelegt: Fundstelle 11.
Richter Ma[ier]:
Dann war also das Behältnis gekennzeichnet?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Richter Ma[ier]:
Danke.
Vors.:
Weitere Fragen bitte, Fundstelle 1? Sehe ich nicht.
Dem Zeugen wird aus Ordner 112, Bl. 22 - 27 übergeben mit der Bitte, festzustellen, ob es sich um seine Unterschrift handelt und ob der Bericht von ihm mitverfaßt worden ist.
Vors.:
Es geht jetzt nicht um die grundsätzliche inhaltliche Überprüfung ...
Zeuge Mon[tag]:
Die Unterschrift ist von mir, das ist meine Unterschrift.
[9483] Vors.:
Ist Ihnen bekannt, daß Sie ... den Bericht ist ja von drei Herren unterschrieben, daß Sie an solch einem Bericht beteiligt waren?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Vors.:
Wer war der Verfasser?
Zeuge Mon[tag]:
Das weiß ich nicht mehr. Also wenn dann zusammen. Man hat sich da abgesprochen.
Vors.:
Waren das die drei Herren, die federführend bei der Aktion waren, bei der Gesamtaktion ...
Zeuge Mon[tag]:
Ja, der Herr Voigt, das ist der Leiter gewesen und der Herr Bahr und ich, wir haben also da mitgearbeitet.
Gem. § 249 StPO wird aus Ordner 112 Bl. 22 ff. folgendes verlesen:
Kopf des Berichtes
2. Abs. letzter Satz
Blatt 23, 1. Abs.
Blatt 27 Unterschriften.
Vors.:
Danke. Sie haben diesen Bericht mitunterzeichnet. Können Sie uns heute sagen, daß Sie die inhaltliche Richtigkeit vor der Unterzeichnung festgestellt haben?
Zeuge Mon[tag]:
... ich habe nur durchgelesen. Also wenn ich was unterschreibe, lese ich mir das durch.
Vors.:
Und sind das auch Gegenstände gewesen, deren Vorhandensein Sie selbst beobachtet haben, die hier aufgeführt werden.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, da ist ja diese Bombe zum Beispiel ...
Vors.:
... der ersten Aktentasche. Ich meine, können Sie sagen, ich habe unterschrieben, weil ich selbst wußte, daß das alles dabeigewesen ist.
Zeuge Mon[tag]:
Richtig.
Vors.:
Danke. Sind jetzt abschließend zur Fundstelle noch irgendwelche Fragen? Nicht mehr. Dann kämen wir zur Fundstelle 2. Wir fahren fort mit der Fundstelle 4 a und 4 b.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 II Pos. 13 - Maschinenpistole -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ich kann mich erinnern, daß so eine Maschinenpistole gefunden wurde. Eine Beretta.
[9484] Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 II Pos. 30 - 41 Patronen -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist wieder solche Munition. Die lag irgendwo im Wasser.
Vors.:
Also solche Art Munition wurde gefunden, aber Sie können nicht mehr sagen, ob bei dieser Fundstelle und ob es diese Munition speziell war?
Zeuge Mon[tag]:
[w] Nein.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 II Pos. 33 - 1 Karton Schweißelektroden - zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, an diese Schweißelektroden kann ich mich genau erinnern, daß die im Wasser drin lagen am Ufer. Bloß weiß ich jetzt die Bezeichnung der Fundstelle nicht mehr. Aber da kann ich mich genau dran erinnern.
Dem Zeugen wird das Asservat
E 34 II Pos. 47 - 1 Plastikbeutel -
zur Erläuterung vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Also ich kann mich erinnern, daß mehrere Batterien oder viele Batterien gefunden worden sind, solche, wie sie hier drin sind, von Varta.
[9485] Gem. § 249 StPO wird von[x] der[y] Aufschrift [z] einer Batterie des Asservats E 34 II Pos. 47 folgendes verlesen:
„Varta, Pertrix 49, 50 V“.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 50 und 53 -Lötzinn und Lötkolben- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
An diesen Lötkolben kann ich mich noch erinnern, an diesen Draht nicht mehr.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 58.1 -Schalter- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Nein, kann ich mich nicht erinnern.
Vors.:
Auch hier wird eine Aufschrift, sofern sie lesbar ist im Urkundenbeweise eingeführt. Dieses Beweisstück trägt keine Aufschrift, damit kann auch nichts verlesen werden. Es handelt sich offenbar um einen Kippschalter.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 64 -Rolle Sprengschnur- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Wenn das so Zündschnur ist, so Zündschnur ist gefunden worden, also ich weiß nicht, ich muß mal gucken. Ja, solche Schnüre haben wir da gefunden.
Vors.:
Ob an dieser Fundstelle, könnten Sie nicht sagen?
Zeuge Mon[tag]:
Nein.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 77 -Tube UHU- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Nein, kann ich mich nicht erinnern.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 95 -Geldkassette- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Also an[aa] solche Kassetten, das waren mehrere, kann ich mich erinnern, die am Kurpark gefunden wurden. Und zwar könnte ich eventuell auch noch die Fundstelle genau sagen, wo das gewesen ist. Wenn ich den Plan hätte, könnte ich also sagen, da und da in der Höhe ist es gefunden worden.
Vors.:
Der Asservatenbezeichnung nach Fundstelle 4 B.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist also, wenn man vom Schwedenpfad her den Kurpark sieht auf der linken Seite ziemlich vorne in einer Ausbuchtung drin.
[9486] Vors.:
Und das sind wohl auch diese, oder ist eine solche Kassette, von der Sie vorhin sagten, solche wurden gefunden und Sie charakterisierten sie wegen der Schweißversuche.
Zeuge Mon[tag]:
Richtig, richtig, ja.
Vors.:
Danke.
Dem Zeugen werden die Asservate E 34 II
Pos. 99 - 101 -Kfz-Kennzeichen- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das könnten die Kennzeichen sein, die ziemlich am Anfang von dem Sohn des Kurgastes gefunden wurden und zwar in einem Busch.
Gem. § 249 StPO wird die Buchstabenfolge der Kfz-Kennzeichen -Asservate E 34 II Pos. 99 - 101- verlesen.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 102 -Teile der Zeitung „Die Welt“- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja dabei kann es sich um das Zeitungspapier handeln, wo die eingepackt waren drin, da war noch Ölpapier drum.
Vors.:
Irgend etwas Charakteristisches finden Sie nicht dran? Wenn Sie es sich darauf mal ansehen wollen.
Zeuge Mon[tag]:
Diese handschriftlichen Aufzeichnungen hier, das Variant; und dann das andere kann ich nicht lesen.
Vors.:
Also diese handschriftliche Eintragung haben Sie heute noch im Gedächtnis. Danke. Das war die Fundstelle 4 A und B. Sind dazu weitere Fragen? Ich sehe nicht.
Dann jetzt die Fundstelle 6, Pos. 111.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 111 -Schrotpatronen- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das dürften diese Schrotpatronen, von denen ich gesprochen hab sein. Da wurden also auch an anderen Stellen noch solche Schrotpatronen gefunden, die nicht im Karton waren, sondern die auch lose waren.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 112 -Geldkassette- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist wieder eine Kassette, aber da sind keine Schweißversuche daran gemacht worden, an die kann ich mich also nicht mehr so genau erinnern.
[9487] Vors.:
Die anderen Gegenstände besagen offenbar auch nichts?
Zeuge Mon[tag]:
Nein.
Vors.:
Fragen zur Fundstelle 6? Ich sehe nicht. Fundstelle 7 Pos. 120 - 124.
Den Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 120 - 124 - Patronen - vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja, solche Munition wurde gefunden, an welcher Fundstelle, das weiß ich nicht. Das ist ja alles wieder diese 9 mm Parabellum Munition da.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 126 -Lötkolben- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Da kann ich mich daran erinnern, daß sowas da, also so was Lötkolbenähnliches.
Vors.:
So was wurde gefunden.
Den Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 129 - Köfferchen mit Inhalt - vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Da in dem Koffer müßten so Wecker drin sein. Nein, dann müßte das ein anderer sein. Ich kann mich an einen so ähnlichen Koffer erinnern, wo Wecker und sowas drin waren.
Vors.:
So daß Sie aus dem Inhalt hier nichts erkennen?
Zeuge Mon[tag]:
Dann dürfte das der Koffer sein, wo die Wecker drin waren.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 129. 1, 2 u. 9 -Tischwecker u.a.- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Da kann ich mich genau daran erinnern.
Vors.:
Also Sie erkennen jetzt wieder an den Weckern, daß das zum Inhalt eines solchen Köfferchens gehört hat?
Zeuge Mon[tag]:
Richtig, ja.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II Pos. 129.10 -Rezept- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das weiß ich nicht, ob das da dabei war.
[9488] Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 129.11 - Rezept - vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Hieran kann ich mich erinnern, weil wir das auch wieder getrocknet haben und fotokopiert haben. Das weiß ich noch, weil das so abblätterte.
Vors.:
Das war auch im Köfferchen?
Zeuge Mon[tag]:
Ja.
Gem. § 249 StPO wird der wesentliche Inhalt des Asservats E 34 II Pos. 129.11
-Rezept zur Sprengstoffherstellung- festgestellt.
Gem. § 249 StPO wird der wesentliche Inhalt des Asservats E 34 II Pos. 129.10
-3 Schreibmaschinenseiten- festgestellt.
Vors.:
Das war jetzt die Fundstelle 7. Sind zur Fundstelle 7 noch Fragen? Ich darf darauf hinweisen, die restlichen Fundstellen sind also mit wesentlich weniger Stücken besetzt, so daß es etwas rascher gehen kann.
Fundstelle 8 Pos. 130.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 130 -Patronen- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das sind diese Patronen, von denen ich erst gesprochen habe, mit diesem Schrot drin. Solche waren das.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 131 - 135 -Patronen- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ebenfalls solche Patronen.
Vors.:
Das war die Fundstell 8. Fragen dazu, sehe ich nicht. Fundstelle 9 Pos. 136?
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 136 - Zündschnur - vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das sind wieder so Schnüre, wie sie schon einmal vorgelegen haben, solche auch gefunden wurden.
Vors.:
Die Sie als was begriffen haben?
[9489] Zeuge Mon[tag]:
Als Zündschnüre.
Vors.:
Fundstelle 13 Pos. 139?
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 139 -Schrotflinte- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Dieses abgesägte Gewehr ist, soviel ich mich noch erinnern kann, von einem Bereitschaftspolizisten gefunden worden und zwar abends. Die Teiche wurden ja abgelassen, das Wasser, um einen genauen Überblick zu bekommen, was noch drin liegt. Das wurde also abends gefunden, als wir nicht da waren. Und wie er das gefunden hat, hat sich ein Schuß gelöst. Daher kann ich mich an dieses noch erinnern.
Vors.:
Also Ihnen ist es damals auch vorgelegt worden als eines der Fundstücke, das ist sicher?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, und wir haben es dann auch aufgeschrieben. Also ob es dieses nun natürlich ist, wie gesagt ...
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 140 u. 141 -Patronen- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist auch eine Patrone, so eine Kugel, wieder Munition.
Vors.:
Wurde Munition dieser Art gefunden?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, ja.
Vors.:
Ich mein, Sie bekommen ja langsam einen Überblick über die Gesamtmenge, es sind Ihnen immer wieder Munition vorgelegt worden.
Können Sie sagen, auch in dieser Menge, wie Sie es bisher gesehen haben?
Zeuge Mon[tag]:
Ja, auch in dieser Menge.
Vors.:
Das war Fundstelle 13. Fundstelle 14 Pos. 142?
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 142 -Pistole- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Diese Pistole FN kann ich mich erinnern, weil da die Nummer weggemacht worden war. Wir hatten, also wie man das aufgeschrieben hat, wer die gefunden hat, das weiß ich auch nicht.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 143 -Magazin- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist das Magazin zu dieser Waffe.
Vors.:
Fundstelle 18 Pos. 149?
[9490] Dem Zeugen wird das Asservat E 34 II
Pos. 149 -Geldkassette- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist wieder so eine Kassette, also mehrere Kassetten wurden ja gefunden, wie man sieht.
Vors.:
Fundstelle 3, E 34 III Pos. 1?
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 III
Pos. 149 -Patronen- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist wieder solche Munition.
Vors.:
Da können Sie nichts weiteres dazu sagen. Dann kommt jetzt die Fundstelle 5. Bei der Fundstelle 5 waren Sie, sind Sie nicht aufgezeichnet als Mitsuchender, auch nicht als Asservierender in irgendeiner Weise gekennzeichnet. Wäre es trotzdem denkbar, daß Sie die Stücke gesehen haben von dieser Fundstelle 5?
Zeuge Mon[tag]:
Was ist die Fundstelle 5?
Vors.:
Die mit Nummer 5 bezeichnete Fundstelle.
Zeuge Mon[tag]:
Sagt mir nichts ...
Vors.:
Haben Sie das gesamte Material gesehen, ohne Rücksicht darauf, daß Sie selbst irgendwie in den Akten nachher als Mitsuchender verzeichnet sind. Sie sind bloß bei den Fundstellen 5 und 6 nicht aufgeführt.
Zeuge Mon[tag]:
Dann wäre ich da wahrscheinlich ... ich weiß es nicht.
Vors.:
Gut. Dann legen wir Ihnen die Stücke gar nicht vor. Jetzt kommt die Fundstelle 11 Pos. 11?
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 III
Pos. 11 -Patronen- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Das ist wieder Munition.
Dem Zeugen wird das Asservat E 34 III
Pos. 12 -Schweißelektroden- vorgelegt.
Zeuge Mon[tag]:
Ja das sind wieder so Elektro-Schweißelektroden.
Vors.:
Sind insgesamt zu der Suchaktion, zu der Asservierung, Sicherstellung und zu den einzelnen Fundstücken, weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht. [bb]
[9491] Sämtliche vom Zeugen besichtigten Asservate wurden vom Gericht in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.
Vors.:
Dann können wir die drei Zeugen vereidigen. Keine Einwendungen?
Die Zeugen Stoll, Held und Montag werden einzeln vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 10.53 Uhr entlassen.
Vors.:
Damit ist die Vernehmung abgeschlossen. Wir machen jetzt eine kurze Pause und fahren dann noch mit der Vernehmung der Zeugen Tietgen, Voigt und Kindermann fort. Ich bitte um kurz nach 11 Uhr wieder hier zu sein. Etwa 10 Minuten Pause.
Pause von 10.53 Uhr bis 11.11 Uhr.
Fortsetzung der Hauptverhandlung um 11.11 Uhr
Rechtsanwalt Schnabel, Rechtsanwalt Künzel und Rechtsanwalt Dr. Heldmann sind nicht mehr anwesend[cc].
Der Zeuge Voigt ist anwesend.
Vors.:
So wir können die Sitzung fortsetzen. Ich bitte um Entschuldigung, daß sich die Pause verzögert hat. Wir sind den Fragen nachgegangen, die heute früh angeschnitten worden sind. Es gab noch eine weitere Entscheidung zu treffen wegen eines Antrags, der während der Vormittagssitzung gestellt worden ist. Ich muß darauf hinweisen, daß die Auskunft ergeben hat, daß die Herren Rechtsanwälte um 9.10 Uhr eingetroffen sind und dann die Kontrolle sich eben verzögert hat dadurch, daß gleichzeitig der Transport der Angeklagten stattfand. Das wird sich technisch mutmaßlich nicht ändern lassen. Die Durchsuchungszeit selbst betrug 1-2 Minuten. Ich kann eben nur an die Herren Prozeßbeteiligten die Bitte richten, dann eben pünktlich zu kommen. Wenn beides zusammenfällt, wird’s diese Schwierigkeiten möglicherweise auch in weiterem Wiederholungsfalle geben. Herr Rechtsanwalt Schily?
RA Schi[ly]:
Herr Vorsitzender, damit nur keine Mißverständnisse ent- [9492] stehen. Die Sperre sozusagen, war bereits außerhalb des hiesigen Prozeßgeländes, also außerhalb noch vor der Schranke. Und da waren wir beide, der Kollege Dr. Heldmann und ich nicht allein, sondern auch der Kollege Schlaegel war es wohl, wurde dort aufgehalten. Ich glaube, denn[dd] der Kollege Dr. Heldmann hat mir berichtet, daß er kurz vor 9 Uhr dort eingetroffen ist und da befanden sich eben eine ganze Reihe von Fahrzeugen, also nicht nur die drei Anwälte, sondern eine Reihe von Fahrzeugen. Ich habe noch versucht, mir sozusagen eine Sonderbehandlung zu ergattern, aber das war nicht möglich. Auch unter Vorweisen dieser Ausweiskarte.
Vors.:
Herr Rechtsanwalt, wir werden die Sache natürlich, wir konnten sie jetzt nicht so grundsätzlich jetzt überprüfen in der kurzen Zeit, aber wir werden der Sache weiter nachgehen und der Senat wird Schritte unternehmen, daß es möglichst reibungslos passiert. Und wenn es sich zeigen sollte, daß das also ungerechtfertigt ist, daß man hier die Sperre auch schon dort draußen einrichtet - bis jetzt ist ja das Problem noch nicht aufgetaucht, soviel ich sehe zum ersten Mal in diesem Verfahren - wird es selbstverständlich unterbunden.
RA Schi[ly]:
Herr Vorsitzender, ich bin auch der Meinung, daß an sich es ja so sein muß, daß mindestens während des Laufes der Hauptverhandlung jeweils der Zugang hier zum Prozeßgebäude garantiert sein muß. Das betrifft ja auch die Öffentlichkeit.[12]
Vors.:
Das ist selbstverständlich, ja.
RA Schi[ly]:
Ja, nein, aber wenn durch Transport hier innerhalb des Geländes dieser Zugang zeitweise versperrt wird, also während des Laufes der Hauptverhandlung, dürfte damit auch das Prinzip der Öffentlichkeit möglicherweise angetastet sein. Diese Frage müssen Sie sich natürlich auch stellen.
Vors.:
Herr Rechtsanwalt, ich sage, wir werden den Fragen nachgehen. Das Problem hat sich zum ersten Mal heute früh gezeigt, so wie ich sehe. Ich habe bis jetzt in dieser Richtung noch keine Beanstandung gehört und selbstverständlich alles was in irgendeiner Weise gegen Rechtsprinzipien, Grundsätze verstößt, wird unterbunden. Wir kommen jetzt zur Vernehmung von Herrn Voigt. Ich darf Sie um Ihre Personalien bitten.
Der Zeuge machte folgende Angaben zur Person.
[9493] -RÄe. Künzel und Schnabel erscheinen wieder um[ee] 11.13 Uhr im Sitzungssaal-.
Zeuge Voigt
Helmut Voigt, 33 Jahre alt,
Kriminalbeamter beim Polizeipräsidenten in Frankfurt,mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;
wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.
Die Aussagegenehmigung des Zeugen Voigt wird dem Protokoll als Anl. 2 beigefügt.
Vors.:
Herr Voigt, erinnern Sie sich, daß es einmal in Bad Homburg zu besonderen Funden gekommen ist?
Zeuge Voigt:
Ja ich war zur damaligen Zeit 1972 als Leiter der Sonderkommission AGS[13] in Frankfurt tätig und wir haben von der Polizei in Bad Homburg die Mitteilung erhalten, daß dort eine Tasche gefunden wurde mit vermutlich Sprengstoff und Waffen. Und daraufhin sind unter anderem Beamte dieser Kommission nach Bad Homburg gefahren und es wurde dann im Zuge dieser Ermittlung eine Suchaktion in Bad Homburg veranlaßt, an der ich teilweise direkt dabei war, teilweise die einzelnen Maßnahmen veranlaßt hatte von Frankfurt aus.
Vors.:
Wir haben bereits erfahren, man hat die Suchaktion begonnen, nachdem sich nach diesem Erstfund herausstellte, daß noch weitere Fundpunkte in Frage kamen. Können Sie sagen, bei welchen Fundpunkten Sie selbst unmittelbar beteiligt waren?
Zeuge Voigt:
Also anwesend war ich noch an mehreren, aber teilweise nur als Zuschauer von meiner Funktion her, weil ich dann noch Entscheidungen treffen mußte, wie weit man mehr macht. Ich selbst war also direkt beteiligt, einmal an dem Fund einer Kassette. Da hatten wir also Beamte, die diese Kassette im Wasser entdeckt hatten. Sie wurden dann von mir geborgen. Und einmal war ich anwesend, da wurden auch Gegenstände, es war ein Kennzeichen und eine Tasche, glaube ich, und eine Plastiktüte mit Perücken, die wurden mir dann übergeben und ich habe sie zur Polizeistation nach Bad Homburg gebracht.
Vors.:
Nach den hier vorliegenden Einzelberichten, die ja zu jedem Fundpunkt abgegeben worden sind, das teile ich Ihnen aus Blatt 41 und 43 des Ordners 112 mit, sollen Sie bei der Fundstelle 4 B und 6 unmittelbar an der Suche beteiligt gewesen sein. Das wüßten Sie heute nicht mehr?
Zeuge Voigt:
Ja ich kann Ihnen jetzt natürlich die Ziffern, die können mir nichts sagen. Wenn Sie dann sagen, welche Gegenstände das waren oder wo das war. Also ich war, beide Fundstellen wo ich [9494][14] [9495] direkt beteiligt war, waren an dem Kurpark, war ja im Parkgelände, also nicht beim Schloßteich. Da war ich dann mehr oder weniger nur als Beobachter mit, am Kurpark hatte ich selber ...
Vors.:
Haben Sie außer den jetzt eben aus dem Gedächtnis erwähnten Gegenständen noch irgendwelche markanten Fundstücke, die Sie damals gesehen haben, im Gedächtnis?
Zeuge Voigt:
Also markante Fundstücke im Gedächtnis habe ich noch aus dem Schloßparkweiher, die Bomben, die ich dort hinten sehe mit den Schraubverschlüssen. Da war ich also anwesend, als die geborgen wurden und diese Maschinenpistole, die vor mir liegt, die habe ich auch noch in Erinnerung.
Vors.:
Dann würde ich Sie bitten, daß Sie vielleicht doch jetzt einfach an den Tisch treten, sich mal ansehen, was hier aufgestellt ist und uns die Stücke, von denen Sie glauben, daß Sie sie wieder erkennen und zwar weil Sie unmittelbar an der Bergung beteiligt waren, bezeichnen. Wenn Sie uns dann jeweils die Asservatennummer, die Sie im Augenblick in der Hand haben, selbst angeben.
-RA König erscheint wieder[ff] um 11.17 Uhr im Sitzungssaal.-[gg]
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 III/5 Pos. 6 a -Rohrbombe-
Zeuge Voigt:
So wie ich bereits sagte, kann ich mich erinnern, daß[hh] Bomben dieser Art geborgen wurden im Schloßpark.
Vors.:
Nun Sie sehen ja, es sind hier mehrere solche Körper vorhanden. Könnten Sie sagen, daß es in dieser Zahl zu Funden gekommen ist oder erinnern Sie sich nur noch an Einzelstücke.
Zeuge Voigt:
Das kann ich genau nicht mehr sagen. Nur von dieser Art, daran erinnere ich mich noch, die waren mir also aufgefallen. Wieviel es jetzt im einzelnen waren ... Ich glaube, mich auch noch zu erinnern, daß, wie es hier so ist, teilweise sie zusammen waren und teilweise einzeln waren. Aber das kann ich nicht mehr genau sagen.
Vors.:
Aber können Sie wenigstens angeben, ob es sich um mehrere Stücke gehandelt hat oder um ein Einzelstück?
Zeuge Voigt:
Nein, es hatte sich um mehrere Stücke gehandelt.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II Pos. 112 -Geldkassette-
Zeuge Voigt:
Diese Kassette dort, da müßte ich jetzt den Inhalt sehen. Das könnte die Kassette sein, die ich geborgen hatte. Ich kann [9496] mich noch erinnern, daß in dieser Kassette Glasröhrchen mit Quecksilber sich befunden hatten. Die sehe ich aber hier nicht dabei. Vielleicht sind die ... Ich sehe also diese markanten Glasröhrchen mit dem Quecksilber hier nicht dabei. Ich weiß nicht, ob die vielleicht aus Sicherheitsgründen sich hier nicht drin befinden. An die konnte ich mich noch so genau erinnern. Ansonsten würde ich sagen, es war diese Kassette. Ach hier unten sind sie noch drin in der Tüte.
Vors.:
Daran erkennen Sie es also an diesem charakteristischen Inhalt wieder?
Zeuge Voigt:
Ja, daran konnte ich mich noch erinnern, es müßte also diese Kassette sein.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II Pos. 95 -Geldkassette-.
Zeuge Voigt:
Ich kann mich noch erinnern, daß mir direkt von den Beamten, die es aus dem Weiher herausgenommen haben, eine Kassette übergeben wurde, die zugeschweißt war. Es könnte sich also um diese Kassette hier handeln. Es war eine Kassette dieser Art.
Vors.:
Das gehört zur Fundstelle 4.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II Pos. 99 - 101 -Kennzeichen-.
Zeuge Voigt:
Ebenso kann ich mich erinnern, daß mir Kennzeichen übergeben wurden die auch an dieser Fundstelle gefunden wurden. Wobei sich unter diesen Kennzeichen Schweizer Kennzeichen befunden haben. Ich kann allerdings nicht sagen, ob es die waren, weil ich hier gerade Schweizer Kennzeichen sehe.
Vors.:
Also jedenfalls Schweizer Kennzeichen. Nun sehen Sie ja hier, daß das ZH ist, Zürich. Können Sie sagen, daß es sich also auch um Züricher gehandelt hat oder ...
Zeuge Voigt:
Daran kann ich mich nicht erinnern.
Vors.:
Wissen Sie nicht mehr, danke.
Zeuge Voigt:
Ich suche noch Perücken, die mir mal ...
Vors.:
Die haben wir hier nicht als Asservate vorgelegt.
Zeuge Voigt:
Die waren damals, glaube ich, zusammen, die Perücken mit dieser Kassette. Ich kann mich zwar noch an viele andere Asservate erinnern, z.B. an diesen Koffer, aber dazu kann ich also nicht sagen, wo er gefunden wurde oder von wem er gefunden wurde. Ich habe fast alle der Asservate gesehen, allerdings nicht dann direkt [9497] an den Fundstellen sondern teilweise auf der Polizeidienststelle, so daß ich dazu nichts näheres sagen kann.
Der Zeuge deutet auf das Asservat E 34 II
Pos. 13 -Maschinenpistole-
Vors.:
Sie hatten vorhin diese Maschinenwaffe da wohl noch ins Auge gefaßt.
Zeuge Voigt:
Ja. Soweit ich mich erinnere, war diese Maschinenpistole auch an dieser Fundstelle. Sie haben sie vorher als 4 bezeichnet, im Kurparkweiher gefunden worden und zwar bevor diese Kennzeichen gefunden wurden. Ich kam also hin, da war diese Maschinenpistole schon geborgen. Die war noch da, wurde noch fotografiert.
Und während der Zeit, als ich mich da befunden habe wurden dann diese Kennzeichen und diese Kassette geborgen.
Vors.:
Also jedenfalls Sie wissen, eine solche Kassette war unter dem Fundgut auch vorhanden.
Zeuge Voigt:
Auch an dieser Stelle, ja.
Vors.:
Ganz allgemein. Wenn Sie hier also sagen, Sie erkennen das eine oder andere wieder, wenn Sie uns ganz kurz nur angeben, welche Gegenstände das sind, die Sie glauben, damals unter den sichergestellten Sachen gesehen zu haben. Sei es dort am Ort oder auf der Dienststelle. Wobei es also keiner weiteren Erklärung mehr bedarf, bloß sagen, ich glaube hier Asservat sowieso, Köfferchen usw.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II Pos. 129 -Koffer-
Zeuge Voigt:
Also dieser Koffer und ganz konkret, diese Berge von Munition, ich glaube, wenn ich das alles aufzählen soll ...
Vors.:
Ja, dieser Art wie Sie sie hier sehen.
Zeuge Voigt:
... und diese Taschen mit dem Inhalt, also an diese Handbombe und die Taschen kann ich mich noch erinnern, die hatte ich allerdings erst 1 Tag später oder was gesehen nachdem sie gefunden wurden.
Vors.:
Hierbei handelt es sich um die Asservate E 34 I Pos. 40 und 68.
Rechtsanwalt Dr. Heldmann erscheint wieder um[ii] 11.25 Uhr im Sitzungssaal.
Vors.:
Ist Ihnen damals auch irgendwelches Schriftgut in die Hände gekommen, damals?
[9498] Zeuge Voigt:
Soweit ich mich, erinnere, war auch noch, bei dieser Fundstelle, wo auch die Maschinenpistole war, da war noch ein Buch. Ich glaube über Schweißen oder Elektronik.
Vors.:
Blaupapier, Schreibmaschinenseiten und dergleichen, haben Sie an so etwas irgendeine Erinnerung?
Zeuge Voigt:
Nein, da kann ich mich nicht mehr erinnern.
Vors.:
Wie ist nun dieses Gut erfaßt worden und wie ist es weitergegeben worden?
Zeuge Voigt:
Damit hatte ich nichts zu tun. Diese Gegenstände, die ich jetzt erwähnt habe, die ich selbst in Empfang genommen habe, die habe ich so wie sie waren zu der Polizeistation nach Bad Homburg gebracht und sie wurden von den dortigen Beamten, zwar teilweise Beamte der AGS Frankfurt und teilweise der Beamten von der AGS des BKA wurden sie erfaßt. Ich selber war an dieser Erfassung nicht beteiligt.
Vors.:
Liste also erstellt von Beamten des Bundeskriminalamts?
Zeuge Voigt:
Ja, in Zusammenarbeit glaube ich auch noch mit Beamten der AGS Frankfurt, aber ich selbst war nicht beteiligt.
Sämtliche vom Zeugen besichtigten Gegenstände wurden vom Gericht in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.
Vors.:
Sind zu dem Komplex Homburg an den Herrn Zeugen noch weitere Fragen. Der Herr Berichterstatter hat nachher noch einen weiteren Punkt zu Homburg, jetzt speziell? Ich sehe nicht. Dann bitte, Herr Berichterstatter.
Richter Ma[ier]:
Herr Voigt, haben Sie in Frankfurt einmal Ermittlungen angestellt über den Kauf von Batterien, von Varta Batterien, bei einer Firma Aut?
Zeuge Voigt:
Es ist möglich. Es ist also für mich schwer zu sagen, inwieweit ich es immer direkt, weil fast alles, praktisch alles, was von der AGS Frankfurt gemacht wurde, ging durch meine Hände. Ich selber war teilweise auch mit an den Einsatzorten und teilweise auch bei Ermittlungen bei Firmen. Ich kann mich also heute nicht konkret erinnern. Es ist möglich, daß ich selber mit ...
Richter Ma[ier]:
Die Firma Aut ist für Sie heute keine Vorstellung mehr, kein Begriff mehr?
Zeuge Voigt:
Nein.
[9499] Richter Ma[ier]:
Darf ich Ihnen vorhalten aus Ordner 87 Blatt 6. Da befindet sich eine Aktennotiz. Es heißt unten Voigt KK und dann ist noch eine Paraphe angebracht VO und da heißt es, eine Notiz von 13. Juli 1972: „Am 25.4.1972 wurden in Frankfurt Firma Aut 5 Batterien Varta Pertrix 50 V bestellt, am 9.5.72 abgeholt.“ Auftraggeber sei ein Heinz Cremer, Frankfurt, [Anschrift] gewesen und man habe diese Adresse überprüft, ob es die überhaupt gibt. Ruft Ihnen das etwas in die Erinnerung zurück?
Zeuge Voigt:
Ja, aber ich glaube nicht, daß ich selber bei der Firma war. Daran kann ich mich nicht erinnern.
Richter Ma[ier]:
Haben Sie das möglicherweise nur aus den bei der Dienststelle vorhandenen Unterlagen zusammengestellt?
Zeuge Voigt:
Das ist möglich und ich glaube sogar, daß es so war. Ich kann mich also nicht erinnern, daß ich, ich kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber ich glaube es war so, daß ich diesen Vermerk nur geschrieben hab aus Erkenntnissen, die mir teilweise telefonisch, eventuell mit der Firma oder teilweise von Beamten, die selbst ...
Richter Ma[ier]:
Ich muß es richtigstellen. Es ist also keine Aktennotiz, sondern es ist ein Anschreiben an das Bundeskriminalamt.
Zeuge Voigt:
Dann wird es also wahrscheinlich so gewesen sein, daß ich diese Ermittlung gar nicht geführt habe, sondern daß ich aus diesen Spurenakten die angelegt wurden, nur das entnommen habe. Und wenn wir mit einem Komplex fertig waren und haben das zur weiteren Bearbeitung ans BKA geschickt, dann habe ich das als damaliger Leiter der AGS unterzeichnet. Und aus dem Grunde dürfte dann mein Name unter diesem Vordruck stehen.
Richter Ma[ier]:
Dann werden Sie auch nichts mehr darüber sagen können, ob Sie in diesem Zusammenhang irgendwelche Schriftstücke bei dieser Firma erhoben haben. Das werden Sie dann auch nicht wissen?
Zeuge Voigt:
Nein. Ich sagte Ihnen schon, soweit ich es in Erinnerung habe, war ich bei dieser Firma nicht gewesen.
Richter Ma[ier]:
Ja. Dankeschön.
Vors.:
Sonstige Fragen? Ich sehe nicht. Dann können wir Sie gleich vereidigen ... Verzeihung, Herr Rechtsanwalt Schily?
RA Schi[ly]:
Herr Zeuge, können Sie sich noch erinnern, wieviel Spurenakten[15] Sie angelegt haben?
Zeuge Voigt:
Nein, daran kann ich mich nicht erinnern.
[9500] RA Schi[ly]:
In etwa?
Zeuge Voigt:
Es waren über 100.
RA Schi[ly]:
Über 100?
Zeuge Voigt:
Ja.
RA Schi[ly]:
Dankeschön.
Vors.:
Sonst keine Fragen mehr? Einwendung gegen Vereidigung sehe ich nicht.
Der Zeuge Voigt wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 11.31 Uhr entlassen.
Der Zeuge Kindermann erscheint um 11.32 Uhr im Sitzungssaal.
Vors.:
Ich darf zunächst um Ihre Personalien bitten.
Der Zeuge machte folgende Angaben zur Person
Zeuge Kindermann
Boto Kindermann, 33 Jahre alt,
Kriminalrat, Dienststelle: Polizeipräsidium Frankfurt,mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert,
wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.
Vors.:
Ist Ihnen eine Suchaktion in Bad Homburg, die 1972 stattgefunden haben soll, noch ein Begriff?
Zeuge Kin[dermann]:
Die ist mir noch ein Begriff, ja.
Vors.:
Sind Sie in irgendeiner Weise eingeschaltet gewesen?
Zeuge Kin[dermann]:
Ich bin eingeschaltet gewesen und zwar war ich zur damaligen Zeit Leiter der regionalen Sonderkommision und wurde von einem Beamten der Kriminalpolizei Bad Homburg von dem Fund verständigt und bei diesem Telefonat sprach er eben bei den Fundgegenständen von bombenähnlichen Gegenständen. Und aus diesem Grunde, weil wir damals eine Arbeitsteilung hatten, habe ich die AGS gebeten, nach Bad Homburg zu fahren. Sowohl die Arbeitsgemeinschaft Sprengstoff von Frankfurt und auch die Arbeitsgemeinschaft Sprengstoff vom BKA und habe einen Beamten von meiner Sonderkommission nach Bad Homburg geschickt, um möglicherweise aus den aufgefundenen Gegenständen fahndungsrelevante Ansatzpunkte zu gewinnen.
[9501] Vors.:
Waren Sie selbst auch an der Suche beteiligt?
Ende von Band 533
[9502] Zeuge Kin[dermann]:
An der Suche selbst war ich nicht beteiligt, aber ich war mal, am 2. Tag, glaube ich, da kann ich mich also jetzt nicht mehr genau erinnern, in Bad-Homburg gewesen, um mir das anzusehen.
Vors.:
Da sind Vermerke vorhanden für die einzelnen Fundpunkte. Sie werden ja wissen, daß einzelne Fundpunkte getrennt behandelt worden sind, jedenfalls auch hier nach den Vermerken und danach sollen Sie an einer dieser Fundstellen beteiligt gewesen sein. Es sei Ihnen insbesondere dort ein bestimmtes Asservat übergeben worden.
Zeuge Kin[dermann]:
Kann ich mich jetzt nicht sehr in Einzelnen erinnern. Ich weiß auch nicht, ob ich jetzt am ersten Tag oder am zweiten Tag nach Bad-Homburg gefahren bin.
Vors.:
Ich hab’s Ihnen sogar gar nicht ganz richtig jetzt gesagt. Der Vermerk der sich in Blatt 44 des O. 112 befindet, besagt, daß zwei andere Herren, unter anderem Herr Montag, der schon vernommen worden ist, am 4.8., an dieser Fundstelle Nr. 7 gewesen sei und dort hätte er von Ihnen ein Asservat übergeben bekommen, das müssen Sie also vorher von irgend jemand anderem erhalten oder selbst gefunden haben.
Zeuge Kin[dermann]:
Ja. Also begrifflich kann ich jetzt zu den einzelnen Fundstellen, die Bezeichnung, nichts mehr sagen, ich weiß auch nicht, wie gesagt, ob ich am 1. oder am 2. Tag dort war und als abgesucht worden ist, schließe ich jetzt nicht mehr aus, daß mir etwas übergeben worden ist, aber weil ich jetzt mal, um es so zu sagen, sachlich nicht zuständig war, daß ich das gleich weitergegeben habe.
Vors.:
Wenn Sie nun hier auf den Tisch einen Blick werfen wollten, ob Sie irgendwelche Gegenstände wiedererkennen, die Sie bei Ihrem damaligen Besuch möglicherweise benommen haben.
Sofern Sie irgendeinen Gegenstand sehen, der Ihnen auffällt, bitte ich, daß Sie uns die Nummer, die auf dem Gegenstand verzeichnet ist, jeweils benennen.
Offenbar nicht.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II Pos. 129
- Koffer - und erklärt:
Zeuge Kin[dermann]:
Herr Vorsitzender, ich darf vielleicht, obwohl ich mir da jetzt nicht mehr sicher bin ... möglicherweise wurde mir von einem Beamten, der in dem Teich stand, das kann ich aber jetzt nicht mehr mit Sicherheit sagen, dieser Koffer rausgereicht, den ich dann sofort weitergegeben habe.
Vors.:
Dieses kleine Köfferchen.
[9503] Zeuge Kin[dermann]:
Diesen kleinen schwarzen Koffer hier. Das kann ich aber jetzt wirklich nicht mehr mit Sicherheit sagen, denn mir wurde ... ein Gegenstand gereicht, er hat ins Wasser gegriffen, diesen Gegenstand rausgeholt, mir gegeben und ich habe ihn gleich weitergegeben, aber ohne jetzt genau zu wissen, ob es dieser kleine Koffer war.
Vors.:
Vom Inhalt haben Sie überhaupt nichts zur Kenntnis genommen?
Zeuge Kin[dermann]:
Nein. Inhalt habe ich keine Kenntnis genommen.
Sämtliche vom Zeugen besichtigten und erläuterten Asservate wurden vom Gericht in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.
Vors.:
Zu diesem Punkte Fragen? Bind zu diesem Punkte keine Fragen, wie ich sehe? Dann eine andere Frage, ist Ihnen die Wohnung Frankfurt, Reimundstraße 104, noch ein Begriff?
Zeuge Kin[dermann]:
Ist mir von der Straßenbezeichnung her jetzt ein Begriff, ja.
Vors.:
Inwiefern ist Ihnen diese Wohnung bekannt geworden?
Zeuge Kin[dermann]:
Die Wohnung ist mir in meiner Eigenschaft als Leiter der Sonderkommission bekannt geworden, aber Einzelheiten dazu kann ich also auch nicht mehr sagen, weil ich dazu eben Sachbearbeiter für diesen Komplex oder für dieses Objekt eingesetzt oder eingeteilt habe.
Vors.:
Wissen Sie, vielleicht aus den Berichten Ihrer Sachbearbeiter, noch irgendetwas, daß man damals Schlösser gesichert hat in dieser Wohnung oder ein Schloß?
Zeuge Kin[dermann]:
Nein, Herr Vorsitzender, zu diesen Einzelheiten kann ich jetzt beim besten Willen nichts mehr sagen, kann ich mich nicht erinnern.
Dem Zeugen wird aus
O. 55 das Bl. 168
übergeben mit der Bitte zu erklären, ob es sich um seine Unterschrift handelt.
Zeuge Kin[dermann]:
Ja, das ist meine Unterschrift.
Vors.:
Danach sollen Sie dem Bundeskriminalamt mitgeteilt haben, daß beiliegend ein Türschloß, das in dieser Wohnung angebracht gewesen sei, übersandt werde. Sie haben noch geschrieben, weiche Funktion das Schloß ursprünglich gehabt habe. Wenn ich Ihnen das jetzt mitteile, besagt das irgendetwas für Sie? Fällt Ihnen da irgendwas wieder ein?
[9504] Zeuge Kin[dermann]:
Nein, zum Sachverhalt im Detail fällt mir nichts dazu ein, ich sehe nur aus dem Sachbearbeiterzeichen oben, wer eben der Sachbearbeiter dieser Spur oder dieses Hinweises oder dieses Komplexes war.
Vors.:
Und wer war es?
Zeuge Kin[dermann]:
Das ist also Fk, das war der Herr Fincke.
Vors.:
Sonstige Fragen zu diesen Punkten? Herr Berichterstatter bitte.
Richter Mai[er]:
Nur ergänzend, wenn als Sachbearbeiter der Herr Fincke angegeben ist, kann man dann eventuell davon ausgehen, daß der Herr Fincke auch ein Schloß, das dort gesichert worden sein soll, ausgebaut hat? Wir werden Herrn Fincke morgen hier haben. Wissen Sie das nicht?
Zeuge Kin[dermann]:
Davon kann man grundsätzlich ausgehen.
Richter Mai[er]:
Daß er das wohl gemacht hat, dann werden wir ihn direkt fragen, Dankeschön.
Vors.:
Sonst keine Fragen mehr an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht.
Der Zeuge Kindermann versichert die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf seinen bereits geleisteten Eid (§ 67 StPO)[16] und wird im allseitigen Einvernehmen um 11.40 Uhr entlassen.
Die Aussagegenehmigung des Zeugen Kindermann wird als Anlage 3 zum Protokoll genommen.
Der Zeuge Tietgen erscheint um 11.40 Uhr im Sitzungssaal.
Der Zeuge Tietgen macht folgende Angaben zur Person:
Zeuge Tie[tgen]:
Karl-Heinz T i e t g e n,
Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt, 49 Jahre.Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert, wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.
Vors.:
Erinnern Sie sich noch an einen ... an eine Suchaktion in der Mitte des Jahres 72 im Stadtbezirk Bad Homburg?
Zeuge Tie[tgen]:
Jawohl.
Vors.:
Wenn Sie uns schildern wollten, welche Erinnerung Sie an diesen Vorgang noch haben.
Zeuge Tie[tgen]:
Nun, die erste Funkstelle im Heuchelbach ... an der zwei Taschen gefunden wurden mit Inhalt, die kamen zu uns in die Asservatenstelle des Bundeskriminalamtes. Ich habe dann eine erste Aufstellung gemacht und den Inhalt gesichtet und eine grobe Auswertung vorgenommen. Aufgrund anderer Funde, die durch ... [9505] in einem Fall kann ich mich erinnern, durch Kinder Munition gefunden wurde, wurde dann eine größere Suchaktion im Bereich des Heuchelbachs, des Kurparkweihers und des Schloßteiches in Bad Homburg ... durchgeführt. Die einzelnen Fundorte innerhalb diese Bereiche ... die Fundstücke wurden in fast allen Fällen zu mir gebracht, die waren alle naß, ich habe sie dann ... die einzelnen Fundstücke auseinandergebreitet um sie trocknen zu lassen und dabei auch gleich eine Vorauswertung durchgeführt.
Vors.:
So daß Sie von dem gesamten Material offenbar einen Eindruck und einen Überblick bekommen haben. Dann würden wir Sie gleich bitten, daß Sie hier die Asservate, die aufgelegt sind, besichtigen, ob Sie darunter Stücke finden, von denen Sie annehmen, sie damals gesehen zu haben oder sogar mit Sicherheit sagen können: Das Stück habe ich damals in Händen gehabt. Wobei wir - das vielleicht noch als Vorfrage - wohl davon ausgehen können, daß Sie an der direkten Suche nicht beteiligt waren.
Zeuge Tie[tgen]:
Nur in drei Fällen.
Vors.:
In drei Fällen.
Zeuge Tie[tgen]:
In drei Fällen war ich bei der Suche und der Bergung selbst zugegen.
Vors.:
Es sind hier Vermerke vorhanden, die darauf hindeuten könnten, daß es ... daß die Fundstellen, die Sie jetzt im Auge haben, bestimmte Bezeichnungen haben. Wüßten Sie noch, welche Fundstellen das waren?
Zeuge Tie[tgen]:
Ich kann mich nur an die Ziffern der Fundstellen erinnern. Ich glaube die entscheidende Fundstelle war die Fundstelle 5. Ich bin fast sicher, sagen zu können, daß an dieser Stelle Sprengkörper gefunden wurden, Sprengstoff, militärischer Sprengstoff, das weiß ich mit Sicherheit, Flex X. Ich bin nicht sicher, ob ich auch an der Fundstelle 6 war. Ich könnte aber nicht mehr sagen, ob es sich um eine Tasche mit Haarteilen handelt oder nicht, darüber bin ich nicht mehr sicher.
Vors.:
Das waren also jetzt die Fundstelle 5, die Fundstelle 6, möglicherweise haben Sie noch eine andere Fundstelle ...
Zeuge Tie[tgen]:
Ja, die Fundstelle 7.
Vors.:
7, ja. Und nun, wenn Sie also hier versuchen wollten, das Material darauf durchzusehen, ob es Ihnen damals vorgelegt worden ist, ob Sie’s wieder erkennen als möglicherweise damals sicher gesehen und dort wo Sie glauben, daß das [9506][17] [9507] Fundstücke sind, bei deren Bergung Sie unmittelbar beteiligt waren, würden wir Sie bitten, daß Sie uns das kenntlich machen, vor allen Dingen die Fundstücke, die Sie besprechen, sollten Sie uns mit der Asservatennummer hier dann bezeichnen.
Der Zeuge deutet auf die Asservate
E 34 I 5 Pos. 7 u. 40
- je 1 Kunststoff-Reisetasche -
und erklärt:
Zeuge Tie[tgen]:
Das sind die beiden Taschen aus der Fundstelle 1 aus dem Heuchelbach.
Vors.:
Der Herr Zeuge hat hier die Asservate E 34 I Pos. 1 und 40 im Auge.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 I Pos. 5
- Zündlichter -
und erklärt:
Zeuge Tie[tgen]:
Diese Zündlichter hier, an die kann ich mich genau erinnern. Die Position ist E 34 I 5.5[jj].
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 I 5 Pos. 6
-Plastikschachtel-
und erklärt:
Pos. 34 I 5.6 in diesem Plastikbehälter war eine Masse von der ich damals annahm, daß es sich möglicherweise um gewerblichen Sprengstoff handeln könnte.
Vors.:
Was ist daraus geworden?
Zeuge Tie[tgen]:
Sprengstoff ist entfernt worden hier.
Vors.:
Ist Ihnen irgendeine Nachricht zugegangen, das Ihre Vermutung damals bestätigt hat?
Zeuge Tie[tgen]:
Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, hinterher hat es sich herausgestellt, daß es eben eine Knetmasse war oder so was.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 I 5 Pos. 7
- 1 Plastikbehälter -
und erklärt:
Hier kann ich mich auch dran erinnern, allerdings waren die damals noch mit Klebeband umwickelt und zwar handelt sich’s um die Position E 34 I 5.7.
[9508] Zeuge Tie[tgen]:
Da bin ich nicht ganz sicher ...
Vors.:
Also nur dort, wo Sie sich einigermaßen sicher sind bedarf es überhaupt der Erwähnung und ich gehe - wie gesagt - nochmals davon aus, wo Sie selbst an der Bergung beteiligt waren, daß Sie das von sich aus kennzeichnen.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 I 5 Pos. 41
- 1 Pistole - und erklärt:
Zeuge Tie[tgen]:
Da ich die Taschen selbst entleert habe, kann ich mich hier an diese Pistole erinnern. Insbesondere aufgrund der Tatsache, daß die Nummer ausgebohrt ist und an den Schalldämpfer kann ich mich auch erinnern. Das ist die Position E 34 I 5 41.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 I 5 Pos. 43
- 1 Zielfernrohr - und erklärt:
Auch an das Zielfernrohrgewehr[kk] E 34 I 5 43. Ein solches Zielfernrohrgewehr war auch in der Tasche drin.
Vors.:
Ein Gewehr?
Zeuge Tie[tgen]:
Zielfernrohr.
Vors.:
Das war die Nummer?
Zeuge Tie[tgen]:
Das war die E 34 I 5 43.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 I 5 Pos. 42
- 1 Zielfernrohr -
und erklärt:
Auch diese Position E 34 I 5 42 war auch in einer der Taschen.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 I 5 Pos. 68
- 1 feldflaschenförmige Bombe -
und erklärt:
Auch an diesen Sprengkörper in Hand... in Feldflaschenform, wie wir es bezeichnet haben, kann ich mich erinnern, allerdings sieht der jetzt etwas anders aus als zu dem Zeitpunkt, wo ich die Feldflaschen ... den Feldflaschenkörper in der Hand hatte.
Vors.:
Das ist die Positionsnummer 68?
Zeuge Tie[tgen]:
Jawohl.
Der Zeuge deutet auf die Asservate
E 34 I 5 Pos. 11, 12 u. 1 -
2 Nippel u. 1 Bogen mit Innengewinde -
und erklärt:
[9509] E 34 I 5 11, 12 und 13 befanden sich ebenfalls in der Tasche.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 I 5 Pos. 102
- Schlüssel - und erklärt:
An die Schlüssel kann ich mich erinnern, E 34 I 5 Pos. 102 a-g und zwar war, soweit ich mich erinnern kann, an einem Schlüssel eine Notiz mit der Beschriftung: „Bootsschuppen“. Und hier an diesen Schlüssel kann ich mich erinnern insofern, weil, die Reide rausgefräst ist.
Der Zeuge deutet auf die Asservate
E 34 I 5 Pos. 132 u. 133
-Schreibmaschinenseiten u. Blaubögen-
und erklärt:
Diese beiden Positionen sind mir gleichfalls in Erinnerung. Wir haben sie damals als Durchschlagspapier, oder es sind Durchschlags... es ist Durchschlagspapiere oder zwei, auf denen, wie wir sie nannten, die Bekennerbriefe geschrieben worden sind.
Vors.:
Die Positionsnummer?
Zeuge Tie[tgen]:
E 34 I 5 133 und E 34 I 5 132.
Vors.:
Haben Sie damals diese Schreibmaschinenseiten der Zahl nach etwa beurteilen können?
Zeuge Tie[tgen]:
Ich habe sie ... an die Zahl kann ich mich nicht erinnern.
Vors.:
Waren es mehrere, ich meine, haben Sie von der Größenordnung überhaupt keine Vorstellung mehr?
Zeuge Tie[tgen]:
Nein.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 13
-Maschinenpistole- und erklärt:
An diese Maschinenpistole erinnere ich mich insofern, weil wir damals nicht ganz sicher waren, welche Marke es ist. Soweit mir bekannt ist, wurde später ermittelt, daß es sich um eine „Beretta“ handelt.
Vors.:
Noch die Nummer.
Zeuge Tie[tgen]:
E 34 II 5 13, das mußte aus dem Kurparkweiher sein.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 33
- 1 Karton Schweißelektroden -
und erklärt:
[9510] Zeuge Tie[tgen]:
An die Schweißelektroden, Marke „Oerlikon“ erinnere ich mich insofern, weil ich Teile dieser Schweißelektroden damals mit einem Antrag an die Bundesanstalt für Materialprüfung übergeben habe.
Die Nummer 34 II 5 33.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 95
- 1 Geldkassette - und erklärt:
Pos. 34 II 5 95 erinnere ich mich deshalb genau, weil die Schweißnaht ausgesprochen laienhaft ausgeführt wurde und eine ähnliche Geldkassette bereits am 1.6.1972 anläßlich der Festnahme des Angeklagten Baader und Meins im Hofeckweg bereits eine solche Kassette, vorbereitet als Sprengkörper, gefunden wurde. Die Schweißausführung war etwas besser.
Vors.:
Wenn Sie sich das Asservat 58 hier noch speziell mal ansehen wollen, ob Sie mit dem irgendwas anfangen können.
Der Zeuge besichtigt das Asservat
E 34 II 5 Pos. 58
-Plastiktüte mit Kippschaltern-
und erklärt:
Zeuge Tie[tgen]:
Ja, es handelt sich um einen Schalter, der unter der Bezeichnung „On“ und „Off“ vertrieben wird. An diesen Schalter erinnere ich mich, weil ich mit der Aufgabe betraut war, aus sichergestellten Gegenständen der Inheidenerstraße[18] einer konspirativen Wohnung Zusammenhänge zu finden. Und ich habe damals ein schwarzes Bacalitstück gefunden, das offensichtlich von einem solchen Schalter abgetrennt war. Außerdem sind Bearbeitungsspuren damals sichtbar gewesen am Metall, die Ziehspuren waren identisch an beiden Schaltern.
Vors.:
Können Sie sich erinnern, ob das irgendwie eine Beschriftung oder die Marke dieses Schalters erkennbar war seinerzeit?
Zeuge Tie[tgen]:
Auch in der Inheidenerstraße haben wir dann Teile gefunden, die offensichtlich von einem solchen Schalter herstammten. Die äußere große Ringscheibe, dann das Metallstück, auf dem steht „on“ und „off“ und soweit ich weiß, auch noch ein Pappstück auf dem ursprünglich mal diese Schalter befestigt waren, bevor sie verkauft wurden.
Vors.:
Also jedenfalls bei dem Homburger Stück haben Sie das Fabrikat nicht ablesen können, sondern das ließ sich allenfalls aus anderen Ermittlungen rückschließen.
Zeuge Tie[tgen]:
Ja.
[9511] Vors.:
Aber an das Stück selbst erinnern Sie sich aufgrund der angegebenen Umstände.
Zeuge Tie[tgen]:
Ja.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 64
- 1 Rolle Sprengschnur -
und erklärt:
Bei diesem Stück handelt es sich um eine Sicherheitszündschnur. Soweit ich weiß, wurden auch noch Sprengschnüre gefunden, die befinden sich aber nicht hier, Position E 34 II 5 64.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 111
- Munition - und erklärt:
Position E 34 II 111, solche Munition wurde auch im Kurparkweiher gefunden.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 129
- Knautschlackköfferchen mit Inhalt -
und erklärt:
An den Koffer kann ich mich auch erinnern. Der Koffer war gefüllt mit Batterien, glaub ich, mit Weckern, ich glaube Tischwecker und Reisewecker.
Vors.:
Es handelt sich hier um die Position II 129, wobei die Frage anzuknüpfen wäre, haben die damals den Inhalt im einzelnen besichtigt?
Zeuge Tie[tgen]:
Ja.
Vors.:
Wenn sie sich mal die Position 129.10 ansehen wollten.
Der Zeuge besichtigt das Asservat
E 34 II 5 Pos. 129.10
- ein Rezept zur Sprengstoffherstellung, 3 Schreibmaschinenseiten -
und erklärt:
Zeuge Tie[tgen]:
Ja, das ist richtig, insbesondere aufgrund der handschriftlichen Aufzeichnungen, die sich auf der Vorderseite befinden und an der Handskizze rechts.
Vors.:
Erkennen Sie das Stück also an diesen Einzelmerkmalen wieder. Können Sie angeben, wo das gefunden worden ist?
Zeuge Tie[tgen]:
Ich weiß es nicht mehr mit Sicherheit.
Vors.:
Aber Sie erinnern sich, daß das so[ll] ein Blatt, beziehungsweise [9512] das Blatt mit solchen besonderen Kennzeichen damals gesehen wurde unter dem Fundgut.
Zeuge Tie[tgen]:
Ja. Ich hab’s ausgelegt, damit das trocknet und erhalten blieb.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 129.9
- 1 Zeitmesser - und erklärt:
An die Position E 34 II 5 129.9 erinnere ich mich insofern, weil das ein Gegenstand ist, der bereits zu einer Zündzeitverzögerung vorbereitet wurde.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 136
- Zündschnur - und erklärt:
Position E 34 II 5 136. Es handelt sich hier gleichfalls um Sicherheitszündschnur.
Der Angeklagte Raspe erscheint um 12.01 Uhr im Sitzungssaal.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 II 5 Pos. 135
- Patronen, Kaliber 45 - und erklärt:
E 34 II 5 135 Coltmunition Kaliber 45 wurde auch gefunden.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 III 5 Pos. 3
- 1 selbstgefertigte Handgranate, funktionsfähig -
und erklärt:
Diese selbstgefertigten ... wie wir sie nennen, selbstgefertigten Handgranaten, eine Nachbildung, die, an der Fundstelle 5 war ich selber bei und habe auch die ersten zum Beispiel Doppelrohrbomben aufgeschnitten um zu sehen, ob sie funktionsfähig war, mit Sprengstoff gefüllt war. Die Handgranaten, ich glaube, drei an der Zahl, habe ich nach dem Bergen mit Blumendraht und in einem Fall mit einem Tuch und Blumendraht gesichert, so daß da nichts mehr passieren konnte. Wurden dann von mir auch zum BKA gebracht.
Vors.:
Die Nummer bitte noch.
Zeuge Tie[tgen]:
E 34 III 5 3 Fundstelle Schloßteich.
[9513] Der Angeklagte Raspe verläßt um 12.02 Uhr den Sitzungssaal.
Zeuge Tie[tgen]:
Bei der Position E 34 III 5 3 handelt es sich um einen v Handgranatenzünder, der ursprünglich zur Handgranate gehörte und funktionsfähig war.
Der Zeuge deutet auf das Asservat
E 34 III Pos. 5
- 1 Rohrbombe - und erklärt:
Diese Doppelrohrkörper, die an der gleichen Stelle gefunden wurden, sind aus jeweils einem Nippel und die dazu gehörenden Kappen.
Sie haben Bohrungen, durch die Bohrung führte eine Zündschnur, das wurde erst sichtbar, nachdem wir die Verschnürung hier, Verklebung mit einem Messer getrennt hatten.
Vors.:
So daß Sie sich also an diese Doppelrohrkörper erinnern?
Zeuge Tie[tgen]:
Ja. Insofern auch genau, weiß, ich habe sie auch in meiner Aufstellung aufgeführt und zum Bundesamt für Materialprüfung nach Berlin geschickt.
Vors.:
Vielen Dank. Sind weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Herr Berichterstatter, bitteschön.
Richter Mai[er]:
Herr Tietgen, Sie haben an sich vorher schon etwas erwähnt, von einem militärischen Sprengstoff „Flex“ meine ich mich zu erinnern, ja und ... handelte es sich um diese Fundstelle 5, wo Sie diesen Sprengstoff gefunden haben?
Zeuge Tie[tgen]:
Ja, genau.
Richter Mai[er]:
Und außerdem soll angeblich dort auch noch plastischer Sprengstoff - Farbe rot - in drei Plastikbehältern gefunden worden sein.
Zeuge Tie[tgen]:
Ja, es waren mehrere Plastikbehälter, wie sie da auf dem Tisch ausgebreitet sind, ich glaube insgesamt im ganzen Komplex 4 oder 5 und die Masse, die sich innerhalb dieser Kisten befand, war farblich unterschiedlich.
Richter Mai[er]:
Können Sie sich an Sprengkörper, an weitere Sprengkörper erinnern? ...
Zeuge Tie[tgen]:
Ein Nebelwurfkörper DM 12.
Richter Mai[er]:
Nebelwurfkörper und eventuell noch einen amerikanischen Sprengstoff?
Zeuge Tie[tgen]:
Ja, ein Darstellungssprengkörper „1/4 Pound TNT“
Richter Mai[er]:
Ja. Dankeschön.
[9514] Vors.:
Sonstige Fragen? Zu diesen Komplex noch irgendwelche weiteren Fragen? Sehe ich nicht. Bitte, es sind noch einige Zusatzfragen.
Richter Mai[er]:
Herr Tietgen, Sie haben gerade vorhin erwähnt, daß Sie bestimmte Beweisstücke, die Ihnen vorgelegen haben, an die „BAM“ also an die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin übersandt haben. Ist es möglich, daß Sie einmal einen größeren Posten von Sprengkörpern, Splittern und dergleichen zu einer größeren umfassenden Untersuchung durch diese Anstalt übersandt haben?
Zeuge Tie[tgen]:
Ja. Ich habe die Beweismittel in zwei Partien und zwei andere Kollegen dann im Nachtrag zwei kleinere Posten nochmal an die BAM geschickt zur Untersuchung und zwar in meinem Antrag an die BAM, an die Fügetechnik, Herrn Professor Schönherr habe ich eine Aufstellung gemacht. Die Aufstellung beginnt mit der Kennziffer 12.1 bis 12.9 und geht dann über 10 weiter bis Position 31.
Richter Mai[er]:
Ja. Die hatten also Beweisstücke vorliegen und wie sie sagen, haben Sie diesen Beweisstücken eine eigene Nomenklatur[mm] gegeben, eine eigene Bezeichnung gegeben für die Zwecke der Untersuchung durch die BAM.
Zeuge Tie[tgen]:
Ja. das war zwischen den Herrn der BAM und mir so ausgemacht, um eine Verwechslung absolut auszuschließen.
Richter Mai[er]:
Und die BAM hat sich dann ... sollte sich dann nach den von Ihnen gefundenen Bezeichnungen richten.
Zeuge Tie[tgen]:
Ja.
Richter Mai[er]:
Hatten nun die Beweisstücke, als sie von Ihnen übersandt wurden, bereits eine anderweitige Asservatennummer?
Zeuge Tie[tgen]:
Nein.
Richter Mai[er]:
Noch nicht? Also wir haben hier ein Schreiben, ich weiß nicht ob es das von Ihnen erwähnte ist, vom 21.12.1972 in O. 80 Bl. 139/3 ff. Am Schluß eine Unterschrift „Tietgen“; und ich halte Ihnen daraus vor, da sind eben diese Nummern 1 bis 12.9 und dann weiter 10, 11, 12 und so weiter bis 31. Und rechts außen sind Bezeichnungen angegeben, die uns bisher als Asservatennummern bekannt waren und zwar E 34 III 5/2 zum Beispiel ...
Zeuge Tie[tgen]:
Darf ich das Schreiben mal sehen bitte?
Richter Mai[er]:
Zum Teil ist es so, daß Sie allerdings nur die Komplexnummer angegeben haben ...
Zeuge Tie[tgen]:
Das ist richtig, das ist aber noch nicht die vollständige Asservatennummer, das ist die Komplexnummer und ich glaube, zum [9515] Teil sind da auch KT-Nummern drin, wenn ich mich recht erinnere, KT 2 müßte das anfangen.
Richter Mai[er]:
Gleich beim ersten Stück 12/1 heißt es dahinter KT 2 und dann kommt noch eine weitere ...
Zeuge Tie[tgen]:
Das sind die Nummern, die mir vorgegeben sind von der Kriminaltechnik, die ich dann auch übernehmen mußte um eine Verwechslung auszuschließen.
Richter Mai[er]:
Und nun Herr Tietgen, wie haben sie eigentlich festgestellt wenn da also steht meinetwegen, Rohrbombe Springerhaus Hamburg[19] oder Bodenrohrbombe Frankfurt[20] wie haben Sie das festgestellt, daß es von diesen Tatorten kommt, das jeweilige Beweisstück.
Zeuge Tie[tgen]:
In diesen Rohrbomben, ob sie aus dem Komplex Augsburg[21] oder Hamburg oder wo auch immer bei der KT lagerten, aufgrund der Tatsache, daß sie vorher Sprengstoff enthielten, sind sie bereits mit eine Kriminaltechniknummer versehen worden. Es ist aber nicht identisch die Kriminaltechnik ... die Nummer der Kriminaltechnik nicht mit unseren Asservatenlisten. Es steht wohl jeweils dahinter Fundort Zeit und wann wo gesichert.
Richter Mai[er]:
Wir holen also gerade das Schreiben, aber Sie sagten ja schon, es habe sich um Sprengkörper, um Splitter gehandelt. Hat es sich sonst vielleicht noch um besondere Beweisstücke gehandelt? Besondere Teile von möglichen Sprengkörpern.
Zeuge Tie[tgen]:
Soweit ich weiß, auch noch Metallstangen die zur Untersuchung gebracht wurden, dann die [nn] zur Herstellung von Rohrbombenkörpern in dieser Form die entsprechenden Schweißelektroden um eine Materialüberprüfung durchführen zu können, ob die entsprechend sichergestellten Schweißelektroden bei der Herstellung dieser Bombenkörper benutzt wurden oder nicht.
Dem Zeugen wird die Fotokopie eines Schreibens aus
O. 80 Bl. 139/3 bis 142
übergeben.
Zeuge Tie[tgen]:
Ja, ich muß mich berichtigen, ich kenne das Schreiben.
Ich habe es selbst gefertigt, zum Teil. Insbesondere die von mir selbst in Berlin gekennzeichneten ... mit Schlagstellen gekennzeichnete Position 12 1 bis 9 haben keine Asservatennummer, sondern eine Komplexbezeichnung. Dann ab Position 12 sind bereits Asservatennummern ausgegeben und die stehen auch jeweils hinter der von mir links aufgeführten Zahl. Aus diesen Asservatennummern, die rechts verzeichnet sind, können Sie [9516] genau sehen, wann, wo, bei wem die entsprechenden Dinge, die hier aufgeführt sind, gefunden oder in Verwahrung genommen wurden.
Richter Mai[er]:
Ja, also Sie sagen, dieses Schreiben stammt von Ihnen, können Sie auch ... Sie werden möglicherweise heute nicht im Kopf haben, welche Asservatennummer nun diese BAM-Nummer bekommen hat, aber können Sie die Gewähr dafür übernehmen, daß seinerzeit diese Beweisstücke im einzelnen so gekennzeichnet wurden, wie es in diesem Anschreiben aufgeführt wird?
Zeuge Ti[etgen]:
Ja, das war Grundvoraussetzung auf die Herr Professor Schönherr besonders Wert gelegt hat und wir selbstverständlich auch.
Richter Mai[er]:
Und wie wurde nun diese BAM-Kennzeichnung angebracht.
Hat man auf den Beweisstücken diese Nummern 12 1 und so weiter aufgezeichnet oder hat man Anhänger angebracht?
Zeuge Tie[tgen]:
Soweit es mir möglich war von der Größenordnung der einzelnen Gegenstände her, habe ich sie mit Schlagzahlen gekennzeichnet, das heißt, ich habe jeweils zu der entsprechenden Position die 12/1 so eingeschlagen, daß, wenn sie nicht gerade in dem Bereich einer Bearbeitungsstelle gelangten, nach wie vor vorhanden sein müßten.
Richter Mai[er]:
Dankeschön.
Gemäß § 249 StPO werden aus
O. 80 Bl. 139/3 bis 140
und die Unterschrift auf Bl. 142 verlesen
Sämtliche vom Zeugen Tietgen besichtigten und erläuterten Asservate wurden gleichzeitig vom Gericht in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, an Augenschein teilzunehmen.
Ende von Band 534.
[9517] Vors.:
Sind zu diesem Komplex noch Fragen?
Ich sehe, auch nicht.
Sie haben hier bereits bei einer früheren Vernehmung den Eid abgelegt. Wenn Sie die Richtigkeit und Wahrheit der heutigen Aussage unter Bezugnahme auf diesen Eid versichern, gilt das als neue Vereidigung. Sie geben die Versicherung?
Zeuge Tie[tgen]:
Ich versichere.
Der Zeuge Tietgen versichert die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf seinen bereits geleisteten Eid (§ 67 StPO) und wird im allseitigen Einvernehmen um 12.13 Uhr entlassen.
Die Aussagegenehmigung des Zeugen Tietgen wird als Anl. 4 zum Protokoll genommen.[oo]
Vors.:
Herr RA Schily.
RA Schi[ly]:
Ich möchte zunächst eine Ergänzung meines gestrigen Beweisantrages in der Weise vornehmen:
Ich habe die Information erhalten, daß der von mir benannte Zeuge Abrams verstorben ist. Ich kann diese Mitteilung zunächst selber nicht nachprüfen. Aber für den Fall, daß diese Information zutreffen sollte, wird hilfsweise:
zu den Beweisthemen, zu denen der Zeuge Abrams benannt worden ist, der Zeuge Davison benannt.
Das ist die erste Erklärung.
Dann habe ich eine weitere Erklärung und Antrag zu stellen:
daß der Herr Vorsitzende sofort, d. h. also spätestens im Laufe des heutigen Tages, über die seit langer Zeit vorliegenden Anträge der Kollegen Bakker-Schut ihm ein unüberwachtes Gespräch mit meiner Mandantin - und ich glaube, es liegen bei den anderen Gefangenen ähnliche Anträge vor - zu gestatten.
Ich darf darauf hinweisen, daß diese Anträge äußerst eilbedürftig sind.
Vors.:
Darf ich Sie davon unterrichten, Herr Rechtsanwalt:
Ich weiß nicht, was das soll? Ich habe über jeden Antrag, der bis jetzt gestellt worden ist, entschieden.
RA Schi[ly]:
Ich bin anders unterrichtet.
[9518][22] [9519][23] [9520] Vors.:
Dann sind Sie falsch unterrichtet.
RA Schi[ly]:
Ist die Besuchserlaubnis erteilt worden?
Vors.:
Sie ist erteilt worden - ein überwachter Besuch.
RA Schi[ly]:
Darf ich fragen, wann diese Entscheidung getroffen worden ist?
Vors.:
In der letzten Woche, meine ich.
Es ist so: ...
RA Schi[ly]:
Sind die Gefangenen davon benachrichtigt worden oder liegt da ... -
Vors.:
Das glaube ich nicht. Das ganze Antragsverfahren war ja nur von den Herrn Anwälten eingeleitet. Ich habe gewisse Zeit mit ihnen korrespondiert; ich habe ihnen die Möglichkeiten angedeutet, die zum Besuch in Betracht kämen. Es wurden dann neue Anträge gestellt und diese sind beschieden worden.
RA Schi[ly]:
Dann würde ich Sie bitten, daß Sie mir diese Anträge vielleicht, die Beschlüsse, die da ergangen sind oder Verfügungen - wird’s ja richtiger wohl sein -, daß ich die mir mal ansehen darf.
Vors.:
Keine Einwendungen. Es besteht ein eigener Ordner für Besuchanträge und dort sind die Vorgänge festgehalten.
RA Schi[ly]:
Gut. Danke schön. Dann hat sich das erledigt.
Vors.:
Ende der Hauptverhandlung um 12.22 Uhr.
Bitte sehr.
Wir wären damit am Ende des heutigen Beweisprogrammes.
Morgen sind vorgesehen für den Komplex Garage Inheidener-Landstraße die Zeugen
Pracht und Eimecke.
Dafür erforderlich die
Ordner 44, 110 und 111;
Dann: Wohnung Frankfurt, Raimundstr. 104 die Zeugen
Fincke und Baer.
Dafür ist der Ordner 55 maßgeblich
und für die Wohnung Stuttgart, Obere Weinsteige der Zeuge
Mellenthin -
Ordner 54/1;
[9521] außerdem, wie gestern mitgeteilt, wird noch
KOK Leidel
gemäß dem Ordner 67 S. 2 angehört werden.
Damit Schluß für heute.
Fortsetzung morgen früh um 9.00 Uhr.
Ende der Hauptverhandlung um 12.22 Uhr.
Ende von Band 535.
[1] Die Strafprozessordnung sieht eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht der Angeklagten vor (§ 231 Abs. 1 StPO). Dass es den Angeklagten in diesem Verfahren freigestellt war, die Hauptverhandlung zu verlassen, ergab sich aus der Annahme der vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit, die nach § 231a StPO grundsätzlich die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten ermöglicht (s. hierzu den Beschluss des 2. Strafsenats, abgedruckt in Anlage 1 zum Protokoll vom 30. September 1975, S. 3124 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung, 40. Verhandlungstag), sowie der Vorgabe des BGH, den Angeklagten dürfe ihre Anwesenheit nicht untersagt werden (BGH, Beschl. v. 22.10.1975 - Az.: 1 StE 1/74 - StB 60-63/75, BGHSt 26, S. 228, 234).
[2] In den Fällen der notwendigen Verteidigung ist die Mitwirkung eines Verteidigers oder einer Verteidigerin gesetzlich vorgeschrieben (§ 141 StPO a.F.; seit dem 13.12.2019 [Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019, BGBl. I, S. 2128] ist die Bestellung in manchen Fällen von einem Antrag des/der Beschuldigten abhängig, § 141 Abs. 1 StPO). Die notwendige Verteidigung ergab sich in diesem Verfahren daraus, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht stattfand (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO) und dem Vorwurf eines Verbrechens (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; ein Verbrechen liegt vor bei einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, § 1 Abs. 1 StGB a.F.; heute: § 12 Abs. 1 StGB), sowie der Inhaftierung der Beschuldigten für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten (§ 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO a.F.; heute ist die zeitliche Vorgabe entfallen). Auch zuvor gewählte Verteidiger/innen können als Pflichtverteidiger/innen bestellt werden.
[3] Die Beiordnung als Pflichtverteidiger/in dient dem öffentlichen Interesse, dafür zu sorgen, dass Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhalten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1975 - Az.: 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, S. 238, 242). Daher gehen mit ihr besondere Pflichten einher, darunter die Anwesenheitspflicht während der Hauptverhandlung, und zwar unabhängig davon, ob weitere (Pflicht-)Verteidiger/innen anwesend sind (OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.12.2015 - Az: 2 Ws 203/15, NStZ 2017, S. 436, 437 f.). Da den Angeklagten neben ihren Vertrauensverteidiger/innen je zwei weitere Verteidiger zur Sicherung des Verfahrens (gegen ihren Willen) beigeordnet worden waren, konnte die Hauptverhandlung trotz zwischenzeitlicher Abwesenheit der Vertrauensverteidigung fortgesetzt werden. Die Angeklagten weigerten sich jedoch, mit den von ihnen sog. Zwangsverteidigern zu reden. Ulrike Meinhof führte am 1. Verhandlungstag aus: „Es handelt sich bei diesen Verteidigern um Zwangsverteidiger, die als Instrumente der B. Anwaltschaft ohne jede Kompetenz, abhängige Staatsschutzverteidiger sind, d. h. ihrer Funktion in diesem Prozeß nach Vertreter der Anklagebehörden und der Staatsschutzabteilung“ (S. 85 des Protokolls der Hauptverhandlung).
[4] § 57 StPO a.F. schrieb für die Belehrung von Zeug/innen vor: „Vor der Vernehmung sind Zeugen zur Wahrheit zu Ermahnen und darauf hinzuweisen, daß sie ihre Aussage zu beeidigen haben, wenn keine im Gesetz bestimmte oder zugelassene Ausnahme vorliegt. Hierbei sind sie über die Bedeutung des Eides, die Möglichkeit der Wahl zwischen dem Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung sowie über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage zu belehren.“ Im Unterschied dazu ist die Vereidigung von Zeug/innen heute nur noch die Ausnahme (§ 59 StPO).
[5] Zu den Besonderheiten dieses Verfahrens gehörte es, dass sich die Prozessbeteiligten darauf einigten, ein gerichtliches Wortprotokoll als Arbeitsgrundlage anzufertigen (s. dazu S. 4 des Protokolls der Hauptverhandlung, 1. Verhandlungstag). Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein sog. Ergebnisprotokoll, in welchem der Gang und die wesentlichen Ergebnisse der Hauptverhandlung sowie die wesentlichen Förmlichkeiten festgehalten werden (§§ 272, 273 StPO). Die wörtliche Protokollierung ist nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO nur dann vorgesehen, wenn es auf die Feststellung des Wortlauts einer Aussage oder Äußerung ankommt. Nach der damaligen Rechtsprechung bedurfte die Tonbandaufnahme in der Hauptverhandlung stets der Zustimmung der Beteiligten (BGH, Urt. v. 4.2.1964 - Az.: 1 StR 510/63, NJW 1964, S. 602 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 6.5.1992 - Az.: 2 Ws 128/92, NStZ 1992, S. 339). Heute wird die gerichtliche Tonbandaufnahme z.T. auch ohne Zustimmung der Beteiligten für zulässig erachtet (Kulhanek, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 3/2, 1. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 35; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 169 GVG Rn. 13).
[6] Die Inaugenscheinnahme gehört zu den zulässigen Beweismitteln im sog. Strengbeweisverfahren, welches zum Beweis von Tatsachen Anwendung findet, die die Straf- und Schuldfrage betreffen, d.h. den Tathergang, die Schuld des Täters/der Täterin sowie die Höhe der Strafe. Sie erfolgt durch eine unmittelbare sinnliche Wahrnehmung. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, ist diese nicht auf die Wahrnehmung durch Sehen beschränkt, sondern umfasst mit den Wahrnehmungen durch Hören, Riechen, Schmecken und Fühlen auch alle anderen Sinneswahrnehmungen (BGH, Urt. v. 28.9.1962 - Az.: 4 StR 301/62, BGHSt 18, S. 51, 53).
[7] Am 11. Mai 1972 detonierten im sog. IG-Farben-Hochhaus, dem Hauptquartier des 5. US-Corps, in Frankfurt a.M. 3 Sprengkörper. Dabei wurde eine Person getötet und eine andere in nahe Lebensgefahr gebracht; weitere Personen wurden verletzt (Feststellungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 28.4.1977, 2 StE 1/74, S. 1 ff.). Dieser Vorgang war ab dem 65. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme. Das I.G.-Farben Haus in Frankfurt am Main entstand zwischen 1928 und 1931 im Auftrag der Interessen-Gemeinschaft Farbenindustrie Aktiengesellschaft (I.G. Farben), die sowohl an der nationalsozialistischen Wirtschafts- und Rüstungspolitik als auch an der Zwangsarbeit und der Vernichtung von KZ-Häftlingen beteiligt war. Nach Kriegsende beherbergte das Haus den Hauptsitz der amerikanischen Militärverwaltung. 1951 zog das 5. amerikanische Armeekorps ein (Jeßberger, JZ 2009, S. 924, 925; Stokes, in Lillteicher [Hrsg.], Profiteure des NS-Systems?, 2006, S. 45, 48 ff.).
[8] Landes- und Bundesbeamt/innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet bezüglich aller Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind. Aussagen vor Gericht hierüber sind nur nach und im Umfang der Genehmigung durch den jeweiligen Dienstherrn gestattet (heute geregelt in § 37 Abs. 1 und 3 BeamtStG für Landesbeamt/innen und in § 67 Abs. 1 und 3 BBG für Bundesbeamt/innen; für den Stand 1975 galten für Landesbeamt/innen noch Landesgesetze, die sich allerdings an § 39 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1.7.1957 orientieren mussten; für Bundesbeamt/innen galt § 61 BBG a.F.). § 54 Abs. 1 StPO stellt sicher, dass die Verschwiegenheitspflicht auch im Falle einer Vernehmung als Zeug/in in einem Strafprozess fortbesteht.
[9] Anlage 1 zum Protokoll vom 5. Mai 1976: Aussagegenehmigung für KHM Montag.
[10] Die Arbeitsgruppe Sprengstoff (AGS) des BKA war für die Sicherung der sprengstoffbezogenen Sachbeweise im Themenkomplex RAF zuständig (so der Abteilungspräsident a.D. Scheicher in seinem Vortrag „Rote Armee Fraktion [RAF]. Die Herausforderung für das Bundeskriminalamt als Zentrale Ermittlungsbehörde“ vom 17. Juni 2011, S. 6 des Manuskripts, abrufbar unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/DasBKA/Historie/05_STVeranstaltungRedeScheicher.pdf?__blob=publicationFile&v=1; zuletzt abgerufen am 15.10.2021; s. auch die Schilderung des Zeugen Döhla am 96. Verhandlungstag, S. 8594 des Protokolls der Hauptverhandlung).
[11] Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke werden durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt (§ 249 StPO; heute ergänzt durch die Möglichkeit des Selbstleseverfahrens). Ein Beweisstück kann Gegenstand sowohl des Augenscheins-, als auch des Urkundenbeweises sein. Beide Beweisarten zielen auf unterschiedliche Erkenntnisse. Während mittels Inaugenscheinnahme Merkmale wie das Vorhandensein an sich, die äußere Beschaffenheit o.ä. festgestellt werden können, dient der Urkundenbeweis der Kenntnisnahme des (durch Schriftzeichen verkörperten) Inhalts einer Erklärung (Meyer-Goßner, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 249 Rn. 7).
[12] § 169 Satz 1 GVG normiert für die ordentliche Gerichtsbarkeit den Grundsatz, dass die Verhandlungen öffentlich sind. Dieser Grundsatz ist auch Bestandteil des Rechtsstaats- sowie des Demokratieprinzips, womit ihm Verfassungsrang zukommt. Die Öffentlichkeit soll zum einen dem Schutz der Angeklagten dienen, indem sie durch öffentliche Kontrolle der Verfahren einer Geheimjustiz entgegenwirkt. Zum anderen trägt sie dem Interesse der Bürger/innen Rechnung, von dem gerichtlichen Geschehen Kenntnis zu erlangen. Die Öffentlichkeit wird nicht unbegrenzt gewährleistet. Ihr gegenüber stehen andere gewichtige Interessen, die miteinander abgewogen werden müssen, insbesondere die Persönlichkeitsrechte der am Verfahren Beteiligten, das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren, sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege (BVerfG, Urt. v. 24.1.2001 - Az.: 1 BvR 2623/95, BVerfGE 103, S. 44, 63 f.). Der Grundsatz der Öffentlichkeit beinhaltet das Recht, (im Rahmen der räumlichen Kapazitäten) einer öffentlichen Hauptverhandlung beizuwohnen. Für eine Verletzung des Grundsatzes reicht es allerdings nicht aus, wenn der Zugang nur unwesentlich erschwert wird und für die Maßnahme ein die Sicherheit im Gerichtsgebäude berührender verständlicher Anlaß besteht (BGH, Urt. v. 6.10.1976 - Az.: 3 StR 291/76, BGHSt 27, S. 13, 15).
[13] S. Fn. 10.
[14] Anlage 2 zum Protokoll vom 5. Mai 1976: Aussagegenehmigung für KHK Voigt.
[15] Als Spurenakten werden diejenigen Akten bezeichnet, die während einer Ermittlung entstehen, von den Strafverfolgungsbehörden aber als nicht (mehr) relevant für die betr. Tat eingestuft werden (Thomas/Kämpfer, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 1, 1. Aufl. 2014, § 147 Rn. 20).
[16] § 67 StPO ermöglicht das Berufen auf einen früheren Eid, wenn Zeug/innen im selben Hauptverfahren erneut vernommen werden.
[17] Anlage 3 zum Protokoll vom 5. Mai 1976: Aussagegenehmigung für KR Kindermann.
[18] In der Inheidener Straße in Frankfurt a.M. befand sich eine Wohnung, die u.a. für die Herstellung von Sprengstoff verwendet wurde. Die Wohnung und die darin aufgefundenen Gegenstände waren ab dem 91. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.
[19] Im zwölfstöckigen Verlagshaus Springer in Hamburg detonierten am 19. Mai 1972 zwei Sprengkörper; drei weitere Bomben, die nicht zündeten, wurden am Abend und am nächsten Tag gefunden. Mehrere Personen wurden verletzt (Feststellungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 28.4.1977 - Az.: 2 StE 1/74, S. 18 ff.; Peters, RAF, 1991, S. 121). Der Vorgang war ab dem 100. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.
[20] S. Fn 7.
[21] Am 12. Mai 1972 detonierten drei Sprengkörper in der Polizeidirektion Augsburg. Mehrere Personen wurden hierbei verletzt (Feststellungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 28.4.1977 - Az.: 2 StE 1/74, S. 6 ff.). Die Tat war Bestandteil des Anklagevorwurfs in diesem Verfahren und war ab dem 85. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.
[22] Anlage 4 zum Protokoll vom 5. Mai 1976: Aussagegenehmigung für KHK Tietgen.
[23] Fehlblatt.
[a] Handschriftlich ergänzt: Herrn
[b] Handschriftlich ergänzt: Herrn
[c] Handschriftlich ergänzt: Herrn
[d] Handschriftlich ergänzt: Herrn
[e] Handschriftlich durchgestrichen: Die Aussagegenehmigung des Zeugen Stoll ist dem Protokoll als Anl. 1 beigefügt.
[f] Maschinell eingefügt: uns
[g] Handschriftlich eingefügt: an
[h] Maschinell eingefügt: zu
[i] Handschriftlich eingefügt: eine
[j] Handschriftlich eingefügt: uns
[k] Maschinell eingefügt: vom Zeugen
[l] Handschriftlich ersetzt: einen durch dem
[m] Handschriftlich ersetzt: haben durch hatten
[n] Handschriftlich eingefügt: sie
[o] Handschriftlich ersetzt: werden durch wurden
[p] Handschriftlich ergänzt: zweit
[q] Handschriftlich eingefügt: kommen
[r] Handschriftlich eingefügt: an
[s] Maschinell eingefügt: Ob
[t] Maschinell durchgestrichen: stimmte
[u] Maschinell ersetzt: als durch daß
[v] Handschriftlich ersetzt: Text unleserlich durch kann
[w] Maschinell durchgestrichen: Danke.
[x] Handschriftlich eingefügt: von
[y] Handschriftlich ersetzt: die durch der
[z] Handschriftlich durchgestrichen: von
[aa] Maschinell eingefügt: an
[bb] Maschinell durchgestrichen: Dann können wir die drei Zeugen vereidigen. Keine Einwendungen?
[cc] Maschinell ersetzt: anwesend durch mehr anwesend
[dd] Handschriftlich ersetzt: wenn durch denn
[ee] Maschinell ersetzt: um durch wieder um
[ff] Maschinell eingefügt: wieder
[gg] Maschinell eingefügt: -RA König erscheint wieder um 11.17 Uhr im Sitzungssaal.-
[hh] Handschriftlich ersetzt: als durch daß
[ii] Maschinell ersetzt: um durch wieder um
[jj] Handschriftlich ergänzt: E 34 I 5.5
[kk] Handschriftlich ergänzt: Zielfernrohrgewehr
[ll] Maschinell eingefügt: so
[mm] Handschriftlich eingefügt: Nomenklatur
[nn] Maschinell durchgestrichen: Zu
[oo] Maschinell eingefügt: Anl. 4 zum Protokoll genommen.