83. Verhandlungstag

Fortsetzung der Hauptverhandlung am Donnerstag, den 4. März 1976, um 9.04 Uhr



[7374] Fortsetzung der Hauptverhandlung am Donnerstag, den 4. März 1976, um 9.04 Uhr.

83. Verhandlungstag

Gericht und Bundesanwaltschaft erscheinen in derselben Besetzung wie am 1. Verhandlungstag.

Als Urkundsbeamte sind anwesend:

Just. Ob. Sekr. Janetzko, Just. Ass. Clemens

Die Angeklagten sind nicht anwesend.[1]

Als deren Verteidiger sind erschienen:

Rechtsanwälte Dr. Augst, (als amtlich bestellter Vertreter von RA Eggler), Künzel, Schnabel, Schwarz, Schlaegel, König, Linke und Grigat

Als Zeugen sind erschienen:
KHK Helfried Habekost
Astrid Siemsen
Sonja Christa Siemsen
KHM Gutzeit
KOR Ruckmich
KHM Schäfer

Vors.:

Wir setzen die Sitzung fort. Die Verteidigung ist gewährleistet. Bevor ich die Zeugen aufrufe und belehre, einige technische Hinweise: Zunächst, Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann hat sich für die erste Viertelstunde entschuldigt. Herr Rechtsanwalt Künzel ist ab 11.15 Uhr entschuldigt. Ich darf darauf hinweisen, es ist ja im Zusammenhang, Herr Rechtsanwalt Schwarz, ich glaube von Ihnen, mit dem Beweisantrag betreffend die Zeugen Schmitt und Raab auch der Antrag gestellt worden, die Lichtbildmappe SPK betreffend, von der Bundesanwaltschaft mit zu erbitten. Ich weiß nicht, ob der Zusammenhang hier gewahrt ist. Jedenfalls darf ich die Herrn Verteidiger darauf hinweisen, daß diese Mappe inzwischen vorhanden ist und auf der Geschäftsstelle eingesehen werden [7375] kann. Der Zeuge Vogler, der für den 10.3. geladen ist, ist [Gesundheitsdaten], kann zumindest zum vorgesehenen Termin deshalb nicht erscheinen. An seine Stelle tritt die Zeugin Erna Hofberger, die auf den 11.3. geladen war. Frau Hofberger wird also um einen Tag vorgezogen. Wir haben auf Dienstag, den 23.3.1976, 14.00 Uhr, noch den Zeugen Heinrich Reischig geladen. Maßgeblich Ordner 109, Blatt 222, Heinrich Reischig.

Rechtsanwalt Dr. Heldmann erscheint um 9.05 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Die Angeklagten, die ab heute wieder die Möglichkeit haben, voll an der Verhandlung teilzunehmen,[2] sind nicht anwesend. Sobald sie kommen, wird die Belehrung nach § 231b Abs. II und 231a[ StPO][3] vorzunehmen sein.

Wir haben jetzt anwesend die Zeuginnen Frau Siemsen und Tochter, wie ich annehme. Herr Habekost, Herr Gutzeit, und dann ist mir mitgeteilt worden, schon erschienen sind auch Herr Ruckmich und Herr Schäfer.

Die Zeugen KHK Habekost, Astrid und Sonja Siemsen, KHM Gutzeit, KOR Ruckmich und KHM Schäfer werden gem. § 57 StPO[4] belehrt.

Die Zeugen KHK Habekost, Astrid und Sonja Siemsen, KHM Gutzeit, KOR Ruckmich und KHM Schäfer erklären sich mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.

Die Zeugen KHK Habekost, Sonja Siemsen, KHM Gutzeit, KOR Ruckmich und KHM Schäfer werden um 9.08 Uhr in Abstand verwiesen.

RA Dr. H[eldmann]:

Ich bitte, eine kurze Pause zu machen, damit Herr Baader herüber kommen kann, um bei der Vernehmung der Zeuginnen Siemsen teilzunehmen.

Vors.:

Das wußte Herr Baader. Es besteht eigentlich kein Anlaß dafür jetzt, da eine Pause einzulegen.

RA Dr. H[eldmann]

Nein, Herr Baader wußte nicht, daß heute die Zeuginnen Siemsen auftreten werden.

Vors.:

Also der Terminsplan ist den Herrn Verteidigern bekannt gegeben, seit langer Zeit, und ich glaube, daß die Herrn Ver- [7376] teidiger die Pflicht haben, ihre Mandanten auf das, was im Verfahren geschieht, hinzuweisen. Wenn Sie das unterlassen haben, ist es bedauerlich. Ein Grund, eine Pause einzulegen, besteht deswegen nicht.

RA Dr. H[eldmann]:

Haben die Gefangenen selbst auch den Terminsplan bekommen?

Vors.:

Das kann ich Ihnen gar nicht auswendig sagen. Es ist auch nicht prozeßual erforderlich. Es genügt, daß die Herrn Verteidiger davon Kenntnis erhalten. Im übrigen, die Terminpläne werden ja so frühzeitig bekannt-gegeben, daß sie jederzeit den Angeklagten vermittelt werden können. Es bestehen keine Bedenken, daß in die Haftanstalt sofort rübergegeben wird, daß jetzt die Zeuginnen Siemsen vernommen werden. Herr Baader hat die Möglichkeit, dann sofort rüber-zu-kommen. Es wäre mir sehr lieb, wenn gleichzeitig dann auch Frau Ensslin käme, weil ja die Belehrung sonst für beide getrennt gemacht werden müßte. Wir sollten also in dem Moment, wo einer von den beiden auftritt, die wegen des Ausschlusses zu belehren sind, beide gleichzeitig hier haben. Dankeschön.

Die Zeugin Astrid Siemsen machte folgende Angaben zur Person

Zeugin Siemsen:

Astrid Siemsen, 19 Jahre alt,
Bürogehilfin, wohnh. Frankfurt,
[Anschrift],

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert,
wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Frl. Siemsen, erinnern Sie sich, daß es im Mai 1972 zu einem Sprengstoffanschlag im US-Hauptquartier in Frankfurt gekommen ist.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie dabei selbst Beobachtungen gemacht?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, meine Mutter ist direkt, also wie die Bombe hochgegangen ist, da ist meine Mutter da entlang gefahren und da fing ihr Wagen so an zu rütteln. Und da ist sie dann mit mir da hingefahren und noch mit einer Frau. Und dann sind wir [7377] da reingelaufen. Und dann sagte meine Mutter „Schnell wieder raus, das ist kein Brand“, weil meine Mutter gedacht hatte, es wäre ein Brand. Und dann sind wir also wieder raus. Wir haben uns dann an so einem Ausgang, vom Eingang dort, wo man von der Einsicht des Gebäudes da, hingestellt und haben da so 20 Minuten gewartet, weil wir so ein bißchen nervös waren. Und da kam halt der Mann da raus und lief direkt auf meine Mutter zu und hätte die beinahe umgerannt. Ich habe das erst gar nicht so mitgekriegt, sondern meine Mutter hat mich dann erst darauf hingewiesen und dann habe ich den noch so gesehen, wie er dann, also von der Seite, ja. Und dann ist er dann weiter den Reuterweg runter, also bei uns runtergelaufen.

Vors.:

Das waren also die Beobachtungen, die Sie unmittelbar an dem Tage, an dem es zu diesem Anschlag gekommen ist, gemacht haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Wir wollen hier mal einen Einschnitt in Ihre Vernehmung machen. Zunächst noch einige zusätzliche Fragen. Sie sagen, wie die Bombe dort hochgegangen ist, haben Sie erwähnt. Das heißt, Sie haben das wohl daraus geschlossen später, a. durch die Zeitungsmeldungen und b. ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, durch ... die Fenster waren ja total. Es war ja alles total zerstört dort.

Vors.:

Sie haben also selbst den Ort dann gesehen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Wir sind da langgefahren und da ging es gerade hoch. Da haben wir nur die Rauchwolke gesehen.

Vors.:

In welcher Entfernung sind Sie da gewesen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Oh je, ...

Vors.:

Ungefähr.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ziemlich nah war es. Wir haben ja, wie gesagt, nur die Rauchwolke, wir waren in drei Minuten ja da, wir waren ja fast direkt da.

Vors.:

Nun, es kommt darauf an, wie schnell Sie gefahren sind. Sie waren ja wohl im Pkw unterwegs.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja sicher, aber wir waren ja fast da, gerade an der Stelle.

Vors.:

Können Sie das etwa schätzen. Ich mein, Sie haben ja wohl Ortskenntnisse genug, um zu sagen, wir waren ungefähr in der und der Straße, die so und so weit entfernt sein könnte. Nun [7378] es ist nicht so wichtig. Frl. Siemsen, wenn Sie sagen können, sagen wir mal, war das im Bereich 100 bis 500 m, war es näher oder war es weiter entfernt?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich kann das schlecht abschätzen.

Vors.:

Also Sie können das nicht mehr sagen. Jedenfalls es ist Ihnen aufgefallen, daß in dem Gelände des US-Hauptquartiers irgend etwas explodiert ist.

Zeugin A. Sie[msen]:

Naja, wir haben ja nur die Rauchwolke gesehen. Daß was explodiert ist, das wußten wir erst nachher, wie wir da hingegangen sind.

Vors.:

So daß Sie zunächst nur vermutet haben ...

Zeugin A. Sie[msen]:

... daß es irgendwie brennt.

Vors.:

... es brennt. Und dann sind Sie hingefahren. Ist dieses Gelände jederzeit zugänglich?

Zeugin A. Sie[msen]:

Also zu der Zeit konnte man so reinlaufen.

Vors.:

Und sind Sie nun ganz hingegangen zu dem Ort, wo vermutlich die Explosion passiert ist.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, wir waren ziemlich nah an dem US-Gebäude da.

Vors.:

Und was haben Sie da beobachtet?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, da waren Beschädigungen, ja. Und dann sämtliche Fenster vom IG-Hochhaus[5] waren zerstört.

Vors.:

Waren Sie sich aufgrund des Bildes, das Sie angetroffen haben, sicher, daß es sich um eine Explosion gehandelt haben müsse?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Sind Sie nun dort stehengeblieben oder sind Sie ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, wir sind dann raus ...

Vors.:

Sie sind wieder raus.

Zeugin A. Sie[msen]:

... und haben uns dann so ziemlich nahe an dem Ausgang, wo wir auch reingelaufen sind, hingestellt.

Vors.:

Gibt es dort irgendwie einen bestimmten Platz, den Sie uns angeben können?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, da waren also Bäume und ein bißchen eine Erhebung.

Vors.:

Ist es denkbar, daß dort, wo Sie waren, ein Parkplatz gebaut ist?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das auch. Also Parkplätze waren auch, aber die waren nicht so voll.

Vors.:

Und wie weit war das nun weg von dem Ort, wo Sie meinen, [7379] daß die Explosion erfolgt ist?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich kann das also immer so schlecht abschätzen, aber weit war es nicht.

Vors.:

Ich mein, ob das nun Kilometer entfernt war oder bloß Meter oder hunderte von Metern oder bloß 100 Meter, das werden Sie doch noch etwa angeben können.

Zeugin A. Sie[msen]:

Na, so 100 Meter.

Vors.:

100 Meter meinen Sie. Konnten Sie von dort aus direkt auch den Explosionsort im Auge behalten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, da konnte man nicht mehr, man konnte nur auf den Eingang gucken, wo halt dieser Mann rausgekommen ist.

Vors.:

Und warum sind Sie nun an einer Stelle stehengeblieben, wo Sie nichts mehr sehen konnten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja weil wir ja gedacht haben, es könnte eventuell nochmal etwas explodieren.

Vors.:

Sie wollten sich gleichzeitig in Sicherheit bringen.

Zeugin A. Sie[msen]:

Wir waren ja auch so nervös, daß wir erst einmal stehen geblieben sind, weil wir dann gewartet haben ... Und dann haben wir auch noch zugeguckt, wie dann die Krankenwagen usw. gekommen sind.

Vors.:

Gut. Und wie lange standen Sie nun dort etwa?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, so 20 Minuten.

Vors.:

20 Minuten. Was hat sich innerhalb dieser 20 Minuten alles abgespielt?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, wie gesagt, daß da Feuerwehr und Krankenwagen gekommen sind und dann halt, nach so ungefähr 17 Minuten, da kam der Mann da raus, mit einer Aktentasche unter dem Arm und direkt auf meine Mutter zu.

Vors.:

Welche Zeit haben Sie gerade angegeben? Wie lange standen Sie dort bis der Mann kam?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, so ungefähr etwas mehr als 20 Minuten.

Vors.:

War das das einzige Ereignis, was Ihnen damals auffällig erschien?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das kam mir komisch vor, denn 1. mal daß der Mann da raus kam mit der Aktentasche und dann direkt auf meine Mutter zuging. Er hätt die ja fast umgerannt.

Vors.:

Ja, ist er so schnell gegangen oder was war die Ursache nach Ihrer Beobachtung?

[7380] Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, er hat sie irgendwie nicht wahrgenommen.

Vors.:

Meinen Sie jetzt nicht gesehen oder möglicherweise zwar gesehen aber nicht registriert. Ich mein, können Sie das unterscheiden? Also die Frage geht dahin, meinen Sie, daß er so gedankenverloren war, daß er gar nicht auf seine Umwelt achtete, beispielsweise.

Zeugin A. Sie[msen]:

Also ich hatte irgendwie das Gefühl, daß er einen Schock gehabt hat.

Vors.:

Einen Schock. Zunächst mal, was würden Sie jetzt unter einem Schock in dem Zusammenhang verstehen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich mein erstens Mal, wenn da so Bomben hochgehen, dann ist man ja sowieso erst mal so ...

Vors.:

Verstehen Sie darunter einen starken Schreck z.B. Oder würden Sie das begrifflich anders fassen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich mein, der Mann hat meine Mutter ja überhaupt nicht wahrgenommen.

Vors.:

Ja, nun ... Sie sprechen von einem Schock. Und wir wollten jetzt wissen, was Sie unter dem Schock verstehen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, daß er da nichts mehr wahrgenommen hat.

Vors.:

Also geistig abwesend gewesen ist. Darf ich es so verstehen, ja? Gut. Sonstige Beobachtungen, die Sie interessiert haben an diesem Manne?

Zeugin A. Sie[msen]:

Er hatte so eine grüne Hose an ...

Vors.:

Wie war die Hose?

Zeugin A. Sie[msen]:

Grün.

Vors.:

Grüne Hose.

Zeugin A. Sie[msen]:

Also so ganz genau, also mit der Hose schon, aber sonst kann ich mich nicht mehr an was festlegen.

Vors.:

Nun ist ja das Anhaben einer grünen Hose nichts, was einen besonders für einen Menschen interessieren muß.

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, das nicht. Und dann halt auch der Gang, daß er da so ...

Vors.:

Verstehen Sie, wir wollen gern jetzt zunächst erfahren, was hat Ihr Interesse überhaupt auf diesen Mann gelenkt? Sie sagten Schock, also geistig abwesend. Sonstige Umstände?

Zeugin A. Sie[msen]:

Daß er halt auf meine Mutter direkt zugegangen ist und die gar nicht gesehen hat. Und vor allem, daß er dann mit so einer Aktentasche da ankam noch.

[7381] Vors.:

Eine Tasche hat er bei sich gehabt. Sie sprechen von einer Aktentasche. War das eine Aktentasche?

Zeugin A. Sie[msen]:

Eine ganz ausgebeulte Aktentasche war das.

Vors.:

Könnte das eine größere Tragetasche gewesen sein oder sind Sie sich sicher, daß es ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, es war eine Aktentasche.

Vors.:

Eine Aktentasche. Die Farbe, wüßten Sie die?

Zeugin A. Sie[msen]:

Hellbeige.

Vors.:

Sonstige auffällige Beobachtungen für Sie?

Zeugin A. Sie[msen]:

Er war schlank.

Vors.:

Sie sind jetzt schon dabei, die Person zu beschreiben. Setzen Sie das bitte fort. Alles was Sie noch wissen, wobei ich Sie vielleicht zu Ihrer Erleichterung bitten darf, so vor-zu-gehen, daß Sie Gestalt beschreiben, die Größe insbesondere, schlank haben Sie schon erwähnt. Dann die Haarfarbe usw. ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Also in dem Fall war er dunkelhaarig und hat also keinen Bart gehabt.

Vors.:

Keinen Bart, dunkelhaarig. Haarlänge, Haarschnitt irgend etwas besonderes?

Zeugin A. Sie[msen]:

Haarringe?

Vors.:

Haarlänge.

Zeugin A. Sie[msen]:

Achso, Haarlänge. Die Haarlänge war kurz und die Augen wirkten dunkel.

Vors.:

Dunkle Augen. Können Sie jetzt diese dunkle Haarfarbe noch etwas näher beschreiben, was Sie darunter verstehen.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, so übergehend fast ins Schwarze.

Vors.:

Fast ins schwarz gehende.

Zeugin A. Sie[msen]:

Also ganz genau kann ich ..., also sehr dunkel.

Vors.:

Ich meine, Sie hätten früher mal davon gesprochen, daß es sich um braune Haare gehandelt hätte.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich sage ja, dunkle Haare. Ich weiß jetzt nicht, es können auch ganz dunkelbraune gewesen sein. Ich kann mich da wirklich nicht festlegen, weil es ist ja jetzt drei Jahre her.

Vors.:

Ja nun Frl. Siemsen, das ist ja das, um was wir Sie gebeten haben. Wenn Sie also hier Angaben machen, derer Sie sich nicht sicher sind, dann müssen Sie das immer dazu bemerken und sagen, [7382] das könnte so sein. Zunächst hat es jetzt so geklungen, Sie hätten noch in Erinnerung, dunkle Haare fast ins schwarz gehende. Wollen wir also gleich hier fragen. Ist das eine sichere Erinnerung?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, das auf keinen Fall.

Vors.:

Würde das bedeuten, daß sie auch andersfarbig gewesen sein könnten die Haare?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, nur dunkelhaarig halt. Da schließe ich auch dunkelbraun mit ein.

Vors.:

Dunkelbraun würden Sie auch mit einschließen. Sonstige Angaben zur Person? Die Größe etwa, können Sie die abschätzen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, so 1.75 m, schätzungsweise ...

Vors.:

Ist das jetzt auch wieder eine vage Schätzung oder ist das eine Angabe, für die Sie einigermaßen sicher sein können?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich mein’, sicher kann man sich nach drei Jahren bestimmt nicht mehr sein.

Vors.:

Ja sicher, davon gehen wir eigentlich auch aus. Nur könnte es ja sein, denn der Vorfall liegt ja nicht drei Jahre einfach zurück, sondern wenige Tage wohl nach dem Vorfall selbst, ist die Geschichte ja für Sie etwas bedeutender geworden, nicht. Und dann mag sein, daß es[a] sich etwas fester ins Gedächtnis prägt.

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, es war so. Als wir das in der Zeitung gelesen haben, wir wußten ja gar nicht ...

Vors.:

Wir wollen darüber jetzt noch nicht reden. Ich wollte Ihnen bloß sagen, Sie dürfen also nicht vom normalen Zustand ausgehen, wo jemand nach drei Jahren auf einen bestimmten Vorfall angesprochen wird. Da weiß er selbstverständlich nichts mehr. Bei Ihnen hat ja der Vorfall viel früher schon eine gewisse Bedeutung erlangt. Also nochmals, die Größe schätzen Sie mit 1.75 m. Ist das eine Schätzung, die Ihrem heutigen Erinnerungsbild entspricht oder haben Sie diese Schätzung schon damals sich so etwa vorgestellt?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, also damals habe ich das nicht geschätzt. Ich bin jetzt nur davon ausgegangen, wie er bei uns da vorbei gegangen ist.

Vors.:

Bei der Gegenüberstellung?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, nicht bei der Gegenüberstellung.

[7383] Vors.:

Damals am Tage ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, jetzt soeben. Ich habe nochmal rekonstruiert eben.

Vors.:

Aber der Maßstab ist Ihre Erinnerung an den damaligen Tag, den Sie eben schildern?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Gut. 1.75 m. Sonstige Dinge noch zur Kleidung?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich glaube auch, daß er ein rosa Hemd angehabt hat, aber das weiß ich jetzt auch nicht ganz genau, aber ich glaube.

Vors.:

Ja, Jackett?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, Jackett hat er keins angehabt.

Vors.:

Kein Jackett angehabt. Kopfbedeckung?

Zeugin A. Sie[msen]:

Auch keine.

Vors.:

Es könnte ja sein. Schuhe, erinnern Sie sich ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Das weiß ich nicht.

Vors.:

Wissen Sie auch nicht, ja. Nun haben Sie also an diesem Tage, an dem eine Explosion passiert ist, diesen Mann gesehen, der Ihnen wegen seiner Art, wie er auf Sie zutrat, auffällig erschien.

Zeugin A. Sie[msen]:

Halt, wegen dem Verhalten.

Vors.:

Aber gemessen am ganzen Ereignis, nämlich der Explosion, war das ja an sich ein untergeordnetes Ereignis. Ist das richtig, zunächst? Oder erschien Ihnen das damals schon sehr wichtig, als Sie den jungen Mann gesehen haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, gar nicht.

Vors.:

Eben.

Zeugin A. Sie[msen]:

Weil wir da ja gar nicht wußten, wer das ist.

Vors.:

So ist es. Also das war an sich ein relativ belangloses Vorkommnis.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Vielleicht noch das Alter des Mannes, haben Sie das angegeben, wie Sie ihn geschätzt hätten? Aber nur nach Ihrer damaligen Erinnerung. Können Sie nicht angeben?

Zeugin A. Sie[msen]:

So 28 Jahre.

Vors.:

So 28 Jahre alt. Jedenfalls zwischen 20 und 30 und so wie Sie meinen, offenbar näher 30 als 20.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Nun dieses belanglose Ereignis, hat das für Sie dann in den folgenden Tagen Bedeutung erlangt und wenn, durch was?

[7384] Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das war schon eineinhalb Monate später und da sind wir nach Köln gefahren zur Europameisterschaft im Hockey. Und da haben wir in der „Bildzeitung“ gelesen und da war das Bild. Und meine Mutter die hat das aufgeschlagen und gesagt: „Kennst Du den Mann?“ Und da habe ich gesagt, das könnte der Mann gewesen sein, der da aus dem US-Gebäude gekommen ist.

Rechtsanwalt Geulen (als Vertreter von Rechtsanwalt Schily) erscheint um 9.25 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Nun, Sie sprechen also von eineinhalb Monaten später sei das gewesen, daß Sie durch Zeitungsveröffentlichungen auf diesen Vorgang hingewiesen worden seien. Können Sie das nochmals überprüfen, diese Zeitangabe, eineinhalb Monate später?

Zeugin A. Sie[msen]:

Sie meinen jetzt oder prüfen oder ...

Vors.:

Nun ob das wirklich eineinhalb Monate später gewesen ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, das kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Vors.:

Ja sind Sie sich sicher, daß es erst eineinhalb Monate später gewesen ist?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, es können auch zwei Monate gewesen sein. Das weiß ich nicht.

Vors.:

Können es auch weniger gewesen sein?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich weiß nicht. Das ist mir wirklich zu lange her, um da noch genau zu rekonstruieren, was da nachher das jetzt wirklich war.

Vors.:

Sicher, Frl. Siemsen, es will ja von Ihnen gar niemand mehr, als das, was Sie noch aus der Erinnerung sagen können. Sie dürfen auch gar nicht mehr angeben. Bloß, wenn Sie sagen „eineinhalb Monate später“ und das ohne Einschränkung hier bekunden, dann sieht es so aus, als wären Sie sich dieses Umstandes heute sicher. Wenn Sie sich hinsichtlich dieser Zeitangabe nicht sicher sind, dann müssen Sie das andeuten und sagen: „Ich meine, es sei so und so gewesen. Ich bin mir aber nicht sicher“, verstehen Sie?

Zeugin As. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Und jetzt deswegen die Frage, diese eineinhalb Monate nochmals, sind Sie sich dessen sicher?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

[7385] Vors.:

Könnte das länger, könnte es kürzer gewesen sein?

Zeugin A. Sie[msen]:

Könnte länger und kürzer gewesen sein.

Vors.:

Auch kürzer gewesen sein. Wenn ich Ihnen jetzt vorhalte, daß nach den hier vorliegenden Unterlagen sich Ihre Mutter schon wenige Tage nach dem Geschehen gemeldet hat, haben soll?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das war etwas anderes. Es war so, daß die im Büro alle gesagt haben, daß sie mal da anrufen soll, weil ihnen also in dem Kriminalamt, weil da ja Aufrufe waren, daß man sich melden sollte, wenn jemand Verdächtiges da war. Wobei wir ja nicht wußten, daß das der Mann ist.

Vors.:

Und haben Sie nun ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Da hatte ich ja nichts damit zu tun.

Vors.:

Ach so, haben Sie von diesem Anruf etwa, wenn ein solcher stattgefunden hätte, Ihrer Mutter nichts erfahren? Hat sie da nicht mit Ihnen darüber gesprochen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, sie hat nur gesagt, daß sie mal angerufen hat. Aber sonst, für mich war das ja gar nicht ...

Vors.:

Es war Ihnen nicht wichtig?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

(Justizwachtmeister Bietz überbringt dem Vorsitzenden eine Information)

Vors.:

Zu Ihrer Information, Herr Dr. Heldmann, die Angeklagten beabsichtigen, heute früh nicht zu kommen. Ob heute Nachmittag, ist noch nicht sicher.

Nun also, das wußten Sie nicht, von dem Anruf. Jetzt aber haben Sie ja im Zusammenhang mit der Frage, wann dieses Ereignis für Sie bedeutungsvoll geworden ist ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Mit dem Anruf, das wußte ich schon, daß sie da angerufen hat.

Vors.:

Aber es hat Sie jedenfalls nicht weiter gekümmert, diese Geschichte.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Sie haben angegeben, für Sie sei die Sache bedeutungsvoll geworden, durch veröffentlichte Bilder. Ist das richtig?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Und jetzt die Frage. Wann glauben Sie, zum ersten Mal in der Presse Bilder, die auf Tatverdächtige hingewiesen haben, gesehen zu haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das erste Mal, wie gesagt, wie wir nach Köln gefahren sind, wo ich aber die Zeitangabe nicht machen kann.

Vors.:

Können Sie ausschließen, daß Sie schon früher Bilder ge- [7386] sehen haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, dadurch sind wir ja erst mal darauf gekommen.

Vors.:

Wer ist wir?

Zeugin A. Sie[msen]:

Meine Mutter und ich.

Vors.:

Meinen Sie auch, Ihre Mutter hätte erst so spät durch Bilder diesen Hinweis bekommen, daß ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, sonst wäre sie ja nicht so überrascht gewesen. „Mensch, könnte das nicht der Mann gewesen sein, der da vom IG-Hochhaus gekommen ist“.

Vors.:

Ja. Nun Frl. Siemsen, ich will Ihnen verhalten, das ist kein Vorwurf, [b] der Vorhalt, sondern das muß ich Ihnen aus den Akten in dieser Form bekannt geben. Wir wissen, das ist allgemein bekannt, daß dieser Sprengstoffanschlag am 11. Mai sich ereignet hat. Und wenn die hier vorliegenden Unterlagen stimmen, dann hat sich Ihre Frau Mutter bereits am 27. Mai bei der Polizei gemeldet, um Fahndungsbilder anzusehen und zwar mit dem ...

RA Dr. H[eldmann]:

Welche Zitatstelle bitte?

Vors.:

Blatt 343, ja. Ich bitte um Entschuldigung. Ordner 86 Blatt 343.

... und zwar mit dem Hinweis, sie habe nun Fahndungsbilder gesehen von Angehörigen der Baader-Meinhof-Gruppe, hier heißt es noch von der Bande. Und deswegen würde sie nun gerne diese Fahndungsbilder nochmals genauer besehen. Das heißt, Ihre Mutter müßte im Gegensatz zu Ihrer Aussage schon wesentlich früher Bilder gesehen haben.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich sage ja, ich kann den Zeitpunkt wirklich nicht mehr festlegen, wann das war.

Vors.:

Aber sehen Sie, da haben Sie wieder den Fehler gemacht. Sie sagten gerade, die eineinhalb Monate, das sei das Ereignis gewesen, die Reise nach Köln ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, die Reise nach Köln auf alle Fälle, die da ausschlaggebend war, daß wir darauf aufmerksam geworden sind.

Vors.:

Aber wie ich Ihnen jetzt vorgehalten habe, muß Ihre Mutter zumindest schon in einem wesentlich früheren Zeitpunkt darauf aufmerksam geworden sein, mit dem ausdrücklichen Hinweis, sie habe schon Bilder gesehen. Nun das kann sein, Frl. Siemsen. Frage nur, hat Ihre Mutter mit Ihnen vor der Reise nach Köln [7387] nie darüber gesprochen, daß sie der Sache etwas größere Bedeutung beimißt, inzwischen.

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, sie ist ja dadurch auch erst darauf gekommen, wegen dem Bild von Köln.

Vors.:

Dann wären aber diese Mitteilungen hier in den Akten falsch.

Zeugin A. Sie[msen]:

Mein’ ich jedenfalls. Ich ...

Vors.:

Ja nun, wenn ich Ihnen aber ausdrücklich jetzt das sage, daß Ihre Mutter mitteilt, am 27. Mai, sie habe Fahndungsbilder gesehen und wolle nun nochmals die Fahndungsbilder anschauen, direkt bei der Polizei.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das weiß ich, daß sie nochmal bei der Polizei war.

Vors.:

Ja. Das war 16 Tage nach dem Ereignis. Es kommt nur darauf an, ob Sie, wenn ich Ihnen das vorhalte, nun Ihre Angabe darauf berichtigen können oder wollen, oder ob Sie sich weiterhin glauben, sicher sein zu können, daß sie erst eineinhalb Monate später ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich sag ja, die Zeit kann auch wesentlich kürzer gewesen sein.

Vors.:

Also die eineinhalb Monate sind keine fixe Angabe?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

Jetzt stellen wir also mal in den Raum, Sie haben irgendwann Bilder gesehen. Was waren das für Bilder?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das waren Bilder von der Baader-Meinhof-Gruppe.

Vors.:

Können Sie noch sagen, wieviel Leute darauf abgebildet waren. Ich mein’, war es eine große Zahl oder eine geringere, die man an einer Hand zählen kann oder waren es mehrere, darüberhinausgehende Bilder.

Zeugin A. Sie[msen]:

Es waren immer von einer Person zwei Bilder. Eins von früher und dann eins von ...

Vors.:

Und wieviel Personen waren ungefähr dargestellt?

Zeugin A. Sie[msen]:

Kann ich nicht genau sagen.

Vors.:

Wissen Sie nicht mehr. War bei diesen Bildern ein Begleittext?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, die Namen standen da unten drunter.

Vors.:

Die Namen standen dort. Nun haben Sie also die Bilder gesehen. Glaubten Sie damals, bei den Bildern irgend jemand wieder- [7388] zuerkennen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, daß es eventuell der Mann sein könnte.

Vors.:

Sie sind also beim Betrachten der Bilder auf die Idee gekommen, der Mann, den Sie damals gesehen haben, könnte auf diesen Bildern abgebildet sein?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Und welcher Name stand bei diesem Bild?

Zeugin A. Sie[msen]:

Andreas Baader.

Vors.:

So daß Sie also darauf hingewiesen waren, aus Ihrer eigenen Vorstellung, möglicherweise damals Andreas Baader am Ort des Geschehens gesehen zu haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Ist dann in der Folgezeit irgend etwas geschehen, damit Sie sich über diesen Eindruck weitere Sicherheit verschaffen konnten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, es kamen noch mehrere Bilder raus von Andreas Baader, auch wie er dunkelhaarig war. Und dann haben wir uns da auch eingehend darüber unterhalten, und auch uns die Bilder genauer angesehen.

Vors.:

Wo war das? Wo sind die Bilder erschienen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Im Stern war es, glaube ich.

Vors.:

Also in der Presse jedenfalls.

Zeugin A. Sie[msen]:

Also wie gesagt, im Stern.

Vors.:

Zählt auch zur Presse. Also Sie sind nicht etwa, Sie, jetzt sind Sie also allein gemeint, weil Sie immer von wir sprechen, damit meinen Sie immer Ihre Mutter und sich, Sie sind nicht etwa zur Polizei um sich dort Bilder zeigen zu lassen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

Nein.

Zeugin A. Sie[msen]:

Weil das für mich, ich sollte ja gar nicht aussagen. Weil ...

Vors.:

Nach wessen Wunsch?

Zeugin A. Sie[msen]:

Die Polizei sagte nur, daß zwei von einer Familie nicht aussagen dürfen. Haben die damals uns gesagt und deswegen kam das gar nicht erst in Frage. Und dann war ja meine Mutter erst in Düsseldorf. Und danach erst wurde das akut, daß ich überhaupt aussagen soll.

Vors.:

Also Sie kamen zunächst mit der Polizei nicht in Berührung. [7389] Sie meinen deswegen, weil die Polizei zwei von einer Familie nicht als Zeugen für tauglich gehalten hätte.

Zeugin A. Sie[msen]:

Deswegen war ich auch damals nicht in Düsseldorf.

Vors.:

Hätte es denn Ihre Mutter gerne gesehen, wenn Sie auch zur Polizei gegangen wären?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

Nein. War es nicht so, daß Ihre Mutter ein bißchen besorgt war.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja meine Mutter wollte nicht, daß ich da mit reingezogen werde.

Vors.:

Aha. Und wer hat Ihnen denn das gesagt, daß die Polizei keine zwei Familienmitglieder ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Das hat sie damals gleich am Anfang gesagt, wie meine Mutter nach Düsseldorf fahren sollte.

Vors.:

Das hat Ihnen Ihre Mutter mitgeteilt, nicht die Polizei?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich weiß jetzt nicht, wie das im Zusammenhang stand. Aber auf jeden Fall wurde das gesagt.

Vors.:

Ja, aber Sie hatten ja wohl mit der Polizei keinen Kontakt, wenn ich Sie recht verstanden habe.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja nein, die Polizei war öfter mal bei uns zu Hause und hat da Erkundigungen eingezogen. Da war ich immer dabei.

Vors.:

Nun Frl. Siemsen, irgendwann muß ja die Sache mal in ein Stadium gelangt sein, wo Sie Gelegenheit hatten, sich hinsichtlich Ihres Eindrucks weiteres Material zu verschaffen.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja ich hab damals nur, da waren die einmal zu Hause bei mir, und da habe ich denen nur erklärt, daß da, wie gesagt, der Mann rauskam. Aber nicht, daß das jetzt Andreas Baader ist.

Vors.:

Haben Sie dabei auch eine Schilderung abgegeben, wie das damals ungefähr abgelaufen ist?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie den Herrn damals auch Angaben über die Örtlichkeit gemacht? Über die Stelle, wo Sie gestanden haben, Bezeichnung des Weges, etwa, aus dem der Mann heraus kam?

Zeugin A. Sie[msen]:

Also die Entfernung nicht.

Vors.:

Nicht die Entfernung, sondern eine allgemeine Ortsangabe. Wissen Sie, ob darüber eine Skizze gefertigt wurde, nach Ihren Angaben?

[7390] Zeugin A. Sie[msen]:

Das kann ich leider nicht sagen.

Der Zeugin wird aus Ordner 86 die Skizze Blatt 359 mit der Bitte vorgelegt, zu erklären, ob sie diese Skizze kenne, je gesehen habe.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ach ja doch, jetzt erinnere ich mich.

Vors.:

Sie erinnern sich an die Skizze. Es würde also bedeuten, daß die Skizze in Ihrer Gegenwart schon existiert hat?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Ist die in Ihrer Gegenwart hergestellt worden?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

Sondern?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja jetzt weiß ich nicht. Meine Mutter hat ja dieselben Angaben gemacht, damals. Und ich hab ja das gleiche ausgesagt, wie meine Mutter.

Vors.:

Ja ich meine jetzt nur, Sie kennen also die Skizze.

Zeugin A. Sie[msen]:

Die Skizze kenne ich, ja.

Vors.:

Trifft die in ihren Daten, die Sie hier sehen, zu oder gibt es da irgend etwas zu ändern?

Zeugin A. Sie[msen]:

Also ich kann mich wirklich nur daran erinnern, daß wir unter Bäumen gestanden haben.

Vors.:

Aha, also die Skizze besagt Ihnen heute offenbar nicht mehr viel, außer daß Sie sie schon gesehen haben.

Zeugin A. Sie[msen]:

Doch, das Kreuz, was da drauf ist, da wo Standort der Zeuginnen steht, das ...

Vors.:

Nun die Bäume sind darauf nicht verzeichnet. Sie könnten ja vorhanden gewesen sein. Etwas weiter zurück bei der Bremerstraße sind Bäume sichtbar.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, die mein ich ja, da hinten.

Vors.:

Ja nun, Frl. Siemsen, wir wollen nicht allzuviel Zeit mit der Skizze verlieren. Können Sie sagen, daß Sie irgend etwas an dieser Skizze wieder erkennen, daß Sie Ihnen richtig erscheint. Oder können Sie sagen, Sie kommen heute bei der Skizze nicht mehr drauß, wie das gemeint ist?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja mit dem Stand, wo wir gestanden haben, da bin ich ...

Vors.:

Sind Sie nicht mehr sicher?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ne, da komm ich mit der Skizze nicht klar, weil ich [7391] ja genau weiß, daß wir unter Bäumen gestanden haben.

Vors.:

Und weil bei der Bremerstraße Bäume sind, könnte man deswegen ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Da kam ja gleich anschließend die Bremerstraße, also die große, breite Straße.

Vors.:

Ja könnte es sein, daß Sie direkt am Straßenrand der Bremerstraße ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Wir haben da am Straßenrand gestanden, aber unter Bäumen.

Vors.:

Also bei der Besichtigung der Skizze sagen Sie, daß dieses Kreuz, das Ihren Standort bezeichnen soll, nicht zutrifft, jedenfalls Ihrer Erinnerung nach heute nicht mehr zutrifft. Daß Sie nach Ihrer Meinung dort bei den Bäumen am Straßenrand der Bremerstraße gestanden hätten.

Und jetzt sonstige Umstände, wo Sie die Möglichkeit hatten zu überprüfen, ob Ihr Eindruck, der Mann könne der auf den Bildern dargestellte gewesen sein, zusätzlich vertiefen konnten? Kam es zu einer Gegenüberstellung mit irgend welchen Personen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, einmal in Köln.

Vors.:

Einmal in Köln. Wann war das, wissen Sie es heute noch?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, das kann ich nicht genau sagen.

Vors.:

Könnte das über ein Jahr später gewesen sein? Also hier nach den Unterlagen, die wir haben, müßte das im Herbst 1973 gewesen sein. Also deutlich über 1 Jahr später.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ja, genau.

Vors.:

Trifft das zu?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja also auf jedenfall 1 Jahr.

Vors.:

In Köln, wollen Sie nun schildern, wie diese Gegenüberstellung abgelaufen ist. Wer dort war? Wieviel Leute Sie sehen konnten, in welcher Reihenfolge das geschehen ist, ob die alle Ihnen gleichzeitig vorgestellt wurden oder ob die nacheinander kamen. Alle diese Dinge sollen Sie uns nun schildern.

Zeugin A. Sie[msen]:

Also erstmal sind die Personen einzeln reingeführt worden und hatten also jeweils eine Nummer, von 1, glaube ich, bis 7.

Vors.:

Würde das bedeuten, daß insgesamt 7 Personen Ihnen vorge- [7392] gestellt wurden?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich glaube. Und die kamen dann alle einzeln rein dann.

Vors.:

Also hintereinander?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, also jedesmal wurden die wieder abgeführt und dann kam wieder jemand neues dran.

Vors.:

Hat man mit den Nummern Ihnen irgend etwas aufgegeben, was Sie damit anfangen sollten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja die Nummer war das Erkennungszeichen ...

Vors.:

Aha. Sind Sie angewiesen worden, Verzeihung ...

Zeugin A. Sie[msen]:

... welche Person das gewesen sein könnte.

Vors.:

Sind Sie angewiesen worden, die Nummer zu vermerken, von der Sie annehmen, daß es der Betreffende sein könnte? Ist das richtig?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Ja. Hat man Ihnen dazu ein Formular übergeben, einen Zettel oder wie haben Sie die Nummer festgehalten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Also auf dem Papier schon. Ich weiß jetzt nur nicht, ob das auf das Protokoll, wir hatten nämlich so ...

Vors.:

Es reicht zunächst. Also Sie sollten das schriftlich festhalten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Sind diese Leute Ihnen einmal vorgeführt worden oder mehrfach?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, zweimal.

Vors.:

Zweimal.

Zeugin A. Sie[msen]:

Mit zweimal verschiedenen Nummern, mein’ ich.

Vors.:

Also die haben untereinander dann die Nummern ausgetauscht, ja. Und nun, was haben Sie da selbst für Beobachtungen gemacht. Haben Sie, nach Ihrer heutigen Erinnerung den Mann wiedergesehen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Naja, jetzt muß ich die Einschränkung machen, daß ich mich eventuell mit den Bildern, die ich gesehen hab, zu toll befaßt hab, daß ich dadurch den durch die Bilder erkannt hab’. Also auch, daß die mich auch wieder beeinflußt haben, etwas.

Vors.:

Also zunächst mal würde das bedeuten, daß Sie damit sagen, ich habe damals geglaubt, den Mann wiederzu-erkennen. Ist das richtig?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das schon. Aber halt eben[c] mit der Einschränkung, das [7393] mit den Bildern, daß das noch da hinzugekommen ist, daß ich mich dazu beeinflussen, daß das noch dazukam.

Vors.:

Sie meinen also, Sie können nicht unterscheiden, ob Sie ihn erkannt haben aufgrund der Beobachtung an dem Ort des Geschehens oder ob Sie nur den Mann wieder erkannt haben, den Sie auf Bildern gesehen haben. Ist es so gemeint?

Zeugin A. Sie[msen]:

Also es ist so ein bißchen gemischt, daß ich gemeint hab, daß auch etwas die Bilder gemacht haben können, daß ich sofort gesagt hab, der ist es, ja.

Vors.:

Haben Sie das gesagt: „Der ist es“?

Zeugin A. Sie[msen]:

Wie er reinkam, mein ich.

Vors.:

Ja haben Sie das gesagt: „Der ist es“?

Sie sich selbst gesagt, ja?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja. Aber wahrscheinlich mehr von den Bildern abhängig.

Vors.:

Nun, Sie haben ja jetzt die Bilder gebracht. Hatten Sie denn damals, als Sie die Bilder sahen, den Eindruck gehabt, daß die mit einiger Wahrscheinlichkeit oder sogar vielleicht sogar[d] mit Sicherheit den Mann wiedergeben, den Sie damals gesehen haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja also Ähnlichkeit hatte er schon, mit den Bildern gehabt.

Vors.:

Janun Ähnlichkeit ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Also ich kann mich jetzt wirklich da nicht mehr festlegen, ob er es war oder nicht.

Vors.:

Dann möchte ich Ihnen vorhalten aus Ihrer damaligen[e] d.h. zunächst noch die Frage, Sie haben Bleistift und Papier gehabt oder irgend etwas zu schreiben. Und haben dann wohl die Nummer vermerkt des Mannes, den Sie wieder zu erkennen glaubten. Sind Sie anschließend vernommen worden, über Ihre Beobachtungen? Anschließend oder am Tag darauf könnte es auch noch gewesen sein?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich bin mir da nicht so sicher, ob das vorher oder nachher war.

Vors.:

Nun wenn es um Ihre Beobachtungen ging bei der Gegenüberstellung wird es wahrscheinlich nachher gewesen sein.

Zeugin A. Sie[msen]:

Nachher gewesen sein, ja.

Vors.:

Also es liegt hier ein Protokoll vor vom 20. September. Das wäre nach den Daten, die wir hier sehen, ein Tag darauf. Dort sollen [7394] Sie vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs[6] Aussagen gemacht haben. Trifft das zu?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja das stimmt, wir haben ja da noch ...

RA Dr. H[eldmann]:

„Vorhalt“

Vors.:

Ich sagte Blatt 359 / 7, 8, 9. Trifft das zu?

Zeugin A. Sie[msen]:

Daß es jetzt ein Tag später war oder was?

Vors.:

Ob Sie beim Ermittlungsrichter gewesen sind und über diese Beobachtungen bei der Gegenüberstellung Angaben machten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Erinnern Sie sich noch, was Sie damals dem Ermittlungsrichter gesagt haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja halt daß wir da langgefahren sind, was ich schon gesagt hab.

Vors.:

Und nun zu der Frage des Wiedererkennens des Mannes?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich hab nur gesagt, daß ich ihn mehr von der Seite gesehen hab als von vorne. Im Gegensatz zu meiner Mutter, die hat ihn ja mehr von vorne gesehen.

Vors.:

Ja und über den Grad der Sicherheit, mit der Sie auf das Wiedererkennen dieses Mannes zurückschließen. Haben Sie sich da auch geäußert?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich hab da zu Protokoll gegeben, daß er es ist. Aber wie gesagt, jetzt mach ich die Einschränkung mit den Bildern.

Vors.:

Gut. Wir wollen jetzt nur beim Protokoll bleiben, zunächst. Sie haben da gesagt, er ist es. Haben Sie da auch nach Ihrer Erinnerung hinzugefügt, daß Sie sich dessen sicher seien. Wissen Sie das heute noch?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

Dann halte ich Ihnen vor aus Blatt 359/8, daß der Richter Sie gefragt hat, ob Sie sich sicher seien, es heißt jedenfalls hier auf Vorhalt, dann kommt Ihre Aussage: „Ich bin sicher, daß es sich um denselben Mann handelt.“

Ende von Band 408

[7395] Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, bei der ... jetzt von der Gegenüberstellung gesehen ... von der Person her.

Vors.:

Ja, nur die Gegenüberstellung. Sie seien sicher, daß es sich um den Mann gehandelt hat, den Sie gesehen hätten. Und Sie sind dann von dem Ermittlungsrichter auch gefragt worden, ob die Fotografien bei dem Wiedererkennen eine Rolle spielen würden. Und dazu haben Sie sich dann auch ausgelassen.

Zeugin A. Sie[msen]:

Die Foto... welche ...

Vors.:

Die Fotografien.

Zeugin A. Sie[msen]:

Sie meinen die in der Zeitung oder was?

Vors.:

Ja, ob Sie durch das Bildmaterial, das Sie in der Zwischenzeit gesehen hätten, in Ihrer Vorstellung beinflußt worden seien, oder ob sich’s um die Erinnerung an den Mann handelt, den Sie damals am Ort des Geschehens gesehen haben wollen. Dazu hat Sie der Richter ausdrücklich auch gefragt. Wissen Sie noch, was Sie darauf geantwortet haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Kann ich nicht sagen.[f]

Vors.:[g]

Dann will ich’s Ihnen vorhalten. Der ganze Zusammenhang lautete also so: „Ich bin sicher, daß es sich um den selben Mann handelt. Sein Aussehen bei der gestrigen Gegenüberstellung entsprach bis auf unwesentliche Einzelheiten - die haben Sie dann angegeben - meinem Erinnerungsbild von ihm. Ich glaube nicht, daß ich ihn nur deshalb wiedererkannt habe, weil ich wiederholt Fotografien von ihm gesehen habe. Ich halte es vielmehr für wahrscheinlich, daß ich ihn wiedererkannt habe, weil ich mich an sein Aussehen aufgrund der damaligen persönlichen Begegnung mit ihm erinnere“. Und Sie haben dann das zum Schluß sogar noch berichtigt, ich halte ihnen das vor aus dem letzten Absatz 350/9: „Ich möchte meine vorstehende Aussage wie folgt berichtigen und ergänzen. Berichtigen möchte ich, daß ich es nicht nur für wahrscheinlich, sondern für sicher halte, daß ich den Mann bei der Gegenüberstellung wiedererkannt habe.“ Also hier hatten Sie bei der direkten Begegnung und bei der Aussage bei dem Ermittlungsrichter genau das Gegenteil von dem bekundet, was Sie heute sagen.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich bin mir jetzt wirklich nicht mehr sicher, weil ...

Vors.:

Haben Sie damals, als Sie beim Ermittlungsrichter Angaben machten, sich bemüht, die Wahrheit anzugeben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Da war ich bestimmt der Meinung ... da war ich der Meinung, daß er es gewesen sein könnte. Da war mir auch wiederum ... wahrscheinlich auch nicht der ... also bewußt, was dann passieren würde, wenn das nicht so, also wenn ich nicht ganz so hundertprozentig der Meinung bin, was dann daraus entstehen kann.

[7396] Vors.:

Nun zunächst also die Frage, haben Sie damals Ihren ehrlichen Eindruck wiedergegeben?

RA Dr. He[ldmann]:

Herr Vorsitzender, halten Sie diese Frage für zulässig?

Vors.:

Ja sicher ...

RA Dr. He[ldmann]:

Ich nicht.

Vors.:

... sonst würde ich die Frage nicht stellen, Herr Dr. Heldmann.

RA Dr. He[ldmann]:

Mit Sicherheit ist das keine schlüssige Antwort. Ich halte es nicht für zulässig; beanstande sie.[7] Sie ist geeignet, die Zeugin[h] unter Druck zu setzen. Die Zeugin hat gesagt, daß Sie hier die Wahrheit sagen wird, und hier unter Eid vernommen werden will.

Vors.:

Ja, wir werden der Zeugin schon den Hinweis geben, daß das, was heute gesagt wird, für uns hier gilt.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, und da bin ich mir ...

RA Dr. He[ldmann]:

Ich beanstande, ich beanstande sie. Moment, ich habe die Frage beanstandet.

Vors. (nach geheimer Umfrage):

Der Senat hat beschlossen: Die Frage ist zulässig.

Bitte, Frau Zeugin, beantworten Sie die Frage, ob Sie damals bemüht gewesen sind, Ihren ehrlichen Eindruck wahrheitsgemäß dem Richter wiederzugeben. Oder um es Ihnen zu vereinfachen, das schließt nicht aus, daß Sie heute sagen könnten, wenn Sie sich rückerinnern, Sie waren damals auch 16 Jahre erst, daß Sie dann die und die Einschränkung machen müßten. Es geht jetzt nur um Ihr damaliges Verhalten.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, auf punkto jetzt die Beschreibung, die ich gegeben habe, wie der Mann da rausgekommen ist und das alles ...

Vors.:

Meine Güte, Fräulein Siemsen, hatten Sie damals Grund, dem Richter irgendetwas Unwahres über Ihre Eindrücke mitzuteilen? Ich kann die Frage auch so umgekehrt stellen.

RA Dr. He[ldmann]:

Auch diese Frage, ist es eine andere Frage, beanstande ich als unzulässig. Sie ist geeignet, die Zeugin unter Druck zu setzen. Die Zeugin hat gesagt, daß Sie hier unter Eid nämlich, wie Sie belehrt worden ist, die Wahrheit sagen wird. Das sind unzulässige Druckfragen.

Vors. (nach geheimer Umfrage):

Der Senat hat beschlossen: Die Frage ist zulässig, auch in dieser umgekehrt gestellten Form.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, ich bin nicht gezwungen worden, was Falsches zu sagen. Ich sage, ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, weil ich [7397] die Angst habe, daß ich den noch mit den Bildern eventuell ...

Vors.:

Ja, Fräulein Siemsen, das ist doch ein ganz anderer Punkt. Das können Sie ja heute einschränken, wenn Sie diese[i] Besorgnis haben, daß Sie damals einem Irrtum erlegen sein könnten. Es geht nur darum, ob Sie sich damals bemüht haben, die Wahrheit anzugeben gegenüber dem Richter.

Zeugin A. Sie[msen]:

Damals habe ich das mit den Bildern nicht gesagt.

Vors.:

Ja, das wissen wir ja inzwischen, daß Sie bei dem Richter mit den Bildern ausdrücklich gesagt haben, daß Sie nicht glauben, ihn wegen der Bilder wiederzuerkennen, sondern Sie glaubten, ihn aus der Erinnerung an den damaligen Auftritt wiederzuerkennen. Und jetzt nur die Frage, ob Sie damals Grund hatten, dem Richter etwas Unwahres zu sagen, aus irgendwelchen Gründen, die für uns nicht ersichtlich sind, aber Sie kennen sie vielleicht.

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

Nicht. Müßte man daraus schließen, daß Sie damals die Wahrheit sagen wollten. Wobei es nicht ausgeschlossen ist, daß Sie sich damals geirrt haben, das muß ich Ihnen nochmals sagen. Darauf kommen wir dann zu sprechen.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja schon also ... insofern schon, das stimmt schon, daß ich da jetzt bemüht war, die Wahrheit zu sagen. Halt nur das ...

Vors.:

Gut, aber wenn ich Sie richtig verstehe, dann kommen Sie heute zum Ergebnis, nach dieser Überlegung durch die Jahre hindurch könnten Sie heute nicht mehr ausschließen ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

... daß Sie auch damals beim Richter schon Angaben aufgrund des Eindrucks durch die Fotografien gemacht haben. Diese Einschränkung wollen Sie heute dazufügen.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, daß ich halt nicht mehr sicher bin, weil ich Angst habe, daß ich das mit den Bildern in ...

Vors.:

Und jetzt wollen Sie uns bitte nochmals möglichst präzise sagen, ob Sie noch sagen können, welche Bilder Sie damals gesehen hatten. Waren das nun amtliche Bildern, die bei der Polizei geführt wurden oder nur Presseveröffentlichungen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich meine Presseveröffentlichungen.

Der Zeugin wird aus O. 86 das Bl. 359/6 mit der Bitte um Erklärung vorgelegt, ob sie die Unterschrift auf dieser Seite als die ihre anerkennt.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

[7398] Vors.:

Ja. Und wenn Sie das Blatt ansehen, da steht eigentlich ...

RA Dr. He[ldmann]:

Verzeihung, ich habe die Frage ... die Antwort der Zeugin nicht verstehen können.

Vors.:

„Ja.“ Und hier ist also eine Erklärung vorhanden, in der Sie Nummern eingetragen haben. Sind auch die Nummern von Ihrer Hand geschrieben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Ich habe keine weiteren Fragen mehr, Herr Berichterstatter auch nicht? Beim Gericht weitere Fragen an die Zeugin? Herr Bundesanwalt Widera.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Fräulein Siemsen, eins verstehe ich noch nicht, und ich halte vor aus O. 86 Bl. 359/ 8 u. 9. Fräulein Siemsen eins verstehe ich nicht, es heißt hier: „Der Zeugin wurde die Niederschrift vorgelesen. Sie erklärte:“ Und jetzt kommt das, was Ihnen der Herr Vorsitzende schon gesagt hat: „Ich möchte meine vorstehende Aussage wie folgt berichtigen und ergänzen“, und dann kommt das, was Ihnen schon vorgehalten ist. Meine Frage geht dahin, nachdem Ihnen die Niederschrift vorgelesen wurde, die Verlesung, hat Sie irgendjemand aufgefordert, irgendetwas dazu zu erklären, Berichtigungen oder Ergänzungen anzubringen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Das kann ich Ihnen leider nicht mehr beantworten.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Auch die Frage nicht, wieso Sie sich veranlaßt sahen, nun ausdrücklich zu erklären, daß Sie mit Sicherheit wiedererkennen und die Fotografien total ausschalten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich war mir wahrscheinlich damals nicht bewußt, daß ... ich hab das mit den Bildern in Kontakt ... also in Zusammenhang gebracht.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Fräulein Siemsen, gerade das ergibt sich ganz klar aus der Vernehmung, aus dem Vorhalt, den Ihnen der Herr Vorsitzende gemacht hat, daß Sie wissen, es geht hier um den Unterschied von Fotografien oder Tatzeit. Und Sie sagen ausdrücklich, ich glaube Fotografien sind nicht der Grund gewesen, ich meine das. Und hinterher, nachdem Ihnen das verlesen wird, sagen Sie, nein jetzt bin ich sogar sicher. Dafür müssen Sie doch einen Grund damals gehabt haben. Haben Sie eine Erklärung dafür?

Zeugin A. Sie[msen]:

Jedenfalls ich bin mir jetzt wirklich nicht mehr sicher und ich kann das jetzt ... ich kann das von vor drei Jahren wirklich also nicht mehr beantworten.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ja, heute sind Sie sich nicht mehr sicher.

[7399] Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Noch eine andere Frage. Sie sagten, Ihre Mutter habe nicht gewollt, daß Sie irgendwelche Aussagen machen ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

... weshalb hat Ihre Mutter das nicht gewollt?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, weil Sie Angst hatte.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Wovor?

Zeugin A. Sie[msen]:

Daß mir eventuell etwas passieren könnte.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Durch wen oder was.

Zeugin A. Sie[msen]:

Durch eben ... durch die Mitglieder, die waren ja schließlich damals noch frei.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Sagen Sie mal, haben Sie heute auch noch Angst, daß Ihnen, wenn Sie eine in der einen oder anderen Richtung deutliche Aussage machen, Ihnen was geschehen könnte?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Und wenn Sie’s haben sollten, sagen Sie’s, erklären Sie’s ruhig.

Zeugin A. Sie[msen]:

Also ich habe keine Angst davor.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Sie haben keine Angst.

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, weil wenn ... das gewesen wäre, dann hätten sie’s ja schon längst normal machen müssen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ach Gott, das ist nicht unbedingt gesagt. Es ist durchaus denkbar, daß die sich entscheiden, nachdem Sie hier in der Öffentlichkeit bei dem entscheidenden Ort ... dem erkennenden Gericht ...

RA Dr. He[ldmann]:

... unzulässigen Vorhalt ...

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ich spreche mit der Zeugin ...

RA Dr. He[ldmann]:

Ich beanstande das.

Reg. Dir. Wi[dera]:

... zunächst muß ich Mal enden dürfen. Es ist durchaus denkbar, daß ...

RA Dr. He[ldmann]:

Herr Vorsitzender, ich beanstande diesen Vorhalt.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ich muß doch erst Mal meinen Satz beenden. Sonst kann doch das Gericht gar nicht entscheiden.

RA Dr. He[ldmann]:

... unzulässig.

Vors.:

Ich bitte, das, was der Herr Bundesanwalt Widera vorträgt, zunächst Mal anzuhören, dann zu begründen, warum unzulässig, nach Ihrer Auffassung. Bitte.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Der Zeitpunkt, wann jemand sich zu irgendetwas entschließt, der kann von ganz bestimmten Dingen abhängig sein. Es könnte durchaus sein, daß das zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt.

RA Dr. He[ldmann]:

... ist unzulässig. Ich muß unterbrechen, Herr Vorsitzender.

Vors.:

Sie müssen nicht, aber Sie ...

[7400] RA Dr. He[ldmann]:

... Herr Bundesanwalt Widera ist dabei, die Zeugin zu verängstigen. Merken Sie das, hören Sie das nicht? Nicht? Indem er ihr erzählt, vielleicht sei heute der Zeitpunkt gekommen, daß ihr was angetan werde. Oh, da freut sich der Herr Zeis, wie üblich, wenn’s makaber wird.

OStA Zeis:

Lassen Sie doch diese Witzchen.

RA Dr. He[ldmann]:

Lassen Sie doch Ihr dummes Grinsen, Herr Zeis.

Vors.:

Ich bitte, Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann, ich weise es entschieden zurück, daß Sie im Augenblick einen Prozeßbeteiligten wieder mit „dumm“ bezeichnet haben. Ich darf Sie darauf hinweisen, Sie waren 2 Wochen jetzt nicht anwesend ...

RA Dr. He[ldmann]:

Sein Grinsen, sein Grinsen, Herr Vorsitzender ...

Vors.:

Herr Dr. Heldmann ...

RA Dr. He[ldmann]:

... das Sie nicht sehen.

Vors.:

Es ist ganz klar, daß Sie nicht im Stande sind, auch mich ausreden zu lassen, obwohl ich die Verhandlungsleitung habe. Ich habe Sie jetzt 2 Wochen ...

RA Dr. He[ldmann]:

Das habe ich ja von Ihnen übernommen, Herr Vorsitzender.

Vors.:

... hier nicht gesehen, Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann und seither war Friede und Ruhe im Hause.

Gelächter im Sitzungssaal.

RA Dr. He[ldmann]:

Das glaube ich, Ihr Friede, Ihre Ruhe hier.

Vors.:

Ja, die Möglichkeit ...

RA Dr. He[ldmann]:

Die Angeklagten aussperren, die Anwälte aussperren, damit Ruhe ist, das ist Ihre Ruhe, Herr Prinzing.

Vors.:

Die Möglichkeit geordnet zu verhandeln.

Vors. (nach geheimer Umfrage):

Der Senat hat entschieden: Der Vorhalt ist zulässig.

RA Dr. He[ldmann]:

Das hab ich mir gedacht.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Und jetzt wissen Sie wahrscheinlich nicht mehr, was gefragt wurde.

Zeugin A. Sie[msen]:

Genau.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Das habe ich mir gedacht. Fräulein Siemsen, ich lege aber zunächst darauf keinen Wert mehr. Ich möchte nochmal was anderes sagen. Kennen Sie Herrn Boieck, einen Beamten der Kriminalpolizei?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ist das nicht so ein schwarzhaariger?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ja.

[7401] Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Großer.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Haben Sie mal zusammen mit Ihrer Mutter mit ihm darüber gesprochen, ob man nun Angst haben müsse oder nicht?

Zeugin A. Sie[msen]:

Das kann ich leider nicht sagen, weiß ich nicht.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Können Sie sich noch daran erinnern, daß ... oder kann es sein, daß Herr Boieck Ihre Mutter versucht hat zu beruhigen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ach ja, er sagte, da wären so viele Zeugen, daß wenn ... daß halt so viele Zeugen da sind ... um jetzt Angst zu haben.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Habe ich das richtig verstanden. Sie brauchte also keine Angst zu haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Hat er Ihre Mutter oder Ihnen in diesem Zusammenhang irgendwelche Zusagen gemacht, hinsichtlich des Geschütztwerdens ... eines eventuellen Geschütztwerdens oder so ähnliches?

Zeugin A. Sie[msen]:

Kann ich Ihnen auch leider nicht beantworten.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Wissen Sie nicht mehr, danke.

Vors.:

Weitere Fragen an das Fräulein Zeugin?

BA Dr. Wu[nder]:

Eine kurze Frage noch.

Vors.:

Herr Bundesanwalt Dr. Wunder.

BA Dr. Wu[nder]:

Fräulein Siemsen, in jenem letzten Absatz, der Ihnen gerade vorgehalten wurde von der damaligen Vernehmung, da haben Sie auch bemerkt, daß Sie, ich halte vor aus 359/9, daß Sie den Mann damals nur kurz gesehen hatten, das heißt, das Gesicht. Daß Sie ihm aber nachgeschaut haben.

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

BA Dr. Wu[nder]:

Ich frage Sie, hängt es möglicherweise mit dieser Ergänzung Ihrer damaligen Aussage zusammen, daß Sie letztlich dann erklären konnten, Sie seien sich sicher, in diesem Mann den gesehen zu haben, dem Sie damals begegnet waren? Sie wissen, das haben Sie noch gewissermaßen nachträglich gesagt. Es war zwar vorher in der Vernehmung schon einmal erwähnt worden, Sie haben ihn mit Ihrem Blick verfolgt, wie Sie damals sagten ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja.

BA Dr. Wu[nder]:

... aber später ist es dann nocheinmal erwähnt worden vom Richter, der Sie damals vernommen hatte ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Das einzige was mir aufgefallen ist, bei der Gegenüberstellung, daß er da also genau so gegangen ist wie ... also [7402] den ich beobachtet habe.

BA Dr. Wu[nder]:

Die Gangart.

Zeugin A. Sie[msen]:

Die Gangart, ja.

BA Dr. Wu[nder]:

Eine letzte Frage. Meinen Sie jetzt damit die Gangart allein, oder das gesamte Erscheinungsbild des Mannes?

Zeugin A. Sie[msen]:

Das kann ich nicht beantworten.

BA Dr. Wu[nder]:

Danke.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ich hab im Anschluß daran noch eine Frage.

Vors.:

Herr Widera, bitte.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Fräulein Siemsen, können Sie den Gang beschreiben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, es war so ... keine durchgedrückten Knie beim Gehen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Und wie wirkt das dann, wenn jemand so geht ohne durchgedrückte Knie?

Zeugin A. Sie[msen]:

So lasch ...

Reg. Dir. Wi[dera]:

Sie waren halb dabei, es vorzumachen. Würde es Ihnen gelingen?

Zeugin A. Sie[msen]:

Soll ich jetzt hier auf und ab ...

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ja, wenn Sie’s können.

Zeugin A. Sie[msen]:

Oh je, das kann ich bestimmt nicht.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Können Sie nicht. Könnte man dieses lasch, dieses nicht durchgedrückt, einen federnden Gang nennen, oder wäre das falsch?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, ich meine es gibt ...

Reg. Dir. Wi[dera]:

Es sieht ja so aus, als ob Sie den Gang noch gut in Erinnerung haben und deswegen meine Bitte an Sie, wenn es so sein sollte, ihn deutlich zu beschreiben.

Zeugin A. Sie[msen]:

Na, halt, daß[j] er erst Mal die Knie nicht durchgedrückt hat, wie es ja normal ... das sah halt mehr so ge...

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ge- was?

Zeugin A. Sie[msen]:

Bißchen gewippt dabei.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Gewippt dabei.

Zeugin A. Sie[msen]:

Das wirkt jedenfalls so.

Reg. Dir. Wi[dera]

Ja, ich habe keine Frage mehr, danke.

Vors.:

Herr Rechtsanwalt Schnabel, Sie hatten sich zunächst gemeldet, wie ich gesehen habe, bitte.

RA Schn[abel]:

Frau Zeugin, können Sie sich erinnern, wann Sie zum ersten Mal nach dem Vorfall ein Bild gesehen haben von dem betreffenden Mann?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja, das erste Mal in Köln, also wie wir nach Köln gefahren sind.

[7403] RA Schn[abel]:

Vor Köln nicht?

Zeugin A. Sie[msen]:

Also ich nicht.

RA Schn[abel]:

Und wann war die Fahrt nach Köln?

Zeugin A. Sie[msen]:

Das kann ich nicht mehr sagen.

Vors.:

Fräulein Siemsen, Sie sind so höflich, wenden sich dem Fragenden[k] zu, aber wir verstehen Sie nicht, bitte reden Sie immer zum Mikrofon, danke.

Zeugin A. Sie[msen]:

Kann ich nicht mehr sagen, ich weiß den Zeitpunkt nicht, das hab ich ja vorhin schon gesagt, daß ich die Zeit nicht sagen kann, ob das jetzt eineinhalb Monate war oder vorher oder später.

RA Schn[abel]:

Aber Sie sagten doch vorher, diese Fahrt nach Köln sei im Zusammenhang mit einem sportlichen Ereignis gewesen. Was war dort in Köln?

Zeugin A. Sie[msen]:

Hockey-Endspiel zwischen Köln und SC 80 Frankfurt. Hockey-Endspiel zwischen SC 80 und Köln.

RA Schn[abel]:

Danke. Nächste Frage, die Gangart hatten Sie eben mit lasch beschrieben und die Knie seien nicht durchgedrückt gewesen. Wie vereinbart sich das damit, daß Sie zu Beginn Ihrer Vernehmung sagten, der betreffende Mann sei sehr rasch auf Ihre Mutter zugeschossen und hätte Sie so fast umgerannt, wie macht man das ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, rasch nicht. Er hat sie nicht ... so auf Sie losgegangen, ja? So direkt auf Sie zugegangen.

RA Schn[abel]:

Und haben Sie bei diesem Gehen seine Knie beobachtet?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, das habe ich erst anschließend, wie er dann über die Straße gegangen ist, seinen ganzen Gang und seinen, halt seinen ...

RA Schn[abel]:

Und wie lange hatten Sie bei dem Gegenüberstellen die Möglichkeit, seinen Gang zu beobachten. Wieviel Meter mußte er denn da gehen in Köln bei der Gegenüberstellung?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nicht weiter wie von da bis da.

RA Schn[abel]:

Ja von wo bis wo?

Zeugin A. Sie[msen]:

Na so von der Mitte von der Bühne so ...

RA Schn[abel]:

Welche Bühne? War das dort auf dem Theater oder wie?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein.

RA Schn[abel]:

Nicht.

Zeugin A. Sie[msen]:

So ein ... ja, das war doch so ’ne Art ... so eine Art Kino war das ... also nur, dann halt nur ...

RA Schn[abel]:

Was, in einem Kino?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, wie man also gesessen hat. Und dann halt dann da oben die Fläche, meine ich.

RA Schn[abel]:

Ja, wieviel Meter waren das denn?

[7404] Zeugin A. Sie[msen]:

Ich kann also das wirklich nicht abschätzen, wieviel Meter das waren.

RA Schn[abel]:

2 Meter, 10 Meter, überhaupt kein Anhaltspunkt?

Zeugin A. Sie[msen]:

Ich sage ja, so ungefähr von da bis hier.

RA Schn[abel]:

Ja wenn Sie mir sagen würden von wo, da, dann könnte man ...

Die Zeugin zeigt den Weg, der bei der Gegenüberstellung zurückgelegt wurde, wie folgt an: Von ihrem Platz aus bis zu den Heizkörpern, die ca. 10 Meter links von ihr entfernt sind.

RA Schn[abel]:

Da kam er herein und ging wieder hinaus oder ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Ja bis zur Mitte und dann blieb er stehen und dann ging er wieder zurück.

RA Schn[abel]:

Und hatte einer dieser Vorführenden diesen etwas komischen Gang oder mehrere oder ...

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein also ... mir ist das nur aufgefallen, daß der den Gang hatte.

RA Schn[abel]:

Ja einer oder mehrere?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, grad den Andreas Baader in dem Fall, das ...

RA Schn[abel]:

Ja woher wissen Sie, daß das der Andreas Baader war?

Zeugin A. Sie[msen]:

Das wiederum von Bildern.

RA Schn[abel]:

Danke.

Vors.:

Weitere Fragen an das Fräulein Zeugin? Herr Rechtsanwalt Linke, bitte.

RA Li[nke]:

Fräulein Siemsen, Sie sagten vorhin, der Herr Boieck hätte also Ihre Mutter beruhigt, Sie brauchten keine Angst zu haben, da wären so viele Zeugen. Hat er eigentlich gesagt, wofür so viele Zeugen da wären? Was für Zeugen? Was sollten diese Zeugen gesehen haben?

Zeugin A. Sie[msen]:

Nein, das wären so viel Zeugen für die Angelegenheit, daß sie nicht die einzige ist, die da aussagt.

RA Li[nke]:

Ja, hat er irgendwie angedeutet, daß es noch andere Zeugen gäbe, die den Herrn Baader erkannt hätten?

Zeugin A. Sie[msen]:

Kann ich leider nicht beantworten.

RA Li[nke]:

Danke.

Vors.:

Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann, bitte.

RA Dr. He[ldmann]:

Frau Siemsen, hat Herr Boieck ... hat der Kriminalbeamte Boieck Ihnen gegenüber während[l] Ihrer Vernehmung Zusagen, Zusicherungen gemacht?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Vorsitzender ...

[7405] Vors.:

Die Frage ist bereits gestellt, Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann, Sie braucht nicht mehr beantwortet zu werden. Wenn Sie zur Einleitung einer weiteren Fragengruppe dienen soll, dann allerdings hätte ich nichts dagegen, daß die Fräulein Zeugin die Antwort nochmals gibt.

RA Dr. He[ldmann]:

Danke, verzichte.

Vors.:

Sonstige Fragen? Also die Frage ist von der[m] Fräulein Zeugin vorhin mit „nein“ beantwortet worden. Sehe nicht, dann können wir Fräulein Siemsen vereidigen.

Die Zeugin Astrid Siemsen wird vorschriftsmäßig vereidigt.

Vors.:

Fräulein Siemsen können wir wohl zunächst nicht entlassen. Es könnten noch Rückfragen[n] wegen der Vernehmung Ihrer Mutter kommen. Aber Sie werden im Zeugenzimmer dann bald nach der Vernehmung Ihrer Mutter erfahren, ob Sie endgültig entlassen sind.

Die Zeugin Astrid Siemsen wird um 10.15 Uhr vorläufig entlassen.

Die Zeugin Sonja Christa Siemsen erscheint um 10.15 Uhr im Sitzungssaal.

Die Zeugin Siemsen macht folgende Angaben zur Person:

Sonja Siemsen, 45 Jahre,
Sekretärin, Frankfurt.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert. Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Frau Siemsen, erinnern Sie sich noch, daß im Mai 72 im US-Hauptquartier in Frankfurt ein Sprengstoffanschlag verübt wurde?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie dazu Beobachtungen gemacht?

Zeugin So. Sie[msen]:

Zu dem Anschlag selbst nicht.

Vors.:

Sind Sie am Ort des Geschehens gewesen unmittelbar im Zusammenhang mit der Explosion?

Zeugin So. Sie[msen]:

Direkt danach.

Vors.:

Direkt danach. Wenn Sie nun schildern, wenn Sie nun schildern, was Sie in der Folge dort sehen und beobachten konnten?

[7406] Zeugin So. Sie[msen]:

... dem Anschlag?

Vors.:

Auch die Örtlichkeit vielleicht beschreiben, wo Sie gewesen sind, wie Sie überhaupt dazu kamen, direkt danach dort zu sein.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich war im Auto und das Auto wackelte irgendwie und dann kam so ’ne Detonation am Himmel, es konnte auch Feuer oder irgendwas gewesen sein. Und da hab ich gesagt, da ist irgendwas los, hab’s Auto abgestellt, bin hingelaufen durch so einen kleinen Weg ins IG-Hochhausgelände rein. Und dahinter befindet sich unmittelbar das Offizierskasino. Und man konnte sehen, daß im IG-Hochhaus selbst kein einziges Fenster mehr drin war, und auch in diesem anderen Kasino nicht mehr, und daß da so die Gardinen flatterten. Daraufhin sah ich, daß das kein Feuer war und nahm[o] an, daß das irgendwas Negatives, also irgendwie Bomben oder irgendwas war, nahm meine Tochter und sagte, „nichts wie weg.“ Und dann sind wir wieder zurückgelaufen. Vorher standen aber die Leute, die in dem Kasino gewesen waren, draußen, also verschreckt. Und ein Kellner sagte mir dann, daß da irgendwie Bomben detoniert wären, und wir sind dann weggelaufen[p] und sind rausgegangen, haben dann draußen uns hingestellt, und haben noch so drüber diskutiert. Und in der Zwischenzeit kam ein Krankenwagen und Polizei und sperrten das ganze Gelände ab, bis auf diesen einen Weg. Ja und weiter, dann nach einer ...

Vors.:

Schildern Sie ruhig, was Sie dann bis, sagen wir, zum Verlassen dieses Ortes, wo Sie Beobachtungen gemacht haben konnten ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich hab direkt eigentlich überhaupt keine Beobachtungen gemacht. Es war so, daß man mir sagte, daß in diesem Kasino oben eine amerikanische Reisegruppe gewesen wäre. Und als wir so standen, kam ein Herr auf mich zu, also der kam so raus aus diesem Weg und der wirkte völlig verstört, und hatte eine Aktentasche in der Hand, wirkte völlig verstört, ging so komisch, also daß man auf Ihn direkt aufmerksam wurde. Nicht daß man so sagen konnte, es ging einfach einer vorbei, sondern dieser Mann wirkte so, als wenn er einen fürchterlichen Schock hatte. Und dann hab ich gesagt, guck mal, was ist denn mit dem los, was hat der denn? Und der kam also völlig apathisch auf mich los und guckte mich voll an, rannte mich bald um, und ging dann an der Seite vorbei. Und das ist eigentlich die einzige Beobachtung, die ich gemacht hab.

Vors.:

Ja, wo sind Sie gestanden, können Sie das ungefähr beschreiben?

[7407] Zeugin So. Sie[msen]:

Kennen Sie das Gelände?

Vors.:

Wir kennen es aus Skizzen.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich meine außerhalb. Es ist da ...

Vors.:

Also orientieren wir uns an der Bremer-Straße.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, von der Bremer Straße her gesehen ist ein Parkplatz vorne, also wenn man so steht, rechter Hand vom IG-Hochhaus und auf diesem Parkplatz standen wir.

Vors.:

Wie weit ist das entfernt von dem Ort, wo die Explosion erfolgte?

Zeugin So. Sie[msen]:

Das kann ich überhaupt nicht sagen.

Vors.:

Geschätzt.

Zeugin So. Sie[msen]:

50 Meter, ... die Explosion war weiter, aber ich meine, wo der Weg rauskam.

Vors.:

Ja ...

Zeugin So. Sie[msen]:

... dieses ganze Stück konnte ich diesen Mann beobachten, also wie der da raus kam, das war der einzige unbewachte Weg.

Vors.:

Also das wären dann etwa 50 Meter Ihrer Schätzung entsprechend.

Zeugin So. Sie[msen]:

Weiß ich nicht genau, also es könnten ...

Vors.:

So könnte es sein, ja. Und können Sie sagen, wie lange das nachdem Ihr Wagen gewackelt[q] hat ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Das war ’ne ganze Zeit lang ... danach.

Vors.:

Also wenn Sie sich daran orientieren, wie Sie Ihren Wagen wackeln spürten, wie lange hat es gedauert, bis Sie dann den Mann dort gesehen haben?

Zeugin So. Sie[msen]:

Gute halbe Stunde bestimmt.

Vors.:

Gute halbe Stunde, sind Sie sich dieser Zeitangabe heute sicher?

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

Nicht.

Zeugin So. Sie[msen]:

Sicher nicht.

Vors.:

Könnte es mehr oder weniger gewesen sein?

Zeugin So. Sie[msen]:

Kann mehr oder weniger gewesen sein.

Vors.:

Ich darf Ihnen verhalten zunächst aus Bl. 350, was Sie da früher zu der Zeit gesagt haben. Sagten Sie eine Viertelstunde später, wobei Sie aber nicht ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Kann auch gewesen sein, also von der Detonation her war’s länger.

Vors.:

Ich habe Ihnen das aus Bl. 350 vorgehalten. Sie haben damals schon gesagt, genau zeitlich kann ich mich nicht festlegen.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, aber von der Detonation her bis zum Rauskommen, das war länger. Aber von dem Moment an, wo ich rausgelaufen war, hab ich gesagt, kann das ’ne Viertelstunde gewesen sein.

[7408] Vors.:

Ja, uns interessiert der Zeitpunkt der Detonation.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, da war’s etwas länger, hinterher, würde ich sagen, jetzt.

Vors.:

Sie haben dann ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Doch,[r] das muß länger gewesen sein, denn ich weiß, als ich da war, als ich ankam und hinlief, waren noch keinerlei Autos und nichts, keine Polizei und nichts. Da waren überhaupt keine Leute da. Und dann nachher, bis wir uns draußen hingestellt haben, waren die ganzen Autos alle da, und das muß ja, vergehen ja bestimmt zehn Minuten, Viertelstunde, bis die alle da waren.

Vors.:

Ach so, Sie orientieren sich an der Möglich...

Zeugin So. Sie[msen]:

An der Logik, der logischen ...

Vors.:

... daran, wie schnell die Polizei möglicherweise eingetroffen ist, Feuerwehr und so weiter.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, ja.

Vors.:

Also früher haben Sie mal 20 Minuten gesagt, und zwar ausdrücklich bezogen nach dem Sprengstoffanschlag.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja das könnte ungefähr stimmen.

Vors.:

Blatt 359/4 ist diese Angabe, das könnte also auch stimmen, 20 Minuten, gut.

Zeugin So. Sie[msen]:

20 Minuten könnte auch ...

Vors.:

Nun haben Sie von dem Mann uns gesagt, er sei Ihnen eben aufgefallen wegen seines Ganges, wegen des Eindrucks, den er gemacht habe, verstört, Schock ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, der wirkte völlig verstört.

Vors.:

Können Sie sein Aussehen beschreiben? Beginnend bei der Größe, bei der Gestalt, Gesichtsform, Haare ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Ungefähr 1,80.

Vors.:

1,80.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ungefähr, also größer, ja, doch ein Stück größer als ich, und dunkle Haare, und er hatte ganz schwarze Pupillen, also ganz, ganz dunkle Augen, also ganz völlig dunkle Augen. Das war auffallend, die Augen wirkten ganz ... die guckten so leer.

Vors.:

Ja. Sonstige Beobachtungen des Äußeren?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ein rosa Hemd an, die Hosenfarbe weiß ich nicht mehr, trug eine braune Aktentasche, die leer wirkte. Ich habe ihn für einen Amerikaner von der Reisegruppe gehalten.

Vors.:

Ist die Aktentasche für Sie irgendwie auffällig gewesen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja weil sie ... sie war leicht, sie war ... leer. Also wie man etwas trägt das ...

[7409] Vors.:

Aus der Art des Tragens haben Sie das geschlossen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Sonstige Beobachtung?

Zeugin So. Sie[msen]:

Daß er wie auf Eiern ging.

Vors.:

Ja, das sagten Sie früher auch, er ging wie auf Eiern, was soll das heißen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Zögernd, unsicher.

Vors.:

Unsicher. Ich Ihnen an der Gangart sonst noch irgendetwas aufgefallen? Hatte er eine besondere Art zu gehen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

Nein. Wenn Sie nun die Haare als dunkel bezeichnen ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Die Haare waren effektiv dunkel.

Vors.:

... was würden Sie darunter verstehen, ich meine, es beginnt beim Dunkelbraun, daß man sagen kann, es ist dunkel ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, dunkelbraun würde ich sagen, na dunkelbraun ist ja fast schwarz, naja so nicht, schwarz waren sie nicht. [s]

[t] Vors.:

Sondern? Sie als Frau werden ja über die Farbschattierungen der Haare wahrscheinlich leichter sich orientieren können als die Männer sowieso.

Zeugin So. Sie[msen]:

Dann braun eben.

Vors.:

Braun würden Sie sagen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Ja nun, es gibt also den Begriff zwischen Blonden, das wissen wir, was das bedeuten, und den Schwarzhaarigen.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja schwarzhaarig würde ich ihn nicht bezeichnen direkt.

Vors.:

Geht es nun, genau in der Mitte liegt etwa braun.

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein, nein, nein, also dunkelhaarig schon, aber kein ganz schwarzes Haar.

Vors.:

Kein ganz schwarzes. Hat der Mann irgendwie Sie dann bewußt wahrgenommen, nach Ihrer Beobachtung?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich glaub, der hat gar nichts gesehen. Der wirkte so, als wenn er gar nichts sah.

Vors.:

Und kam ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Der ging so auf uns los und ich meine, wir standen ja da, er ging direkt auf uns los und ... normalerweise wäre er ja so gegangen, also er wirkte, wenn er völlig abwesend ...

Vors.:

Konnten Sie ihm dann, weil er Sie ja nun interessiert hatte wegen dieses komischen Eindrucks, den Sie gewonnen hatten, noch verfolgen[u], wie er weiterging, wohin?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja er ging dann quer über die Bremer-Straße weg in [7410] Richtung Wolfgangstraße und ging in die Wolfgangstraße rein [v], ja Wolfgangstraße ist das.

Vors.:

Dort werden Sie ihn wohl aus dem Auge verloren haben?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, da konnte ich ihn nicht mehr sehen.

Vors.:

Ist das ein Vorfall gewesen, der Sie, gemessen an dem Gesamtereignis, immerhin es war eine Explosion erfolgt, damals besonders interessiert hat?

Zeugin So. Sie[msen]:

Nicht besonders interessiert. Er hat mir nur leid getan, weil ich gedacht hab, der hat einen Schock und der wäre von der Reisegruppe ... das muß furchtbar gewesen sein, so habe ich das ...

Vors.:

Sie haben Ihn also als ein mögliches Opfer angesehen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Und wann hat diese Beobachtung nun für Sie die weitere Bedeutung erlangt? Und durch welche Umstände?

Zeugin So. Sie[msen]:

Als ich in Köln zur deutschen Hockey-Meisterschaft war, habe ich mir eine Zeitung gekauft, und da sah ich erstmalig Bilder von Andreas Baader drin.

Vors.:

Wie lange glauben Sie, ist das gewesen nach dem Vorfall selbst?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich glaub das war auch ... Mai oder auch Juni, das kann ich jetzt nicht sagen.

Vors.:

Können Sie ... müssen sich ja nicht nach dem Monat festlegen, sondern nur sagen, ob das Tage hinterher war oder Wochen oder Monate.

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein, Monate hinterher auf keinen Fall, Wochen könnten’s gewesen sein. Also ... das ist aber festzustellen, ich kann es aber jetzt nicht sagen. Es kann auch unmittelbar danach gewesen sein, das kann ich jetzt nicht sagen.

Vors.:

Wissen Sie nicht, ja. Da sahen Sie Bilder in der Zeitung.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja und da hab ich gesagt, guck mal, zu meiner Tochter, kennst du den? Und dann sagte sie: Das ist doch der Mann, der da rausgekommen ist. Und daraufhin bin ich zur Kriminalpolizei gefahren und hab gesagt, Sie möchten mir doch mal bitte Bilder von Baader zeigen. Diese Bilder waren aber nicht sehr erschöpflich.

Vors.:

Waren nicht sehr ...?

Zeugin So. Sie[msen]:

Nicht sehr erschöpflich, sie hatten also keine ... ich konnte mich daraufhin nicht festlegen.

Vors.:

Und wie ging’s dann weiter, Frau Siemsen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Dann erhielt ich eine Ladung nach Düsseldorf zur Gegenüberstellung.

[7411] Vors.:

Wenn Sie uns das jetzt mal im Zusammenhang alles erzählen wollen, was Sie dann aufgrund Ihrer Meldung bei der Polizei dann noch erlebt, mitbekommen haben.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, dann erhielt ich diese Ladung zur Gegenüberstellung nach Düsseldorf. Das war ungefähr im Juli, kann ich nicht mehr sagen, ich glaub Juli. Und wurde von zwei Frankfurter Kriminalbeamten abgeholt und nach Bonn gefahren zur Sicherungsgruppe.[8] Und von Bonn aus sind wir mit einem Wagen der Sicherungsgruppe, mit einem Herrn von der Sicherungsgruppe, nach Düsseldorf gefahren.

Vors.:

Ja.

Zeugin So. Sie[msen]:

Und sind dann ins Gefängnis gefahren. Und da wurde ich in einen Ärztekittel gesteckt und hatte als Ärztin die Visite mitzumachen. Und bin dann also in die einzelnen Zellen reingeführt und in einigen[w] Zellen lagen mehrere und in einer Zelle lag eben nur einer der Gauloises[x] rauchte und einen Tisch da stehen hatte am Bett, war blond. Und als wir dann da rein kamen - also gingen erst die Ärzte und ich dann so ein bißchen zurück, und ein Kriminalbeamter von Frankfurt ging auch mit rein als Arzt, und diese gingen zuerst rein - und als ich reinkam und so hinguckte, da zog der sich die Decke so hoch und blinzelte nur noch so mit den Augen. Und da konnte ich also nur noch den Kopf, also die Kopfform etwas sehen, sonst eigentlich gar nichts. Außerdem war dieser Mann blond und hatte die Augenbrauen rasiert und hätte längere Koteletten, hatte einen Bart, das war also nicht der Mann, den ich gesehen hatte. Nur die Kopfform könnte eventuell gestimmt haben, sonst nichts.

Vors.:

Nun, wenn Sie sagen, es war nicht der Mann, den ich gesehen hatte, das würde schon ein sicheres Urteil beinhalten.

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein, also das konnte ich nicht annehmen, also mit dem Mann war er nicht ähnlich.

Vors.:

Sie konnten Ihn nicht erkennen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein.

Vors.:

So war’s zu verstehen oder würden Sie sagen, er war’s nicht?

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein, das würde ... er hatte sich die Augenbrauen rasiert, er hatte blonde Haare, er hatte lange Koteletten, viel länger als der Mann, den ich gesehen hatte. Und hatte so einen Ansatz von Bart, also was ich gerade noch sehen konnte, bevor ders hochzog. Und obendrein hatte er ja gleich die Decke hochgezogen, also ehe ich ihn überhaupt richtig angucken konnte.

[7412] Vors.:

Gut, nun hatten Sie also kein Wiedererkennen. Was ist dann geschehen noch?

Zeugin So. Sie[msen]:

Dann, vorher hatte ich mir ein Bild aus der Zeitung ausgeschnitten, wo ich absolut sicher sein konnte. Und das war absolut dieser Mann, der da rausgekommen war, da war ich absolut sicher.

Vors.:

Und war dieses Bild mit einem Begleittext versehen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein, ich hab’s hier das Bild.

Vors.:

Sie haben’s sogar hier. Das werden wir nachher ansehen. Können Sie aus dem Gedächtnis noch sagen, ob da irgendwas dazugestanden ist, insbesondere ob etwa Namen angegeben waren?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, es war ein Name angegeben.

Vors.:

Welcher Name?

Zeugin So. Sie[msen]:[y]

Andreas Baader.

Vors.:

Und Sie waren sich aufgrund dieses Bildes in der Zeitung sicher, daß das der Mann war, den Sie gesehen haben?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Ja. Und nun schildern Sie bitte weiter. Sie haben also jetzt geschildert, richtig gesagt, es sei wohl im Juli gewesen, diesen Versuch, wo Sie ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Die Gegenüberstellung, ja.

Vors.:

Wo Sie im Gefängnis gewesen sind, im Krankenhaus wohl.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich war auch, gebe ich ehrlich zu, etwas unsicher und ziemlich bange, weil mir die ganze Sache unsympathisch war irgendwie.

Vors.:

Sind dann von der Polizei noch irgendwelche weiteren Maßnahmen getroffen worden.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich bin dann anschließend noch vernommen worden in Düsseldorf, und bin dann wieder nach Hause gefahren worden. Und dann habe ich später mit meiner Tochter [z] zusammen eine Ladung in Köln nach Ossendorf ins Gefängnis.

Vors.:

Wann war das ungefähr, könnten Sie das ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Das war bestimmt ein Jahr später.

Vors.:

Über ein Jahr später?

Zeugin So. Sie[msen]:

Nehme ich an, ja. Weiß ich nicht genau mehr.

Vors.:

Also nach unseren Unterlagen müßte das im September 73 gewesen sein, [aa] kann das ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, das ist ohne weiteres drin.

Vors.:

Gut, wenn Sie jetzt schildern wollen, wie das verlaufen ist.

Zeugin So. Sie[msen]:

Wir wurden in einen Theaterraum, könnte ein Theaterraum [7413] gewesen sein, weiß ich nicht, ob man im Gefängnis so was hat, jedenfalls so eine Art Vorführraum ... jedenfalls wo, Veranstaltungen könnten drin gewesen sein. Da war eine Bühne, und dann kamen sechs Gestalten raus, die eine Nummer vor sich hatten.

Vors.:

Gleichzeitig oder hintereinander?

Zeugin So. Sie[msen]:

Hintereinander und die wurden zweimal mit verschiedenen Nummern versehen rausgeführt.

Vors.:

Also zwei Umläufe?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, zwei Umläufe.

Vors.:

Sind das dieselben Nummern gewesen oder haben die untereinander die Nummern getauscht, wissen Sie’s noch?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich würde sagen, die waren getauscht nachher, andere nachher.

Vors.:

Die waren getauscht. Und was hatten Sie nun für eine Aufgabe dabei?

Zeugin So. Sie[msen]:

Den herauszufinden, den Mann, den ich gesehen hatte. Und eigenartiger Weise war der Mann jetzt wieder dabei, also der sah wieder so aus, wie vorher.

Vors.:

Und was haben Sie dann getan?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ich hab das angegeben, daß ich also den Mann auf die Entfernung gesehen, typmäßig und so weiter, wie man jemanden ... ich habe den anderen nur nah gesehen, also unten und weit und nah. Und diesen zweiten, Herrn Baader, wie man so sagt, das zweite Mal, da war er eben weit weg. Also typmäßig war er das.

Vors.:

Haben Sie die Nummer festhalten müssen?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

In welcher Form?

Zeugin So. Sie[msen]:

Das ist so, ich mußte aufschreiben, welche Nummer der beim ersten Durchgang ...

Vors.:

Also schriftlich haben Sie’s niedergelegt, welche Nummer Sie als diejenige des wiedererkannten Mannes ansehen. Ich lege Ihnen hier vor Bl. 359/2 mit der Bitte zu erklären, ob es sich hier um Ihre Unterschrift handelt und ob auch die Zahlenangabe ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Die Zahlen, ich weiß das erste Mal war er ein ...

Vors.:

Nein nein, die Zahlen wissen Sie nicht mehr, das ... oder wissen Sie’s noch?

Zeugin So. Sie[msen]:

Das erste Mal war er Eins, das zweite Mal weiß ich nicht mehr.

Vors.:

Eins beim ersten Mal und beim zweiten Mal ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Zweite Mal weiß ich nicht mehr.

[7414] Der Zeugin wird das Bl. 359/2 aus O. 86 mit der Bitte um Erklärung vorgelegt, ob es sich um ihre Unterschrift handelt und ob auch die Zahlenangabe von ihr stammt.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Ja, danke. Sind Sie nun, Frau Siemsen, in der Folge zu Ihren Beobachtungen noch von irgendjemand vernommen worden?

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, ein Herr Boieck vom Kriminalamt war nochmal da und ... nein das war nicht in der Folge ... das war vor der letzten Gegenüberstellung.

Vors.:

Ich meine jetzt im Zusammenhang mit dieser soeben geschilderten Gegenüberstellung. Würden Sie da ...

Zeugin So. Sie[msen]:

Danach noch?

Vors.:

Ja.

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein, ich war nur ein paar Mal geladen ...

Vors.:

Die Frage nur ist einfach, ob Sie anschließend noch Angaben machen mußten zu diesem damaligen Vorgang und zu Ihren Beobachtungen bei der jetzigen Gegenüberstellung.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, ich bin in Köln vernommen worden.

Vors.:

Vernommen worden, eben.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja.

Vors.:

Wann ist das geschehen, gleich im Anschluß?

Zeugin So. Sie[msen]:

Am nächsten Tag.

Vors.:

Am nächsten Tag, richtig. Die Vernehmung meinen wir. Haben Sie noch eine Erinnerung an die Vernehmung?

Zeugin So. Sie[msen]:

Im Gericht?

Vors.:

Beim Gericht, ja, was Sie damals angegeben haben?

Zeugin So. Sie[msen]:

Das was ich eben gesagt habe.

Vors.:

Das ist richtig ja. Sie haben damals angegeben, daß ... wissen Sie die Nummer noch, wie Sie sie damals der Reihe nach angegeben haben. Die Nummer 1 haben Sie schon genannt, die nächste Nummer offenbar nicht.

Der Vorsitzende verliest gem. § 253 StPO[9] den Kopf des Vernehmungsprotokolls aus O. 86 Bl. 359/3 bis „Andreas Baader“ und gibt bekannt, daß sodann die Vernehmung der Zeugin Siemsen, beginnend mit deren Personalien folgt. Er verliest weiter von Blatt 359/4 den 2. Absatz wie folgt: „Ich habe gestern in der Justizvollzugsanstalt an einer Gegenüberstellung teilgenommen, bei der in je zwei Durchgängen sechs Männer vorgeführt wurden. Ich habe dabei [7415] den vorstehend genannten Mann, den ich damals aus dem Gelände des US-Hauptquartiers habe herauskommen sehen, wiedererkannt. Es handelt sich um den Mann, der im ersten Durchgang die Nummer 1 und im zweiten Durchgang die Nummer 3 hatte.“

Zeugin So. Sie[msen]:

Nein, die 3 wußte ich nicht mehr.

Vors.:

Bitte?

Zeugin So. Sie[msen]:

Die drei wußte ich nicht mehr.

Vors.:

Hätten Sie nicht mehr gewußt. Aber können Sie angeben, ob Sie damals wahrheitsgemäß das wiedergegeben haben, was Sie in Erinnerung hatten?

Zeugin So. Sie[msen]:

Das habe ich wahrheitsgemäß wiedergegeben.

Vors.:

Und ich glaube auch, daß Sie hinsichtlich der Nummer damals noch sicher sein konnten.

Zeugin So. Sie[msen]:

Wie meinen Sie das jetzt? Daß ich damals also die ...

Vors.:

Einen Tag später wußten Sie wohl die Nummer noch, die der Mann getragen hatte, so daß man davon ausgehen kann, daß die Nummern, wie Sie sie hier wiedergegeben haben, Ihrer damaligen richtigen Erinnerung entsprochen haben.

Zeugin So. Sie[msen]:

Ja, also ich werde ja wohl einen Tag eine Nummer behalten.

Vors.:

Nun, es taucht natürlich dann, Frau Siemsen, wenn man zwischen einer Beobachtung einer Person die Gelegenheit hat, verschiedentlich Fotografien zu sehen, immer die Frage auf, haben Sie nun die Nummer 1 und 3 als Fotografie wiedererkannt oder glauben Sie sich, und wenn, in welchem Maße sicher sein zu können, daß Sie in ihm den Mann wiedererkannten, den Sie auch damals im US-Hauptquartier gesehen haben?

Ende von Band 409.

[7416] Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, ich bin ja erst durch die Fotografie darauf gekommen. Ich hab ja nicht die Fotografien angeguckt, um den Mann zu identifizieren. Ich hab die Fotografien gesehen und erklärt, das ist der Mann gewesen.

Vors.:

Also wenn ich Sie recht verstehe: Sie haben ihn nicht mit den Fotografien, sondern mit dem Mann verglichen, den Sie in der Erinnerung von der Begegnung im ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Ich hab die Fotografien gesehen und hab gesagt, den hab ich doch gesehen; das war doch der.

Vors.:

Sicher. Aber jetzt bei der Gegenüberstellung: Mit wem haben Sie verglichen? Mit Fotografien oder mit dem Mann, den ...?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, mit dem Mann in meiner Erinnerung.

Vors.:

Kann man das dahin verstehen, daß Sie sich dahin einigermaßen sicher sein zu können, glauben, daß Sie, nicht wegen der Fotografie, sondern wegen der damaligen Begegnung, imstande waren, den Mann wiederzuerkennen?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ich hatte mir einige Details gemerkt, die ich in Köln natürlich nicht sagen konnte, weil ich ihn ja nur aus der Entfernung sah. Diese Details sind aber auf diesem Bild, was ich mithab, drauf.

Vors.:

Gut, wir werden uns nachher um dieses Bild noch bemühen. Können Sie überhaupt sagen, wieviel Bilder Sie in der Zwischenzeit von dem Mann gesehen haben?

Zeugin So. Siem[sen]:

Das erste Mal habe ich ...

Vors.:

Also zwischen den Gegenüberstellungen, meine ich jetzt.

Zeugin So. Siem[sen]:

Das erste Mal waren es eigentlich Bilder, die sehr weit zurücklagen und trotzdem eben sehr viel Ähnlichkeit hatten.

Vors.:

Die stammten aus ...?

Zeugin So. Siem[sen]:

... Zeitungen.

Vors.:

Und dann?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, und dann hab ich mir die bei der Kriminalpolizei angesehen und die waren auch alle so antik.

Vors.:

Auch antike Bilder.

Sind das nun einzelne Bilder gewesen oder war das eine gesamte Mappe?

Zeugin So. Siem[sen]:

Es war ne gesamte Mappe ...

[7417] Vors.:

... in der Sie blättern konnten?

Zeugin Siem[sen]:

Ja.

Vors.:

Und von sich aus sagen können, das und das ist der Mann?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, ich konnte es aber nicht sagen. Aufgrund dieser Bilder, die die Kriminalpolizei hatte, konnte ich nichts sagen.

Vors.:

Und haben Sie dann später nochmals Bilder gesehen?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nee - außer meinem Bild da.

Vors.:

Außer dem Bild, das Sie jetzt selbst dabeihaben?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja. Ich hab dann jedes Bild wieder angeguckt. Wenn ich ein Bild von ihm sah, hab ich gedacht, um sicherzugehen, also ja ist er’s oder ist er’s nicht? Und dieses Bild ist so hundertprozentig, daß ich sagen kann, das muß er gewesen sein.

Vors.:

Ja. Noch eine Frage am Rande:

Ist es richtig, wohnen Sie vom Hofeckweg weit entfernt?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nein.

Vors.:

Und sind Sie mal im Hofeckweg aus einem besonderen Anlaß gewesen?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ich fahr da jeden Tag durch, und ich bin im Club, also in SC 80 da, der direkt danebenliegt.

Vors.:

Im Hofeckweg hat sich mal in dieser Zeit etwas besonderes ereignet. Ist Ihnen das noch in Erinnerung?

Zeugin So. Siem[sen]:

Die Gefangennahme.[10]

Vors.:

Sind Sie damals bei der Festnahme irgendwie anwesend gewesen?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ich bin später hingegangen.

Vors.:

Später?

Zeugin So. Siem[sen]:

Mhm -

Vors.:

Nämlich wann?

Zeugin So. Siem[sen]:

Als es im Radio gesagt wurde.

Vors.:

War schon im Radio bekanntgegeben, daß man drei Personen festgenommen hat?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja.

Vors.:

Und warum sind Sie dort hingegangen?

Zeugin So. Siem[sen]:

Weil ich gedacht hab, vielleicht ist die Aktentasche da. Die Aktentasche war nämlich so eigenartig.

Vors.:

Sie haben das also in Verbindung gebracht mit Ihrer Beobachtung?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja.

[7418] Vors.:

Könnte man daraus nicht schließen, daß Sie schon vor dem Ereignis im Hofeckweg hingewiesen worden sein mußten darauf, daß es sich bei dem beobachteten jungen Mann um kein Opfer, sondern möglicherweise um einen Tatverdächtigen handelt?

Zeugin So. Siem[sen]:

Was meinen Sie jetzt?

Vors.:

Das ist ein bißchen schwierig.

Wir wissen ja, wann diese Festnahme im Hofeckweg erfolgte: Das war am 1. Juni des Jahres 72.

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja.

Vors.:

Wenn Sie nun damals schon bei der Mitteilung im Hofeckweg ist jemand festgenommen worden, hofften, die Aktentasche wiederzusehen, die Sie damals bei dem jungen Mann gesehen haben, dann mußten Sie doch eigentlich damals schon gewußt haben, daß es sich bei diesem beobachteten Mann nicht um ein Opfer gehandelt hat, sondern möglicherweise ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Das haben sie im Radio gesagt, daß sie den Baader festgenommen haben.

Vors.:

Ja, aber Sie mußten dann doch schon einen Hinweis gehabt haben, daß der beobachtete Mann möglicherweise Baader gewesen ist?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, das haben sie ganz offen im Radio gesagt.

Vors.:

Aber Sie glaubten doch ursprünglich, es handle sich bei dem Mann, den Sie beobachtet hatten im US-Hauptquartier, um ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Moment mal. Davor bin ich doch schon dagewesen. War das nicht davor?

Vors.:

Ja, das glaube ich doch auch. Es ist richtig. Aber wir wollen das ja nur zeitlich eingrenzen, weil Sie vorhin nicht angeben konnten, wielange später Sie zum ersten Mal drauf hingewiesen wurden.

Zeugin So. Siem[sen]:

Aja, dann muß es eher gewesen sein; dann muß es im Mai gewesen sein. Ja, das stimmt.

Vors.:

Also Sie müssen schon vor der Festnahme im Hofeckweg gewußt haben, daß der junge Mann kein Opfer, sondern ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, ich hab das mit der Tasche schon gesagt.

Vors.:

Eben.

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja ja. Das stimmt.

[7419] Vors.:

Also Ihnen war damals doch diese Tasche, von der Sie gesagt haben, sie war leer, aufgefallen?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, die war ... im Mai.

Vors.:

Und jetzt war die Festnahme Hofeckweg, und jetzt gingen Sie dort hin, weil Sie dachten, ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, das stimmt, jaja.

Vors.:

Und, haben Sie nun eine Tasche beobachtet?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nee, die nicht.

Vors.:

Die nicht?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nee. Da waren Taschen, aber die nicht. Das war so ’ne eigenartige Tasche, deshalb kann ich mich an die Tasche so gut erinnern.

Vors.:

Sind Sie damals zur Polizei irgendwie in Kontakt getreten, um sich über die Tasche zu unterhalten?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nee, das ergab sich dann später so. Sie haben mir auch mal ne Tasche gezeigt in der Firma, haben sie mir eine gebracht, ob das die gewesen wäre und da hab ich gesagt: Die war’s nicht.

Vors.:

Es liegt hier nämlich ein Vermerk zunächst vor, wo es heißt, Sie hätten sich zu dieser Garage hinbegeben, um eben zu sehen, ob die Tasche dort sei und ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Das hab ich auch gesagt?

Vors.:

Nein, das ist ein Vermerk, ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Ach so -

Vors.:

... wonach Sie offenbar einem Polizisten so etwas mitgeteilt haben. Ich möchte das nur überprüfen, ob es stimmen kann. Und Sie hätten dann, als Sie die Tasche dort gesehen hätten beim Hofeckweg, geglaubt, Sie seien sich fast sicher, es sei dieselbe Tasche, die ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Nee, das hab ich nicht gesagt.

Vors.:

Ist es richtig, daß man Ihnen später dann eine Tasche eigens vorführte?

Zeugin So. Siem[sen]:

... in die Firma gebracht hat, aber ne ganz andere.

Vors.:

... in die Firma gebracht hat, und was haben Sie dazu dann sagen können?

Zeugin So. Siem[sen]:

Das war sie nicht.

Vors.:

Das war sie nicht, und zwar mit Sicherheit haben Sie das angegeben: Das war sie nicht.

[7420] Vors.:

Wir könnten vielleicht das Bild doch gleich besichtigen.

Die Zeugin übergibt die Fotografie
- siehe Anl. 1 zum Protokoll -,
von der sie sagt, daß sie auf diesem Bild den Mann, den sie in dem Gelände des US-Hauptquartiers gesehen habe, sicher wiedererkannt hätte.

Zeugin So. Siem[sen]:

Ich hab etwas mehr Haare hier hergemalt. Also ganz original ist dieses Bild nicht. Also ich hab’s ... so, wie der Mann aussah.

Dieses Bild - Anl. 1 zum Protokoll - wird in Augenschein[11] genommen. Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.

Vors.:

Es ist auf der Rückseite eine Telefonnummer vermerkt. Wissen Sie noch, aus welcher Zeitung das kommt?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, ich sehe die Rückseite - es müßte der „Stern“ gewesen sein, glaube ich, nicht?

Vors.:

„Stern“ S. 57.

Ist das Jahrgang 72 irgendwann gewesen?

Zeugin So. Siem[sen]:

Muß sein, denn ich hab mir die Nummer von der Kriminalpolizei da erstmalig aufgeschrieben.

Der Vorsitzende verliest den Text, der sich unterhalb des Bildes befindet:

„Gesucht: Andreas Baader. Er saß in Haft und wurde befreit.“

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, dazu muß ich allerdings sagen, daß ich die Zeitung nicht unbedingt immer am [bb] ersten Tag lese; wir wechseln die in der Firma aus.

Das von der Zeugin übergebene Bild wird als Anl. 1 zum Protokoll genommen.

Vors.:

Es ist auf dem Bild noch beim Augenschein zu erkennen, was auch die Frau Zeugin schon im Augenblick gesagt hat, daß sie den Haaransatz selbst noch so ergänzt hat ... kann man davon ausgehen, wie Sie’s in Erinnerung hatten?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, wie ich’s in Erinnerung hatte.

[7421][12] [7422] Die Haare waren etwas weiter im Gesicht, und die Augen hab ich auch schwarz gemalt - das sehen Sie ja auch: Die Augen wirken hier hell drauf, und das war also irgendwie nicht dem entsprechend.

Vors.:

Danke schön.

Weitere Fragen an die Frau Zeugin?

Herr B. Anwalt Widera, bitte sehr.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Frau Siemsen, Ihre Tochter sagte uns vorhin, Sie hätten es seinerzeit nicht gern gesehen, daß Ihre Tochter ihr Wissen auch der Polizei bekanntgebe.

Ist das richtig?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, was soll ein so junger Mensch sich mit solchen Sachen befassen? - Außerdem weiß ich auch nicht, ob ihr Wahrnehmungsvermögen vielleicht schon ausreicht - ich weiß es nicht.

Reg. Dir. Wi[dera]:

War das das einzige Motiv, weshalb Sie das nicht so gern gesehen haben?

Zeugin So. Siem[sen]:

Was heißt: nicht so gern gesehen? Was mußte sie sich damit belasten?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Eine Belastung sahen Sie darin?

Zeugin So[nja ]Sie[msen]:

Ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Sie sprachen vorhin schon von Herrn Boieck.

Zeugin So. Siem[sen]:

Ich hab nicht von Herrn Boieck gesprochen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Dann hab ich’s verwechselt mit dem Gespräch vorhin mit Ihrer Tochter.

Kennen Sie Herrn Boieck?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Hat es zwischen Ihrer Tochter, Ihnen und Herrn Boieck ein Gespräch gegeben, wo es darum gegangen ist, daß Sie zum Ausdruck brachten, daß Sie um die Sicherheit Ihrer Tochter fürchten, wenn sie ihr Wissen der Polizei bekanntgibt?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Sind in diesem Zusammenhang von Herrn Boieck Ihnen irgendwelche Zusagen gemacht worden?

Zeugin So. Siem[sen]:

Was heißt: Zusagen?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Tochter oder Ihrer eigenen Sicherheit.

Zeugin So. Siem[sen]:

Nein.

[7423] Ich habe nur gesagt: Sie könnte zu einer Gegenüberstellung mitgehen; wenn eine Aussage gemacht wird und die Gegenüberstellung stimmt, dann soll sie dazu stehen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Hatten Sie gestern oder heute den Eindruck, daß Ihre Tochter Angst hatte, so in dem Sinne etwa, daß sie am liebsten schon alles hinter sich hätte oder gar nicht erst hierher geladen ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, dieses Gefühl hatte ich. Ich fühl mich auch nicht grade wohl in meiner Haut.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ich hab sonst keine Fragen mehr.

Vors.:

Herr RA Schnabel, bitte sehr.

RA Schn[abel]:

Frau Zeugin, ist Ihre Aussage richtig so zu interpretieren, daß bei der Identifikation in Köln Ihnen das Bild, das Sie hier übergeben haben, als Brücke zur Identifikation dessen diente, den Sie gesehen haben in Frankfurt?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nein, überhaupt nicht. [cc] Das Bild hatte gar keinen Zusammenhang, denn ich mußte ja davon ausgehen, daß dieser Mann, den ich in Düsseldorf gesehen hab, Baader war und den hab ich das erste Mal da wirklich gesehen - den Baader - in Düsseldorf, und da konnte ich ja nicht davon ausgehen, daß er wirklich jetzt so aussah wie der Mann, der da rauskam. Ich hatte wohl Zeitungsbilder gesehen, aber der Abstand zwischen der Gegenüberstellung und dem Mai, der war ja verhältnismäßig kurz und er war ja völlig verändert. Ich meine, er hatte auch längere Haare und alles; er hat nen Bart gehabt in Düsseldorf. Also konnte ich nicht unbedingt sagen jetzt, der Mann, den ich auf dem Bild hatte, war der richtige, sondern der Mann in Köln war mit ziemlicher Sicherheit, ich würde sagen, mit ziemlicher Sicherheit, weil ich ihn ja nicht nahe gesehen hab, der Mann, der da rausgekommen ist, also nicht aufgrund von Bildern.

RA Schn[abel]:

Mit ziemlicher Sicherheit. - Sie könnten sich aber auch irren?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nein, das ... also ich meine, irren, wenn Sie mir ihn von nahem gezeigt hätten, hätte ich Ihnen sagen können, ob er’s wirklich war oder nicht. Ich konnte ja nur von dem weiten Abstand sagen: Der sah so aus und der sah genauso aus, wie ich den Mann beschrieben habe.

[7424] RA Schn[abel]:

Wie weit war der Abstand denn?

Zeugin So. Siem[sen]:

In Köln?

RA Schn[abel]:

Ja.

Zeugin So. Siem[sen]:

Ach Gott, der war ganz schön groß. Also Kleinigkeiten im Gesicht konnte man nicht feststellen, auch Augenfarbe und so was nicht.

RA Schn[abel]:

Ja, könnten Sie vielleicht Meter angeben? „Schön groß“, da kann man sich Verschiedenes darunter vorstellen.

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, der hat vielleicht da gesessen - hier. -

RA Schn[abel]:

Wo? Da und hier -

Die Zeugin deutet auf die letzte Reihe der Sachverständigenstühle und auf die hinter dem Richtertisch aufgestellten Aktenordner (Entfernung ca. 13 Meter) und erklärt:

Zeugin So. Siem[sen]:

Also auf den Sitzen da und hier.

RA Schn[abel]:

Also war der Abstand größer, als von Ihnen zu dieser Heizung hier hinten links?

Die Zeugin schaut zu den Heizkörpern, die links von ihr ca. 10 m entfernt sind und erklärt:

Zeugin So. Siem[sen]:

So war er mindestens.

RA Schn[abel]:

Ja, war er größer?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ach Gott, hören Sie mal. - Also jedenfalls nicht so, daß ich Details im Gesicht, also Augenfarbe und so was, erkennen konnte.

RA Schn[abel]:

Sie haben vorher dieses Bild übergeben vom „Stern“ und haben gesagt, die Augen seien dort auf dem Bild hell gewesen - Sie hätten den Mann dunkel in Erinnerung.

Zeugin So. Siem[sen]:

Nee, die Augen waren nicht dunkel, die Augen waren schwarz; das ganze Auge war schwarz.

RA Schn[abel]:

Ja, gut. Also noch extremer.

Also dort waren sie hell, und Sie haben’s schwarz in Erinnerung?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja nicht, daß er jetzt dunkelbraune Augen hatte, sondern er wirkte, weil ... Pupille hatte.

RA Schn[abel]:

Ja eben. Da haben wir uns durchaus verstanden.

Und dann sagten Sie:

Der Haaransatz auf dem Bild vom „Stern“ hätte auch nicht übereingestimmt mit dem, was Sie in Erinnerung hatten.

Zeugin So. Siem[sen]:

Nein.

[7425] RA Schn[abel]:

Dann frag ich Sie:

Was hat dann überhaupt mit diesem Bild und Ihrer Erinnerung übereingestimmt, da es ohnehin nur eine Portraitaufnahme ist?

Zeugin So. Siem[sen]:

Die Kopfform hat gestimmt, diese Koteletten haben gestimmt, diese Linie, die ich mir besonders angeguckt hab, diese Linie und die etwas hohen Nasenlöcher haben auch gestimmt. Also die ganze Gesichtsform hundertprozentig.

RA Schn[abel]:

Wie würden Sie die Gesichtsform denn beschreiben?

Zeugin So. Siem[sen]:

Wie ich sie beschreiben würde? - Das sagte ich ja eben - den Kopf halt, nur so.

RA Schn[abel]:

Ja sehen Sie, jetzt sind wir genau an den Punkt gekommen: Sie sagen, ja so’n Kopf halt; damit ist doch aber keine Gesichtsform beschrieben.

Zeugin So. Siem[sen]:

Ein Haaransatz, so wie ich ihn da raufgemalt hatte - das Haar war nicht ganz so weit aus dem Gesicht wie da auf dem Bild, sondern etwas mehr, vielleicht auch vom Gehen, ins Gesicht oder gewaschenes Haar, das ins Gesicht gefallen ist -, dann hat er ziemlich breite Backenknochen hier gehabt mit kleinen Haaren drauf ...

RA Schn[abel]:

Was? Mit Haaren?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nee, so ganz fein hier irgendwie so.

RA Schn[abel]:

Und die Haare haben Sie auf diesem Bild dort erkannt?

Zeugin So. Siem[sen]:

Da sind keine, das kann ich da nicht sehen.

RA Schn[abel]:

Ja, also jetzt: Ich suche immer die Übereinstimmungen zwischen dem, was Sie gesehen haben und zwischen dem Bild. Bis jetzt sind es nur die Backenknochen, denn die Haare haben Sie ja auch ...

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, die Augenbrauen völlig.

RA Schn[abel]:

Ja, wie würden Sie die beschreiben?

Zeugin So. Siem[sen]:

Starke Augenbrauen - an sich ein ausdrucksvolles Gesicht, ein sehr gut aussehendes Gesicht vor allem.

RA Schn[abel]:

Ja Gott, das ist auch keine Identifikation.

Zeugin So. Siem[sen]:

Dann hat er die Nasenlöcher ... die Nasenlöcher etwa so ... -

RA Schn[abel]:

Ja bitte, Frau Zeugin, Sie können nicht sagen: Ja ... ich meine, es gibt viele gutaussehende Männer; die müssen ja nicht alle so aussehen wie der dort?

[7426] Zeugin So. Siem[sen]:

Nein, aber er hatte genau das Gesicht wie auf dem Bild, nur dazu noch, daß er, man, hier so ganz eben so ’n bißchen Haare, also nicht Barthaare, und dann konnte man in die Nasenlöcher ein bißchen reingucken; er hatte ziemlich lange Unterarme gehabt.

RA Schn[abel]:

Ja, das sehen Sie auf dem Bild ganz sicher nicht - auf dem Portrait?

Zeugin So. Siem[sen]:

Nein, das sag ich ja eben.

RA Schn[abel]:

Eben.

Zeugin So. Siem[sen]:

Was soll ich noch sagen?

Die Augen waren schwarz. Das ist der einzige Unterschied zu der ganzen Form.

RA Schn[abel]:

Nein, das ist nicht der einzige.

Die Augen waren schwarz und auf dem Bild sind sie hell. Der Haaransatz stimmt auch nicht.

Zeugin So. Siem[sen]:

Der Haaransatz hab ich nicht gesagt. Die Haare lagen anders. Ich hab nicht gesagt, daß der Haaransatz höher oder tiefer ist; ich hab gesagt, die Haare waren weiter ins Gesicht gekämmt oder gefallen.

RA Schn[abel]:

Na gut. Also dann ist das gefallen, und die Augen schwarz und hell ist ein Unterschied und die Backen...

Zeugin So. Siem[sen]:

Das ist ein himmelweiter Unterschied.

RA Schn[abel]:

Ja, sicher. Und die Backenknochen ...

Zeugin So. Siem[sen]:

... ja, die Backenknochen, die ...

RA Schn[abel]:

Gleich, ja. Das ist ... -

Zeugin So. Siem[sen]:

Grade das war ein sehr prägnantes Merkmal an dem Mann, der da rausgekommen ist und man kann, wie gesagt, die etwas hochstehenden Nasenlöcher ... es ist nicht sehr, aber man kann ... -

RA Schn[abel]:

Mhm - danke.

Vors.:

Sonstige Fragen?

Herr RA Dr. Heldmann.

RA Dr. He[ldmann]:

Frau Siemsen, hat Ihnen der Kriminalbeamte Boieck im Zusammenhang mit Ihrer Aussage oder Aussage Ihrer Tochter irgendwelche Zusagen oder Zusicherungen gemacht?

Vors.:

Das ist doch im Augenblick schon wieder gefragt worden von Herrn B. Anw. Widera und wiederbeantwortet worden, wie bei der Tochter auch, Herr Rechtsanwalt.

[7427] Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, es ist eine Zusicherung gemacht worden, daß der Name meiner Tochter nicht genannt wird.

RA Dr. He[ldmann]:

Genausowenig wie vorhin.

Herr B. Anw. Widera hat gefragt, ob im Zusammenhang mit der Sicherheit der Zeuginnen Zusagen oder Zusicherungen gemacht worden sind.

Ich habe gefragt, irgendwelche Zusagen oder Zusicherungen im Zusammenhang mit den Aussagen.

Zeugin So. Siem[sen]:

Ja, ich hab gesagt, Zusicherungen kann man das nicht nennen; ich hab verlangt, daß der Name meiner Tochter nicht genannt wird, daß überhaupt keine Benennung erfolgt ...

RA Dr. Heldmann:

Aha, vorhin hatten Sie mit „nein“ geantwortet.

Zeugin So. Siem[sen]:

... bevor sie nicht gegenübergestellt worden ist.

RA Dr. He[ldmann]:

Weitere Zusagen oder Zusicherungen?

Zeugin So. Siem[sen]:

Mir nicht bewußt.

RA Dr. He[ldmann]:

Brauchen sich nicht.

Zeugin So. Siem[sen]:

Bitte?

RA Dr. He[ldmann]:

Meine Frage beschränkt sich nicht auf solche Zusagen oder Zusicherungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Sicherheit gemacht worden sein könnten, sondern auf irgendwelche Zusagen oder Zusicherungen im Zusammenhang mit Ihrer und Ihrer Tochter Aussage.

Zeugin So. Siem[sen]:

Von Herrn Boieck?

RA Dr. He[ldmann]:

Ja.

Zeugin So. Siem[sen]:

Nee, wüßte ich nicht. Also ich wüßte nichts mehr. Ich hab gesagt, wie gesagt, nur daß der Name nicht genannt wird, bevor eine Vernehmung nicht erfolgt ist.

RA Dr. He[ldmann]:

Der Name Ihrer Tochter oder auch Ihr Name?

Zeugin So. Siem[sen]:

Mein Name war ja längst genannt; der Name meiner Tochter.

RA Dr. He[ldmann]:

Sonst erinnern Sie sich an nichts?

Zeugin So. Siem[sen]:

Ich erinnere mich jedenfalls nicht.

RA Dr. He[ldmann]:

Danke.

Vors.:

Kann die Zeugin vereidigt werden? Keine Einwendungen.

Die Zeugin Sonja Siemsen wird vorschriftsmäßig vereidigt und um 10.51 Uhr im allseitigen Einvernehmen entlassen;
die Zeugin Astrid Siemsen wird ebenfalls endgültig um 10.51 Uhr entlassen.

Pause von 10.51 Uhr bis 11.05 Uhr.

[7428] Bei Fortsetzung der Hauptverhandlung um 11.05 Uhr ist der Zeuge KHM Gutzeit anwesend.

RA Künzel ist nicht mehr anwesend.

Vors.:

Wir setzen die Sitzung fort.

Herr Gutzeit, ich darf Sie gleich um die Angabe der Personalien bitten.

Der Zeuge KHM Gutzeit macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Gu[tzeit]:

Freimuth G u t z e i t, 33 Jahre,
Kriminalhauptmeister bei der Kriminalpolizei Frankfurt,
zu laden: Polizeipräsidium Frankfurt;

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Die Aussagegenehmigung[13] des Zeugen KHM Gutzeit ist dem Protokoll als Anl. 2 beigefügt.

Vors.:

Herr Gutzeit, ist Ihnen der Name ... die Zeugin Sonja Siemsen ein Begriff?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ja.

Vors.:

Durch was?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ich habe einer Gegenüberstellung beigewohnt, die also Siemsen und Baader betroffen hat. Diese Gegenüberstellung ist im Gefängnislazarett Düsseldorf vorgenommen worden.

Vors.:

Können Sie die Zeit noch benennen, nur um festzustellen, daß das das richtige Ereignis ist, das wir hier von Ihnen ...

Zeuge Gu[tzeit]:

Das kann ich nicht mehr sagen.

Vors.:

Haben Sie damals einen Vermerk darüber hergestellt?

Zeuge Gu[tzeit]:

Das ist möglich; ich weiß es nicht mehr.

Dem Zeugen wird aus Ordner 86 Bl. 352 mit der Bitte vorgelegt, zu erklären, ob es sich um seine Unterschrift handelt.

Vors.:

Vom Inhalt des Vermerks sollten Sie und brauchen Sie auch ... keine Kenntnis zu nehmen. Nur die Unterschrift sollten Sie bestätigen

Zeuge Gu[tzeit]:

Ja, das ist richtig: meine Unterschrift.

Vors.:

Der Vermerk stammt von Ihnen. Danke schön.

[7429][14] [7430] Er stammt vom 6. Juli 1972 und nimmt auf ein Ereignis Bezug dieser Art, das wenige Tage zuvor stattgefunden hat, also Anfang Juli 1972.

Könnte das stimmen?

Zeuge Gu[tzeit]:

Das stimmt.

Vors.:

Bitte schildern Sie nun, was damals los war.

Zeuge Gu[tzeit]:

Wir sind also mit einigen Leuten durch das Gefängnislazarett gegangen und haben verschiedene Personen der Zeugin Siemsen gegenübergestellt, die natürlich alle in Betten lagen. Als es dann zu der Gegenüberstellung Baader-Siemsen kam, konnte ich also feststellen, daß die Zeugin Siemsen ziemlich aufgeregt war und Baader beim Anblick dieser Zeugin Siemsen die Decke über den Kopf zog oder halb über das Gesicht zog. Grund oder Ursache kann ich da nicht benennen, denn im anschließenden Gespräch mit Frau Siemsen - das war also bezüglich der Gegenüberstellung Baaders - sagte sie mir, daß sie ihn so im Bett liegend nicht wiedererkennen würde, vorausgesetzt, sie würde ihn also stehend sehen, dann wäre es ihr möglich.

Vors.:

Sie würde ihn ...?

Zeuge Gu[tzeit]:

... so nicht wiedererkennen nur stehend. Es wäre also unmöglich, ihn so wiederzuerkennen.

Vors.:

Haben Sie noch Beobachtungen gemacht, wie sich Herr Baader ... Zunächst die Vorfrage:

Sie sind sicher, daß das Herr Baader war, der die Bettdecke hochzog? Ist Ihnen das gesagt worden oder durch was haben Sie das erfahren?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ich kannte ihn also nur von Bildern her und war mir also dessen sicher, daß er das sein müßte.

Vors.:

Haben sich sonstige Umstände ergeben, die das bestätigten?

Zeuge Gu[tzeit]:

Nein.

Vors.:

Nun, haben Sie denjenigen, den Sie damals im Bett gesehen haben, der die Bettdecke hochzog, auch noch beobachtet, wie er sich verhalten hat, als die Zeugin wieder aus dem Zimmer weggegangen ist?

Zeuge Gu[tzeit]:

Nein, ich bin ja dann wieder mit der Zeugin aus dem Zimmer gegangen.

[Vors.:]

[7431] Es ist in dem Vermerk, den ich eben Ihnen vorgelegt habe, erwähnt, daß der Betreffende die Bettdecke wieder vom Gesicht genommen habe, in dem Augenblick, als die Zeugin sich abgewandt hätte und das Zimmer verlassen hätte.

Zeuge Gu[tzeit]:

Das ist möglich. Ich kann mich also jetzt nicht mehr daran erinnern.

Vors.:

Also nicht wiedererkannt.

Hat die Zeugin noch irgend sonst etwas erwähnt, was ihr auffiel am Aussehen des Betreffenden? Etwa auf eine Veränderung hingewiesen?

Zeuge Gu[tzeit]:

Das weiß ich nicht mehr.

Vors.:

Hat sie mal über die Augenbrauen irgend etwas geäußert?

Zeuge Gu[tzeit]:

Sie sagte - ja, also ich kann das nur in groben Umrissen wiedergeben -, daß sich das Aussehen etwas verändert habe.

Vors.:

Sonstige Fragen?

Herr B. Anw. Zeis.

OStA Ze[is]:

Herr Gutzeit, haben Sie irgendwelche Gemütsregungen bei Herrn Baader beobachtet während dieser Gegenüberstellung?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ich kann also nur sagen, daß er nervös geworden ist. Aber Gemütsregungen kann man wohl schlecht feststeilen oder konnte man schlecht feststellen.

OStA Ze[is]:

Dann möchte ich Ihnen aus

Sonderordner 86 Bl. 352

folgendes vorhalten - es handelt sich um einen Vermerk, den Sie auch mitunterschrieben haben wohl:

„Bei der Gegenüberstellung war KHM Gutzeit mitanwesend.“

Und jetzt kommt dieser Satz:

„Nach seiner persönlichen Meinung war Herr Baader sichtlich erschrocken, als er die Zeugin S. erblickte. Von KHM Gutzeit hat er keinerlei Notiz genommen, obwohl auch er für ihn eine fremde Person war. B. hat nur die Zeugin S. angeschaut. Als die Zeugin das Krankenzimmer wieder verlassen hatte, hat B. sofort die Bettdecke wieder vom Gesicht weggenommen, die er sich beim Eintreten der Zeugin bis unter die Nase hochgezogen hatte.“

[7432] Zeuge Gu[tzeit]:

Ja, das ist richtig. Ich sagte aber, daß er nervös geworden ist, soweit ich das jetzt noch in Erinnerung habe.

OStA Ze[is]:

Danke. Ich hab keine Fragen mehr.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen?

Herr RA Dr. Heldmann.

RA Dr. He[ldmann]:

Herr Gutzeit, haben Sie während der ganzen Zeit der Gegenüberstellung von Frau Siemsen und Herrn Baader teilgenommen?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ja.

RA Dr. He[ldmann]:

Hatten Sie einen Arztkittel an?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ja, richtig.

RA Dr. He[ldmann]:

Hatte Frau Siemsen einen Arztkittel an?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ja, richtig.

RA Dr. He[ldmann]:

Haben Sie auch an einer Untersuchung des Herrn Baader teilgenommen?

Zeuge Gu[tzeit]:

Nein.

RA Dr. He[ldmann]:

Haben Sie an einer Wundbetrachtung des Herrn Baader teilgenommen?

Zeuge Gu[tzeit]:

Auch nicht.

RA Dr. He[ldmann]:

Hat Herr Baader sein Bein im Streckverband gehabt?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ja.

RA Dr. He[ldmann]:

Das war zu sehen?

Zeuge Gu[tzeit]:

Ich glaube, ja.

Vors.:

Sonst keine Fragen mehr.

Der Zeuge Gutzeit wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 11.12 Uhr entlassen.

Der Zeuge KHK[dd] Habekost erscheint um 11.12 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge übergibt seine Aussagegenehmigung, die als Anl. 3 zu Protokoll genommen wird.

Der Zeuge KHK Habekost macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Hab[ekost]:

Helfried H a b e k o s t, 42 Jahre,
Kriminalhauptkommissar, wohnhaft in Bonn;

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

[7433][15] [7434] Vors.:

Herr Habekost, sind Ihnen die Zeuginnen Sonja und Astrid Siemsen ein Begriff?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, die waren bei einer Gegenüberstellung in Köln bei uns.

Vors.:

Waren Sie an dieser Gegenüberstellung beteiligt?

Zeuge Hab[ekost]:

Ich war an dieser Gegenüberstellung beteiligt.

Vors.:

Bitte, schildern Sie uns den Ablauf, soweit Sie es beobachten konnten.

Zeuge Hab[ekost]:

Diese Gegenüberstellung wurde, wie gesagt, in der JVA in Köln durchgeführt. Vorgeführt wurde der damals Beschuldigte Baader und Wahlpersonen, die Angehörige unseres Amtes waren. Der Beschuldigte Baader wurde vor der Gegenüberstellung aufgrund eines richterlichen Beschlusses rasiert von einem Friseur der Haftanstalt, und zwar aus dem Grunde, weil er zwar keinen Bart trug, aber unrasiert war.

Anschließend wurde Baader und unsere Wahlpersonen gefesselt auf die Bühne des dortigen Kinosaals geführt und den Zeugen gegenübergestellt - jeweils in zwei Durchgängen, wobei die Personen dann gewechselt wurden.

Vors.:

Sind die Personen, die als Vergleichspersonen mitwirkten, in der gleichen Weise vorgeführt worden?

Zeuge Hab[ekost]:

Die Personen sind auch gefesselt worden und hatten auch Anstaltskleidung an, genau wie der Angeklagte Baader.

Vors.:

Haben Sie sonstige Funktionen dabei gehabt oder Beobachtungen machen können?

Zeuge Hab[ekost]:

Nein. Ich habe mich mit dem Kollegen Ruckmich an und für sich um den Gesamtablauf gekümmert und habe, soviel ich weiß, von den beiden Zeuginnen die Zettel, die wir ihnen vorher in die Hand gegeben hatten, worauf sie ihre Wahrnehmungen aufzeichnen sollten, entgegengenommen.

Vors.:

Zunächst haben sich die Beteiligten - Herr Baader und die Vergleichspersonen - irgendwie auffällig benommen, so daß Abweichungen im Verhalten beim Vorübergehen sichtbar geworden wären zwischen den einzelnen?

Zeuge Hab[ekost]:

Nein. Ich meine, der Herr Baader hat sich ziemlich passiv verhalten.

Vors.:

Sie sprachen grad von diesem Zettel, der Erklärung, in den die Zeuginnen wohl die Nummern einzutragen hatten, die Sie feststellen konnten.

[7435] Dem Zeugen werden Bl. 359/2 und 359/6 aus Ordner vorgelegt mit der Bitte um Erklärung [ee], ob er die Unterschrift als die seine anerkennt.

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, das ist meine Unterschrift.

Vors.:

Handelt sich’s hier um diese Erklärung oder um solche Erklärungen?

Zeuge Hab[ekost]:

Das sind die Erklärungen, die wir vorher an die Zeugen verteilt haben.

Vors.:

Und die Eintragungen in diesen Zettel?

Zeuge Hab[ekost]:

Die Eintragungen haben die Zeugen jeweils selbst gemacht.

Vors.:

Sind die Zeugen vorher belehrt worden, ob ...?

Zeuge Hab[ekost]:

Die Zeugen sind belehrt worden, aber von Herrn Ruckmich.

Vors.:

Haben Sie selbst - hier sind eingetragen, wie ich Ihnen verhalten möchte, die

Nummern 1 und 3 -

Beobachtungen machen können, ob die Zeuginnen die Nummern richtig angegeben haben? Oder sind Sie darüber nicht informiert?

Zeuge Hab[ekost]:

Nein, darüber bin ich nicht informiert.

Vors.:

Weitere Fragen zu der Gegenüberstellung in Köln?

Bitte sehr, Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

Herr Habekost, Sie sagen, der Herr Baader hat sich ziemlich passiv verhalten.

Bezieht sich das auch auf die Rasur?

Zeuge Hab[ekost]:

Das bezieht sich auch auf die Rasur, ja.

Richter Mai[er]:

Und die Rasur wurde von wem vorgenommen?

Zeuge Hab[ekost]:

Von dem Anstaltsfriseur der JVA in Köln.

Richter Mai[er]:

Danke schön.

Vors.:

Weitere Fragen?

Zu dem Punkte seh ich, nicht.

Sind Ihnen die Zeugen Wanzinger, Witt, Fonseca, Arroyo usw. ein Begriff?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, der Wanzinger ist mir ein Begriff, der Name ist mir in Erinnerung, ...

Vors.:

... und in welchem Zusammenhang?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, auch diese Zeugen haben an der Gegenüberstellung teilgenommen.

[7436] Vors.:

Wissen Sie noch, um jetzt grade bei dem Namen Wanzinger zu bleiben, um was für eine Gegenüberstellung es sich gehandelt hat, insbesondere: Können Sie sie zeitlich noch festlegen?

Zeuge Hab[ekost]:

Das kann ich nicht. Ich meine, daß diese Zeugen mehreren Beschuldigten gegenübergestellt worden sind.

Vors.:

Wo ist diese Gegenüberstellung durchgeführt worden?

Zeuge Hab[ekost]:

Das kann ich nicht mehr mit Sicherheit sagen; das waren auch verschiedene Orte dann.

Vors.:

Und wer ist Zeugen vorgeführt worden, welche beschuldigten Personen?

Zeuge Hab[ekost]:

Ich meine, daß die Beschuldigten Ensslin, Meinhof, Baader, Raspe und Meins jeweils vorgeführt worden sind.

Vors.:

Uns würde nun die Gegenüberstellung Wanzinger-Ensslin interessieren. Es liegt hierüber ein Bericht vor. Dieser Bericht ist unterschrieben, wenn ich’s recht sehe, auch von Ihnen.

Dem Zeugen wird aus Ordner 87 Bl. 40 mit der Bitte um Erklärung vorgelegt, ob es sich um seine Unterschrift handelt.

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, den habe ich unterschrieben.

Vors.:

Folglich können wir davon ausgehen, daß Sie an dem Bericht beteiligt waren?

Zeuge Hab[ekost]:

Den Bericht hatten Herr Ruckmich und ich gemacht, ja.

Vors.:

Dieser Bericht trägt das Datum 17.6.1972 und nimmt ... berichtet eben über eine Gegenüberstellung, die zwei Tage zuvor stattgefunden hat, also am 15. Juni 1972.

Wenn ich Ihnen das vorhalte, fällt es Ihnen wieder ein?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, das ist richtig.

Vors.:

Um diese Gegenüberstellung handelt sich’s.

Wenn Sie uns sagen könnten, wie die nun verlaufen ist.

Zeuge Hab[ekost]:

Diese Gegenüberstellung wurde in der JVA in Essen durchgeführt, und zwar in der Weise, daß die Beschuldigte und die Wahlpersonen einen Hofgang zu absolvieren hatten. Die Zeugen haben wir untergebracht im Erdgeschoß, in der Verwaltung der JVA. Die standen jeweils in Räumen getrennt voneinander, hatten ein Fenster und konnten den Hof einsehen. Die Beschuldigte und die Wahlpersonen wurden hintereinander in den Hof geführt, konnten einige Runden auf dem Hof laufen und wurden dann wieder abgezogen.

[7437] Die Beschuldigte Ensslin ist meiner Ansicht nach als erste zum Hofgang gebeten worden, derweil sie von ihrer Zelle aus das hätte einsehen können.

Ich kann mich erinnern, daß die Ensslin sich, nachdem sie einige Runden gegangen war, abgezogen wurde und sich dagegen gesträubt hat.

Vors.:

Gegen den Abbruch des Hofgangs?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja. Das war für uns dann eine neue Situation. Wir haben dann überlegt, wie wir weitermachen sollen und sind dann übereingekommen, daß wir das auch durch andere Wahlpersonen machen lassen sollten. Das ist dann auch geschehen. In der gleichen Weise etwa, wie sich die Ensslin verhalten hat, haben sich dann auch ein oder zwei andere Wahlpersonen verhalten.

Vors.:

Haben Sie noch eine Vorstellung, wer hier bzw. wieviel Wahlpersonen vorhanden waren?

Zeuge Hab[ekost]:

Wieviel kann ich nicht sagen; es müßten 5 oder 6 gewesen sein.

Vors.:

6 sind aufgezählt namentlich.

Zeuge Hab[ekost]:

Das waren Angehörige der dortigen JVA-Häftlinge.

Vors.:

Waren das Frauen, die wenigstens einigermaßen als Vergleich ... konnten, altersmäßig und ihrer Statur nach?

Zeuge Hab[ekost]:

Das waren Frauen, die im Alter und auch in Gestalt etwa mit der Beschuldigten übereingingen.

Vors.:

Gab es irgendwelche sonstigen Besonderheiten?

Zeuge Hab[ekost]:

Es gab meiner Ansicht nach keine Besonderheiten, außer der Schwierigkeit des Hofgangs der Ensslin.

Vors.:

Haben Sie selbst irgendwelche Erinnerungen an das, was Herr Wanzinger dann zu dieser Gegenüberstellung gesagt hat?

Zeuge Hab[ekost]:

Nein, die sind ja richterlich vernommen worden anschließend.

Vors.:

Bitte weitere Fragen.

Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

Können Sie sich noch an die Haare der Frau Ensslin bei dieser Gegenüberstellung erinnern?

Zeuge Hab[ekost]:

Ich meine, die hatte längere Haare - das kann ich aber nicht mehr genau sagen.

[7438] Richter Mai[er]:

Wir haben hier in den Akten

- Ordner 87 Bl. 28 -

ein Foto, das bei dieser Gelegenheit wohl aufgenommen worden sein soll, und da würde ich sagen, sind sie eher kurz.

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, das kann ich beim besten Willen nicht sagen.

Richter Mai[er]:

Sie erinnern sich an den Zeugen Wanzinger?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, ich erinnere mich an den Namen Wanzinger noch.

Richter Mai[er]:

Erinnern Sie sich noch an weitere Zeugen, die dabei waren?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja. Es waren zwei Amerikaner dabei.

Richter Mai[er]:

Von wo kamen die Amerikaner?

Zeuge Hab[ekost]:

Die kamen aus Heidelberg, meine ich.

Richter Mai[er]:

Die Namen wissen Sie nicht mehr?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja - der eine hieß Arroyo und Fonseca.

Richter Mai[er]:

Danke.

Vors.:

Weitere Fragen in dem Zusammenhang an den Herrn Zeugen?

Ich sehe, nicht.

Herr Zeuge, ist es richtig, daß Sie bei ... gesicherte Fingernägel des Herrn Raspe nach seiner Festnahme irgendwie zu bearbeiten hatten?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja.

Vors.:

In welcher Form? Was ist geschehen?

Zeuge Hab[ekost]:

Ja, nach der Festnahme des Raspe war es für uns für die Beweissicherung erforderlich, daß auch der Fingernagelschmutz gesichert wurde. Der wurde von Herrn Raspe in Frankfurt beim dortigen Erkennungsdienst genommen in der Form, daß wir den Herrn Raspe aus der Zelle geholt haben, in die Räume des Erkennungsdienstes gebracht haben und ihm dort einzeln die Fingernägel abgenommen haben, und zwar durch den dortigen ED-Beamten.

Dem Zeugen wird das Asservat B 54 IV Pos. 3.0
- Fingernägel des Angekl. Raspe -
mit der Bitte vorgelegt um Erklärung, ob er, insbesondere aus der Art der Verpackung, irgend etwas sagen kann.

[7439] Ja, ich kann Ihnen sagen: Die Fingernägel wurden einzeln verpackt.

Vors.:

Wir wollen mal sehen, ob es so geschehen ist, wie Sie das hier vor sich haben. Ich meine, daß Fingernägel nicht individuell unterscheidbar sind in dieser Art, das ist klar.

Zeuge Hab[ekost]:

Die wurden einzeln in die Tüten verpackt. Aber ob das nun die Tüten sind, das kann ich nicht mehr sagen.

Vors.:

Ja, aber so ist es geschehen?

Zeuge Hab[ekost]:

Jeder einzelne Fingernagel in eine einzelne Tüte.

Vors.:

Danke schön.

Sind zu diesem Punkte weitere Fragen an den Herrn Zeugen?

Ich sehe, nicht.

Dann wollen wir nur rasch bekanntgeben, aufgrund welchen Beschlusses damals diese Rasur erfolgt ist.

Gemäß § 249 StPO[16] wird im Urkundenbeweis das Rubrum und der Tenor[17] vom Beschluß des [ff] Ermittlungsrichters beim BGH vom 6. September 1973

- 1 BJs 6/71 -

betr. Veränderung der Haar- und Barttracht zwecks Gegenüberstellung verlesen.

Es folgen die Gründe und die Unterschrift des Ermittlungsrichters Dr. Knoblich.

Der Zeuge KHK[gg] Habekost wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 11.24 Uhr entlassen.

Der Zeuge KOR Ruckmich erscheint um 11.25 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge übergibt seine Aussagegenehmigung, die als Anl. 4 zum Protokoll genommen wird.

Der Zeuge KOR Ruckmich macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Ruck[mich]:

Erich R u c k m i c h, 45 Jahre,
Kriminaloberrat beim Bundeskriminalamt in Bonn-Bad Godesberg, Friedrich-Ebert-Str. 1;

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

[7440][18] [7441] Vors.:

Sind Ihnen die Zeuginnen Siemsen ein Begriff?

Zeuge Ruck[mich]:

Die sind mir vom Namen her ein Begriff. Einzelheiten über ihre Aussagen kenne ich nicht. Ich kenne sie nur von den Gegenüberstellungen her.

Vors.:

Und grade um die Gegenüberstellungen dreht es sich. Wissen Sie noch, wann die Gegenüberstellung stattgefunden hat?

Zeuge Ruck[mich]:

Ja, wir haben ja ne ganze Reihe von Gegenüberstellungen gemacht.

Vors.:

Es ist nicht, daß wir Ihr Gedächtnis damit so überprüfen wollten, sondern wir wollen nur feststellen, daß wir zum selben Ereignis hier uns unterhalten.

Zeuge Ruck[mich]:

Meines Wissens war sie einmal in Köln bei einer Gegenüberstellung, bei der auch der Herr Baader gegenübergestellt wurde. Das müßte 1973 im September gewesen sein.

Vors.:

So ist es, ja.

Zeuge Ruck[mich]:

Da waren aber eine ganze Reihe - ich glaube, um die 30 -, und ich meine, da war die Frau Siemsen dabei.

Vors.:

Und wir würden Sie bitten, da Sie offenbar mit für die Organisation dieser Gegenüberstellung verantwortlich waren, uns zu schildern, was Sie noch davon im Gedächtnis haben - Ablauf der Gegenüberstellung.

Zeuge Ruck[mich]:

Das ist eigentlich zu diesem Zeitpunkt immer gleich abgelaufen. Wir wollten Wahlgegenüberstellungen durchführen und wir wollten möglichst viele Zeugen an diesen Wahlgegenüberstellungen beteiligen, um das Verfahren abzukürzen. Wahlgegenüberstellungen der herkömmlichen Art, also den Beschuldigten zusammen mit Wahlpersonen den Zeugen gegenüberzustellen, haben wir nicht mehr gemacht, haben wir nur ganz zu Anfang mal versucht, weil sich die Leute - die Beschuldigten - eben so verhalten haben, daß ein Wahlcharakter nicht gewahrt gewesen wäre.

Vors.:

Um da keinen Irrtum entstehen zu lassen:

Meinen Sie jetzt bei dieser Art der Wahlgegenüberstellung[19] die gleichzeitige Gegenüberstellung von mehreren Personen?

Zeuge Ruck[mich]:

Ja.

Vors.:

Aber vom Prinzip, mehrere Personen gegenüberzustellen, sind Sie nicht abgewichen?

[7442] Zeuge Ruck[mich]:

Nein, das sind wir nie.

Und da wir damit rechnen mußten, daß die Angeklagten - die Beschuldigten - sich zu erkennen gaben oder aber durch andere Verhaltensweisen, durch Widerstand, auf sich aufmerksam machten, haben wir unseren Wahlpersonen dann so’n breiten Katalog von Verhaltensweisen einstudiert, von völliger Passivität bis zu extremem Widerstand, und dann haben wir eben versucht, mit diesem Katalog dem Wahlcharakter gerecht zu werden, d. h., er konnte sich dann benehmen, wie er wollte, also das ihm passende Verhaltensmuster aussuchen; und wir haben die Zeugen darüber belehrt. Wir haben ihnen also gesagt: Wenn sich da jemand wehrt, dann ist - echt wehrt -, ist es allenfalls einer, nämlich der Beschuldigte, während die andern Polizeibeamte sind, die ihnen das vorspielen - das war notwendig, denn die Zeugen waren zum Teil doch beeindruckt von dem äußeren Hergang. Wir haben die Zeugen immer wieder drauf hingewiesen, daß sie sich auf die Gesichter und auf die Figur konzentrieren sollten und nicht etwa auf das Verhalten. Aus dem Verhalten sollten keine Schlüsse gezogen werden, und wir haben immer wieder gesagt, daß wir nicht an einem Gemeinschaftsergebnis interessiert [hh] seien. Wir haben die Zeugen gebeten, nur das, was sie selbst wahnnehmen, bei der richterlichen Vernehmung zu sagen. Wir haben auch Beamte zwischen die Zeugen gesetzt, um eine Unterhaltung im Lauf der Gegenüberstellung zu verhindern. Wir haben den Leuten vorbereitete Formulare gegeben, wo sie die Nummer, die Reihenfolge des Durchgeführtwerdens der Beschuldigten und der Wahlpersonen hier ankreuzen konnten. Und diese Vordrucke wurden ihnen dann abgenommen und dem Richter zur richterlichen Vernehmung gegeben. Wir haben also dann jeweils zwei Durchgänge gemacht und jeweils 5 Wahlpersonen und den Beschuldigten vorgeführt und jeweils mit unterschiedlicher Platzziffer.

Vors.:

Und diese allgemeinen Grundsätze, die Sie jetzt dargestellt haben, die gelten dann wohl auch speziell für diese Gegenüberstellung in Köln-Ossendorf im September 1973.

Damit hier kein Irrtum entsteht:

Wenn Sie den Zeugen gesagt haben, wenn sich einer wehrt, dann ist es der Beschuldigte, der sich echt wehrt; die andern [7443] spielen das mehr oder weniger nur. Das bedeutet also nicht, daß etwa durch diesen Hinweis dann von vornherein für die Beteiligten ersichtlich war, der Wehrende muß der Beschuldigte sein?

Zeuge Ruck[mich]:

Nein, das war nicht erkennbar und wir haben das ja auch probiert mit den Leuten, die wir dafür ausgesucht haben. Und es ist uns eigentlich immer wieder von Leuten aus der Anstalt bestätigt worden, die das mit angesehen haben, daß von daher, also vom Verhalten her, ein Unterschied nicht erkennbar gewesen sei.

Vors.:

Ist es nun bei dieser Gegenüberstellung, an denen auch die Zeuginnen Siemsen beteiligt waren in Köln-Ossendorf, überhaupt notwendig gewesen?

Zeuge Ruck[mich]:

Es war nicht notwendig.

Vors.:

Warum nicht?

Zeuge Ruck[mich]:

Der Herr Baader hat sich passiv verhalten, der hat sich nicht gewehrt, ...

Vors.:

... so daß also auch die übrigen Vergleichspersonen sich so verhalten konnten ohne jede Schwierigkeit.

Haben Sie selber noch mit dem Ergebnis dann etwas zu tun gehabt?

Zeuge Ruck[mich]:

Nein, ich meine, wir haben da überhaupt nicht mehr drauf eingewirkt. Wir haben lediglich die Leute ins Gerichtsgebäude fahren lassen.

Ende von Band 410.

[7444] Vors.:

So daß also Sie davon ausgehen können, aufgrund Ihrer Kenntnisse, daß die Zeugen vorher belehrt worden sind, wie sie sich richtig verhalten müssen. Auch keine Absprachen untereinander?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja.

Vors.:

Ist etwa, wenn es viele Zeugen gewesen sind, dafür [ii] Sorge getroffen worden, daß die nun nicht alle in einem Raume war, wo doch die Gefahr sehr groß würde?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja, die sind ja zu unterschiedlichen Zeiten angekommen, meist. Und wir haben sie dann in der JVA gleich in Empfang genommen. Und da hat die Belehrung gleich eingesetzt. Und wir haben immer für einige Zeugen einen Beamten eingeteilt, der sich dann, bis das lief, bei denen aufgehalten hat, und da waren also Absprachen von vornherein unterbunden.

Vors.:

Was war der Vorführraum in Köln-Ossendorf[jj]?

Zeuge Ru[ckmich]:

Das war der Kinosaal.

Vors.:

Der Kinosaal, der gefängniseigene Kinosaal. Sonstige Fragen in dem Zusammenhang an den Herrn Zeugen? Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann.

RA Dr. He[ldmann]:

Herr Ruckmich, bei der Gegenüberstellung im September, war die Verletzung des Herrn Baader da noch sichtbar?

Zeuge Ru[ckmich]:

Nein.

RA Dr. He[ldmann]:

Hat Herr Baader ...

Zeuge Ru[ckmich]:

Sie meinen die Beinverletzung?

RA Dr. He[ldmann]:

Die Bein-, die Hüftverletzung.

Zeuge Ru[ckmich]:

War nicht sichtbar.

RA Dr. He[ldmann]:

Hat Herr Baader sich eines Hilfsmittels zum Gehen oder Stehen bedient?

Zeuge Ru[ckmich]:

Nein.

RA Dr. He[ldmann]:

Keinen Stock?

Zeuge Ru[ckmich]:

Nein.

RA Dr. He[ldmann]:

Hat er gehinkt?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ich glaube nicht. Aber da bin ich nicht sicher.

RA Dr. He[ldmann]:

Sie wissen es nicht mehr?

Zeuge Ru[ckmich]:

Nein.

RA Dr. He[ldmann]:

Danke.

Vors.:

Dann haben wir noch eine Gegenüberstellung im Auge, an der Sie beteiligt gewesen ...

Zeuge Ru[ckmich]:

Verzeihen Sie bitte, vielleicht darf ich dazu noch was sagen. Die Leute sind ja reingeführt worden. Die sind also nicht frei gegangen. Ich habe überhaupt Zweifel, ob Hinken [7445] bei dieser Vorführung zur Gegenüberstellung, überhaupt bemerkt worden wäre.

Vors.:

Das trifft also für alle, auch die[kk] Vergleichspersonen zu?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja, alle waren gefesselt und sind geführt worden von zwei Beamten der JVA.

Vors.:

Dieses gefesselt klingt sehr martialisch, immer. Was verstehen Sie unter Fesseln?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja, mit Handfesseln. Mit den dienstlich ... Hand fesseln, die Hände auf den Rücken gefesselt.

Vors.:

Wir haben dann noch eine weitere Gegenüberstellung im Auge. Die zusammenhängt mit dem Namen Wanzinger, Fonseca, Arroyo. Haben Sie mit dieser Gegenüberstellung auch zu tun gehabt?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja, das waren die ersten, die wir gemacht haben. Und die Leute haben wir gegenübergestellt. Unter anderem auch in Essen, in der Haftanstalt, im Falle der Beschuldigten Ensslin.

Vors.:

Also Gegenüberstellungsperson war hier Frau Ensslin und die Namen, die ich Ihnen gerade aufgezählt habe. Besagen die Ihnen etwas?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja, ich kenne die Leute als Zeugen zu Sprengstoffanschlägen. Aber die Aussage kenn ich auch nicht.

Vors.:

Können Sie aber sagen, daß diese Zeugen bei der Gegenüberstellung auch dabei waren?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja, der Fonseca und der Arroyo, meine ich, waren in der Heidelberger Sache dabei. Der Wanzinger müßte in Sachen Anschlag München LKA dabeigewesen sein. Und dann gab es noch welche aus Frankfurt, aber die Namen weiß ich im Moment nicht.

Vors.:

Gut, hier ging es nun um weibliche Vergleichspersonen, wieviel hat man da gehabt? Wissen Sie das heute noch?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ich glaube wir haben sechs genommen. Und zwar Häftlinge.

Vors.:

Häftlinge, die im Aufzug ...

Zeuge Ru[ckmich]:

Genau gleich. So Häftlingskleidung nicht genau gleich. Die haben das angehabt, was die Frau Ensslin da auch immer trug.

Vors.:

Ja hielten sie auch sonst einen gewissen Vergleich aus mit Frau Ensslin. Der Größe nach, der Figur nach?

[7446] Zeuge Ru[ckmich]:

Zum Teil.

Vors.:

Und können Sie nun über den Verlauf noch irgendetwas sagen?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja, damals mußten wir, wir haben also das, wenn man so will, verdeckt gemacht. Wir wollten Gewaltanwendung vermeiden. Wir haben gesagt, wir setzen die Zeugen in verschiedene Zimmer, die Fenster hatten zum Freigängerhof. Wir wollten also Beschuldigte und Wahlpersonen dann auf dem Hof ihre Runden gehen lassen, unter Beobachtung durch die Zeugen. Ich glaube, wir haben dann je zwei Zeugen in ein Zimmer genommen und einen Beamten dazugegeben, der Gespräche unterbinden sollte. Und dann ist zuerst die Frau Ensslin auf den Hof geführt worden. Die war der Annahme, sie hätte ihre tägliche Freistunde. Nach einigen Runden haben wir diesen Hofgang dann abgebrochen, weil es ja nicht zumutbar gewesen wäre, für die Zeugen, je 7 Mal eine dreiviertel Stunde Hofgang zu betrachten. Wir haben das also nach 5 Minuten etwa abgebrochen. Und da hat sich die Frau Ensslin gewehrt. Sie mußte von den Beamten der JVA unter Anwendung körperlicher Gewalt vom Hof geholt werden. Um den Wahlcharakter zu wahren, haben wir dann zwei der Wahlpersonen, zwei oder drei, das weiß ich jetzt nicht mehr, aufgefordert, sich zu wehren, zur Wehr zu setzen, beim Wegführen vom Hof. Und die haben das dann auch gemacht. Die Frau Ensslin haben wir damals an erster Stelle auf den Hof führen lassen, weil es ihr möglich gewesen wäre, vom Zellenfenster aus den Hof und die Sache da einzusehen.

Vors.:

Dann kann man wohl auch davon ausgehen, daß hier eben nur dieser eine Umlauf erfolgt ist und nicht sonstige Vergleichsmöglichkeiten mit Nummern oder sonst was gemacht wurde?

Zeuge Ru[ckmich]:

Nein keine. Die Reihenfolge eben ist festgehalten worden.

Richter Ma[ier]:

Herr Ruckmich, können Sie sich an die Haare von Frau Ensslin bei dieser Gegenüberstellung erinnern? Haarfarbe und Länge?

Zeuge Ru[ckmich]:

Das war so ein Ton zwischen dunkelblond und rot, wenn ich mich recht erinnere. Sie waren nicht sehr lang.

Vors.:

Ist das richtig, daß damals Fotografien auch gemacht wurden?

Zeuge Ru[ckmich]:

Immer ja.

[7447] [ll]

Dem Zeugen wird aus Ordner 87, Blatt 28 vorgelegt, mit der Bitte um Erklärung, ob er hier Frau Ensslin in der damaligen Situation wiedererkenne und ob das ihr damaliges Aussehen gewesen ist.

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja ... ich meine ...

Vors.:

Ist es eine solche Aufnahme oder können Sie das ...

Zeuge Ru[ckmich]:

Das könnte eine solche Aufnahme sein. Sicher bin ich da nicht.

Dem Zeugen wird zusätzlich aus Ordner 87 Blatt 29 vorgelegt.

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja, das ist die Aufnahme, die gemacht wurde, als sie sich wehrte, als sie vom Hof gebracht werden sollte.

Vors.:

Sodaß Sie sagen können, dieses Bild jedenfalls ist in der damaligen Situation entstanden?

Zeuge Ru[ckmich]:

Ja.

Vors.:

Sonstige Fragen in dem Zusammenhang?

Das Gericht nimmt die Bilder 28 und 29 aus Ordner 87 in Augenschein.

Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Vors.:

Ich sehe keine Fragen an Herrn Ruckmich. Sind insgesamt an Herrn Ruckmich weitere Fragen zu stellen? Auch seitens der Verteidigung nicht. Dann können wir den Herrn Zeugen vereidigen.

Der Zeuge KOR Ruckmich wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 11.40 Uhr entlassen.

Der Zeuge KHM Schäfer erscheint um 11.41 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge KHM Schäfer macht folgende Angaben zur Person:

Edgar Schäfer,
29 Jahre alt,
Kriminalhauptmeister bei der Kripo Frankfurt.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Schäfer, sind Ihnen die Zeuginnen Siemsen ein Begriff?

[7448] Zeuge Schä[fer]:

Ja.

Vors.:

Beide Zeuginnen, oder nur eine?

Zeuge Schä[fer]:

Nur die Frau Siemsen, die Mutter.

Vors.:

Aus welchem Anlaß haben Sie sie kennengelernt?

Zeuge Schä[fer]:

Ich war damals mit in Düsseldorf in dem Justizkrankenhaus, zur Gegenüberstellung gewesen. Mit der Frau Siemsen und Herrn Gutzeit noch.

Vors.:

Herr Gutzeit. Und wer sollte gegenübergestellt werden?

Zeuge Schä[fer]:

Der Andreas Baader sollte der Frau Siemsen gegenübergestellt werden.

Vors.:

War das klar, daß das Herr Baader war, den man dort vorführen wollte?

Zeuge Schä[fer]:

Ja.

Vors.:

Wußten Sie im einzelnen, welcher der Vorgeführten Herr Baader ist?

Zeuge Schä[fer]:

Nein, ich wußte das nicht. Ich war bei der Vorführung selber nicht mit beteiligt. Ich bin praktisch mit hochgefahren, und bei der Gegenüberstellung selber war dann praktisch nur der Herr Gutzeit mitanwesend.

Vors.:

So daß Sie selbst vom Innenraum nichts schildern können?

Zeuge Schä[fer]:

Gar nichts.

Vors.:

Das ist insofern etwas merkwürdig, als ... nein. Doch das trifft zu, ja. Haben Sie dann von dem Ergebnis irgendetwas erfahren?

Vors.:

Ja, nachdem dann die Gegenüberstellung beendet war ich war in der Zeit in so einem Aufenthaltsraum für Ärzte gewesen da sind wir dann nach Düsseldorf gefahren. Und dort wurde dann die Frau Siemsen richterlich vernommen noch dazu, zu den Ergebnissen. Dabei habe ich das Ergebnis ja mitbekommen.

Vors.:

Hat sie sich vorher irgendwie geäußert?

Zeuge Schä[fer]:

Nein.

Vors.:

Und das Ergebnis war?

Zeuge Schä[fer]:

Ja, soweit ich mich noch erinnern kann, war sich die Frau Siemsen insoweit unsicher, da der Gegenübergestellte im Bett lag und sie noch sagte, ich müßte ihn stehen sehen, um dann endgültig ein 100%iges Urteil eventuell abgeben zu können.

Vors.:

Es liegt von Ihnen ein Vermerk vor, im Zusammenhang mit dieser Vernehmung. Das halte ich Ihnen aus Blatt 354 des Ordners 86 vor, wo Sie den Vorschlag machten ab- [7449] schließend, man soll der Zeugin die Möglichkeit geben B., also Herrn Baader, unter normalen Umständen zu sehen.

Zeuge Schä[fer]:

Ja.[mm]

Vors.:

Ist das damit gemeint, was Sie eben ...

Zeuge Schä[fer]:

Ja, da war das mit gemeint, daß die Frau Siemsen eben sagt, daß Sie[nn] ihn also nicht im Bett liegend, sondern stehend[oo], unter normalen Umständen sehen müßte.

Vors.:

Sind zu dieser Gegenüberstellung weitere Fragen? Beim Gericht nicht. Bundesanwaltschaft und Verteidigung? Nicht. Haben Sie der Frau Siemsen bei irgendeinem Anlaß Bilder vorgeführt, die Herrn Baader darstellen?

Zeuge Schä[fer]:

Nein, da kann ich mich nicht daran erinnern. Nein, ich glaube nicht, daß ich Bilder vorgelegt habe.

Vors.:

Dann muß ich Ihnen vorhalten, daß hier in Blatt 344 des Ordners 86 ein Vermerk vorliegt. Ich bitte zunächst, Herr Schäfer, zu erklären, ob das Ihre Unterschrift ist, die unter diesem Vermerk steht?

Dem Zeugen wird aus Ordner 86, das Blatt 344 mit der Bitte vorgelegt, ob dieser Vermerk seine Unterschrift trägt.

Zeuge Schä[fer]:

Ja, das ist meine Unterschrift.

Vors.:

Der Vermerk stammt vom 12.6.1972 und beginnt mit den Worten: „Durch Unterzeichner wurde heute nochmals Frau Sonja Siemsen aufgesucht. Bei einer erneuten Lichtbildvorlage glaubte sie wieder ... usw.“

Zeuge Schä[fer]:

Das kann dann nur gewesen sein, nachdem sich die Frau Siemsen meldete, beziehungsweise nach der Gegen... da kann ich mich echt nicht mehr bewußt daran erinnern.

Vors.:

Wissen Sie überhaupt nichts mehr davon, daß Sie ihr mal Bilder vorgelegt haben?

Zeuge Schä[fer]:

Nein, da kann ich mich nicht mehr daran erinnern. Aber wie gesagt,[pp] wenn ich den Vermerk unterschrieben, dann wird es so gewesen sein.

Vors.:

Es spricht einiges dafür. Dann können Sie uns wohl auch nicht mehr angeben, um was für Bilder es sich damals gehandelt hat?

Zeuge Schä[fer]:

Nein.

Vors.:

Ich habe dann keine weiteren Fragen mehr an den Herr Zeugen. In dem Zusammenhang. Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann.

RA Dr. He[ldmann]:

Herr Schäfer, habe ich richtig verstanden, an der[qq] Ge- [7450] genüberstellung selbst haben Sie nicht teilgenommen?

Zeuge Schä[fer]:

Nein, da war ich nicht dabei.

Vors.:

Herr Schäfer, hat im Zusammenhang mit den Aussagen von Frau Siemsen eine Tasche irgendeine besondere Rolle gespielt?

Zeuge Schä[fer]:

Ja, da kann ich mich daran erinnern. Die Frau Siemsen erwähnte, daß dieser Mann, den Sie gesehen hatte, eine Tasche trug. Die hat sie auch näher beschrieben. Da drüber müßte aber auch im Vermerk irgendetwas existieren. Jetzt fällt es mir so langsam wieder ein.

Vors.:

Können Sie das aus dem Zusammenhang noch irgendwie sonst erläutern, was dann wegen dieser Tasche von Ihnen alles gemacht wurde.

Zeuge Schä[fer]:

Das weiß ich nicht mehr. Ich weiß nur, daß mit einer Tasche was war, die sie gesehen hatte, die sie auch näher beschrieben hatte.

Vors.:

Wenn ich Ihnen das Stichwort Hofeckweg, Garage noch dazu gebe.

Zeuge Schä[fer]:

Das sagt mir jetzt momentan nichts.

Vors.:

Hier in Ihrem Vermerk Blatt 344, letzter Absatz heißt es: „Am 1.6.72, dem Tag der Festnahme von Baader, Meins und Raspe, begab sie“ - gemeint Frau Siemsen - „sich nachmittags interessehalber zu der Garage“ - Hofeckweg. - „Hierbei sah sie auch eine große Tasche die aus der Garage geholt wurde und durch die Polizei sichergestellt wurde.“ Wenn ich Ihnen jetzt das vorhalte, fällt Ihnen der Vorgang wieder ein.

Zeuge Schä[fer]:

Ja, natürlich.

Vors.:

Was ist dann gewesen?

Zeuge Schä[fer]:

Diese Tasche wurde dann der Frau Siemsen gezeigt. Und inwieweit sie jetzt aber die Tasche 100%ig oder überhaupt wiedererkennen konnte, weiß ich auch nicht mehr.

Vors.:

Die Zeugin konnte nach einem Vermerk in Blatt 353 mit Sicherheit die Tasche nicht erkennen. Also ich halte es Ihnen jetzt vor, ob es Ihnen einfällt, sonst müßten wir Ihnen das notfalls ...

Zeuge Schä[fer]:

Ich kann mich noch daran erinnern, daß wir die Tasche dann vorgelegt haben. Aber das Ergebnis weiß ich nicht mehr.

[7451] Vors.:

Es heißt hier: Der Zeugin wurde heute die hier vorliegende Tragetasche, dann wird das Asservat angegeben B 54 III 2/5.4, vorgelegt. Frau Siemsen konnte mit Sicherheit sagen, daß dies nicht die Tasche ist, die der von ihr am IG-Hochhaus gesehene Mann trug. Fällt Ihnen das wieder ein, wenn ich Ihnen ...

Zeuge Schä[fer]:

Ja.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht. Dann können wir den Herrn Zeugen vereidigen und dann gleichzeitig auch mit die Sitzung für heute Vormittag beenden. Wir setzen dann um 14.00 Uhr mit der Vernehmung der Zeugen Pöter und Prechtl fort.

Der Zeuge KHM Schäfer wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 11.48 Uhr entlassen.

Vors.:

Fortsetzung 14.00 Uhr.

Pause von 11.48 Uhr bis 14.04 Uhr.

[7452] Fortsetzung der Hauptverhandlung um 14.04 Uhr.

RAe. Dr. Heldmann und König sind nicht [rr] mehr anwesend.

Als Zeugen sind erschienen:
KHK Ernst Pöter
KK Wolfgang Prechtl

Vors.:

Wir können die Sitzung fortsetzen. Die Verteidigung ist gewährleistet.

Die Zeugen KHK Pöter und KK Prechtl werden gem. § 57 StPO belehrt.

Die Zeugen KHK Pöter und KK Prechtl erklären sich mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.

Der Zeuge KK Prechtl wird um 14.05 Uhr in Abstand verwiesen.

Der Zeuge KHK Pöter macht folgende Angaben zur Person:

Ernst Pöter,
54 Jahre alt,
Kriminalhauptkommissar vom Bundeskriminalamt in Bonn-Bad Godesberg.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Sind Ihnen die Zeuginnen Sonja und Astrid Siemsen ein Begriff?

Zeuge Pö[ter]:

Ja, sind mir ein Begriff.

Vors.:

Durch welchen Vorgang?

Zeuge Pö[ter]:

In der Sache Sprengstoffanschlag Frankfurt waren sie nach ihren Angaben Zeuge einer bestimmten Begebenheit und wurden deswegen dem Angeklagten Baader gegenübergestellt.

[7453] Vors.:

Richtig. Es geschieht ja üblicherweise so, daß die gegenübergestellte Person und Vergleichsperson mit Nummern versehen werden und die Zeuginnen haben dann die Aufgabe, festzustellen, welche Nummer der von ihnen als diejenige Person wiedererkannte, vorgeführte trägt. Ist es auch hier so geschehen?

Zeuge Pö[ter]:

Ja, das ist richtig.

Vors.:

Haben Sie noch eine Erinnerung daran, welche Nummer Baader damals geführt hat?

Zeuge Pö[ter]:

Ich habe eine Erinnerung daran nicht mehr. Ich habe in den Akten nachgesehen und ich kann es jetzt sagen, aber ich kann mich da nicht mehr genau daran erinnern.

Vors.:

Sie hätten sich auch durch das Aktenstudium dazu nicht mehr zurückerinnern können?

Zeuge Pö[ter]:

Ich muß es zugeben, ja.

Vors.:

Dann wollen wir Ihnen aus Ordner 86, Blatt 359/1 vorlesen, was Sie in diesem Zusammenhang seinerzeit festgehalten haben.

Dem Zeugen wird jedoch zunächst aus Ordner 86 Blatt 359/1 mit der Bitte um Erklärung vorgelegt, ob es sich um seine Unterschrift handelt.

Zeuge Pö[ter]:

Ja, richtig. Die ist von mir.

Gem. § 249 StPO wird im Urkundenbeweis aus Ordner 86 das Blatt 359/1 verlesen.

Vors.:

Können Sie, nachdem Ihnen das jetzt bekanntgegeben worden ist, durch Verlesen, bestätigen, daß Sie das damals richtig in Ihrem Protokoll, den Vermerk festgehalten haben?

Zeuge Pö[ter]:

Ja, das ist richtig.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Beim Gericht sehe ich nicht. Die Herren der Bundesanwaltschaft? Die Herren [ss] Verteidiger? Niemand. Dann können wir Sie sofort vereidigen und wieder entlassen ... Halt, Sie sind bereits vereidigt. Richtig, Herr Pöter, ich bitte um Entschuldigung. Wenn Sie die Richtigkeit der heutigen Aussagen, unter Bezugnahme auf den bereits geleisteten Eid versichern, dann gilt das als neue Vereidigung. Geben Sie die Versicherung ab?

Der Zeuge KHK Pöter versichert die [7454] Richtigkeit seiner Aussage unter Bezugnahme auf seinen bereits geleisteten Eid (§ 67 StPO).[20]

Der Zeuge KHK Pöter wird im allseitigen Einvernehmen um 14.09 Uhr entlassen.

Der Zeuge KHK Pöter übergibt seine Aussagegenehmigung.

Diese ist dem Protokoll als Anl. 5 beigefügt.

Der Zeuge KK Prechtl erscheint um 14.10 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge KK Prechtl macht folgende Angaben zur Person:

Wolfgang Prechtl,
31 Jahre alt,
Kriminalbeamter
beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Ist Ihnen der Name Sonja Siemsen, die Zeugin Sonja Siemsen ein Begriff?

Zeuge Pr[echtl]:

Der Name sagt mir im Moment nichts.

Vors.:

Diese Zeugin soll bei Ihnen eines Tages im Mai 1972 vorgesprochen haben, weil sie sich für bestimmte Bilder interessiert hat, im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag im US-Hauptquartier in Heidelberg ... in Frankfurt.

Zeuge Pr[echtl]:

Ich erinnere mich an einen derartigen Vorfall. Ich kann aber keine Beziehungen zu den Namen herstellen.

Vors.:

Und wenn Sie uns nun den Vorfall kurz schildern wollten, was ist damals passiert ...

Zeuge Pre[chtl]:

Eines Tages kam eine Frau, ich weiß heute nicht mehr, ob noch eine Begleitperson, es könnte sein, daß eine Tochter dabei war oder zumindest also von einer Begleitperson gesprochen hat, die also da irgendwie in Verbindung steht, kam zu mir und wollte Bilder von Baader und Leuten, um ihn nochmal anschauen. Und sie erzählte mir dabei, daß sie also im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag einen Mann, der so aus- [7455][21] [7456] geschaut hat, wie Baader, mit einer Aktentasche, glaube ich unterm Arm, weggelaufen sei. Aber ich habe zuerst gedacht, das ist eine der üblichen Vorsprachen. Ich war so etwas zurückhaltend, habe mich mit der Person unterhalten und gewann dann, letztlich kam ich zur Überzeugung, daß der Vorfall zumindest notiert werden sollte, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Frau tatsächlich diesen Vorfall und auch tatsächlich diese Leute gesehen hat. Ich habe das damals zu Protokoll gebracht.

RA Dr. Heldmann erscheint wieder um 14.11 Uhr im Sitzungssaal.

Den Text des Protokolls im einzelnen kenne ich nicht mehr. Und die Frau wurde entlassen.

Vors.:

Haben Sie Ihr damals Bilder vorgeführt?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich habe zunächst mal auf die Problematik hingewiesen, daß die Bilder, also ja damals an jeder Plakatsäule hingen. Die Frau war aber sehr überzeugt davon. Und ich habe ihr dann die damals vorliegende Lichtbildmappe vorgelegt.

RA König erscheint [tt] wieder um 14.12 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Sind von Ihnen hier spezielle Hinweise erfolgt, um wen es sich handeln könnte oder hat die Zeugin von sich aus ...

Zeuge Pr[echtl]:

Soweit ich mich erinnern kann, ist sie sehr zielstrebig vorgegangen und zwar deshalb, weil ich also sehr zurückhaltend war. Ich glaubte der Sache nicht, weil ja eine Lichtbildvorlage in dem Stadium schon sehr problematisch war, weil ja auf jeder Plakatsäule, aus jeder Zeitung sprang ja die bestimmten Bilder einem entgegen. Die Frau überzeugte mich aber dahingehend, daß es also zumindest von Vorteil ist, die Aussage mal festzuhalten. Und mehr habe ich auch damals nicht getan.

Vors.:

Und hat sie nun einen bestimmten Mann rausgesucht aus der Bildermappe?

Zeuge Pr[echtl]:

Soweit ich mich erinnern kann, hat sie auf Herrn Baader gedeutet. Aber das müßte im Detail aus dem Protokoll hervorgehen. Das müßte ich dann mit der Bezeichnung des Lichtbildes zu Protokoll genommen haben.

Vors.:

Hat sie noch irgendwas Zusätzliches erwähnt?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich glaube da war noch etwas mit einer Vergleichsper- [7457] son, ich meine mit einer Tochter. Aber im einzelnen kann ich mich daran nicht mehr erinnern.

Vors.:

Etwas, was zur Beschreibung dieses Mannes gehörte?

Zeuge Pr[echtl]:

Ja, sie sprach was von einer Aktentasche, wenn ich mich noch recht erinnere, von einer schwarzen Aktentasche. Und ich glaube, sie hat auch eine Beschreibung der Kleidung abgegeben. Aber an die erinnere ich mich heute nicht mehr.

Vors.:

Und Sie hatten also, nachdem Sie das Bild rausgesucht hatte, von dem Sie annehmen, es handle sich um die Abbildung von Herrn Baader, sich so verhalten, daß Sie den Eindruck einer gewissen Ernsthaftigkeit ihrer Überzeugung gewonnen haben.

Zeuge Pr[echtl]:

Deshalb habe ich es auch zu Protokoll genommen. Denn man muß in dieser Zeit ja rechnen, daß also viele Leute unmotiviert auch kommen. Und deshalb war man zunächst mal etwas kritisch. Aber die Frau machte tatsächlich den Eindruck, daß es ernsthaft ist. Und ich kam zur Überzeugung, das deshalb auch zu Protokoll zu nehmen.

Dem Zeugen wird die Lichtbildmappe - Ordner der sich bei den Akten befindet - mit der Bitte übergeben, sich die Bilder anzusehen, ob er diese wiedererkennt, die damals der Zeugin zugänglich gemacht worden sind.

Vors.:

Wenn nicht ist es kein Problem. Sie wissen ja die Personen, um die es sich handelt. Es sind gleich die ersten Bilder.

Zeuge Pr[echtl]:

Die Lichtbildmappe war zu dem damaligen Zeitpunkt bei weitem nicht so umfangreich.

Vors.:

Nur ob Sie aus der Erinnerung sagen können, ob die Bilder, die Sie damals vorgelegt haben, hier dabei sein könnten?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich meine das Bild 1 und zwar das obere. Es könnte auch das Bild 1, mittlere Bild gewesen sein.

Vors.:

Das ist also vom ersten Blatt.

Zeuge Pr[echtl]:

Vom ersten Blatt. Auf jeden Fall, meine ich, war damals dabei. Das zweite Blatt, glaube ich, war auch dabei. Aber welches Bild sie tatsächlich anerkannt hat, das müßte aus dem Protokoll entnommen werden. Das kann ich beim besten Willen heute[uu] nicht sagen.

Vors.:

Nun, Ihr Vermerk darüber, das halte ich Ihnen aus Blatt 343, [7458] des Ordners 86 vor, läßt es nicht erkennen. Er sagt nur: „Nach Vorlage der Fahndungsbilder ... habe sie den Mann wiedererkannt?“ Und jetzt ist eben die Frage, welches waren damals die Fahndungsbilder?

Zeuge Pr[echtl]:

Die Fahndungsbilder, soweit ich mich erinnern kann, bestanden damals aus Blatt 1 und 2 der Akten.

Vors.:

Und wenn nun aus Ihrem Vermerk über dieses Geschehen der Name hervorgeht, so wird man wohl annehmen können, daß der Name damals von Ihnen richtig eingetragen worden ist, der Zeugin.

Zeuge Pr[echtl]:

Der Name der Zeugin, ja.

Dem Zeugen wird aus Ordner 86, Blatt 343 mit der Bitte um Erklärung vorgelegt, ob dieser Vermerk von ihm stammt und ob es seine Unterschrift ist.

Zeuge Pr[echtl]:

Der Vermerk stammt von mir. Es ist meine Unterschrift und der Inhalt wurde damals auch von mir niedergeschrieben.

Vors.:

Dieser Vermerk beinhaltet nun die Personalien der Zeugin. Ich darf es Ihnen vorhalten. Hier heißt es: Es erschien die Zeugin Sonja Christa Siemsen, wird Geburtstag, Geburtsort, Wohnung angegeben. Können Sie nun, wenn ich Ihnen das vorhalte, aus der Erinnerung sagen, ja richtig, um die Frau hat es sich damals gehandelt?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich meine die Frau hätte sich durch Lichtbildausweis ausgewiesen. Aber mit absoluter Sicherheit kann ich das nicht mehr sagen.

Vors.:

Haben Sie sonst noch eine Zeugin getroffen, die sich in dieser Sache mit Ihnen ...

Zeuge Pr[echtl]:

Nein, ich habe also nur im Zusammenhang mit der Bombenlegung in Frankfurt und einer möglichen Identifizierung von Personen, habe ich nur diese eine Zeugin gesprochen.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Bitte.

Richter Ma[ier]:

Fand diese Vorsprache vor oder nach der Festnahme des Herrn Baader statt?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich habe darüber schon nachgedacht. Ich bin der Überzeugung, daß es vor der Festnahme war und zwar sogar einige Tage vor der Festnahme. Ich habe jetzt zufällig nicht auf das Datum geschaut, aber ich meine, es müßte so um den 15., 20. gewesen sein.

[7459] Richter Ma[ier]:

Das Datum dieses Aktenvermerkes, der Ihnen gerade gezeigt wurde, ist der 27.5.1972.

Zeuge Pr[echtl]:

Damit war es zwangsläufig vor dem Festnahmetag.

Richter Ma[ier]:

Dann noch kurz zu einem anderen Punkt, Herr Prechtl, haben Sie in Frankfurt mal mit einem Schlüssel einen Schließversuch, bei einer Wohnung gemacht?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich habe sehr viele Schließversuche in Frankfurt gemacht. Aber wesentlich dürfte hier der Schließversuch möglicherweise Inheidenerstraße[22] sein.

Richter Ma[ier]:

Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Aber ich meine denselben. Haben Sie dort mal einen gemacht?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich komme deshalb darauf, weil also im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag dieses Objekt interessant sein dürfte. Darüberhinaus habe ich nämlich wirklich sehr viel Schließversuche gemacht, weil ich damals im Frankfurter Bereich die Schließversuche allgemein durchgeführt habe.

Richter Ma[ier]:

Herr Prechtl, wo haben Sie diesen Schließversuch gemacht, an der Wohnung?

Zeuge Pr[echtl]:

An der Wohnung, glaube ich überhaupt nicht, ich meine an einem Briefkasten.

Richter Ma[ier]:

An einem Briefkasten. Und woher hatten Sie den Schlüssel?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich kann hier nur darauf zurückgreifen, wo ich üblicherweise die Schlüssel herhatte. Üblicherweise kamen die Schlüssel als Duplikat von Bonn-Bad Godesberg. Und zwar wurden also sichergestellte Schlüssel dupliziert und den ... an[vv] die einzelnen Kommissionen weitergeleitet.

Richter Ma[ier]:

Könnte das auch sein, daß Sie[ww] das im Original bekommen haben?

Dem Zeugen wird das Asservat C 2.1. Pos. 37 - 4 Schlüssel - vorgelegt.

Zeuge Pr[echtl]:

Ja, an diesen Anhänger erinnere ich mich ganz genau. Zumindest diesen Anhänger hatte ich schonmal in der Hand. Die Schlüssel waren auch, wie diese hier, üblicherweise mit diesen Fahnen und Asservatennummern versehen. Ob das übereinstimmt, kann ich nicht mehr sagen. Briefkastenschlüssel, das ergibt sich zwangsläufig, ist dieser.

Aber ob ich mit dem tatsächlich einen Versuch durchgeführt habe, kann ich natürlich jetzt nicht sagen.

Richter Ma[ier]:

Es soll sich um[xx] Schlüssel „d“ wie dora, handeln.

[7460] Zeuge Pr[echtl]:

Das ist dieser Blockschlüssel.

Richter Ma[ier]:

Ja. Wie war das Ergebnis, hat der Schlüssel gepaßt?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich muß hier sagen, ich habe sehr viele Schließversuche gemacht. Wenn ich den Schließversuch gemacht habe und er verlief positiv, ist es mit Sicherheit schriftlich niedergelegt.

Richter Ma[ier]:

Ich darf Ihnen eine Aktennotiz vorhalten, aus Ordner 68, Blatt 199, da heißt es: „Im Rahmen meiner Tätigkeit bei der SoKo-Baader-Meinhof usw. wurde von mir der Schlüssel mit der Asservatennummer C 2.1 Pos. 37 d am Briefkasten der Wohnung Pflug, Frankfurt/Main, Inheidenerstr. 69 ausprobiert und festgestellt daß sich mit diesem Schlüssel der Briefkasten einwandfrei öffnen ließ.“

Zeuge Pr[echtl]:

Wenn ich das geschrieben habe, so entspricht das den Tatsachen.

Richter Ma[ier]:

Aber es ruft bei Ihnen in der Erinnerung ...

Zeuge Pr[echtl]:

Nichts Besonderes hervor. Ich muß sagen, es ist sehr lange her. Ich bin in sehr vielen Ermittlungsverfahren mitgearbeitet und war in diesem Bereich nicht mehr tätig.

Gem. § 249 StPO wird im Urkundenbeweis aus Ordner 68 Blatt 191 verlesen.

Richter Ma[ier]:

Sie können sich heute auf Vorhalt nicht mehr erinnern, wie sich das abgespielt hat. Aber nachdem Sie das gehört haben ...

Zeuge Pr[echtl]:

Ich erinnere mich, daß ich diesen Schriftsatz geschrieben habe.

Richter Ma[ier]:

... können Sie etwas darüber sagen, ob Sie dann die Aktennotiz damals richtig, den Tatsachen entsprechend, aufgenommen haben?

Zeuge Pr[echtl]:

Ich erinnere mich, daß ich diesen Schriftsatz verfaßt habe. Und er entspricht inhaltlich den Feststellungen, die ich in der Zeit davor getroffen habe.

Dem Zeugen wird aus Ordner 68, das Blatt 191 mit der Bitte um Erklärung[yy] vorgelegt, ob es sich um seine Unterschrift handelt.

Zeuge Pr[echtl]:

Das ist die Unterschrift und auch der Stil, mit dem [7461] ich schreibe.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht. Dann können wir dann den Herrn Zeugen vereidigen und sind am Ende unseres heutigen Beweisprogrammes. Bevor wir die Vereidigung vornehmen, möchte ich noch bekanntgeben, daß morgen die Vernehmung der Zeugen Tratter, Schäfers, Kühn, Schmitt, Raab vorgesehen ist. Notwendig dafür Ordner 104. Es ist auch noch ein Hinweis zu geben, auf den Zeugen Steiner, Polizeiinspektor Steiner, der für den 11.3., 9.00 Uhr vorgesehen war. Der Zeuge hat nach seiner Ladung mitteilen lassen, daß er, er hat es auch im einzelnen dargelegt, zur Sache wohl wenig beitragen könne. Die Überprüfung seiner Aussage gibt dem Gericht in der Tat Anlaß, auf seine Anhörung keinen Wert zu legen. Er hat einen Telefonanruf nach dem Sprengstoffgeschehen in Augsburg bekommen, der über 12 Stunden nach der Tatzeit zurückliegt, also wohl nichts dazu beitragen kann. Das Gericht von sich aus legt auf die Anhörung dieses Zeugen keinen Wert und hat ihm das auch als vorläufige Mitteilung gegeben. Seine Angaben finden sich im Ordner 101, Seite 303. Wenn jemand auf diesen Zeugen Wert legen sollte, so bitte ich dann um einen entsprechenden Antrag. Herr Dr. Heldmann.

RA Dr. He[ldmann]:

Würden Sie wiederholen, die Zeugen Tratter, Schäfers ...

Vors.:

Schäfers und dann der Zeuge Kühn, das ist der bereits gehörte Zeuge, der noch ergänzend zu einer Bildvorlage gehört werden soll. Und im Zusammenhang mit der Bildvorlage sind auf Antrag von Herrn Rechtsanwalt Schwarz die Zeugen Schmitt und Raab geladen. Es handelt sich also morgen um einen Nachholtag, wie auch heute, und ab nächster Woche geht es ja dann zu einem anderen Tatort.

Der Zeuge KK Prechtl wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 14.25 Uhr entlassen.

Vors.:

Wir können die Sitzung morgen fortsetzen um 9.00 Uhr. Bis dahin wird die Sitzung unterbrochen.

Ende der Sitzung 14.25 Uhr.

Ende des Bandes 411.


[1] Die Strafprozessordnung sieht eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht der Angeklagten vor (§ 231 Abs. 1 StPO). Dass es den Angeklagten in diesem Verfahren freigestellt war, die Hauptverhandlung zu verlassen, ergab sich aus der Annahme der vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit, die nach § 231a StPO grundsätzlich die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten ermöglicht (s. hierzu den Beschluss des 2. Strafsenats, abgedruckt in Anlage 1 zum Protokoll vom 30. September 1975, S. 3124 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung, 40. Verhandlungstag), sowie der Vorgabe des BGH, den Angeklagten dürfe ihre Anwesenheit nicht untersagt werden (BGH, Beschl. v. 22.10.1975 - Az.: 1 StE 1/74 - StB 60-63/75, BGHSt 26, S. 228, 234).

[2] Andreas Baader wurde bereits am 70. Verhandlungstag wegen ordnungswidrigen Benehmens nach § 177 GVG i.V.m. § 231b Abs. 1 StPO bis zum Ende des Monats Februar von der Hauptverhandlung ausgeschlossen (S. 6268 f. des Protokolls der Hauptverhandlung), Gudrun Ensslin am 73. Verhandlungstag (S. 6659 f. des Protokolls der Hauptverhandlung). Nachdem der Ausschluss der Angeklagten zunächst stets für den restlichen Sitzungstag, ab dem 27. Verhandlungstag erstmals auch für die restliche Sitzungswoche (S. 2239 des Protokolls der Hauptverhandlung) ausgesprochen wurde, erfolgte am 11.11.1975 zum ersten Mal der Ausschluss für den restlichen Monat (s. S. 3382 f. des Protokolls der Hauptverhandlung betr. Andreas Baader, S. 3385 betr. Jan-Carl Raspe, S. 3387 betr. Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof, allesamt 43. Verhandlungstag). Die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten ist nach § 231b StPO möglich, wenn das Gericht ihre Anwesenheit nicht für unerläßlich hält und solange zu befürchten ist, daß ihre Anwesenheit den Ablauf der Hauptverhandlung in schwerwiegender Weise beeinträchtigen würde.

[3] Nach §§ 231b Abs. 2, 231a Abs. 2 StPO sind die zuvor ausgeschlossenen Angeklagten bei ihrer Rückkehr von dem wesentlichen Inhalt dessen, was in ihrer Abwesenheit verhandelt wurde, zu unterrichten.

[4] § 57 StPO a.F. schrieb für die Belehrung von Zeug/innen vor: „Vor der Vernehmung sind Zeugen zur Wahrheit zu Ermahnen und darauf hinzuweisen, daß sie ihre Aussage zu beeidigen haben, wenn keine im Gesetz bestimmte oder zugelassene Ausnahme vorliegt. Hierbei sind sie über die Bedeutung des Eides, die Möglichkeit der Wahl zwischen dem Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung sowie über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage zu belehren.“ Im Unterschied dazu ist die Vereidigung von Zeug/innen heute nur noch die Ausnahme (§ 59 StPO).

[5] Das I.G.-Farben-Haus in Frankfurt am Main entstand zwischen 1928 und 1931 im Auftrag der Interessen-Gemeinschaft Farbenindustrie Aktiengesellschaft (I.G. Farben), die sowohl an der nationalsozialistischen Wirtschafts- und Rüstungspolitik als auch an der Zwangsarbeit und der Vernichtung von KZ-Häftlingen beteiligt war. Nach Kriegsende beherbergte das Haus den Hauptsitz der amerikanischen Militärverwaltung. 1951 zog das 5. amerikanische Armeekorps ein (Jeßberger, JZ 2009, S. 924, 925; Stokes, in Lillteicher [Hrsg.], Profiteure des NS-Systems?, 2006, S. 45, 48 ff.).

[6] Vor Erhebung der öffentlichen Klage ist für die Vornahme gerichtlicher Untersuchungshandlungen grundsätzlich dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die antragstellende Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat (§ 162 StPO). Hat, wie in diesem Verfahren, der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen, so sind auch die Ermittlungsrichter/innen des BGH zuständig (§ 168a Abs. 1 Satz 2 StPO a.F.; heute § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO). Grundsätzlich ist zwar die Staatsanwaltschaft die Herrin des Ermittlungsverfahrens, d.h. Ermittlungshandlungen führt sie entweder selbst oder unter Zuhilfenahme der Polizeibehörden durch (§§ 160 Abs. 1, 161 StPO). Auch jenseits derjenigen Untersuchungshandlungen, für die richterliche Anordnungen gesetzlich vorgeschrieben sind, kann sie allerdings gerichtliche Untersuchungshandlungen beantragen (§ 162 StPO). So hat die richterliche im Vergleich zur polizeilichen Zeugenvernehmung den Vorteil, dass in bestimmten Situationen nur die Verlesung des richterlichen, nicht jedoch des polizeilichen Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung zulässig ist (§ 251 Abs. 1 StPO a.F.; entspricht heute weitestgehend § 251 Abs. 2 StPO). Auch die Vernehmung der Verhörperson ist im Falle einer richterlichen Vernehmung in bestimmten Fällen von dem aus § 252 StPO hergeleiteten Beweisverwertungsverbot ausgenommen (s. dazu Ellbogen, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 2, 1. Aufl. 2016, § 252 Rn. 47 ff.). Im Verfahren gegen die vernommene Person selbst kommt zudem - sofern sie als Beschuldigte richterlich vernommen wurde - eine Verlesung nach § 254 Abs. 1 StPO in Betracht (heute ergänzt um die Möglichkeit der Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen einer solchen Vernehmung).

[7] Über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet - soweit der/die Vorsitzende sie nicht bereits nach § 241 Abs. 2 StPO zurückweisen kann (insbesondere eigene Fragen sowie solche der beisitzenden Berufsrichter/innen) - gem. § 242 StPO das Gericht, das ist in diesem Fall der Senat in voller Besetzung (zur Anwendbarkeit des § 242 StPO auf Fragen von Berufsrichter/innen s. Schünemann, StV 1993, S. 607 ff.).

[8] Die Sicherungsgruppe ist eine Abteilung des Bundeskriminalamtes. Die SoKo B/M (Sonderkommission Baader/Meinhof) wurde 1971 als Teil der Sicherungsgruppe für Ermittlungen betreffend die RAF eingerichtet (Klaus, Sie nannten mich Familienbulle, 2008, S. 23).

[9] Grundsätzlich darf die Vernehmung einer Person über Tatsachen, die sie wahrgenommen hat, nicht durch die Verlesung einer früheren Vernehmung oder einer schriftlichen Erklärung ersetzt werden (§ 250 Satz 2 StPO; die §§ 251 ff. StPO enthalten jedoch enge Ausnahmen von diesem Grundsatz). Sind alle Möglichkeiten des Zeugenbeweises erschöpft und erinnert sich der/die Zeug/in auch nach entsprechenden Vorhalten noch immer nicht, ermöglicht § 253 Abs. 1 StPO schließlich doch die Verlesung des Protokolls einer früheren Vernehmung (Kreicker, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 2, 1. Aufl. 2016, § 253 Rn. 11). In diesem Fall wird das verlesene Protokoll selbst zum Beweismittel (Mosbacher, in Löwe/Rosenberg [Begr.], Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Band 2, 27. Aufl. 2019, § 253 Rn. 1; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 253 Rn. 1; s. aber auch Velten, in Wolter [Hrsg.], Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 5, 5. Aufl. 2016, § 253 Rn. 5 ff., wonach § 253 StPO abschließend die Möglichkeit des Vorhalts regeln soll mit der Konsequenz, dass nicht die verlesene Passage, sondern allein die Antwort des/der Zeug/in zum Beweisgegenstand werden soll)..

[10] Im Hofeckweg wurden die Angeklagten Andreas Baader und Jan-Carl Raspe, sowie der frühere Mitangeschuldigte Holger Meins am 1.6.1972 nach einem Schusswechsel verhaftet. Dieser Vorgang war ab dem 43. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.

[11] Die Inaugenscheinnahme gehört zu den zulässigen Beweismitteln im sog. Strengbeweisverfahren, welches zum Beweis von Tatsachen Anwendung findet, die die Straf- und Schuldfrage betreffen, d.h. den Tathergang, die Schuld des Täters/der Täterin sowie die Höhe der Strafe. Sie erfolgt durch eine unmittelbare sinnliche Wahrnehmung. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, ist diese nicht auf die Wahrnehmung durch Sehen beschränkt, sondern umfasst mit den Wahrnehmungen durch Hören, Riechen, Schmecken und Fühlen auch alle anderen Sinneswahrnehmungen (BGH, Urt. v. 28.9.1962 - Az.: 4 StR 301/62, BGHSt 18, S. 51, 53).

[12] Anlage 1 zum Protokoll vom 4. März 1976: Fahndungsbild von Andreas Baader aus dem Stern.

[13] Landes- und Bundesbeamt/innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet bezüglich aller Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind. Aussagen vor Gericht hierüber sind nur nach und im Umfang der Genehmigung durch den jeweiligen Dienstherrn gestattet (heute geregelt in § 37 Abs. 1 und 3 BeamtStG für Landesbeamt/innen und in § 67 Abs. 1 und 3 BBG für Bundesbeamt/innen; für den Stand 1975 galten für Landesbeamt/innen noch Landesgesetze, die sich allerdings an § 39 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1.7.1957 orientieren mussten; für Bundesbeamt/innen galt § 61 BBG a.F.). § 54 Abs. 1 StPO stellt sicher, dass die Verschwiegenheitspflicht auch im Falle einer Vernehmung als Zeug/in in einem Strafprozess fortbesteht.

[14] Anlage 2 zum Protokoll vom 4. März 1976: Aussagegenehmigung für KHM Gutzeit.

[15] Anlage 3 zum Protokoll vom 4. März 1976: Aussagegenehmigung für KHK Habekost.

[16] Urkunden wurden zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt (§ 249 Satz 1 StPO a.F.). Heute ist zu diesem Grundsatz eine weitere Möglichkeit des Urkundenbeweises hinzugetreten: Anstelle der Verlesung kann die Urkunde in einigen Fällen mittels Selbstleseverfahren in die Hauptverhandlung eingeführt werden (§ 249 Abs. 2 StPO), was eine Ausnahme zum sonst im Strengbeweis geltenden Mündlichkeitsgrundsatz darstellt (Kudlich, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 1, 1. Aufl. 2014, Einl. Rn. 185, 189).

[17] Als „Rubrum“ wird der Kopf einer Entscheidung bezeichnet, der u.a. die Eingangsformel, das Aktenzeichen, das entscheidende Gericht und den Tag der letzten mündlichen Verhandlung enthält (Groh, Urteilskopf, in Creifelds [Begr.], Rechtswörterbuch, 24. Aufl. 2020). Der Tenor, auch „Urteilsformel“ genannt, umfasst die Rechtsfolgen bzw. den Entscheidungsinhalt eines Urteils oder Beschlusses, im Strafverfahren also den Schuld-und Strafausspruch sowie die Nebenentscheidungen, etwa die Auferlegung von Kosten (Groh, Urteilsformel, in Creifelds [Begr.], Rechtswörterbuch, 24. Aufl. 2020).

[18] Anlage 4 zum Protokoll vom 4. März 1976: Aussagegenehmigung für KOR Ruckmich.

[19] § 58 Abs. 2 StPO ermöglicht die Gegenüberstellung von Zeug/innen u.a. mit Beschuldigten im Vorverfahren. Grundsätzlich ist für die Zwecke der Identitätsfeststellung eine sog. Wahlgegenüberstellung durchzuführen, bei der Vergleichspersonen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung gegenübergestellt werden, und zwar in einer Form, die nicht erkennen lässt, welche Person der/die Beschuldigte ist (Maier, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 1, 1. Aufl. 2014, § 58 Rn. 54; s. dazu auch Nr. 20 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren [RiStBV] v. 1.12.1970; heute Nr. 18 RiStBV). Der Einzelgegenüberstellung, bei der keine Vergleichspersonen gegenübergestellt werden, kommt aufgrund der damit einhergehenden Suggestivwirkung in der Regel ein wesentlich geringerer Beweiswert zu (BGH, Urt. v. 24.2.1994 - Az.: 4 StR 317/93, BGHSt 40, S. 66, 68; Maier, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 1, 1. Aufl. 2014, § 58 Rn. 57 ff.).

[20] § 67 StPO ermöglicht das Berufen auf einen früheren Eid, wenn Zeug/innen im selben Hauptverfahren erneut vernommen werden.

[21] Anlage 5 zum Protokoll vom 4. März 1976: Aussagegenehmigung für KHK Pöter.

[22] In der Inheidener Straße in Frankfurt a.M. befand sich eine Wohnung, die u.a. für die Herstellung von Sprengstoff verwendet wurde. Die Wohnung und die darin aufgefundenen Gegenstände waren insbesondere ab dem 91. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.


[a] Maschinell eingefügt: es

[b] Handschriftlich durchgestrichen: das ist

[c] Handschriftlich eingefügt: eben

[d] Handschriftlich eingefügt: sogar

[e] Handschriftlich ergänzt: damaligen

[f] Maschinell eingefügt: Zgin.A.Sie.: Kann, ich nicht sagen.

[g] Handschriftlich eingefügt: V.:

[h] Handschriftlich ersetzt: Zeugen durch Zeugin

[i] Maschinell ergänzt: diese

[j] Handschriftlich eingefügt: daß

[k] Handschriftlich ergänzt: Fragenden

[l] Handschriftlich eingefügt: während

[m] Handschriftlich ersetzt: ... durch von der

[n] Handschriftlich durchgestrichen: Zurückfragen

[o] Handschriftlich ergänzt: nahm

[p] Maschinell ersetzt: weggegangen durch weggelaufen

[q] Handschriftlich ersetzt: gewartet durch gewackelt

[r] Maschinell eingefügt: Doch,

[s] Maschinell durchgestrichen: wü

[t] Maschinell durchgestrichen: Zgin.So.Sie.:

[u] Handschriftlich durchgestrichen: verfolgten

[v] Handschriftlich durchgestrichen: von

[w] Handschriftlich ersetzt: allen durch einigen

[x] Handschriftlich eingefügt: Gauloises

[y] Handschriftlich eingefügt: So.Sie.:

[z] Maschinell durchgestrichen: darüber

[aa] Maschinell durchgestrichen: da

[bb] Maschinell durchgestrichen: gleichen

[cc] Maschinell durchgestrichen: Es spielte dabei

[dd] Maschinell eingefügt: KHK

[ee] Handschriftlich durchgestrichen: vorgelegt

[ff] Maschinell durchgestrichen: Einzel

[gg] Maschinell eingefügt: KHK

[hh] Maschinell durchgestrichen: sind

[ii] Handschriftlich durchgestrichen: Fürsorge

[jj] Maschinell ersetzt: Köln... durch Köln-Ossendorf

[kk] Handschriftlich ersetzt: der durch die

[ll] Maschinell durchgestrichen: V.: Wir wollen

[mm] Maschinell eingefügt: Zg.Schä.: Ja.

[nn] Maschinell eingefügt: Sie

[oo] Maschinell eingefügt: stehend

[pp] Maschinell eingefügt: wie gesagt,

[qq] Maschinell ersetzt: eine durch an der

[rr] Maschinell durchgestrichen: an-

[ss] Maschinell durchgestrichen: der

[tt] Maschinell durchgestrichen: um

[uu] Maschinell eingefügt: heute

[vv] Handschriftlich eingefügt: an

[ww] Handschriftlich eingefügt: Sie

[xx] Maschinell ersetzt: ... durch Es soll sich um

[yy] Maschinell eingefügt: um Erklärung