100. Verhandlungstag

Fortsetzung der Hauptverhandlung am Dienstag, den 20. April 1976 um 14.02 Uhr



[8901] Fortsetzung der Hauptverhandlung am Dienstag, den 20. April 1976 um 14.02 Uhr

(100. Verhandlungstag)

Gericht und Bundesanwaltschaft erscheinen in derselben Besetzung wie am 1. Verhandlungstag.

Als Urkundsbeamte sind anwesend:
J. Ass. Clemens
J. Ass. z. A. Scholze

Die Angeklagten sind nicht anwesend.[1]

Als deren Verteidiger sind erschienen:
Rechtsanwälte Eggler, Schnabel, Schwarz, Schlaegel, RA’in Zuber (als Vertreterin von Rechtsanwalt König), und Grigat.

Als Zeugen sind erschienen:
KD Alfred Fischer
KHM Hans Ritzmann
KHM Kurt Behrmann
EKHK Heinrich Krapp
RKR Hans Fernstädt
KHK Horst Schlörer

Vors.:

Wir setzen die Sitzung fort.

Zunächst der Hinweis, Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann hat sich für heute Nachmittag entschuldigt. Folgende Hinweise ferner, für Frau Meinhof hat sich erneut Herr Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus Regensburg als Verteidiger gemeldet. -

Also es sind im Augenblick Zweifel, ob die Ortsangabe Regensburg zutreffe. Das ist nicht das Entscheidende. Jedenfalls Herr Dr. Dieter Hoffmann, der schon einmal als Verteidiger für Frau Meinhof aufgetreten ist - dann wurde das Mandat gelöst - ist jetzt wieder als Verteidiger von Frau Meinhof gemeldet. -

Bei den Zeugen ergeben sich folgende Veränderungen:

Der auf den 22.4.76, 14.00 Uhr geladene Zeuge Chichon ist durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes entschuldigt. An seiner Stelle, das heißt also zeitlich an seiner Stelle, auf 22.4.76, 14.00 Uhr ist geladen, der Zeuge Willi Ahrens; ein Angehöriger der Setzerei im Springer-Verlag, Hamburg, Kieler Straße 345 G, (Fundstelle für die Aussage: Ord. 66, Bl. 242 ff, 438 ff.). Der auf denselben Tag, 22.4.76, 10.30 Uhr geladene Zeuge Könnecke ist ausweislich der beim Gericht vorliegende Sterbeurkunde verstorben. Und wir bitten [8902] vorzumerken, daß wir morgen früh, nach der Vernehmung des Herrn Kriminalkommissar Fischer noch einschieben wollen, Herrn Mauritz, und zwar geht es hier auch wieder, wie schon gehabt, um die Asservatenliste für das Geschehen in Hamburg; (Fundstelle: Ord. 76, Bl. 75/1 ff.).

Rechtsanwalt Künzel erscheint um 14.04 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Für heute nachmittag haben wir als Zeugen geladen, die Herren Zeugen Fischer, Herr Ritzmann, Herr Behrmann, dann Herrn Krapp, Herrn Fernstädt und Herrn Schlörer.

Die Zeugen Fischer, Ritzmann, Behrmann, Krapp, Fernstädt und Schlörer werden gemäß § 57 StPO[2] belehrt.

Die Zeugen Fischer, Ritzmann, Behrmann, Krapp, Fernstädt und Schlörer erklären sich mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.[3]

Die Zeugen Ritzmann, Behrmann, Krapp, Fernstädt und Schlörer werden um 14.07 Uhr in Abstand verwiesen.

Vors.:

Die Adressenangabe von Herrn RA Dr. Dieter Hoffmann ist dadurch mißverständlich geworden: Er wohnt in Berlin und die Straße ist die Regensburger Straße. Und dadurch kam die Verwechslung zustande, daß es sich um Regensburg handeln könnte.

Der Zeuge KD Fischer macht folgende Angaben zur Person:

Alfred Fischer, 62 Jahre alt,
Dienststelle zur damaligen Zeit:
Leiter der Kriminalinspektion Innenstadt,

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Erinnern Sie sich noch an den Sprengstoffanschlag auf das Axel Springer-Haus in Hamburg?

Zeuge Fi[scher]:

Jawohl.

Vors.:

Ist es richtig, daß Sie damals einer der ersten gewesen sind, die mit den Ermittlungen begonnen haben, bzw. einfach mal mit den Eindrücken, die Sie sammeln konnten, nach dem Geschehen?

[8903] Zeuge Fi[scher]:

Schilderung?

Vors.:

Ich meine, ist es richtig, daß Sie einer der ersten am Ort gewesen sind?

Zeuge Fi[scher]:

Jawohl, das ist richtig.

Vors.:

Ich würde Sie dann bitten, daß Sie uns im Zusammenhang schildern, in welcher Funktion Sie damals Ermittlungen angestellt haben. Insbesondere aber welche Feststellungen Sie treffen konnten, hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes der Geschehnisse in dem Axel Springer-Hochhaus.

Zeuge Fi[scher]:

Ich befand mich an diesem Tage gegen 15.40 - 15.45 Uhr im Dienstgebäude auf dem Wege von einem Amtsraum eines meiner Beamten zu meinem Dienstraum. Während dieser Zeit nahm ich eine Detonation wahr, außerhalb des Gebäudes, aber doch nach der Wahrnehmung konnte es nicht weit entfernt sein. Es kamen noch weitere Bedienstete in dem Moment zu mir; kurzes beratschlagen, in dem Moment ging bereits eine zweite Detonation ..., ergab sich eine zweite Detonation. Die Folge war, daß ich die um mich versammelten Bediensteten mit mir nahm auf die Straße um zu sehen, was sich dort ereignet hatte, denn wir hatten das Gefühl, es muß in unmittelbarer Nähe sein. Beim Betreten der Straße sahen wir dann in Richtung Springer-Haus Staubwolken über dem Häusermeer und im Geschwindschritt erreichten wir nach kurzer Zeit - es mögen vielleicht 2 Minuten gewesen sein - den Ort des Geschehens. Zur gleichen Zeit in etwa traf die Feuerwehr ein und aus dem Gebäude strömten Menschen, das heißt, nach meinem Dafürhalten die Mitglieder des Verlages, die Bediensteten dort. Zum Teil stellte ich fest, daß teilweise Verletzungen Personen davongetragen hatten. Nach Absprache mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr haben wir gemeinsam das gesamte Haus geräumt, um die ersten Ermittlungen am Tatort treffen zu können.

Ich habe dann veranlasst, daß alle freiwerdenden Kräfte meines Bezirkes zum Tatortgeschehen beordert wurden und habe sie anschließend, nach Absprache mit der Durchsuchung der Räumlichkeiten eingesetzt. Ich muß dazu sagen, daß wir aber noch eine gewisse Karenzzeit einsetzten, weil wir nicht wußten, ob noch weitere Sprengkörper explodieren konnten. Und nach dieser Karenzzeit haben wir dann mit der Durchsuchung begonnen. Ich hatte 7 Durchsuchungstrupps gebildet, jeweils mit einem Leiter meiner Bediensteten und dazu, als Ortskundigen, je einen, nach Absprache mit der Leitung des Verlages, aus dem eigenen Hause, weil aufgrund der Differenzen und schwierigen Ortsverhältnisse sonst eine klare Durchsuchung [8904] nicht möglich gewesen wäre. Die Durchsuchung fand statt und wurde dann plötzlich unterbrochen durch Megaphon sofort zu räumen, denn es wäre ein sprengstoffverdächtiger Körper gefunden worden.

Aufgrund dessen habe ich die Trupps zurückgezogen und habe gewartet was das Ergebnis erbrachte, was durch die zuständigen Fachleute festgestellt wurde.

Reicht das vorerst?

Vors.:

Das reicht vorerst. Wir werden versuchen noch einige Fragen zusätzlich zu klären.

Zunächst sagten Sie, „an jenem besagten Tage“, würden Sie heute noch wissen welches Datum das gewesen ist?

Zeuge Fi[scher]:

Das ist der 19.5. gewesen ...

Vors.:

1972.

Zeuge Fi[scher]:

... 72.

Vors.:

Und Sie sprachen davon, „gegen 15.40 Uhr“ seien Sie in Ihren Diensträumen gewesen. Können Sie sagen, heute noch, zeitlich, wann die erste Detonation ungefähr gelegen haben muß, wenn Sie sich an diese Zeit orientieren?

Zeuge Fi[scher]:

Das ..., 15.42 Uhr, als um diese Zeit herum. Es ist ja auch dann nachher rekonstruiert worden, denn in diesem Moment tut man alles andere, als nur die Sekunde festzuhalten.

Vors.:

Wir wollen es nur versuchen, ob wir es klären können, wo das nicht möglich ist, haben wir volles Verständnis nach dieser langen Zeit und insbesondere den Ereignissen, wie sie sich damals abgespielt haben.

Sie sprachen dann von der zweiten Detonation, die Sie auch noch in den Diensträumen vernommen haben. Können Sie den zeitlichen Abstand etwa angeben?

Zeuge Fi[scher]:

Zwei, drei Minuten Differenz zwischen beiden.

Vors.:

Sie kamen dann 2 Minuten später hin, wenn wir also unterstellen, zwei bis drei Minuten zur ersten Detonation, zwei Minuten, schon nach der Zweiten waren Sie dort, dann müßten Sie also ungefähr 5 Minuten, ungefähr 5 Minuten nach der 1. Detonation dort eingetroffen sein.

Zeuge Fi[scher]:

Ja.

Vors.:

Was für ein äußeres Bild hat sich da insgesamt für Sie geboten, Sie erwähnten, daß die Menschen rausgeströmt seien aus dem Gebäude. Konnte man hinsichtlich des Geschehens, ob es irgend..., also des

engeren Geschehensortes[a], [b] irgendwas von außen feststellen?

[8905] Zeuge Fi[scher]:

Auch von außen konnte man feststellen, daß ... eine ..., ein Teil aus der Fassade herausgebrochen war und zwar 6 ..., dort oben in dieser Höhe war das Mauerwerk mit Fenstern und alles was dazugehört nach außen gedrückt in die Fuhlentwiete und hatte auf den anderen Seite auch noch Fenster, also Glasschaden hervorgerufen.

Vors.:

So daß man einen ersten Anhaltspunkt schon von außen gewinnen konnte, wo ungefähr eine Detonation stattgefunden haben könnte.

Zeuge Fi[scher]:

War dadurch gegeben.

Vors.:

Hat man auch erkennen können, daß die zwei Detonationen in verschiedenen Stockwerken stattgefunden haben müssen von außen?

Zeuge Fi[scher]:

Dazu war im Augenblick des Erreichens des Tatortes keine Zeit, sondern es mußten andere Maßnahmen getroffen werden, um jetzt einen Gesamtüberblick zu bekommen.

Vors.:

Nun haben Sie eine Karenzzeit, wie Sie sagen, angeordnet bis geklärt ist, ob noch weitere Detonationen erfolgten, wie lange hat die gedauert?

Zeuge Fi[scher]:

18.00 Uhr.

Vors.:

18.00 Uhr, das heißt ab 18.00 Uhr hat man dann begonnen das Gebäude genauer zu besichtigten. Waren in der Zwischenzeit schon irgendwelche Ermittlungen aufgenommen worden, sei es nun auch in Richtung, ob weitere Sprengkörper drinnen sind?

Zeuge Fi[scher]:

Das konnten wir insoweit nicht, weil das Gebäude ja insofern soweit wie möglich durch, unter Mitwirkung Feuerwehr und verlagseigenen Kräften geräumt wurde, so daß wir versuchten jetzt, sollte noch irgendeine Explosion, Detonation erfolgen, keine weitere Menschen gefährdet wurden.

Vors.:

Und nun beginnt es um 18.00 Uhr mit dieser ersten Sichtung und wielange später kam dann die Meldung, sofort wieder verlassen, es sei ein sprengstoffverdächtiger Gegenstand gefunden worden?

Zeuge Fi[scher]:

Das kann sich ..., das kann sich um den Zeitraum einer Stunde ungefähr gehandelt haben, kann ich aber nicht genau sagen.

Dem Zeugen wird eine Ablichtung des Berichtes aus Ord. 66, Bl. 2/3 mit der Bitte um Erklärung vorgelegt, ob es sich um seine Unterschrift handelt.

Zeuge Fi[scher]:

Das ist mein Bericht ...

Vors.:

Das ist Ihr Bericht. In diesem Bericht, der sich ...

Zeuge Fi[scher]:

... meine Unterschrift.

[8906] Vors.:

In diesem Bericht, der sich in Blatt 2 und 3 des Ord. 66 befindet, wird[c] erwähnt, 18.00 Uhr beginnt also die Durchsuchung und schon um 18.20 Uhr sei die Meldung gekommen. Könnte das sein?

Zeuge Fi[scher]:

Das stimmt, wenn es so geschrieben steht.

Vors.:

Das heißt, es blieben Ihnen eigentlich nur ganze 20 Minuten um sich einen Eindruck im Inneren des Gebäudes zu verschaffen?

Zeuge Fi[scher]:

Ja, denn ich hatte ja einmal dafür zu sorgen, daß diese 7 Suchtrupps ordnungsgemäß eingesetzt wurden - kontinuierlich - um möglichst den gesamten Komplex ordnungsgemäß durchsuchen zu lassen, so daß ich also um die anderen Dinge mich weniger oder gar nicht zu kümmern hatte.

Vors.:

Nehmen wir also an[d] 18.20 Uhr ist Schluß mit der Durchsuchungsmöglichkeit weil jetzt zunächstmal diese sprengstoffverdächtige Sache geklärt werden konnte. Ich glaube, es hat sich dann wohl bestätigt, daß es sich um einen Sprengkörper gehandelt hat?

Zeuge Fi[scher]:

Ja.

Vors.:

Ist es richtig, daß er zunächst entschärft worden ist, bevor man dann weitere Durchsuchungsmaßnahmen angeordnet hatte?

Zeuge Fi[scher]:

Bis diese Arbeit von Experten durchgeführt wurde, wurde mit der weiteren Durchsuchung gewartet.

Vors.:

Und wann konnte man die weitere Durchsuchung ..., oder die Durchsuchung fortsetzen, wissen Sie es heute noch?

Zeuge Fi[scher]:

Nein.

Vors.:

In Ihrem Bericht Bl. 3 heißt es, - also Blatt 3 der Akten des Ord. 66 - heißt es, gegen 22.00 Uhr sei die Entschärfung durchgeführt gewesen und dann habe man die Durchsuchung fortgesetzt, könnte das stimmen?

Zeuge Fi[scher]:

Das kann stimmen. Wenn es dort steht, etwas anderes ist dann nicht gewesen.

Vors.:

Es ist weniger jetzt im Augenblick entscheidend, sondern ob Ihnen die Möglichkeit gegeben ist, wenn ich Ihnen das vorhalte aus Ihrem Bericht, daß Sie dann sagen, ja, richtig, jetzt fällt es mir ein, tatsächlich, das könnte gegen 22.00 Uhr gewesen sein.

Zeuge Fi[scher]:

... nur daß hier gegen 22.30 Uhr, danach habe ich die weiteren Untersuchungen abgebrochen und die Kräfte entlassen haben.

Vors.:

Das heißt also, nach dem Entschärfen hat es nur noch kurz gedauert, daß man weiter durchsucht hat.

Zeuge Fi[scher]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie selbst einzelne Beweisstücke, die Ihnen als wichtig oder [8907] markant erschienen wären, damals schon besichtigt oder sicher selbst sichergestellt oder waren daran beteiligt?

Zeuge Fi[scher]:

Nein, nein.

Vors.:

Und die letzte Frage, welcher Gesamteindruck bot sich für Sie im Innern, während der relativ kurzen Zeit; das können sich ja jeweils nur um insgesamt eine knappe Stunde gehandelt haben, die Sie Gelegenheit hatten sich im Gebäude umzusehen, nach Ihren zeitlichen Angaben. Welcher Gesamteindruck hat sich da für Sie gegeben über die Zerstörung und über die Folgen?

Zeuge Fi[scher]:

Es ist natürlich eine Selbstverständlichkeit, daß ich die einzelnen Orte der Zerstörung, der Explosionsorte aufgesucht habe, kurz durchgegangen um mich zu informieren, und daß die Zerstörung doch als erheblich zu bezeichnen waren. Es waren ganze Zwischenmauern herausgedrückt worden, ich entsinne mich von einem sogenannten Fettabscheider, wo der Deckel aufgesprengt war, der also zerfetzt, zerrissen dann nachher in der Gegend herumlag, in Stücken. Ich entsinne mich dann, die heraus..., oder hinaus, in diesem Falle hinausgedrückten Zwischenwände, die dann nachher als Teile auf den Vordächer lagen und die Zerstörung durch den Knall auf der anderen Seite durch den Glasschaden[e].

Vors.:

Und welche Stockwerke waren nun betroffen, präzise?

Zeuge Fi[scher]:

Das war der 3. und 6.

Vors.:

Wissen Sie in welchem Stock man diesen sprengstoffverdächtigen Körper, der sich dann tatsächlich als Sprengkörper erwiesen hat, war?

Zeuge Fi[scher]:

Das war der zweite.

Vors.:

2. Stock, ja.

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe Herr Berichterstatter, nicht. Das Gericht, nicht.

Herr Bundesanwalt Dr. Wunder, bitte.

BA Dr. Wu[nder]:

Drei kurze Fragen Herr Zeugen. Können Sie sich daran erinnern, ob es vor diesem Ereignis, am gleichen Tag aber, in anderen Gebäuden, anderen Verlagen, Dienststellen Bombenalarme gegeben hat?

Zeuge Fi[scher]:

Vor dem?

BA Dr. Wu[nder]:

Ja.

Zeuge Fi[scher]:

Vor dem ist es mir nicht bekannt, denn dann glaube ich, daß ich als Leiter des Bezirkes davon Kenntnis bekommen hätte. Es sei denn, daß diese Alarme nicht örtlich bekanntgeworden wären, was durchaus möglich sein kann.

[8908] BA Dr. Wu[nder]:

Können Sie min vielleicht dann aus Ihrem Bericht erklären, wie es gemeint ist, folgendes: „Zuvor hatte er - Sie sprechen hier von Herrn Magnussen - mit seinen Kräften den Heinrich Bauer-Verlag auf Anweisung von K 4 durchsucht, nachdem auch dort eine Bombendrohung eingegangen war. Eine weitere Bombendrohung war gegen das Amt für Wirtschaft und Verkehr gerichtet.“ Ich habe zitiert aus Bl. 3 des Ord. 66.

Zeuge Fi[scher]:

Diese Maßnahmen wurden von mir dann zwischenzeitlich angeordnet, weil dies gewissermaßen zwischen ein Durcheinander bekanntwurde, so daß ich die Kräfte insofern dann noch geteilt einsetzen mußte; weitere Kräfte zu diesen Objekten abordnen mußte, um dort die Durchsuchung durchzuführen.

Rechtsanwalt Geulen (als Vertreter von Rechtsanwalt Schily), erscheint um 14.22 Uhr im Sitzungssaal.

Zeuge Fi[scher]:

Und diese Alarme, den Eingang dieses Alarms, der ist mir nicht bekannt. Nur es wurde mir am Ort, am Tatort dieses bekanntgemacht und ich aufgrund dessen die nötigen Maßnahmen auch der dortigen Untersuchungen veranlasste.

BA Dr. Wu[nder]:

Ja, aber es ist Tatsache, wenn ich das zusammenfassen darf, daß es auch noch zwei andere Alarme gegeben hatte.

Zeuge Fi[scher]:

Es hat noch weitere Alarme gegeben, die aber dann später keine Ergebnisse zeigten.

BA Dr. Wu[nder]:

Danke. Eine weitere Frage. Wielange hat, wenn Sie versuchen sich zurückzuerinnern, die Gesamträumung dieses Springer-Verlagshauses etwa gedauert?

Zeuge Fi[scher]:

Wenn ich davon ausgehe, daß vom Augenblick der ersten Explosion bereits man in Panik versucht hat, das Gebäude zu verlassen, und die zweite Detonation erfolgte und ich danach erst Minuten später kam, so möchte ich annehmen, daß mit ein wenig unsererseits einer Beeilung, einer Aufforderung der Beeilung, die dann durchgeführte Räumung des Gesamtkomplexes doch immerhin noch eine Zeit - nach meinem Dafürhalten - von ¼ Stunde - 20 Minuten in Anspruch genommen haben kann, zumal das Gebäude doch ziemliche[f] Ausmaße aufweist in Höhe, Breite und hinsichtlich der inneren Verschachtelung[g], so daß es also ziemlich schwierig war, auch entfernt Untergebrachte, die teilweise nicht wußten, daß es bei ihnen passiert war, doch dann nachher noch aus dem Gebäude herauszulösen.

BA Dr. Wu[nder]:

Dazu eine kurze Ergänzungsfrage. Wissen Sie wieviel [8909] Bedienstete in diesem Verlagshaus untergebracht waren?

Zeuge Fi[scher]:

Das kann ich nicht sagen.

BA Dr. Wu[nder]:

Eine letzte Frage, Herr Zeuge. Wir haben zwar das Kartenmaterial üben die Lage des Springer-Verlagshauses in Hamburg. Können Sie aber vielleicht kurz mit Ihren Worten schildern, wie dieses Gebäude in[h] Hamburg gelegen ist? Also ich deute jetzt ein paar Extreme an, von der[i] Stadt abgesetzt, im Grünen, direkt neben einem Verkehrsweg, mitten in einem Wohngebiet, wenn Sie etwa an diesen Beispielen das erklären könnten.

Zeuge Fi[scher]:

Das Gebäude liegt praktisch mitten in der City, und eine Hauptverkehrsstraße, die Kaiser-Wilhelm-Straße führt rauf ..., ist eine Durchgangsstraße, die dann wiederum direkt zum Rathaus führt. Und es sind auch ansonsten um dieses Gebäude herum sehr dicht gebaut, so daß hier die entsprechenden Wirkungen auch sich verhältnismäßig auswirken hätten können.

BA Dr. Wu[nder]:

Danke.

Vors.:

Weitere Fragen, bitte? Ich sehe nicht. Die Herren Verteidigen? Nein.

Den Zeuge KD Fischer wind vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 14.26 Uhr entlassen.

Den Zeuge KHM Behrmann erscheint um 14.26 Uhr im Sitzungssaal.

Den Zeuge KHM Behrmann macht folgende Angaben zur Person:

Kurt Behrmann, 53 Jahre alt,
Kriminalhauptmeister beim Kriminalamt Hamburg K 42,

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.
Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Sie erinnern sich sicher auch noch des Sprengstoffanschlages auf das Springer-Hochhaus in Hamburg?

Zeuge Behr[mann]:

Ja.

Vors.:

Ist es richtig, daß Sie dort für einen, nach örtlichen Gesichtspunkten abgegrenzten Teilbereich, als Sachbearbeiter eingesetzt waren?

Zeuge Behr[mann]:

Jawohl.

[8910] Vors.:

Nämlich in welchem Stockwerk?

Zeuge Behr[mann]:

Im 3. Stockwerk.

Vors.:

Wenn Sie uns schildern wollten, was Sie[j] im Zusammenhang mit Ihrer Aufgabe dort beobachten konnten, wobei wir davon ausgehen, daß Sie speziell hier auch den Tatort-Bericht[k] zu erstellen hatten.

Zeuge Behr[mann]:

Ja.

Vors.:

Wenn Sie uns hier Ihre Beobachtungen und Feststellungen im Zusammenhang schildern wollen.

Zeuge Behr[mann]:

Wir wurden ca. 15.45 Uhr benachrichtigt im Polizeipräsidium, daß im Springer-Verlag verschiedene Detonationen erfolgt sind und haben uns dann an den Tatort begeben. Ich bin ca. 16.10 Uhr dort eingetroffen. Mir wurde dann der 3. Stockwerk zugeteilt, das heißt, ich sollte Spuren suchen, Spurenfragmenten suchen aus dem dort hinterlassenen Trümmerschutt.

Vors.:

Das ist sehr kurz zusammengefasst, damit war es gesagt, meinen Sie. Es geht also jetzt darum, daß Sie uns vielleicht im einzelnen darstellen, was Sie da, und zwar im Zusammenhang, möglichst mal ohne daß wir mit Fragen eingreifen müssen. Wenn Sie z. B. nach Spuren gesucht haben, was konnten Sie feststellen, wie sah das Ganze aus, welche ...

Zeuge Behr[mann]:

Ich hab hier ... Ich weiß nicht, ob Sie diese Lichtbilder haben dazu, ich ...

Vors.:

Auf die greifen wir nachher zurück. Wir wollen mal zunächst versuchen, daß wir das von Ihnen, möglichst kurz natürlich, geschildert bekommen. Insbesondere was für einen Gesamteindruck zu sehen war, welche Schadensfolgen Sie feststellen konnten und dann welche markanten Spuren beispielsweise Ihnen heute noch geläufig sind. Wir werden nachher das Material Ihnen vorführen, so daß Sie noch weitere Anhaltspunkt haben.

Zeuge Behr[mann]:

Der eigentliche Tatort war der Korrekturraum. Zur Tatzeit waren da ungefähr 12, ja, ich glaube 12 Angestellte beschäftigt, wovon auch 8 verletzt wurden. Zwei davon wahrscheinlich schwerer. Die waren zu meinem Eintreffen bereits abtransportiert worden zur ambulanten Behandlung bzw. im Krankenhaus verblieben.

Nach meinem Dafürhalten mußte der Bombenkörper auf einem ..., in einem Vorraum, vor diesem Korrekturraum und zwar auf einem[l] Lüftungsrohr abgelegt worden sein, da sich hier auch die größten Beschädigungen an der Decke zur Toilette und zur Wand zur Toilette befanden. Man konnte es anhand der Schmauchspuren auch sehen, daß hier also die Ablagestelle gewesen sein mußte.

[8911] Vors.:

Wieweit war das nun entfernt von den Räumlichkeiten, in denen damals Leute gearbeitet haben, können Sie das heute aus dem Gedächtnis noch sagen?

Zeuge Behr[mann]:

Die ersten Leute haben ca. 5 Meter von dieser Ablagestelle entfernt gesessen.

Vors.:

Und getrennt durch welche Bauteile?

Zeuge Behr[mann]:

Ja, also eine halbsteinige Wand ist, glaube ich, dazwischen, zwischen dem Gang und dem Korrekturraum und es ist praktisch ein schmaler Gang gewesen von ungefähr 2 Meter Breite.

Vors.:

Weitere Arbeitsräume? Sie erwähnen den Korrekturraum, gab es noch andere Räume dort in der Nähe?

Zeuge Behr[mann]:

Die Setzerei, die hatte sich angeschlossen, an den rechten Seite, also wenn man auf dem Gang stand, an der rechten Seite war die Setzerei durch Fenster abgetrennt. Und zur Straßenseite war ein Flachdach, was sich angeschlossen hatte, wo auch sehr viele Splitter noch gefunden wurden. Die Fenster waren draußen, nach außen gedrückt und Spurenfragmente haben wir auch auf diesem ..., insbesondere auf diesem Flachdach gefunden.

Vors.:

Und wie wirkte sich nun die Detonation insbesondere aus, auf die Räumlichkeiten im Korrekturraum; das war wohl der stärkstbesetzte Raum in der Nähe?

Zeuge Behr[mann]:

Ja. Korrekturraum, wir können sagen die ganzen Fenster zum Korrekturraum und zur Fuhlertwiete[m], also zum Flachdach waren zertrümmert. Eine Wand war eingerissen und zwar zur Toilettenseite, die gegenüberliegende Wand vom Gang und die ganze Entlüftungsanlage ... war heruntergerissen.

Vors.:

Und wie sah es im Korrekturraum selbst aus? Waren dort sichtbare Spuren von Gebäudeteilen, die es etwa dort reingeschleudert hätte?

Zeuge Behr[mann]:

Ja insofern, daß diese halbsteinige Wand, ich glaube, es war eine halbsteinige Wand, daß die ...

Vors.:

Das verstehe ich schlecht, eine halb...

Zeuge Behr[mann]:

Ja, also eine halbe steinige Mauerwand, mit einem halben Stein, das war der Abgrenzungsraum, Korrekturraum zum Gang.

Vors.:

Das ist also eine besonders schmale Innenmauer, keine tragende Wand.

Zeuge Behr[mann]:

Keine tragende Wand gewesen, nicht. Die war in einer Länge, ich glaube von 5 oder 6 Meter eingestürzt[n].

Vors.:

Und sind nun diese Mauerteile, beispielsweise solche Steinbrocken und dergleichen ...

Zeuge Behr[mann]:

... sind in den Korrekturraum eingeworfen worden.

[8912] Vors.:

Haben Sie Feststellungen treffen können, wieviel Leute z. B. im Korrekturraum beschäftigt gewesen sind, im Augenblick der Detonation?

Zeuge Behr[mann]:

Ich habe mich danach erkundigt, 12 Mann sind beschäftigt gewesen zur Tatzeit und davon sind 8 Mann verletzt worden.

Vors.:

Es haben sich später gewisse Differenzen ergeben. Es gab also dann die Angabe, daß es auch 15 Leute gewesen sein könnten, aber das scheint Ihnen nicht mehr ...

Zeuge Behr[mann]:

Das ist mir nicht erinnerlich, nein.

Vors.:

Das ist Ihnen nicht bekanntgeworden. Und die Setzerei war besetzt, mit wieviel Leuten?

Zeuge Behr[mann]:

Das kann ich nicht sagen, ich kann es nur schätzen anhand der Arbeitsplätze, daß dort ca. 50 Leute beschäftigt waren.

Vors.:

Also eine große Zahl.

Zeuge Behr[mann]:

Ja, aber um diese Zahl ..., ich habe keine genauen Daten hier bekommen, dafür.

Vors.:

Die Lage des Sprengkörpers haben Sie also, wie Sie andeuten, geschlossen aus den besonderes intensiven Zerstörungsspuren in dem Bereich des Platzes, wo Sie davon ausgehen, daß dort eine Sprengung erfolgt ist. Haben sich im Lauf Ihrer Ermittlungen irgendwelche Anhaltspunkte ergeben, daß ein anderer Sprengort in Betracht käme, bestätigte sich das im Zusammenhang mit den Ermittlungen?

Zeuge Behr[mann]:

Nein, wir hatten ja nur gehört, daß im 6. Stock auch eine ...

Vors.:

Nein, jetzt speziell an der Stelle. Ich meine, Sie haben also den Eindruck bekommen, hier muß es passiert sein.

Zeuge Behr[mann]:

Nur an einer Stelle.

Vors.:

Und nun erwähnten Sie, Sie haben die Aufgabe gehabt sich um Spuren zu kümmern. Ist Ihnen der Auftrag gegeben worden speziell Spuren zu sichern, die auf die Art des Sprengkörpers hinweisen?

Zeuge Behr[mann]:

Jawohl.

Vors.:

Haben Sie heute noch irgendwelche besonders markanten Funde in dieser Richtung im Gedächtnis?

Zeuge Behr[mann]:

Ja, es sind praktisch alles[o] Spurenfragmente gewesen. Wir haben das insofern gemacht, daß wir nachher, nach dem der Korrekturraum gesäubert war, also der Trümmerschutt auf das Flachdach geschaffen wurde, haben wir uns zentimeterweise[p] diesen Trümmerschutt vorgenommen auf dem Flachdach und haben diesen umgeschaufelt und dabei sind uns diese Splitter dann aufgefallen. Die haben wir zusammengesammelt und dann unserer KTI[q] übergeben.

Vors.:

Also im Grunde genommen hat man ein Konzentrat des Schuttes hergestellt und das dann durchgesiebt oder durchgeforscht und das [8913] rausgeholt, so daß Sie nicht im Stande sind, das muß man jedenfalls annehmen, die Lage der Splitter selbst in dem 3. Stock heute noch anzugehen.

Zeuge Behr[mann]:

Das kann ich heute nicht mehr sagen, wo ich die im einzelnen gefunden habe. Ich weiß jedenfalls, daß ich am Korrekturraum angefangen habe und besonders ins Auge fallende Stücke gleich dort schon rausgesammelt habe. Die haben wir gleich in eine Tüte gepackt und dann haben wir weiter gemacht auf dem Vordach und da haben wir dann den Schutt umgegraben.

Vors.:

Und wie wurden nun diese Splitter, um solche hat es sich ja wohl gehandelt, in einzelnen gekennzeichnet?

Zeuge Behr[mann]:

Ja, die wurden in eine Plastiktüte gepackt und wir haben gleich unser Stockwerk darauf ...

Vors.:

3. Stock.

Zeuge Behr[mann]:

... 3. Stock, gleich der KTI übergeben, bzw. Herrn Krapp direkt übergeben.

Vors.:

Und könnten Sie uns heute noch sagen, um was für eine Anzahl von Splitter es sich gehandelt hat, etwa der Zahl nach, in welcher Größenordnung?

Zeuge Behr[mann]:

10 Splitter habe ich bestimmt gefunden da. Und anschließend, also einige Tage später noch auf dem Flachdach, nach dem unsere Arbeit dort beendet war, auch noch welche. Die habe ich im Nachhinein nachgereicht.

Vors.:

Es ist in einem Vermerk, den Ihr Kollege Herr Ritzmann unterschrieben hat - er findet sich in Bl. 71 des Ord. 66 - angegeben, insgesamt seien 19 Splitter gefunden worden. Können Sie nun sagen, daß diese 19 Splitter von Ihnen, unter Ihrer Beteiligung alle gefunden worden sind oder könnte sein, daß das auch noch Splitter sind, die zum Teil später entdeckt wurden?

Zeuge Behr[mann]:

Nein, also 4 habe ich, glaube ich, nachgereicht von diesen 19, also 15 müßte ich dann unmittelbar am Tatort gefunden haben.

Vors.:

Und hier wird noch vermerkt, daß damals über die einzelnen Lagen der Splitter eine Grundrißskizze angefertigt worden sei, die scheint aber irgendwie nicht mehr auffindbar zu sein. Also zu den Akten [r] ist sie nicht gelangt.

Zeuge Behr[mann]:

Nein, ich habe sie auch nicht mehr gefunden, aber ich meine, daß wir sie seinerzeit im KTI, also ins Bundeskriminalamt mitübergeben haben, Lage und Splitterfunde.

[8914] Vors.:

Wer war der Mann dem Sie es übergeben haben, wissen Sie es heute noch?

Zeuge Behr[mann]:

Wir hatten eine Sammelstelle eingerichtet da, ich glaube, mein Kollege Hans Dührung hat das gemacht, der ist auch dabei gewesen, und es wurde an Ort und Stelle Herrn Krapp übergeben, in einem Plastikbehälter.

Vors.:

Also alle Splitter beieinander.

Zeuge Behr[mann]:

Alle Splitter beieinander, aber genau gekennzeichnet welches Stockwerk jetzt dafür in Frage kam.

Vors.:

Wir wollen Sie dann bitten, daß Sie sich mal die Splitter, die hier aufgelegt sind, und zwar die, die dem 3. Stock zugehören, besichtigen, ob Sie einzelne Splitter davon erkennen können. Gucken Sie sich es in aller Ruhe durch, wenn Sie diese Splitter erkennen können, bitte geben Sie uns die Nummern an[s], die auf den Tüten vermerkt sind.

Der Zeuge Behrmann besichtigt von dem auf einem Tisch ausgebreiteten Asservate B 51/3. Stock Pos. 1-23 folgende Beweisstücke.

Zeuge Behr[mann]:

B 51/3. Stock Pos. 4

B 51/3. Stock Pos. 7

B 51/3. Stock Pos. 8

B 51/3. Stock Pos. 6

B 51/3. Stock Pos. 5

B 51/3. Stock Pos. 1

Rechtsanwalt Linke erscheint um 14.48 Uhr im Sitzungssaal.

Zeuge Behr[mann]:

B 51/3. Stock Pos 2

B 51/3. Stock Pos. 3

B 51/3. Stock Pos. 13

B 51/3. Stock Pos. 14

B 51/3. Stock Pos. 15

B 51/3. Stock Pos. 16

[8915] B 51/3. Stock Pos. 17

B 51/3. Stock Pos. 18

B 51/3. Stock Pos. 19

B 51/3. Stock Pos. 20

B 51/3. Stock Pos. 21

B 51/5. Stock Pos. 22

B 51/3. Stock Pos. 23

Vors.:

Wenn Sie sich speziell mal die Nummern 11 und 12 noch ansehen wollen. Ich glaube, Sie haben sie nicht genannt bisher, ob Ihnen diese Splitter ...

Der Zeuge besichtigt das Asservat B 51/3. Stock Pos. 11

Vors.:

Sie können ruhig auch die Splitter aus der Tüte rausnehmen, wenn Sie es zum Erkennen brauchen.

Zeuge Behr[mann]:

Wir hatten uns den Tatort geteilt, wahrscheinlich hat mein Kollege Döhrung die auch miteingesammelt. Aber gesehen habe ich diesen auch.

Vors.:

Und die Nummer 12, ... Sie sagen also, die haben Sie auch gesehen, auf jeden Fall. Und jetzt wie ist es bei 12.

Der Zeuge besichtigt das Asservat B 51/3. Stock, Pos. 12

Zeuge Behr[mann]:

Ja, das ist ein Bruchstück.

Das Gericht nimmt die vom Zeugen besichtigten Asservate in Augenschein.[4]

Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Vors.:

Sie können sich also dafür verbürgen, daß die Splitter in dieser Art und so wie sie dem Aussehen nach hier liegen, so auch am Tatort vorgefunden worden sind.

Zeuge Behr[mann]:

So wurden sie am Tatort vorgefunden.

Vors.:

Hat man zu diesen Splittern schon bei diesen ersten Ermittlungen, die Sie zu führen hatten, irgendetwas besonderes feststellen können, [8916] irgendeinen Zusammenhang, ist man irgendeinem dieser Splitter besonders nachgegangen noch in der Folge?

Zeuge Behr[mann]:

Die Gewinde, insofern habe ich Verbindung dazugebracht, weil ich Herrn Krapp nachher bei der Delaborierung auch beobachtet habe, daß diese Gewinde auch an den anderen Bomben auftauchten ..., ein Gewindestück dabei, nicht.

Vors.:

Aber Sie selbst waren nicht beteiligt an der Verfolgung irgendwelcher weiteren Zusammenhänge, die an diesen Splittern hergestellt werden könnten?

Zeuge Behr[mann]:

Nein.

Vors.:

Wir haben nun die Möglichkeit entweder jetzt Fragen anzuknüpfen oder dem Herrn[t] Zeugen zunächst die Bilder vorzulegen, die Skizze.

Ich glaube, wir könnten zunächstmal die Skizze; oder wollen die Prozeßbeteiligten zuerst Fragen anknüpfen?

BA Dr. Wu[nder]:

Eine einzige Frage hätte ich noch.

Herr Zeuge, können Sie sich noch daran erinnern, ob in der Nähe der Frischluftanlage Schmauchspuren gefunden wurden, die auf den Lageort der Bombe hindeuteten?

Zeuge Behr[mann]:

Ja, möchte ich sagen, zur Wand zum Toilettenraum. Das haben wir auch in einem Lichtbild dargestellt.

BA Dr. Wu[nder]:

Zum Waschraun, meinen Sie?

Zeuge Behr[mann]:

Ja, zum Waschraum.

BA Dr. Wu[nder]:

Und können Sie vielleicht sagen, in welcher Höhe das festgestellt werden konnte?

Zeuge Behr[mann]:

Ja, also die Frischluftanlage lief in einen Vierkantkasten in einer Höhe von ungefähr 2 Meter. Und ich möchte sagen, diese Schmauchspuren waren dann an der Wand von 2 Meter bis an die Decke, also 2.40 Meter.

BA Dr. Wu[nder]:

Dankeschön.

Vors.:

Herr Rechtsanwalt Schnabel.

RA Schn[abel]:

Herr Zeuge, Sie haben eine größere Anzahl von Splittern hier identifiziert. Können Sie sagen, an[u] welchen Einzelheiten Sie in den jeweiligen Fällen denn erkannt haben, daß es sich um dieselben Splitter handelt, die damals in Hamburg sichergestellt wurden?

Zeuge Behr[mann]:

Ja, also viele dieser Splitter sind mir noch in Erinnerung, auf Grund[v] ihrer Beschaffenheit und im Aussehen nach.

RA Schn[abel]:

All diejenigen, die Sie jetzt genannt haben, haben Sie nach dem Aussehen nach gekannt?

[8917] Zeuge Behr[mann]:

Ja, die sind alle durch meine Hände gegangen. Ich habe sie auch praktisch zusammengepackt.

RA Schn[abel]:

Ja, welchen besonderen Merkmale haben denn diese einzelnen Splitter, daß man die also nach 3 Jahren noch erkennen kann. Es handelt sich doch wohl insgesamt um 20, 30 die Sie jetzt hier identifiziert haben.

Zeuge Behr[mann]:

Also die Splitter, die im 3. Stock zusammengestellt worden sind, die sind dort beigewesen.

RA Schn[abel]:

Ja, sicher, das stellen Sie als Behauptung hier in den Raum, aber ich frage danach an welchen Einzelheiten oder charakteristischen Merkmalen Sie erkannt haben, daß diese Splitter, die hier jetzt liegen, dieselben sind, die damals in Hamburg waren?

Zeuge Behr[mann]:

Ich habe es z. B. an den Bohrlöchern erkannt, daß[w] die einwandfrei durch meine Hände gegangen sind. Auf alle kann ich das natürlich nicht anwenden.

RA Schn[abel]:

Also, wenn Sie das schon nicht auf alle anwenden können, insofern schränken Sie ja jetzt ein. Aufgrund wessen haben Sie dann aber sagen können, bei diesen verschiedenen Nummern, die Sie sagten, das waren die Splitter von Hamburg. Nehmen wir mal die ab mit den Bohrlöchern, wobei man da ja auch noch weiter fragen könnte, wo sind die Bohrlöcher und wie sind die charakteristisch, aber mal das beiseitegelassen. Aber die Splitter, die jetzt keine Bohrlöcher haben?

Zeuge Behr[mann]:

Aufgrund ihrer eigenartigen Verformungen. Ich kann z. B. sagen das ...

RA Schn[abel]:

Nein, Sie haben ja vorhin dieses Stück wieder ausgeklammert, haben Sie gesagt, bei allen könnten Sie es nicht sagen.

Zeuge Behr[mann]:

Wir haben diese Stücke ja alle bezeichnet und zwar nach den Stockwerken. Ich kann mir nur nicht vorstellen, daß nachträglich nun noch ausgetauscht worden sind.

RA Schn[abel]:

Also das heißt doch, wenn ich Sie richtig verstehe, daß Sie im wesentlichen die Splitter dadurch identifiziert haben, abgesehen von dem Verformten, den Sie jetzt eben gezeigt haben und denen mit Bohrlöchern, daß Sie die restlichen dadurch identifiziert haben, daß Sie Bezeichnungen gelesen haben und davon ausgehen, daß die Splitter eben nicht ausgetauscht wurden?

Ende Band 498

[8918] Zeuge Be[hrmann]:

Ja, das ist richtig.

RA Schn[abel]:

Danke.

BA Dr. Wu[nder]:

Ich habe noch eine Frage.

Vors.:

Herr Bundesanwalt Dr. Wunder, bitteschön.

BA Dr. Wu[nder]:

Herr Zeuge eine Ergänzungsfrage. Können die bestätigen, daß Splitter dieser Menge und dieses Aussehens damals durch Ihre Hände gegangen sind?

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, das kann ich bestätigen.

BA Dr. Wu[nder]:

Dankeschön.

Vors.:

Nachdem das nochmals auf ... vertieft worden ist, die Frage ... von uns war die Frage auch so gemeint, daß die eben dieses Material als solches bestätigen können, daß in dieser Art Splitter gefunden worden sind. Nun haben Sie aber noch einzelne Splitter ganz besonders hervorgehoben, die Ihnen wegen ganz charakteristischer Eigenschaften, Bohrlöcher, eigenartige Verformung, aufgefallen sind. Dem Herrn Rechtsanwalt Schnabel haben Sie gesagt, einen großen Teil hätten die auch wegen der Beschriftung identifiziert. Können die nun sagen, ob die hier viele Splitter gesehen haben dabei, die Ihnen wegen der besonderen Eigenart der Verformung der äußeren Gestalt heute noch in Erinnerung sind als Stücke, wie die sie da oft damals gesehen haben.

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat B 51/3 Stock, Pos. 6 und erklärt:

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, das ist das Stück von dem Schraubgewinde, dieses große Schraubgewinde, was auseinander ...

Vors.:

Das ist die Nummer?

Zeuge Be[hrmann]:

Das ist Nummer B 51/3. Stock, Nr. 6.

Vors.:

Nr. 6. Haben die sonstige Stücke, die ... sind ja hier größere Teile da, die also vielleicht charakteristischer sind als die kleinen ...

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat B 51/3. Stock, Pos. 11 und erklärt:

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, mit dieser Fehlbohrung. B 51/3 Stock Pos. 11 diese Fehlbohrung an Rand, besonders augenscheinig gewesen.

Vors.:

Und gibt es sonstige Stücke, wenn die nochmal schnell einen Blick drüber werfen, die Ihnen nun wegen besonderer Eigenschaften

[8919] Verformung, Material oder sonst irgendwas ...

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat B 51/3. Stock Pos. 5 und erklärt:

Zeuge Be[hrmann]:

Dieses große Stück hier, weil es besondere sehr große ...

Vors.:

Die Nummer bitte, Herr Behrmann dazu.

Zeuge Be[hrmann]:

B 51/3. Stock Nr. 5 ...

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat B 51/3. Stock Pos. 1 und erklärt:

Zeuge Be[hrmann]:

... und dann dieser Kappenverschluß.

Vors.:

Nummer?

Zeuge Be[hrmann]:

B 51/3. Stock Nr. 1.

Vors.:

Gucken Sie ruhig nochmal über das ganze drüber hinweg, ob Sie sonstige Stücke finden, die charakteristische Merkmale aufweisen, wie Sie sie damals gesehen haben.

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat B 51/3. Stock Pos. 2 und erklärt:

Zeuge Be[hrmann]:

B 51/3. Stock Nr. 2 ein Paßstück zu dem Gewinde.

Nein, sonst nichts mehr.

Vors.:

Gut. Dann wollen wir Ihnen jetzt zunächst die Skizze vorlegen, sie befindet sich im Ordner ... Herr Rechtsanwalt Schnabel.

RA Schn[abel]:

Eine Zusatzfrage.

Vors.:

Bitteschön.

RA Schn[abel]:

Herr Zeuge, wäre es Ihnen auch möglich gewesen, ohne die Splitter gesehen zu haben, Splitter zu beschreiben, die Sie damals in Hamburg gefunden haben, so daß das Gericht dann die Möglichkeit gehabt hätte aus Ihrer Beschreibung hier die Splitter selbst heraus zu finden?

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, einige Splitter hätte ich hier raus gefunden.

RA Schn[abel]:

Sind das die Splitter, die Sie eben jetzt nochmal ...

Zeuge Be[hrmann]:

Die ich eben jetzt noch in der markanten Art bezeichnet habe.

RA Schn[abel]:

Und die anderen, die Sie nicht bezeichnet haben und die Sie auch nicht mit Nummern genannt haben, sondern vorweg glauben, identifizieren zu können, haben Sie wohl, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dadurch identifiziert, daß sie beschriftet waren. Stimmt das?

Zeuge Be[hrmann]:

Ich glaube sogar, einige Zahlen zu erkennen mit roter Schrift darauf, die ich selbst erstellt habe.

[8920] RA Schn[abel]:

Ja, die Zahlen, aber die Splitter darin ...

Zeuge Be[hrmann]:

Nein, direkt auf den Splittern mit Kreide, mit roter Kreide.

Nicht diese Zahlen, die auf der Plastikhülle stehen, sondern auf den Splittern[x] direkt ...

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat B 51/3. Stock Pos. 4 und zeigt es vor.

Zeuge Be[hrmann]:

Es handelt sich um diese roten Zahlen.

RA Schn[abel]:

Jaja, das ist aber wieder derselbe Splitter, den Sie vorher schon aufgrund seiner Verformung erkannt haben, so daß das keine zusätzliche Identifizierung ist.

Dem Zeugen wird die Skizze aus
O. 66 Bl. 200/3
zur Besichtigung und Erläuterung übergeben,
insbesondere, ob diese Skizze mit seinen damals getroffenen Feststellungen übereinstimmt.

Vors.:

Es ist rechts eine Skizze, die den Baukörper darstellt, wiedergegeben, so daß man also die Örtlichkeit aus diesem Baukörper etwas näher sehen kann und das andere ist eine Grundrissskizze.

Zeuge Be[hrmann]:

Die Detonationsstelle, die hier eingezeichnet ist unter Pos. 15 41 müßte auch nach meinem Dafürhalten der Ablageort dieser Bombe gewesen sein und zwar auf dem Klimakanal, der sich zwischen dem Korrekturraum und dem Waschraum befand, also dem Durchgang.

Vors.:

Sie haben vorhin ja diesen Flur erwähnt und diese halbsteinige Mauer, wie Sie’s bezeichnet haben ...

Zeuge Be[hrmann]:

Ja.

Vors.:

Ist das die Mauer?

Zeuge Be[hrmann]:

Das ist praktisch die Mauer, die rechts von der Detonationsstelle rechts verläuft.

Vors.:

Und durch die so Pfeile durchlaufen, durch die offenbar ...

Zeuge Be[hrmann]:

Durch die Teile durchlaufen in die Korrektur.

Vors.:

... die Splitterrichtung andeuten sollten.

Zeuge Be[hrmann]:

Jawohl.

Vors.:

Wie kommt es zu dieser Richtungsangabe durch Pfeile. Ist das ... stammt das von Ihnen, Feststellung von Ihnen oder?

Zeuge Be[hrmann]:

Nein, die hab ich nicht gemacht, aber wir hatten hier die größeren Beschädigungen hatten wir an diesen Seiten, wo die Herren Markmann, Gottschalk und Brunkhorst saßen.

Vors.:

Können sie anhand dieser Skizze angeben, in welchem Umkreis beispielsweise man diese Splitter gefunden hat, die Sie eben erwähnten?

[8921] Zeuge Be[hrmann]:

Ich. möchte sagen 5 bis 10 Meter, das Vordach noch mit eingeschlossen. Hier wo oben „8 Fenster“ steht ist ja ein Vordach vorne noch.

Vors.:

Das wäre also Durchmesser des Kreises.

Zeuge Be[hrmann]:

Durchmesser des Kreises, ja.

Vors.:

So daß die weitesten Splitter für Sie damals feststellbar in zehn Meter Entfernung von dem ...

Zeuge Be[hrmann]:

Ca. 10 Meter Entfernung.

Vors.:

... von Ihnen angenommenen Detonationszentrum gelegen hätten.

Zeuge Be[hrmann]:

Jawohl.

Vors.:

Sind die Örtlichkeiten richtig wiedergegeben, wie Sie sie hier sehen. Sie haben vielleicht ’ne Vorstellung, links der Korrekturraum, gegenüber dem Gang „Setzerei“ eingetragen. Senkrecht geschrieben das Wort „Setzerei“.

Zeuge Be[hrmann]:

Ja.

Vors.:

Und rechts der Waschraum, in dem sich offenbar ... oder Toilette ... niemand aufgehalten hat nach Ihren Feststellungen. Ist das auch richtig?

Zeuge Be[hrmann]:

Soll niemand gewesen sein, kurz vorher nochmal betreten worden sein, aber dann nicht mehr.

Vors.:

Nun steht hier noch eine Zeitangabe 15.41 Uhr. Haben Sie dazu spezielle Ermittlungen angestellt, so daß Sie diese Zeit bestätigen könnten auf ...

Zeuge Be[hrmann]:

Die Zeit kann ich bestätigen.

Vors.:

Durch was haben sich diese ... oder hat sich die Zeit so genau erklären lassen?

Zeuge Be[hrmann]:

Durch die Zeugenvernehmungen, die meine Kollegen durchgeführt und die sie mir dann später mitgeteilt haben.

Vors.:

Weitere Fragen zur Skizze? Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

Herr Behrmann, war die Setzerei auch beeinträchtigt, waren dort auch Schäden feststellbar?

Zeuge Be[hrmann]:

Soweit ich mich erinnern kann, sind zur Setzerei einige Fenster gewesen, die beschädigt worden sind.

Richter Mai[er]:

Ist die Trennwand zwischen dem Korrekturraum und der Setzerei beschädigt gewesen?

Zeuge Be[hrmann]:

Nein, soweit ich mich erinnern kann, nur der Waschraum.

Richter Mai[er]:

Nur der Waschraum. Ich weiß nicht, ob Sie’s vorher schon kurz erwähnt haben, hat man Trümmerteile auch auf der Straße gefunden?

[8922] Zeuge Be[hrmann]:

Auf der Straße sind auch Trümmerteile gewesen, ja.

Richter Mai[er]:

Hat man Trümmerteile gefunden.

Zeuge Be[hrmann]:

Und zwar auf der Straße Fuhlentwiete.

Richter Mai[er]:

Sie sagten vorher, die Trennwand zwischen dem Flur, in dem Ihrer Ansicht nach die Explosionsstelle war, und dem Korrekturraum habe aus Halbsteinen bestanden.

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, nach meiner Meinung.

Richter Mai[er]:

Wissen Sie noch, wie stark diese Wand etwa war?

Zeuge Be[hrmann]:

Ca. 12 bis 15 cm.

Richter Mai[er]:

In Ihrem Bericht in O. 66 Bl. 31 ff. werden dreißig Zentimeter[y] angegeben.

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, die war unten verstärkt.

Ich kann Ihnen das vielleicht mal anhand dieses Lichtbildes zeigen.

Der Zeuge zeigt dem Gericht ein Lichtbild aus seinen Akten vor.

Vors.:

Die Lichtbilder wollen wir Ihnen nachher vorlegen. Es hat nicht ...

Ich würde Sie bitten, soweit Sie die Antwort nicht auf die Frage geben können, zunächst mal zurückzustellen. Sie bekommen nachher die Bilder, wohl auch dieselben, die Sie hier vorliegen haben vorgelegt und sollten dann darauf zurückkommen und sagen:

Hier befindet sich die Mauer etwa, die ich da beschrieben habe als Halbsteinmauer oder Halbstein.

Richter Mai[er]:

Wie groß war der Korrekturraum in etwa?

Zeuge Be[hrmann]:

40 qm würde ich schätzen, ca. 40 qm.

Richter Mai[er]:

... ist irgendwo einmal angegeben 6 auf 10 Meter, könnte das in etwa Ihrer Vorstellung entsprechen?

Zeuge Be[hrmann]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Dankeschön.

Der Angeklagte Raspe erscheint um 14.57 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Weitere Fragen bitte? Beim Gericht sehe ich nicht. Die Herren der Bundesanwaltschaft? Auch nicht. Können wir die Bilder jetzt dem Herrn Zeugen gleich übergeben? Keine Einwendungen.

Dem Zeugen werden die Lichtbilder aus
O. 66 Bl. 92 - 125
mit der Bitte um Besichtigung und Erläuterung vorgelegt.
Der Text, der die Bilder beschreibt, ist abgedeckt.

[8923] Das Gericht nimmt diese Bilder gleichzeitig in Augenschein.
Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Zeuge Be[hrmann]:

Bild 92 stellt den Treppenaufgang dar zum dritten Obergeschoß, zu den Fahrstühlen praktisch ...

Bild 93 sind die Fahrstühle im dritten Obergeschoß.

Der Angeklagte Raspe verläßt um 14.58 Uhr wieder den Sitzungssaal.

Das ist der Durchgang vom Treppenhaus im dritten Obergeschoß, Bild 94.

Bild 95 der Blick vom Treppenhaus, von den Fahrstühlen auf den Durchgang zum Korrekturraum.

Bild 96 stellt den Durchblick vom Gang zur Fuhlentwiete dar und zwar auf das Flachdach.

Bild 97 vom Flachdach in Dichtung Korrekturraum fotografiert.

Das ist der Durchgang Bild 98 zum Korrekturraum.

Bild 99 stellt den Gang vor dem Korrekturraum dar.

Vors.:

Es würde hier interessieren, da sind ja deutliche Schäden erkennbar, wenn Sie also solche Schäden feststellen auf diesen Bildern, daß Sie die dann kurz erläutern, um was sich’s da gehandelt hat, eventuell welche spezielle Mauer hier ist und was ...

Zeuge Be[hrmann]:

Das ist keine tragende Wand, sondern nur eine Abgrenzungswand zum Abteilungsleiterzimmer, wie ich das hier erkennen könnte.

Vors.:

Können Sie sich daran erinnern, daß Sie damals bei der Besichtigung des Tatorts auch diesen Zustand gesehen haben, diese zerrissenen, möglicherweise auch etwas verdrückte ...

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, genau so, wie hier dargestellt ist.

Das ist die unmittelbare Ablagestelle Bild 100. Die Ablagestelle auf dem Entlüftungsrohr.

Vors.:

Wobei jetzt, zum Beispiel hier am rechten oberen Bildrand diese ...

Zeuge Be[hrmann]:

Das ist die Wand zum Waschraum.

Vors.:

Die Wand zum Waschraum und diese Verdunkelung an der Wand, was war das?

Zeuge Be[hrmann]:

Das sind diese Schmauchspuren.

Vors.:

Eben, um das bitten wir Sie, Herr Behrmann, daß Sie uns das eben und von sich aus erläutern, wenn Sie das hier so erkennen und[z] sagen, hier sieht man die Schmauchspuren, von denen ich vorher gesprochen habe oder das oder jenes.

[8924] Zeuge Be[hrmann]:

Wir sehen[aa] auch die Verformung dieses Frischluftrohres da, das noch aus der Wand rausragt, also auf diesem Frischluftzuführungsrohr müßte diese Bombe gestanden haben. Hier sind am meisten Schmauchspuren gefunden worden, die strahlenförmig nach oben und unten sich verteilen.

Bild 101 die gleiche Ablagestelle, bloß von der anderen Seite fotografiert wie Bild 100 in Richtung Gang.

Vors.:

[bb] Diese Zerstörungen[cc], Bild 101, die hier sichtbar sind, insbesondere dieser Trümmerschutt am Boden, woher stammte der?

Sind das Mauerteile oder ...

Zeuge Be[hrmann]:

Durch die zusammengefallene Wand zum Waschraum. Das war auch diese halbsteinige Wand, die ich damals bezeichnet hatte, hier mit den halben hochgemauerten Steinen, die man in der Mitte des Bildes erkennen kann.

Vors.:

die ... achso, in der Mitte sichtbar ist.

Zeuge Be[hrmann]:

Ja.

Vors.:

Unter diesem großen ... hellen Teil.

Zeuge Be[hrmann]:

Dieser halbe gemauerte Stein.

Bild 102 Restteile des Entlüftungsrohres. Praktisch Ablagestelle der Bombe.

Vors.:

Und diese Mauer die hier sichtbar ist, wohin grenzte die?

Zeuge Be[hrmann]:

Das ist die Mauer zum ... vom Waschraum, fotografiert zum Gang her also entgegengesetzt. Vom Waschraum zum Gang.

Vors.:

Da ist oben, über dem Frischluftrohr, ist so eine helle Stelle. Ist da irgendwie ein Durchbruch oder ist das ein Fenster oder war das ein Loch, das in die Decke reingeschlagen worden ist? 102.

Zeuge Be[hrmann]:

Das war ein Loch, was in die Decke geschlagen worden ist.

Ein Fenster war meiner Meinung vom Gang zum Waschraum nicht vorhanden.

Das ist eine Aufnahme innerhalb des Ganges, aber nicht in unmittelbarer Nähe der Ablagestelle.

Vors.:

Das ist das Bild 103 von dem Sie sprechen?

Zeuge Be[hrmann]:

103, Bild 103.

Vors.:

Wollen Sie vielleicht mal die rechte Seite, besonders diese Wand hier, ansehen? Das sieht doch auch wieder so aus, als wären es Schmauchspuren doch auf die Nähe ...

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, dieses Bild das schließt sich praktisch an das Bild 100, da wo wir noch einen Teil auch von dem Entlüftungsrohr unten in der Ecke sehen, bei 103, das abgeknickt ist ...

Vors.:

Das ist bloß eine Nahaufnahme scheint das. Oder täuscht man sich da?

[8925] Zeuge Be[hrmann]:

Es ist etwas höher zur Decke gegangen.

Vors.:

Und aus welchen Gründen? Hat man die Decke speziell ...

Zeuge Be[hrmann]:

Um die Beschädigung der Decke genau festzuhalten ...

Vors.:

Was war mit ihr geschehen? Was war mit der Decke geschehen?

Zeuge Be[hrmann]:

Die Decke war in[dd] einer erheblichen Menge runtergefallen.

Vors.:

Runtergekippt ja, dann wären das rechts die Schmauchspuren, die wieder auf die Ablage ...

Zeuge Be[hrmann]:

Rechts die Schmauchspure wieder ...

Vors.:

Danke.

Zeuge Be[hrmann]:

Bild 104 dürfte der Schaltkasten zur Klimaanlage sein. Das ist ein Stück ... ca. 4 Meter von der Ablagestelle entfernt.

Das ist gleicher Ort wieder auf dem Gang die Klimaschaltanlage mit den heruntergerissenen Kabeln und zwar das Bild 105.

Vors.:

Wir können wohl davon ausgehen, sofern Sie keine Einwendungen erheben, daß die Bilder den Zustand wiedergeben, wie Sie ihn auch beobachtet haben.

Zeuge Be[hrmann]:

Wie ich ihn genau vorgefunden habe.

Das ist eine Aufnahme - Bild 106 - des Korrekturraums und zwar vom Gang meiner Meinung nach.

Das ist wieder eine Aufnahme der Klimaschaltanlage von der Seite mit den runterhängenden Kabeln, die auch in einer Vielzahl durchtrennt worden sind bei dieser Detonation. Das ist Bild 107.

Vors.:

Das wäre also vom Gang, ein Bild des Ganges.

Zeuge Be[hrmann]:

Ja.

108 ist nochmal ein Bild des Ganges mit Draufsicht der Abteilungsleiterzimmer, was sich unmittelbar an den Korrekturraum angeschlossen hatte.

Das ist nochmal der Gang, und zwar hingen[ee] an der rechten Seite zwei Zigarettenautomaten nach meiner Meinung, das ist Bild 109, Durchgang zum anderen Treppenhaus.

Vors.:

... Durchgang?

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, man bezeichnete das ... diesen Durchgang zum Treppenhaus „blau“ seinerzeit. Wir hatten Farbenbezeichnungen in den einzelnen Treppengängen da.

Vors.:

Hat das irgendwas mit der Korrekturabteilung zu tun?

Zeuge Be[hrmann]:

Ja das ... praktisch dieser Gang umschließt die Korrekturabteilung in einem rechten Winkel möchte ich sagen. Links würde sich dann die Korrekturabteilung anschließen.

Vors.:

Ja.

[8926] Zeuge Be[hrmann]:

Das ist ein Blick aus der Korrekturabteilung in Richtung Fuhlentwiete auf dieses bezeichnete Vordach, das ist das Bild 110, die Beschädigung der Schreibtische, umgestürzten Tischlampen, Sessel und zum Teil die herausgeschlagenen Fenster.

Vors.:

Das Bild müßte also praktisch vom Gang aus aufgenommen worden sein durch die Eingangstüre, quer durch den Korrekturraum zu den Fenstern raus.

Zeuge Be[hrmann]:

Jawohl.

Vors.:

111.

Zeuge Be[hrmann]:

Und das ist der Korrekturraum und zwar unmittelbar in Blickrichtung auf die Ablagestelle der Bombe. Dahinter befindet sich der Gang, das ... also jetzt ja nur noch einige Teile dieser Mauer, dieser gemauerten Wand, mit Blickrichtung praktisch auf die Klimaschaltanlage, die müßte sich hinter diesen Schränken befinden.

Vors.:

Das bedeutet also zunächst, wenn das Bild den Zustand richtig wiedergibt, daß die Mauer doch kräftig durchschlagen wurde ...

Zeuge Be[hrmann]:

Ja.

Vors.:

... und auffällig sind auch diese umgestürzten Möbel. Waren die in dem Zustand als Sie kamen, ist das durch die ...

Zeuge Be[hrmann]:

Die waren in diesem Zustand, als ich kam.

Vors.:

.. das ist also durch die Detonation verursacht oder ...

Zeuge Be[hrmann]:

Durch die Detonation sind diese Blechschränke, die verhältnismäßig schwer dort standen, die sind nach innen in den Korrekturraum gefallen. Teilweise auch durch den Trümmerschutt nach vorne geschmissen.

Das ist der Korrekturraum auch in Richtung Abteilungsleiterzimmer, das ist das Bild. 112, gleiche Aufnahme wie vorher, bloß hier sieht man mehrere Schreibtische, an denen diese Personen gesessen hatten in dem Korrekturraum. Rechts sieht man die Fenster zur Fuhlentwiete, also zum Flachdach.

Bild 113 stellt nochmal den Korrekturraum dar, und zwar mit Blickrichtung auf das Dach Fuhlentwiete. Im Hintergrund ist die Setzerei zu erkennen.

Bild 114 dürfte sich um eine Aufnahme des Ganges handeln und zwar bei der Schaltanlage.

Aufnahme aus dem Korrekturraum in Richtung des Durchganges zum Treppenhaus „blau“, Bild 115.

Vors.:

Dort ist auffällig, daß eine Uhr stehengeblieben ist, aber zu einer völlig anderen Zeit. Hat man sich um das gekümmert, warum ...

[8927] Zeuge Be[hrmann]:

Ja, wir haben uns mal darum gekümmert, aber diese Uhr schien vorher schon defekt gewesen zu sein.

Vors.:

Es hängt also nicht mit der Detonation zusammen.

Zeuge Be[hrmann]:

Nein, nein.

Vors.:

116.

Zeuge Be[hrmann]:

Bild 116 ist eine Aufnahme aus der Setzerei in Richtung Korrekturraum, und zwar nicht zur Gangseite, sondern zu der der Detonationsstelle abgewandten Seite.

Zeuge Be[hrmann]:

Bild 117 stellt die Setzerei mit Blickrichtung auf den Korrekturraum, der schließt sich rechts an.

Vors.:

Nun zeigt sich hier auf dem Boden ja auch einiges, das so aussieht, als sei es nicht bloß runtergeschmissen, von den Beschäftigten, sondern das sieht aus ...

Zeuge Be[hrmann]:

Nein, das ist von der Druckwelle. Die Setzerei hatte ja hier ihre Ablagetische an der rechten Seite, Bild 117 und das sind alles Druckmatern, oder wie man das bezeichnet, da, die von diesen Tischen durch die Druckwelle heruntergeschleudert worden sind.

Vors.:

Also das ist Ihnen bestätigt worden, daß das infolge der Detonation zu Boden gefallen ist?

Zeuge Be[hrmann]:

Ja. Ich habe es auch unmittelbar danach gesehen, und es kann keine andere Einwirkungsmöglichkeiten gehabt haben.

Bild 118. Es könnte eine Aufnahme aus dem Waschraum sein, kann ich nicht genau sagen.

Vors.:

119.

Zeuge Be[hrmann]:

119 ist ein Blick aus dem Waschraum in Richtung Gang. Und hinter dieser Wand ist die Ablagestelle der Bombe gewesen.

Vors.:

Von der Wand sind ja nur noch Teilstücke vorhanden, auch hier also kräftig durchschlagen, weiträumig?

Zeuge Be[hrmann]:

Praktisch ist die Wand in ihrer Gesamtbreite runtergekommen, bloß diese kleinen Teilchen sind stehen geblieben; also ich möchte sagen, drei Viertel dieser Wand sind zerstört worden.

Vors.:

Kann man sagen, daß die Wand auf der anderen Seite des Ganges, die also zum Korrekturraum geführt hatte, die gleiche Bauweise hatte, wie die hier?

Zeuge Be[hrmann]:

Nach meiner Meinung ja.

Vors.:

Da sieht man ja die Steine, von denen Sie geredet haben.

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, das sind Hohlsteine hier.

Vors.:

120.

Zeuge Be[hrmann]:

Bild 120 ein Blick vom Waschraum in Richtung Korrekturraum ...

Vom Waschraum in Richtung Gang, Gang der sich vor dem Korrekturraum befindet. Bild 121.

[8928] Vors.:

121.

Zeuge Be[hrmann]:

Ja.

Vors.:

Ja also wir sehen natürlich - insoweit sind wir im Vorteil - die Beschriftung dieses Bildes, danach würde diese Auffassung nicht ganz zutreffen. Sie meinen den Gang ...

Also wenn Sie der Meinung sind, daß das der Gang ...

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, das müßte nach meiner Meinung der Gang sein, weil der Waschraum ja nicht unmittelbar in den Korrekturraum einmündet sondern der Gang dazwischen liegt.

Vors.:

Aus der Beschriftung könnte man entnehmen, daß es sich möglicherweise um den Blick durch den Waschraum zur Herrentoilette handeln könnte.

Zeuge Be[hrmann]:

Könnte möglich sein.

Vors.:

Können Sie nicht ausschließen.

Zeuge Be[hrmann]:

Ja, das kann ich nicht sagen.

Vors.:

122.

Zeuge Be[hrmann]:

Das ist ein Blick aus dem Waschraum auf das Flachdach, Bild 122, ja.

Vors.:

123.

Zeuge Be[hrmann]:

123 ist die Herrentoilette, die sich unmittelbar an den Waschraum anschließt.

Vors.:

Hier sind ja auch sehr starke Zerstörungen[ff] sichtbar, insbesondere auf der Rückseite die Mauer. Hat’s die reingedrückt?

Zeuge Be[hrmann]:

Die Mauer hat es eingedrückt. Und zwar dahinter ist ja wieder der Ablageort der Bombe gewesen, etwas rechts versetzt.

Vors.:

124.

Zeuge Be[hrmann]:

124 dürfte Trümmerschutt auf dem Dach, dem Flachdach gewesen sein.

Aufnahme 125 dürfte ein Blick vom Flachdach in Richtung Waschraum sein.

Vors.:

Ja, dankeschön. Bind zu den Bildern irgendwelche Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe, nicht. Sonstige Fragen? Beim Gericht nicht. Die Herren der Bundesanwaltschaft? Die Herren Verteidiger? Nein.

Der Zeuge KHM Behrmann bleibt bis zur später erfolgenden Vereidigung im Sitzungssaal.

Der Zeuge KHM Ritzmann erscheint um 15.16 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge übergibt seine Aussagegenehmigung dem Gericht.

[8929] Vors.:

Sie übergeben Ihre Aussagegenehmigung,[5] vielen Dank. Sie hat nicht ganz den selben Text wie die üblichen, aber wenn es darauf ankommen sollte, kann das ja im einzelnen bekannt gegeben werden. Wir nehmen die Aussagegenehmigung zum Protokoll.

Die vom Zeugen KHM Ritzmann übergebene Aussagegenehmigung wird als Anlage 1 zum Protokoll genommen.

Der Zeuge KHM Ritzmann macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Ri[tzmann]:

Hans R i t z m a n n, [Tag].[Monat].34,
41 Jahre, beschäftigt beim Kriminalamt Hamburg,
Dienststelle: K 4 22.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert: wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Ist es richtig, daß Sie nach dem Anschlag auf das Springer-Hochhaus als Sachbearbeiter eingesetzt waren, insbesondere zu Beginn der Ermittlungen die Aufgabe hatten, einen ersten Überblick berichtsmäßig festzuhalten und später dann einen speziellen Tatortbericht vom 6. Stock abzugeben?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, ist richtig.

Vors.:

Kann man davon ausgehen, daß Sie über das Gesamtgeschehen durch Ihre Aufgaben einen Überblick bekommen haben?

Zeuge Ri[tzmann]:

Bis zur Abgabe zum BKA oder zur Generalbundesanwaltschaft ja.

Vors.:

Wenn Sie uns zunächst Mal ein ... einen kurzen Überblick geben wollten, was sich nach Ihren Ermittlungen abgespielt hat, dann Ihren Einsatzbeginn vielleicht dabei auch gleich mitteilen und die ersten Eindrücke, die Sie bekommen haben, die ersten Ermittlungsergebnisse und dann kommen wir auf Ihre Berichte zu sprechen.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, die Tatzeit ist bekannt 19.5. detonierten 15.41 Uhr und 45, 15.45 Uhr zwei Sprengkörper im Axel-Springer-Verlagsgebäude in der Altstadt von Hamburg, sie[gg] richteten erheblichen Sachschaden und auch Personenschaden an[hh]. Unsere Dienststelle bekam etwa 15.55 Uhr Bescheid. Die Polizei oder die Feuerwehr jeweils vorher. Wir sind dann zum Tatort gefahren, haben uns zunächst nur oder ich persönlich hab mich zunächst erst mal den dritten Stock angesehen von drinnen und auch von draußen die Beschädigungen und wir mußten dann, wurden dann wieder zurückgerufen, eben aus [8930][6] [8931] Sicherheitsgründen wurde das Gebäude geräumt.

Vors.:

Was war der Anlass?

Zeuge Ri[tzmann]:

Der Anlass war, daß man den Verdacht hegte, es seien noch mehr Sprengkörper dort versteckt, so wollte man einen Sicherheitsradius oder eine Sicherheitskarenzzeit wollte man abwarten und der Einsatzleiter der Kripo der sagte also, bis um 18.00 Uhr geschieht nichts. Solange mußten wir also verweilen. Zu dem Zeitpunkt waren dann die Kräfte so weit herangerückt, daß man Durchsuchungstrupps eingeteilt hatte, die dann um 18.15 Uhr etwa damit begannen, mit Angestellten des Hauses, Ortskundigen, das Haus zu durchsuchen. Ich bin selbst eingeteilt worden den 6. Stock, den Tatort näher zu identifizieren. Andere Kollegen haben den 3. Stock bekommen und es dauerte also gar nicht lange, da mußte das Gebäude wieder geräumt werden, eben weil im 2. Stock die Bombe gefunden wurde. Sie wurde dann wenig später delaboriert von Spezialisten des Bundeskriminalamts. Solange mußten wir also das Gebäude geräumt lassen. Eben weil die Zeit dann weiter heranrückte nach der Delaborierung der gefundenen Bombe, mußten wir nach Hause gehen, weil es eben keine Beleuchtungsmöglichkeiten gab und haben dann uns verabredet am Sonnabend da weiterzumachen, weil die Belichtung und Beleuchtung dann ja besser war.

Dann am 20.5. waren wir um 8.00 Uhr dort eingetroffen und ich war kaum am Tatort, am Detonationsort im 6. Stock, hieß es wieder, das Gebäude sei zu räumen, weil eine nächste Bombe gefunden worden sei und zwar die im 12. Stock, die hinter dem Stuhl stand.

Vors.:

Also im Stock-Flur.

Zeuge Ri[tzmann]:

Stock-Flur ja, ist richtig, Stock-Flur ja. Wieder die gleichen Spezialisten vom BKA sind dann wieder erschienen, haben die Bombe dann delaboriert und entschärft und die Durchsuchungstrupps, die bis dahin wohl durchsucht hatten, aber dann wieder zurückgehalten wurden, eben von der ... von dem erneuten Auffinden der Stock-Flur-Bombe, haben dann wieder weitergesucht und wenn man sich die Bilder ansieht, das Gebäude ist sehr umfangreich, sehr groß, es gibt da sehr viele Ecken und so war es nicht verwunderlich, daß gegen 14.00 Uhr, ich habe die Zeit nicht mehr ganz genau im Kopf, stehen aber bestimmt in der Akte, dann eine weitere Bombe gefunden wurde und zwar die Bombe in der Herrentoilette.

Vors.:

Des wievielten Stockwerkes?

[8932] Zeuge Ri[tzmann]:

Auch im zwölften Stock.

Vors.:

Auch im zwölften, ja.

Zeuge Ri[tzmann]:

... Luftlinie von der zuerst gefundenen Bombe ungefähr 5 Meter entfernt.

Vors.:

So daß also bis dahin dann drei nicht detonierte Sprengkörper gefunden wurden noch.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ist so richtig, ja.

Vors.:

Bevor wir nun zu den einzelnen Punkten kommen, die Sie jetzt eben erwähnt haben noch, haben Sie bei den ersten Ermittlungen irgendetwas gehört darüber, daß telefonische Warnungen erfolgt seien?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, ich habe die Zeit genutzt von meinem Eintreffen und der Mitteilung oder der Anordnung des Einsatzleiters, daß bis 18.15 Uhr oder 18.00 Uhr nichts passieren sollte. Ich habe mit dem Sicherheitsleiter des Axel-Springer-Verlages die Telefonistinnen, die ja auch rausgegangen waren, aufgesucht - haben wir noch gerade zu fassen gekriegt - und Frau Tielge oder Frau Roller so hießen glaube ich, die Damen, die noch unter dem Eindruck des Schocks standen, unter des Ereignisses, und die hatten mir aber doch, so meine ich jedenfalls, klar gesagt, daß vor dem ... vor der Detonation und auch zwischen den beiden Detonationen Anrufe waren. Aber es waren also so viel Anrufe in der Vorzeit, daß sie das alles vorher nicht so ernst genommen hatten. Teilweise auch gar nicht reagiert. Es hieß zwar, sie sollten ... es war die Anweisung, sie sollten jeden Anruf weitermelden zu ihrer Einsatzzentrale, was sie wie sie mir gesagt haben, auch getan hätten. Die Anrufe waren, so wie ich mich erinnere, 15.36 Uhr und 15.37 Uhr und nach der ersten Detonation im 3. Stock, es war also unmittelbar danach praktisch, da sei nochmal ein Anruf gekommen, so wie ich es noch in Erinnerung habe, geheißen haben soll, es passiert gleich noch was oder es geht gleich noch eine Bombe hoch, sinngemäß.

Vors.:

Also 15.36 Uhr, 15.37 Uhr, das sind Angaben, die Sie aufgrund der Mitteilung der Zeuginnen abgeben können.

Zeuge Ri[tzmann]:

Die habe ich also unmittelbar nach meinem Eintreffen am Tatort von den beiden Telefonistinnen erfahren.

Vors.:

Und Sie haben uns vorhin den Zeitpunkt der ersten Explosion genannt.

Zeuge Ri[tzmann]:

15.41 Uhr.

[8933] Vors.:

Wie ist dieser Zeitpunkt so präzise feststellbar gewesen?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja man hats zunächst zu Anfang gehört von einigen Beteiligten ... von den Angestellten und man hat es dann nachher noch präzisiert oder zu erfahren, daß es auch fundamentiert ist, von anderen, die etwas Abstand bekommen haben, nochmal zurückgerechnet haben, wann kann es denn gewesen sein und so sind wir da zu der Auffassung gekommen, es waren also 15.41 Uhr und 15.45 weil viele Aussagen übereinstimmten.

Vors.:

Eine größere Streuung der Zeitangaben, gab’s die? ... zum Beispiel deutliche Abweichung, daß jemand glaubte, es sei eine halbe Stunde später passiert oder hat sich’s konzentriert auf diesen Zeitraum etwa?

Zeuge Ri[tzmann]:

Es hat sich konzentriert auf diese beiden Zeitangaben.

Vors.:

Haben diese Zeuginnen Ihnen zum Beispiel ohne präzise Zeitangabe gesagt, so und soviel Minuten oder Stunden oder wie sie’s bezeichnet haben, vor der ersten Detonation sind solche Anrufe gekommen, Warnanrufe, oder haben die präzise Ihnen zagen können, 15.36 Uhr, 15.37 Uhr.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, diese Zeitangaben sind so getroffen worden oder so erzählt worden, auf Nachfragen natürlich, irgendetwas war da in diesem Zeitraum passiert, entweder die eine mußte zur Toilette oder kam gerade und hatte in der Zwischenzeit zur Uhr geguckt und ich weiß nicht, ob das alles so festgehalten worden ist, so daß sich das alles so dann konzentriert hat auf diese Zeitangaben.

Vors.:

Das würde also bedeuten, aufgeschrieben jedenfalls oder sonst irgendwie registriert worden ist die genaue Uhrzeit nicht.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich glaube nicht.

Vors.:

Sondern sie ist durch Angaben rekonstruiert worden mehr oder weniger.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja.

Vors.:

Können Sie sich noch erinnern, was Ihnen die Telefonistinnen gesagt haben über die Zeit, die angegeben wurde, die noch vom Zeitpunkt des Anrufes bis zur Detonation verstreichen sollte?

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein, das weiß ich nicht mehr.

Vors.:

Wir haben hier einen Bericht von Ihnen unterzeichnet, vermutlich von Ihnen unterzeichnet, es trägt also der Bericht den Namen Ritzmann, das dürften Sie ... Sie sind wohl der einzige hier, der bei den Ermittlungen mit diesem Namen beteiligt war, hier ist auf Blatt 5 des Ordners 66 vermerkt, daß Ihnen Frau Tilge gesagt haben soll: in einer Viertelstunde geht eine Bombe hoch.

[8934] Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, das ist richtig.

Vors.:

Fällt Ihnen das wieder ein, wenn ich Ihnen das vorhalte?

Zeuge Ri[tzmann]:

Daran kann ich mich erinnern, ja.

Vors.:

Eine Viertelstunde sei angegeben worden. Nun, wenn man die Zeit, die sie eben angegeben hat, dagegenstellt, 15.36 Uhr soll der Anruf erfolgt sein, passierte schon, dann wäre ja nicht eine Viertelstunde, sondern nur 5 Minuten vergangen. Ist das etwas, was damals bei den Ermittlungen schon aufgefallen ist in diesem Verhältnis?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich glaube, die Frau Tielge, die das nach dem Bericht gesagt haben soll, hat sich deswegen auch so genau erinnert, weil im nachherein ja die Detonation erfolgt ist und dann die Befragung von mir stattfand und hat gesagt, also das war ja gar keine Viertelstunde, so meine ich mich zu erinnern.

Vors.:

Und wir können ja nun wenn Sie bei Ihren Aussagen jetzt weiter fortschreiten und zwar zu den einzelnen Punkten, die sie erwähnt haben, den dritten Stock ausklammern, da habe wir eben Herrn Behrmann dazu gehört, der speziell mit dem dritten Stock die Ermittlungsaufgaben hatte. Sie beginnen im 6. Stock, wobei wir, wenn wir die Zeitangaben von Herrn Kriminaldirektor Fischer richtig verstanden haben, von folgendem ausgehen müßten: Daß Sie nach dem Eintreffen, wie Sie selbst schon sagten, aus Sicherheit gründen zunächst mal warten mußten, bis Sie überhaupt ins Gebäude rein durften. Wie lange hat das gedauert, bis zu welcher Zeit?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, ich bin ungefähr um 16.00 Uhr oder kurz nach 16.00 Uhr dort eingetroffen. Ich war also nicht so schnell wie die Kollegen am Tatort, weil’s ja immer noch ...

Vors.:

Wann konnten Sie dann rein?

Zeuge Ri[tzmann]:

Erst nach 18.00 Uhr.

Vors.:

Erst nach 18.00 Uhr. Und Sie sagten vorhin: Es dauerte gar nicht lange, da mußten wir wieder räumen wegen des Fundes der ersten Bombe.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja.

Vors.:

Wie lange hat das ungefähr gedauert, wüßten Sie das ...?

Zeuge Ri[tzmann]:

Das muß nach 20.00 Uhr gewesen sein. Es war also schon im Schummrigwerden und wir hatten versucht, noch Beleuchtungskörper heranzubekommen, daß wir jedenfalls mit dem Tatortausarbeiten beginnen konnten; das war also nicht möglich, so daß wir gesagt haben, wir machen am anderen Tage weiter und lassen das so hier.

[8935] Vors.:

Sie meinen, also dann immerhin hätten Sie von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Zeit gehabt zunächst sich mal umzusehen im Gebäude.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, zumindestens dort im sechsten Stock.

Vors.:

Sind Sie sich dieses Zeitraums einigermaßen sicher?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja.

Vors.:

Ihr Bericht lautet aber anders.

Zeuge Ri[tzmann]:

Dann bitte ich doch noch mal meinen Bericht vorzulesen, um mir noch mal die Kenntnis darüber zu geben.

Vors.:

Ja nun wir wollen also mal versuchen, ich habe Ihnen jetzt gesagt: In[ii] Ihrem[jj] Bericht, da stimmt das nicht ganz mit den Zeitangaben überein. Können Sie nun, wenn Ihnen das vorgehalten wird, aus dem Gedächtnis sagen, ob es kürzer oder länger gewesen sein könnte?

Zeuge Ri[tzmann]:

Welche Zeitangabe meinen Sie jetzt, beim Anfang oder beim ...

Vors.:

18.00 Uhr beginnen Sie mit dem Gebäude zu durchsuchen und zu besichtigen und Feststellungen zu treffen und wann kam dann die Warnung wegen des ersten ...

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, die war also wenig später. Ich möchte sagen 18.15 Uhr oder 18.20 Uhr, so in dem Zeitraum.

Vors.:

Ja, dann scheinen Sie vorhin meine Frage mißverstanden zu haben. Nach diesem Zeitraum habe ich mich erkundigt vom Eintritt bis zum Fund des ersten Sprengkörpers.

Zeuge Ri[tzmann]:

Also dann habe ich Sie wirklich verkehrt verstanden. Dann sind wir wieder zurück ... bevor wir praktisch am Tatort waren oder wir ... ich hab nur mal einen Blick drauf werfen können, dann kam also schon die Meldung, es sei eine Bombe gefunden worden und wir müßten das Gebäude wieder verlassen, was wir dann auch taten.

Vors.:

Also nur ein Zeitraum von annäherungsweise einer Viertelstunde oder so ähnlich.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja.

Vors.:

Und als das erledigt war an diesem Abend, 19.5 haben Sie erwähnt, sind Sie nochmals reingegangen?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja. Wir hatten dann ja unten so lange die Zeit dauerte, bis die Bombe entschärft worden war, waren wir unten und haben dann wie man sagt, Pläne geschmiedet und haben die Sachen aufgeteilt, so daß wir oder ich mit dem Auftrag ... ich beauftragt worden war, den 6. Stock tatortmäßig aufzunehmen.

Vors.:

Und wann haben Sie nun mit dieser tatortmäßigen Aufnahme begonnen? Noch am selben Abend oder erst am nächsten Tag?

[8936] Zeuge Ri[tzmann]:

Noch am selben Abend, aber eben weil es in[kk] die Dunkelheit hereinbrach, dann abgebrochen um dann am nächsten Morgen weiter fortzufahren.

Vors.:

Wir wollen ihnen die Skizze, die sich in Ordner 66 Bl. 200/1 befindet, übergeben. Vielleicht sollten Sie aber vorher noch Hinweise geben aus dem Gedächtnis, im 6. Stock welche Feststellungen nie in besondere hinsichtlich des genauen Detonationsorts treffen konnten.

Ende von Band 499.

[8937] Vors.:

Anschließend wollen wir Ihnen zur Erläuterung dann die Skizze übergeben.

Zeuge Ritz[mann]:

Ja. Ich bin die Treppe hinauf gestiegen vom Hauptgebäude aus, also wo man vom Haupteingang reingeht. Es gibt ja mehrere Möglichkeiten, dort zum Tatort zu gelangen. Es war also dort, wo die Paternoster und die Fahrstühle eingezeichnet sind im Plan, die Treppe hochgegangen und einen kleinen schmalen Gang entlang und kam dann direkt, hab also direkt den Tatort vor mir gesehen, wo links die Räume der Verlagsleitung „Bild“ lagen und rechts die einzelnen Boxen, wie ich mich mal so ausdrücken möchte, der Damentoilette. Vor mir oder rechte Hand davon eine Herrentoilette. Aber man brauchte nicht weiter geschult zu sein, um sehen zu können, daß der Detonationsherd[ll] praktisch dort war, in der Mitte des Raumes, dort, wo der Fettabscheider, ein sogenannter Fettabscheider. Die Küche lag oben drüber und das ist ein großes Gefäß, wo die Fette, die oben nicht mehr verbraucht werden und nicht einfach weggegossen werden sollten, dort gefangen und irgendwann einmal abgesaugt werden sollten. Dieser Fettabscheider, der umgeben war von rotem Schutt, wurde dann von uns freigeschaufelt und man konnte dann auch noch sehen die Aufbauchung. Später wurde dann von der Feuerwehr das ausgesaugt, und unten auf dem Boden konnte man also den Deckel, oder Deckelreste sehen, vollkommen deformiert, so daß man durchaus davon ausgehen konnte oder auch kann, daß auf diesen Deckel des Fettabscheiders die Bombe gestanden haben muß.

Vors.:

Sie haben erwähnt, als zusätzliches Kennzeichen, die Ausbauchungen dieses Behältnisses. Hat man auch anhand der Schäden, die hier nun eingetreten sind, oder von sichtbaren Schmauchspuren dieses Ergebnis gesichert?

Zeuge Ritz[mann]:

Von Schmauchspuren kann ich nichts mehr sagen, denn da alle Teile unmittelbar nach den Aufräumungsarbeiten sofort zum BKA gegangen sind und dort nach Schmauchspuren und anderen Spuren untersucht worden sind.

Vors.:

Ich meine auch, anhand der Beschädigungen waren also die Spuren so, daß man sagen konnte, hier muß es am meisten gewirkt haben.

Zeuge Ritz[mann]:

Es war eindeutig.

Vors.:

Dann wollen wir Ihnen jetzt die Skizze übergeben, so daß Sie vielleicht anhand dieser Skizze noch weitere Erklärungen abgeben können zu diesem 6. Stockwerk, was Sie für Beobachtungen machen konnten, Feststellungen treffen konnten.

[8938] Dem Zeugen wird die Skizze aus Ordner 66 Blatt 200/1 zur Erläuterung vorgelegt.

Zeuge Ritz[mann]:

Der Fettabscheider war also in der Damentoilette installiert. Wie es üblich ist, auf der Toilette abgeteilt die Toilettenbecken von Mauern und Türen. Und dort eingebettet, praktisch am Anfang der Damentoilette, so ist es auch hier aufgezeichnet, ein weiterer Raum, wo der Fettabscheider eben stand. Wie mir gesagt worden ist und auch bestätigt worden ist. Die Tür zum Fettabscheider war also ständig offen und die Bediensteten wußten eben, daß es eben keine Toilette war, weil die Ausmaße rein optisch schon auch nicht die einer Damentoilette war, jedenfalls dieser kleinen Box. Zum Gang hin war eine große Mauer, die war weggeweht oder weggewischt worden praktisch. Es stand also kein Stein mehr auf dem anderen und das teilweise, also vom Detonationszentrum, von diesem Fettabscheider war genau gegenüber das Büro, wo mir gesagt worden ist, daß vorher eine Besprechung stattgefunden haben sollte. Nicht direkt im Büro, sondern im nebenan liegenden Raum, im Büro von Herrn Pötter. Das ist hier eingezeichnet auf diesem Blatt. Nach der Detonation der ersten Bombe im dritten Stock seien also diese Leute herausgelaufen auf den Gang um zu sehen, wo das nun gekracht hatte. Die meisten der anwesenden Personen sind dann runter gegangen oder irgendwo anders hin, aber jedenfalls von dem Gang weg, um sich näher zu erkundigen. Und einige sind dann im Büro geblieben, zum Fenster hingegangen. Und es war also für uns jedenfalls ein Wunder, daß gar keine größeren Verletzungen oder sogar ein Todesfall zu beklagen war. Die Außenmauer von der Damentoilette, es war ein Loch da drinnen und zwar aufgedrückt richtig. Es war eine freistehende Mauer, die nachher rangedrückt worden ist, also nicht viel Widerstand geleistet hat. Das waren die Eindrücke, die ich vom 6. Stock hatte. Auf der Skizze ist hier rechts und links noch einmal ein Bild zu sehen. Rechts zeigt es den Fettabscheider, nachdem er ausgepumt worden war von der Feuerwehr. Deutlich die seitlichen Aufbauchungen und links nochmal ein Bild, vom Eingang her zu sehen. Ich hab es so gesehen, daß rechts gleich die Herrentoilette ist, im Verlauf in der Mitte praktisch aus gesehen, die umgestürzte Mauer der Damentoilette, die ausgedrückten oder heruntergefallenen Türen der Büroräume. Und wo ein Schlauch zu sehen ist, darunter steht der Fettabscheider.

[8939] Vors.:

Ja. Die Zimmernummern sind auf der Skizze wohl eingetragen. Ist es richtig, hier beginnt es bei 60 54 ...

Zeuge Ritz[mann]:

60 58, 60 66 und 60 72.

Vors.:

Und welches war nun das Zimmer, in dem die Besprechung kurz vorher stattgefunden hat?

Zeuge Ritz[mann]:

60 72 und die Hälfte der Herrn, oder ich weiß nicht die Anzahl der Herrn, haben sich dann nachher im Zimmer 60 66 wieder zurück gezogen, wo auch da die meisten Verwüstungen stattgefunden haben.

Vors.:

Wie haben sich denn die Verwüstungen Ihnen dargeboten, die nach, wenn Sie die Skizze so vor sich liegen haben, nach unten sich auswirkten, also in Richtung der Pfeile auf die Zahl 7 bei dem Maßstab etwa zu ...

Zeuge Ritz[mann]:

Nach unten zur Straße hin meinen Sie?

Vors.:

Ja.

Zeuge Ritz[mann]:

Ein Teil der Mauerreste ist also auf das Vordach gefallen vom 3. Stock. Da war also mehr zusehen und es waren also die Straße der Fuhlentwiete war übersät mit Glasscherben und auch einzelnen kleineren Gesteinsbrocken.

Vors.:

Ist es so gewesen, daß auch der Straßenraum selber, der etwa durch Fahrzeuge oder Passanten benutzt wurde, durch Splitter ...

Zeuge Ritz[mann]:

Ja, selbstverständlich.

Vors.:

... beeinflusst worden ist? Auf diesem Flachdach vor dem dritten Stock Fuhlentwiete, da müßten sich dann eigentlich die Trümmer aus dem 3. und 6. Stock gesammelt haben, gleichzeitig?

Zeuge Ritz[mann]:

Ja, ja. Die schwersten Brocken, die also nicht weggeflogen sind, sind also dann auf dem Flachdach gefunden worden.

Vors.:

Wir wollen Ihnen dann noch zu diesem Explosionsort im sechsten Stock die Bilder 127 bis 153 des Ordners 56 übergeben, mit der Bitte um möglichst kurze Erläuterungen, soweit es zu dem, was Sie bereits gesagt haben, besondere Hinweise noch bedarf, was Sie eben aus diesen Bildern erkennen können.

Dem Zeugen werden die Lichtbilder aus Ordner 66 Blatt 127-153 zur Erläuterung vorgelegt.

Der Text, der die Bilder beschreibt ist abgedeckt.

Das Gericht nimmt diese Lichtbilder gleichzeitig in Augenschein.
Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.

[8940] Zeuge Ritz[mann]:

Das Blatt 127 zeigt die Anzeigentafel im Vorraum, wo im Hintergrund die Paternoster und die Fahrstühle waren, nur als Vorblatt praktisch, um zu erkennen, jetzt folgen die Blätter vom 6. Stock. Dann eine Übersichtsskizze aus diesem Stock heraus, 128. Eine Übersichtsskizze aus diesem 6. Stock heraus, die wir vom Verlagshaus zur Verfügung bekommen haben oder die sogar, wie ich sehe, auf dem nebenliegenden, wie soll ich sagen, auf dem vorliegenden war alles das mit dem 6. Stock zu sehen und rechts daneben also die Übersichtsskizze, für jedermann zugänglich zu sehen.

Bild 129 zeigt also die Treppe und das Hinaufgehen, oder diese Ansicht, die sich einem bietet, wenn man eben die Treppe vom unteren Stockwerk zum 6. Stock hinauf geht.

Das Blatt 130 zeigt eben diesen Vorraum, wo gegenüber eben die Anzeigetafel von der 6. Etage hing und auch von der Übersichtsskizze, die Paternoster und die Türen vom Fahrstuhl.

Bild 131 zeigt den Raum zur entgegengesetzten Seite, also wegblickend vom Tatort selbst.

Vors.:

Hier scheinen also keine Splitterwirkungen mehr sichtbar oder täuscht das bei unseren?

Zeuge Ritz[mann]:

Nein, das kann man daraus erkennen, wenn man die nächsten Bilder sich ansieht, daß es nochmal um die Ecke geht.

Bild 132 zeigt den Gang zum Tatort selbst. Man muß also diese Schräge oder diese Treppe hinaufgehen, sich nach rechts wenden und dann gleich wieder nach links. Das erklärt auch Ihre Frage von eben, weil eben keine Splitterwirkung da zu sehen war.

Das Bild 133 zeigt also noch eine bessere Übersicht. Man sieht hier den Vorraum mit einem Zugang zum Fahrstuhl. Dann diese schräge, die ich eben erwähnt habe, das nach Rechtsblicken. Dann diese schräg stehende Tür und dann links der Gang, der direkt den Tatort offenbart.

Jetzt noch etwas näher herangehend, jetzt in den kleinen Vorgang, in den schmalen Gang, 134, hineinblickend. Gegenüber ist die Herrentoilette, die offenstehende Herrentoilette, und bevor man in die Herrentoilette ging, mußte man sich nach links wenden, um dann zu den Verlags- und Büroräumen, die wir vorher besprochen haben, zu kommen.

Bild 135 war also, daß man in den Raum hineinging, sich nach links wenden mußte und man das deutliche Ausmaß von den Verwüstungen sehen konnte. Links die offenstehenden Türen der Büroräume. Die einge- [8941] drückte Wand im Hintergrund links von dem Büroraum von Herrn Pötter. Und Bild 136 dann den vollkommenen Überblick, der auch den Fettabscheider in der Bildmitte sichtbar machen läßt, die von mir vorher erwähnte Steinwand, wo kein Stein mehr auf dem anderen stand von der Damentoilette.

Bild 137 der Fettabscheider, wo eben diese übelriechende Brühe noch drin war.

Bild 138 ein Splitter, der dort gefunden worden ist. Nicht von mir, sondern von einem Kollegen der kriminaltechnischen Untersuchungsstelle, der aber dann mit in diesem Zusammenhang aufgenommen worden ist.

Bild 139 zeigt den Fettabscheider nach dem Auspumpen durch die Feuerwehr. Die seitlichen Beschädigungen, das deutliche Aufbauchen dieses Behälters.

Bild 140 eine freigemachte Ecke zeigt die Spuren oder die Reste des Deckels, der eben auf dem Grund des Fettabscheiders sichtbar geworden ist.

Bild 141 zeigt Teile oder Reste eines Ventilators, der oben direkt über dem Fettabscheider angebracht war, an der Decke.

Bild 142 zeigt eben nochmal die Verwüstungen oder die Beschädigungen direkt über dem Fettabscheider, wo diese isolierten oder ummantelten Rohre sichtbar waren und teilweise weggefetzt waren.

Bild 143, der Blick von dem noch vollen Fettabscheider oder Behälter des Fettabscheiders rüber zu dem Büroraum des Herrn Pötter, wo vorher, glaube ich, die Besprechung stattgefunden hat, so glaube ich mich daran zu erinnern, hier. Da war also die Mauer vollkommen weggewischt und die meisten Teile, die Mauerbrocken, lagen also in dem Büroraum.

Bild 144 ist der Büroraum, der neben dem Konferenzraum oder neben dem Tagesraum, an dem Tag, wo die Konferenz stattgefunden hat oder die Besprechung stattgefunden hat, lag, wo also die Sekretärin gearbeitet hat und nach der Detonation die Herren sich zurückgezogen hatten, um zu sehen, was los war.

Vors.:

Zu 144 sind noch ein paar Fragen. Herr Berichterstatter, bitteschön?

Richter Ma[ier]:

Sie sagen, das war das Zimmer, in dem sich die Konferenzteilnehmer oder ein Teil davon aufgehalten haben sollen zum Zeitpunkt der Detonation. Man sieht hier diverse Mauerbrocken auf dem Foto. Können Sie uns in etwa beschreiben, wie groß die waren, was für Mauerstücke das waren?

[8942] Zeuge Ritz[mann]:

Ja, man sieht hier deutlich doch einen Schreibtisch und wenn man die Maße eines Schreibtisches vor sich hat, dann kann ich also nur abschätzen, daß es also ziemlich, wenn ich das so zeige ...

Richter Ma[ier]:

Das wären etwa 50 cm Durchmesser ...

Zeuge Ritz[mann]:

Ja, ja.

Richter Ma[ier]:

Solche Mauerbrocken lagen dort.

Zeuge Ritz[mann]:

Es waren richtige große Mauerbrocken und wie ich eingangs schon erwähnt habe, für uns war es also ein Rätsel, daß da keiner zu Tode gekommen ist.

Richter Ma[ier]:

Ja, dankeschön.

Vors.:

Ich darf die übrigen Prozeßbeteiligten bitten, soweit sie Fragen zu den einzelnen Bildern haben, die auch gleich in dem Zusammenhang dann zu stellen, etwa wenn solche Fragen auftauchen. Herr Rechtsanwalt Schnabel?

RA Schn[abel]:

Herr Zeuge, diese Mauerstücke, die Sie eben jetzt identifiziert haben, haben Sie aufgrund dieses Fotos wohl gesehen oder nicht?

Zeuge Ritz[mann]:

Die habe ich auch am gleichen Tage dort natürlich selbst auch gesehen. Denn diese Bilder, die hier vorliegen, sind auf meine Veranlassung hin erfolgt und der Fotograf ist mit mir den Tatort entlang geschritten und ich habe ihm immer gesagt, was aufgenommen werden soll, was ja nachher wichtig ist, um den Tatort genau beschreiben zu können.

RA Schn[abel]:

Wissen Sie, ob die Aufnahme 144 den Raum des Sekretariats im Urzustand, d.h. also 1 Sekunde oder eine zehntel Sekunde nach der Detonation zeigt, oder ob inzwischen irgendwelche Aufräumungsarbeiten stattgefunden haben oder Umräumungsarbeiten?

Zeuge Ritz[mann]:

Ja, die Zeit ist von Ihnen etwas zu kurz angegeben, denn nach der Detonation, müssen Sie wissen, das Haus war voller Leute. Die meisten sind natürlich nach der Detonation gleich hinaus gelaufen, und ehe dann unsere Kräfte anrückten und zumindestens ich, der zuständig war für den 6. Stock, habe ich eingangs schon erwähnt, daß am Abend wohl noch angefangen worden ist mit der Inaugenscheinnahme. Aber mit der eigentlichen Aufräumungsarbeit ist dann am darauffolgenden Sonnabend doch erst angefangen worden. Also es war schon eine Zeitspanne, wie Sie sagten, von der Detonation bis zu unserer Arbeit oder bis zu dem Zeitpunkt, wo das Bild aufgenommen worden ist, vergangen.

RA Schn[abel]:

So daß Sie also nicht sagen können, daß dieses hier vorliegende Bild 144 den Raum unmittelbar nach der Detonation zeigt, sondern in [8943] dem Zustand, wie Sie ihn angetroffen haben.

Zeuge Ritz[mann]:

Zu dem Zeitpunkt, so wie ich ihn angetroffen habe.

RA Schn[abel]:

Ja, danke.

BA Dr. W[under]:

Ich habe eine Frage bitte.

Vors.:

Herr Bundesanwalt Dr. Wunder?

BA Dr. W[under]:

In dem Zusammenhang, Herr Zeuge, haben Sie Anhaltspunkte dafür, daß irgend jemand bis zu Ihrem Eintreffen etwa zu Demonstrationszwecken oder zu anderen Zwecken derartige Mauerbrocken oder diesen Mauerbrocken speziell auf den Schreibtisch gelegt hat?

RA Schn[abel]:

Ich bitte, die Frage nicht zuzulassen, da sie dasselbe enthält, was ich bereits gesagt habe, nur umgedreht.

BA Dr. W[under]:

Ich habe Sie konkretisiert, diese Frage, Herr Rechtsanwalt, und ich bitte, die Frage zuzulassen.

RA Schn[abel]:

Nein, erstens ist sie suggestiv und zweitens haben Sie nichts konkretisiert, sondern Sie haben nur genau[mm] dasselbe gefragt wie ich, nur mit umgekehrten Vorzeichen.

Vors.:

Ich möchte die Frage zulassen. Die Frage hat tatsächlich einen anderen Sinn. Im übrigen, Herr Rechtsanwalt Schnabel, weil Sie von suggestiv reden. Sie haben begonnen mit einer Behauptung und keiner Frage. Ich habe dazu geschwiegen. Sie haben nämlich dem Herrn Zeugen sofort an den Kopf geworfen; „Daß, was sie gerade über die Größe der Stücke gesehen haben, das haben sie doch aus den Bildern gesehen.“ Und das war keine Frage, sondern eine Behauptung. Ich bitte also möglichst jetzt, bei den Fragen nicht wieder solche Dinge in Schärfe ausarten zu lassen. Sicher ist, daß die Frage in dieser Form, wie sie gestellt ist, beantwortet werden kann. Haben Sie Anhaltspunkte dafür gewonnen, daß irgendwelche Veränderungen vorgenommen worden sind, etwa im Sinne einer Aufräumungsarbeit?

Zeuge Ritz[mann]:

Dazu habe ich keine Veranlassung gesehen und gefunden.

Vors.:

Keine Anhaltspunkte dafür ...

Zeuge Ritz[mann]:

Keine Anhaltspunkte gefunden.

Vors.:

Danke. Weitere Fragen? Herr Rechtsanwalt Schnabel?

RA Schn[abel]:

Haben Sie Anhaltspunkte dafür gewonnen, daß keine Aufräumungsarbeiten stattgefunden haben?

Zeuge Ritz[mann]:

Ja, dessen bin ich sicher.

RA Schn[abel]:

Können Sie mir dann sagen, weshalb Sie dessen sicher sind?

Zeuge Ritz[mann]:

Weil es bei der Polizei, jedenfalls bei uns so üblich ist, daß nach einer Detonation in solchem Ausmaße, Maßnahmen getroffen werden, die eben Unbeteiligte nicht an den Tatort lassen und z.B. [8944] solche Mauerbrocken, nur z.B. ähnliches dort hinlegen könnten oder verändern könnten.

RA Schn[abel]:

Herr Zeuge, bis zum Eintreffen der Polizei, wieviel Zeit verging denn da?

Zeuge Ritz[mann]:

15.45 Uhr erfolgte die Detonation, 15.50 Uhr, meine ich oder noch etwas eher, ist die Feuerwehr bzw. die Polizei benachrichtigt worden, also einige Minuten danach.

RA Schn[abel]:

Also unterstellt, das von Ihnen als üblich Bezeichnete wäre hier auch konkret vorgefallen, nämlich, daß ab dem Eintreffen der Polizei oder meinetwegen auch der Feuerwehr nichts verändert wurde. Haben Sie denn dann auch einen Anhaltspunkt dafür, daß bis zum Eintreffen der Polizei, Sie haben den Zeitraum selbst mit ungefähr fünf Minuten angegeben, daß sich dort nicht irgend etwas verändert wurde?

Zeuge Ritz[mann]:

Ich war nicht beim Tatort bis zu dem Zeitpunkt, wo ich eben angekommen bin. Und ob in der Zwischenzeit etwas verändert worden ist, Steinbrocken oder ähnliches dorthin, oder verändert worden ist, kann ich natürlich nicht sagen.

RA Schn[abel]:

Warum haben Sie dann vorher so mit aus dem Brustton der Überzeugung gesagt, dessen sind Sie sicher, als ich Sie gefragt habe danach.

Zeuge Ritz[mann]:

Das war vielleicht nicht ganz sicher oder nicht ganz richtig, wenn ich das so behauptet habe. Aber ich möchte doch sagen, daß wir alle Tatorte so eben bisher bearbeitet haben und noch nie solche Komplikationen eingetroffen sind.

RA Schn[abel]:

Aber Sie schließen die Möglichkeit nicht aus oder?

Zeuge Ritz[mann]:

Ich möchte es eben doch ausschließen, weil ich eben anderer Meinung bin ...

RA Schn[abel]:

Ja, was Sie möchten, Herr Zeuge, das interessiert mich weniger, sondern was Sie tun.

Zeuge Ritz[mann]:

Ja ich kann es aber nicht sagen, denn ich war erst etwas später am Tatort und was in der Zwischenzeit passiert ist, das weiß ich nicht.

RA Schn[abel]:

Eben, danke.

Vors.:

Jetzt können wir zu Bild 145 kommen, wie ich annehme.

Zeuge Ritz[mann]:

Bild 145 zeigt ein Nebenraum des Sekretariats von innen her aufgenommen. Zwei Schränke, die vom Detonationsdruck von der Anstellfläche der Wand weggedrückt worden sind.

Vors.:

Welche Zimmernummer wäre das? Sie haben die Skizze nicht mehr vor [8945] sich. Ist es, Sie haben vorhin angegeben, das Sekretariat habe die Nummer 60 66 gehabt. Ist das damit gemeint?

Zeuge Ritz[mann]:

Nicht das Sekretariat selbst, sondern ...

Vors.:

Wenn Sie die Skizze nochmals dazu an ...

Welche Zimmernummer wäre das, was diese Aufnahme hier wiedergibt?

Dem Zeugen wird nochmals die Skizze aus Ordner 66 Blatt 200/1 vorgelegt.

Zeuge Ritz[mann]:

Ich bin bei dieser Aufnahme mir nicht ganz sicher ob 60 58 oder 60 54, aber von einem der beiden Räumen. Entschuldigung, ich sehe das hier, 60 58 ist klar ausgezeichnet, da standen die beiden Schränke und 60 58 ist es gewesen.

Vors.:

Dankeschön. Wir können fortfahren.

Zeuge Ritz[mann]:

Bild 146 zeigt dann diesen Raum, der zu erreichen ist, gleich wenn man diesen Gang, Toilette, Büroräume betritt, gleich der erste Raum links.

Vors.:

Welche Nummer wäre das? Jetzt müssen wir Ihnen die Skizze doch lassen, damit Sie uns jeweils die Nummer, die der Skizze nach dem entspricht, was Sie eben angeben, bezeichnen.

Dem Zeugen wird erneut die Skizze aus Ordner 66 Blatt 200/1 vorgelegt.

Zeuge Ritz[mann]:

Ich bin der Meinung, daß es sich bei diesem Foto um den Büroraum 60 54 handelt.

Vors.:

Dankeschön.

Zeuge Ritz[mann]:

Bild 147 zeigt die Aufnahme in die Damentoilette hinein und zwar in Richtung Herrentoilette. Diese großen Steine, die Sie da im Hintergrund sehen und teilweise gerissen sind, ist eben[nn] die Trennwand zwischen Herren- und Damentoilette. Rechts dann im Hintergrund oder an der rechten Bildmitte dann der Eingang überhaupt zu dem Flurraum.

Bild 148 zeigt ein Bildausschnitt in Richtung Fuhlentwiete.

Links der Fettabscheider, rechts im Hintergrund der Gang zur Treppe Fuhlentwiete und auch zu den Aufzügen oder Paternoster.

Jetzt noch mal bei Bild 149 der Blick zurück zum eigentlichen Tatort. Sie sehen die Fenster, da drunter dann die Glassteine und im Hintergrund die Kollegen, die mit den Aufräumungsarbeiten schon begonnen haben.

[8946] Bild 150 zeigt den Tatort von draußen. Einmal den 6. Stock, wo in der Bildmitte die Wand vom Detonationsdruck herausgerissen worden ist und die darunter liegenden Räume, Glasfenster. Das ist ebenfalls eine Toilette.

Der Angeklagte Raspe erscheint um 15.56 Uhr in Sitzungssaal und unterhält sich mit Rechtsanwalt Geulen stehend in der Anklagebank.

Zeuge Ritz[mann]:

Bild 151 zeigt eine Aufnahme von der da drunter liegenden Toilette. Ich wollte damit nur dokumentieren, wie das ausgesehen hat unter dem eigentlichen Tatort.

Vors.:

Herr Raspe, ich bitte, daß Sie zur Kenntnis nehmen, daß der Herr Rechtsanwalt Geulen die Angeklagte Ensslin hier vertritt und nicht Sie.

Angekl. R[aspe]:

Ach das interessiert mich doch nicht. Hören Sie doch auf.

Vors.:

Was war das? Herr Raspe, lassen Sie die Gespräche. Es ist nicht zulässig nach dem Gesetz[7] und ich lasse es auch nicht zu.

Angekl. R[aspe]:

Ich habe gesagt, daß mich das nicht interessiert. Schließlich haben Sie meine Anwälte ausgeschlossen, 20 insgesamt.[8]

Vors.:

Es sind keine Anwälte von Ihnen ausgeschlossen worden.[9] Es hat Gründe gegeben einen Anwalt zu entpflichten.[10] Sie haben genügend Wahlverteidiger[11] und im übrigen auch genügend Pflichtverteidiger.[12] Ich lasse mich jetzt mit Ihnen auf kein Streitgespräch ein. Entweder Sie hören auf zu stören durch dieses Gespräch oder ich verwarne Sie in der Richtung, daß Sie sonst wegen Störung entfernt werden aus dem Saal.[13] Es ist nach dem Gesetz nicht zulässig, das wissen Sie längst.

Angekl. R[aspe]:

Also Sie wollen mich ausschließen.

Vors.:

Ich bitte Sie, Herr Zeuge, fahren Sie fort.

(Zum Angekl. Raspe:)[oo] Wenn Sie weiter stören durch Gespräche, dann lasse ich Sie entfernen aus dem Saal.

Zeuge Ritz[mann]:

Das Bild 152 zeigt eine Aufnahme vom 3. Stock aus oder zumindest von unten heraus, um die Verwüstung eben von dieser Sicht aus zu dokumentieren.

Das gleiche auf dem Bild 153, der Blick von oben nach unten zum Vordach 3. Stock. Das war alles, was mir vorgelegt worden ist.

Vors.:

Das war nun also das, was Sie im Zusammenhang mit dem 6. Stockwerk, Ihrem eigentlichen Tatortgebiet, das Sie hier durchgesehen haben, haben feststellen können. Wir wollen jetzt den Prozeßbeteiligten [8947] Gelegenheit geben, soweit weitere Fragen zum 6. Stockwerk sind, die anzubringen. Herr Berichterstatter, bitteschön.

Richter Ma[ier]:

Haben Sie auch Personen vernommen, die sich zum Zeitpunkt der Explosion im 6. Stock in der Nähe des Tatortes befunden haben sollen?

Zeuge Ritz[mann]:

So wie ich mich erinnere, nur mündlich. Wenn etwas von mir unterschrieben worden ist, dann bitte ich doch, mich daran zu erinnern und mir das vorzulesen.

Richter Ma[ier]:

Ist es möglich, Herr Ritzmann, daß Sie eine Art Formblätter mit vorformulierten Fragen an in Betracht kommenden Personen verteilt haben über die Art ihrer Verletzungen und ihrer Position zum Zeitpunkt der Explosion.

Zeuge Ritz[mann]:

Ja ...

Der Angeklagte Raspe steht weiterhin in der Anklagebank und unterhält sich wiederholt mit Rechtsanwalt Geulen.

Vors.:

Verzeihung, bevor geantwortet wird. Ich bitte jetzt Herrn Raspe an einen von Herrn Rechtsanwalt Geulen entfernten Ort zu setzen, so daß kein weiteres Gespräch mehr möglich ist. Er hat das Recht an der Verhandlung teilzunehmen, kein Recht, weitere Gespräche zu führen. Setzen Sie sich jetzt entweder hin an einen entfernten Ort, wo die Gespräche nicht möglich sind, hier auf der Bank etwa auf dem Platz auf der rechten Seite, von Ihnen aus links oder aber, ich will Ihnen nochmals sagen, daß das eine Störung ist, die zu Ihrem Ausschluß für die jetzige Vernehmung führen müßte. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, Herr Rechtsanwalt Geulen, daß natürlich die Verpflichtung aus § 146[ StPO] vorweg dem Rechtsanwalt gilt. Ich weiß, Sie haben sich bis jetzt, so scheint es mir, bemüht, daß das Gespräch nicht weiter fortgeführt wird. Ich kann es Ihnen nicht zulassen, [§ ]146[StPO] verbietet es.

RA Geu[len]:

... wenn ich angesprochen werde, ist es nur höflich und üblich, daß ich eine Frage beantworte. Das ist kein Verstoß gegen [§ ]146[StPO], sondern das ist ja wohl selbstverständlich. [§ ]146[ StPO] verbietet mir nicht, mit anderen Angeklagten zu sprechen.

Vors.:

Doch. Sie sind nicht in der Lage, hier Verteidigungsgespräche zu führen, zu Privatgesprächen ist jetzt für einen Anwalt, der seine Pflichten wahrnimmt, kein Platz. Folglich muß ich davon ausgehen, daß es sich um Verteidigungsgespräche handelt. Wenn Sie Privatgespräche führen wollen, steht Ihnen nichts im Wege, das außerhalb des [8948] Verhandlungssaales zu tun.

Der Angeklagte Raspe verläßt um 15.59 Uhr den Sitzungssaal.

RA Geu[len]:

Wenn ich angesprochen werde, dann gebe ich darauf Antwort.

Vors.:

Ich bitte jetzt dem Herrn Zeugen die Antwort zu geben.

Richter Ma[ier]:

Herr Ritzmann, wir haben uns gerade unterhalten über diese Formblätter, die von Ihnen an in Betracht kommende Personen verteilt worden sind. Diese Antworten wurde offenbar schriftlich eingeholt, Sie haben diese Personen nicht selbst vernommen. Ist das richtig?

Zeuge Ritz[mann]:

Nein. Ich habe sie an die einzelnen selbst verschickt.

Richter Ma[ier]:

Nun haben wir da unter anderem in Ordner 66 Blatt 301 und 302 eine solche Antwort eines Zeugen Schmitt. Der schreibt hier, er habe sich im 6. Stock in dem Verbindungsgang zwischen Hochhaus und Fuhlentwiete, Entfernung zum Explosionsherd ca. 2 m, befunden. Haben Sie davon eine Vorstellung, wo das etwa gewesen sein muß?

Zeuge Ritz[mann]:

Das müßte von der Fuhlentwiete her kommend, also von dem Treppenaufgang Fuhlentwiete kommend, dann den Gang wo es rechts reingeht zu dem Paternoster und zu dem gegenüber liegenden Fahrstuhl und müßte dann noch weiter reingegangen sein an die Damentoilette.

Richter Ma[ier]:

Also am Eingang zur Damentoilette bzw. zum Vorraum, in dem dieser Fettabscheider stand?

Zeuge Ritz[mann]:

Ja.

Richter Ma[ier]:

Gehen wir einmal davon aus, daß das stimmt. Von was konnte man dort getroffen werden an dieser Stelle?

Zeuge Ritz[mann]:

Wenn ich danach gefragt werde, von was man da getroffen werden konnte, dann könnten es Mauerbrocken gewesen sein, es könnten Splitter gewesen sein und es könnten aber auch von Glasscherben der Fenster gekommen sein.

Richter Ma[ier]:

Herr Ritzmann, ich gebe Ihnen nochmal das Foto auf Blatt 148 aus Band 66, können Sie uns sagen, ob es sich möglicherweise um diese Stelle gehandelt hat, von der wir gerade reden?

Dem Zeugen wird nochmals das Lichtbild aus Ordner 66 Blatt 148 mit der Bitte um Erklärung vorgelegt.

Zeuge Ritz[mann]:

Nein ich meine, wenn das so beschrieben worden ist, ich hab [8949] es nicht mehr in Erinnerung, was da gestanden hat, dann ist es im nachhinein an mich herangetragen worden, diese Formblätter oder diese Fragen an den Zeugen zu stellen. Wenn ich danach gefragt worden bin und Sie haben es mir ja vorgelesen, wo der Zeuge gestanden haben kann, kann es eigentlich nur in der Bildmitte gewesen sein, unterhalb eines Fensters mit Glasbausteinen.

Richter Ma[ier]:

Ja. Also etwa in dieser Gegend ... dargestellt wird.

Zeuge Ritz[mann]:

In dieser Gegend müßte es ...

Richter Ma[ier]:

Dankeschön. Dann haben wir weiter in Ordner 66 Blatt 258 eine Redakteurin Liz Hiller. Diese sagt, sie habe sich zum Zeitpunkt der Explosion auf dem Gang vor meinem Zimmer befunden, auf dem Weg ins Lay-Out im 6. Stock, ungefähr 3 m von der Bombe entfernt. Haben Sie eine Vorstellung, wo das gewesen sein kann.

Zeuge Ritz[mann]:

Ich bin nicht sicher, daß die Zeugen nun genau wußten, wo die Bombe gelegen haben konnte, um solche Angaben vielleicht[pp] nicht korrekt gemacht zu haben. Denn zwei und drei Meter davon, da wären[qq] wahrscheinlich andere Verletzungen erfolgt, als sie erfolgt sind.

Richter Ma[ier]:

Sie wissen nicht, welche Zimmernummer diese Zeugin hatte?

Zeuge Ritz[mann]:

Nein, das weiß ich nicht.

Richter Ma[ier]:

Dankeschön.

Rechtsanwalt Geulen verläßt um 16.04 Uhr den Sitzungssaal.

Richter Ma[ier]:

Dann haben wir in Ordner 66 auf Blatt 276 einen Wolfgang Berkenbaum, Lay-Outer und er sagt, er habe sich im 6. Stock am Lastenfahrstuhl im Springer-Haus, Kaiser-Wilhelm-Str. 6, befunden. Wo müßte das auf der Skizze gewesen sein, wenn wir Ihnen die noch einmal vorlegen dürfen.

Dem Zeugen wird die Skizze aus Ordner 66 Blatt 200/1 nochmals vorgelegt.

Vors.:

Herr Rechtsanwalt Schnabel?

RA Schn[abel]:

Also es hat der Herr Berichterstatter zum zweiten Mal jetzt schon etwas vorgelesen hier mit der Behauptung, der sagt das. Ich mein, ob er das gesagt hat, das ist eine andere Frage. Da wäre, glaube ich, zunächst mal zu fragen, ob er es gesagt hat beim Herrn Ritzmann. Und zum zweiten, wenn man darauf Wert legt, was dieser Zeuge gesagt hat, wäre es doch wohl das richtige und einfache, [8950] Selbigen vorzuladen.

Richter Mai[er]:

Er kommt, er kommt, Herr Rechtsanwalt.

Vors.:

Die Zeugen kommen.

Richter Mai[er]:

Ja, also dann nun kommt er zu einem, wenn ich das sagen darf, es ist ganz einfach, nun kommt er zu einem anderen Zeitpunkt als dieser Zeuge, weil wir nicht alle Zeugen in diesem Fall an einem Tag vernehmen können. Und deshalb habe ich ja vorher ausdrücklich gesagt, einmal unterstellt, der Zeuge habe sich, in der von ihm beschriebenen Position befunden; von was konnte er dort getroffen werden. Ich möchte ja nur aufklären, solange dieser Tatortbefundszeuge hier ist, was sich an der Stelle abgespielt hat, ob der Zeuge dort tatsächlich stand. Das erfahren wir wohl von ihm selbst, das ist ganz einfach.

Vors.:

So ist es. Es geht nicht um die inhaltliche Richtigkeit im Augenblick der Aussage des Zeugen, es geht ausschließlich darum, wenn dieser Zeuge diese Angaben machen sollte, was dann zur Lokalität von dem Herrn Zeugen, der die Lokalität besonders genau untersucht hat, gesagt werden kann. Es ist also ersichtlich, daß nicht einer Einvernahme des Zeugen vorweggegriffen wird.

Im übrigen, wir hatten dieses Thema schon einmal angeschnitten und ich darf darauf hinweisen, daß also einem Strafsenat die prozessualen Regeln der Unmittelbarkeit[14] usw. durchaus geläufig sind und wir sie nicht aus dem Auge verlieren, das darf man vielleicht einem Strafsenat auch zutrauen.

Herr Zeuge, bitte die Antwort ...

Zeuge Ritz[mann]:

Wenn der Betroffene angegeben hat, er sei zum Zeitpunkt der Detonation am Lastenfahrstuhl gestanden ...

Richter Mai[er]:

Kaiser-Wilhelm-Straße 6.

Zeuge Ritz[mann]:

Kaiser-Wilhelm-Straße 6?

Richter Mai[er]:

Ja.

Zeuge Ritz[mann]:

... dann ist hier, glaube ich, auf dieser [rr] Skizze nicht mehr sichtbar, ich könnte es höchstens beschreiben.

Richter Mai[er]:

Müßte das links oben gewesen sein, auf diese Skizze, in der Richtung?

Zeuge Ritz[mann]:

Links, hier, dies ist hier weiterführend und dann, wie ich die Bilder vorhin eingangs beschrieben habe, einen Vorraum, wo einmal Paternoster und Lastenfahrstuhl sichtbar waren - wo mehrere Personen fahren - ich bezeichne das als Lastenfahrstuhl, und gegenüber das Bild, wo 6. Stock und die einzelnen Abteilungen sichtbar waren.

[8951] Richter Mai[er]:

Wieweit ist denn diesen Lastenfahrstuhl entfernt gewesen von der Detonationsstelle?

Zeuge Ritz[mann]:

Luftlinie oder so wie es ...?

Richter Mai[er]:

Luftlinie, ja.

Zeuge Ritz[mann]:

Luftlinie schätzungsweise ...

Vors.:

Aber jetzt sollten Sie nicht schätzen anhand der Skizze, sondern noch wie sie es in Gedächtnis haben. Wenn Sie es nicht mehr aus dem Gedächtnis holen, müssen Sie sagen, das weiß ich heute nicht mehr.

Zeuge Ritz[mann]:

Also vom Detonationsherd schätzungsweise 10 - 12 Meter.

Richter Mai[er]:

10 bis 12 Meter.

Zeuge Ritz[mann]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Danke.

Und dann habe ich in diesem Zusammenhang noch einen letzten Zeugen, das ist der Heinrich Meier. Der hat in Ordner 66, Bl. 293 angegeben, er habe sich im 5. Obergeschoss befunden, die Verlagsleitung „Bild“ in unmittelbarer Nähe der Detonation. Nun weiß ich nicht, ob er sich hier mit dem Stockwerk möglicherweise geirrt hat. Sie sagten ja vorher, im 6. Stock befand sich die Redaktion von „Bild“.

Zeuge Ritz[mann]:

Nein, ich meine die Verlagsleitung „Bild“.

Richter Mai[er]:

Verlagungsleitung „Bild“.

Zeuge Ritz[mann]:

Und ich meine, wenn er das gesagt hat, in unmittelbarer Nähe des Tatorts oder Detonationsherdes, müßte es der 6. Stock gewesen sein, und er hat sich dann nur vertan im Stockwerk.

Richter Mai[er]:

Im Stockwerk sich geirrt hat, danke.

Vors.:

Die Frage geht also nun dahin, gab es ...

RA Schn[abel]:

Er hat - Entschuldigung - er hat sich wohl genauso geirrt wie der Herr Berichterstatter mit der Seitenzahl. Es handelt sich nämlich um 294.

Vors.:

Gut, wird akzeptiert. Jawohl, 294 ist richtig.

Rechtsanwalt Geulen erscheint wieder um 16.08 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Herr Ritzmann, sind im 5. Stock Schäden vorhanden gewesen, die es erklärlich machen könnten, daß ein Zeuge hätte annehmen können, er hätte sich in der unmittelbaren Nähe des Tatortes oder des Sprengortes befunden?

[8952] Zeuge Ritz[mann]:

Es sei denn in genau untenliegenden Toilettenraum, den ich vorhin in der Bildmappe ja gezeigt habe, die Beschädigungen sonst ...

Vors.:

Sonst wäre es nicht denkbar.

Zeuge Ritz[mann]:

... sonst wäre es nicht denkbar.

Vors.:

Also da scheint die Decke durchgeschlagen zu[ss] haben, dann runter?

Zeuge Ritz[mann]:

Ja.

Vors.:

Danke. Weitere Fragen an den Herrn Zeugen?

Herr Bundesanwalt Dr. Wunder.

BA Dr. Wu[nder]:

Eine kurze Frage, nicht unmittelbar zum 6. Stock, aber vielleicht noch zur Präzisierung der Explosionszeitpunkte.

Herr Zeuge, erinnern Sie sich daran, von der Feuerwehr einmal eine Zusammenstellung der dort, also bei der Feuerwehr eingegangenen Meldungen erhalten zu haben von einem Herrn Böttger und ich beziehe mich auf Bl. 30, So.ord. 66?

Zeuge Ritz[mann]:

Ich weiß, daß da eine Zusammenstellung von einem Herrn Böttger erfolgt ist, später von mir angefordert, ich weiß aber die einzelnen Zeiten, die von dort gekommen sind, nicht mehr.

BA Dr. Wu[nder]:

Es ist von Ihnen abgezeichnet unter dem 29.5., kann es sein, daß in dieser Mitteilung als erste Meldung die Betätigung des Feuermelders in der Fuhlentwiete 3 um 15.43 Uhr genannt wurde?

Zeuge Ritz[mann]:

Es kann durchaus so sein. Ich kann mich nur daran erinnern, genau daran erinnern, daß eben mitgeteilt worden ist von der Feuerwehr, daß nach Betätigen des Feuermelders in der Fuhlentwiete der Feueralarm oder der Alarm bei der Feuerwehr eingegangen ist.

BA Dr. Wu[nder]:

Dankeschön.

Vors.:

Die Herren Verteidiger, ich sehe keine Fragen.

Herr Rechtsanwalt Schnabel.

RA Schn[abel]:

Ich möchte den Herrn Zeugen fragen - Seite 30 - ob er das auch wirklich abgezeichnet hat. Wenn ich nämlich das „R“ von Ritzmann mit diesem „R“ vergleiche, dann stelle ich also erhebliche Abweichungen fest?

Vors.:

Ob das Ihr Handzeichen ist?

BA Dr. Wu[nder]:

Mir kommt es nur darauf an, ob der Herr Zeuge die Meldung kennt.

Dem Zeugen wird aus Ord. 66 Blatt 30 mit der Bitte um Erklärung vorgelegt, ob es sich um seine Unterschrift handelt.

[8953] Zeuge Ritz[mann]:

Ja, das ist richtig, was der Anwalt gesagt hat, es ist nicht von mir abgezeichnet worden, sondern vom Dienststellenleiter.

Vors.:

Und das „R“ bedeutet dann welchen Namen?

Zeuge Ritz[mann]:

Rehherr.

Vors.:

Danke.

Herr Berichterstatter, bitte, noch eine Frage.

Richter Mai[er]:

Herr Ritzmann, haben Sie auch Ermittlungen darüber geführt, ob bei der Punktzentrale der Polizei vor der ersten Explosion eine Bombenwarnung eingegangen ist?

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein, ich habe eine Aufstellung mir geben lassen und zur Akte[tt] genommen. Ich kann es wirklich nicht mehr sagen, ob da etwas von einer Vorwarnung. Ich meine es jetzt aus der langen Frist, wo ich mich daran erinnern muß, daß da nichts stand von einer Vorwarnung.

Richter Mai[er]:

Ja, ich habe also hier einen Bericht von Ihnen, er ist mit Ritzmann unterzeichnet - in Ord. 67 und beginnt auf Bl. 66 ff, Herr Rechtsanwalt Schnabel - und da haben Sie offenbar Ermittlungen über die Zeit angestellt, in der Warnungen eingegangen sind.

Ich halte Ihnen vor[uu] aus Bl. 66 unter III: „Benachrichtigung der Polizei (Funkzentrale) um 15.44 Uhr.“

Zeuge Ritz[mann]:

Die Zeit 15.44 Uhr, also eine Minute später nach der Feuerwehr, das ist mir jetzt noch ein Begriff, die Polizei dann benachrichtigt worden ist, also später jedenfalls als die Feuerwehr.

Richter Mai[er]:

Und zuvor sind unter II die Uhrzeiten angeführt, über die Sie vorhin schon berichtet haben, über anonyme Anrufe bei der Telefonzentrale im Springer-Haus. Kann man daraus schließen, daß Sie insgesamt ermittelt haben, was überhaupt an Telefonanrufen vor und während der Tatzeit eingegangen ist und daß es bei der Funkzentrale bei der Polizei vor dem hier notierten Anruf [vv] 15.44 Uhr keinen vorhergehenden Anruf gegeben hat.

Zeuge Ritz[mann]:

Ich müßte dann nochmal mein Blatt sehen, was ich damals geschrieben habe, vielleicht kann ich mich daran erinnern.

Dem Zeugen werden aus Ord. 67, die Blätter 66/69 vorgelegt, auch mit der Bitte zu erklären, es sich um seine Unterschrift handelt.

[8954] Zeuge Ritz[mann]:

Ja, 69 zeigt meine Unterschrift.

Richter Mai[er]:

Und der Vorhalt, den ich gerade gemacht habe, befindet sich auf Bl. 66, oben.

Zeuge Ritz[mann]:

Ja, daraus ist zu entnehmen, daß ich[ww] das ermittelt habe.

Richter Mai[er]:

So daß der erste Anruf in diesem Zusammenhang bei der Polizei um 15.44 Uhr eingegangen ist.

Zeuge Ritz[mann]:

Das ist richtig, ja.

Richter Mai[er]:

Danke.

Vors.:

Herr Ritzmann, können wir davon ausgehen, daß Sie gleichzeitig den Auftrag hatten, die Spuren am Tatort, am Sprengort zu sichern?

Zeuge Ritz[mann]:

Spuren waren gleichbedeutend mit der Sicherstellung der Splitter.

Ende Band 500

[8955] Vors.:

Also spezielle Spuren, die auf die Art, Zusammensetzung des Sprengkörpers Rückschlüsse zuließen? Den Auftrag hatten Sie?

Zeuge Ri[tzmann]:

Das ist richtig, ja. Das gehört zur Tatortsache.

Vors.:

Haben Sie jetzt noch im Gedächtnis irgendwelche besonders markanten Funde, die Sie gemacht und gesehen haben, die damals schon ein besonderes Interesse erweckten, oder im Zuge der Ermittlung von besonderer Bedeutung geworden wären?

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein, ich habe also nur Splitter gesichert dort, sie eingepackt und mit zum Präsidium genommen. Und dort wurden sie gezählt. Das war nichtmal mehr von mir gemacht worden. Und dann dem BKA zum weiteren Befund mitgegeben. Also ich könnte mir vorstellen, daß ich heute, wenn ich einzelne Splitter mir jetzt heute angucken könnte, nicht sagen kann, ob ich die damals in der Hand gehabt habe.

Vors.:

Sie sprachen gerade von der Zahl. Haben Sie heute noch eine Vorstellung, in welcher Größenordnung sich diese Funde bewegt haben?

Zeuge Ri[tzmann]:

Die Splitterfunde?

Vors.:

Ja.

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein. Ich möchte da keine Zahl angeben.

Vors.:

Ungefähr. Ich meine waren das Hunderte, waren das mehrere Zehn.

Zeuge Ri[tzmann]:

Also es waren unter Hundert meines Erachtens.

Vors.:

Unter Hundert Ihres Erachtens.

Zeuge Ri[tzmann]:

Jedenfalls das vom 6. Stock.

Vors.:

Ja. Nun wir wollen trotzdem den Versuch unternehmen, nachdem Sie aus dem Gedächtnis das nicht mehr sagen können, daß Sie sich mal die Splitter vom 6. Stock hier besichtigen. Sie liegen hier vor, sie werden Ihnen gezeigt. Gucken Sie bitte die Hüllen an. Sie können auch die Splitter entnehmen. Wenn Sie bei einzelnen Splittern den Eindruck gewinnen, daß Sie individuelle Merkmale sehen, die Sie mit Sicherheit zu dem Schluß führen: Das muß der Splitter sein, den ich damals gesehen habe, dann bitte ich, daß Sie uns die Nummer benennen. Sonst genügt es uns, wenn Sie die Splitter darauf ansehen, ob solches Material, von dieser Art und Beschaffenheit, damals gesammelt worden ist ... Herr Rechtsanwalt Schnabel.

[8956] RA Schn[abel]:

Wäre es hier nicht jetzt angebracht, daß man dem Zeugen zur Identifikation nicht nur Splitter aus dem 6. Stock, sondern auch solche aus dem 5. vorlegt[xx] es liegen ja hier welche vor um ihn dann mal zu fragen, ob er diesen oder jenen kennt. Dann ist also, glaube ich, die Objektivität eher gewahrt, als wenn man von vornherein nur Splitter aus dem 6. Stock darlegt, und der Zeuge ja mehr oder weniger wohl sagen wird, ja die waren es dann.

Vors.:

Also Sie werten die Glaubwürdigkeit des Herrn Zeugen jetzt etwas vorschnell vielleicht. Uns interessieren die Splitter, die an der Stelle gefunden worden sein sollen, an der der Herr Zeuge tätig war. Ich jedenfalls beabsichtige nicht aus Sprengstellen, an denen der Herr Zeuge, wie er selbst mitgeteilt hat, gar nicht eingesetzt war, ihm Splitter vorzulegen. Es handelt sich übrigens um den 3. Stock, im 5. Stock gab es keine Splitter. Sie können ja dieses Vorgehen beanstanden. Dann müßte der Senat darüber beschließen,[15] ob diese Art, dem Zeugen die Splitter von der Stelle, an der er tätig war, vorzulegen, gegen prozessuale Regeln verstößt. Oder sollte das nur eine Anregung gewesen sein?

RA Schn[abel]:

Es verstößt sicher nicht dagegen. Aber wenn hier schon die Möglichkeit besteht, eben aus verschiedenen Bereichen Splitter vorzulegen, glaube ich, daß es aus optischen Gründen gar nicht von der Hand zu weisen wäre, wenn man zumindest, ich sage ja nicht, daß das mit der Glaubwürdigkeit etwas zu tun hat und ich sage auch nicht, daß es damit zu tun hat, daß man jemand auf eine falsche Fährte lockt. Aber es ist doch wohl ein logisches Moment, daß, wenn man eben Falsches und Richtiges vorgelegt bekommt, und man wirklich das Richtige identifizieren sollte, daß dann diese Art der Identifikation doch wesentlich glaubwürdiger und sinnvoller ist, als wenn man von vornherein eben etwas vorgelegt bekommt, was schließlich ... man kann dann weiterdenken, was ...

Vors.:

Es ist also hier keine Gegenüberstellung, sondern es handelt sich um konkrete Gegenstände. Der Herr Zeuge hat schon vorher von sich aus gesagt, er sei sich nicht sicher, [8957] ob er einzelne Gegenstände wiedererkennen kann. Es deutet sich alle Vorsicht an. Im übrigen wären wir dann verpflichtet, möglicherweise die Splitter von Augsburg,[16] Frankfurt,[17] Heidelberg,[18] München[19] auch noch hier vorzulegen, um den Herrn Zeugen die Möglichkeit zu geben und auszusuchen, was tatsächlich von seinem Sprengort stammt, beziehungsweise von seinem Ermittlungsort. Ich möchte es also, Herr Rechtsanwalt Schnabel, ...

RA Schn[abel]:

Herr Vorsitzender, man braucht ja wirklich nicht so weit zu gehen ...

Vors.:

Ist das nun eine Beanstandung oder ...

RA Schn[abel]:

Ja, es ist eine. Insofern ist es jetzt eine Beanstandung, weil Sie also wirklich offensichtlich das da nicht verstehen wollen, was ich hier will. Ich will weder Augsburg noch München. Das wäre dann wirklich eine Sache, wo man sagen könnte, es verzögert. Wenn aber hier Splitter vorliegen, aus zwei Bereichen, die liegen beide auf dem Tisch hier, dann ist es keine Verzögerung, sondern dann dient das der Glaubwürdigkeit, der Unterstützung der Glaubwürdigkeit und einer sinnvollen Beweisdurchführung, daß man dann eben beide Arten von Splittern hier vorlegt ...

Vors.:

Herr Rechtsanwalt ...

RA Schn[abel]:

Das hat nichts[yy] mit Augsburg und nichts mit München zu tun.

Ich möchte nur, was hier vorliegt ...

Vors.:

Es geht um folgendes bei der ...

RA Schn[abel]:

Dann beanstande ich ganz offiziell und bitte um Senatsbeschluß.

Vors. (nach geheimer Umfrage):

Der Senat hat beschlossen:

Dem Herrn Zeugen sind die Splitter vom 6. Stock vorzulegen.

Wobei Sie jetzt gehört haben, daß Bedenken bestehen, wenn wir Ihnen die Splitter vom 3. Stock, die gekennzeichnet sind vom 3. Stock, vorlegen ...

RA Schn[abel]:

Die vom 6. sind auch gekennzeichnet.

Vors.:

Das weiß der Herr Zeuge jetzt, durch das verschiedene Hin und Her ganz genau, daß ihm Splitter vom 6. Stock vorgelegt werden. Und ich bitte Sie ganz streng zu prüfen, ob Sie irgendetwas wiedererkennen. Sie haben vorhin angedeutet, [8958] Sie seien sich nicht sicher, ob Ihnen das überhaupt möglich wäre. Dann genügt es, daß Sie uns angeben, das heißt, dann richte ich die Frage dahin, ob Splitter dieser Art, Beschaffenheit, Größe und so weiter insgesamt, dem Eindruck nach dort an diesem Ort gefunden worden sind. Auch wenn Sie sagen; den Einzelsplitter kann ich nicht mehr erkennen. Und nur dort, wo Sie ganz spezielle Merkmale finden, würde ich Sie bitten, unter Erwähnung dieser Merkmale zu sagen; richtig, das fällt mir auf, so hat damals ein Splitter ausgesehen.

Der Zeuge besichtigt die auf einem Tisch ausgebreiteten Asservate B 51/6. Stock, Pos. 1-23 und erklärt[zz] zu den einzelnen Asservaten, zunächst Asservat B 51/6. Stock Pos. 4.

Zeuge Ri[tzmann]:

Hier bei diesem Splitter ist gekennzeichnet B 51/6. Stock, Pos. 4, ich kann mich daran erinnern, daß ein solcher Splitter, der die Merkmale eines Gewindes noch an sich hatte, dort gefunden worden ist. Wir hatten nämlich dann doch in der Zwischenzeit die Bombe im zweiten Stock gefunden und wir wußten, daß dort eine Schraubkappe Verwendung gefunden hat, und wie[aaa] wir den Splitter fanden, waren wir eben der Meinung, daß es sich hier um die gleiche Bombe gehandelt haben müßte. Das war dieser Splitter.

Vors.:

Wenn ich Sie recht verstehe, können Sie nur sagen: Ein Splitter dieser Art ist gefunden worden. Könnten Sie auch sagen, daß das dieser Splitter war oder müßte Sie nur sagen; nein das kann ich nicht.

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein, das kann ich nicht sagen. Dann müßte ich mich mehr mit dem Splitter befaßt haben, so wie mit einigen[bbb] Splittern, die zum Beispiel das BKA beim Zusammensetzen oder im Puzzle-Spiel ungefähr.

Vors.:

Wir haben hier ja von Ihnen vorhin schon erwähnt eine Fotografie eines Splitterstückes. Sie haben das ausdrücklich erwähnt, daß dieses Splitterstück fotografiert worden sei und daß das unter die Aufnahmen gebracht worden ist.

Das Gericht nimmt das Asservat B 51/6. Stock, Pos. 4 mit dem Lichtbild aus Ordner 66 Blatt 138 in Augenschein und stellt einen Vergleich an.

[8959] Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der Vergleich, jedenfalls von außen her, offensichtlich keine Übereinstimmung ergibt.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, ich möchte nach Inaugenscheinnahme der hier vorliegenden Splitter doch sagen: Es kann durchaus sein, daß sie alle im 6. Stock, jedenfalls die hier, die mit 6. Stock bezeichnet worden sind, dort von uns gefunden worden sind. Ich kann aber nicht sagen, daß die einzelnen Splitter tatsächlich nun daherstammen. Das müßte doch vom BKA, die weitere Untersuchungen damit angestellt haben, noch besser sagen können.

Vors.:

Wenn Sie speziell mal die Splitter 1 und 2 besichtigen wollen.

Der Zeuge besichtigt das Asservat B 51/6. Stock, Pos. 1.

Vors.:

Wobei zu berücksichtigen ist, daß unter Umständen durch Materialuntersuchungen Veränderungen, nicht in der Form wohl, aber in der Substanz eingetreten sein könnten, dadurch, daß Löcher ausgestanzt sind, beispielsweise. Wenn Sie es nicht identifizieren können müssen Sie selbstverständlich sagen.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich[ccc] kann nur sagen, es ist erst mal eine sehr lange Zeit her und ich habe mit den Splittern nicht mehr zu tun gehabt, also[ddd] praktisch an dem einen Tag oder an den zwei Tagen. Danach wurden sie sofort verschickt, oder abgeholt.

Vors.:

Ja.

Der Zeuge besichtigt das Asservat B 51/6. Stock, Pos. 2.

Zeuge Ri[tzmann]:

Das gleiche gilt für 2.

Vors.:

Herr Ritzmann, können Sie ein Allgemeinurteil dahin abgeben, daß Splitter in dieser äußeren Gestalt, dieser Art, des Materials usw. dort gefunden wurden oder können Sie das auch nicht sagen?

Zeuge Ri[tzmann]:

Splitter von dieser Größenordnung, mit dieser Stärke, sind durchaus gefunden worden von uns. Diese Bestätigung kann ich durchaus geben.

Sämtliche dem Zeugen Ritzmann vorgelegten Asservate wurden vom Gericht in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.

Vors.:

Wir haben hier einen Vermerk Ordner 66, Blatt 61; Unterzeichnet von Ihnen, offensichtlich. Hier wird die Zahl der Splitter vom 6. Stock angegeben. Sie sagen, Sie können die Zahl nicht mehr benennen. Dann möchte ich Ihnen Vorhalten aus diesem Vermerk: Die Splitter, insgesamt 22 Stück wurden, nun wird ein Umkreis angegeben, in dem sie gefunden worden seien.

Zeuge Ri[tzmann]:

Wenn das von mir unterzeichnet worden ist, dann hat das seine Richtigkeit.

[8960] Vors.:

Fällt Ihnen das nun ein, wenn ich Ihnen das vorhalte oder müssen Sie sagen, ich kann nur das bestätigen, was ich damals aufgeschrieben habe, daß ich das damals wahrheitsgemäß festgehalten haben?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich kann es nur bestätigen, so wie ich es damals aufgeschrieben habe.

Gem. § 249 StPO[20] wird aus Ordner 66, Bl. 61 der Kopf des Vermerks und folgender Satz verlesen:

„Die Splitter, insgesamt 22 Stück, wurden in einem Umkreis von ca. 3 Metern gefunden.“

Vors.:

Nachdem ich Ihnen das vorgelesen habe, können Sie bestätigen, daß Sie damals bemüht waren, wahrheitsgemäß und vollständig alles anzugeben?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, das bestätige ich hiermit.

Vors.:

Da ist auch noch die Rede davon, wie man diese Splitter gesichert hat. Und zwar interessiert uns, hat man da bestimmte Einzelstellen gehabt, am Tatort selber, wo man sie direkt aufgelesen hat oder hat man den Schutt gesammelt und dann sozusagen durchgesiebt.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, das zweite ist der Fall. Wir haben uns große Siebe beschafft und dann mit Haken oder solchen Gegenstände, die man auf dem Friedhof verwendet, den Schutt auseinandergewühlt und dann nochmals gesiebt und diese Gegenstände, die wir dann gefunden haben, Splitter, wurden dann deutlich.

Vors.:

In einem einheitlichen Beutel verpackt oder einzeln gekennzeichnet?

Zeuge Ri[tzmann]:

Einzeln gekennzeichnet und einzeln verpackt.

Vors.:

Und übergeben an?

Zeuge Ri[tzmann]:

Übergeben an Kollegen vom BKA.

Vors.:

Sind zu diesen Splittern weitere Fragen? Herr Dr. Foth.

Richter Dr. Fo[th]:

Herr Ritzmann, wie war das mit der Beschriftung dieser Splitter? Haben Sie das gemacht oder wer hat das gemacht? Auf den Beuteln? Oder die Zettel auf den Splittern oder wie geschah das?

Zeuge Ri[tzmann]:

Es ist erstmal getrennt verpackt worden und die Beschriftung ist nicht von mir gemacht worden. Das müßte, wenn überhaupt von[eee] einer, von unserer Dienststelle ein[fff] anderer gemacht haben. Ich kann mich da nicht mehr dran erinnern. Oder es müßte einer vom BKA gemacht haben.

Vors.:

Sonstige Fragen zu den Splittern? Herr Rechtsanwalt Schnabel.

[8961] RA Schn[abel]:

Herr Zeuge, können Sie sich erinnern, wieviel Splitter im 3. Stock gefunden wurden?

Zeuge Ri[tzmann]:

Das müßten mehr gewesen sein als 22. Aber die genaue Anzahl weiß ich auch hier nicht.

RA Schn[abel]:

Na also wenn Ihr Vermerk stimmt, waren es weniger.

Zeuge Ri[tzmann]:

Es waren weniger. Es war eben schätzungsweise, es war von vornherein ungenau.

RA Schn[abel]:

Wissen Sie, ob von irgendeinem Stockwerk später noch Splitter gefunden wurden?

Zeuge Ri[tzmann]:

Meines Wissens nicht.

RA Schn[abel]:

Wenn Ihr Vermerk richtig ist, wurden später noch vier weitere Bombensplitter gefunden.

Zeuge Ri[tzmann]:

Im 6. Stock aber nicht.

RA Schn[abel]:

Ich habe ja gefragt irgendwo.

Zeuge Ri[tzmann]:

Da ich den 3. Stock ja nicht gemacht habe. Also nicht bearbeitet habe, weiß ich, daß hinterher noch Splitter aus der ... Ich weiß nicht mehr genau, der Raum, der dahinter liegt, hinter dem Detonationsherd. Jedenfalls da aus diesem Raum wurden noch Splitter gefunden.

RA Schn[abel]:

Wissen Sie, wieviel nach der Detonation Sie diesen Vermerk angefertigt haben? Welche Zeit danach?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.

RA Schn[abel]:

Welche Zeit nach der Detonation, Sie den Vermerk angefertigt haben, aus dem Ihnen der Herr Vorsitzende und auch ich jetzt Vorhaltungen gemacht habe?

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein, das Datum müßte draufstehen. Und dann ist es auch an dem Tag gemacht worden, wie es hier steht.

RA Schn[abel]:

Ja sicher, das glaube ich Ihnen, aber welche Zeit ist da inzwischen vergangen, können Sie das abschätzen?

War das unmittelbar danach oder Jahre danach oder Monate danach?

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein. Auch wenn ich schätze ist es ungenau. Und wenn ich etwas sage, das genau trifft, dann bleibt es dabei.

Ich möchte mich da nicht festlegen.

RA Schn[abel]:

Mit anderen Worten, es war also am 31. Januar 73, rund dreiviertel Jahr nach der Detonation. Wissen Sie, ob denn dieser Vermerk, der ja ¾ Jahre später abgefaßt wurde, insofern seine Richtigkeit hat. Wußten Sie ¾ Jahre später noch genau die Anzahl der Splitter, die gefunden [8962] wurden?

Zeuge Ri[tzmann]:

Darf ich den Ausschnitt oder den Vermerk mal sehen?

Dem Zeugen wird aus Ordner 66, das Blatt 61 übergeben.

Zeuge Ri[tzmann]:

Das Blatt 61 trägt meine Unterschrift.

RA Schn[abel]:

Ja Herr Zeuge, konnten Sie damals am 31. Januar, also rund ¾ Jahre später denn mit Sicherheit noch die Anzahl der einzelnen Splitter, verteilt auf die Stockwerke und die nachgefundenen Splitter, hatten Sie das noch im Gedächtnis? Oder gibt es dazwischen Aufschriebe?

Zeuge Ri[tzmann]:

Wenn ich so einen Vermerk schreibe, dann gehe ich natürlich auf die Angaben zurück, die schonmal geschrieben worden sind. Und das ist ja praktisch nur ein Hinweis auf eine Frage, die ich[ggg] hier niedergelegt habe.

Also das hat nichts damit zu tun, ob ich da am 31. Januar noch genau wußte, wie jetzt bei mir auch gestellt worden ist die Frage, ob ich nun noch wußte, wieviel Splitter dort gefunden worden sind. Wenn es hier steht, dann muß das von einem anderen Bericht sein, habe ich das rausgezogen.

RA Schn[abel]:

Sodaß also wohl das Richtige wäre, wenn man diesen Tatortbericht, den Sie ja selber hier anfügen, also Seite 26 der Akten, vermutlich Nummerierung Ihrer Akten, daß das das Original ist. Nachdem dann die entsprechende Anzahl der Splitter enthalten ist?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, das ist richtig so.

RA Schn[abel]:

Und von dem haben Sie es übertragen?

Zeuge Ri[tzmann]:

Das müßte ich da rausgezogen haben, ja.

RA Schn[abel]:

Danke.

Vors.:

Ich darf vielleicht, Herr Rechtsanwalt Schnabel, Sie auf Blatt 40 hinweisen. In diesem Zusammenhang unter V der zweite Abschnitt. Also das dürfte wohl die Belegstelle gewesen sein, für den Herrn Zeugen. Ich halte Ihnen vor, Herr Ritzmann, daß in Ihrem Tatortbericht, betreffend den 6. Stock, er findet sich in Blatt 36 ff. des Ordners, hier präzise: Blatt 40 des Ordners 66 auch folgendes vermerkt ist - der Bericht trägt dann, Blatt 44, offensichtlich Ihre Unterschrift -: „Es konnten in der Hauptsache im Be- [8963] hälter des Fettabscheiders, sowie im Umkreis von ca. 3 Metern insgesamt 22 Splitter der Bombe gesichert werden, 6. Stock.“ Das habe ich Ihnen jetzt bekannt gegeben. Kann man davon ausgehen, die Frage knüpft sich dran, daß Sie die Angaben, die Blatt 61 enthalten sind, aus diesem Bericht entnommen haben?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, davon kann man ausgehen.

Vors.:

Dieser Tatortbericht stammt vom 22. Mai 1972, also 3 Tage nach dem Geschehen.

Zeuge Ri[tzmann]:

Dieser Bericht ist auch nur, wenn ich das erklärend sagen darf, entstand ... aber dieser Vermerk ist nur entstanden, weil das BKA von mir wissen wollte, ob eine Skizze gemacht worden ist[hhh], von den Orten, wo die einzelnen Splitter gefunden worden sind. Und das habe ich damit erklären wollen.

Vors.:

Und Ihnen wurde es deswegen aus 61 vorgehalten, weil es hier zusammengefaßt ist, mit dem Tatortbericht.

RA Schn[abel]:

Aber dann kann man auch davon ausgehen, und zwar geht es mir hier um das Unmittelbarkeitsprinzip, daß auch und darauf habe ich ja abgestellt, oben hier, diese Spurensicherung im 3. Stock, bei der 19 Stück und dann später, das ist der letzte Absatz von Seite 61, wurden noch 4 weitere Splitter aus dem 3. Stock festgestellt und wurden dann weiterversandt, daß das nur eine Übernahme des Herrn Ritzmann aus dem Tatortbericht von Behrmann-Döhring ist, Seiten 31 ff. des[iii] Aktenordners[jjj] 76 ist, sodaß Sie also insofern was den 3. Stock anbelangt unmittelbar überhaupt keine Kenntnis haben, sondern das nur übernommen haben.

Zeuge Ri[tzmann]:

Das ist richtig, Herr Anwalt.

RA Schn[abel]:

Danke.

Vors.:

Es sollten dann noch Fragen an Sie gerichtet werden, Herr Ritzmann, die sich um die Bombenfunde drehen. Und zwar würde uns nur nochmals interessieren, wieviel Bomben, die nicht detoniert sind, Sie haben die Zahl drei benannt, Reihenfolge der Stockwerke, Uhrzeit. Und wir möchten Ihnen dazu dann auch die Skizzen übergeben, die die Bombenfunde bezeichnen. Wenn, das ist die Voraussetzung, Sie sagen können, daß Sie als Sachbearbeiter selbst sich auch darum [8964] gekümmert haben, wo sind, diese nichtdetonierten Sprengkörper gelegen. Trifft das zu?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich habe eben nur Ihre Frage verstanden insgesamt.

Vors.:

Uns würde interessieren: Haben Sie, im Zuge der Ermittlungen, die Sie anzustellen hatten, sich auch um die nichtdetonierten Sprengkörper zu kümmern gehabt?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, wo Lage, Ort, Zeitpunkt ...

Vors.:

Skizzenmäßiges Festhalten und dergleichen. Gut, danach wollen wir fragen und ferner nach der Zeit, in der Reihenfolge, in der die Bomben gefunden worden sind. Können Sie die heute noch angeben?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich nehme an, jedenfalls in etwa.

Vors.:

Ja, wenn Sie damit beginnen wollten.

Zeuge Ri[tzmann]:

Es sind also insgesamt noch 3 nichtdetonierte Bomben gefunden worden. Die erste Bombe im 2. Stock, wie ich eingangs gesagt habe, ist aus Sicherheitsgründen mit der Durchsuchung des Springer-Hauses gewartet worden bis 18.00 Uhr. Angefangen wurde dann 18.15 Uhr, und wenig später wurde dann die Bombe im 2. Stock gefunden. Wenn man, ich möchte die Lage jetzt näher bezeichnen, wenn man also von der Straße oder von der Treppe der Fuhlentwiete hochkommt, in den 2. Stock, dann geht man genau wie im 6. Stock zunächst an einer Fensterseite vorbei, wo diese Glasbausteine zu sehen sind. Und wenn man sich dann nach rechts wendet, dann kommt man an den Paternostern und dem[kkk] gegenüberliegenden Fahrstuhl - Lastenfahrstuhl - vorbei und sieht dann vor sich eine Fensterfront, eine Glasfront, wo die Rotationsmaschinen, also Maschinensaal stand. Man wendet sich dann an der Fensterseite entlang nach links, einen kleinen schmalen Gang, wo ein Schrank stand und wo zwei Tonnen standen, anscheinend leere. Es war also kaum, daß jemand das beachtete, wie sich nachher herausstellte, waren da unter anderem Putzlappen drin, die von den Reinemachefrauen oder von den dort Angestellten benutzt worden. Es war dann von einem der Durchsuchenden gemeldet worden, daß da ein Kasten drin stand. Von einem Kollegen meiner Dienststelle ist dann identifiziert worden, daß es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Sprengkörper handeln mußte. Daraufhin wurde das Haus geräumt und später dann vom BKA, [8965] von Kollegen vom BKA delaboriert, die Bombe.

Vors.:

Ist es richtig, daß die Stelle, die Sie gerade beschrieben haben, Sie sagten, sie lag bei diesem Fenster, das einen Einblick gewährte zu der Rotation, daß das gleichzeitig eine Art Besucherbrücke war, daß man also Besucher, die den Betrieb besichtigen wollten, speziell von dort aus auch die Gelegenheit gab, von diesem Fenster aus, die Rotation zu beobachten?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich kann mir das durchaus vorstellen, ich weiß nur nicht, ob man von Seiten des Betriebes dort immer hingegangen ist, mit den Besuchern. Aber der Blick bietet sich dafür an.

Vors.:

Und dieser Rotationsraum, haben Sie sich darum gekümmert um mal festzustellen, wieviel Leute dort beschäftigt waren im Zeitpunkt des Tattages?

Zeuge Ri[tzmann]:

Das ist gemacht worden, aber ich kann nicht sagen.

Es waren also eine Menge von Personen wohl da, aber die Zahl ...

Vors.:

Können Sie nicht sagen?

Zeuge Ri[tzmann]:

Das kann ich nicht mehr sagen.

Vors.:

Wir wollen Ihnen dann, nachdem Sie es bereits beschrieben haben, das Blatt 200/2 aus dem Ordner 66, das ist eine Skizze, übergeben.

Dem Zeugen wird die Skizze aus Ordner 66, Blatt 200/2 mit der Bitte um Besichtigung und Erläuterung vorgelegt.

Zeuge Ri[tzmann]:

Der Tatort ist von mir besichtigt worden, nachdem die Bombe bereits delaboriert worden war, das heißt, entschärft worden war. Erst dann kamen wir zurück und ich habe einen Eindruck von der Bombe und von dem Paket bekommen. Das Bild zeigt oben auf der Skizze die Tonne von oben aus gesehen, darunter ein Paket, das beinhaltete Putzlappen, die hier auf dem zweiten Bild links, an der linken Bildseite zu sehen sind, die also mit dem Bombenpaket nichts zu tun hatten. Auf der rechten Seite sieht man auch die gekachelte Wand und da oben drüber die Fensterfront zur Rotation.

Vors.:

Sie haben jetzt nur die Bilder ausgewählt aus der Skizze selbst, aber Sie haben ja die Beschreibung gegeben, Pater- [8966] noster. Man kommt auf diesen Gang, man wendet sich nach links und ist dann an dem Fenster, daß zur Rotation den Einblick runtergibt, entspricht das, was die Skizze darstellt, genau diesen oder nach Ihrer Vorstellung dem, was Sie in der Erinnerung haben?

Zeuge Ri[tzmann]:

Nach meiner Erinnerung entspricht das genau dem Fundort der Bombe.

Vors.:

Sind zur Skizze noch irgendwelche Fragen? Ich sehe nicht. Dann wollen wir dem Herrn Zeugen noch Gelegenheit geben, die Fundorte der zwei weiteren Bomben zu beschreiben.

Zeuge Ri[tzmann]:

Wie ich eingangs gesagt habe, haben wir dann mit den Aufräumungsarbeiten, waren mit den Aufräumungsarbeiten beendet und haben uns auf den nächsten Tag verabredet und es war also kurz nach acht, als die Meldung kam, es sei eine zweite Bombe im 12. Stock gefunden worden, auch die, wir mußten das Gebäude selbstverständlich wieder räumen. Die Leute vom BKA haben die Bombe dann delaboriert und auch erst dann, wie beim Fund der ersten Bombe, erst dann kam ich dazu und habe das gesehen, um was es sich gehandelt hat und sie war also schon delaboriert. Die Bombe, wurde mir von dem Entschärfer mitgeteilt, ich stand also im 12. Stock, im sogenannten Besuchervorraum. Da standen zwei oder ein Sessel und ein Tisch, und hinten an dem[lll] Sessel soll die Bombe gestanden haben. Man konnte die Bombe oder das Paket oder dies in Tuch gehüllte, dieser in Tuch gehüllte Gegenstand also nur dann sehen, wenn man entweder den Stuhl wegnahm oder wenn man weit genug weg war, um unter die Füße [mmm] sehen zu können. Das war der Bomben von der zweite, im 12. Stock und danach wurde dann nochmals alles durchsucht. Ich habe auch schon gesagt, daß dieses Gebäude sehr viel Möglichkeiten bietet, da etwas abzustellen, etwas, was nicht gleich bemerkt wird. Und so war es dann hier auch, daß die Durchsuchungskräfte im Nachhinein dann die Bombe in der Herrentoilette im 12. Stock gefunden haben[nnn]. Das heißt, es ist nicht ganz richtig ausgedrückt, nicht in der Herrentoilette, sondern wenn man die Tür aufmacht, dann führt nach rechts gehend ein kleiner Gang zur Herrentoilette, und wenn die Tür aufgemacht wird, geht sie nach innen auf und unmittelbar hinter dieser Eingangstür befand sich ein Schrank oder [8967] eine Unterbringungsmöglichkeit, wo oben elektrische Anlagen zu sehen waren und drunter dann Löschgeräte, die Schläuche und dergleichen. Und links neben diesen Schläuchen stand diese Bombe; abweichend von dem ersten Bombenfund und zweiten Bombenfund, habe ich diese Bombe unmittelbar dort stehen sehen, in dem braunen Karton, und ist nicht erst gewartet worden, bis sie entschärft wurde.

Vors.:

Sehen Sie unter den Gegenständen, die hier auf dem Tisch stehen irgendwo dieses Behältnis, von dem Sie sprechen?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, es ist ein Karton hier vor mir.

Der Zeuge deutet auf das Asservat B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 4.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich habe in Erinnerung, daß er so aussah, wie der dahinterstehende mit dem Holzgriff.

Der Zeuge deutet auf das Vergleichsstück vom Asservat B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 4.

Dieses Vergleichsstück wird vom Gericht in Augenschein genommen. Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich habe ihn so in Erinnerung. Ich hörte gerade es ist das Vergleichsstück ... Durch Manipulationen und durch Fingerabdrucksammlungen ist das natürlich geschwärzt worden, das ist jeder Gegenstand so. Er sieht so aus, wenn er, wenn er abgepinselt worden ist von der Spurensicherung.

Vors.:

Wir werden Ihnen die Skizze übergeben. Sie werden dort auf der Skizze auch ein Bild vorfinden, wo der Karton angegeben ist. Und Sie sollten uns dann sagen, ob Sie das so vorgefunden haben, wie das Bild das zeigt.

Dem Zeugen wird aus Ordner 66 das Blatt 200/4 vorgelegt.
Die auf der Skizze befindlichen Bilder werden in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten haben[ooo] Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, das zeigt also die, das Bild, mit 2 gekennzeichnet, zeigt das Bild, wo die Bombe stand, im 12. Stock, hinter dem Sessel. Die ist aber nachträglich dort wieder hingestellt worden, zu Demonstrationszwecken, die war also hier nicht mehr drin. Und die ...

Zeuge Ri[tzmann]:

Das Bild daneben, also mit 3 gekennzeichnet, zeigt [8968] die Bombe in dem Geräteraum, wo die Löschsachen und Löschgegenstände abgestellt worden waren. Es ist ein Bild, aufgenommen worden von einem, „Bild“-Reporter, also von einem Angestellten im Hause. Es ist also nicht gemacht worden von einem Polizeibediensteten, deswegen ist das Original so, wie die Bombe dort stand, bevor sie entschärft worden ist, dort gemacht worden.

Vors.:

Wir wollen hier auch das Blatt 197, die Aufnahme dem Herrn Zeugen direkt übergeben.

Dem Zeugen wird aus Ordner 66 das Bl. 197 mit der Bitte um Erklärung übergeben, ob sich ihm das Bild am Bombenfundort Toilette 12. Stock so dargeboten hat.

Dieses Bild wird vom Gericht in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Zeuge Ri[tzmann]:

Es ist genau das gleiche Bild, wie auf der Skizze zu sehen. Also es hat sich mir so dargeboten, wie es hier zu sehen ist.

Vors.:

Das Bild würde dann zeigen, daß in der Tat ein Karton, wie er hier aufgestellt und nachgebaut worden ist, damals das Behältnis umgeben hat. Ist das richtig?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, das ist richtig.

Vors.:

Danke. Sind zur Skizze sonstige Erläuterungen, insbesondere, wenn Sie sie darauf überprüfen wollen, ob die Angaben in der Skizze mit Ihrer Erinnerung übereinstimmen.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, das ist offensichtlich so, daß meiner Beobachtung oder meiner Erinnerung nach alles so aufgezeichnet worden ist, wie es damals sich mir bot.

Vors.:

Danke. Sind sonstige Fragen? Herr Berichterstatter bitte.

Richter Ma[ier]:

Herr Ritzmann, haben Sie Nachforschungen darüber angestellt, welche Büros sich im 12. Stock befanden?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, im Hintergrund, also wenn man diese Skizze hier vor sich sieht, ganz durchblickend, bis zum Ende des Ganges, waren die Privaträume von Herrn Springer und oben[ppp] rechts oder links waren alles Zimmer von Direktoren des Hauses oder ihrer Sekretärinnen.

Richter Ma[ier]:

Wie diese Büroräume belegt waren, am 19. Mai, das wissen Sie nicht?

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein, das weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß hier drüben das kann ich also mit Sicherheit sagen, daß das das[qqq] Büro von Herrn von Bargen war und seiner Sekretärin Frau Schulz. Das weiß ich mit Sicherheit.

Richter Ma[ier]:

Dann noch etwas anderes, Herr Ritzmann, haben Sie Ermittlungen darüber angestellt, wieviel Beschäftigte im gesamten Gebäude am 19.5. nachmittags anwesend waren?

[8969] Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, es war eine größere Zahl, über Tausend, gehend, oder sogar über Zweitausend, gehend. Ich glaube, ich habe da nachher nicht mehr nachgefaßt, ob diese Zahl nun genau gestimmt hatte. Es wurde mir beim Nachfragen nochmal gesagt, daß bis zu dem Zeitpunkt der Detonation das Springer-Haus ein offenes Haus war, das sollte bedeuten, daß also jeder rein und rausgehen konnte, so wie er es wollte. Ich kann vielleicht in dem Zusammenhang eine Version sagen, die mir mitgeteilt worden ist.

Es sind da Leute reingegangen mit einem Kittel, mit einem blauen Kittel oder roten Kittel, sind beim Direktionszimmer reingegangen und haben gesagt, sie möchten das Fernsehgerät abholen. Es wurde ihnen dann gestattet, und sie wurden nicht wieder gesehen. Das sollte Ihnen nur verdeutlichen, wie es damals aussah.

Richter Ma[ier]:

Ich kann Ihnen vorhalten, aus einem Bericht vom 20.5. in Ordner 66, Blatt 6 der Akten, der wohl von Ihnen unterzeichnet ist, und da ist die Zahl von insgesamt dreitausend Beschäftigten genannt, die zur Zeit der beiden Bombenexplosionen in dem Gebäude sich befunden haben sollen.

Zeuge Ri[tzmann]:

Ich kann mich zwar an diese Zahl nicht genau erinnern. Wenn sie dort drin stehen, ist sie mir dort damals mitgeteilt worden.

Richter Ma[ier]:

Und dann nur etwas noch, was ich vergessen habe, Sie vorher zu fragen, zum Tatortbefund im 6. Stock. Könnten Sie noch in etwa sagen, wie breit der Flur im 6. Stock war? Zwischen den Toiletten und dem gegenüberliegenden Büroräume? In etwa?

Zeuge Ri[tzmann]:

Das müßte die Skizze ja genau wiedergeben, in etwa.

Es war ein ziemlich schmaler Gang. 2 Meter, 2,50 Meter breiter war er bestimmt nicht.

Richter Ma[ier]:

Diese Größenordnung, danke.

Vors.:

Bitte weitere Fragen? Ich sehe bei der Bundesanwaltschaft nicht. Die Herrn Verteidiger? Nicht. Die letzten zwei Fragen zusammenfassend. Jedenfalls von meiner Seite. Ist es richtig, daß bei Ihnen als Sachbearbeiter die Sammelmeldungen[rrr] sozusagen zusammenliefen um etwa die Gesamtschäden an Personen und an Sachen festzuhalten?

[8970] Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, richtig so.

Vors.:

Können Sie uns sagen, aus dieser Gesamtschau, was damals Ihnen mitgeteilt worden ist, wieviel Personen insgesamt verletzt worden sind? Einerseits. Und wie hoch der Sachschaden gewesen sein soll?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, ich habe den Sachschaden zuerst so neben ... wurde damals schätzungsweise vom Springer-Haus mitgeteilt. Es war bei 1 Million Sachschaden gewesen.

Später ist das reduziert worden auf einen anderen Betrag, den ich nicht genau weiß.

Vors.:

Dann darf ich Ihnen aus Blatt 314/1 des Ordners 66 vorhalten, daß hier ein Schreiben vorliegt, des Axel-Springer-Verlags an Sie.

Zeuge Ri[tzmann]:

Von Herrn von Bargen nicht?

Vors.:

Nein, einem Herrn Schiller, was die Sachschäden anbelangt. Der hat Ihnen eine bestimmte Summe genannt. Die ist Ihnen heute nicht mehr geläufig?

Zeuge Ri[tzmann]:

Die sind mir nicht mehr geläufig. Ich weiß nur, daß sie damals sehr hoch abwichen, von einer Million.

Vors.:

Wir wollen dann dazu noch Herrn Schiller hören. Und jetzt was die Gesamtzahl der Verletzten anlangt. Haben Sie da einen Überblick?

Zeuge Ri[tzmann]:

Auch da ging das zunächst erst mal ein bißchen hin und her, bis man die genaue Anzahl festgestellt hatte.

Da muß ich mit der genauen Zahl passen. Ich kann schätzen, im Augenblick 36 ist mir geläufig.

Vors.:

36 ja. Sie haben früher mal in einem Vermerk festgehalten, der stammt vom 3.1.73 in Blatt 309 des Ordners 66. Sie hätten alle 39 Personen, die man als verletzt gemeldet hätte, mit einem gleichlautenden Schreiben angeschrieben.

Zeuge Ri[tzmann]:

Das ist nicht erfolgt. Ich meine, ich hätte das auch gemacht. Es sei dann höchstens, daß die Schreiben nicht alle angekommen sind oder ich nicht alle wieder zurückbekommen habe.

Vors.:

Ja, das mag sein. Aber Sie haben drinne vermerkt, alle 39 Personen, so heißt es jedenfalls, Sie sollen das vermerkt haben, es trägt Ihre Unterschrift Bl.[sss] 309: „Alle 39 Personen, die vom Springer-Verlag als Verletzte gemeldet worden waren, wurden mit einem gleichlautenden Fragenkomplexschreiben angeschrieben.“

[8971] Zeuge Ri[tzmann]:

Das ist richtig.

Vors.:

Also wären 39 Schreiben wohl ...

Zeuge Ri[tzmann]:

Wurden versandt, ja.

Vors.:

Und wieviel haben sich dann bestätigt, aufgrund dieser Umfrage? Es kann ja sein, daß Ihnen mehr gemeldet worden sind.

Zeuge Ri[tzmann]:

Nein, mehr wurden bestimmt nicht gemeldet. Aber mir wurde gesagt, von der Geschäftsleitung, daß einige sich in der Meldung wieder zurückhielten, weil sie meinten, es ginge dann über, sie hätten dann Komplikationen mit dem zuhause bleiben und der damaligen Meldung, sie seien krank. Und aus dem Grunde hätten sie das Schriftstück nicht wiedergegeben.

Vors.:

Und Sie meinten, Sie hätten dann also von 36 Personen die Antwort bekommen? Ist das richtig?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja, ich muß mich auch wieder berufen, auf das, was ich geschrieben habe.

Vors.:

Also jedenfalls in der Größenordnung hat es sich gehalten?

Zeuge Ri[tzmann]:

Ja.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht.

Können wir die beiden Zeugen, Herrn Behrmann, Herr Ritzmann vereidigen? Keine Einwendungen.

Die Zeugen KHM Behrmann und KHM Ritzmann werden einzeln vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 16.54 Uhr entlassen.

Vors.:

Wir machen jetzt eine kurze Pause von 10 Minuten.

Pause von 16.54 Uhr bis 17.10 Uhr

Ende des Bandes 501.

[8972] Fortsetzung der Hauptverhandlung um 17.10 Uhr

Der Zeuge RKR Fernstädt ist anwesend.

Vors.:

So ich glaube - ja, die Verteidigung ist gewährleistet - wir können die Sitzung fortsetzen. Ich bitte um Entschuldigung, daß sich die Sache so hinzieht. Aber wir haben heute ein sehr gedrängtes Programm, weil der Vormittag ausfallen mußte, aus technischen Gründen.

Herr Fernstädt, ich bitte Sie um die Personalien.

Der Zeuge RKR Fernstädt macht folgende Angaben zur Person:

Hans Fernstädt, 36 Jahre alt,
Dienststelle: Bundeskriminalamt

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert, wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Wir haben hier Hinweise, wonach Sie am Tage des Sprengstoffanschlages auf das Springerhochhaus in Hamburg dort eingetroffen sind und mit zu den Ermittlungen beigetragen haben.

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja.

Vors.:

Ist es richtig, daß Sie den Auftrag hatten, die Tatorte zu besichtigen, auch zu untersuchen, und sich um die Spurensicherung zu kümmern?

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, das ist nur bedingt richtig, weil die örtliche und sachliche Zuständigkeit zunächst bei dem Kriminalamt Hamburg lag.[21] Wir sind zunächstmal mit dem Auftrag der Koordinierung und ggf. Unterstützung nach Hamburg entsandt worden, ohne daß bekannt war, daß dort noch Sprengvorrichtungen gefunden wurden, die sich als scharf erwiesen.

Vors.:

Und Sie sind also wohl mitgeflogen dann im Hinblick auf diese Funde oder ...?

Zeuge Fer[nstädt]:

Nein, wir sind, nachdem die Sprengstoffanschläge oder die beiden Explosionen stattgefunden hatten, sind wir dort hingeschickt worden, d.h. der Herr Krapp und ich, nur um zunächsteinmal zu prüfen, ob Tatzusammenhänge zu bereits [8973] bestehenden Sprengstoffanschlägen hergestellt werden konnten, es war im einzelnen Frankfurt, München, Augsburg und Karlsruhe. Und erst nach der Landung wurde uns beiden bekannt, daß sich noch weitere Sprengvorrichtungen im Hause befanden oder eine zunächstmal, die noch nicht detoniert war, so daß sich daraus ein anderer Auftrag nachher ergab.

Vors.:

Ja, wenn Sie die Tatzusammenhänge zu anderen Vorkommnissen feststellen oder überprüfen sollte, mal so eine Art Vorprüfung, kann man wohl davon ausgehen, daß Ihnen das Beweismaterial, soweit es vorlag, bereits zugänglich gemacht wurde.

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja.

Vors.:

Wir würden Sie nun bitten, anhand der hier vorliegenden Asservate, daß Sie sich die Asservate besichtigen und uns bekanntgeben, ob Sie damals bei Gelegenheit dieses 1. Einsatzes Asservate gesehen haben, die Sie hier mit Sicherheit wiederfinden oder die jedenfalls dieser Art nach hier vorhanden sind oder ob Sie Asservate, die Sie hier vorliegen finden, später bei irgendwelchen Überprüfungen, vielleicht im Bundeskriminalamt, vorgefunden haben und wiedererkennen. Das ist ja nun also so abgelaufen, daß Sie zunächst hinkamen, diese Untersuchung versuchten vorzunehmen. Dann kam dazwischen das Bekanntwerden der nichtdetonierten Sprengkörper. Können Sie die zunächst mal bezeichnen, wo welche gefunden wurden und ob Sie solche Gegenstände hier wiederfinden.

Der Zeuge besichtigt die auf Tischen ausgebreiteten Asservate B 51/2. Stock Pos. 1-2, B 51/3. Stock Pos. 1-23, B 51/6. Stock Pos. 1-23, B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1-3, sowie B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1-8 und erklärt zu den einzelnen Asservaten:

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, Wir sind also gegen - ich glaube - 17 Uhr in etwa 17.15 Uhr losgeflogen und waren so gegen 19.30 Uhr, 19.45 Uhr in Hamburg. Und das Springerhaus selbst war total geräumt und uns wurde bedeutet, daß bei einer Nachsuche im 2. Stock ein Gegenstand gefunden wurde, der zunächst verdächtig erschien.

[8974] Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.5 - 1 weißer Karton - sowie ein Vergleichsstück dieses Kartons.

Zeuge Fer[nstädt]:

Und das war dieser Gegenstand. Das ist hier allerdings nur eine Rekonstruktion, d.h. in einer Abfalltonne für Putzlappen oder was das auch immer war, lag so ein Karton mit Klebestreifen, das ist hier eine Rekonstruktion, hier ist der Originalkasten, der dann untersucht wurde, dieser Karton. Der hat sich lediglich durch die Untersuchung etwas verändert. Der sah ursprünglich aber so aus, wie die Rekonstruktion.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.1 -Rohrbombe-

In diesem Karton befand sich eine Vorrichtung, wie sie hier jetzt in Einzelteilen zerlegt ist, und zwar dieser Rohrkörper mit der Bezeichnung B 51/2. Stock Pos. 1.1.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.2 -1 Schraubkappe-

Dann mit einer solchen Verschlußkappe, Pos. 1.2.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 2 -Batterie-

Dann waren zu erkennen eine 50 Volt „Varta“-Batterie, das ist diese hier, B 51/2. Stock Pos. 2

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.3 - 1 umgebauter Kurzzeitmesser -

Ein Kurzzeitmesser der Marke „Kienzle“ und ein „ON“ und „OFF“-Schalter, der daran befestigt war. Das hat die Asservaten-Nr. 2. Stock 1.3.

Der Zeuge besichtigt die Asservate
B 51/2. Stock, Pos. 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3, 1.3.4 und 1.3.5.

Diese anderen Kleinteile sind der Art, wie sie an der Sprengvorrichtung daran waren. Das ist einmal 1.3.1, 1.3.5, 1.3.4, 1.3.3 und 1.3.2, das ist ein Steckkontakt.

Das sind Teile, mit denen die Gesamtapparatur dann zusammengehalten wurde.

Vors.:

Herr Fernstädt, ist Ihnen damals - Sie sprachen vorhin [8975] von dem Kippschalter oder 1.3 - irgendwie von Interesse gewesen, den Namen, die Firmenmarke dieses Kippschalters festzustellen und wenn ...

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat B 51/2. Stock Pos. 1.3

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, die ist uns nicht gleich bekannt gewesen. Wir konnten also lediglich feststellen, daß es sich um einen solchen „ON“ und „OFF“-Schalter hier[ttt] handelt, der beim Fund - und man wußte ja nicht oder wir wußten zumindest nicht, ob diese ganze Geschichte noch scharf ist oder nicht - der sich in der Pos. „OFF“ befand. Und zu diesem Schalter sind dann Ermittlungen angestellt worden,

RA Geulen verläßt um 17.16 Uhr den Sitzungssaal.

was es für eine ... welches Fabrikat dieser Schalter ist, und ähnliches mehr.

Vors.:

Wissen Sie, was die Ermittlungen ergeben haben, hinsichtlich der Fabrikmarke?

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, soweit ich mich erinnern kann, handelt es sich um ein japanisches Fabrikat - das kann ich aber mit absoluter Sicherheit nicht mehr sagen - jedenfalls ein ausländisches Fabrikat - ich glaube japanisches -, das wenig identifi... also keine Nummern aufwies oder ähnliches mehr, allerdings in der Autobranche üblich ist und in der Autobranche gehandelt wird.

Vors.:

Besagt Ihnen der Name „Racimex“ etwas?

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja das kann sein, daß es sich um diese Firma handelte.

Vors.:

Aber Sie könnten es nicht bestätigen?

Zeuge Fer[nstädt]:

Ich kann es aus dem Kopf heraus nicht bestätigen.

Vors.:

Gut, dann glaube ich, können wir ruhig dabei fortfahren.

Der Zeuge besichtigt die Asservate
B 51/2. Stock Pos. 1.5.2 und 1.5.3

Zeuge Fer[nstädt]:

Hier ist noch das Asservat 2. Stock 1.5.2 und 1.5.3 Das sind Schilder, die an diesen Vorrichtungen vorgefunden worden waren und dann hier aufgeklebt wurden. Und das ist Verpackungsmaterial, mit dem Karton hier verpackt gewesen ist, das sind Schnüre.

Der Zeuge besichtigt nochmals das
Asservat B 51/2. Stock Pos. 2 -1 Batterie-

[8976] Zeuge Fer[nstädt]:

Die 50-Volt-„Varta“-Batterie, die hatte ich schon erwähnt.

Der Zeuge besichtigt die Asservate
B 51/3. Stock Pos. 1-23 und
B 51/6. Stock Pos. 1-23 und erklärt:

Zu den Splittern kann ich keine großen Angaben machen. Die sind mir zwar bekannt, aber erst später bekanntgeworden, wie wir für die Spurensuche und -sicherung an den Detonationsstellen zunächst nicht zuständig waren, sondern das im Bereich des Kriminalamts Hamburg lag.

Nachdem also diese erste Sprengvorrichtung dann entschärft war, wurden wir am nächsten Morgen dann noch einmal alarmiert - das muß kurz nach 8 Uhr gewesen sein -. Uns wurde gesagt, daß eine weitere gefunden wurde, und zwar im 12. Stock in einem ... so einer kleinen Lobby, könnte man sagen, da standen 2 Sessel, soweit ich mich erinnere. Und da war eine ... diese Sprengvorrichtung in grünem Filztuch eingeschlagen, mit so einem Pappdeckel, der ebenfalls mit grünem Filz bezogen war, und der in seinem Aufbau ähnlich gewesen ist, wie die zuerst beschriebene Sprengvorrichtung, nur daß dort ein „ON“ und „OFF“-Schalter fehlte. Die Kontakte standen ziemlich nahe beieinander und ...

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1.1
- 1 Rohrbombe -

Das ist also 12. Stock/Flur 1.1, das ist die äußere ... der äußere Behälter dieser Vorrichtung.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1.2
- 1 Schraubkappe -

Dann wieder diese Verschlußkappe, die dazugehörige.

Der Zeuge besichtigt das Asservat

B 51/12. Stock/Flur Pos. 1.3

- 1 umgebauter Kurzzeitmesser -

Dann 1.3, das ist der Kurzzeitmesser mit den angeschweißten Unterbrecherkontakten, die bei Pkw’s Verwendung finden.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12 Stockwerk/Flur Pos. 1.3.1

Dann Verbindungsteile, hier 1.3.1,

[8977] Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1.3.2

und Klebestreifen, Tesafilm oder Tesaband, besser, 1.3.2,

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 2

sowie dieses grüne Filztuch, das hier lediglich mit B 51/12. Stock, Flur 2 bezeichnet ist, in dem die ganze Geschichte eingeschlagen gewesen ist.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1.4

Unter der Uhr befand sich ein Stück eines Küchenhandtuches, so ein Fetzen eines Küchenhandtuches, das wahrscheinlich oder offensichtlich dazu benutzt worden war, um eine bessere Haftfähigkeit zwischen dieser Verschlußkappe und diesem Kurzzeitwecker herzustellen. Das war also hier aufgeklebt, und das trägt hier die Nummer 12. Stock Flur 1.4.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
E 37 A 49.4.

Dann ist dieses Asservat hier, das ist das dazugehörige Handtuch, das trägt die Asservatennummer E 37 ...

Das ist also ein Teil eines Küchenhandtuches. Und nun mußte ja irgendwo, falls es nicht weggeworfen werden ... oder weggeworfen war, mußte ja das Paßstück dazu gefunden werden. Und dieses Paßstück das haben wir, glaube ich, aus der Wohnung Paulinenallee feststellen können, d.h. ein Tuch, aus dem eine solche Ecke fehlte. Das liegt hier mit der Asservatennummer E 37 A 49.4 vor. Ich nehme an, daß das das[uuu] Tuch ist, aus dem diese Ecke fehlt. Man kann das also hier deutlich erkennen, diese Rißspuren.

Der Zeuge besichtigt nochmals dazu
das Asservat B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1.4

Und das paßt hier also in diese Ecke hinein. Das ist also offensichtlich aus diesem Tuch herausgerissen worden. Und, soweit ich mich erinnere, ist darüber auch ein Gutachten erstellt worden.

Das waren also die Bestandteile ...

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 3 - 1 Batterie -

[8978] Da fehlt lediglich noch diese 50-Volt „Varta“-Batterie, wie sie auch schon an der anderen Vorrichtung von uns vorgefunden worden war, gleicher Bauart und gleicher - ich glaube sogar - gleichen Herstellungsdatums oder gleichen Herstellungsmonats. Wieder eine 50-Volt „Varta“-Pertrix 49-Batterie, die ebenfalls dazu da war, um ein Zündstromkreis herzustellen. Das trägt hier die Nummer 12. Stock Flur Pos. 3.

Nachdem diese Sprengvorrichtung unschädlich gemacht worden war, wurden wir dann nochmal gegen Mittag - ich will mich zeitlich nicht genau festlegen aber es muß so gegen 13.00 Uhr gewesen sein - davon unterrichtet, daß in unmittelbarer Nähe in so einem Schrank, in dem sich normalerweise ein Feuerlöschgerät befindet und das lediglich einige Meter[vvv] von der 1. Fundstelle entfernt, aber in einer Toilette und dann noch in einem Schrank sich befand,

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51 12. Stockwerk/Toilette Pos. 4 sowie ein Vergleichsstück dieses Kartons.

fanden wir einen solchen Karton vor, wie diesen hier in dieser Art, das ist allerdings hier eine Rekonstruktion. Der Originalkarton, der ist etwas verändert, nicht verändert, sondern durch die Spurensuche[www] und Untersuchung hier hat er sich in seiner Farbe verändert und trägt die Nummer 12. Stock Toilette Pos. 4.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.1
- 1 Rohrbombe -

In diesem Karton befand sich dann eine augenscheinlich gleiche Vorrichtung, wie bereits im 2. und im 12. Stock in diesem kleinen Raum an den Stühlen; die ebenfalls wieder aus diesem Rohrkörper mit dem aufgeschweißten Henkel, mit der Verschlußkappe, der trägt hier die Position 12. Stock Toilette 1.1.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/ 12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.2
- 1 Schraubkappe -

Dann die Verschlußkappe 12. Stock Toilette 1.2

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.3
- 1 umgebauter Kurzzeitmesser -.

Dann ebenfalls ein Kurzzeitmesser der Marke „Blessing“.

Der Zeuge besichtigt die Asservate
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.3.1
und E 23 V/5 Pos. 313.

Und dann ein Unterteil - ich hatte das schon einmal erwähnt, zu der Wohnung Inheidener Straße,[22] hier sind also 2 Asservate in diesem Beutel aus verschiedenen Bereichen - und zwar war [8979] dieses Unterteil unter diesen Kurzzeitwecker gelegt worden.

In diesem Plastikunterteil ... in dieser petrischalenähnlichen oder Plastikschale war dieser Kurzzeitwecker

Der Zeuge besichtigt nochmals dazu das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.3

eingelegt worden. Und dieses Gegenstück dazu oder Paßstück, das ist in der Inheidener Straße gefunden worden. Dazu hatte ich aber schon eine Aussage gemacht. Das ist 12. Stock Toilette 1.3.1 und das Oberteil E 23 V/5 313. Der Kurzzeitwecker hat hier die Pos. 12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.3.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 2

Und dann war da ebenfalls wieder dieser Handtuchfetzen, der rund ausgeschnitten war, unterhalb dieses Weckers, der in ähnlicher Form, wie bei dem vorigen Asservat, hier gesichert werden konnte. Und, soweit ich mich erinnere, haben wir allerdings kein Gegenstück zu diesem gefunden, sondern nur artgleiche Handtücher, wie wir sie auch in der Wohnung - glaube ich - Paulinenallee sicherstellen konnten sind hierzu gefunden worden, aber kein Paßstück.

Der Zeuge besichtigt die Asservate
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.3.2, 1.3.3 und 1.3.4

Diese Einzelteile, das ist 12. Stock Toilette 1.3.2, 1.3.3 und 1.3.4, das sind wieder Steckkontakte bzw. Tesabandstreifen, mit denen die Gesamtapparatur zusammengehalten worden war.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 3

Dann ist hier noch ein Stück, das ist die Pos. 3. Das müßte ... das kann ich im Moment nicht sagen, wo das in dem Karton gelegen hat. Das war jedenfalls ein identisches, nicht identisches, sondern augenscheinlich artgleiches Stück Filzstoff, wie das, in dem die zweite Sprengvorrichtung eingewickelt gewesen ist.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 8
- 1 Batterie -

[8980] Dann ebenfalls wieder diese 50-Volt-„Varta“-Pertrix-Batterie, Pertrix 49, mit der Asservatenbezeichnung 12. Stock Toilette Pos. 8.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 6

Und dann war ... an der ganzen Verpackung waren hier Schnüre daran mit der Position 6.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 5

Und so ein Tragegriff mit der Position 5.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 7

Und das ganze war ebenfalls, wie bei der ersten ... bei dem ersten Karton noch so ein bißchen in solcher Papierwolle eingepackt gewesen, damit das offenbar nicht hin- und herrutschen konnte oder besser verpackt werden konnte.

Das waren also die Gegenstände, die sich uns in der Zeit von dem Freitagabend bis zum Sonnabendabend dargestellt haben.

Vors.:

Nun ganz allgemein zunächst. Sie sagten vorhin, zu den Splittern könnten Sie nichts sagen. Wenn Sie das Material so besichtigen, wie es hierliegt, können Sie angeben, daß Material dieser Art, was die Größe anlangt, die äußere Gestalt usw., ob das Ihnen damals auch schon zugänglich geworden ist?

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, uns war es möglich, einige dieser Splitter zu besichtigen. Und für uns ergaben sich bei einigen sicherlich ganz markanten Merkmale. In einem Splitterteil war z.B., wenn ich mich richtig erinnere, noch so ein Fadenkreuz mit einer Körnung angerissen.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock Pos. 1

Ja, hier ist es. Sie sehen hier in der Mitte dieses Splitterteils so ein mit einem harten Gegenstand eingeritztes Kreuz mit einem markierten Punkt. Das hatten wir also schon an einer Sprengvorrichtung aus Augsburg ebenfalls feststellen können. Und wie man mir später berichtet hat oder wie es ermittelt worden ist, dient dieser Anriß dazu, um so eine runde Platte aus einem Stahlblech auszuschweißen[xxx]. Da setzt man also dann [8981] wie mit einem Zirkel den Schweißbrenner an, um praktisch so ein Stück erstmals aus einer Blechplatte oder Stahlplatte, die offizielle Bezeichnung solcher dickwandigen Platten sind auch Blechplatten, ich weiß nicht warum, aber das ist, herauszuschweißen. Das ist B 51/6. Stock Pos. 1

Vors.:

Wenn Sie sich vielleicht sich die Nr. 2 auch noch besichtigen, ob Ihnen die irgendetwas noch besagt.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock Pos. 2

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, also da habe ich keine besondere Erinnerung daran, mit Ausnahme der Tatsache, daß es sich um einen runden Gegenstand handelt, der diese Schweißspuren, wie wir sie an den anderen Gegenständen, nicht nur an den 3 gefundenen, sondern auch an dem in Augsburg, erkannt hatten, zu sehen war. Was mir allerdings noch in Erinnerung ist, ist der Teil einer Verschlußkappe mit dieser zentrischen Bohrung.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock Pos. 1

Das ist das Asservat B 51/3. Stock Pos. 1. Das ist offensichtlich ein Splitter, der von so einem ... von so einer Verschlußkappe herrührt und dazu diente, daß man ebenfalls diese Sprengvorrichtung nach oben hin verschloß und diese zentrische Bohrung dazu benötigte, um die Kabel der Sprengkapseln durchführen zu können, um die Zündung dann einzuleiten.

Vors.:

Das sind jedenfalls die Mutmaßungen, die Sie angesichts dieses Splitters angestellt haben.

Zeuge Fer[nstädt]:

Und auf Grund der bisher uns zugänglichen Beweismaterialien, daß wir das daraus schließen konnten.

Vors.:

Sonstige?

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, es waren natürlich noch einige Splitter dabei, die ein Außengewinde hatten, wie sie sie hier an dieser noch in Takt befindlichen Sprengvorrichtung befinden, d.h. dieses eingeschweißte Rohr mit dem Außengewinde ...

Vors.:

Würden Sie mal die Nr. 11 und 12 besichtigen vom 3. Stock.

Pos. 11 und 12, um es richtig zu sagen.

Der Zeuge besichtigt die Asservate
B 51/3. Stock Pos. 11 und 12.

[8982] Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, das sind Teile, die sich uns augenscheinlich eben als diesen Ring darstellten, in denen dieses Rohrteil mit dem Außengewinde eingeschweißt gewesen sein muß - das konnten wir also lediglich augenscheinlich feststellen - so daß sich daraus für uns der Schluß ableiten ließ, daß diese Sprengvorrichtung zunächst einmal, vorbehaltlich der gutachtlichen Stellungnahmen, offensichtlich von gleicher Konstruktion und Bauart sein mußten. Denn diese Ringe sind identisch mit diesen Teilen hier am Oberteil der Sprengvorrichtung, und diese Rohrteile mit dem Außengewinde offensichtlich dazu angetan, sie nach oben hin mit dieser Verschlußkappe zu verschließen.

Vors.:

Können Sie nun also gerade bei der Nr. 11 und 12, Pos. 11 und 12, angeben, daß Sie solche Stücke dort auch gesehen haben?

Zeuge Fer[nstädt]:

Ich kann angeben, daß es Stücke dieser Art waren, wie wir sie da gefunden haben.

Vors.:

Ja, würden Sie sich mal aus dem 6. Stock die Position 23 ansehen, ob die Ihnen irgendetwas besagt, ob man etwa anhand dieses Beweismittels dieser Spur noch irgendwelche Ermittlungen anstellen konnte[yyy]?

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock Pos. 23.

Zeuge Fer[nstädt]:

Das ist offensichtlich ein Überrest eines Uhrengehäuses. So wie ich jedenfalls diese Überreste aus vielen anderen Sprengstoffanschlägen hier ebenfalls kenne, ist es die sogenannte Abdeckplatte zum Zifferblatt hin. So stellt sie sich mir jedenfalls dar. Sie bietet einen Anhaltspunkt, weitere Ermittlungen anzustellen, weil ...

Vors.:

Es kommt nur darauf an, haben Sie selbst im Zusammenhang gerade vielleicht mit dem Stück, erstensmal eine Erinnerung, daß Sie das damals schon gesehen haben oder später in die Hand bekamen und ob da konkrete Ermittlungsergebnisse damit zu Wege zu bringen waren.

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, ich kann nur sagen, daß ich Teile dieser Art gesehen habe und auch in der Hand gehabt habe. Ob es sich jetzt tatsächlich um das im 6. Stock gefundene handelt, das geht nur aus der Beschriftung hier hervor. Daß Ermittlungen damit angestellt worden sind, das ist für mich [8983] insoweit ganz klar, weil wir zu [zzz] jedem Teil unsere Ermittlungen angestellt, insbesondere ...

Vors.:

Aber konkrete Ergebnisse können Sie zu diesem Stück nicht benennen?

Zeuge Fer[nstädt]:

Kann ich im Moment nicht sagen.

Vors.:

Gut, danke. Sind sonstige herausragende Beweismittel für Sie hier vorhanden, die für Sie Zusammenhänge aufdeckten, soweit Sie sie nicht schon dargestellt haben, denen Sie deswegen ganz besonders nachgegangen?

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.3

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, was sich später anschloß - im ersten Moment fehlen mir noch viele andere Zusammenhänge - aber bei den späteren Ermittlungen ergaben sich dann insbesondere Zusammenhänge zu diesen „ON“ und „OFF“-Schalter, den wir in gleicher Konstruktion und Ausführung, zumindest teilweise in einer ... in der Wohnung Inheidenerstraße gefunden haben.

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 2.

Insbesondere zu diesem grünen Stoff, der an der Sprengvorrichtung im 12. Stock auf dem Flur angebracht gewesen ist. Dieser grüne Stoff wurde, ich glaube das ist gutachtlich gesichert, ebenfalls in einer Garage in Frankfurt in der Ginnheimer Straße gefunden und weist die gleichen Merkmale dieses Stoffes auf. In dieser Garage wurden 2 Fahrzeuge gefunden, an denen Fingerabdrücke, zumindest von einigen für uns Beschuldigten, zu finden waren.

Der Zeuge besichtigt einen kleinen rundlichen Sprengkörpersplitter.

Dann wurde dieser Abschluß hier, dieses ... dieser Stopfen, der als ... gegen das Herausrieseln offensichtlich des pulverförmigen Sprengstoffes, selbstlaborierten Sprengstoffes oben auf diese Rohrteile gesetzt worden waren in gleicher Art auch in der Wohnung in der Inheidener Straße in Frankfurt gefunden. [aaaa] Ja, das war’s zunächst mal.

Der Zeuge besichtigt erneut [bbbb] das Asservat B 51/2. Stock Pos. 1.3

[8984] Dann ist noch ein Teil, das ist allerdings nicht hier dabei, das bezieht sich auf diesen Schalter. Wir haben festgestellt, daß dieser „ON“ und „OFF“-Schalter wesentlich länger gewesen war, als er sich hier am Tatort, an der Sprengvorrichtung dargeboten hat, d.h. der muß mit irgendeinem Werkzeug abgekniffen worden sein, weil er offensichtlich zu sehr, zu weit nach oben herausragte. Und dieses fehlende Teil, das ist ebenfalls in der Wohnung Inheidener Straße in Frankfurt gefunden worden. Das sind für mich also zunächstmal die markantesten Anhaltspunkte, die ich dazu habe.

Dann weiß ich noch, daß wir von den elektrischen Zündern, Kabelreste, zumindest in einem Fall, mit der gleichen Millisekundenstufe gefunden haben, wie er, glaube ich, an der 1. Bombe im 12. Stock, an der ersten Sprengvorrichtung im 12. Stock gefunden worden ist. Und soweit ich mich erinnere, ebenfalls in der Inheidener Straße.

Und den Zusammenhang hier zur Paulinenallee mit dem Handtuch, das wir da gefunden haben, das hatte ich schon erwähnt.

Vors.:

Ist schon dargestellt.

Bitte weitere Fragen? Herr Berichterstatter.

Richter Ma[ier]:

Nur noch eins, Herr Fernstädt, wenn Sie sich vielleicht die Batterie von der nichtdetonierten Bombe,

2. Stock Pos. 2 nochmals in die Hand nehmen.

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 2.

Sie sagten vorher, man habe das Herstellungsdatum feststellen können.

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, nicht das Herstellungsdatum, sondern den Herstellungsmonat; der ist also besonders gekennzeichnet, wenn ich mich recht erinnere, lautet die Kennzeichnung bei diesen Batterien „AO“, das heißt ...

Richter Ma[ier]:

Oder auch „OA“

Zeuge Fer[nstädt]:

... oder auch „OA“, ist im Monat Oktober eines bestimmten Jahres ist die Batterie hergestellt worden und ...

Richter Ma[ier]:

Kann man das noch ablesen?

Zeuge Fer[nstädt]:

Das weiß ich nicht, ob man das ablesen kann. Zumindest ... Ja das kann man ganz schwach lesen, hier noch. Und zwar ist ein Stempelaufdruck ein ganz feines „O“ und ein [8985] ganz soeben noch erkennbares „A“. Aus diesem Bereich[cccc] „AO“ oder „OA“ stammten eine Reihe von Batterien, auch die noch gefunden worden waren. Und es gibt dann noch eine Verbindung, wenn das wichtig ist, zu einem Kauf von 50 dieser Batterien in München.

Dieses Asservat B 51/2. Stock Pos. 2 wird dem Gericht übergeben.

Richter Ma[ier]:

Wo war das, Herr Fernstädt?

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja da unten steht „bei“ „gekauft bei“, und da ist so ein ganz schwacher Stempelabdruck „A“ und „O“. Soweit mir in Erinnerung ist, kann man das aber auch innen noch irgendwo erkennen, wenn man ...

Richter Ma[ier]:

Danke.

Zeuge Fer[nstädt]:

Und soweit ich mich erinnere, sind also von einer Beschuldigten in München, 50 dieser Batterien offensichtlich gekauft worden, zumindest Batterien die den Aufdruck „AO“ oder „OA“ trugen, die allerdings nicht hier in diesem Verfahren angeklagt ist.

Richter Ma[ier]:

Danke.

Vors.:

So, [dddd] also der Aufdruck „OA“ ist, wenn man ihn mal gesehen hat, klar erkennbar, und zwar weniger der Farbe nach, als dem Eindruck nach, der sichtbar ist.

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe bei den Herrn der Bundesanwaltschaft nicht. Die Herren Verteidiger?

Herr Rechtsanwalt Schnabel.

RA Schn[abel]:

Ich habe eine Frage, diese einige[eeee] Beschuldigten, von Frankfurt, von denen Sie sprachen, wer sind das denn?

Zeuge Fer[nstädt]

Von Frankfurt?

RA Schn[abel]:

Ja. Fingerabdrücke, einige Beschuldigte.

Zeuge Fer[nstädt]:

Ja, für uns, also polizeilich Beschuldigte. Das waren, wenn ich mich recht erinnere, aus der Garage Ginnheimer Landstraße, Müller[23], Braun[24] und Jünschke[25]. Zumindest wurden deren Fingerabdrücke dort in dieser Garage nachgewiesen.

RA Schn[abel]:

Also niemand vom hiesigen Verfahren?

Zeuge Fer[nstädt]:

Nein. Aber für uns polizeilich Beschuldigte.

RA Schn[abel]:

Ja, das interessiert mich nicht[ffff].

RA Schw[arz]:

Eine Frage noch, Herr Vorsitzender.

Vors.:

Bitte, Herr Rechtsanwalt Schwarz.

RA Schw[arz]:

Herr Fernstädt, Sie sprachen in Verbindung mit die- [8986] sem Schalter davon, daß in der Inheidener Straße derselbe Schalter - und dann sagten Sie - mindestens Stückweise gefunden wurde. Handelt es sich bei dem Stückweise nur um das, was Sie später dann sagten, um das zulang geratende Teil dieses Kippschalters?

Zeuge Fer[nstädt]:

Nein, wenn ich mich richtig erinnere, ist in der Inheidener Straße, als ein Stück dieses Schalters, diese Plakette „ON“ und „OFF“ gefunden worden.

Der Zeuge besichtigt nochmals den Schalter mit der Aufschrift „ON“ und „OFF“
- Asservat B 51/2. Stock Pos. 1.3 -

Dieses Teil, wo hier rot „ON“ und schwarz „OFF“ zu lesen ist. Und das, das hat also mit diesem Schalter nichts zu tun. Das kann man also nur sagen, ist formgleich, ist beschriftungsgleich. Es ist offensichtlich auch[gggg] konstruktionsgleich. Das Stück, was hier fehlt, an diesem Schalter, ganz speziell an diesem Schalter, das ist ebenfalls in der Inheidener Straße gefunden worden. Das ist also eine ganz individuelle Spur, die ausschließlich zu diesem Schaltelement hier paßt, zu diesem Schalter.

Das ist also nur von diesem Schalter. Das andere ist also ein Teil eines artgleichen Schalters, mit der gleichen Beschriftung.

RA Schw[arz]:

Und jetzt zu diesem Teil, das eine ganz individuelle Spur aufweist, wie Sie sagen. Ist das von Ihnen augenscheinlich nur festgestellt worden, oder haben Sie irgendwelche Untersuchungsergebnisse über die[hhhh] Zugehörigkeit dieses in der Inheidener Straße gefundenen Teils des Schalters zu diesem in Hamburg sichergestellten Schalter.

Zeuge Fer[nstädt]:

Wir können das immer nur augenscheinlich feststellen. Und geben das dann mit dem entsprechenden Antrag zu den Gutachtern, die uns bestätigen müssen, ob die Bruchspuren, ob die substanzielle Zusammensetzung des Materials die Farbe und das, zu diesem Stück paßt, das hier einmal als Überrest und einmal als Schalterteil in Hamburg festgestellt worden ist. Das ist in die Untersuchung gegeben worden, das ist auch untersucht worden.

RA Schw[arz]:

Danke.

Vors.:

Sonst keine Fragen mehr? Ich sehe nicht.

Sämtliche vom Zeugen Fernstädt besichtigten Asservate wurden vom Gericht in Augenschein genommen.
Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.

[8987] Der Zeuge RKR Fernstädt versichert die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf seinen bereits geleisteten Eid (§ 67 StPO)[26] und wird vorläufig um 17.44 Uhr entlassen.

Der Zeuge EKHK Krapp erscheint um 17.45 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge EKHK Krapp macht folgende Angaben zur Person:

Heinrich Krapp, 55 Jahre alt,
Wiesbaden, Bundeskriminalamt

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert, wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Nach dem Anschlag auf das Springer-Hochhaus in Hamburg hat man Sie mehrfach benötigt?

Zeuge Kr[app]:

Ja.

Vors.:

Und zwar fiel Ihnen, wenn die Berichte stimmen, die Aufgabe zu, dort vorgefundene, sprengkörperverdächtige[iiii] Objekte zu besichtigen, zu identifizieren und auch zu entschärfen.

Zeuge Kr[app]:

Ja.

Vors.:

Können Sie uns zunächstmal berichten, was Sie im Zusammenhang mit diesen Arbeiten beobachtet haben. Ob es sich um Sprengkörper gehandelt hat. Was Sie tun mußten, und dabei noch eine Beschreibung abgeben, der einzelnen Sprengkörper und ihrer Funktion.

Zeuge Kr[app]:

Am Freitag vor Pfingsten 1972, es war am 19.5, bekam ich um 16.15 Uhr etwa, den Auftrag nach Hamburg zu fliegen, dort waren ein oder zwei, also zu der Zeit als ich die Information bekam, war nicht bekannt, wieviel Detonationen. Und zwar sollte ich ursprünglich Splitter sichern und die detonierten Sprengkörper identifizieren. Ich bin dann nach Hamburg geflogen und kam gegen 19.45 Uhr am Tatort an, das heißt im Springer-Hochhaus. Dort wurde mir mitgeteilt, daß im zweiten Stock eine scharfe Bombe liegt. Also ein scharfer Sprengkörper. Ich habe erst die Schäden im dritten Stock und sechsten Stock kurz besichtigt, und es wurden mir auch einige Splitter gezeigt, aus denen zu erkennen war, daß es sich um einen Sprengkörper handelt, ähnlich dem Typ, den ich in Augsburg schon [8988] kennengelernt hatte. Und dann kam die bewußte Bombe im zweiten Stock, die war vor dem Rotationsräumen des Springerhauses, da ist eine Riesenglasscheibe. Da waren zwei Blechfässer aufgestellt. Fässer, etwa 200-Liter-Fässer. Die waren oben offen, und in einem Faß, da war ein Karton drin, verschnürt, oben ein Tragegriff, und unter diesem Karton war ein weiteres Paket, also irgendetwas in Packpapier eingewickelt. Ich habe zunächst oben den Einschnitt des Paketes, es war ein Scharlachberg-Karton, so ein Schnaps-Karton aus Wellpappe, und dann kam eine Uhr zum Vorschein, ein Kurzzeitmesser und zwar der Firma Kienzle, viereckig. Und daran war ein Schalter, der stand auf „OFF“ also „aus“. Nun ging es darum, den Sprengkörper erst mal aus dem Faß zu bewegen. Schwierigkeiten gab es insofern, also Bedenken erstmal, weil man nicht wußte, ob das zweite [jjjj] Paket unten ebenfalls ein Sprengpaket war und ob das mit dem oberen Karton irgendwie verbunden war. Ich habe dann alle möglichen Überlegungen angestellt, das Paket rauszuheben. Und die einfachste und sicherste Art, die war dann doch, daß ich das Paket mit der Hand rausgetragen hab. Und habe es freigestellt. Ich habe dann mit einem Messer oben den Karton aufgeschnitten, so daß ich an den Zünder näher rankommen konnte. Der Zünder selbst war oben auf dem Stahlkörper, das war ein Stahlkörper, wie sie hier stehen, Durchmesser etwa 159 mm, Höhe, zwischen 190 und 200 mm. Und oben auf der Schraubkappe, die man zunächst nicht erkennen konnte, da war dieser Kurzzeitmesser aufgesetzt. Neben dran war eine viereckige Batterie, und dann dieser bewußte Schalter. Der ganze Zünder, der war mit Klebeband umwickelt, so daß man eine Drahtführung oder irgendetwas nicht erkennen konnte. Dann gab es auch Bedenken, oder hatte ich Bedenken. Der Schalter stand wohl auf „OFF“, also auf der Ausstellung, die Kontakte am Kurzzeitwecker, die waren geschlossen, also die Uhr war auf jeden Fall abgelaufen. Aber diese Markierungsplatte „ON“ und „OFF“, die ist ja drehbar, wenn sie entsprechend abgeändert ist. Man wußte nicht, steht der Schalter tatsächlich auf „Aus“ oder ist er eingeschaltet, und hat das Paket irgendwie eine andere [8989] Störung, Wackelkontakt oder irgendeinen durchtrennten Draht oder irgendeine andere Störung, als er nicht funktioniert hatte. Ich habe dann dieses Klebeband vorsichtig beseitigt, so daß ein Draht frei wurde. Und diesen Draht, den habe ich dann durchschnitten, und damit war die erste Bombe praktisch entschärft. Die Arbeiten wurden mit Handschuhen ausgeführt, um keine zusätzlichen Fingerabdruckspuren zu erzeugen. Der Sprengkörper wurde dann durch die Kripo Hamburg, durch die Fotografen, fotografiert und aus dem Karton herausgenommen, die Batterie entfernt, Uhr entfernt usw. Und in dem ... der Stahlbehälter selbst, der war nochmal in weiße Papierwolle war der verpackt.

Vors.:

Herr Krapp, ich möchte Sie bitten, daß vielleicht die Beschreibung, nachher, der einzelnen Bomben als neuer Abschnitt gewählt wird. Sie sollten uns nun die drei Funde, die Delaborierung schildern, denn die Beschreibung wird, wenn wir es recht sehen, doch viele übereinstimmende Merkmale aufführen, so daß man das in einem machen kann. Ich möchte Ihnen aber nun gleich zu diesen Angaben, die Sie bis jetzt gemacht haben, vorlegen[kkkk] die Bilder aus O. 66 Bl. 159 - 173 mit der Bitte, daß Sie ganz kurz erläutern, ob die Bilder Einzelheiten, von dem, was Sie bis jetzt geschildert haben, wiedergeben.

Dem Zeugen werden die Lichtbilder aus O. 66 Bl. 159 - 173 zur Erläuterung vorgelegt.

Zeuge Kr[app]:

Abbildung 159 zeigt die zwei Stahlfässer. Links, das sind Kleiderschränke, auch im Hintergrund. Und rechts ist diese Glasscheibe, die ich erwähnt habe, zu den Rotationsräumen. Und das sind die Fässer, die sind oben offen, in dem war die Bombe; hier links unten, da liegt noch das Paket, also dies zweite Paket wurde dann auch geöffnet. Und es enthielt ölhaltige oder Ölputzlumpen auf jeden Fall. Die sind hier auf diesem Bild auch sichtbar. Die Abbildung 160 stellt das gleiche dar, nur etwas vergrößert und zwar als Color-Aufnahme. Wieder das offene Faß, in dem der Sprengkörper war. Das Bild 161, da war der Sprengkörper schon entfernt, da muß das Paket sein, innen drin, in dem diese ölhaltigen Putzlappen waren. Das Bild 162 zeigt die Putzlappen. Das [8990] geöffnete Paket, als[llll] Color-Aufnahme. Bild 163 zeigt jetzt diesen Pappkarton, in dem der Sprengkörper verpackt war, nachdem ich ihn oben geöffnet hatte. Bild 164 zeigt nochmal den Sprengkörper. Hier sind auch die Anschlußteile, dieser Kupplungsstecker, der rote, dann der schwarze Steckkontakt und „Varta“-Batterie und der Kienzle-Wecker erkennbar. Bild 165 zeigt dasselbe. Hier ist besonders der Schalter, die Schalterstellung gut erkennbar und auch die Schalt Stellung des Weckers. Bild 166 zeigt das gleiche, die Verpackung des Sprengkörpers in dem Karton. Hier sind auch auf dem Karton noch die Preisauszeichnungsmarken der Firma Karstadt erkennbar, die gesondert gesichert worden sind.

Ende des Bandes 502.

[8991] Zeuge Kr[app]:

Bild 167 zeigt den Sprengkörper nachdem er aus der Verpackung herausgenommen worden ist.

Bild 168 zeigt das Gleiche, auch den Sprengkörper neben den Verpackungskarton mit dieser Papierwolle und die Klebestreifen, mit denen der Pappkarton verklebt war.

Bild 169 zeigt den Sprengkörper, hier ist der Draht sichtbar, den ich durchtrennt hatte.

Bild 170 zeigt nochmals den Sprengkörper. Hier ist oben der Kurzzeitwecker von der Schraubkappe entfernt.

Bild 171 zeigt nun die Einzelteile, die Drähte, die hier oben ..., zwei weiße Zünderdrähte, die in den Sprengkörper eingeführt waren mit den Lüsterklemmen die dann zur Batterie und zum Kurzzeitwecker führen.

Bild 172, hier ist die Schraubkappe entfernt. Unterhalb der Schraubkappe, in dem Fitting, da war oben drin eine graue Spachtelmasse, die zunächst als Abschluß des Spreng...gemisches diente.

Bild 173 zeigt den Kurzzeitwecker, Kienzlesignal, der geschlossene Kontakt und nebendran der Schalter in Aus-Stellung.

Das Gericht nahm die von dem Zeugen erläuterten Bilder O. 66 Bl. 159 - 173 in Augenschein.
Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Vors.:

Wir könnten dann zu dem weiteren Fund kommen. Wie gesagt, die Einzelbeschreibung nachher auch vielleicht am konkreten Beispiel ...

Zeuge Kr[app]:

Nachdem der Sprengkörper delaboriert war, wurde das Haus nochmal durchsucht. Ich selbst bin zum Präsidium, es wurden Details fotografiert. Und am nächsten Morgen, es war also am 20.6. war ich früh im Präsidium, es sollten Detailaufnahmen der Batterie, des Weckers usw. gemacht werden. Und etwa gegen 9.00 Uhr kam dann ein Anruf, daß im 12. Stock, im Flur ein weiterer Sprengkörper, von der Putzfrau glaube ich, gefunden worden ist. Ich begab mich dann sofort ins Springer-Hochhaus wieder und hier stand im 12. Stock, hinter einem Stuhl - auf dem Flur - ein Sprengkörper, ebenfalls in zylindrischer Form, der war in grünen filzartigen Tuch verpackt. Hier oben war er abgedeckt mit einer, ebenfalls mit einem Filzdeckel und unten drunter, da war noch so ein Kartonteil, so Wellpappkarton auf den war diese obere Abdeckung [8992] aufgeklebt und oben drüber, da war ein weißes Tesaband, ich habe das entfernt. Der Wecker, ein runder Wecker mit schwarzem Zifferblatt, die Kontakte, die waren etwa 2 mm auseinander. Ich habe dann diese ganze Bombe ..., habe sie etwas vorgesetzt, damit ich mehr Licht hatte und hab dann ebenfalls, wie im ersten Fall, erstmal die Verpackung gelöst, diese filzartige Verpackung. Dann war der Kurzzeitmesser, genau wie im ersten Fall, ebenfalls mit Klebeband oben auf der Schraubkappe befestigt, auch die Batterie; ein Schalter war hier nicht vorhanden. Dann habe ich eben das Tesaband aufgerollt, so daß ich an einen Draht herankommen konnte und dann habe ich auch diesen durchtrennt. Bei dieser Bombe möchte ich vielleicht sagen, da hatte ich etwas Glück dabei, denn die Konstruktion des Weckers, der eine Kontakt, der war am Griff befestigt und zwar ist das ein Weichplastikgriff, so daß die Schraube des Kontaktes nicht fest angezogen werden konnte. Ich habe aber glücklicherweise den anderen Kontakt erwischt, der zum eigentlichen Zeiger, das heißt zum drehbaren Gehäuseteil oben ging. Ein kleiner Zug, der hätte genügt die 2 mm zusammenzuziehen, dann wäre sie eben hochgegangen.

Dem Zeugen werden die Lichtbilder aus Ord. 66, Bl. 179 bis 193 zur Erläuterung vorgelegt.

Das Gericht nimmt diese Lichtbilder gleichzeitig in Augenschein.
Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Zeuge Kr[app]:

Ja, Bild 179 zeigt den Gang, der Raum, ich glaube 1420 oder irgendetwas, das war die Zimmernummer. Hinter dem Sessel, der ist versteckt, im unteren Bereich ist ein runder dunkler Körper erkennbar und das war dieser Sprengkörper.

Bild 180 zeigt nochmals die Abstellage, den Stand der Bombe hinter dem Sessel, von der Seite gesehen.

Bild 181, hier ist bereits die obere Abdeckung, also diese Wellpappendeckel, der ist geöffnet.

Bild 182 zeigt hier den Kurzzeitwecker, ebenfalls oben auf dem Sprengkörper. Man sieht auch hier schon, daß der Kontakt leicht geöffnet ist. Nebendran befindet sich die Batterie.

[8993] Bild 183 zeigt nochmal den Zünder. Hier ist der Stecker bereits entfernt. Also das war im Stadium bereits nach der Entschärfung der Bombe.

Bild 184, soviel ich mich erinnern kann, stand hier die Bombe auf irgendeinem Tisch oder in irgendeinem Zimmer. Es wurde nochmal die Verpackung oben geschlossen, also ungefähr der Originalzustand, wie sie gefunden worden ist.

Bild 185, hier ist die äußere Verpackung entfernt. Hier ist der Kurzzeitwecker erkennbar im Hintergrund, die Uhr, und hier der gelöste Bananenstecker.

Bild 186 zeigt etwa dasgleiche von der anderen Seite. Hier ist im Vordergrund die Batterie und links ist der Draht sichtbar, den ich durchgeschnitten habe, neben dem Steckkontakt.

Bild 187 zeigt nochmals, also hier ist mehr Klebeband entfernt, die Lage der Batterie, des Kurzzeitmessers und Verbindung oben hier, ist zum Teil auch erkennbar. Hier war eine Unterlage und zwar ein Teil von einem Geschirrabtrockentuch, so kariert, blau, ich glaube, grün und rot, also Color-Aufnahme.

Bild 188, hier ist der Kurzzeitmesser entfernt. Die Rückseite, die war mit schwarzem Klebeband beklebt. Hier ist dieses Stoffteil da, dieses Geschirrtuch befindet sich noch auf der Schraubkappe der Bombe.

Bild 189, hier sind die Einzelteile, Batterie, Kurzzeitmesser und oben eingeführt sind die beiden Zünderdrähte und zwar ein gelber, ein grüner, ein Millisekundenzünder und die durchtrennten Drahtstücke.

Bild 190 zeigt den oberen Teil der Schraubkappe, also die Bezeichnung G.E., Georg Fischer, Hersteller dieser Schraubkappe und zwar die Schraubkappengröße 2 ½ Zoll.

Bild 191 zeigt die Batterie, eine Pertrix 49, 50 Volt-Batterie.

Bild 192 zeigt den Kurzzeitmesser mit dem Kontakt und hier ist oben am Griff oder an der Aufhängung, da ist diese bewußte Schraube, die eben nicht genau festgezogen werden kann.

Bild 193 zeigt das Verpackungsmaterial, diesen grünen filzartigen Stoff der unten und an der Seite mit einer Kunststoffklebe verklebt war.

Vors.:

Danke. Das war nun der Fund im 12. Stock, Flur. Und jetzt gab es einen Dritten, 12. Stock Toilette.

Zeuge Kr[app]:

Es gab eine Besprechung gegen Mittag und gegen 13.30 Uhr oder 14.00 Uhr, also gegen 15.00 Uhr kam ich wieder ins Springerhochhaus, [8994] da kam der nächste Anruf da, daß im 12. Stock und zwar in der Herrentoilette noch eine Bombe gefunden worden ist. Und zwar befand die sich in der ..., im Vorraum der Toilette. Rechts, da waren Hydranten, also Feuerlöschhydranten; über dem Sprengkörper war eine Sicherungstafel, untendrunter da war ein Holzgitter und hinter diesem Holzgitter, da war dieser Sprengkörper. Das war ein graubrauner fester Karton. Hier oben war ein Schlitz mit einem Tragegriff und innen drin, da war ein Stück Stoff zu erkennen. Ich konnte mit einem Spiegel etwas reinsehen und zwar war es ebenfalls ein grünes Tuch, artgleiches Verpackungsmaterial wie bei der Bombe in Flur, 12. Stock I. Bei diesem Sprengkörper ... der Karton war ziemlich massiv. Es kamen dann etliche höhere Persönlichkeiten[mmmm] noch dazu. Mir wurde zunächst verboten den Sprengkörper nochmals ..., irgendwelche Manipulationen an dem Sprengkörper vorzunehmen. Es wurde geplant den Sprengkörper zu sprengen. Und zu diesem Grund, da wurden die Sprengwerkzeuge, die wir zu diesem Zweck vorrätig haben, in Wiesbaden geholt, das hat ein Kollege aus Hessen gemacht. Ich habe in der Zwischenzeit eine Verdämmung gebaut, um das Paket einen Holzverschlag, dann wurden mit Zeitungsstapel, wurde alles abgedämmt und es sollte eine Schneidsprengung angebracht werden, etwa in der Höhe des Zünders, so daß der Zünder vom eigentlichen Sprengkörper getrennt werden sollte. Das Sprengmaterial kam gegen 23.00 Uhr, nun gab es erhebliche Bedenken, denn einmal war ja nicht bekannt bei allen Bomben, zunächst welche Mischung ist in den Bomben, ist es ein schlagempfindliches Material, reibungsempfindlich oder irgendetwas. Nun bestand die Möglichkeit, durch die Sprengung konnte die Detonation des Sprengkörpers ausgelöst werden oder es wird oben der Zünder abgesprengt und irgendwelche Drähte abisoliert, die irgendwie zusammenkommen. Und dann war es natürlich umso kritischer noch irgendwelche Griffe oder irgendetwas an der Bombe zu machen. Außerdem oblag mir die alleinige Verantwortung die Sprengung durchzuführen oder nicht. Ich habe dann gewisse Bedenken gehabt, weil es die Außenwand war, dann der 12. Stock vom Springer-Hochhaus und bei der Detonation, den Schaden kannte ich ja nur vom 3. und vom 6. Stock schon, daß die Steinbrocken usw. im ziemlich weitem Umkreis verstreut werden. Und das war der Anlaß, daß dann auch diese dritte Bombe mit der Hand entschärft worden ist. Da war der Kollege aus Hessen dabei, wir haben das Paket vorsichtig herausgetragen. Der Karton, der wurde an der Frontseite geöffnet, Bindfaden durchge- [8995] schnitten, wir haben dann den Sprengkörper vorsichtig herausgenommen. Hier stand die Uhr auf 40 Minuten. Wir haben dann in den ersten Fällen dieses Klebeband langsam entfernt und während dieser Tätigkeit, da fing die Uhr an zu laufen. Und in dem Moment haben wir alle Drähte oder was wir irgendgerade erwischen konnten, auseinandergerissen. Und das war praktisch die Entschärfung des 3. Sprengkörpers.

Dem Zeuge werden die Lichtbilder aus Ord. 66, Bl. 197 - 200 mit der Bitte um Erläuterung vorgelegt.

Das Gericht nimmt diese Bilder gleichzeitig in Augenschein.
Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Zeuge Kr[app]:

Bild 197, das zeigt den Abstellplatz des Sprengkörpers, das ist dieser grau-braune Karton, oben der Schlitz durch den der Griff geführt war. Oben ein Stück weißes Tesaband, also man konnte nicht genau erkennen, wie die Schaltstellung oder was für eine Uhr oder wie sie überhaupt[nnnn] waren [oooo]; das war eben das Komplizierte. Aus diesem Grunde sollte dieser Sprengkörper eben gesprengt werden.

Bild 198, hier wurde der Bombenkörper, ist er bereits aus der Schachtel entnommen. Er ist auch bereits entschärft. Oben auf diesem Sprengkörper befindet sich ein Magnet, der anundfürsich mit der Sache überhaupt nichts zutun hat, den hat der Kollege aus Hessen mitgebracht. Es ist eine Methode, mit der man diesen Wecker eben zum Stillstand bringen kann.

Bild 199 zeigt den Verpackungskarton, innendrin befindet sich auch wieder diese weiße Papierwolle und der Bindfaden mit dem er verschnürt war.

Bild 200 zeigt die geöffnete Schraubkappe des Sprengkörpers und zwar ist hier dieser rote Sprengstoff, also bleimennigehaltige Sprengstoff sichtbar. Oben dran sind die Zünderdrähte grün und gelb sichtbar, soviel ich aber in Erinnerung hab, die sind irgendwie angesetzt, der untere Teil ist nach meiner Erinnerung weiß gewesen, also ein[pppp] Momentzünder[qqqq].

Vors.:

Das waren nun die Funde und Delaborierung. Jetzt würden uns interessieren, die Einzelheiten dieser Bomben, daß Sie uns das beschreiben können, soweit es geht und soweit es sich um übereinstimmende Merkmale handelt, kann man das zusammenfassen, sonst [8996] vielleicht für die einzelnen Bomben. Ich würde Sie bitten, daß Sie sich gleichzeitig auf dem Tisch, auf dem Asservate ausgebreitet sind umsehen, ob Sie hier solche Stücke finden, wie Sie Ihnen damals vorgelegen haben und vielleicht können Sie, wenn das der Fall sein sollte, anhand dieser Objekte die Beschreibung noch deutlicher machen für die Beteiligten.

Der Zeuge besichtigt die auf Tischen ausgebreiteten Asservate B 51/2. Stock, Pos. 1 - 2, B 51/3. Stock, Pos. 1 - 23, B 51/6. Stock Pos. 1 - 23, B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1 - 3 sowie B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1 - 8 und erklärt zu den einzelnen Asservaten.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.5.1.

Zeuge Kr[app]:

Also hier diese Papierwolle - Bezeichnung B 51, 2 - ist die vom 2. Stock. Das ist die Papierwolle, mit dem der Sprengkörper verpackt war.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.5

Zeuge Kr[app]:

Das ist der Karton dazu, Scharlachberg-Meisterbrand für 6 Flaschen.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.1

Zeuge Kr[app]:

Dann ist hier der Sprengkörper. Das ist dieser Stahlkörper und zwar ist hier ..., das ist ein Stahlrohr. Wie gesagt, Außendurchmesser 159 mm, die Höhe, das ist nicht genau abgesägt, die schwankt zwischen 190 und 200 mm. Der Boden selbst[rrrr] ist unten eingesetzt und zwar ist im Boden ... es sind Anreißspuren vorhanden. In der Mittel ein Körnereinschlag, der auch bei Splittern im 6. Stock festgestellt worden ist. Der Boden, der wurde innen eingesetzt und zwar angeheftet durch die Schweißnähte. Hier oben wurde ebenfalls ein Deckel aufgesetzt, in den wurde dieser Fitting eingeschweißt, der hat auch einen Durchmesser von ungefähr 76 mm, also 2 ½ Zoll, eine Höhe von etwa 4 cm. Dann ist hier ein Griff angeschweißt von 5 mm Stärke, etwa 15 mm Breite.

[8997] Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.2

Zeuge Kr[app]:

Ja, das ist der Stahlkörper, hierzu die Schraubkappe 2 ½ Zoll vom 2. Stock. Die hat hier ein ovales Zeichen, und zwar ist das eine Firma Fittings-Gießerei, den Ort weiß ich nicht mehr, in der Nähe von Kassel irgendwo. Und zwar ist hier auffallend die Bohrung, die ist ziemlich zentrisch angebracht. Die hat einen Durchmesser von etwa 4 mm.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.3

Zeuge Kr[app]:

Und hier sind die Teile oder ein Teil, das ist der Kurzzeitmesser „Kienzle Signaluhr“. Die Schaltung selbst, hier ist auch ein Bild dabei, was ich als eine Art Fotomontage gezeichnet hab. Also die Drahtverbindung, die Drahtfarben usw. Soll ich die näher erklären oder ...?

Richter Mai[er]:

An einem Beispiel vielleicht.

Vors.:

Es wäre schon wichtig für uns, daß wir mal einmal den Eindruck bekommen, wie das gegangen ist.

Zeuge Kr[app]:

Hier ist der Knebel, der ist mit der Achse verbunden und zwar ist unten am Gehäuse ein Kontakt eingebracht, das ist der zweite Pol. Also der eine Pol vom Kurzzeitwecker, der geht über den Schalter „on und off“ und ist hier unterbrochen, dann geht eine schwarze Leitung zu einer Lüsterklemme. In der Lüsterklemme ist die Leitung nochmal gelötet, dann zu einem weißen Draht, der nochmals mit einer Lüsterklemme verschraubt ist, und hier zum Zünder. Der Zünder selbst, der bestand hier aus einem Brückenzünder, also eine Glühbrücke, in die unten eine Sprengkapsel eingesetzt war und zwar ist es eine Troisdorfer-Sprengkapsel[ssss]. Die Sprengkapsel selbst hat nochmal auf dem Boden das Zeichen „T“, Troisdorf, die war aber ..., irgendein Fabrikationsfehler oder die Prägung etwas verrutscht, so daß es nicht genau lesbar ist.

Dann vom zweiten Pol des Brückenzünders geht ein weißer Draht wiederum zu einer Lüsterklemme und von hier aus zu einem schwarzen Stecker. Der schwarze Stecker steckt in einer roten Kupplung und dann geht eine blaue Leitung zum Minuspol der[tttt] Batterie. Vom Pluspol der Batterie geht eine schwarze Leitung, das ist eine [8998] weiße Isolation wie sie bei Installationen üblich ist, das ist die hier. Der geht hier zu dem von innen eingesetzten zweiten Kontakt des Kurzzeitmessers, also normalerweise wird die Uhr gestellt. Die maximale Laufzeit, die beträgt 60 Minuten und wenn die abgelaufen ist, dann muß zwangsläufig die Zündung erfolgen. Aber wie gesagt, sie war unterbrochen durch die Schaltstellung „off“, und damit konnte[uuuu] die Zündung nicht erfolgen.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.5.5

Zeuge Kr[app]:

Dieses Zinkblech, das befand sich, soviel ich mich jetzt erinnern kann auch in irgend ... Nein, das ist nur das Klebeband, ich glaube, das wurde dort von der Kriminalpolizei in Hamburg zur Identifizierung der Fingerabdrucksspuren, da wurde das hier aufgeklebt. Also mir ist es nicht in Erinnerung, daß es zum Sprengkörper gehört.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.4

Zeuge Kr[app]:

Und hier ist die Dichtungsmasse mit den weißen Drähten, die oben in dem Fitting eingesetzt war.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.3.3

Zeuge Kr[app]:

Hier sind die Lüsterklemmen, die zwischen den Drähten verschraubt waren.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.5.2

Zeuge Kr[app]:

Das sind die „Karstadt“ Preisaufdrücke, die sich hier am Innendeckel des Pappkartons befanden.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.5.3

Zeuge Kr[app]:

Das ist der Bindfaden.

Der Zeuge besichtigt ein Klebeband aus den Asservaten B 51/2. Stock

Zeuge Kr[app]:

Und das ist dieses Klebeband, was zum Teil zum Verbinden des [8999] Zünders und der Batterie oben auf dem Rohrstück verwendet worden ist.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 2

Zeuge Kr[app]:

Das ist die Batterie und zwar hatte die am Boden eine, ich glaube „OA“ oder so ähnlich, das ist ein Herstellungszeichen der Firma Pertrix. Also es gibt Angaben über den Zeitraum der Herstellung. Das ist eine Batterie Pertrix 49, 50 Volt. Hier ist der blaue Draht der zur roten Kupplung führt und der schwarze Draht, der hier auf dem ..., zum Kurzzeitwecker führt. Ja, das war der Sprengkörper des 2. Stockes.

Vors.:

Herr Krapp, dazu eine Frage, Sie haben vorhin diese Anreißlinien usw. erwähnt. Wenn Sie sich den Sprengkörper nochmals ansehen wollten, ist die Verschweißung der Bodenplatte unten in irgendeiner Weise charakteristisch gemacht oder jedenfalls hat sie eine bestimmte Arbeitsweise erkennen lassen?

Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat
B 51/2. Stock Pos.[vvvv] 1.1

Zeuge Kr[app]:

Die Schweißarbeit, wenn man in den Körper reinsieht, dann sind hier 3 Schweißpunkte sichtbar, und zwar hier, hier und auch hier. Das heißt, die Bodenplatte, die ist so ausgeschnitten, daß er in dieses Rohrstück passt, und die wurde innen fixiert, also durch Elektroschweißung, durch Punkte angeheftet praktisch. Und dann wurde eben der obere Teil in irgendeiner Form eingesetzt und von oben verschweißt. Hier unten sind die Schweißnähte sichtbar, es ist eine Elektroschweißung, aber ich bin kein Schweißspezialist, also Einzelheiten darüber ...

Vors.:

Aber Sie können also feststellen, von innen fixiert und offenbar dann von außen unten verschweißt.

Zeuge Kr[app]:

Jawohl.

Vors.:

Weitere Fragen? Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

Sie haben vorhin die Zündung beschrieben, Herr Krapp, wie ging das nun weiter mit der Zündung?

Zeuge Kr[app]:

Bitte?

Richter Mai[er]:

Wie ging das nun weiter mit der Zündung? Sie haben vorhin beschrieben den Wecker, die Batterie und wie verlief das nun weiter zum Inhalt des Rohrkörpers?

[9000] Zeuge Kr[app]:

Zum Inhalt, die weißen Drähte, die sind hier oben ..., Bohrung geführt und innendrin, da befindet sich die Sprengkapsel, wie gesagten diesem Teil der Bombe[wwww] aus dem 2. Stock einen Brückenzünder, in den unten die Sprengkapsel eingesetzt ist. Dieser Brückenzünder war an eine Dynacord-Schnur angeschlossen, und zwar war die ringförmig gelegt und zwar so, wie man es sprengtechnisch eigentlich nicht macht, was aber keine Bedeutung hat. Und zwar hier im geschlossenen Behälter, praktisch wurde sie seitenverkehrt angeschlossen; wir haben aber Versuche durchgeführt, also sie funktioniert auf jeden Fall auch so. Die Dynacord-Schnur, die hatte eine Länge, also, ich glaube, bei allen Bomben etwa 1 ½ Meter, also pro Bombe.

Richter Mai[er]:

Danke.

Zeuge Kr[app]:

Zum Gemisch, vielleicht darf ich das noch ergänzen, also in der Masse war es wohl rot, es waren aber auch graue Bestandteile vorhanden, so daß ..., irgendwie ist es wohl gemischt worden oder[xxxx] schlecht gemischt.

Richter Mai[er]:

Herr Krapp, wissen Sie noch etwas ..., wieviel von diesem Gemisch in dem Körper enthalten war, etwa?

Zeuge Kr[app]:

Die Bombe aus dem 2. Stock, die hatte nicht ganz 4 Kilo, etwa 3750 Gramm, dann die aus dem 12. Stock/Flur, die hatte etwas mehr, vielleicht 4200 oder 250 Gramm und die letzte dann, die hatte knapp über 4 Kilo, 4 000, 4050 Gramm, so was etwa.

Richter Mai[er]:

Und in allen drei Rohrkörpern war sowohl der rote Sprengstoff, als auch der graue enthalten.

Zeuge Kr[app]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Danke.

Vors.:

Ich bitte weitere Fragen zu stellen, zunächst zum Sprengkörper 2. Stock, wenn noch welche sind? Ich sehe nicht.

Sie haben also jetzt im Detail beschrieben, diesen Sprengkörper aus dem 2. Stock, Sie haben aber die Füllmenge angegeben für alle übrigen gleichzeitig mit. Jetzt sollten Sie vielleicht anhand, möglicherweise der Asservate noch, die Beschreibung der Sprengkörper aus dem 12. Stock geben, wobei Sie dort, wo es sich bloß um Wiederholungen handeln würde, weil das schon durch die vom 2. Stock beschrieben ist, natürlich darauf hinweisen könnten.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk[yyyy]/Flur, Pos. 1.1

Zeuge Kr[app]:

Hier ist der Sprengkörper. Der Sprengkörper 12/1, also der Sprengkörper aus dem Flur, der ist natürlich ziemlich zerschnitten durch die Materialprüfung, so daß Details im Boden nicht [9001] erkennbar sind[zzzz], aber der Aufbau ist dergleiche, wie auch bei diesem Sprengkörper.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur, Pos. 2

Zeuge Kr[app]:

Hier ist das Verpackungsmaterial, und zwar dieses grüne Tuch. Hier ist der Deckel, also diese Wellpappe, die oben drauf gelegen hat. Dann das weiße Tesaband, das dürfte das sein. Das sind die Spuren des Kunststoffklebers, mit dem das verleimt war.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur, Pos. 1.4

Zeuge Kr[app]:

Dann ist hier ein Teil des Geschirrtuches, dieser Fetzen hier, der untergelegt war, unter dem Zeitzünder.

Der Zeuge besichtigt ein weiteres Teil aus den Asservaten B 51/12. Stockwerk/Flur.

Zeuge Kr[app]:

Hier ist der Zeitzünder.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur, Pos. 1.3

Zeuge Kr[app]:

Ein Kurzzeitmesser der Firma „Kienzle“, das schwarze Zifferblatt, hier oben die bewußte Schraube, also der läßt sich ...

Das ist etwa die Stellung, die Schraube ist nicht fest, und das war auch der Grund[aaaaa] warum das nicht funktioniert hat. Hier ist durch Silbernieten der Kontakt aufgelötet, der zweite befindet sich hintendran. Die Verbindung erfolgt erstmal durch ein Stück Kabel hier, und zwar mit gelb-grüner Isolierung. Dann wurden als weitere Verbindungsdrähte, also Draht mit schwarzer Isolation, Kupferlitze verwendet.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur, Pos. 1.3.1

Zeuge Kr[app]:

Dann hier eine Steckerkupplung mit rotem Bananenstecker und die gelb-grünen Zünderdrähte eines Millisekundenzünders. Der Millisekundenzünder selbst, der befindet sich nicht hier, der befindet sich bei mir. Und zwar ist es Millisekundenzünder mit der Bodenprägung TU 14, also ein Millisekundenzünder der Zeitstufe 14.

[9002] Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur, Pos. 1.2

Zeuge Kr[app]:

Hier ist die Schraubkappe des Bombenkörpers und zwar G.F. Georg Fischer, als Hersteller; 2 ½ Zoll.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur, Pos. 1.3.2

Zeuge Kr[app]:

Und hier ist das Klebeband usw., mit dem Kurzzeitmesser oben auf der Kappe befestigt war.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur, Pos. 3

Zeuge Kr[app]:

Und das hier ist die Batterie, ebenfalls eine Pertrix 49, 50 Volt Batterie.

Vors.:

Kann man davon ausgehen, daß der Aufbau, Sie haben es vorhin schon angedeutet, also identisch ist oder ...?

Zeuge Kr[app]:

Ja, im Prinzip gleich, hier wurde nur der Schalter eingebaut und zwar als Art Transportsicherung, die praktisch hier, entweder durch den Bananenstecker oder durch irgendeine andere Tätigkeit eben genauso vorgenommen werden konnte, also der Schalter muß nicht vorhanden sein.

Vors.:

Und die Schweißarbeiten an diesem Sprengkörper, entsprachen die dem von dem 2. Stock, also innen auch so anfixiert mit ...?

Zeuge Kr[app]:

Sind genauso, ja. Innen angeheftet und außen verschweißt oben und unten.

Vors.:

Und die Reißlinie usw. war auch zu erkennen?

Zeuge Kr[app]:

War auch dran.

Vors.:

Gibt es zum Zündmechanismus noch irgendetwas besonderes?

Zeuge Kr[app]:

Also mir ist im Moment ...

Vors.:

Ich meine, entspricht das ...

Zeuge Kr[app]:

Ja, im Prinzip genauso.

Vors.:

Im Prinzip genauso, danke.

Weitere Fragen, bitte?

Bitte, Dr. Foth.

Richter Dr. Fo[th]:

Sie sagten, an einem Schräubchen habe es gelegen, daß das Ding nicht losgegangen sei. Kann das durch Erschütterungen beim Transport oder wie ...? Ich meine, wäre es auch möglich gewesen, daß es losgegangen, wenn die Schraube etwas sich verschoben hätte oder wie groß war der Defekt, will ich sagen ...?

[9003] Zeuge Kr[app]:

Beim Transport, in dem Moment, wo es von einer Stelle zur anderen getragen wurde, stärker erschüttert wird, da kann es losgehen. Oder nehmen wir an, es hätte ein Besucher des Springer-Hochhauses, der da auf dem Sessel gesessen hat, schiebt den zurück oder was und erschüttert damit den Sprengkörper, damit hätte es losgehen können. Der Täter, der die Bombe jedoch hingestellt hat, der hat sich natürlich in irgendeiner anderen Form gesichert, er hat also die Bombe nicht so tragen können, es muß ja[bbbbb] ..., die Uhr, die[ccccc] muß ja aufgezogen, gespannt gewesen sein.

Vors.:

Sonstige Fragen zu diesem zweiten Sprengkörper 12. Stock./Flur?

Herr Bundesanwalt Dr. Wunder.

BA Dr. Wu[nder]:

Eine ganz allgemeine Frage vielleicht noch. Ich weiß nicht, ob sie an der Stelle jetzt gestellt werden kann.

Herr Krapp, Sie haben recht eindrucksvoll, aber doch, glaube ich, recht bescheiden die beiden Entschärfungen im 12. Stockwerk geschildert. Könnten Sie uns sagen, wie hoch Sie den Gefährlichkeitsgrad Ihrer Arbeit im Rahmen Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit einschätzen beim Entschärfen dieser beiden Bomben? War es so eine mittlere Arbeit?

Zeuge Kr[app]:

Ich möchte sagen, es gibt zwei Arten Entschärfer, einmal die Räumkommandos, die auch hier im Falle Hamburg da waren, auch Leute der Bundeswehr ..., die es abgelehnt haben, weil sie weder Zündmechanismus, noch den Bombentyp kennen. Also die kennen die militärischen Bomben[ddddd], wo der[eeeee] Zünder genau durch Schulungen und[fffff] die Funktion und alles genau festgelegt worden ist. Bei allen subversiven Kampfmitteln, man weiß nie, irgendeinen Fehler hat jeder Sprengkörper gehabt, sonst wäre er ja zur Detonation gekommen. Und wie gesagt, es kann ein Draht sein, der irgendwie einen Kontaktfehler hat oder wie im letzten Fall, das Uhrwerk, daß[ggggg] das blockiert war. Das kann durch einen Stoß oder irgendetwas, kann das ohne weiteres laufen, bevor man den Sprengkörper entschärft oder genau erkennt. Dann was weiter kompliziert ist hier, man wußte zur damaligen Zeit nicht, was ist überhaupt in den Sprengkörpern enthalten. Es gibt Sprengstoffe subversive, da reicht, wenn Sie die Schraubkappe aufdrehen, daß Sie den Sprengkörper zur Detonation bringen. Also insofern möchte ich sagen, daß die Tätigkeit allgemein einen ziemlich hohen Gefährlichkeitsgrad hat.

BA Dr. Wu[nder]:

Ich danke schön, Herr Krapp.

Vors.:

Wir kommen dann, wenn keine Fragen sonst sind, zum dritten Sprengkörper/Toilette.

[9004] Der Zeuge besichtigt die Asservate
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 1.1 und Pos. 1.2

Zeuge Kr[app]:

Der dritte Sprengkörper ist hier der Bombenkörper. Er ist artgleich mit dem vom 2. Stock und 12. Stock/Flur, auch mit angerissener Bodenplatte, Schweißnaht usw., es ist praktisch dasselbe. Das einzige was einen Unterschied bildet, das ist der Griff, der ist wohl hier und war wohl auch hier etwas länger, aber das geht um Zentimeter, also unbedeutend. Dann ist die Bohrung, die ist hier 3 ½ mm, auch hier ziemlich exzentrisch, während er hier in dem Fall mehr in der Mitte gebohrt hat.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 1.3

Zeuge Kr[app]:

Dann der Aufbau selbst, ist wieder ein Kurzzeitwecker - das ist der hier - und dann ist er mit braunem Klebeband abgeklebt.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 1.3.1

Zeuge Kr[app]:

Und dann war er in einem Gehäuse. Das ist der Gehäuseboden dazu, also einfach eine Plastikschachtel, die hier hinten draufkommt und die ist zur Drahtführung, ist die ausgeschnitten. Der Kontakt selbst, der ist in ähnlicher Form angebracht, auch wie bei den anderen Zeitzündverzögerern. Ja hierzu, ich weiß nicht, ob ich das miterwähnen soll, dieses Teil, das wurde dann in der Inheidener Straße als korrespondierend gefunden.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 8

Zeuge Kr[app]:

Als Batterie wurde ebenfalls eine 12 Volt „Pertrix“, eine 50 Volt „Pertrix-Batterie“ verwendet.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 6

Zeuge Kr[app]:

Das ist der Bindfaden.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 5

Zeuge Kr[app]:

Der Tragegriff.

[9005] Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 4
- mit einem Vergleichsstück des Kartons -

Zeuge Kr[app]:

Dann ist hier der[hhhhh] bewußte Karton. Das ist der Karton, der stand so in diesem Verschlag. Also die eigentliche Öffnung, also der Deckel, der befindet sich vorne, nicht oben. Dann ist hier dieses weiße Band mit dem Griff. Der Farbton ..., das ist der Originalfarbton hier, der wurde nachträglich dazugebaut und verschnürt. Die Färbung ist durch die Sicherung von Fingerabdruckspuren entstanden.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 1.3.2

Zeuge Kr[app]:

Hier sind die Kontaktteile, auch ein Stecker, ein Bananenstecker dazu, die im[iiiii] Zündkreis eingeschaltet waren.

Der Zeuge besichtigt die Asservate
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 1.3.3 und B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 1.3.4

Zeuge Kr[app]:

Dann hier die Klebebänder, mit denen eben der Wecker oben auf der Bombe befestigt war.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 3

Zeuge Kr[app]:

Dann hier das grüne Tuch. Das befand sich hier oben unterm Karton und das Material ist identisch - mindestens - da ist auch ein Gutachten irgendwie da mit diesem Material. Es wurde auch später an einer anderen Stelle noch gefunden.

Vors.:

Also auch hier dem Aufbau, dem System nach, weitgehend dieselben Charakteristika, wie bei den anderen Sprengkörpern.

Zeuge Kr[app]:

Ja.

Vors.:

Sind zu diesem aufgefundenen Sprengkörpern Fragen?

Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Dr. Fo[th]:

Wenn ich Sie recht verstanden habe, war es hier [jjjjj] ein Blockieren des Weckers, das die Explosion verhinderte?

Zeuge Kr[app]:

Hier bei der 2. Bombe im 12. Stock?

Richter Dr. Fo[th]:

Ja, bei dieser letzten, meine ich.

[9006] Der Zeuge besichtigt nochmals das Asservat B 51/12. Stockwerk/Toilette, Pos. 1.3.

Zeuge Kr[app]:

Ja, da ist unten, wenn man[kkkkk] das Klebematerial abnimmt, da befindet sich am Gehäuseboden eine Lötstelle. Und zwar ist hier etwas Lötzinn, das ist auf ein Achslager getropft und die Uhr, wenn Sie sie anstoßen, dann läuft sie immer eine gewisse Zeit, dann bleibt sie wieder stehen. Also dadurch ..., es waren auch Ölspuren dran, also man hatte versucht, die wohl gangbar zu machen, aber es ist noch nicht ganz geglückt.

Vors.:

Weitere Fragen? Es sind damit die Fragen, die noch gestellt werden sollten, beiderseits beantwortet. Bei der Bundesanwaltschaft? Sehe ich nicht.

Herr Rechtsanwalt Künzel.

RA Kü[nzel]:

Herr Zeuge, ich habe jetzt nicht ganz verstanden. Die Uhr ging überhaupt nicht, die Uhr ging überhaupt nicht. Sie konnten die Uhr nicht zum Gehen bringen.

Zeuge Kr[app]:

Bitte?

RA Kü[nzel]:

Konnten Sie die Uhr zum Gehen bringen?

Zeuge Kr[app]:

Durch die geringe Erschütterung bei den Delaborierung, das heißt, beim Abnehmen dieses Klebestreifens.

RA Kü[nzel]:

Gut, aber dann hat sie wieder aufgehört oder wie war das?

Zeuge Kr[app]:

Bitte, ich höre nicht ganz so gut.

Vors.:

Der Herr Rechtsanwalt meint, ob Sie die Uhr hätten wieder in Gang bringen können oder ob die[lllll] absolut nicht gegangen sei. Daraufhin hat er sich daran erinnert, daß Sie vorhin ja erwähnt haben, bei dieser Erschütterung, die entstanden ist beim Aufmachen, Abnehmen der Klebestreifen begann die Uhr schon wieder zu laufen. Und jetzt die Frage, ob die Uhr dann, nach dieser Erschütterung an sich normal wieder weitergelaufen ist, oder ob sie alsbald wieder stehenblieb.

Zeuge Kr[app]:

Also diese Untersuchung, die hat bei uns unser Physiker durch ..., ausprobiert, soviel ich weiß, blieb sie immer mal wieder stehen, also sie lief nicht voll ab.

RA Kü[nzel]:

Keine Fragen mehr.

Vors.:

Herr Krapp, ist es richtig, daß Sie, den Sie ja ursprünglich zur Sicherung von Splittern dorthingeschickt worden sind, sich auch um das Splittermaterial gekümmert haben?

Zeuge Kr[app]:

Ja, im ersten Stadium nicht, das heißt, ich habe einige Splitter gesehen, also Teile einer Schraubkappe, dieser 8-kantigen [9007] Schraubkappen, Teile von Innengewinden, also oben die Schraubkappe verzinkt. Dann von diesen Fittings, diese Gewindeteile, das Gewinde war ja nun bekannt von anderen Fällen auch schon. Aber die eigentlichen Splitter, die habe ich[mmmmm] dann erst später bekommen, als sie zu unserer Dienststelle kamen zum Vergleich.

Vors.:

Und nun zunächst die Frage, haben Sie anhand dieser Splitter Übereinstimmungen zwischen den nicht explodierten detonierten Sprengkörpern und den detonierten Sprengkörpern feststellen können?

Zeuge Kr[app]:

Ja.

Vors.:

Bitte, wenn Sie uns das beschreiben wollen. Sie können sich dabei, soweit Sie einzelne Asservate wiedererkennen, derer bedienen, aber bitte immer die Nummer dann angeben.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock, Pos. 1

Zeuge Kr[app]:

Hier ist einmal 1 Splitter - 6. Stock, Pos. 1 - und zwar dürfte es sich hier um das Bodenstück handeln. Man sieht außen die Schweißnaht, und hier ist natürlich in der Mitte, da war diese kreuz... - doch da ist sie noch sichtbar - und zwar dieser Körnerschlag mit angerissenen kreuzförmigen Spur, der so ein bißchen exzentrisch riecht. Die Materialstärke 6 mm ist artgleich mit dem Boden und dem Deckel dieser Schraubkappe.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock, Pos. 6

Zeuge Kr[app]:

Dann sind hier ..., das ist ein[nnnnn] Teil - 6. Stock, Pos. 6 - und zwar handelt es sich um einen[ooooo] Teil, also oben von dem Sprengkörper, das hier eingesetzt war, innen der Ausschnitt für die Einführung des Fittings und zwar Schweißspuren sowohl an der Außenseite als auch an der Innenseite. Das ist natürlich in der Zwischenzeit stark korrodiert ... [ppppp]

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock, Pos. 22

Das sind die markanter sind.[qqqqq]

Zeuge Kr[app]:

Hier ist ein Teil - 3. Stock, Nr. 22 - und zwar ist das ein Stück Außengewinde von diesem Fittingsrohr.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock, Pos. 3

Zeuge Kr[app]:

Dann 6. Stock - Entschuldigung, wenn das ein bißchen durcheinander geht - das ist ein Teil der Schraubkappe und zwar mit dem [9008] Innengewinde - 11 Gang pro Zoll Widwardgewinde[rrrrr] -.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock, Pos. 4

Zeuge Kr[app]:

Hier ist nochmal 6. Stock, Pos. 4. Das ist etwa das Oberteil des Fittings komplett, dieses Gewinde.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock, Pos. 23

Zeuge Kr[app]:

Da ist noch ein markantes Teil und zwar 6. Stock, Pos. 23 und zwar ist das ein Uhrengehäuse. Und zwar ein Uhrengehäuse eines Kurzzeitweckers „Emes“. Vergleichende Stücke, die wurden auch in anderen Wohnungen ..., das hat aber, die Untersuchung, ein Kollege durchgeführt.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock, Pos. 22

Zeuge Kr[app]:

Ja, dann ist hier ein Splitter - 6. Stock, Pos. 22. Hier ist die Materialstärke usw., die bei jedem Splitter genau ausgemessen wurde, so daß man sagen kann, es ist artgleich, die Stärke.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock, Pos. 2

Zeuge Kr[app]:

Hier ist wieder 6. Stock, Pos. 2. Das ist ebenfalls ein Stück, ich möchte sagen vom Boden, und es fehlt der innere Ausschnitt, das Bodenstück unten von dem Sprengkörper.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock, Pos. 21

Zeuge Kr[app]:

- 3. Stock, 21 -. Nein, das ist er nicht. Mir war noch in Erinnerung, daß[sssss] irgendwo ein Splitter dabei war mit einer Bohrung von der Kappe oben.

Die Masse der Splitter, das sind eben Teile vom Außenmantel, also zum Teil auch durch die Detonation usw. etwas gestreckt, so daß die Materialstärken etwas schwächer sind.

Vors.:

Können Sie anhand dieser Splitter, die Sie jetzt besichtigt haben, bestätigen, daß Ihnen diese Splitter schon einmal vorgelegen haben, als gesichertes Beweisgut von der Sprengstelle ..., von den einzelnen Sprengstellen im Springer-Hochhaus?

Zeuge Kr[app]:

3. und 6. Stock, jawohl.

[9009] Vors.:

Und die auf dem anderen Tisch, haben Sie die in dieser Richtung auch schon untersucht und besichtigt?

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock, Pos. 1

Zeuge Kr[app]:

Ja, den Splitter habe ich vorhin gesucht.

- 3. Stock, Nr. 1 - Das ist G.P., auch die zentrische Bohrung mit 3 ½ mm.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock, Pos. 2

Zeuge Kr[app]:

Dann wieder Teile mit Innengewinde, verzinkter Stahl - 3. Stock, 2 - von einer Schraubkappe.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock, Pos. 4

Zeuge Kr[app]:

Dann sind hier etliche Splitter, die wurden bei uns gekennzeichnet und zwar hier mit dieser Farbe, Tusche - 3, 12, 16 - usw. Und das wäre hier der Splitter 3. Stock, 4, der die Ziffer Nr. 3 also die schwarze jetzt.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock, Pos. 8

Zeuge Kr[app]:

Und hier 3. Stock, Nr. 8, der die Ziffer Nr. 12; die bei spezifischen Untersuchungen auf Anhaftungen usw. hat diese Bezeichnung eine Rolle gespielt.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock, Pos. 11

Zeuge Kr[app]:

Und das ist hier wieder das Oberteil und zwar in der Mitte wird dieser Fitting eingesetzt - das ist die Spur 3. Stock, Pos. 11 -.

Ende Band 503

[9010] Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock Pos. 10.

Zeuge Krapp:

Dann ist auch hier 3. Stock Pos. 10. Das dürfte etwa der Länge des Sprengkörpers entsprechen, so daß man auch in diese Richtung sagen kann, daß das mengenmäßig undsoweiter etwa das gleiche Volumen gehabt hat.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock Pos. 19 u. 15.

Das ist das gleiche. 3. Stock 19 und 3. Stock 15 sind auch Teile vom Außenmantel die etwa der Höhe entsprechen.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/3. Stock Pos. 13.

3. Stock 13, das ist nochmal ein Teil vom oberen Ring.

Ja, das sind wohl die wesentlichen Teile.

Sämtliche vom Zeugen Krapp besichtigten Asservate wurden vom Gericht in Augenschein genommen.

Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Vors.:

Sie haben ja nun auch an weiteren Sprengstellen, die zu der selben Zeit damals etwa von Ihnen zu untersuchen waren, Ermittlungen angestellt. Können Sie ganz allgemein sagen, daß noch an anderen Orten Spuren, Metallspuren oder Sprengkörper gefunden wurden - Sie erwähnten vorhin Augsburg - die Sie zumindest erinnerten an diese Dinge ...

Zeuge Krapp:

Das war Augsburg, dann Frankfurt das US-Hauptquartier, da waren Splitter, da waren die ... Stahlstärke undsoweiter, dann dieses Bodenteil dieses angekreuzte, da waren auch Spuren vorhanden, also Augsburg, Frankfurt, ja und dann die zwei detonierten Sprengkörper, hier 3., 6. Stock und dann die kompletten im 2. Stock und 12. Stock.

Vors.:

Sind weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Bittesehr Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

War es möglich, bei dieser Rekonstruktion etwas über den Durchmesser dieser Rohrkörper festzustellen?

Zeuge Krapp:

Den Durchmesser?

Richter Mai[er]:

Ja.

[9011] Zeuge Krapp:

Ja auch hier wurden Fragmente, also dieser obere Ring, dann die Schweißnähte, also es wurden Segmente des Kreises die wurden vermessen, die auch in etwa dem Durchmesser dieser Rohre entsprechen.

Richter Mai[er]:

Die haben Sie ja vorher mit etwa 159 oder mit 159 mm angegeben ...

Zeuge Krapp:

Ja ca. 159 ...

Richter Mai[er]:

... und die gleiche Frage zum Durchmesser des Rohrstutzens, des Fittings.[ttttt]

Zeuge Krapp:

Hier, also was ich nicht untersucht hab, das sind die Splitter in Frankfurt. Das hat das Landeskriminalamt Hessen gemacht. Und so viel ich weiß, war hier wohl eine andere Schraubkappe, entweder 2 Zoll oder sowas, etwas kleiner. Kann auch sein, daß ich mich täusche.

Richter Mai[er]:

Ja, dankeschön.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Beim Gericht, sehe ich nicht. Herr Rechtsanwalt Schnabel.

RA Schn[abel]:

Herr Zeuge, eine Frage im Anschluß an das, was Sie der Herr Vorsitzende gefragt hat, diese etwa-Verbindungsbrücke, die Sie da zu Frankfurt und Augsburg geschlagen haben. Wodurch waren diese Sprengteile, die Sie da gefunden haben oder an die Sie glaubten, sich erinnern zu können, denn identisch oder ähnlich mit denen, ich meine, Splitter ist Splitter und wenn Sie dann noch gesagt haben „in etwa war der Durchmesser gleich“, wie war er denn in etwa gleich und wo sind da Merkmale, die eben Übereinstimmungen andeuten?

Zeuge Krapp:

Also gleich und gleich. Sie sind artgleich möchte ich betonen, denn gleich, gleich ist derselbe Sprengkörper und der ist einmalig; aber artgleich das heißt, er hat das gleiche Volumen, er hat die gleichen Materialstärken und hat gleichartige Fertigungsmerkmale. Nehmen wir an, dieser Einschlag des Körners an der bestimmten Stelle, das Anreißen, mit der Nadel. In Augsburg selbst, da wurde der Sprengkörper durch das Landeskriminalamt München entschärft, das heißt, er wurde ... es wurden zwei Löcher angebracht und dann wurde der Sprengstoff ausgespült. Damit war der Sprengkörper vollkommen erhalten. Wir bekamen dann von Frankfurt die Splitter und die Dimensionen in der Höhe dann Fragmente des Durchmessers, die rechtfertigen den Schluß, daß es sich um artgleiche Sprengkörper handelt.

[9012] Vors.:

Entschuldigung, ich muß bloß klarstellen: Ich habe also nicht den Schluß des Herrn Zeugen erfragt, - weil das wäre nun eine Sachverständigenfrage, dazu ist er nicht da,[27] - sondern ich habe ihn gefragt danach, ob er bei der Besichtigung von - sei es Splitter oder Sprengkörper - an anderen Detonationsorten Identitätsmerkmale übereinstimmender Art gesehen hat. Das war’s; und dabei ist also vorhin vom Herrn Zeugen insbesondere wohl abgehoben worden auf diesen Körnerschlag und die Anreißlinie und das Material an sich, was die Stärke anlangt. Das ist keine Frage jetzt an den Herrn Zeugen nach dem Schluß, ob das etwa artgleiche Körper gewesen sind.

RA Schn[abel]:

Ja aber es sind doch also immerhin jetzt von Ihnen [uuuuu] wieder genannt worden, Merkmale, und jetzt will ich gerade mal auf die Merkmale nochmal zurückkommen. Ist das [vvvvv] etwas außergewöhnlich, diese Körnung oder dieser Zirkelschluß und diese Dicke von den einzelnen, ergibt sich das nicht mehr oder weniger von selbst oder ist das so etwas besonderes, daß das nur dort vorkam und sonst nirgendwo. Ist Ihnen das zum ersten Mal in Hamburg, Augsburg, Frankfurt aufgefallen, danach nicht mehr und davor auch nicht oder gab es häufiger solche Dinge?

Vors.:

Also insoweit ist es beantwortbar, ob es häufig insgesamt vorkommt bei derartigen Schmiedearbeiten oder wie man es bezeichnet, das wäre eine Sachverständigenfrage; aber ob Sie in Ihrer Praxis solche Arbeitsmethoden anderweitig schon erlebt haben, das ist selbstverständlich eine Frage, die Ihnen[wwwww] als Zeugen beantworten ...

Zeuge Krapp:

Nein, in dieser Form noch nicht.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht. Doch ...

RA Schn[abel]:

Was heißt, diese Form nicht, ich meine Sie sprechen jetzt von ... wir haben ja drei Punkte, also den Zirkelschlag nicht oder den ... ja, oder wie war das im einzelnen. Sie haben das pauschal jetzt nicht gesagt. Das wäre ja zum Einen der Zirkelschlag, dann diese Körnung, und zum Dritten die Dichte oder Größe oder ... dieses entsprechenden Materials. Sind alle drei Dinge Ihnen nie begegnet? Außer Frankfurt, Augsburg und Hamburg?

Vors.:

Der Herr[xxxxx] Verteidiger fragt Sie, ob Ihre Angabe, daß Sie in dieser Form Arbeitsweisen noch nicht beobachtet hätten sonst, ob sich das bezieht auf die Kombination aller drei genannter Merkmale, nämlich Körnerschlag, Anreißlinie plus Beschaffenheit [9013] des Materials, Dicke undsoweiter oder ob Sie für jedes einzelne Merkmal sagen würden, so was ist mir sonst in der Praxis noch nicht begegnet.

Zeuge Krapp:

Ja, ich möchte sogar letzteres sagen. Also der Sprengkörper als solches, in dieser Form, in der Größe, im Durchmesser undsoweiter, ist er noch nicht aufgetreten, weder in diesem Komplex, also BM-Komplex, noch bei anderen. Ich hatte nun mehrere Sprengstoffattentate undsoweiter bearbeitet und miterlebt, also da sind derartige Sprengkörper nicht in Erscheinung getreten. Ich meine, der Körnerschlag alleine, individuell, der kann natürlich irgendwann mal vorkommen. Aber vom Aufbau her gesehen möchte ich sagen, selbst dann sind mir derartige Sachen nicht zur Untersuchung vorgelegt worden, zur Überprüfung.

Vors.:

Sonst sehe ich keine Frage mehr.

Herr Krapp, wenn Sie die Richtigkeit der jetzt gemachten Aussage versichern auf den bereits hier geleisteten Eid, gilt das als neue Vereidigung.

Der Zeuge EKHK Krapp versichert die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf seinen bereits geleisteten Eid (§ 67 StPO) und wird im allseitigen Einvernehmen um 18.45 Uhr entlassen.
Der Zeuge RKR Fernstädt wird ebenfalls endgültig um 18.45 Uhr entlassen.

Der Zeuge KHK Schlörer erscheint um 18.46 Uhr im Sitzungssaal.
Der Zeuge KHK Schlörer macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Schl[örer]:

Horst S c h l ö r e r, 41 Jahre,
verh. Kriminalhauptkommissar beim BKA in Wiesbaden.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert; wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Was ist Ihr Fachgebiet beim Bundeskriminalamt?

Zeuge Schl[örer]:

Ich bin bei der Kriminaltechnik beschäftigt.

Vors.:

Bei der Technik, haben also in der Richtung sicherlich auch eine spezielle Ausbildung?

Zeuge Schl[örer]:

Ja.

Vors.:

Ist es richtig, daß Sie nach dem Sprengstoffanschlag im Springerhochhaus in Hamburg eingesetzt waren, um bei der Spurensicherung und auch bei der Auswertung behilflich zu sein?

[9014] Zeuge Schl[örer]:

Das war so vorgesehen, aber als ich oben in Hamburg ankam, war alles schon abgeschlossen, die Spurensicherung war abgeschlossen, die Splitter waren abgepackt in Beuteln und waren in einen Raum abgestellt. Es war also alles schon fertig.

Vors.:

Und jetzt die Frage: Sie haben also das Spurenmaterial nicht selber sichergestellt, ...

Zeuge Schl[örer]:

Nein.

Vors.:

... aber Sie haben bereits abgepacktes Material offenbar gesehen. Haben Sie das auch übernommen?

Zeuge Schl[örer]:

Ich hab das übernommen, ja.

Vors.:

Und können Sie uns sagen, wie das nun im einzelnen ausgesehen hat. Waren diese Splitter einzeln gekennzeichnet oder jeweils nach Stockwerken in Sammelbehältnissen?

Zeuge Schl[örer]:

Die waren in Beuteln abgepackt und nach Stockwerken bezeichnet, also 3. Stock, 6. Stock.

Vors.:

Auf dem Beutel einmal oder einzeln auch?

Zeuge Schl[örer]:

Auf den Beuteln.

Vors.:

Auf den Beuteln.

Zeuge Schl[örer]:

Ich kann mich also ... möglicherweise die Splitter auch, da kann ich mich nicht mehr genau erinnern.

Vors.:

Und dieses Material, das Sie übernommen haben, haben Sie wohin transportiert und was ist weiter mit ...

Zeuge Schl[örer]:

Nach Wiesbaden zur Kriminaltechnik.

Vors.:

Und was ist weiter dort mit geschehen?

Zeuge Schl[örer]:

Dort wurde dann weiter untersucht.

Vors.:

Sind Sie im Stande, heute anhand des hier vorliegenden Splittermaterials wiederzuerkennen, ob sich’s um das Material handeln könnte, das Sie damals übernommen haben?

Zeuge Schl[örer]:

Also die Splitter habe ich nur grob gesichtet. Da kann ich nicht allzuviel dazu sagen; ich kann mich an einen Splitter erinnern, der war kreuzförmig angerissen, das weiß ich also noch ganz genau.

Vors.:

Wenn Sie vielleicht mal gerade dieses Stück besichtigen wollen.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock Pos. 1
und erklärt:

Zeuge Schl[örer]:

Ja, genau.

Vors.:

Also dieses Stück das erkennen Sie, daß das unter dem von Ihnen übernommenen Material gewesen ist.

Zeuge Schl[örer]:

Genau, ja.

[9015] Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? -

Richtig ist, wir können natürlich die Frage noch dahin ergänzen, nicht bloß das Splittermaterial, sondern Sie haben wohl auch das Material übernommen, soweit es sich um nicht explodierte Sprengkörper[yyyyy] handelt. Können Sie dieses Material hier identifizieren, wenn Sie sich das mal ansehen wollen?

Der Zeuge deutet auf die Asservate
B 51 /2. Stock Pos. 1.1
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1.1 und
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.1
und erklärt:

Zeuge Schl[örer]:

Diese drei Sprengkörper kann ich also erkennen hier.

Zwei davon habe ich auch noch entleert, das muß ich noch dazu sagen. Einer war der Sprengstoff entfernt, die beiden anderen, die habe ich selbst entleert und auch die Zünder entfernt.

Vors.:

Wir haben schon die Füllmenge über Herrn Krapp erfahren. Aber wenn Sie zwei selbst entleert haben, können Sie sagen, welche waren das aus welchem Stock?

Zeuge Schl[örer]:

Das war aus dem 2. Stock und aus dem 12. Stock der unter ... im Flur stand.

Vors.:

Im Flur. Und die Füllmenge, ist Ihnen die noch gegenwärtig?

Zeuge Schl[örer]:

War etwa 4 kg, 3, 4 kg.

Vors.:

Bei 4 kg hätte das gelegen, ja. Können Sie sonst am Verpackungsmaterial irgendwas noch ...

Zeuge Schl[örer]:

Verpackungsmaterial weiß ich nichts; da kann ich nichts ...

Vors.:

Wissen Sie nicht.

Zeuge Schl[örer]:

Nein.

Vors.:

Sie haben also nur die Sprengkörper, beziehungsweise alle Spuren, die auf die Zusammensetzung der Sprengkörper Hinweise geben konnten, mitgenommen.

Zeuge Schl[örer]:

Genau.

Vors.:

Dankeschön. Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Herr Berichterstatter, bitte.

Richter Mai[er]:

Herr Schlörer, vielleicht nur noch einzelne Stücke hier am Tisch. Wenn Sie bitte mal das Stück B 51 2. Stock[zzzzz] Pos. 1.3, einen Wecker ...

Zeuge Schl[örer]:

Bitte?

Richter Mai[er]:

1.3 in die Hand nehmen. Können Sie sich daran noch erinnern?

[9016] Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/2. Stock Pos. 1.3
und erklärt:

Zeuge Schl[örer]:

Ja, an dieses ...

Richter Mai[er]:

Was ist da besonderes dran?

Zeuge Schl[örer]:

Das war die Zünderuhr und zwar vom Sprengkörper 2. Stock, wenn mich nicht alles täuscht.

Richter Mai[er]:

Ja, dankeschön. Dann 12. Stock Toilette, Pos. 1.3.1, den Plastikteil, den weißen. Können Sie sich noch an ein derartiges Stück erinnern?

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Toilette Pos. 1.3.1
und erklärt:

Zeuge Schl[örer]:

Ja das war an einer Zünderuhr, dieses Teil. Ich meine, an dem 12. Stock bei der 2. Bombe, ich kann mich genau erinnern.

Richter Mai[er]:

Und im 12. Stock Flur die Pos. 1.4, der kleine Geschirrtuchrest?

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/12. Stockwerk/Flur Pos. 1.4
und erklärt:

Zeuge Schl[örer]:

Nein, nein das Tuch habe ich also nicht gesehen.

Richter Mai[er]:

Das haben Sie nicht gesehen, dankeschön.

Vors.:

Vielleicht bei der Gelegenheit noch vom 6. Stock die Position 23 müßte das sein, ob Ihnen das irgendwas besagt.

Der Zeuge besichtigt das Asservat
B 51/6. Stock Pos. 23
und erklärt:

Zeuge Schl[örer]:

Ein solches Stück wurde im 6. Stock bei den Splittern gefunden. Das muß also ein Teil eines Uhrwerkes sein, „Emes“ ... ja.

Vors.:

Erkennen Sie das als den Splitter wieder?

Zeuge Schl[örer]:

Erkenne ich, ja.

Vors.:

Dankeschön.

Sämtliche vom Zeugen Schlörer besichtigten Asservate werden vom Gericht in Augenschein genommen.

Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

[9017] Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Die Bundesanwaltschaft? Nicht.

Die Herren Verteidiger? Ebenfalls nicht. Dann können wir Herrn Schlörer gleich vereidigen.

Der Zeuge KHK Schlörer wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 18.52 Uhr entlassen.

Vors.:

Wir setzen morgen die Sitzung fort mit der Vernehmung der Zeugen Fischer, eventuell dann nach Herrn Fischer den Herrn Zeugen Mauritz, wie heute früh angekündigt, dann erscheinen die Zeugen Tilge, Roller, Krause, Hangele, Markmann, Schneider, Burgmann, Röhrs und Hoffmann. Maßgeblich, auch wie heute, Ordner 66, 67. Bis morgen früh 9.00 Uhr Unterbrechung.

Ende der Sitzung um 18.53 Uhr.

Ende von Band 504.


[1] Die Strafprozessordnung sieht eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht der Angeklagten vor (§ 231 Abs. 1 StPO). Dass es den Angeklagten in diesem Verfahren freigestellt war, die Hauptverhandlung zu verlassen, ergab sich aus der Annahme der vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit, die nach § 231a StPO grundsätzlich die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten ermöglicht (s. hierzu den Beschluss des 2. Strafsenats, abgedruckt in Anlage 1 zum Protokoll vom 30. September 1975, S. 3124 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung, 40. Verhandlungstag), sowie der Vorgabe des BGH, den Angeklagten dürfe ihre Anwesenheit nicht untersagt werden (BGH, Beschl. v. 22.10.1975 - Az.: 1 StE 1/74 - StB 60-63/75, BGHSt 26, S. 228, 234).

[2] § 57 StPO a.F. schrieb für die Belehrung von Zeug/innen vor: „Vor der Vernehmung sind Zeugen zur Wahrheit zu Ermahnen und darauf hinzuweisen, daß sie ihre Aussage zu beeidigen haben, wenn keine im Gesetz bestimmte oder zugelassene Ausnahme vorliegt. Hierbei sind sie über die Bedeutung des Eides, die Möglichkeit der Wahl zwischen dem Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung sowie über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage zu belehren.“ Im Unterschied dazu ist die Vereidigung von Zeug/innen heute nur noch die Ausnahme (§ 59 StPO).

[3] Zu den Besonderheiten dieses Verfahrens gehörte es, dass sich die Prozessbeteiligten darauf einigten, ein gerichtliches Wortprotokoll als Arbeitsgrundlage anzufertigen (s. dazu S. 4 des Protokolls der Hauptverhandlung, 1. Verhandlungstag). Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein sog. Ergebnisprotokoll, in welchem der Gang und die wesentlichen Ergebnisse der Hauptverhandlung sowie die wesentlichen Förmlichkeiten festgehalten werden (§§ 272, 273 StPO). Die wörtliche Protokollierung ist nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO nur dann vorgesehen, wenn es auf die Feststellung des Wortlauts einer Aussage oder Äußerung ankommt. Nach der damaligen Rechtsprechung bedurfte die Tonbandaufnahme in der Hauptverhandlung stets der Zustimmung der Beteiligten (BGH, Urt. v. 4.2.1964 - Az.: 1 StR 510/63, NJW 1964, S. 602 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 6.5.1992 - Az.: 2 Ws 128/92, NStZ 1992, S. 339). Heute wird die gerichtliche Tonbandaufnahme z.T. auch ohne Zustimmung der Beteiligten für zulässig erachtet (Kulhanek, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 3/2, 1. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 35; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 169 GVG Rn. 13).

[4] Die Inaugenscheinnahme gehört zu den zulässigen Beweismitteln im sog. Strengbeweisverfahren, welches zum Beweis von Tatsachen Anwendung findet, die die Straf- und Schuldfrage betreffen, d.h. den Tathergang, die Schuld des Täters/der Täterin sowie die Höhe der Strafe. Sie erfolgt durch eine unmittelbare sinnliche Wahrnehmung. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, ist diese nicht auf die Wahrnehmung durch Sehen beschränkt, sondern umfasst mit den Wahrnehmungen durch Hören, Riechen, Schmecken und Fühlen auch alle anderen Sinneswahrnehmungen (BGH, Urt. v. 28.9.1962 - Az.: 4 StR 301/62, BGHSt 18, S. 51, 53).

[5] Landes- und Bundesbeamt/innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet bezüglich aller Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind. Aussagen vor Gericht hierüber sind nur nach und im Umfang der Genehmigung durch den jeweiligen Dienstherrn gestattet (heute geregelt in § 37 Abs. 1 und 3 BeamtStG für Landesbeamt/innen und in § 67 Abs. 1 und 3 BBG für Bundesbeamt/innen; für den Stand 1975 galten für Landesbeamt/innen noch Landesgesetze, die sich allerdings an § 39 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1.7.1957 orientieren mussten; für Bundesbeamt/innen galt § 61 BBG a.F.). § 54 Abs. 1 StPO stellt sicher, dass die Verschwiegenheitspflicht auch im Falle einer Vernehmung als Zeug/in in einem Strafprozess fortbesteht.

[6] Anlage 1 zum Protokoll vom 20. April 1976: Aussagegenehmigung für KHM Ritzmann.

[7] Zum 1.1.1975 trat mit dem Gesetz zur Ergänzung des Ersten Strafverfahrensreformgesetzes vom 20.12.1974 (BGBl. I, S. 3686) das Verbot der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO) in Kraft, wodurch die bis dahin zulässige kollektive Verteidigung mehrerer Angeklagter bei gleicher Interessenslage - auch „Blockverteidigung“ genannt - abgeschafft wurde. Der Vorsitzende Dr. Prinzing achtete in der Regel sehr genau darauf, dass jede/r Verteidiger/in nur zu Vorgängen sprach, die den/die eigene/n Mandant/in betrafen und unterband Abweichungen hiervon unter Hinweis auf das Verbot der Mehrfachverteidigung (s. dazu etwa die Diskussion am 4. Verhandlungstag, S. 279 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung, sowie am 12. Verhandlungstag, S. 928 f. des Protokolls). Zuletzt teilte der Vorsitzende Dr. Prinzing der Verteidigung in einem Schreiben vom 6.2.1976 mit, der Senat halte Gespräche und den Austausch von Schriftstücken mit anderen als den jeweils von ihnen verteidigten Angeklagten, die - so die Vermutung des Senats - Verteidigungszwecken dienten - für unvereinbar mit dem Verbot der Mehrfachverteidigung. Sollte dies nicht eingestellt werden, müsse der Senat „seinerseits entsprechende Maßnahmen treffen“. Eine tatsächlich durchgeführte gemeinschaftliche Verteidigung mehrerer Angeklagter könne „nicht ohne Konsequenzen bleiben“ (das Schreiben befindet sich in Anlage 1 zum Protokoll vom 10.2.1976, S. 6668 des Protokolls der Hauptverhandlung, 74. Verhandlungstag).

[8] Wie der Angeklagte Raspe auf die Zahl 20 kommt, wird aus dem Protokolltext nicht deutlich; noch am 96. Verhandlungstag nannte er die Zahl 12 (S. 8646 des Protokolls der Hauptverhandlung). Gleichwohl hatte die Vertrauensverteidigung bereits erhebliche Einschnitte zu verzeichnen: Noch vor Beginn der Hauptverhandlung wurden die früheren Verteidiger Baaders, die Rechtsanwälte Dr. Croissant, Groenewold und Ströbele durch den 1. Strafsenat des OLG Stuttgart wegen des Verdachts der Tatbeteiligung (§ 138a StPO) von der Mitwirkung im Verfahren ausgeschlossen (Bakker Schut, Stammheim, 2. Aufl. 2007, S. 156 ff.). Darüber hinaus wurden die Rechtsanwälte Golzem, Köncke und Spangenberg wegen des Verbots der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO) durch den 2. Strafsenat ausgeschlossen, da diese in einem Parallelverfahren vor dem LG Kaiserslautern die dort Angeklagten Grashof, Grundmann und Jünschke vertraten (OLG Stuttgart, Beschl. vom 4.11.1975 - Az.: 2 StE 1/74, NJW 1976, S. 157; s. dazu auch die Kritik der Verteidigung am 43. Verhandlungstag, S. 3320 f., 3338 ff., 3354 ff. und 3394 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung). Nicht mehr auftreten konnte zudem Rechtsreferendar Dr. Temming, der ab dem 41. Verhandlungstag als amtlicher Vertreter der Wahlverteidigerin Becker an der Hauptverhandlung teilgenommen hatte: Aus den Diskussionen am 43. Verhandlungstag geht hervor, dass das Landgericht Stuttgart die amtliche Bestellung als allgemeiner Vertreter von Rechtsanwältin Becker aufgehoben haben dürfte (S. 3318, 3340, 3356 des Protokolls der Hauptverhandlung). Ähnliches dürfte auch in Bezug auf den Rechtsreferendar Düx, amtl. Vertreter von Rechtsanwalt von Plottnitz, geschehen sein, wobei dies lediglich angedeutet wird (S. 3340 f. des Protokolls der Hauptverhandlung, 43. Verhandlungstag). Als Dr. Temming später als inzwischen zugelassener Rechtsanwalt auftrat, wurde er nacheinander für die Angeklagten Baader, Ensslin und Meinhof wegen Verstoßes gegen § 146 StPO nicht zugelassen (S. 7730 f., 7739 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung, [86. Verhandlungstag]; S. 8054 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung [91. Verhandlungstag]). Rechtsanwalt von Plottnitz wurde zwar nicht vom Verfahren ausgeschlossen, allerdings wurde seine Bestellung als Pflichtverteidiger für den Angeklagten Raspe zurückgenommen (Fn. 10). Gleiches gilt für die der Angeklagten Ensslin beigeordnete Rechtsanwältin Becker (s. S. 3146 des Protokolls der Hauptverhandlung, 41. Verhandlungstag), wobei die Gründe ihrer Entpflichtung nicht aus dem Protokoll hervorgehen. Die Bestellung des Rechtsanwalts Riedel, der der Angeklagten Meinhof beigeordnet war, wurde schließlich auf eigenen Antrag, sowie auf Antrag der Angeklagten Meinhof aufgehoben (S. 5179 des Protokolls der Hauptverhandlung, 57. Verhandlungstag).

[9] Tatsächlich wurde Rechtsanwalt Spangenberg als Wahlverteidiger des Angeklagten Raspe unter Hinweis auf das Verbot der Mehrfachverteidigung ausgeschlossen (Fn. 8). Zudem wurde offenbar die Beiordnung des Rechtsanwalts Eschen abgelehnt mit der Begründung, dieser sei in Berlin ansässig (s. dazu die Ausführungen des Rechtsanwalts Geulen am 87. Verhandlungstag, S. 7788 des Protokolls der Hauptverhandlung).

[10] Mit Verfügung vom 7.11.1975 wurde die Bestellung des Rechtsanwalts von Plottnitz zum Pflichtverteidiger für Jan-Carl Raspe aufgehoben (die Verfügung ist abgedruckt in Stuberger, „In der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin wegen Mordes u.a.“, 5. Aufl. 2014, S. 70 ff.). S. hierzu auch die auf diese Verfügung gestützte und am 43. Verhandlungstag im Namen des Angeklagten Raspe von Rechtsanwalt Mairgünther vorgetragene Ablehnung des Vorsitzenden Dr. Prinzing wegen Besorgnis der Befangenheit (S. 3308 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung). Die Zurücknahme der Bestellung als Pflichtverteidiger/in (Entpflichtung) wegen pflichtwidrigen Verhaltens war gesetzlich nicht vorgesehen, allerdings im Falle eines Fehlverhaltens von besonderem Gewicht und nach voriger Abmahnung ausnahmsweise anerkannt (Willnow, in Hannich [Hrsg.], Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 143 Rn. 4). Bloßes prozessordnungswidriges oder unzweckmäßiges Verhalten reicht hingegen nicht aus, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, die ordnungsgemäße Erfüllung der Verteidigungspflichten zu überwachen (Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 143a Rn. 25 ff.; s. auch Kleinknecht, Strafprozeßordnung, 32. Aufl. 1975, § 143 Anm. 3). Seit dem 13.12.2019 enthält § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO (eingeführt durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019, BGBl. I, S. 2128) ausdrücklich die Möglichkeit der Entpflichtung, wenn „aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist“. Darunter wird auch der Fall der groben Pflichtverletzung gefasst (Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 143a Rn. 26).

[11] § 137 Abs. 1 StPO lautet: „Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen“. Rechtsanwalt von Plottnitz nahm nach seiner Entpflichtung noch einige Zeit als Wahlverteidiger des Angeklagten Raspe an der Hauptverhandlung teil. Ein Unterschied zwischen der Tätigkeit als Pflicht- und der als Wahlverteidiger/in besteht aber darin, dass sich der Vergütungsanspruch bei Letzteren nicht mehr (nur) gegen die Mandant/innen, sondern gegen die Staatskasse richtet (damals § 97 BRAGO, inzwischen ersetzt durch § 45 Abs. 3 RVG), da die Beiordnung im Falle der notwendigen Verteidigung dem öffentlichen Interesse dient, dafür zu sorgen, dass Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhalten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1975 - Az.: 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, S. 238, 242). Mit einem Wahlmandat sind besonders aufwendige und lang andauernde Prozesse gegen mittellose Mandant/innen daher kaum zu bewältigen. Zudem gestaltete sich wohl das Auffinden neuer Vertrauensverteidiger/innen aufgrund einer weiten Auslegung des Verbots der Mehrfachverteidigung durch den Senat als schwierig (s. zuletzt die Diskussion um die mögliche [Nicht-]Zulassung der Rechtsanwältin Bahr-Jendges am 96. Verhandlungstag, S. 8645 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung.).

[12] Den Angeklagten waren neben ihren Vertrauensverteidiger/innen je zwei weitere Pflichtverteidiger (gegen ihren Willen) zur Sicherung des Verfahrens beigeordnet worden. Auch wenn ein/e Angeklagte/r mal ohne Vertrauensverteidiger/in war, konnte die Hauptverhandlung daher trotz grundsätzlich notwendiger Verteidigung (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 StPO) stets weitergeführt werden. Zwischen der Vertrauensverteidigung und dem Senat bestand allerdings Uneinigkeit darüber, ob die Verteidigung durch sie auch ordnungsgemäß sei (s. dazu bereits die Diskussionen am 1. Verhandlungstag, S. 90 ff., sowie den Entpflichtungsantrag der Rechtsanwältin Becker in Anlage 1 zum Protokoll vom 10.06.1975, S. 184 ff., 3. Verhandlungstag). Die Angeklagten lehnten die von ihnen sog. Zwangsverteidiger vehement ab und weigerten sich, mit ihnen zu reden. Ulrike Meinhof führte am 1. Verhandlungstag aus: „Es handelt sich bei diesen Verteidigern um Zwangsverteidiger, die als Instrumente der B. Anwaltschaft ohne jede Kompetenz, abhängige Staatsschutzverteidiger sind, d. h. ihrer Funktion in diesem Prozeß nach Vertreter der Anklagebehörden und der Staatsschutzabteilung“ (S. 85 des Protokolls der Hauptverhandlung).

[13] § 177 GVG eröffnet die Möglichkeit, Angeklagte wegen ordnungswidrigen Benehmens aus dem Sitzungszimmer zu entfernen. Nach § 231b Abs. 1 StPO kann die Hauptverhandlung sodann in Abwesenheit der Angeklagten fortgeführt werden, wenn das Gericht ihre Anwesenheit nicht für unerlässlich hält und solange weitere schwerwiegende Störungen zu befürchten sind.

[14] Der Grundsatz, dass stets das weniger mittelbare Beweismittel in die Hauptverhandlung einzuführen ist (sog. materieller Unmittelbarkeitsgrundsatz, Kühne, Strafprozessrecht, 9. Aufl. 2015, Rn 914) ist in der Strafprozessordnung nicht uneingeschränkt vorgesehen. Lediglich einzelne Vorschriften greifen diese Vorgabe auf. So normiert § 250 Satz 2 StPO für Zeug/innen und Sachverständige den Vorrang des Personalbeweises vor dem Sachbeweis. Innerhalb des Personalbeweises gibt es jedoch keine zwingende Rangfolge oder gar ein Verbot der Vernehmung mittelbarer Zeug/innen, solange sie ihre eigenen Wahrnehmungen bekunden. In diesem Sinne können sie unmittelbare Zeug/innen für Indizien sein. Dieser eingeschränkte Beweiswert ist allerdings in der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) zu berücksichtigen (Ott, in Hannich [Hrsg.], Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 261 Rn. 99). Die Erforderlichkeit der Vernehmung unmittelbarer Zeug/innen dürfte sich aber in der Regel aus der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ergeben (s. auch BGH, Beschl. v. 17.10.1983 - Az.: GSSt 1/83, BGHSt 32, S. 115, 123).

[15] Sachleitungsbezogene Anordnungen des/der Vorsitzenden können als unzulässig beanstandet werden (§ 238 Abs. 2 StPO). Über die Beanstandung entscheidet sodann das Gericht, in diesem Fall der Senat in voller Besetzung.

[16] Am 12. Mai 1972 detonierten drei Sprengkörper in der Polizeidirektion Augsburg. Mehrere Personen wurden hierbei verletzt (Feststellungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 28.4.1977 - Az.: 2 StE 1/74, S. 6 ff.). Die Tat war Bestandteil des Anklagevorwurfs in diesem Verfahren und war ab dem 85. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.

[17] Am 11. Mai 1972 detonierten im sog. IG-Farben-Hochhaus, dem Hauptquartier des 5. US-Corps, in Frankfurt a.M. 3 Sprengkörper. Dabei wurde eine Person getötet und eine andere in nahe Lebensgefahr gebracht; weitere Personen wurden verletzt (Feststellungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 28.4.1977, 2 StE 1/74, S. 1 ff.). Dieser Vorgang war ab dem 65. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.

[18] Am 24. Mai 1972 explodierten in Heidelberg auf dem Gelände des Hauptquartiers der 7. US-Armee und der US-Landstreitkräfte in Europa (USAREUR) zwei zuvor dorthin verbrachte Kraftfahrzeuge. Hierbei kamen drei amerikanische Soldaten ums Leben, weitere Personen gerieten in Lebensgefahr oder wurden verletzt (Feststellungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 28.4.1977 - Az.: 2 StE 1/74, S. 28 ff.). Dieser Vorgang war ab dem 74. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.

[19] Am 12. Mai 1972 explodierte in München auf dem Parkplatz des Bayrischen Landeskriminalamts eine mit Sprengstoff gefüllte Gasflasche. Mehrere Personen wurden verletzt, es entstand zudem ein erheblicher Sachschaden (Feststellungen des OLG Stuttgart, Urt. v. 28.4.1977 - Az.: 2 StE 1/74, S. 9 ff.). Dieser Vorgang war ab dem 87. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.

[20] Urkunden werden durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt (§ 249 StPO; heute ebenfalls möglich: Einführung im Selbstleseverfahren, § 249 Abs. 2 StPO). Zwar enthält § 250 StPO für Zeug/innen und Sachverständige den Vorrang des Personalbeweises, wonach Tatsachen, die auf der Wahrnehmung einer Person beruhen, grundsätzlich durch Vernehmung dieser Person in die Hauptverhandlung einzuführen sind und nicht durch Verlesung früherer Vernehmungsprotokolle oder schriftlicher Erklärungen ersetzt werden dürfen. Überwiegend wird jedoch zwischen ersetzender und ergänzender Verlesung differenziert und letztere im Rahmen des § 249 StPO für zulässig gehalten (BGH, Urt. v. 16.2.1965 - Az.: 1 StR 4/65, BGHSt 20, S. 160, 162; Erb, in Bockemühl/Gierhake/Müller/Walter [Hrsg.], Festschrift für Bernd von Heintschel-Heinegg zum 70. Geburtstag, 2015, S. 135, 136; Mosbacher, NStZ 2014, S. 1 ff.; a.A. Gubitz/Bock, NJW 2008, S. 958). Inzwischen wurde mit dem 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.8.2004 (BGBl I, S. 2198) in § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO die Möglichkeit geschaffen, Protokolle und Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen (mit Ausnahme von Vernehmungen) zu verlesen.

[21] Nach § 4 Abs. 1 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) a.F. war die vorbeugende Verbrechensbekämpfung und die Verfolgung strafbarer Handlungen Sache der Länder. Dementsprechend lag die Zuständigkeit zunächst beim Landeskriminalamt Hamburg. § 4 Abs. 2 BKAG a.F. bestimmte jedoch, dass das Bundeskriminalamt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung selbst wahrnimmt, wenn es durch eine zuständige Landesbehörde darum ersucht wird, der Bundesminister des Inneren es aus schwerwiegenden Gründen anordnet oder der Generalbundesanwalt oder der Untersuchungsrichter in Verfahren, in denen der Generalbundesanwalt die Ermittlungen führt, darum ersucht oder einen Auftrag erteilt. Eine ähnliche Vorschrift findet sich heute in § 4 Abs. 2 BKAG.

[22] In der Inheidener Straße in Frankfurt a.M. befand sich eine Wohnung, die u.a. für die Herstellung von Sprengstoff verwendet wurde. Die Wohnung und die darin aufgefundenen Gegenstände waren ab dem 91. Verhandlungstag Gegenstand der Beweisaufnahme.

[23] Gerhard Müller war ein ehemaliges RAF-Mitglied. Er wurde später zu einem der Hauptbelastungszeugen in diesem sowie in weiteren Verfahren gegen Mitglieder der RAF. Er wurde ab dem 124. Verhandlungstag als Zeuge vernommen. Das LG Hamburg verurteilte ihn mit Urteil vom 16.3.1976 u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Beihilfe zum Mord, Beteiligung an Bombenanschlägen und dem unerlaubten Führen einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren (Diewald-Kerkmann, Frauen, Terrorismus und Justiz, 2009, S. 113 ff.; Riederer, Die Rote Armee Fraktion, 3. Aufl. 2011, S. 29).

[24] Der Kfz-Schlosser Bernhard Braun war seit 1971 Mitglied der RAF. Gemeinsam mit Brigitte Mohnhaupt war Braun vor allem in Berlin aktiv. Im Juni 1972 lösten in einer von ihnen genutzten Wohnung gelagerte Sprengstoffe eine Explosion aus. Eine Woche später wurden sie in West-Berlin festgenommen. Die Polizei konnte in der Wohnung Chemikalien und Anleitungen zur Herstellung von Bomben sicherstellen. Mohnhaupt und Braun wurden wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Urkundenfälschung und unerlaubtem Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von je vier Jahren und sechs Monaten verurteilt (Diewald-Kerkmann, Frauen, Terrorismus und Justiz, 2009, S. 54, 92 ff., 250; Stuberger, Die Akte RAF, 2008, S. 112 f.).

[25] Klaus Jünschke war Psychologiestudent und ehemaliges Mitglied des Sozialistischen Patientenkollektivs (SPK). In der RAF überfiel er 1971 mit anderen eine Bank in Kaiserslautern. Im Verlaufe des Geschehens wurde der Beamte Herbert Schoner erschossen. Jünschke wurde am 9. Juli 1972 zusammen mit Irmgard Möller in Offenbach verhaftet. Ihm wurde neben den Straftaten im Zusammenhang mit dem Banküberfall auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie die Beteiligung an der Herbeiführung der Sprengstoffexplosion in Frankfurt a.M. am 11. Mai 1972 vorgeworfen. Im Hinblick auf die Sprengstoffexplosion wurde er zwar freigesprochen; das LG Kaiserslautern verurteilte ihn am 2.6.1977 aber u.a. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe (Overath, Drachenzähne, 1991, S. 89 ff.; Peters, Tödlicher Irrtum, 4. Aufl. 2008, S. 257, 761 Anm. 59; Pflieger, Die Rote Armee Fraktion, 3. Aufl. 2011, S. 30 ff.; DER SPIEGEL, Ausgabe 24/1977 vom 6.6.1977, S. 104).

[26] § 67 StPO ermöglicht das Berufen auf einen früheren Eid, wenn Zeug/innen im selben Hauptverfahren erneut vernommen werden.

[27] Die Aufgabe von Zeug/innen ist es, eine persönliche Wahrnehmung über einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang zu bekunden (BGH, Urt. v. 12.3.1969 - Az.: 2 StR 33/69, BGHSt 22, S. 347, 348), wobei es nur auf Tatsachen ankommt. Dazu gehören auch sog. innere Tatsachen, wie die eigene Überzeugung, bestimmte Motive etc. (Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, Vor § 48 Rn. 2). Im Unterschied dazu vermitteln Sachverständige Sachkunde oder wenden diese bei der Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts an. Bei der Bekundung von Tatsachen ist zu unterscheiden: Wurde die bekundete Tatsache im Rahmen eines behördlichen Auftrages aufgrund der besonderen Sachkunde wahrgenommen, fällt auch die Tatsachenbekundung in den Aufgabenbereich der Sachverständigen. Wurde die Tatsache hingegen ohne Auftrag, aber dennoch aufgrund einer gewissen Sachkunde wahrgenommen, sind die Regeln für den Zeugenbeweis anwendbar (sog. sachverständiger Zeuge, § 85 StPO; s. zur Abgrenzung Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 85 Rn. 2 f.).


[a] Maschinell ergänzt: Geschehensortes

[b] Maschinell durchgestrichen: ob es

[c] Handschriftlich ergänzt: wird

[d] Maschinell eingefügt: an

[e] Maschinell ersetzt: ... durch den Glas-

[f] Handschriftlich ergänzt: ziemliche

[g] Handschriftlich ergänzt: Verschachtelung

[h] Handschriftlich durchgestrichen: hin

[i] Handschriftlich eingefügt: der

[j] Maschinell eingefügt: Sie

[k] Maschinell ergänzt: Tatort-Bericht

[l] Maschinell eingefügt: einem

[m] Maschinell ersetzt: Fuhler... durch Fuhlertwiete

[n] Handschriftlich ersetzt: eingestälzt durch eingestürzt

[o] Handschriftlich eingefügt: alles

[p] Maschinell eingefügt: zentimeterweise

[q] Maschinell ersetzt: ... durch KTI

[r] Maschinell durchgestrichen: sind

[s] Handschriftlich eingefügt: an

[t] Maschinell eingefügt: Herrn

[u] Handschriftlich ersetzt: in durch an

[v] Handschriftlich eingefügt: Grund

[w] Handschriftlich ergänzt: daß

[x] Maschinell eingefügt: Splittern

[y] Handschriftlich ergänzt: Zentimeter

[z] Maschinell eingefügt: und

[aa] Maschinell ersetzt: Hier sind durch Wir sehen

[bb] Handschriftlich durchgestrichen: Wird

[cc] Handschriftlich ergänzt: Zerstörungen

[dd] Handschriftlich ersetzt: an durch in

[ee] Handschriftlich ergänzt: hingen

[ff] Maschinell ersetzt: ... durch Zerstörungen

[gg] Handschriftlich eingefügt: sie

[hh] Handschriftlich eingefügt: an

[ii] Handschriftlich eingefügt: In

[jj] Handschriftlich ergänzt: Ihrem

[kk] Maschinell eingefügt: in

[ll] Maschinell ersetzt: Situationsherd durch Detonationsherd

[mm] Maschinell eingefügt: genau

[nn] Maschinell ersetzt: in durch eben

[oo] Handschriftlich eingefügt: (Zum Angekl. Raspe:)

[pp] Maschinell eingefügt: vielleicht

[qq] Handschriftlich ersetzt: werden durch wären

[rr] Maschinell durchgestrichen: Richtung

[ss] Maschinell eingefügt: zu

[tt] Handschriftlich durchgestrichen: Akten

[uu] Maschinell eingefügt: vor

[vv] Maschinell durchgestrichen: noch

[ww] Handschriftlich ersetzt: ist durch ich

[xx] Handschriftlich durchgestrichen: vorliegt

[yy] Maschinell ersetzt: jetzt durch hat nichts

[zz] Maschinell eingefügt: und erklärt

[aaa] Maschinell eingefügt: wie

[bbb] Handschriftlich ersetzt: eine durch einigen

[ccc] Handschriftlich ersetzt: Kan durch Ich

[ddd] Handschriftlich ergänzt: also

[eee] Maschinell eingefügt: von

[fff] Maschinell ersetzt: gemacht haben. durch ein

[ggg] Maschinell eingefügt: ich

[hhh] Handschriftlich ersetzt: sind durch ist

[iii] Handschriftlich ersetzt: der durch des

[jjj] Handschriftlich ergänzt: Aktenordners

[kkk] Handschriftlich ersetzt: der durch dem

[lll] Handschriftlich ersetzt: der durch dem

[mmm] Handschriftlich durchgestrichen: zu

[nnn] Handschriftlich ersetzt: hat durch haben

[ooo] Handschriftlich ersetzt: hatten durch haben

[ppp] Handschriftlich ergänzt: oben

[qqq] Handschriftlich eingefügt: das

[rrr] Handschriftlich ergänzt: Sammelmeldungen

[sss] Maschinell eingefügt: Bl.

[ttt] Handschriftlich eingefügt: hier

[uuu] Handschriftlich eingefügt: das

[vvv] Handschriftlich eingefügt: Meter

[www] Handschriftlich durchgestrichen: Spurensuchen

[xxx] Handschriftlich ersetzt: anzuschweißen durch auszuschweißen

[yyy] Handschriftlich durchgestrichen: konnten

[zzz] Maschinell durchgestrichen: dem

[aaaa] Handschriftlich durchgestrichen: an der ersten Sprengvorrichtung im 12. Stock.

[bbbb] Handschriftlich durchgestrichen: nochmals

[cccc] Handschriftlich ersetzt: diesen Berichten durch diesem Bereich

[dddd] Handschriftlich durchgestrichen: ist

[eeee] Handschriftlich durchgestrichen: einigen

[ffff] Maschinell ersetzt: ist schon richtig durch interessiert mich nicht

[gggg] Handschriftlich ersetzt: aus durch auch

[hhhh] Maschinell ersetzt: ... durch über die

[iiii] Maschinell durchgestrichen: sprengstoffkörperverdächtige

[jjjj] Maschinell durchgestrichen: Wo

[kkkk] Handschriftlich durchgestrichen: vorliegen

[llll] Maschinell ersetzt: das ist durch als

[mmmm] Handschriftlich ergänzt: Persönlichkeiten

[nnnn] Maschinell eingefügt: überhaupt

[oooo] Handschriftlich durchgestrichen: fahren

[pppp] Handschriftlich durchgestrichen: eine

[qqqq] Handschriftlich ergänzt: Momentzünder

[rrrr] Maschinell eingefügt: selbst

[ssss] Maschinell ersetzt: ... durch Troisdorfer-

[tttt] Handschriftlich ersetzt: zur durch der

[uuuu] Handschriftlich ersetzt: kann durch konnte

[vvvv] Maschinell eingefügt: Pos.

[wwww] Maschinell eingefügt: der Bombe

[xxxx] Maschinell eingefügt: gemischt worden oder

[yyyy] Maschinell ergänzt: Stockwerk

[zzzz] Maschinell eingefügt: sind

[aaaaa] Maschinell ersetzt: Punkt durch Grund

[bbbbb] Maschinell ersetzt: sonst muß er durch es muß ja

[ccccc] Maschinell eingefügt: die

[ddddd] Maschinell eingefügt: Bomben

[eeeee] Handschriftlich ersetzt: oder durch wo der

[fffff] Maschinell eingefügt: und

[ggggg] Maschinell eingefügt: daß

[hhhhh] Maschinell eingefügt: der

[iiiii] Maschinell ersetzt: dem durch die im

[jjjjj] Maschinell durchgestrichen: das

[kkkkk] Maschinell eingefügt: man

[lllll] Handschriftlich ersetzt: sie durch die

[mmmmm] Handschriftlich eingefügt: ich

[nnnnn] Handschriftlich eingefügt: ein

[ooooo] Handschriftlich ergänzt einen

[ppppp] Maschinell durchgestrichen: die, die markanter sind.

[qqqqq] Maschinell eingefügt: Das sind die markanter sind.

[rrrrr] Maschinell ersetzt: ... durch Widward-

[sssss] Maschinell ersetzt: ... durch Mir war noch in Erinnerung, daß

[ttttt] Maschinell eingefügt: Fittings.

[uuuuu] Handschriftlich durchgestrichen: die

[vvvvv] Handschriftlich durchgestrichen: doch

[wwwww] Handschriftlich ersetzt: ihn durch Ihnen

[xxxxx] Maschinell eingefügt: Herr

[yyyyy] Maschinell eingefügt: Sprengkörper

[zzzzz] Maschinell eingefügt: 2. Stock