88. Verhandlungstag

Fortsetzung der Hauptverhandlung am Dienstag, den 16. März 1976, um 9.03 Uhr



[7855] Fortsetzung der Hauptverhandlung am Dienstag, den 16. März 1976, um 9.03 Uhr.

(88. Verhandlungstag)

Gericht und Bundesanwaltschaft erscheinen in derselben Besetzung wie am ersten Verhandlungstag.

Als Urkundsbeamte sind anwesend:
JOS. Janetzko und
Just. Ass. Clemens.

Die Angeklagten sind nicht anwesend.[1]

Als Verteidiger sind erschienen:
RAe Pfaff (als Vertreter von RA Dr. Heldmann), Künzel, Schnabel, Linke, Grigat und RAin Zuber (als Vertreterin von RA König).

Als Zeugen sind erschienen:
KOK Pfaffenberger, Johann Michael D[...] (mit seiner Mutter als Begleitperson), Soult, Scheller und KOK Kalny.

Vors.:

Wir können die Sitzung fortsetzen.

Die Verteidigung ist gewährleistet:

Für Herrn RA. Dr. Heldmann Herr RA Pfaff; Herr RA Schwarz ist erkrankt und kann deswegen nicht kommen.

Noch weitere Hinweise:

Wir haben für[a] morgen früh um 9.00 Uhr noch den Zeugen KHM Weinmann aus Heidelberg - er war hier schon mal aufgetreten - geladen, und zwar soll er sich äußern zu dem Splitter B 49 Pos. 4 - maßgeblich Ordner 108 Bl. 67 und 68. Es handelt sich vermutlich nur um eine ganz kurze Vernehmung.

Bei der Verteidigung hat sich insofern einiges verschoben: Frau Meinhof hat am 12.3.1976 das Mandat für Herrn RA Oberwinder zunächst gelöst. Sie hat den Antrag auf Bestellung von Prof. Azzola als Pflichtverteidiger[2] zurückgenommen. [7856] Sie hat dann am 15.3. mitgeteilt, daß sie die Auflösung des Mandats mit Herrn RA Oberwinder rückgängig mache, und dafür sei das Mandat mit Herrn RA Hoffmann gelöst.

Heute haben wir als Zeugen geladen

Herrn Pfaffenberger, dann den Jungen D[...]mit seiner Mutter, Herrn Soult und Herrn Scheller; ebenfalls anwesend ist Herr Kalny.

Die Zeugen KOK Pfaffenberger, D[...], Soult, Scheller und KOK Kalny werden gemäß § 57 StPO[3] belehrt.

Die Zeugen KOK Pfaffenberger, D[...], Soult, Scheller und KOK Kalny erklären sich mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.[4]

RA Dr. Augst (als amtlich bestellter Vertreter von RA Eggler) erscheint um 9.07 Uhr im Sitzungssaal.

Die Zeugen D[...], Soult, Scheller und KOK Kalny werden um 9.07 Uhr in Abstand verwiesen.

Die Aussagegenehmigungen[5] der Zeugen KOK Pfaffenberger KOK Kalny und Soult werden als Anl. 1-3 zu Protokoll genommen.

Der Zeuge KOK Pfaffenberger macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Richard Pfaffenberger,
geb. [Tag].[Monat].1920, Kriminaloberkommissar b. Bayerischen Landeskriminalamt: Sachgebiet 76,
Bearbeitung für NS.[b]-Gewalttaten; München, Ferdinand-Müller-Platz 14/0;

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Pfaffenberger, Sie werden sich wohl noch daran erinnern, daß es in München zu einem Sprengstoffanschlag im Mai 1972 gekommen ist.

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie im Zusammenhang damit speziell die Schäden, die an Kraftfahrzeugen eingetreten sind, ermittelt?

[7857][6] [7858][7] [7859][8] [7860] Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja. Ich saß zum Zeitpunkt des Sprengstoffanschlages in meinem Dienstzimmer im 6. Stock des LKA’s und diktierte gerade einen Bericht. Und plötzlich sah ich an meinem Fenster einen Kotflügel eines Fahrzeuges vorbeifliegen, und unmittelbar darauf hörte ich das Krachen der Explosion; sah dann raus und stellte fest, daß im Parkhof eine riesige Rauchwolke, bestehend aus scheinbar braunem Lehm und Gras vermischt, da alles verdeckte.

Ich bin dann gleich rausgelaufen und vor zu unserer Glasfront, die in den Parkhof runtergeht und sah dann, daß hier eine Sprengstoffexplosion stattgefunden hatte. Und wurde unmittelbar darauf, als ... da ich früher beim Sachgebiet für Tötungsdelikte als Mordsachbearbeiter tätig war, sofort zu einer Sonderkommission eingeteilt, und mußte am Tatortsbefundsbericht mitarbeiten, und wurde in erster Linie dazu abgestellt, den Standort der Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Explosion festzustellen und die objektiv feststellbaren Schäden zu registrieren.

Vors.:

Können Sie uns sagen, wieviel Kraftfahrzeuge insgesamt etwa beschädigt worden sind?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja - im Parkhof waren in etwa an die 100 Fahrzeuge, und durchschnittlich ist zu sagen, daß fast jedes Fahrzeug Schäden aufwies, die zwar, sagen wir mal, momentan vielleicht gar nicht sofort feststellbar waren; das waren Lackschäden, die aber eben von den Kfz-Besitzern dann oft noch nachträglich ... ich hab da mehrere Vormerkungen geschrieben: die erste am 12.5., die nächste am 13.5., dann am 15. und am 17.5. hab ich noch die Meldungen entgegengenommen bzw. selbst festgestellt.

Vors.:

Und können Sie uns den ersten Eindruck, den man nun, was die Auswirkung der Sprengung an den Kraftfahrzeugen machte, gehabt hat?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Das war also ein niederschmetternder Eindruck, als man da runterkam, insbesondere in den Parkraum I, wo dieses Fahrzeug da in der ersten Reihe mutmaßlich stand; ich meine, es war ja nichts mehr da von dem Kfz. Sagen wir mal: Bei Ihnen ist hier das Amtsgebäude des LKA, dann ist ungefähr in der Höhe eine Mauer, und da stand dieses Kfz.

[7861] RA Schlaegel erscheint um 9.11 Uhr im Sitzungssaal.

Und durch diese Sprengwirkung ist es zurückgestaut worden - direkt -, es lagen nurmehr Teile von diesem Fahrzeug umher. Die benachbarten Fahrzeuge waren teils hochgehoben, auf andere draufgeworfen und haben natürlich in dem unmittelbaren Sprengzentrum praktisch Totalschäden hervorgerufen an den Fahrzeugen.

Vors.:

Können Sie uns ganz besonders markante Eindrücke über die Auswirkung der Sprengung, immer gesehen aus dem Blickwinkel der Spuren, die durch die Kraftfahrzeuge gesetzt worden sind, geben?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja, an der Stelle, wo dieses Fahrzeug stand - das Tatfahrzeug -, da war [c] im Asphalt vielleicht ein Sprengtrichter, vielleicht 10 cm tief, Durchmesser 30, 40 cm also in dem harten Asphalt ausgehoben, und der Rest des Fahrzeuges hat sich zerteilt und eben die Schäden an den andern Fahrzeugen hervorgerufen.

Vors.:

Ist es richtig, daß benachbarte Fahrzeuge zum Teil ganz erhebliche Entfernungen weggeschleudert wurden?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Jawohl, das stimmt.

Vors.:

Das würde ja interessieren, weil das ja Rückschlüsse auf die Gewalt der Sprengung schließt.

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Das links von dem Tatfahrzeug stehende Kfz wurde in den Mittelraum des der ersten Parkfläche geworfen - ich glaube, das war ein VW; dann das Fahrzeug, das rechts von dem gesprengten Wagen lag ... [d] stand, das war das Fahrzeug vom damaligen Amtmann Reisinger, das war, glaube ich, ein Fiat 125, das ist zwei oder drei Fahrzeuge drüber auf ein anderes Fahrzeug draufgeschleudert worden.

Dann: Die rückwärts stehenden Fahrzeuge, die waren natürlich total demoliert. U. a. stand da ein Renault, ein R 4, da saß eine Frau drin - das ist mir allerdings erst gesagt worden dann, wie ich schon drunten war - die sich aber zum Zeitpunkt der Explosion gebückt haben muß oder so ähnlich.

Vors.:

Und die Spuren an diesem Renault? Haben Sie die denn speziell besichtigt?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja, ich hab den natürlich auch gesehen. Soweit ich weiß, waren sämtliche Fenster raus ... waren eben zerstört: Kotflügel etc. alles eingedrückt.

[7862] Vors.:

Und nun zum Schaden insgesamt, der an den Kraftfahrzeugen entstanden ist:

Haben Sie das noch im Gedächtnis, welche ...?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Die Schadenssumme meinen Sie?

Vors.:

Ja.

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Mit diesem Komplex hatte ich nichts zu tun; ich hab nur gehört, daß die Schadensregulierung über die Teilkaskoversicherungen abgegolten werden sollen.

Vors.:

Nun, Sie haben vorhin angegeben, Sie haben Listen erstellt über die Meldungen, die Ihnen hinsichtlich der Schäden gegeben worden sind. Ich halte Ihnen aus

Ordner 107 Bl. 90 - 93

zunächst vor, daß hier insgesamt 28 Fahrzeuge benannt worden sind in einer Liste vom 12. Mai 1972. Das wäre also wohl am Tage des Geschehens gewesen.

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Das war am Tag des Geschehens. Wir haben dann die Besichtigung praktisch bei Einbruch der Dunkelheit abgebrochen und am nächsten Tag weitergemacht.

Vors.:

Würden Sie also diese Zahlen bestätigen können, 28 Fahrzeuge, die am Tage ...

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja.

Vors.:

... des Geschehens allein auf Anhieb als erheblich beschädigt ...

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja, die hab ich selbst besichtigt, diese Fahrzeuge.

Vors.:

Dann findet sich eine weitere Liste

- Ordner 107 Bl. 95 - 98 -,

sie trägt das Datum des folgenden Tages: 13. Mai 1972. Hier sind nun weitere Fahrzeuge aufgeführt. Soweit ich seh, 19. Dann kommen 8 dazu: 27; 32.

Insgesamt sind da also weitere Fahrzeuge aufgezählt, etwa in der Größenordnung 33 - 34, aber zum Teil ist hier vermerkt: „Kein Außenschaden“. Was soll das bedeuten?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja, daß also objektiv momentan nichts feststellbar war. Ich meine, ich hab keine intensiveren Untersuchungen ange- [7863] stellt. Aber es mag natürlich durchaus sein, daß dann vielleicht noch Lackschäden oder irgendwelche Einbeulungen ... verschiedene Kollegen sind dann noch gekommen, die haben gesagt: „Meine Türen schließen nicht mehr.“ Das muß irgendwie ... die ganze Karosserie durch die Druckwelle aufgequollen sein. Das sind dann erst Folgeschäden, die sich dann[e] natürlich erst durch ... nach näherer Untersuchung feststellen ließen.

Vors.:

Also wenn man diese Liste sieht, muß man das Gefühl haben, es kam Ihnen damals mehr drauf an, festzustellen, wie war überhaupt der Parkplatz besetzt ...

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Genau.

Vors.:

... und dann erst zu überprüfen, ob nun diese einzeln festgestellten Fahrzeuge auch Schäden davongetragen haben.

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Jawohl.

Vors.:

Ist das richtig?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Und mit zunehmender Entfernung, wie die Schäden dann abnahmen.

Vors.:

Dann haben wir schließlich noch eine letzte Liste

- Ordner 107 Bl. 99 - 103 -

sie stammt vom 15. Mai 1972 und wird geführt als Nachtragsmeldung zur Schadensfeststellung von Kraftfahrzeugen.

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja. Da sind dann noch verschiedene Kollegen gekommen, die nach dem Sprengstoffanschlag, nach Feststellung der Schäden, mit ihren Kfz’s teilweise nach Hause gefahren sind, die dann mitgeteilt haben: Das und das gilt noch, oder sie haben ihre Feststellungen mit meinen Feststellungen verglichen und gesagt: Das und das ist jetzt noch aufgetreten, also das und das hab ich festgestellt.

Vors.:

Haben Sie damals mit Herrn Kalny zusammengearbeitet?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Nein.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen?

Herr Berichterstatter, bitte schön.

Richter Mai[er]:

Zusammenfassend, Herr Pfaffenberger:

In einem Bericht, den der Herr Hechtl gemacht hat, heißt es in

Ordner 107 Bl. 17:

[7864] „Insgesamt wurden, abgesehen vom Tatfahrzeug, beschädigt: 19 Pkw total, 47 Pkw schwer, 31 Pkw leicht.“

Ich nehme an, daß das auf Ihren Ermittlungen beruht.

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Jawohl.

Richter Mai[er]:

Wenn man das zusammenzählt, kommt man nicht ganz, aber annähernd auf die Zahl von 100 Fahrzeugen, die mehr oder weniger schwer beschädigt wurden?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Jawohl. Das stimmt.

Richter Mai[er]:

Dann seh ich in diesen Listen, die gerade genannt wurden, daß Sie jeweils die Kennzeichen der Fahrzeuge mitangeführt haben.

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja.

Richter Mai[er]:

In

Ordner 107 Bl. 92 ist unter Nr. 23

ein total beschädigter Pkw (Ford 1500?) angeführt ohne ein solches Kennzeichen. Drunter steht „offensichtlich Tatfahrzeug“.

Heißt das, daß Sie das Kennzeichen zu diesem Fahrzeug am Fahrzeug selbst nicht mehr angetroffen haben, während in den übrigen Fällen es doch offensichtlich so war, daß die Kennzeichen an den beschädigten Fahrzeugen noch dran waren und abgelesen werden konnten?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Ist das richtig?

Zeuge Pfa[ffenberger]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Danke schön.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen?

Ich sehe, beim Gericht nicht.

Die Herrn der B. Anwaltschaft? Nicht.

Die Herrn Verteidiger nicht.

Der Zeuge KOK Pfaffenberger bleibt bis zu der später erfolgten Vereidigung im Sitzungssaal.

[7865] Der Zeuge KOK Kalny erscheint um 9.19 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge KOK Kalny macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Ka[lny]:

Erwin K a l n y, 40 Jahre alt[f], Kriminaloberkommissar,
Bayer. LKA, München, Maillinger Str. 15;

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Kalny, es kam am 12. Mai 1972 zu einem Sprengstoffanschlag auf das Bayer. LKA.

Ist es richtig, daß Sie in der Folgezeit speziell mit den Ermittlungen der Sachschäden betraut waren?

Zeuge Ka[lny]:

Das ist richtig. Ich hab also am 13.5.72 mit diesen Ermittlungen begonnen und war dann über ein Jahr in diesem Komplex beschäftigt, fast ausschließlich.

Vors.:

Ist es so geschehen, daß Sie diesen Sachschäden [g] selbst nachgegangen sind? Oder liefen bei Ihnen zentral die Meldungen über Schäden, die man zusammengestellt hatte, zusammen, so daß Sie eigentlich nur noch rechnerisch gearbeitet haben?

Zeuge Ka[lny]:

Das war teils teils der Fall: Ich habe also zum Teil diese Meldungen zusammengetragen, bzw. sie liefen bei mir zusammen. Ich hab aber auch selbständig Ermittlungen bei den Geschädigten durchgeführt.

Vors.:

Welche Ermittlungen haben Sie selbständig durchgeführt?

Welche Schadensgruppe, möcht ich mal sagen.

Wenn wir einteilen können: Kraftfahrzeugschäden, Gebäudeschäden.

Zeuge Ka[lny]:

Ich habe in Bezug auf die Kraftfahrzeugschäden und auf die Gebäudeschäden außerhalb des Dienstgebäudes des Bayer. LKAs und der Landesbesoldungsstelle in München gearbeitet.

Vors.:

Bleiben wir zunächst bei den Fahrzeugschäden.

Es liegt hier eine Liste vom 18.10.1973 vor. Entspricht das dem, da[h] Sie grade sagten, Sie haben über ein Jahr mit der Sache zu tun gehabt, um alles zusammenzutragen?

Zeuge Ka[lny]:

Das ist richtig, und die Liste ist offensichtlich von mir erstellt und unterschrieben.

[7866] Dem Zeugen wird die Liste[i] aus Ordner 107 Bl. 104 - 106 mit der Bitte vorgelegt, zu erklären, ob diese von ihm zusammengestellt wurde und ob es sich um seine Unterschrift handelt.

Ja, die Liste wurde von mir erstellt und unterschrieben.

Vors.:

Es sind hier insgesamt 93 Kraftfahrzeuge verzeichnet als beschädigt, und dann folgt noch ein Fahrrad.

Zeuge Ka[lny]:

Ja, genau.

Vors.:

Ist Ihnen diese Zahl „93 PKW“ noch geläufig?

Zeuge Ka[lny]:

Nicht die genaue Stückzahl, aber in etwa.

Vors.:

Zum Gesamtschaden: Haben Sie da heute noch ne Vorstellung, wie hoch der war?

Zeuge Ka[lny]:

Ja. Der betrug etwa 589.000 DM.

Vors.:

Nein, wir meinen jetzt von den Fahrzeugen.

Zeuge Ka[lny]:

Das kann ich im Detail jetzt nicht sagen.

Vors.:

Ihrer Liste ist zu entnehmen: „139.361,30 DM“.

Zeuge Ka[lny]:

Dazu kämen dann noch die Schäden für das sog. Tatfahrzeug - das wurde also erst später eruiert - und der Sachschaden für das Fahrzeug der Familie Weber.

Vors.:

Wissen Sie noch, wie hoch der gelegen hat?

Zeuge Ka[lny]:

Etwa bei 4.000 DM.

Vors.:

Jawohl. Sie haben laut

Bl. 106/1 des Ordners 107

damals festgestellt: „4.950,-- DM“, was zu ersetzen war.

Und der Wert des Tatfahrzeuges?

Zeuge Ka[lny]:

Der lag etwa bei 7.000 DM.

Vors.:

Jawohl. Da ist in

Ordner 107 Bl. 106/2

von 7.200 DM die Rede, würde also nochmals 11.000 DM dazu ausmachen insgesamt, so daß wir auf rund 150.500 DM kommen würden.

Zeuge Ka[lny]:

Das ist richtig. Das sind allerdings größtenteils Summen, die sich aus den Erstattungen der Haftpflichtversicherungen [7867] zusammenstellen. Tatsächlich dürfte der Schaden etwas höher gewesen sein, weil offensichtlich in manchen Fällen nur der Zeitwert berücksichtigt wurde.

Vors.:

Bezieht sich das nun auf Fahrzeuge, die im Parkhof gewesen sind und gab es dazu noch eine gesonderte Feststellung hinsichtlich von Fahrzeugen, die außerhalb des eigentlichen Tatortbereichs waren?

Zeuge Ka[lny]:

Es waren auch außerhalb dieses Parkplatzkomplexes Fahrzeuge von Privatpersonen abgestellt. Da wurde eine gesonderte Liste von mir erstellt ...

Vors.:

... so daß also die im äußeren Tatortbereich beschädigten Fahrzeuge in der eben besprochenen Liste nicht enthalten sind?

Zeuge Ka[lny]:

Nein, es sind diese hinzuzurechnen.

Dem Zeugen wird die Liste aus Ordner 107 Bl. 112 mit der Bitte vorgelegt, zu erklären, ob dies die Liste für die im äußeren Bereich beschädigten Fahrzeuge ist.

Ja, das ist diese Liste.

Vors.:

Sie sind damals auf eine Schadenssumme gekommen - haben Sie sie noch im Kopfe ungefähr?

Zeuge Ka[lny]:

Ich hab’s jetzt gelesen: 6.700 DM etwa.

Vors.:

Sie haben’s jetzt gelesen?

Zeuge Ka[lny]:

Ja, genau.

Vors.:

Fällt Ihnen das, nachdem Sie’s grade vor Augen bekommen haben, wieder ein, oder können Sie das bloß sagen, weil Sie’s gelesen haben?

Zeuge Ka[lny]:

Doch, auch aus der Erinnerung raus kann ich diese Schadenshöhe in[j] etwa bestätigen.

Vors.:

So kämen wir also insgesamt auf rund - für die Fahrzeuge - 157.000 DM.

Zeuge Ka[lny]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie sonstige Schadensgruppen überprüft? Es kamen ja jetzt wohl nur noch in Betracht Gebäudeschäden.

Zeuge Ka[lny]:

Ja, es kamen nun in der Hauptsache Gebäudeschäden am Bayer. LKA und Gebäude an der Landesbesoldungsstelle in Frage. Die Schäden wunden von mir nicht erhoben, sondern die bekam ich von den entsprechenden Stellen übermittelt.

Vors.:

Wir haben hierzu die Mitteilungen des Landbauamts in München, Bl. 123 und 124. Sie werden im Urkundenbeweis eingeführt.

[7868] Gem. § 256 StPO - Behördliche Auskunft[9] - werden aus Ordner 107 Bl. 123 und Bl. 124 verlesen.

RA Schily erscheint um 9.26 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Sie haben jetzt bei der Verlesung die Zahlen gehört. Entsprechen die Ihrer Erinnerung?

Zeuge Ka[lny]:

Die entsprechen meiner Erinnerung.

Vors.:

Nun, gab’s noch eine weitere Gruppe von Schäden an Gebäuden?

Zeuge Ka[lny]:

Ja, das waren also Gebäude- und Einrichtungsschäden an Gebäuden, Wohnungen und Einrichtungsgegenständen im äußeren Tatortbereich.

Vors.:

Können Sie noch aus dem Gedächtnis angeben, was Sie dazu festgestellt haben oder für Feststellungen [k] mitgeteilt bekommen haben?

Zeuge Ka[lny]:

Die Geschädigten haben sich zum Teil bei den Polizeidienst stellen, zum Teil bei unserer Dienststelle gemeldet.

Sie wurden auch dadurch festgestellt, daß Beamte der Schutzpolizei nach dem Anschlag die Geschädigten aufgesucht haben und den Schaden zuerst einmal vorläufig festgestellt haben.

Vors.:

Ist darüber auch eine Liste erstellt worden?

Zeuge Ka[lny]:

Darüber wurde auch eine Liste erstellt, ja.

Vors.:

Hätten Sie heute noch etwa in Erinnerung, um wieviel Posten es sich dabei gehandelt hat, also wieviel [l] Geschädigte sich der Zahl nach ungefähr gemeldet haben?

Zeuge Ka[lny]:

Um 120 etwa würde ich ... -

Vors.:

Hier sind aufgeführt 92 in der Liste als laufende Nummern.

Zeuge Ka[lny]:

Ja, das kann richtig sein, dann ja.

Vors.:

Kann auch stimmen.

Dem Zeugen wird die Liste aus Ordner 107 Bl. 125 - 132 nur zum äußeren Besicht mit der Bitte vorgelegt, zu erklären, ob diese Liste von ihm erstellt und unterzeichnet worden ist.

[Zeuge Kalny:]

Diese Liste wurde von mir erstellt und unterzeichnet.

Vors.:

Haben Sie heute noch eine Vorstellung, wie hoch die Schäden im äußeren Bereich gewesen sind?

Zeuge Ka[lny]:

Die lagen etwa bei 60.000 - 65.000 DM.

[7869] Vors.:

Jawohl. Es heißt in Ihrer Liste - das halte ich Ihnen aus

Bl. 132 des Ordners 107

vor: „64.976,38 DM“.

Gab es sonst noch eine Schadensgruppe, mit der Sie sich zu befassen gehabt hätten?

Zeuge Ka[lny]:

Nein.

Vors.:

Nicht mehr. Dann wollen wir jetzt den Gesamtschaden zusammenstellen. Auch hierüber haben Sie einen Vermerk offenbar gemacht im Dezember 1973. Wissen Sie noch, wie hoch damals der Gesamtschaden gewesen ist?

Zeuge Ka[lny]:

Das waren ca. 589.000 DM.

Vors.:

Ja, 588.805 ... DM - das wird vorgehalten aus

Ordner 107 Bl. 106/3 -

588.805,73 DM.

Zeuge Ka[lny]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie sonst noch irgendwelche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag in den Händen gehabt?

Zeuge Ka[lny]:

Ja, ich war fast ein Jahr Leiter dieser Ermittlungskommission, hab also zig Spuren abgeklärt und eben diese Kollegen, die mir dabei geholfen haben, angewiesen und das ...

Vors.:

... so daß Sie eigentlich über die Ermittlungstätigkeit insgesamt einen Eindruck hätten?

Zeuge Ka[lny]:

Sicherlich.

Vors.:

Herr Berichterstatter, bitte schön.

Richter Mai[er]:

Herr Kalny, Sie haben eine Liste vor sich, in der die geschädigten oder angeblich geschädigten Kfz-Halter aufgeführt sind, die sich bei Ihnen gemeldet haben.

Hat sich bei Ihnen auch der Halter oder sonst ein Geschädigter eines Pkw mit einem Fürstenfeldbrucker Kennzeichen „FFB UW 31“ gemeldet?

Sie können notfalls Ihre Liste zur Hand nehmen, sofern Sie’s nicht auswendig wissen.

[7870] Zeuge Ka[lny]:

Ja, das war also kein Geschädigter. Das Kennzeichen „FFB UW 31“ war ja ursprünglich für einen Herrn Reischig in Fürstenfeldbruck ausgegeben. Bei dem Kraftfahrzeug handelte es sich ja um eine Doublette hinsichtlich des Kennzeichens.

Richter Mai[er]:

Nun, das sind Ihre späteren Ermittlungen. Mich interessiert nur: Dafür hat sich kein Geschädigter gemeldet unter diesem Kennzeichen?

Zeuge Ka[lny]:

Unter diesem Kennzeichen hat sich kein Geschädigter gemeldet.

Richter Mai[er]:

Dieselbe Frage hinsichtlich eines Neu-Ulmer Kennzeichens „NU - AR 71“?

Zeuge Ka[lny]:

Auch insoweit hat sich kein Geschädigter gemeldet.

Richter Mai[er]:

Und dann noch zu den Gebäudeschäden:

Es ist wohl richtig, Herr Kalny, daß diese Gebäudeschäden außerhalb des Bereichs des LKA’s im wesentlichen Glasschäden sind.

Zeuge Ka[lny]:

Ja, überwiegend Glasschäden oder auch Dekorationsschäden oder Schäden an Schaufensterauslagen.

Richter Mai[er]:

Danke schön.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen?

Herr RA Linke, bitte schön.

Verzeihung. Die B. Anwaltschaft hat doch Fragen - ich hab’s nicht erkannt.

Herr B. Anw. Holland.

Herr RA Linke, Sie sind doch damit einverstanden, daß wir die Reihenfolge in der Form wie bisher einhalten?

OStA Ho[lland]:

Herr Kalny, haben Sie im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag in München auch mal Ermittlungen wegen des Diebstahls von Kraftfahrzeugplaketten geführt?

Zeuge Ka[lny]:

Das ist richtig. Das war in Fürstenfeldbruck.

OStA Ho[lland]:

Können Sie uns darüber Näheres sagen?

Zeuge Ka[lny]:

Ja, In dieser Ermittlungskommission arbeitete auch Herr Mauritz vom BKA und Herr Tietgen mit, und diese beiden Herrn brachten einige Tage nach dem Anschlag ein Kennzeichen aus Fürstenfeldbruck mit, bei dem die Zulassungsplakette mit dem Blechteil herausgeschnitten war, und es wurde dann bekannt, daß dieses Kennzeichen einem Pfarrer namens Bachmaier aus Fürstenfeldbruck gehört. Ich selbst hab dann einige Zeit [7871] später nachgestoßen in dieser Sache, weil aufgrund der Vormerkungen des Herrn Mauritz feststand, daß auch das hintere Kennzeichen dieses Fahrzeugs, nämlich mit dem Kennzeichen „FFB KE 90“ ist es wohl, beschädigt worden sei.

Daraufhin bin ich nach Fürstenfeldbruck hinausgefahren zu dem Fahrer Bachmaier und habe auch dieses hintere beschädigte Kennzeichen sichergestellt und es wurde dann später zur Begutachtung eingesandt.

OStA Ho[lland]:

Herr Zeuge, ist Ihnen im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen auch der Name „Frania“ mal untergekommen, der Nachname „Frania“?

Zeuge Ka[lny]:

Ja. Frania, das war ein Kaplan, der also im gleichen Anwesen des Pfarrer Bachmaiers wohnte. Auch bei dessen Fahrzeug wurde das vordere Kennzeichen insoweit beschädigt, daß auch dort die Zulassungsplakette rausgeschnitten worden war.

OStA Ho[lland]:

Dann noch eine letzte Frage:

Herr Zeuge, Sie haben vorhin erwähnt den Halter eines Pkws mit dem amtl. Kennzeichen „FFB“, also Fürstenfeldbruck „UW 31“.

Bestehen nach dem Ergebnis Ihrer damaligen Ermittlungen irgendwelche Beziehungen zwischen den beiden Geistlichen Frania und Bachmaier einerseits und diesem Kraftfahrzeughalter andererseits?

Zeuge Ka[lny]:

Bei den Ermittlungen in Fürstenfeldbruck ist mir aufgefallen, daß also der Tatort des Plakettendiebstahls unweit von der Wohnung des Herrn Reischig liegt. Das ist also der Halter des Fahrzeuges „FFB UW 31“. Das waren etwa Luftlinie 120 oder 130 m.

OStA Ho[lland]:

Keine Frage mehr. Vielen Dank, Herr Zeuge.

Vors.:

Herr RA Linke.

RA Li[nke]:

Herr Kalny, um nochmals auf das Kennzeichen „FFB UW 31“ zurückzukommen:

Haben Sie da auch Ermittlungen wegen eines Doublettenkennzeichens geführt?

Zeuge Ka[lny]:

Ich habe diese Ermittlungen eingeleitet, und zwar bei verschiedenen Kennzeichenherstellern in München, und ein Herr Riedel von der Fa. Gossler & Riedel konnte mir dann sagen, daß die Platine - so nennt man den Rohteil, aus dem dann dieses [7872] Kennzeichen geprägt wird - offensichtlich von der Fa. Sanktjohanser stammt. Ich habe dann eine entsprechende Vormerkung geschrieben, bin aber dann aus taktischen Gründen nicht selbst zu dem Herrn Sanktjohanser hingegangen, sondern das haben dann andere Kollegen in Weiterverfolgung dieser Spur getan.

RA Li[nke]:

Sie haben also mit Herrn Sanktjohanser überhaupt keinen Kontakt gehabt?

Zeuge Ka[lny]:

Keinen Kontakt.

RA Li[nke]:

Auf

Bl. 286 im Ordner 107

ist eine Aktenvormerkung von Ihnen. Vielleicht könnte man das mal dem Herrn Zeugen vorhalten.

Hier geht es um die Vorlage von Lichtbildern, u. a. der hier Angeklagten, und dieser Vermerk ist von Ihnen unterschrieben.

Haben Sie Herrn Sanktjohanser keine Lichtbilder vorgelegt?

Zeuge Ka[lny]:

Ich habe dem Herrn Sanktjohanser keine Lichtbilder vorgelegt. Es kann sicherlich so sein oder wird so sein, daß ich diesen Vermerk unterschrieben habe eben im Rahmen meiner Tätigkeit als Leiter dieser Ermittlungskommission.

RA Li[nke]:

Läßt sich aus dieser Aktenvormerkung, die Sie ja sicherlich mal einsehen dürfen, klären, wer die Lichtbilder vorgelegt hat?

Zeuge Ka[lny]:

Das käme drauf an, wenn ich nun Einsicht bekomme in diese Vormerkung.

Dem Zeugen wird aus Ordner 107 Bl. 286 zur Einsicht übergeben.

Vors.:

Also grundsätzlich darf ich sagen vielleicht für die Herrn Verteidiger und die Bundesanwaltschaft:

Dieses Kennzeichen - die Zeugen, die also nach Auffassung des Gerichts unmittelbar mit den Ermittlungen zu tun haben, sind ja speziell für morgen geladen, glaube ich.

RA Li[nke]:

Mir ging es nur, weil der Herr Zeuge hier ist, und weil dieser Vermerk von ihm stammt.

Vors.:

Ja, sicher.

Zeuge Ka[lny]:

Ich kann dies nun nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich glaube, mich aber zu erinnern, daß der Herr Lindermaier, der auch diese [7873] Woche kommt, mit dieser Sache betraut war. Es ist eine Unterlassung meinerseits, das damals nicht aufgeführt zu haben; das sollte an sich drin sein, wer die Lichtbildvornahme getätigt hat.

RA Li[nke]:

Ich hab keine Fragen mehr.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen?

Ich sehe, nicht.

Würden Sie bitte auch noch einen Moment Platz nehmen?

Der Zeuge KOK Kalny bleibt bis zu der später erfolgten Vereidigung im Sitzungssaal.

Der Zeuge Scheller erscheint um 9.38 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge Scheller macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Sche[ller]:

Alois S c h e l l e r, 39 Jahre,
Chemotechniker, Grafing b. München;

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Scheller, erinnern Sie sich noch an den Sprengstoffanschlag im Bayer. LKA im Jahre 1972?

Zeuge Sche[ller]:

Ja.

Vors.:

Ist es richtig, daß Sie speziell den Auftrag in der Folge hatten, Schmauchspuren, die dabei entstanden sein könnten, zu sichern?

Zeuge Sche[ller]:

Ja.

Vors.:

Bitte, wenn Sie uns über die Art Ihres Vorgehens und das Ergebnis hier Auskunft geben wollen.

Zeuge Sche[ller]:

Ich bekam also den Auftrag, an den Ort der Explosion zu gehen, und hab mir zu diesem Zweck aus dem Labor entsprechendes Hilfsmaterial mitgenommen, speziell Plastiktüten und Schalen, Gefäße und[m] Lösungsmittel, Flaschen - speziell Azeton -, Wasser und Watte. Und mir wurde dann von Herrn Stangl, der bereits unten war, genau das vermutliche Explosionszentrum gezeigt. Und dort war also auch deutlich erkennbar eine große Schmauchspur an der Böschungswand, und die hab ich mir also dann im Detail genau angesehen, und dann hab ich also mit der [7874] Spurensicherung in der Weise begonnen, daß ich zuerst visuell erkennbare Fremdpartikel, die also nicht Bestandteil der Mauer waren, mechanisch entfernt habe und in Auffanggefäße gegeben. Und dann hab ich also den eigentlichen Schmauchfleck, der vielleicht, ja, ziemlich kreisförmig mit einem halben Meter[n] Durchmesser war, dann abgetupft, um also daraus dann später im Labor Sprengstoffrückstände oder ähnliches erkennen und nachweisen zu können.

Vors.:

Und wie haben Sie diese Spuren dann gesichert und verwahrt?

Zeuge Sche[ller]:

Das hab ich dann mit ins Labor hinaufgebracht, und dort waren wir also mehrere - Herr Dr. Koll auch speziell -, und dann haben wir sofort mit der Bearbeitung begonnen, das wurde [o] also unmittelbar anschließend gemacht.

Vors.:

Hatten Sie mit solchen Tätigkeiten schon früher zu tun gehabt? D. h., Ihre spezielle Erfahrung ist jetzt ...

Zeuge Sche[ller]:

Ja, also im Jahre 1972 waren es etwa vier Jahre, daß ich mit diesen Tätigkeiten schon zu tun hatte.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen?

Ich sehe, beim Gericht nicht.

Die Herrn der Bundesanwaltschaft? Nicht.

Die Herrn Verteidiger, keine Fragen?

Dann darf ich die beiden andern beiden Herrn bitten, vorzukommen. Wir wollen Sie zusammen vereidigen.

Die Zeugen
KOK Pfaffenberger, KOK Kalny und Scheller
werden einzeln vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 9.42 Uhr entlassen.

Der Zeuge D[...] erscheint um 9.43 Uhr mit seiner Mutter im Sitzungssaal.

Der Zeuge D[...] macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge D[...]:

Johann D[...], 14 Jahre,

Schüler, München;

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

[p]

[7875] Vors.:

Erinnerst Du Dich daran, daß es 1972 mal nen großen Knall getan hat ...

Zeuge D[...]:

Ja.

Vors.:

... und zwar beim Bayer. Landeskriminalamt?

Zeuge D[...]:

Mhm -

Vors.:

Warst Du denn damals in der Nähe?

Zeuge D[...]:

Ja, da bin ich mit meinen Freunden vor einem Schreibwarengeschäft - ich weiß nicht mehr, wie die Straße heißt, ich glaube, Blutenburger Straße - davor sind wir ungefähr gewesen, und dann hat’s nen Knall gegeben und alles war gelb usw. ...

Vors.:

Und? Nun schildere mal dieses „usw.“ auch noch.

Zeuge D[...]:

Naja, da war alles gelb, und es ist plötzlich ein Autoteil heruntergefallen und dann sind Fensterscheiben rausgeflogen. Dann habe ich mich hingekniet, weil ich dachte, mir fällt eine Scheibe drauf und da ist mir schon ein Glassplitter ins Knie.

Vors.:

Bist Du hingekniet oder hat’s Dich hingeworfen?

Zeuge D[...]:

Ja, ich bin so vom Schreck gleich runtergefallen vom Roller.

Vors.:

Du bist also mit dem Roller dort gewesen?

Zeuge D[...]:

Ja.

Vors.:

Hast Du nachher mal versucht, hinzusehen, wo das eigentlich so geknallt hat?

Zeuge D[...]:

Nein, da sind wir nicht mehr weiter hingegangen.

Vors.:

Und nun hast Du immerhin gesehen, es war alles gelb. Das wird wohl Rauch gewesen sein und Staub und was so hochgewirbelt wurde.

Wie weit warst Du denn von dieser Wolke etwa weg? Weißt Du das noch?

Zeuge D[...]:

Nein.

Vors.:

Kannst Du es in Metern schätzen noch?

Zeuge D[...]:

30, 40 m.

Vors.:

30, 40 m kann’s gewesen sein, meinst Du.

Ja, und was hast Du dann gemacht?

Zeuge D[...]:

Dann sind wir eben wieder aufgestanden, haben geschaut, und dann sind wir wieder weitergegangen.

Vors.:

Und dann war alles vorbei?

Zeuge D[...]:

Ja.

Vors.:

Hast Du nicht Deine Mutter auch angerufen?

[7876] Zeuge D[...]:

Ach so, ja: Von zu Hause habe ich dann im Amt angerufen.

Vors.:

Und was hast Du Deiner Mutter mitgeteilt?

Zeuge D[...]:

Ja, daß also eben der Knall war usw., und daß ich mich am Knie ein bißchen verletzt habe.

Vors.:

Warst Du damals schon wieder ganz erholt, oder ist Dir da der Schrecken noch in den Gliedern gesessen?

Zeuge D[...]:

Einen Schrecken hab ich schon noch gehabt.

Vors.:

Könnte es sein, daß Du damals am Telefon sogar noch geweint hast?

Zeuge D[...]:

Das weiß ich jetzt nicht mehr genau - ich glaube schon.

Vors.:

Ja nun, damals warst Du erst 10 Jahre alt. Da steht’s einem noch zu, daß man heult in solchen Fällen.

Also erschrocken bist Du offenbar doch recht tüchtig.

Und die Verletzung, war die dann schlimm?

Zeuge D[...]:

Ja, ein bißchen geblutet hat’s, und am Abend haben wir dann ... am Kopf hatte ich auch noch einen Glassplitter drin gehabt.

Vors.:

Mußtest Du zum Arzt gehen?

Zeuge D[...]:

Nein.

Vors.:

Ist was übriggeblieben von der Verletzung oder bist Du wieder ganz gesund?

Zeuge D[...]:

Na, ab und zu hab ich halt einen Schmerz im Knie.

Vors.:

Jetzt noch?

Zeuge D[...]:

Ja. Wenn ich das Knie abbiege, also längere Zeit abgebogen laß, dann hab ich nen Schmerz.

Vors.:

Woher weißt Du denn, daß das ein Glassplitter war, wie Du vorhin sagtest, wenn Du gar nicht beim Arzt warst?

Zeuge D[...]:

Ja, das war so’ne Schnittwunde.

Vors.:

Aber von was diese Schnittwunde entstanden ist, wirst Du wohl nicht selber sagen können?

Zeuge D[...]:

Ja, wahrscheinlich von einem Glassplitter.

Vors.:

Und nun hast Du noch etwas von Autotrümmern oder so was vorhin erwähnt.

Zeuge D[...]:

Ja, da ist so’n Autoteil durch die Luft gekommen, da war eine Verkehrsinsel und da hat’s halt dann aufgeschlagen.

Vors.:

Und wie groß war denn dieses Teil?

Zeuge D[...]:

Vielleicht so groß wie der Tisch; ich glaube, [q] so’n Hinterteil oder was das war.

[7877] Vors.:

Und wie weit warst Du von diesem Trümmerstück, als das da anflog und auf dem Boden aufschlug, weg?

Zeuge D[...]:

5, 10 Meter.

Vors.:

5 - 10 Meter, meinst Du etwa, ja? - Also bei der Verkehrsinsel.

Sonstige Fragen.

Herr Berichterstatter, bitte.

Richter Mai[er]:

Ja, Du sagst, Du warst in der Blutenburger Straße. Ist da in der Nähe auch die Maillinger Straße?

Zeuge D[...]:

Ja, ich glaub schon, aber ich weiß nicht mehr genau, wie die Straßen heißen.

Richter Mai[er]:

Ist da möglicherweise dort in der Nähe eine Kreuzung gewesen?

Zeuge D[...]:

Ja, das war eine Kreuzung, mit dieser Verkehrsinsel?

Zeuge D[...]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Die war auf dieser Kreuzung, wo das Autoteil eingeschlagen hat?

Zeuge D[...]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Kannst Du Dich erinnern, ob dort vielleicht in der Nähe auch eine Litfaßsäule war an dieser Kreuzung?

Zeuge D[...]:

Ja, die war auf der andern Straßenseite.

Richter Mai[er]:

Danke schön.

Vors.:

Bitte weitere Fragen an den Zeugen?

Ich sehe, nicht.

Ich will jetzt grade nur suchen, ob wir ein Bild finden, Johann, das wir Dir vorlegen können, damit Du uns sagst, ob das etwa der Platz gewesen sein kann.

Dem Zeugen werden aus Ordner 107 Bl. 73 zwei Fotografien vorgelegt mit der Bitte, ob er zu diesen Aufnahmen irgend etwas sagen kann, insbesondere, ob sich’s um die Örtlichkeit gehandelt hat, von der er soeben gesprochen hat.

Text ist abgedeckt.

Zeuge D[...]:

Ja, es dürfte das hier gewesen sein, aber das ist mir damals viel größer vorgekommen.

Vors.:

Ja nun, Du hast ja den Maßstab hier nicht.

Zeuge D[...]:

Ja, das dürfte es schon sein. Aber viel größer ist mir das vorgekommen.

Vors.:

Also das war so ein Stück, wie dieses untere Bild auf Bl. 73 zeigt?

[7878] Zeuge D[...]:

Jaja, bloß viel größer.

Vors.:

Und jetzt oben? Guck mal hin. Da siehst Du vielleicht eine Verkehrsinsel. Könnte es die gewesen sein?

Zeuge D[...]:

Ja, die ist, glaube ich, kleiner gewesen die andere. Ich kenn’s nicht mehr genau, weil ich schon lange nicht mehr dort gewesen bin.

Vors.:

Also Du bist selbst mit der Gegend nicht so vertraut?

Zeuge D[...]:

Nein, nicht mehr genau.

Vors.:

Sonstige Fragen?

Ich sehe, nicht.

Ich danke schön.

Der Zeuge Johann D[...][r] bleibt wegen Eidesunmündigkeit[10] unbeeidigt und wird im allseitigen Einvernehmen um 9.50 Uhr entlassen.

Der Zeuge Soult erscheint um 9.50 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge Soult macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Soult:

Horst S o u l t, geb. [Tag].[Monat].1952 in Ansbach, Reg. Sekretär;
derzeitiger Wohnort: München 50; [Anschrift]

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Soult, erinnern Sie sich noch an den Sprengstoffanschlag auf das Bayer. LKA im Mai 1972?

Zeuge Soult:

Jawohl.

Vors.:

Sind Sie selbst Zeuge dieses Vorgangs damals geworden?

Zeuge Soult:

Ich wurde damals dabei leicht verletzt am linken Ohr.

Vors.:

Wenn Sie uns schildern können, was Sie damals für Beobachtungen gemacht haben und Erlebnisse hatten.

Zeuge Soult:

Ca. 20 - 25 Minuten nach 14.00 Uhr wurden wir ... wurde uns gesagt, wir sollen das Haus verlassen und ins andere Haus gehen, weil Bombendrohung da war.

Wir hielten es zunächst für einen Witz, aber begaben uns doch ins andere Haus. Ich befand mich dann gerade auf der Baudrexlstraße, als die Bombe explodierte.

[7879] Vors.:

Wo sind Sie denn beschäftigt gewesen?

Zeuge Soult:

Landesbesoldungsstelle München.

Vors.:

Bitte, ich hab Sie jetzt unterbrochen.

Also Sie waren jetzt auf dem Weg zum andern Gebäude und?

Zeuge Soult:

Ich verließ den Bereich dieses Gebäudes Nr. 2 und befand mich auf der Straße, als die Bombe explodierte.

Vors.:

Waren Sie auf der Straße oder auf der Parkfläche?

Zeuge Soult:

Auf der Straße.

Vors.:

Das wäre dann die Baudrexlstraße ...

Zeuge Soult:

Baudrexlstraße, ja.

Vors.:

... so daß Sie eigentlich von dort aus nicht unmittelbar sehen konnten, was sich auf der Parkfläche abspielte?

Zeuge Soult:

Nein, ich konnte gar nichts sehen. Ich sah erst den Rauchpilz, als die Bombe explodiert war.

Vors.:

Und was haben Sie dann sonst noch beobachtet oder erlebt?

Zeuge Soult:

Nichts mehr.

Vors.:

Sind dann Splitter geflogen und dergleichen? Konnten Sie das beobachten?

Zeuge Soult:

Nein.

Vors.:

Und Sie selbst? Sie haben vorhin leichte Verletzungen erwähnt. Um was hat es sich da gehandelt?

Zeuge Soult:

Ja, am linken Ohr. Was es genau war, kann ich nicht mehr sagen.

Vors.:

Und wie hat sich das spürbar gemacht?

Zeuge Soult:

Ich bekam am nächsten Tag starke Ohrenschmerzen und begab mich am Montag dann in Behandlung.

Vors.:

Und waren Sie beim Ohrenspezialisten?

Zeuge Soult:

Jawohl.

Vors.:

Wissen Sie noch, was er festgestellt hat?

Ende von Band 435.

[7880] Zeuge Soult:

Kann ich nicht sagen.

Vors.:

Früher haben Sie zu diesem Punkte gesagt, das halte ich Ihnen aus Blatt 166 vor, daß eine leichte Verletzung des linken Trommelfells festgestellt worden sei.

Zeuge Soult:

Mhm -

Vors.:

Hat sich das länger hingezogen, oder sind die Folgen abgeklungen rasch?

Zeuge Soult:

Die Schmerzen waren nach ... 4, 5 Tagen waren sie weg.

Vors.:

Und man wird wohl davon ausgehen können, wenn das im Zusammenhang mit dieser Detonation erfolgt ist, daß Sie selbst auch einen Zusammenhang sehen, zwischen der Detonation und den Schmerzen, oder ist da irgend eine andere Ursache sichtbar?

Zeuge Soult:

Es war im Zusammenhang.

Vors.:

Sie meinen also durch die Druckwelle?

Zeuge Soult:

Der Arzt hat gesagt, das kommt von der Druckwelle, das ist ... bei Soldaten kommt das auch ab und zu vor.

Vors.:

Wie weit waren Sie denn entfernt von der Stelle?

Zeuge Soult:

Ca. 100 Meter.

Vors.:

Also es ist Ihre Stelle, wo Sie gestanden haben wollen, nach Ihrer Aussage vermessen worden, zu der Stelle, die man als mutmaßlichen Explosionsherd ansieht und ich halte Ihnen das jetzt nun vor, danach sollten Sie 75, ca. 75 Meter entfernt gewesen sein, könnte das auch stimmen?

Zeuge Soult:

Könnte auch stimmen, ja.

Vors.:

Aber das Haus war zwischen der Detonationsstelle und Ihnen gewesen, das Hauseck.

Zeuge Soult:

Das Haus nicht direkt, sondern die Mauer.

Vors.:

Oder die Mauer, ja.

Sonstige Fragen an den Zeugen? Herr Berichterstatter, bitte.

Richter Mai[er]:

Wieviel Personen waren denn seinerzeit in der Besoldungsstelle beschäftigt, circa?

Zeuge Soult:

200.

Richter Mai[er]:

200, danke.

Vors.:

Wir wollen Ihnen nachher die Skizze noch mit einer Zusatzfrage vorlegen, wenn aber jetzt Fragen an den Herrn Zeugen gewünscht werden, bitte. Die Bundesanwaltschaft? Ich sehe nicht. Die Herren Verteidiger auch nicht.

Dem Zeugen wird die Skizze aus
O. 107 Bl. 89
vorgelegt mit der Bitte, zu erklären, durch welchen Ausgang er das Gebäude verlassen hat und wie er auf die Straße gelangt ist.

[7881] Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, die Erklärungen des Zeugen anhand der Skizze mit zu verfolgen.

Zeuge Soult:

Ich habe das Gebäude zum Ausgang 10 verlassen.

Vors.:

Und wo liegt der?

Zeuge Soult:

Das ist der südliche Ausgang.

Vors.:

Und dann, wie müssen Sie gehen, zeigen Sie es mit dem Finger ruhig an.

Zeuge Soult:

Dann muß ich nach links gehen, um’s Gebäudeeck rum und dann geradeaus auf die Straße.

Vors.:

Also diesen Flügel auf der linken Seite von Ihnen aus gesehen, müssen Sie umgehen und zwar über die Parkfläche hinweg, oder jedenfalls auf dem Gelände, das dem Parkplatz zugewandt ist, müssen Sie ein Stück weit gehen.

Zeuge Soult:

Jawohl.

Vors.:

Und nochmals, um welche Urzeit ist das gewesen?

Zeuge Soult:

14.25 Uhr.

Vors.:

14.25 Uhr etwa, ja, ich meine jetzt als es explodiert ... als die Explosion erfolgt ist, oder als Sie rauskamen?

Zeuge Soult:

Als ich rauskam.

Vors.:

Danke. Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Herr Bundesanwalt Zeis.

OStA Zeis:

Ich hätte eine Frage, möglicherweise habe ich vorhin auch die Antwort überhört, da bitte ich um Entschuldigung. Herr Zeuge, hat die Besoldungsstelle einen direkten Ausgang zur Baudrexelstraße?

Zeuge Soult:

Dieses Gebäude nicht. Landesbesoldungsstelle hat zwei Gebäude. Dieses ...

OStA Zeis:

Es kommt mir nur auf dieses Gebäude, in dem Sie beschäftigt waren, an.

Zeuge Soult:

Dieses hat keinen direkten Ausgang zur Baudrexlstraße.

OStA Zeis:

Dann noch eine zweite Frage. Sind Sie darüber informiert, ob die Besoldungsstelle und das Bayerische Landeskriminalamt etwa dieselben Telefonnummern haben, Vorwahl, dieselbe Zentrale?

Zeuge Soult:

Haben nicht dieselbe Vorwahl.

OStA Zeis:

Nicht dieselbe Vorwahl?

Zeuge Soult:

Nein.

OStA Zeis:

Gut dankeschön, keine Frage mehr.

Vors.:

... noch nicht da, dann wollen wir den Herrn Zeugen, wenn keine [s] [7882] Einwendungen erhoben werden, vereidigen und dann entlassen.

Der Zeuge Soult wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 9.56 Uhr entlassen.

Wir haben heute früh noch das Ehepaar Weber, das sich etwas verspätet. Es konnte wegen eines[t] Kleinkindes erst heute früh abfahren. Wir wollen eine Pause einlegen. Sagen wir aus Sicherheitsgründen - damit wir uns nicht umsonst treffen, - um 10.30 Uhr wieder, bis dahin Unterbrechung.

Pause von 9.57 Uhr bis 10.34 Uhr.

Bei Fortsetzung der Hauptverhandlung um 10.34 Uhr sind die Zeugen Dr. Hermann Lothar Weber und Eva Weber anwesend.

Die Zeugen Dr. Hermann Lothar Weber und Eva Weber werden gem. § 57 StPO belehrt.

Die Zeugen Dr. Hermann Lothar Weber und Eva Weber erklären sich mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.

Der Zeuge Dr. Hermann Lothar Weber wird um 10.35 Uhr in Abstand verwiesen.

Die Zeugin Eva Weber macht folgende Angaben zur Person:

Zeugin We[ber]:

Eva W e b e r, geb. am [Tag].[Monat].44,
Taubstummen-Lehrerin,
Kottgeisering b. München;
mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert; wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Frau Weber, erinnern Sie sich noch des Anschlages ... Sprengstoffanschlages auf das Bayerische Landeskriminalamt im Mai 1972?

Zeugin We[ber]:

Ja.

Vors.:

Sind Sie Zeuge dieses Anschlages geworden?

Zeugin We[ber]:

Ja.

Vors.:

Wenn Sie uns im Zusammenhang schildern wollen, was Sie damals erlebt und beobachtet haben.

Zeugin We[ber]:

Ja, ich bin also an diesem Freitag nach der Schule zum Landeskriminalamt gegangen, weil ich den Wagen meines Mannes gebraucht habe. Mein Mann hat also damals drin gearbeitet und ich habe mir zuerst die Autoschlüssel geholt. Bin also in’s [7883] Landeskriminalamt zur Pforte, habe meinen Mann runtergebeten, der hat mir dann die Schlüssel gegeben und ich bin dann auf den Parkplatz gegangen.

Vors.:

Um was für ein Fahrzeug hat es sich gehandelt?

Zeugin We[ber]:

R 4, Renault.

Vors.:

Ein R 4, ja. Und das Kennzeichen?

Zeugin We[ber]:

Das weiß ich nicht mehr.

Vors.:

Wissen Sie nicht mehr. Wir werden es dann nachher vielleicht klären können.

Zeugin We[ber]:

Das weiß ich nicht mehr.

Und habe aufgesperrt, mich in unseren Wagen gesetzt, den Wagen angelassen und bin dann aber nicht gleich weggefahren, weil ich noch den Starter reingedrückt habe und in dem Moment hat die Explosion dann stattgefunden. Ich habe eine starke Erschütterung gespürt und die ersten Sekunden habe ich gar nichts gesehen, erst nach einiger Zeit, nachdem sich der Rauch verzogen hat, habe ich also gemerkt, daß also ringsum alles zerstört war. Und ich habe dann also den Wagen verlassen und bin in das andere Eck vom Parkplatz gelaufen und habe dann gesehen, daß auch die Gebäude zerstört waren, das Landeskriminalamt, also keine Fensterscheiben mehr drin auf der Nordseite des Gebäudes. Und bin dann wieder in Richtung unseres Wagens gelaufen, weil ich gedacht habe, im Haus hätte irgend eine Explosion stattgefunden und ich habe ja gewußt, mein Mann arbeitet drin und habe also dann gesehen, daß der Technikerbau, in dem mein Mann gearbeitet hat, nicht so stark beschädigt war und bin dann also wieder weggerannt von unserem Wagen, weil es verbrannt gerochen hat und ich habe also Angst bekommen, es fängt irgendwas brennen an. Und dann ist mein Mann runtergekommen auf den Parkplatz und hat mich dann ins Landeskriminalamt gebracht.

Vors.:

Hatten Sie irgendwelche Verletzungen erlitten?

Zeugin We[ber]:

Ja, leichte Verletzungen, leichte Schnittwunden an der Stirn und starke Ohrenschmerzen. Ich habe also momentan nichts mehr gehört die ersten Stunden. Bin auch deswegen gleich in die Klinik.

Vors.:

Das waren die körperlichen Beschwerden, die Sie erwähnen. Sind irgendwelche psychischen Folgen zunächst geblieben?

Zeugin We[ber]:

Nein, eigentlich nicht. Mein Gott, leichter Schock natürlich, [7884] aber mehr eigentlich nicht.

Vors.:

Nicht. Nun, haben Sie später feststellen können, was die Ursache eigentlich gewesen ist, also an eine Explosion haben Sie wohl gleich gedacht?

Zeugin We[ber]:

Ja, aber ich habe also gedacht, daß unser Wagen irgendwie explodiert wäre ... an einen Bombenanschlag natürlich nicht, weil wenn man das nicht erlebt hat, ich meine, dann denkt man natürlich auch nicht an so was.

Vors.:

Es geht jetzt um die ...

Zeugin We[ber]:

Ich konnte mir im ersten Moment nicht erklären, was also genau passiert ist.

Vors.:

Sie haben also mit Ihrem eigenen Fahrzeug gerechnet?

Zeugin We[ber]:

Ja, im ersten Moment schon, weil eben gerade die Umgebung bei uns besonders stark beschädigt war. Im ersten Moment dachte ich unser Fahrzeug ...

Vors.:

Hatten Sie später Gelegenheit, eine Stelle zu sehen, von der man annehmen konnte, daß sie möglicherweise der Ort war, wo die Explosion stattgefunden hat?

Zeugin We[ber]:

Ja, ich habe dann festgestellt, daß einen VW, der stand also direkt so schräg uns gegenüber, also völlig zerlegt hat, da stand eigentlich bloß mehr der ... praktisch das Untergestell auf der Straße von dem ganzen Fahrzeug und dann habe ich mir schon erklären können, also daß das nicht unser Fahrzeug gewesen sein muß, sondern irgend eine andere Explosion. In der Nähe, aber nicht an unserem Fahrzeug.

Vors.:

Aber Feststellungen darüber, wie weit Sie vom Explosionsherd entfernt gewesen sind, konnten Sie nicht treffen.

Zeugin We[ber]:

Nein.

Vors.:

Was haben Sie nun für Beobachtungen gemacht hinsichtlich, sagen wir, der Trümmer, die sich für Sie nachher sichtbar da dargestellt haben?

Zeugin We[ber]:

Ja, also direkt unserem Wagen gegenüber war also eine Lücke, da standen zwar zuerst noch, wie ich eingestiegen bin, standen die Wägen da ...

Vors.:

Lückenlos?

Zeugin We[ber]:

[u] Direkt vor unserem Wagen ungefähr 6 Meter entfernt.

Vors.:

Waren alle Lücken gefüllt?

Zeugin We[ber]:

Bitte?

Vors.:

Waren alle Parklücken gefüllt?

[7885] Zeugin We[ber]:

Alle Parklücken waren gefüllt. Wie ich in’s Auto eingestiegen bin und da war natürlich eine Lücke und zwar Lücke von drei Autos, und die anderen Autos daneben waren aufeinander-getürmt zum Teil.

Vors.:

Also die muß es sozusagen durch die Detonation weggerissen haben, diese Fahrzeuge.

Zeugin We[ber]:

Ja, die hat’s also weggerissen, die drei.

Vors.:

Und bei Ihrem Fahrzeug selbst?

Zeugin We[ber]:

Das war Totalschaden auch.

Vors.:

Auch Totalschaden. Können Sie jetzt zunächst mal schildern, was am Fahrzeug alles kaputt war, so nun, daß man, sagen wir mal, die Wirkung der Detonation an Ihrem Fahrzeug daran ablesen kann.

Zeugin We[ber]:

Es waren vorne überhaupt keine Fensterscheiben mehr drin. Also die vordere Scheibe war total zertrümmert, da hatte ich zum Teil die Splitter in den Manteltaschen drin, dann die seitlichen Scheiben waren kaputt. Die hinteren waren noch ganz. Vorne war der Wagen eingedrückt, da muß irgendein Stück draufgefallen sein von einem anderen Wagen und dann waren ziemlich große Metallteile in unserem Wagen drin gelegen und der Wagen war auch durchlöchert, also die Tür an der Seite. Der Himmel also war oben aufgeschlitzt. Es waren also ... und sämtliche Armaturen waren rausgerissen, hingen also heraus, dann oben der Holm an der Seite war bis auf ein kleines Blechstück komplett durchschlagen, Radio lag am Boden. Also innen war praktisch alles kaputt und die Türbespannungen waren also auch weggerissen.

Vors.:

Und diese Trümmerstücke, von denen Sie eben sprachen, die im Fahrzeug lagen, das war von fremden Fahrzeugen oder von Ihrem eigenen?

Zeugin We[ber]:

Ja es ist mir gesagt worden, daß es von fremden war, ich konnte das natürlich im ersten Moment nicht feststellen. Ich bin ja weggelaufen, also ich habe mich dafür gar nicht interessiert, aber es ist gesagt worden, es wäre von fremden Fahrzeugen gewesen. Eine Türmatte zum Beispiel, hing auch in der Türe drin von einem anderen Fahrzeug.

Vors.:

Und um das Fahrzeug rum, in unmittelbarer Nähe?

Zeugin We[ber]:

War Benzin ausgelaufen und lagen überall Trümmer, also ...

Vors.:

Überall Trümmer.

Zeugin We[ber]:

... man mußte über die Trümmer drüber steigen, um überhaupt wegzukommen.

[7886] Vors.:

Waren das nur Kleintrümmer oder auch größere?

Zeugin We[ber]:

Große, direkt auf unserem Wagen war ein sehr großes Stück von einem Auto, aber auch kleine Trümmer, kleine Splitter.

Vors.:

Nun, das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges, um dem nochmals nachzugehen, könnte das „DAH - N 862“ gewesen sein?

Zeugin We[ber]:

Ja, ja, Dachau ... Dachau war’s, das ist möglich.

Vors.:

„N 862“?

Zeugin We[ber]:

Möglich. Ich weiß es nicht. Also Dachauer Nummer war es. Das weiß ich nicht mehr.

Vors.:

Wir werden Ihnen noch einige Fotografien vorlegen, dann können Sie selbst ...

Zeugin We[ber]:

Es war ein dunkelgrüner Renault.

Vors.:

Sie können dann selbst vielleicht das Fahrzeug wieder herauslesen, aber zunächst möchte ich bitten, Herr Berichterstatter, wenn weitere Fragen sind.

Richter Mai[er]:

Frau Weber, können Sie noch sagen, in welcher Parkreihe Sie standen? Sie sagen, da war das Landeskriminalamt, der Nordflügel.

Zeugin We[ber]:

Ja, der Parkplatz ist im Norden.

Richter Mai[er]:

... oder Nordseite, dann kam wohl zuerst eine Parkreihe zum Landeskriminalamt zu.

Zeugin We[ber]:

Ja, da ist noch eine kleine Wiese, dann kommt eine Mauer, der Parkplatz liegt also etwas tiefer, also das Mäuerchen ist ungefähr so hoch.

Die Zeugin deutet mit der Hand auf die Höhe des Zeugentisches.

Dann kam die erste Parkreihe, dann eine Straße, und wir standen in der zweiten Parkreihe.

Richter Mai[er]:

Sie standen in der zweiten Reihe.

Zeugin We[ber]:

Aber gleich in der Nähe des Eingangs.

Richter Mai[er]:

Ja, dankeschön.

Vors.:

Sonstige Fragen an die Frau Zeugin? Herr Bundesanwalt Dr. Wunder, bitte.

BA Dr. Wu[nder]:

Eine kurze Frage, bitte. Wissen Sie, wann dieser Wagen geparkt wurde, Ihr Wagen, hatten Sie Ihn geparkt oder Ihr Mann?

Zeugin We[ber]:

Nein, mein Mann hat ihn in der Frühe geparkt, ja ...

BA Dr. Wu[nder]:

In der Frühe.

Zeugin We[ber]:

... ich glaub, um halb Acht hat sein Dienst begonnen, also ... er dann vor halb acht geparkt hat, das weiß ich nicht mehr. Auf jeden Fall ...

BA Dr. Wu[nder]:

Ja, danke. Und dann noch hätte ich gerne eine Kon- [7887] kretisierung, wenn es möglich ist, zu jenen Trümmern, die Sie vor sich liegen sahen. Lagen die nun im Wagen vor Ihnen, auf dem Wagen vor Ihnen, also auf der Haube oder vor dem Wagen außen? Je nach dem.

Zeugin We[ber]:

Ein Teil lag vor dem Wagen außen am linken Kotflügel, der war nämlich eingedrückt. Fast bis zur Tür hinter lag ein großes Stück, dann unter dem Wagen, auf dem Wagen weiß ich jetzt momentan nichts und im Wagen selber drin.

Vors.:

Sonstige Fragen? Herr Bundesanwalt Holland, bitte.

OStA Holl[and]:

Frau Zeugin, können Sie uns Ihren Weg von der Pforte des Landeskriminalamtes bis zum Parkplatz einmal näher beschreiben?

Zeugin We[ber]:

Ja, haben Sie eine Karte da, von dem Gebäude?

OStA Holl[and]:

Ich würde dann anregen, Herr Vorsitzender, daß man der Zeugin das einschlägige Kartenmaterial vorlegt.

Zeugin We[ber]:

Tue ich mich wahrscheinlich leichter, weil ich weiß nicht, wieviel Ausgänge ... also ich glaube, das ist der West... der Eingang im Westen.

Der Zeugin wird die Skizze aus O. 107 Bl. 31/32 vorgelegt.

Zeugin We[ber]:

Ja, also ich habe das Gebäude durch den Ausgang verlassen, Maillinger Straße, bin also ein paar Meter in Richtung Norden gegangen, das ist Nordosten. Und habe dann durch den Parkplatz durch eine kleine Eisentüre an der Seite betreten, der ist hier auch eingezeichnet.

OStA Holl[and]:

Frau Zeugin, können Sie uns diesen Durchgang mit dieser Eisentüre einmal etwas genauer beschreiben? War die Eisentüre angelehnt?

Zeugin We[ber]:

Also soweit ich mich erinnern kann, war sie nur angelehnt.

OStA Holl[and]:

Nur angelehnt.

Zeugin We[ber]:

Sie hat also einen Druckknopf und der ging immer ein bißchen schwer, und ich kann mich also nicht erinnern, daß ich die Tür da aufgemacht hätte, aber angelehnt muß sie gewesen sein.

OStA Holl[and]:

Frau Zeugin, können Sie sich erinnern, ob Sie in der vorliegenden Angelegenheit einmal polizeilich vernommen worden sind?

Zeugin We[ber]:

Ja, gleich nach dem ...

OStA Holl[and]:

Wissen Sie ungefähr noch, wann das war?

Zeugin We[ber]:

Ja ich ... die Explosion war, glaube ich, so kurz vor halb Drei, dann bin ich in die Klinik noch gekommen, bin [7888] vielleicht so was um 5.00 Uhr, 6.00 Uhr zu Hause gewesen und da kam dann gleich die Kriminalpolizei.

OStA Holl[and]:

Ja, Frau Weber, erinnern Sie sich in diesem Zusammenhang auch daran, daß Sie bei dieser polizeilichen Vernehmung mal Angaben über einen Kameramann ...

Zeugin We[ber]:

Ja.

OStA Holl[and]:

... gemacht haben, der Ihnen im Zusammenhang mit den Ereignissen, die hier in Rede stehen, aufgefallen ist?

Zeugin We[ber]:

Ja, da kann ich mich noch erinnern.

OStA Holl[and]:

Ja?

Zeugin We[ber]:

Ja, das war eigentlich den ersten ... also der erste Mann, der auf der Unfallstelle erschienen ist, weil ich mich noch gewundert habe, weil er gleich Aufnahmen gemacht hat.

OStA Holl[and]:

Hatten Sie den Mann schon vorher einmal gesehen?

Zeugin We[ber]:

Nein.

OStA Holl[and]:

Dankeschön.

Zeugin We[ber]:

Dann war ... ging also durch die Eisentür rein und hatte von da aus Aufnahmen gemacht, also er hatte zumindestens eine Kamera in der Hand gehabt.

OStA Holl[and]:

Können Sie, gerade noch eine ergänzende Frage, uns diesen Kameramann etwas näher beschreiben, seine Kleidung, sein Äußeres, seine Größe?

Zeugin We[ber]:

Ja also, sein Gesicht kann ich nicht beschreiben, weil er die Kamera davor hatte. Aber ich erinnere mich, oder ich glaube, mich erinnern zu können, daß er irgendwie eine braune Wildlederjacke getragen hatte. Aber ich bin nicht sicher, weil ich auch nach dem Unfall wahrscheinlich alles nicht so klar mitbekommen habe, also ich kann ...

OStA Holl[and]:

Haben Sie noch irgendwelche ...

Zeugin We[ber]:

... also ich bin mir nicht sicher ...

OStA Holl[and]:

Haben Sie irgendwie, irgendwelche Vorstellungen noch hinsichtlich der Größe dieses[v] Mannes?

Zeugin We[ber]:

Nein, der ist ja viel zu weit weggestanden ...

OStA Holl[and]:

Wie weit waren Sie etwa entfernt ...

Zeugin We[ber]:

... ich meine, der stand an der Türe.

OStA Holl[and]:

Ganz grob geschätzt?

Zeugin We[ber]:

Ich kann schlecht schätzen, also vielleicht ...

OStA Holl[and]:

Mehr als 10 Meter?

Zeugin We[ber]:

Ja, es waren schon mehr als 10 Meter.

OStA Holl[and]:

Mehr als 20?

Zeugin We[ber]:

20 vielleicht.

OStA Holl[and]:

Dankeschön, keine Fragen.

[7889] Vors.:

Sonstige Fragen an die Frau Zeugin? Ich sehe nicht.

Der Zeugin werden aus
O. 107 die Blätter 47 u. 48
mit der Bitte um Erläuterung der Bilder Nr. 12 - 14 übergeben.
Der Text, der die Bilder beschreibt, ist abgedeckt.

Zeugin We[ber]:

Ja, also bei dem ersten Bild da sieht man eben die erste Parkreihe mit der Lücke. Und ...

Vors.:

Das untere Bild, Nr. 12.

Zeugin We[ber]:

Ah, Nr. 12, ja, das ist unser Wagen, der hier steht in der zweiten Parkreihe.

Vors.:

Und Sie sehen hier das Kennzeichen?

Zeugin We[ber]:

Ja, also Dachau weiß ich natürlich und unser Wagen ist es natürlich auch, denn es war der einzige „R 4“, dunkelgrüne „R 4“ drin, also die Nummer wird dann schon stimmen.

Vors.:

Ist der Zustand so gewesen, wie Sie selbst das in Erinnerung haben, wie der Wagen steht?

Zeugin We[ber]:

Ja, so war das, ja.

Vors.:

Bitte, nächstes Bild 13, 14.

Zeugin We[ber]:

Ja das ist wieder unser Wagen, da sieht man die beschädigte Seite, die Fahrerseite.

Vors.:

Das war das Bild Nr. 13, das ist 14 ...

Zeugin We[ber]:

Das unten ist eben der Kotflügel, dieser beschädigte, die Seite.

Vors.:

Sehen Sie irgendwelche markanten Stücke, Trümmerstücke, oder sonst irgendwas drauf, an die Sie sich persönlich erinnern können[w]?

Zeugin We[ber]:

Nein, nein, ich habe das nicht untersucht, wie ich ausgestiegen bin.

Vors.:

Danke.

Das Lichtbild 107 Bl. 85 Bild Nr. 9 wird in Augenschein[11] genommen.

Der Zeugin wird das Lichtbild aus
0. 107 Bl. 85 Bild Nr. 9
zur Erläuterung vorgelegt.

Zeugin We[ber]:

Ja, das ist unser Wagen jetzt von hinten. Da sieht man eben gegenüber die Lücke, wo eben die Wägen gestanden sind die drei und das beschädigte Gebäude.

Vors.:

Es kommt insbesondere darauf an, daß Sie die dort liegenden Trümmerteile besichtigen, ob das der Zustand ist, oder so der Zustand auch Ihnen in Erinnerung geblieben ist.

Zeugin We[ber]:

Ja, so ist mir der Zustand schon in Erinnerung, weil [7890] ich den Wagen verlassen habe, mußte ich eben da drüber steigen über die Trümmer, also da lagen welche.

Vors.:

Danke.

Dann haben wir hier noch Aufnahmen, Großaufnahmen, die unter der Bezeichnung Anlage 2 A-C zum Protokoll vom 11.3.1976 laufen. Ich würde Sie bitten, diese ersten drei Bilder zu besichtigen. Sie sind aufgenommen aus der Höhe aus dem Landeskriminalamt heraus, ob das der Standort Ihres Fahrzeugs ist, ob das vorne, was hier an Freiraum zu sehen ist, dem entspricht, was Sie in Erinnerung haben, was durch die Explosion unter Umständen nun freigesprengt wurde praktisch.

Der Zeugin werden die Lichtbilder
- Anlagen 2 A bis 2 C des Protokolls v. 11.3.76 -[12]
vorgelegt.

Zeugin We[ber]:

(zu Anlage A) Das ist unser Wagen wieder, ja. Das ist eben dieses beschädigte Fahrzeug, von dem ich gesprochen habe, das also ziemlich zerlegt war und das ist diese Lücke, die da entstanden ist.

Vors.:

Und auf dem Bilde wäre jetzt unten die Mauer, die zu dem Gebäude hin führt ...

Zeugin We[ber]:

... hinführt, ja, die war auch leicht beschädigt.

Vors.:

So daß man davon ausgehen kann, Ihr Standort war hier in der zweiten Reihe, der parkenden Fahrzeuge.

Zeugin We[ber]:

Ja, das ist die erste Parkreihe, das war die Straße und das ist die zweite Parkreihe.

Vors.:

Würden Sie aus Ihrer Erinnerung sagen, dieses Bild entspricht auch Ihren Erinnerungen.

Zeugin We[ber]:

Ja. genau.

Vors.:

Bitte nun bloß die nächsten Bilder, es geht genau um dasselbe.

Zeugin We[ber]:

Ja, das ist dasselbe, bloß ein bißchen näher, sieht man wieder die Lücke.

Vors.:

Das ist nun die Anlage B, und jetzt noch die Anlage C.

[x] Ist das Anlage C?

Zeugin We[ber]:

Ja.

Vors.:

Gut. Gibt es irgend etwas zusätzliches zu erklären oder ändert das etwas an Ihrer Erinnerung oder an Ihrer Aussage?

Zeugin We[ber]:

Nein.

Vors.:

Nein, dankeschön. Keine Fragen mehr an die Frau Zeugin? Ich sehe nicht, darf ich Sie bitten, Platz zu nehmen, wir wollen Ihren Mann noch anhören und dann sie zusammen vereidigen und entlassen.

[7891] Die Zeugin Eva Weber bleibt bis zu der später erfolgenden Vereidigung im Sitzungssaal.

Der Zeuge Dr. Hermann Lothar Weber erscheint um 10.52 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge Dr. Hermann Lothar Weber macht folgende Angaben zur Person:

Hermann Lothar W e b e r,

34 Jahre, Studienrat z.A.
8081[y] Kottgeisering. [Anschrift];
mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;
wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Dr. Weber, wo waren Sie im Mai 1972 beschäftigt?

Zeuge Dr. We[ber]:

Im Landeskriminalamt München, Kriminaltechnik.

Vors.:

Erinnern Sie sich, daß es damals zu einem Sprengstoffanschlag gekommen ist?

Zeuge Dr. We[ber]:

Ja.

Vors.:

Welche Beobachtungen haben Sie dabei gemacht? Oder was[z] auch insgesamt, was war voraus geschehen im Zusammenhang auch mit Ihrer Frau?

Zeuge Dr. We[ber]:

Äußerlich war nichts bemerkbar, meine Frau hat mich am frühen Nachmittag kurz besucht, um[aa] den Autoschlüssel abzuholen und ging dann, um am Parkplatz unseren Wagen nach Hause zu fahren. Und etwa knapp fünf Minuten, nachdem Sie das Labor verlassen hatte, hat es einen fürchterlichen Knall gegeben und gefolgt von dem Geklirr zerbrechlichen Glases und etwa eine halbe Minute ... kann auch eine Minute gewesen sein, wahrscheinlich eine halbe Minute bloß, registrierten wir, daß am Fenster eine schwarze stinkende Rauchwolke vorbeizog, und ich habe schon befürchtet, daß also am Parkplatz irgendwas los ist. Es kam nämlich, obwohl wir das Fenster zur anderen Seite hatten, kam das ... sowohl das Geräusch wie der Rauch von der Richtung, flogen auch einige Trümmer durch die Luft. Und dann bin ich also losgesaust. Raus aus dem Labor, Treppe rauf, Kriminaltechnik einmal rundum, Zwischengang vor, Treppe runter, Hauptausgang raus, um die Ecke und in den Eingang des Parkplatzes rein. Und da bot sich ein Bild der totalen Verwüstung. Es waren vor dem Parkplatz, der durch eine ca. 2 Meter hohe Betonwand abgeschirmt war, standen zwei oder drei Militär-LKW’s, einer ausländischen Macht, ich nehme an, Engländer, und im Parkplatz selber war etwa auf halbem Weg ... wischen dem zerstörten Auto und der Türe stand meine Frau, leicht blutend im Gesicht, zitternd etc. und rechts vom [7892] Eingang, wenn ich mich nicht irre, stand noch ein Mann. Ich habe ihn nicht weiter beachtet und bin dann sofort zu meiner Frau gelaufen und hab gefragt, ob was fehlt, Sie wußte es nicht. Es hat aber nicht so ausgeschaut und sie hat gemeint, ich soll den Autoschlüssel abziehen und wenn ich mich nicht täusche, bin ich dann durch die Trümmer Richtung Auto marschiert und hab geschaut, ob der Schlüssel steckt, aber ich habe ... er war schon abgezogen.

Vors.:

Ihr Fahrzeug stand damals in welcher Parkreihe?

Zeuge Dr. We[ber]:

Das stand, wenn ich mich nicht irre, in der zweiten Parkreihe.

Vors.:

Zweiten Parkreihe. Sie selbst haben später ja wahrscheinlich die Stelle besichtigen können, wo man annehmen durfte, daß [bb] hier die Detonation erfolgt ist, wie weit war die Entfernung etwa nach Ihrer Schätzung?

Zeuge Dr. We[ber]:

Wenn man annimmt, daß die Mulde, die durch die Detonation erzeugt wurde, der Ort war, dann war es etwa 6, 5, 6 Meter meiner Meinung nach.

Vors.:

Ihr Fahrzeug selbst scheint, nach dem, was uns Ihre Frau erzählt hat, Totalschaden erlitten zu haben.

Zeuge Dr. We[ber]:

Ja, die Versicherung hat es als Totalschaden betrachtet.

Vors.:

Können Sie uns angeben, ob im Fahrzeuginneren und in unmittelbarer Umgebung dieses Fahrzeugs Trümmerstücke von Ihnen beobachtet wurden, die nicht von Ihrem eigenen Fahrzeug stammten?

Zeuge Dr. We[ber]:

Ja, im Fahrzeuginnern, da waren also alle möglichen Fetzen, auch offensichtlich von einem zerrissenen, glaube ich, zerrissenen Gummireifen ist irgendwo da Gummi rumgeflogen. Es war also einiges drin, was ganz sicher nicht in unser Auto hineingehört hat.

Vors.:

Sind da auch Metallteile drunter gewesen?

Zeuge Dr. We[ber]:

Es wurden, die habe ... ich habe nur kleinere Metallteile persönlich gesehen, es wurde mir aber von Kollegen von der Physik erzählt, daß sie also faustgroße Metalltrümmer aus dem Gerät, aus dem Auto heraus hätten.

Vors.:

Einschlag, Durchschlagspuren?

Zeuge Dr. We[ber]:

Offensichtlich muß also ein schwerer Metallgegenstand den Holm, der das Dach trägt, durchschlagen haben. Der Holm war nämlich bis auf vielleicht einen halb-klein Finger dicken Rest durchgeschlagen. Das war der Holm auf der Fahrerseite.

Vors.:

Also die linke Seite.

Zeuge Dr. We[ber]:

Ja.

[7893] Vors.:

Und war auf dieser Seite auch sonst an Trümmern außerhalb in unmittelbarer Umgebung des Fahrzeuges einiges festzustellen?

Zeuge Dr. We[ber]:

Ja, es war der ganze Platz war ja ... also die unmittelbare Umgebung war ja von Trümmern übersäht.

Vors.:

Nach dem Bildmaterial, das wir bisher gesehen haben, müßte sich aber gerade zwischen Ihrem Fahrzeug und dem Nachbarfahrzeug zur linken eine besondere Anhäufung von Trümmern gefunden haben, kann das zutreffen?

Zeuge Dr. We[ber]:

Das kann sein.

Vors.:

Wir wollen Ihnen dazu ...

Zeuge Dr. We[ber]:

Ich bin aber von der rechten Seite, wenn ich mich nicht irre, ich bin von der rechten Seite an das Fahrzeug von der Parkplatz... von der Türseite des Parkplatzes an das Fahrzeug das erste Mal rangegangen.

Vors.:

Ja, und haben Sie sich später noch überzeugt, wie der Zustand dort allgemein war?

Zeuge Dr. We[ber]:

Ja, ich bin dann am Samstag, das war ja am Freitag, ich bin dann am Samstag, ich bin dann sofort mit meiner Frau, nachdem sie also aus der Klinik entlassen wurde, sind wir heimgefahren und am Samstagvormittag sind wir nochmal auf den Platz hin und haben uns die Sache nochmal angeschaut.

Vors.:

Aber da mögen schon Veränderungen eingetreten sein?

Zeuge Dr. We[ber]:

Ja da ist also dann heftig geräumt worden.

Vors.:

Die Verletzungen Ihrer Frau sind von ihr schon mitgeteilt worden, sie seien leichterer Art gewesen. Die Frage, ob bei ihr psychische Folgen zurückgeblieben sind, hat Ihre Frau eigentlich als ganz kurzfristige Beeinträchtigung bezeichnet. Welche Beobachtung haben Sie in diese Richtung gemacht?

Zeuge Dr. We[ber]:

Ich glaube, ich kann mich dem nur anschließen. Es war also relativ kurzfristig, da waren also kleinere Schwierigkeiten, aber das hat sich relativ schnell wieder einreguliert.

Vors.:

Noch die Frage. Sie sprachen vorhin davon, daß Ihre Frau gekommen und runtergegangen sei. Können Sie die Uhrzeit ungefähr festlegen?

Zeuge Dr. We[ber]:

Da muß ich Sie auf’s Protokoll, das damals erstellt worden ist, verweisen. Ich kann das aus dem Gedächtnis ...

Vors.:

Sie wissen es nicht mehr.

Zeuge Dr. We[ber]:

Es war also früher Nachmittag, es dürfte um 2.00 Uhr gewesen sein, aber das kann Dreiviertelzwei oder es kann [7894] halb drei gewesen sein.

Vors.:

Dann haben Sie geschildert, Sie seien wohl in beschleunigtem Tempo von Ihrem Dienstzimmer zum Parkplatz geeilt ...

Zeuge Dr. We[ber]:

In sehr beschleunigtem!

Vors.:

... sehr beschleunigtem, wie lang brauchten Sie vom Dienstzimmer, bis Sie unten waren?

Zeuge Dr. We[ber]:

Normalerweise, wenn man es im Schritttempo geht, dürfte man brauchen ... 4 bis 5 Minuten. Ich nehme an, daß ich den Weg in weniger als 2 Minuten oder knapp 2 Minuten erledigt hab.

Vors.:

Danke. Weitere Fragen? Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

Ist es auch möglich, daß Sie die Schlüssel Ihrer Frau an der Pforte übergeben haben und nicht ...

Zeuge Dr. We[ber]:

Nein, die habe ich in diesem als „Labor“ bezeichneten Raum übergeben.

Richter Mai[er]:

... sag das, da Ihre Frau auch meint, Sie habe unten den Schlüssel abgeholt und auch in einer früheren Vernehmung steht etwas von einer Pforte.

Zeuge Dr. We[ber]:

Also ich würde mich ... wir haben zwar hin und wieder das so praktiziert, daß ich die Schlüssel an der Pforte abgelegt habe, aber ich müßte mich sehr irren, wenn es an dem Tag so gewesen wäre.

Richter Mai[er]:

Ja, dankeschön.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Herr Bundesanwalt Dr. Wunder, bitte.

BA Dr. Wu[nder]:

Eine kurze Frage, Herr Zeuge. War der Wagen, nachdem Sie ihn in der Frühe geparkt hatten, bis ... in der Zeit bis zu der Explosion von Ihnen noch einmal benützt worden?

Zeuge Dr. We[ber]:

Nein.

BA Dr. Wu[nder]:

Danke.

Zeuge Dr. We[ber]:

Der wurde um Halbacht abgestellt etwa.

Vors.:

Herr Bundesanwalt Holland.

OStA Holl[and]:

Herr Dr. Weber, eine Frage. Vorab zunächst die Frage, Herr Weber, sind Sie im Zusammenhang mit den von Ihnen geschilderten Ereignissen schon einmal durch die Polizei vernommen worden?

Zeuge Dr. We[ber]:

Es wurde am Freitag, glaube ich noch, Freitag oder Samstag ein Protokoll erstellt, aber vorwiegend mit meiner Frau.

OStA Holl[and]:

Hatten Sie selbst auch Schilderungen abgegeben?

Zeuge Dr. We[ber]:

Ich kann mich nicht mit Sicherheit entsinnen, ob ich also eine offizielle Schilderung abgegeben habe.

[7895] OStA Holl[and]:

Ich möchte die Frage mal weiter führen, Herr Dr. Weber, können Sie sich erinnern, daß Sie möglicherweise vor der Polizei einmal etwas über einen Kameramann berichtet haben, den Sie möglicherweise im Zusammenhang mit den Ereignissen, wie sie hier in Rede stehen, beobachtet haben?

Zeuge Dr. We[ber]:

Ja, das war der Mann, der, wie ich sagte, wie ich den Parkplatz betrat, der rechter Hand von der Türe stand. Ich habe also beim Umdrehen dann wieder gesehen, daß der Mann gefilmt hat und war doch sehr verblüfft, daß unmittelbar nach einer Explosion bereits ein Kameramann zur Stelle ist.

OStA Holl[and]:

Herr Dr. Weber haben Sie diesen Mann nur einmal gesehen oder mehrfach?

Zeuge Dr. We[ber]:

Also bewußt registriert habe ich ihn beim Zurückgehen zu meiner Frau, aber ich hab als Silhouette einen Mann bereits erkannt, allerdings nicht beachtet, wie er eben rechter Hand von der Tür stand.

OStA Holl[and]:

Sind Sie in der Lage, Herr Zeuge, eine Personenbeschreibung dieses Mannes abzugeben, sein Aussehen, seine Kleidung, insbesondere aber auch seine Größe zu beschreiben?

Zeuge Dr. We[ber]:

Also Personenbeschreibung, nein. Ich glaube mich zu erinnern, aber mit allem Vorbehalt, daß er einen hellen Mantel trug, aber das kann auch ... ich kann das mit jemand anderem verwechseln, ist durchaus möglich.

OStA Holl[and]:

Können Sie etwas über die Größe aus Ihrer Erinnerung noch sagen, Herr Zeuge?

Zeuge Dr. We[ber]:

Auch nur sehr vage. Es ist jetzt möglich, daß ich mehrere Personen durcheinander bringe, aber wenn ich mich nicht irre, war er nicht ... ja, ich würde sagen, mittelgroß, an der unteren Skala des „Mittelgroßen“.

OStA Holl[and]:

Zu der Kleidung nochmal, Herr Zeuge. Ich darf Ihnen da mal vorhalten, was Sie vor der Polizei am Tattag, nämlich am 12. Mai 1972, gesagt haben. Vorhalt aus SO. 107 Bl. 153. Sie sprechen dann davon, daß Sie also diesen Mann auch das zweite Mal gesehen haben[cc] und geben dann an, Sie hätten diesen Mann schräg von vorne gesehen. Weiterhin führen Sie aus, das Gesicht war noch immer von der Kamera verdeckt. Und jetzt kommt es, „ich habe die vage, beziehungsweise, ich glaube, mich vage erinnern zu können, daß der Kameramann ein dunkles, wahrscheinlich dunkelbraunes Jackett, möglicherweise Wildleder getragen hat“. Frischt das irgendwie Ihre Erinnerung wieder auf?

[7896] Zeuge Dr. We[ber]:

Wenn ich das damals ... mich damals so erinnert habe, dann ist sicher diese Erinnerung wesentlich frischer und damit eher stichhaltig, als meine jetzt fast zweijährige.

OStA Holl[and]:

Dankeschön, keine Frage mehr.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht. Können wir die beiden Zeugen vereidigen? Keine Einwendungen.

Die Zeugen Eva Weber und Dr. Hermann Lothar Weber werden einzeln vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 11.05 Uhr entlassen.

Vors.:

Wir setzen die Sitzung heute Nachmittag 14.00 Uhr zur Vernehmung weiterer 6 Zeugen fort.

Pause von 11.05 Uhr bis 14.03 Uhr.

Ende von Band 436.

[7897] Fortsetzung der Hauptverhandlung um 14.03 Uhr.

RA.’in Zuber und RAe. Pfaff, Schily und Schlaegel sind nicht mehr anwesend[dd].

RA König und Prof. Dr. Azzola sind nunmehr auch anwesend.

Als Zeugen sind erschienen:

Hannelore Nachtrieb
Eduard Meißner
Siegwien Port
Rasso Ronneburger
Eugen Stempfle
Richard Zuhr

Vors.:

Wir können die Sitzung, da die Verteidigung gewährleistet ist, fortsetzen. Wir haben jetzt, als Zeugen anwesend: Frau Nachtrieb, Herrn Meißner, Herrn Port, Herrn Zuhr, Herrn Ronneburger und Herrn Stempfle.

Die Zeugen Nachtrieb, Meißner, Port, Zuhr Ronneburger und Stempfle werden gem. § 57 StPO belehrt.

Die Zeugen Nachtrieb, Meißner, Port, Zuhr, Ronneburger und Stempfle sind mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.

Die Zeugen Meißner, Port, Zuhr, Ronneburger und Stempfle werden um 14.04 Uhr in Abstand verwiesen.

Die Zeugin Nachtrieb macht folgende Angaben zur Person:

Hannelore Nachtrieb, geb. [Tag].[Monat].1940,
Verwaltungsangestellte, München.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Wo waren Sie im Mai 1972 beschäftigt?

Zeugin Na[chtrieb]:

Landesbesoldungsstelle München.

Vors.:

Wissen Sie noch, daß damals im Parkraum, im Parkhof, gemeinschaftlicher Parkhof wohl für diese Dienststelle und das LKA, eine Bombenexplosion stattgefunden hat?

RAe. Pfaff und Schily erscheinen wieder um 14.05 Uhr im Sitzungssaal.

[7898] Zeugin Na[chtrieb]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie selbst damals Beobachtungen gemacht?

Zeugin Na[chtrieb]:

Ja, ich war auf dem Parkplatz, als die Bombe hochgegangen ist.

Vors.:

Schildern Sie uns bitte, wie es dazu gekommen ist, daß Sie auf den Parkplatz runtergegangen sind, und was Sie dann beobachtet haben.

Zeugin Na[chtrieb]:

Ich war in meinem Büro, als ein Kollege kam und sagte, das Haus soll geräumt werden, denn es wäre eine Bombendrohung eingegangen. Wir haben das an und[ee] für sich für sich nicht ernst genommen, sind dann also runtergegangen, und gerade als[ff] wir aus dem Haus gingen und über den Parkplatz rausgehen wollten, da ging die Bombe hoch.

Prof. Dr. Azzola verläßt um 14.06 Uhr den Sitzungssaal.

Zeugin Na[chtrieb]:

Und wir waren also auf dem Parkplatz, und ich bin dann etwa 2 Meter durch den Druck, durch die Luft geflogen und war am Boden gelegen. Und es waren Dachschindeln, also Dachziegel waren verstreut, außerdem Autoteile. Und ich war zwar nicht verletzt, aber ich konnte selber nicht mehr aufstehen, denn der Druck war so stark, daß ich also von Kollegen gestützt werden mußte. Und die haben mich dann in ein Zimmer gebracht und mich wieder beruhigt. Also ich war nicht mehr in der Lage, selber zu gehen, denn[gg] die Explosion war doch[hh] so stark, daß ich etwa 2 bis ...[ii] 2 Meter etwa geflogen bin und dann am Boden gelegen bin. Verletzt war ich also nicht, nur eben ein Schock, der ... daß ich nicht mehr gehen konnte.

Vors.:

Also ein gewaltiger Schreck wohl?

Zeugin Na[chtrieb]:

Nein, es war mir auch nicht schlecht. Es war nur ... die Füß haben also nicht mehr mitgemacht. Ich konnte also nicht mehr gehen.

Vors.:

Verletzung sagen Sie, keine davongetragen?

Zeugin Na[chtrieb]:

Ja, am Knie war[jj] ... meine Hose war kaputt, aber das war also nur äußerlich, also an der Hose war die ... Aber ich selber war also[kk] nicht verletzt.

Vors.:

Sie haben eben erwähnt, daß da Trümmerstücke durch die Luft geflogen seien. Haben Sie unmittelbare Beobachtungen[ll] dazu gemacht, was zum Beispiel ... welcher[mm] Größenordnung diese [7899] Trümmerstücke waren, die ...

Zeugin Na[chtrieb]:

Es sind also von unserem Haus, in dem ich beschäftigt war und bin, da sind also die Dachziegel alle, also das halbe Haus war abgedeckt, und die waren verstreut auf dem Boden. Außen waren, also etwa 1 Meter oder einen halben Meter von mir weg, waren Teile von Autos. Und als ich dann später, eine Viertelstunde später, in meinem Büro im dritten Stock war, waren Autoteile im Zimmer, im dritten Stock etwa 5, 10, - ich weiß nicht, wie hoch so ein Haus ist -, also vielleicht 15 Meter hoch, waren also Autoteile in meinem Zimmer am Schreibtisch und an den Schränken rumgelegen. Außerdem war der ganze Parkplatz voller Autoteile. Und Häuserteile, die sind ja heruntergefallen vom Dach.

Vors.:

Was verstehen Sie jetzt unter Autoteile? Meinen Sie Metallteile? Oder waren das zum Beispiel von den Reifen Gummiteile?

Zeugin Na[chtrieb]:

Nein, Gummiteile habe ich keine gesehen, das waren Blechteile und Motorteile waren rumgelegen, und also alles Mögliche von den Autos. Der ganze Parkplatz war ja fast belegt mit Autos. Und da konnte man auch keine sehen, die noch ganz waren.

Vors.:

Frau Nachtrieb, können Sie noch die Uhrzeit ungefähr angeben, als diese Meldung kam, man müsse das Haus verlassen, weil eine Warnung erfolgt sein soll.

Zeugin Na[chtrieb]:

Es war ziemlich genau nachmittags um etwa 5 vor halb drei sind wir verständigt worden, dann hat es geheißen, in 7 Minuten würde eine Bombe losgehen. Und wir haben es dann nachher ausgerechnet. Als wir runtergegangen sind, waren also höchstens 2 Minuten, und da ist die Bombe dann schon hochgegangen. Gerade als wir runtergekommen sind, ist die Bombe dann losgegangen.

Vors.:

Würde das bedeuten, daß Sie etwa 2 Minuten gebraucht haben, um das Zimmer zu räumen und unten auf den Erdboden wieder zurückzukehren.

Zeugin Na[chtrieb]:

Ich schätze etwa ungefähr, weil wir ja, ich war ja im dritten Stock gesessen, und mußte dann ... Nachdem wir es ja auch nicht ernst genommen haben, haben wir uns also noch unterhalten, ob das nur, was es sein soll, und haben den Mantel angezogen, weil es ja frisch war. Und dann sind wir also [7900] gerade runtergekommen, 2 Minuten etwa, als die Bombe dann unmittelbar losgegangen ist.

Vors.:

Ja, wenn wir jetzt Ihr Gebäude uns mal ins Gedächtnis rufen, das liegt also entlang der Baudrexslstraße und es ist dann oben eine Einfahrt. Wogegen auf der linken Seite des Gebäudes, wenn man es also von der Baudrexslstraße her sieht, ein Fußweg wäre, zunächst, an das Gebäude anschließend. Wo wollten Sie rausgehen? Zu dieser Einfahrtstelle oder zu dem Fußweg?

Zeugin Na[chtrieb]:

Wenn man vom Gebäude von der Baudrexslstraße aus, auf der Rückseite, auf der rechten Seite ist hinten ein Ausgang gewesen, so ein kleiner Ausgang, der dann auf den Parkplatz gemündet hat, während der vordere Ausgang ja rausgeht auf die Baudrexslstraße.

Vors.:

Sie wollten also diesen, von der Baudrexslstraße ausgesehen, rechten Flügel umgehen, mußten dadurch zwangsläufig wohl auf das Gelände des Parkplatzes kommen.

Zeugin Na[chtrieb]:

Wir hätten in jedem Fall auf den Parkplatz gehen müssen, weil kein Ausgang auf die Baudrexslstraße vorhanden ist.

Vors.:

Und nun waren Sie in dem Augenblick, als die Explosion erfolgte, schon in der Deckung des Gebäudes oder noch dem Parkplatz zugewandt?

Zeugin Na[chtrieb]:

Nein, unmittelbar zwischen Haus und Parkplatz, also nicht um’s Eck rumgehen. Und da ist es dann passiert.

Vors.:

Haben Sie später mal die Stelle beobachten können, bei der möglicherweise angenommen werden kann, daß es sich um die Detonationsstelle gehandelt hat?

Zeugin Na[chtrieb]:

Ja, von meinem Schreibtischzimmer aus konnte man vom Schreibtisch das ja genau sehen. Die war also ... die Wand war ja ganz schon verbogen. Also man konnte das immer sehen. Wir sind ja auch da jeden Tag vorbeigegangen in die Kantine rüber.

Vors.:

Und wieweit glauben Sie, daß Sie entfernt waren, in dem Augenblick, als die Explosion erfolgte. Können Sie das in Metern schätzen?

Zeugin Na[chtrieb]:

Etwa 30 Meter war es weg.

Vors.:

Etwa 30. Wir haben hier eine Skizze vorliegen, in der Sie [7901] eingetragen sind, Ihr Standort, wohl nach Ihren früheren Angaben, vor diesem rechten Flügel, noch auf der Seite des Parkplatzes. Hier wird die Entfernung mit ca. 40 Metern angegeben. Könnte das auch sein?

Zeugin Na[chtrieb]:

Ja, das könnte[nn] weil man kann es nicht so genau schätzen. Aber ich würde ... ich habe geschätzt, es waren 30, vielleicht waren es ein bißchen mehr. Das weiß ich nicht.

Vors.:

Und wer war noch bei Ihnen, als das passierte?

Zeugin Na[chtrieb]:

Herr Ronneburger, der andere Zeuge der neben mir gerade gesessen ist.[oo] Und wir waren, glaube ich, 6 oder 8 Kollegen, die da runtergegangen sind.

RA. Schlaegel erscheint wieder um[pp] 14.12 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Haben Sie sonst noch irgendetwas beobachtet, was hier für uns von Bedeutung sein ...

Zeugin Na[chtrieb]:

Nein, ich kann also sonst nichts dazu sagen. Ich weiß ja nur ...[qq] ich kann leider nichts dazu sagen.

Vors.:

Weitere Fragen an die Frau Zeugin? Herr Berichterstatter bitte.

Richter Ma[ier]:

Frau Nachtrieb, wann sind Sie denn zum Mittagessen in die Kantine gegangen? An dem Tag?

Zeugin Na[chtrieb]:

Um Halbeins etwa ist unsere Kantinenzeit.

Richter Ma[ier]:

Ca. Halbeins. Haben Sie dabei auch Beobachtungen gemacht, wie der Parkplatz besetzt war, mit Kraftfahrzeugen?

Zeugin Na[chtrieb]:

Ja, der Parkplatz war meiner Meinung nach fast voll. Es waren höchstens vielleicht 3, 4 Plätze frei.

Richter Ma[ier]:

Haben Sie auch die erste Parkreihe, die gleich nach dem Landeskriminalamt kam, an der Mauer, gesehen, bei dieser Gelegenheit?

Zeugin Na[chtrieb]:

Ja gesehen habe ich sie zweifellos. Nur ist mir nichts aufgefallen. Ich weiß, daß da[rr] damals an dieser Stelle die Bombe explodiert ...

Richter Ma[ier]:

War um die Mittagszeit, als Sie zur Kantine gingen, diese erste Parkreihe voll besetzt oder hat es da Lücken gegeben?

Zeugin Na[chtrieb]:

Also ich bin sicher, daß es voll war, also belegt war.

Richter Ma[ier]:

Danke.

Vors.:

Weitere Fragen an die Frau Zeugin? Die Herren der Bundesanwaltschaft? Bitte, Herr Bundesanwalt Holland.

OStA Ho[lland]:

Frau Zeugin, wieweit schätzen Sie Ihre Entfernung im [7902] Zeitpunkt der Explosion von der Detonationsstelle entfernt?

Vors.:

Ist gefragt worden, die Frau Zeugin hat es angegeben. Sie schätzte mit mindestens, etwa 30 Meter. Auf entsprechenden Vorhalt hat Sie erklärt, auch 40 könnten stimmen.

OStA Ho[lland]:

Danke.

Vors.:

Sonst keine Frage? Die Herren Rechtsanwälte? Nicht. Dann darf ich Sie bitten, Frau Nachtrieb, daß Sie Platz nehmen an einem der Tische, die gleich hinter Ihnen sind. Wir werden Sie dann nachher zusammen vereidigen. Bitte Herrn Meißner.

[ss]

Die Zeugin Nachtrieb bleibt bis zur später erfolgenden Vereidigung im Sitzungssaal.

Der Zeuge Meißner erscheint um 14.15 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge Meißner macht folgende Angaben zur Person:

Eduard Meißner,
22 Jahre alt,
Beamter, z.Zt. in München (Nebenwohnsitz),
Kaltenbronn (Hauptwohnsitz)

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Wo waren Sie beschäftigt im Mai 1972?

Zeuge Mei[ßner]:

Landesbesoldungsstelle in München, Baudrexslstraße, im Gebäude Nr. 5.

Vors.:

Haben Sie damals in dieser Dienststelle miterlebt, daß es zu einem Sprengstoffanschlag gekommen ist?

Zeuge Mei[ßner]:

Ja.

Vors.:

Bitte schildern Sie uns, was Sie damals beobachtet haben.

Zeuge Mei[ßner]:

Erst nach dem Anschlag, oder schon mittags.

Vors.:

Sie könnten uns vielleicht schildern von dem Moment an, wo Sie im Zusammenhang mit dem Anschlag irgendwelche Tätigkeiten entwickelt haben.

Zeuge Mei[ßner]:

Es war also nachmittags um rund 14.20 Uhr oder 30. Also in diesem Zeitraum, da ist dann mein direkter Vorge- [7903] setzter, das war der Herr Gruppenleiter Rottler, plötzlich ins Büro gekommen und hat gesagt, wir sollen sofort das Gebäude verlassen, also er hat wortwörtlich gesagt: „Im Kriminalamt, da soll in 10 Minuten eine Bombe explodieren. Sie haben einen anonymen Anruf bekommen.“ Ich bin dann also[tt] zusammen mit dem Herrn Port, war ich im selben Büro, und ich bin dann zur Bürotür gegangen. Bin nochmal ein paar Schritte zu meinem Schreibtisch zurück, und habe meine Armbanduhr mitgenommen, weil, wenn wir ehrlich sind, wir haben das also wahrlich nicht für ernst genommen, diese ganze Sache. Bin dann ungefähr so 7, 8 Meter links gegangen, Richtung Ausgang, und dann bin ich runtergegangen im Treppenhaus. Und wie ich ungefähr, ich glaube, so im 2. Stock auf der Treppe, ist dann plötzlich die Bombe hochgegangen. Und ich bin dann natürlich durch das Haufen Glas da[uu], durch die Splitter etwas verletzt worden, also im Gesicht, an den Händen und am Bein. Und ich bin im Moment stehengeblieben, und dann[vv] weitergelaufen, und habe das Gebäude verlassen.

Vors.:

Sonstige Beobachtungen?

Zeuge Mei[ßner]:

Ja ich weiß nicht, ob das Ihnen irgendwie groß hilft. Mir sind also mittags immer in die Kantine gegangen.

Vors.:

Um welche Zeit?

Zeuge Mei[ßner]:

12.30 Uhr, das war normale Mittagspause. Und da sind wir also quer über den Parkplatz gegangen, zwischen Kriminalamt und Besoldungsstelle in die Kantine des Kriminalamts. Und es war so, da sind wir natürlich auch an dieser Reihe vorbeigegangen, wo das Fahrzeug gestanden ist, das was da explodiert ist. Und mir ist da bloß eines aufgefallen, und zwar ein, - ich wollte mir damals auch ein neues Auto kaufen, - ein Ford „Capri“ ockergelb. Und mir ist da besonders aufgefallen, daß da, ich weiß nicht, ob es genau daneben war oder ein Stück weiter, so ein ganz alter VW. Das war so [ww] art - wie kann man sagen - metallfarbig, ungefähr vielleicht[xx] so Baujahr in den[yy] früheren 60iger Jahren. Und der ist mir eben so aufgefallen, weil es so ein alter Wagen war, total also, man kann sagen, voll[zz] schrottreif. Ich habe das damals bei der Vernehmung angegeben, aber auch darauf hingewiesen, ich weiß nicht mehr genau, ob der genau neben diesem Ford „Capri“ gestanden ist oder etwas weiter.

Vors.:

Herr Meißner, Sie sagen 12.30 Uhr seien Sie zum Essen ge- [7904] gangen, früher bei einer Vernehmung, - das halte ich Ihnen aus Ordner 109, Blatt 167 vor, - war die Zeit mit 12.15 Uhr angegeben. Was wäre nun das, was Sie heute in Erinnerung haben?

Zeuge Mei[ßner]:

Es ist folgendes, wir haben normale Mittagspause gehabt 12.30 Uhr. Es kann sein, daß wir an dem Tag etwas früher rübergegangen sind.

Vors.:

Also Sie könnten nicht ausschließen, daß das auch schon 12.15 Uhr gewesen wäre.

Zeuge Mei[ßner]:

Ja, das möchte ich also nicht ausschließen, das kann sein.

Vors.:

Sind Sie nach dem Essen wieder über den Parkplatz gegangen?

Zeuge Mei[ßner]:

Nach dem Essen? Also genau kann ich Ihnen das wirklich nicht mehr sagen. Aber der normale Weg war, mir sind über denselben Weg immer zurückgegangen, weil das der kürzere war.

Vors.:

Sie haben nämlich zu diesem Punkte früher angegeben, - das ist nun Blatt 168, - gegen 12.40 Uhr seien Sie wieder zurückgekehrt vom Essen.

Zeuge Mei[ßner]:

Das kann sein, weil ungefähr solange waren wir immer in der Kantine drüben, [aaa] und haben da Essen eingenommen, dann sind wir wieder rübergegangen.

Vors.:

Die Frage, ob sich[bbb] inzwischen etwas an den parkenden Fahrzeugen geändert hätte, hat nur dann Sinn, wenn es Ihnen überhaupt wieder sicher einfällt, daß Sie an diesem Tag tatsächlich auch zurückgegangen sind, auf dieser Strecke.

Zeuge Mei[ßner]:

Ja, es ist folgendes: Aufgefallen ist mir da nichts. Ich kann mich an etwas erinnern: Wie ich rübergegangen bin, sind mir diese Fahrzeuge da aufgefallen sind.

Vors.:

Und vom Rückweg, da[ccc] wissen Sie nichts mehr?

Zeuge Mei[ßner]:

Nein, da weiß ich nichts mehr.

Vors.:

Können Sie sagen ob ...[ddd] Man hat ja wohl später, nach der Detonation, eine Stelle gesehen, die plötzlich von Fahrzeugen frei war. Und der Rückschluß, daß es möglicherweise dort gekracht hat, war nicht allzu schwierig. War, als Sie zum Essen gingen, diese Reihe, in der dieses Fahrzeug gestanden haben müßte damals[eee], voll besetzt?

Zeuge Mei[ßner]:

Das kann ich nicht sagen.

Vors.:

Noch eine Frage, wenn man das Gebäude hier, von der Baudrexselstraße ansieht, die[fff] Landesbesoldungsstelle, in welchem [7905] Flügel sind Sie runtergegangen. Im linken oder rechten?

Zeuge Mei[ßner]:

Also grundsätzlich war das immer so, also wenn ich das vom inneren Gebäude jetzt sehe, wenn ich also rausgehe ...

Vors.:

Nein, Sie sollten es also, damit wir es besser verstehen, von der Baudrexselstraße aus[ggg] mal beurteilen.

Zeuge Mei[ßner]:

Normalerweise die meiste Zeit, da sind wir runtergegangen im linken Flügel. Man kann sagen, die meiste Zeit, und hie und da auch mal im rechten Flügel.

Vors.:

Ja und an diesem Tage?

Zeuge Mei[ßner]:

Ich weiß nicht, also jetzt weiß ich es nicht mehr. Aber damals, weiß ich, bei der Vernehmung habe ich das angegeben. Bloß ich weiß das nicht mehr, wie das genau ist. Es ist 4 Jahre her.

Vors.:

Nach Ihrer damaligen Vernehmung und Ihren Angaben ist eine Skizze angefertigt worden, die wir hier auf dem Tisch vor uns liegen haben. Danach müßten Sie im linken Flügel tatsächlich auch am Tage des Geschehens runtergegangen sein.

Zeuge Mei[ßner]:

... weil das ist die meiste Zeit. Weil so im rechten Flügel, der ist sogar manchmal zugesperrt gewesen.

Vors.:

Können Sie von der Stelle aus, die man vielleicht später als den mutmaßlichen Sprengort, direkten Sprengort angesehen hat, die Entfernung schätzen zu Ihrem damaligen Standort, im Treppenhaus?

Zeuge Mei[ßner]:

30, 40 oder 50 Meter.

Vors.:

Also das zeigt, daß Sie sich in der Entfernungsangabe doch ziemlich unsicher sind.

Zeuge Mei[ßner]:

Na ja, ich müßte es ausmessen.

Vors.:

Es ist hier eine Vermessung zu dem Ort, den Sie früher angegeben haben, wo Sie gestanden seien, durchgeführt worden, die beträgt nun 48 Meter. Das deckt sich mit Ihrer letzten Aussage. Könnte das stimmen?

Zeuge Mei[ßner]:

Ja.

Vors.:

Und haben Sie nun noch außer Glassplitter sonstige Splitter noch wahrgenommen?

Zeuge Mei[ßner]:

Na ja, praktisch Holz, weil das war so ein altes Haus, Holzrahmenkonstruktion.

Vors.:

Sonstige Blechteile oder irgendwas? Haben Sie da irgendwas wahrgenommen?

Zeuge Mei[ßner]:

Nein.

Vors.:

Weitere Fragen? Ich sehe beim Gericht nicht. Die Herren der [7906] Bundesanwaltschaft? Herr Bundesanwalt Holland.

OStA Ho[lland]:

Herr Zeuge, ich darf Ihnen mal vorhalten, daß Sie in Ihrer früheren Vernehmung oder in einer Ihrer früheren Vernehmungen davon gesprochen haben, daß Sie zum Nordausgang nun das Gebäude verlassen hätten.

Zeuge Mei[ßner]:

Na, das wäre ja praktisch links.

OStA Ho[lland]:

Ja ... Aus Ihrer Richtung natürlich rechts dann, und Richtung Baudrexslstraße auch rechts, wenn Sie die Baudrexslstraße im Rücken haben.

Zeuge Mei[ßner]:

Wenn ich die im Rücken habe, wäre das rechts, genau.

OStA Ho[lland]:

Frischt das irgendwie[hhh] Ihre Erinnerung auf, Herr Zeuge?

Zeuge Mei[ßner]:

Nein, tut mir leid, das ist zwar 4 Jahre her, aber verstehen Sie, damals das war, glaube ich, am Montag danach. Also Freitag ist’s passiert, am Montag danach bin ich natürlich verhört worden. Damals habe ich natürlich noch gewußt, wo ich da raus bin. Es war schließlich kurze Zeit ... Da habe ich das natürlich noch angeben können. Aber jetzt kann ich das beileibe nicht mehr sagen.

OStA Ho[lland]:

Danke.

Zeuge Mei[ßner]:

Ich kann bloß eines noch nebenbei sagen. Und zwar auch wenn mir[iii] - ob ich jetzt links oder rechts rausgegangen bin -, wir[jjj] sind immer jedesmal an dieser Reihe vorbeigegangen, also wo diese Fahrzeuge gestanden sind.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Die Herren Verteidiger? Keine Fragen.

Der Zeuge Meißner bleibt bis zur späteren Vereidigung im Sitzungssaal.

Der Zeuge Port erscheint um 14.25 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge Port macht folgende Angaben zur Person:

Siegwien Port,
31 Jahre alt,
Beamter,
Germering b. München,
[Anschrift].

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Port, wo waren Sie im Mai 72 beschäftigt.

[7907] Zeuge Po[rt]:

In der Landesbesoldungsstelle.

Vors.:

Haben Sie noch eine Erinnerung, daß es damals zu einem Sprengstoffanschlag, auf dem Parkplatz, der wohl auch mit der Landesbesoldungsstelle gehört, gekommen ist?

Zeuge Po[rt]:

Ja.

Vors.:

Bitte schildern Sie uns, was Sie im Zusammenhang damit erlebt und beobachtet haben.

Zeuge Po[rt]:

Die Erinnerung als solche ist natürlich 4 Jahre nachher ziemlich vage.

Vors.:

Das was Sie noch wissen.

Zeuge Po[rt]:

Ja, ich kann mich erinnern, es war Mitte Mai 1972 am Freitagnachmittag. Da hat mein damaliger Gruppenleiter eben die Tür geöffnet[kkk], hat gesagt, es wäre ein Bombenalarm im Landeskriminalamt. Und wir möchten doch die Zimmer räumen. Dann auf dem Weg nach unten hat es dann plötzlich geknallt, und dann sind uns also Glasscherben und Fensterkreuz und dergleichen dann nachgeflogen. Das war eigentlich meine ganze Erinnerung.

Vors.:

Nun zunächst mal die Uhrzeit. Können Sie die heute noch etwas festlegen?

Zeuge Po[rt]:

Das war, wenn ich mich recht erinnere, ca. 13.45 Uhr, 13.30 bis 13.45 Uhr.

Vors.:

Die bisherigen Auskünfte, die wir bekommen haben, liegen deutlich später, nach 14.00 Uhr.

Zeuge Po[rt]:

Ja, also ich glaube das deshalb: Ich kann mich erinnern, ich habe damals mit meiner Frau telefoniert, die aber, gegen 14.30 Uhr ihr Ladengeschäft wieder öffnen mußte. Und da hat sie also noch Zeit gehabt zum Telefonieren. Deshalb nehme ich also an, daß das ungefähr dreiviertelzwei war.

Vors.:

Müßte also jedenfalls vor 14.30 Uhr gewesen sein?

Zeuge Po[rt]:

Auf jeden Fall.

Vors.:

Welchen Weg haben Sie damals benützt, wenn Sie sich orientieren von der Baudrexslstraße aus, also daß Sie die Baudrexslstraße im Rücken haben. Sind Sie dann auf der rechten Seite des Gebäudes oder linken ...

Zeuge Po[rt]:

Auf der rechten Seite.

Vors.:

Das ist dort, wo die Einfahrt liegt, daneben dann nach rechts.

Zeuge Po[rt]:

Ja, das war links und rechts vom Haus[lll] ist eine Einfahrt. Und die damalige Einfahrt, die rechte Einfahrt war geschlossen.

Vors.:

Und Sie sind nicht mehr ins Freie gelangt, sondern Sie wurden von der Explosion im Gebäude überrascht?

[7908] Zeuge Po[rt]:

Im 1. Stock.

Vors.:

Können Sie ungefähr die Entfernung zu dem Platz angeben, der wahrscheinlich nachher sichtbar als möglicher Detonationsort erkannt werden konnte?

Zeuge Po[rt]:

Ich würde sagen, das waren vielleicht 40 oder 50 Meter.

Vors.:

Es ist hier eine Skizze, danach soll die Entfernung ungefähr 43 Meter betragen haben. Könnte das sein?

Zeuge Po[rt]:

Das ist möglich, ja.

Vors.:

Haben Sie schon vorher an diesem Tage einmal Gelegenheit gehabt, um diese Zeit herum, einen Blick auf den Parkplatz zu werfen, etwa wie die Reihen besetzt sind, mit Fahrzeugen?

Zeuge Po[rt]:

Ja, ich habe ja den Schreibtisch unmittelbar am Fenster, der zum Parkplatz runterging. Das Fenster, hat einen Blick der[mmm] zum Parkplatz runterging. Aber Möglichkeit hatte ich schon, aber ich kann mich, ehrlich gesagt, nicht erinnern.

Vors.:

Können Sie sich ganz allgemein erinnern, ob die Parkplätze voll besetzt gewesen sind? Insbesondere die Reihe, in der dann später nach der Beobachtung wohl, die Explosion hätte stattgefunden haben können?

Zeuge Po[rt]:

Die Parkplätze waren zu der Zeit allgemein ziemlich belegt, und auch die Reihe war ziemlich voll. Das hat man nachher dann gesehen, daß also die Autos sehr beschädigt waren, und zum großen Teil nicht mehr transportfähig waren, daß sie sich selbst bewegt haben.

Vors.:

Also konkrete Beobachtungen zu der Besetzung oder zum Wechsel beim Parken haben Sie nicht gemacht?

Zeuge Po[rt]:

Nein.

Vors.:

Weitere Fragen? Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Ma[ier]:

Sind Sie verletzt worden?

Zeuge Po[rt]:

Ja, aber nur ziemlich leicht mit Schnitten am Hals wenn ich mich recht erinnere, an der Hand, und am Ohr, glaube ich, war es noch.

Richter Ma[ier]:

Den Arzt haben Sie nicht aufgesucht?

Zeuge Po[rt]:

Nein.

Richter Ma[ier]:

Danke.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht. Auch die Herrn Verteidiger? Nicht.

Der Zeuge Port bleibt bis zur späteren Vereidigung im Sitzungssaal.

[7909] Zeuge Mei[ßner]:

Ich habe noch eine Frage und zwar von der Bundesanwaltschaft, da ist es darum gegangen, wo ich also das Gebäude verlassen habe. War damit gemeint mittags oder beim Bombenanschlag, nachmittags?

Vors.:

Gemeint war beim Bombenanschlag.

Zeuge Mei[ßner]:

Bombenanschlag. Also von der Baudrexslerstraße rechts hat es mich ja also in diesem Flügel erwischt, im Treppenhaus genau[nnn]. Also das kann ich schon sagen, also wann ich ...

Vors.:

Wir wollen mal nachher sehen, Herr Meißner, ob das nochmal der Ergänzung bedarf, was Sie gesagt haben. Ich werde die Frage stellen. Jetzt wollen wir zunächst Herrn Zuhr noch hören. Ich danke Ihnen für den Hinweis.

Der Zeuge Zuhr erscheint um 14.30 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge Zuhr macht folgende Angaben zur Person:

Richard Zuhr,
37 Jahre alt,
Vermessungshauptsekretär,
Freising.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Zuhr, wo haben Sie gearbeitet im Mai 72?

Zeuge Zu[hr]:

Ich war zu der Zeit zum Bayerischen Landesvermessungsamt abgeordnet, zur Automationsstelle.

Vors.:

Ist das in der Nähe der Landesbesoldungsstelle?

Zeuge Zu[hr]:

Ja, das war im Gebäude der Landesbesoldungsstelle.

Vors.:

Haben Sie damals Beobachtungen machen können zu dem Sprengstoffanschlag, der sich im Mai 72 dort ereignet hat?

Zeuge Zu[hr]:

Nein.

Vors.:

Keinerlei Beobachtungen?

Zeuge Zu[hr]:

Nein.

Vors.:

Wissen Sie noch davon, daß es damals zu einer Detonation gekommen ist? Auf dem Parkplatz unten?

Zeuge Zu[hr]:

Ja, das weiß ich.

Vors.:

Und haben Sie da überhaupt nichts beobachtet. Ich meine auch ...

Zeuge Zu[hr]:

Nein, ich habe nichts beobachtet.

Vors.:

Ja und Sie selbst, wurden Sie irgendwie betroffen davon?

[7910] Zeuge Zu[hr]:

Ja, ich war ca. 30 Meter entfernt in meinem Zimmer im Parterre, und wurde vom Luftdruck da weggeblasen. Das war alles. Und dann also vorher ist mir nichts aufgefallen.

Vors.:

Vorher nichts aufgefallen. Aber als es gekracht hatte, ist Ihnen das zumindest aufgefallen?

Zeuge Zu[hr]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie irgendwelche Verletzungen dabei erlitten?

Zeuge Zu[hr]:

Nein.

Vors.:

Sie sollen aber nach Ihren früheren Angaben, - das halte ich Ihnen aus Ordner 107, Blatt 162 vor[ooo] - eine Woche lang krankgeschrieben gewesen sein.

Zeuge Zu[hr]:

Ja, das schon.

Vors.:

Ja nun, wenn Sie sagen, ich war nicht verletzt.

Zeuge Zu[hr]:

Ja, es war ein leichter Schock, aber keine körperlichen Verletzungen.

Vors.:

Also nicht körperliche Verletzungen, sondern psychisch betroffen gewesen.

Zeuge Zu[hr]:

Ja.

Vors.:

Sie haben gerade erwähnt, es hat Sie zu Boden geworfen. Sind Sie nun vor Schreck umgefallen oder ist der Luftdruck so stark gewesen?

Zeuge Zu[hr]:

Das war der Luftdruck.

Vors.:

Sind irgendwelche Schäden in Ihrem Zimmer entstanden?

Zeuge Zu[hr]:

Ja, das Fenster war total kaputt. Und die Arbeiten, die am Tisch gelegen sind, durch die Glassplitter, ein[ppp] bißchen verletzt worden.

Vors.:

Haben Sie irgendwelche direkten Wirkungen verspürt, durch irgendwelche Splitter, die Sie getroffen hätte noch?

Zeuge Zu[hr]:

Nein, nichts.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Ma[ier]:

In welche Richtung ging Ihr Dienstzimmer, zur Baudrexslstraße oder zum Parkplatz?

Zeuge Zu[hr]:

Zum Parkplatz.

Richter Ma[ier]:

Danke.

Vors.:

Sonstige Fragen an Herrn Zuhr? Ich sehe allseits nicht.

Der Zeuge Zuhr bleibt bis zur später[qqq] erfolgenden Vereidigung im Sitzungssaal.

[7911] Der Zeuge Ronneburger erscheint um 14.34 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge Ronneburger macht folgende Angaben zur Person:

Rasso Ronneburger,
34 Jahre alt,
Regierungsamtmann,
8911 Unterdießen.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Wo haben Sie gearbeitet, Herr Ronneburger, im Jahre 72, im Mai 72?

Zeuge Ro[nneburger]:

Bei der Landesbesoldungsstelle München.

Vors.:

Haben Sie damals die, den Sprengstoffanschlag miterlebt?

Zeuge Ro[nneburger]:

Ja, ich habe ihn miterlebt.

Vors.:

Können Sie uns schildern, was Sie damals erlebt und beobachtet haben?

Zeuge Ro[nneburger]:

Wir wurden also verständigt, daß ein Sprengstoffanschlag bevorsteht, und haben daraufhin noch die Nachricht in einigen Zimmern weitergegeben, und dann das Gebäude durch den nordwestlichen Ausgang verlassen. Das war also das, was ich gemacht habe.

Vors.:

Und dann?

Zeuge Ro[nneburger]:

Und dann erfolgte die Detonation. Und ich lag am Boden, Rauchwolke, und nach einiger Zeit bin ich also wieder zu mir gekommen, - zunächst einmal [rrr] war ich irgendwie geschockt - und dann nach einiger Zeit bin ich wieder zu mir gekommen und aufgestanden. Und das war eigentlich alles, was dazu zu sagen wäre.

Vors.:

Zunächst mal die Uhrzeit. Können Sie sich noch erinnern, wann diese Meldung durchkam?

Zeuge Ro[nneburger]:

Genaue Uhrzeit kann ich mich nicht mehr erinnern. Das müßte so gegen halb drei gewesen sein. Es war am Nachmittag, also ich kann es nicht mehr genau sagen.

Vors.:

Sie haben gerade erwähnt, daß Sie durch den nordwestlichen Ausgang das Gebäude haben verlassen wollen. Ist das richtig, wenn wir annehmen, von der Baudrexsalstraße aus gesehen, [7912] daß das der rechte Flügel des Gebäudes ist?

Zeuge Ro[nneburger]:

Von der Baudrexselstraße aus ist es der rechte Flügel.

Vors.:

Und da wollten Sie hinten rum wieder nach rechts ...

Zeuge Ro[nneburger]:

... hinten rum.-.

Vors.:

... gehen, um zu dieser Einfahrt ...

Zeuge Ro[nneburger]:

Wieder nach rechts, zur Baudrexslstraße.

Vors.:

Und damit gelangen Sie ja eigentlich dann[sss] in den Bereich des Parkplatzes, wenn Sie rausgekommen wären? Oder rausgekommen sind?

Zeuge Ro[nneburger]:

Ja, wenn ich aus dem Gebäude rausgehe, komme ich direkt auf den Parkplatz und dann, wenn ich um die Ecke schwenke, dann entferne ich mich ja wieder vom Parkplatz.

Vors.:

Und wo waren Sie nun, standen ...

Zeuge Ro[nneburger]:

Unmittelbar an der Ecke des Gebäudes.

Vors.:

Welche Entfernung zu dem Platz, den man möglicherweise später auch als Laie als das Zentrum der Explosion hat erkennen können?

Zeuge Ro[nneburger]:

Ja, geschätzte 20 Meter, 25 Meter.

Vors.:

25 Meter. Wir haben hier eine Skizze, die zeigt die Entfernung zu dieser Ecke des Gebäudes, und unmittelbar davor zu Ihrem Standort, denn Sie selbst bezeichnen. Das wäre eine Entfernung von ungefähr 42 Metern. Könnte das auch stimmen?

Zeuge Ro[nneburger]:

Das könnte auch stimmen. Also ich bin im Schätzen nicht so gut.

Vors.:

Haben Sie irgendwelche Splitterwirkungen gesehen, daß also dort, wo Sie waren ...

Zeuge Ro[nneburger]:

Ich habe also kleine Verletzungen hinterm Ohr gehabt, ich weiß also heute schon gar nicht mehr, war es hinter dem linken Ohr oder war es hinterm rechten Ohr.

Vors.:

Also war es nichts Bedeutendes?

Zeuge Ro[nneburger]:

Es war nichts Bedeutendes. Es ist auch nicht behandelt worden.

Vors.:

Sie sind nicht zum Arzt gegangen?

Zeuge Ro[nneburger]:

Ich bin nicht zum Arzt gegangen, deswegen.

Vors.:

Und haben Sie sonstige Wirkungen der Detonation beobachtet? Etwa daß Trümmerstücke noch bis zu Ihrem Standplatz geflogen wären und dergleichen?

Zeuge Ro[nneburger]:

Direkt beobachtet nicht. Da war ich also nicht auf- [7913] nahmefähig in dem Moment.

Vors.:

Das war also offenbar so, daß Sie durch die Detonation selbst eben doch recht benommen waren.

Zeuge Ro[nneburger]:

Ja.

Vors.:

Sind weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht, doch Herr Bundesanwalt Holland.

OStA Ho[lland]:

Herr Zeuge, zunächst eine Frage. Sie haben eben von einer kleinen Verletzung hinter dem Ohr gesprochen. Sie wissen nicht mehr welche Kopfseite das war. Meine Frage nun, wissen Sie, wodurch die Verletzung verursacht worden ist?

Zeuge Ro[nneburger]:

Weiß ich nicht.

OStA Ho[lland]:

Ja, dann darf ich Ihnen mal vorhalten und zwar Vorhalt aus Sonderordner 109, Blatt 153 ... 173, da haben Sie bei der Polizei gesagt: „Ich wurde hinter dem linken Ohr von einem metallenen Gegenstand getroffen.“ Können Sie sich insoweit erinnern? Haben Sie den Gegenstand irgendwie mal gesehen oder hat Ihnen das der Arzt oder sonst irgendjemand gesagt.

Zeuge Ro[nneburger]:

Nein, wiegesagt, ich war also nicht in Behandlung beim Arzt. Ich habe angenommen wahrscheinlich bei der Aussage, daß das, nachdem ein Auto explodiert ist, ein metallener Gegenstand war. Deswegen vielleicht die zu weitgehende Aussage eines metallenen Gegenstandes.

OStA Ho[lland]:

Dann noch eine Anregung, Herr Vorsitzender. Könnte der Zeuge seinen Standort im Zeitpunkt der Detonation einmal auf der Skizze darlegen.

Dem Zeugen wird die Skizze aus Ordner 107, Blatt 89 mit der Bitte übergeben, er möge auf den Standplatz deuten.

Zeuge Ro[nneburger]:

An der Stelle.

Vors.:

Was ist da für eine Nummer eingetragen?

Zeuge Ro[nneburger]:

Nr. 3.

Vors.:

Die Nr. 3, das ist genau der Platz, der auch aufgrund seiner früheren Aussagen für ihn eingetragen ist. Die Nr. 3 verkörpert Sie hier. Danke. Also es ist direkt die Ecke auf der nördlichen Seite des Gebäudes?

Zeuge Ro[nneburger]:

Ja.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Herr Bundesanwalt Dr. Wunder.

BA Dr. Wu[nder]:

Herr Zeuge, eine Frage: Können Sie sich erinnern, ob in Ihrer Nähe damals die Zeugin, die Frau Nachtrieb, [7914] stand?

Zeuge Ro[nneburger]:

Daran kann ich mich erinnern. Die Frau Nachtrieb hat unmittelbar mit mir das Gebäude verlassen und zwar so, daß Sie also vor mir war.

BA Dr. Wu[nder]:

Die lief dann wohl auch etwas vor Ihnen, während der Detonation?

Zeuge Ro[nneburger]:

Das müßte sich so ergeben haben. Wo [ttt] sie im Zeitpunkt der Detonation war, daran kann ich mich nicht erinnern. Also sie hat vor mir das ist ja bloß ein Zeitraum von wenigen Sekunden sie hat vor mir das Gebäude verlassen, und ist vor mir[uuu], war dauernd vor mir, noch nach Verlassen des Gebäudes. Wo sie im Zeitpunkt der Detonation war, das kann ich nicht sagen.

BA Dr. Wu[nder]:

Danke.

Vors.:

Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Ma[ier]:

Herr Ronneburger, können Sie sich an Herrn Rottler erinnern?

Zeuge Ro[nneburger]:

An den Herrn Rottler kann ich mich erinnern. Der war Zimmerkollege zur damaligen Zeit.

Richter Ma[ier]:

War der auch auf dem Parkplatz zu dieser Zeit?

Zeuge Ro[nneburger]:

Das kann ich[vvv] nicht sagen.

Der Zeuge Ronneburger bleibt bis zur späteren erfolgenden Vereidigung im Sitzungssaal.

Der Zeuge Stempfle erscheint um 14.41 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge Stempfle macht folgende Angaben zur Person:

Eugen Stempfle,
[Tag].[Monat].41,
Regierungsamtmann,
Regensburg, [Anschrift].

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Wo haben Sie im Mai 72 gearbeitet?

Zeuge St[empfle]:

Bei der Bezirksfinanzdirektion München, und zwar Landesbesoldungsstelle.

Vors.:

Sie werden sich wahrscheinlich daran erinnern, daß es im Mai 72 dort mal zu einem Sprengstoffanschlag gekommen ist?

[7915] Zeuge St[empfle]:

Am 12. Mai, glaube ich.

Vors.:

Wenn Sie uns vielleicht schildern würden, was Sie an diesem Tag beobachtet und erlebt haben? Auch vielleicht getan haben, sagen wir mal von der beginnenden Mittagspause an.

Zeuge St[empfle]:

Nun, das war für mich ein ganz normaler Arbeitstag. Ich war mittags in der Kantine der OPD[www]. Nach der Mittagspause ging es auch ganz normal weiter. Im Laufe des Nachmittags, also nicht allzu lang nach der Mittagspause, bekam ich dann von der Geschäftsstelle den Anruf, daß im Landeskriminalamt eine Bombe explodieren soll, und zwar in ca. 10 Minuten. Ich sollte also auch die Nachbargruppe und die Leute, die zu meiner Gruppe gehörten, entsprechend verständigen, daß das Gebäude also[xxx] sofort zu räumen sei. Ich habe daraufhin meinem Vertreter Bescheid gesagt, der bei mir im Zimmer saß, dem Herrn Ahlinger, und habe dann meinen Mantel aus dem Schrank genommen, um zu demonstrieren, daß ich also selber gewillt und bereit bin, das Gebäude sofort zu verlassen. Und habe dann in der Nachbargruppe Bescheid gesagt, und meinen Leuten, die also auf drei Zimmer verteilt waren. Wir sind dann durch den vorderen Abgang vom Treppenhaus runtergegangen, und auf den Parkhof raus. Die meisten haben unmittelbar auf die Straße zu das Gelände verlassen. Ich bin allerdings dann noch auf den Parkhof gegangen, weil ich meinen Wagen noch herausfahren wollte. Und wie ich gerade bei meinem Wagen war und aufsperren wollte, ist dann die Explosion erfolgt. Dabei hat es mich dann leicht gegen das Fahrzeug gedrückt. Und ich habe mich dann unmittelbar gegen einen benachbarten VW gelehnt und dahinter geduckt, weil ich also einige dunkle Teile und Trümmer auf mich zufliegen sah. Ich bin dann etwas hin- und hergewandert, um nach Möglichkeit auszuweichen. Und nachdem eben dann kein Teileregen mehr um mich herum niederging, habe ich dann eben auch den Hof, zur[yyy] Baudrexslstraße hinzu verlassen.

Vors.:

Zunächst. Sie sagen, das war ein Tag wie jeder andere. Fahren Sie zur Mittagspause weg, im allgemeinen?

Zeuge St[empfle]:

Nein, zum Mittagsessen bin ich zu Fuß immer in die Kantine [zzz] der OPD, [aaaa] Oberpostdirektion an der Arnultstraße[bbbb] vorgegangen.

Vors.:

Könnte es sein, daß Sie an diesem Tage gegen 12.30 Uhr, dem [7916] Beginn der Mittagspause, wegfahren wollten mit Ihrem Fahrzeug, oder auch weggefahren sind?

Zeuge St[empfle]:

Nein, wollte ich nicht, hin ich auch nicht.

Vors.:

Hier heißt es in Bl.[cccc] 159 des Ordners 109: „Am 12.5. fuhr ich mit meinem Fahrzeug, das ich auf dem Parkplatz usw. geparkt hatte, weg. Es war etwa 12.30 Uhr.“ So haben Sie früher, ziemlich unmittelbar nach dem Geschehen mit wohl etwas frischerem Gedächtnis, angegeben. Könnte das zutreffen?

Zeuge Ste[mpfle]:

Das ist möglich, ich kann mich nicht daran erinnern, weil normalerweise habe ich das Fahrzeug während der Mittagspause nicht benutzt.

Vors.:

Deswegen frage ich ja, ob das an diesem Tage anders gewesen sein könnte. Auch wenn ich Ihnen das jetzt mitteile, daß Sie so früher angegeben haben, fällte es Ihnen nicht mehr ein?

Zeuge Ste[mpfle]:

Ich kann mich nicht daran erinnern, nein.

Vors.:

Können Sie sagen, daß Sie jedenfalls um 12.30 Uhr üblicherweise dort zum Mittagessen gegangen sind?

Zeuge Ste[mpfle]:

Ich bin üblicherweise gegangen. Nur bei schlechtem Wetter, wenn es geregnet hat oder so was, dann bin ich die Strecke mit dem Auto gefahren.

Vors.:

Wissen Sie, ob Sie an diesem Tag sich einen allgemeinen Eindruck verschafft haben, wie die Parkplätze belegt sind? Etwa auf dem Weg zum[dddd] Essen, daß man da sich mal umgesehen hat?

Zeuge Ste[mpfle]:

Mir ist nichts aufgefallen. Es war normal.

Vors.:

Durch welchen Ausgang sind Sie aus dem Gebäude gegangen, wenn man von der Baudrexslstraße aus das ansieht?

Zeuge Ste[mpfle]:

Durch den linken, der bei der ...

Vors.:

Durch den linken Ausgang, denn der Parkplatz befindet sich ja dann noch weiter nach links, auf dem Ihr Fahrzeug gestanden ist. Ist das richtig?

Zeuge Ste[mpfle]:

Ja.

Vors.:

Wieweit würden Sie die Entfernung zu der Stelle, die man möglicherweise auch als Laie, später als den mutmaßlichen Explosionsort erkannt hat, schätzen, im Augenblick der Explosion?

Zeuge Ste[mpfle]:

Vielleicht 30, 40 Meter.

Vors.:

Wir haben hier eine Einzeichnung auf einer Skizze, die gemacht wurde, nach Ihren früheren Angaben. Die Entfernung [7917] wurde hier mit ca. 50 Meter vermessen. Könnte das auch zutreffen?

Zeuge Ste[mpfle]:

Das könnte durchaus stimmen, so genau kann ich nicht schätzen.

Vors.:

Verletzungen haben Sie keine erlitten?

Zeuge Ste[mpfle]:

Nein, keine Verletzungen.

Vors.:

Nur eben, wie Sie sagen, Sie sind an einen anderen Wagen gedrückt worden.

Zeuge Ste[mpfle]:

Das war ein momentaner Schmerz in der Lunge und im Trommelfell, durch den Knall oder Explosionsdruck. Aber keinerlei ernstliche Verletzungen oder Verletzungen überhaupt, in dem Sinne.

Vors.:

Und nun haben Sie von einem Trümmerregen gesprochen. Haben Sie sich selbst dafür dann interessiert nachher, was da alles hergeflogen kam und wie das aussah?

Zeuge Ste[mpfle]:

Ja, ich habe halt nach dem Knall nach oben geschaut und dabei eben größere und langsam fliegendere Teile, wie ein Kotflügel von VW zum Beispiel deutlich ausmachen können. Die übrigen Teile habe ich nicht erkannt, eben nur als dunkle Trümmer so in meine Richtung fliegen sehen.

Vors.:

Ja und der Kotflügel, kam der etwa auch in Ihre Richtung geflogen?

Zeuge Ste[mpfle]:

Ein Kotflügel von einem VW, der segelte auch in die Richtung. Ist aber ca. 5 oder 10 Meter vor mir dann runter.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Ma[ier]:

Hinter was für einem Fahrzeug haben Sie Deckung gesucht?

Zeuge Ste[mpfle]:

Soweit ich mich erinnern kann, war das ein VW-Käfer, der neben meinem Fahrzeug stand.

Richter Ma[ier]:

War dieses Fahrzeug hinterher beschädigt?

Zeuge Ste[mpfle]:

Ja, der war beschädigt. Und zwar war auf alle Fälle die Scheibe durchschlagen. Die Heckscheibe, soweit ich mich erinnere, hatte ein größeres Loch aufgewiesen.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Herr Bundesanwalt Holland, bitte.

OStA Ho[lland]:

Herr Zeuge, Sie haben in einer früheren polizeilichen Vernehmung mal Angaben gemacht über die Ausmaße des Loches in der Scheibe des Fahrzeuges. Können Sie sich noch erinnern?

- Vorhalt aus Sonderordner 109, Blatt 172 -

[7918] Zeuge Ste[mpfle]:

Ja ich kann mich an die genaue Größe des Loches nicht erinnern. Soweit ich mich daran erinnere, war es vielleicht etwa handtellergroß.

OStA Ho[lland]:

Ja, das haben Sie damals auch gesagt. Danke.

Vors.:

Sonstige Fragen? Ich sehe nicht. Jetzt noch die Frage, Herr Meißner. Das, was Sie gerade erwähnt haben, dient das dazu, Ihre Aussage, Ihre Angabe richtigzustellen?

Zeuge Mei[ßner]:

Ja.

Der Zeuge Stempfle bleibt bis zur später erfolgenden Vereidigung im Sitzungssaal.

Der Zeuge Meißner nimmt wieder an dem Zeugentisch Platz.

Zeuge Mei[ßner]:

Und zwar geht es um die Zwischenfrage der Bundesanwaltschaft. Es geht doch darum, wann ich das Gebäude verlassen habe. Ich habe jetzt geglaubt, wie er mich gefragt hat, es geht um die Mittagspause. Also ich möchte das einmal richtigstellen: Wegen der Mittagspause, da wollte ich sagen, wir haben größtenteils immer das Gebäude verlassen, also links, wenn man es von der Baudrexlstraße aus sieht. Und ich habe auch gesagt, daß ich am Montag damals doch angegeben habe bei der polizeilichen Vernehmung, also wo ich da das Gebäude verlassen habe, also in der Mittagspause.

Vors.:

Uns interessiert nur, Herr Meißner, wo sind Sie im Augenblick der Explosion gewesen. Wo Sie üblicherweise herausgehen, ist für uns eigentlich allenfalls ein Anhaltspunkt für Ihre Aussage. Sind Sie im linken oder rechten Flügel, gesehen von der Baudrexlstraße, gewesen?

Zeuge Mei[ßner]:

Ja, bei der Explosion, das weiß ich sicher ... in den Herrn von der Bundesanwaltschaft habe ich also geglaubt, er meint natürlich Mittagspause ...

Vors.:

Bitte halten Sie an der Frage fest, jetzt, wo Sie im Augenblick der Explosion gewesen sind. Gibt es da was zu berichtigen an Ihrer vorherigen Aussage?

Zeuge Mei[ßner]:

Das war der rechte Ausgang, weil ich weiß ja schließlich, wo ich also die Splitter abbekommen habe.

Vors.:

Der rechte Ausgang, von der Baudrexlstraße aus gesehen?

Zeuge Mei[ßner]:

... aus gesehen, wenn ich die Baudrexlstraße im Rücken habe.

[7919] Vors.:

Das wäre also die Stelle, an der auch[eeee] zum Beispiel [ffff] Herr Ronneburger, Frau Nachtrieb usw. sich befunden haben, nach ihren Angaben.

Zeuge Mei[ßner]:

... wo jetzt der da raus ist. Ich kann es Ihnen mal zeigen.

Dem Zeugen wird die Skizze aus Ordner 107, Blatt 89 vorgelegt mit der Bitte, seinen Standort zu bezeichnen.

Zeuge Mei[ßner]:

Und zwar wo die Nr. 5 und 12 steht.

Vors.:

Jetzt wenn Sie mal schauen wollen, auf den linken Flügel, dort steht eine Nr. 11. Das sollen Sie sein, nach Ihren früheren Angaben.

Zeuge Mei[ßner]:

Ja, ich habe das da also verwechselt, da[gggg] die Frage. Ich habe geglaubt, der Herr von der Bundesanwaltschaft meint ...

Vors.:

Damals hat Sie die Bundesanwaltschaft noch nicht fragen können ...

Zeuge Mei[ßner]:

Ja, aber gerade die Zwischenfrage bei meiner Vernehmung da.

Vors.:

Ja und wo waren Sie nun im Augenblick der Explosion?

Zeuge Mei[ßner]:

Im Augenblick der Explosion, das ist klar, das war natürlich Nr. 5 und 12.

Vors.:

Bei Nr. 5 und 12 dieser Skizze[hhhh]. Also stimmt die eingetragene Nr. 11 in Ihrem Falle nicht, auf der linken Seite.

Zeuge Mei[ßner]:

Bei der Explosion nicht.

Vors.:

Danke. Sind in diesem Zusammenhang an den Herrn Zeugen weitere Fragen? Ich glaube nicht. Dann bitte ich sämtliche Zeugen, wenn keine Einwendungen erhoben werden - nein - vorzukommen. Wir wollen sie vereidigen.

Ende des Bandes 437.

[7920] Die Zeugen Nachtrieb, Meißner, Port, Zuhr, Ronneburger und Stempfle werden einzeln vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 14.53 Uhr entlassen.

Vors.:

Wir sind damit am Ende des heutigen Beweisprogrammes. Ich möchte noch auf folgendes hinweisen: Ich glaube, Herr Rechtsanwalt Schily, es war ein Beweisantrag von Ihnen - ich darf es noch geschwind zu Ende bringen - noch die Zeugen Pohl und Radzy auch zu laden. Sie sind geladen auf den 8.4., 9.00 Uhr. Herr Rechtsanwalt Pfaff?

RA Pf[aff]:

Die Verteidigung von Herrn Baader wird morgen einen dringenden Beweisantrag stellen, der etwa 45 Minuten in Anspruch nimmt. Bitte disponieren Sie entsprechend.

Vors.:

Ja. Ich würde also vorschlagen, daß wir dann, da ja die Zeugen von auswärts kommen, um das morgen gleich einzuregulieren, zunächst die Zeugen vernehmen können und anschließend erhalten Sie dann zu diesem Beweisantrag das Wort. Morgen fahren wir fort mit der Vernehmung um 9 Uhr mit den Zeugen Weinmann, Froschmeier, Schreiner, Wanzinger, Reisinger, Renzel, am Vormittag. Am Nachmittag sind es die Zeugen Moser, Dlohni und Schilbach. Und Herr Rechtsanwalt Pfaff, ich würde also darum bitten, es so einzurichten, daß wir in der Tat das Beweisprogramm, also die Zeugen möglichst vernehmen können. Wir können sie nicht lange warten lassen. Sie erhalten selbstverständlich zum Antrag das Wort morgen. Herr Rechtsanwalt Schily?

RA Schi[ily]:

Eine Frage. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich auch beantragt, Beiziehung, ich kann jetzt nicht mehr genau rekonstruieren, aber ich meine, Sie haben darüber auch noch nicht entschieden, über die Beiziehung dieser Akten, Vernehmungsprotokolle Sorenson. Dann waren es Weller und ... Ich hab es jetzt nicht genau im Gedächtnis. Sonst würde ich bitten, daß der Senat nochmal darüber Entschließung faßt, was aus diesem, es ist ja ein Beweisermittlungsantrag[13] praktisch. Und dann die Frage, ob der Senat bereits eine über den 8. April hinausreichende Terminsverfügung uns zur Verfügung stellen kann?

Vors.:

Nein, noch nicht, weil die liegt nicht endgültig fest. Es ist [7912] jetzt ein Beweisprogramm mal ins Auge gefaßt, das dann in Betracht kommt. Aber ich werde also rechtzeitig vor dieser Pause noch, an alle Beteiligten ...

RA Schi[ly]:

Es wäre natürlich angenehm, daß es nicht eine Woche vorher erst bekannt wird.

Vors.:

Ich will sehen, daß wir es möglichst rechtzeitig durchbringen. Ich darf noch darauf hinweisen: also die Beiziehung der Akten Sorenson wird natürlich weitgehend davon abhängen, ob Frau Sorenson als Zeugin für uns erreichbar wird.

RA Schi[ly]:

... nicht erreichbar ist. Dann stellt sich ja gerade die Frage, ob nicht die Beiziehung noch dringender erforderlich ist, um Erkenntnisse daraus zu gewinnen und dann vielleicht auch andere Beweismittel, die sich vielleicht aus der Vernehmung ergeben dann. Also ... zu benutzen.

Vors.:

Ich darf also versichern, keiner der Anträge, auch keine der Anregungen, die bisher an den Senat gerichtet worden sind, - da sind zum Teil Anträge, die weit früher liegen - sind etwa aus dem Gesichtsfeld des Senats geraten. Wir werden über all diese Anträge entscheiden. Wir setzen morgen um 9 Uhr fort.

Ende der Sitzung um 14.56 Uhr

Ende von Band 428


[1] Ulrike Meinhof wurde am 86. Verhandlungstag wegen ordnungswidrigen Benehmens nach § 177 GVG i.V.m. § 231b Abs. 1 StPO für die Dauer von einem Monat von der Hauptverhandlung ausgeschlossen (S. 7739 des Protokolls der Hauptverhandlung, 86. Verhandlungstag). Die anderen Angeklagten hätten an der Hauptverhandlung teilnehmen können. Die Strafprozessordnung sieht grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht der Angeklagten vor (§ 231 Abs. 1 StPO). Dass es den Angeklagten in diesem Verfahren freigestellt war, die Hauptverhandlung zu verlassen, ergab sich aus der Annahme der vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit, die nach § 231a StPO grundsätzlich die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten ermöglicht (s. hierzu den Beschluss des 2. Strafsenats, abgedruckt in Anlage 1 zum Protokoll vom 30. September 1975, S. 3124 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung, 40. Verhandlungstag), sowie der Vorgabe des BGH, den Angeklagten dürfe ihre Anwesenheit nicht untersagt werden (BGH, Beschl. v. 22.10.1975 - Az.: 1 StE 1/74 - StB 60-63/75, BGHSt 26, S. 228, 234).

[2] Die Beiordnung ist möglich in den Fällen der notwendigen Verteidigung, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers oder einer Verteidigerin gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 141 StPO a.F.; seit dem 13.12.2019 [Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019, BGBl. I, S. 2128] ist die Bestellung in manchen Fällen von einem Antrag des/der Beschuldigten abhängig, § 141 Abs. 1 StPO). Die notwendige Verteidigung ergab sich in diesem Verfahren daraus, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht stattfand (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO) und dem Vorwurf eines Verbrechens (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; ein Verbrechen liegt vor bei einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, § 1 Abs. 1 StGB a.F.; heute: § 12 Abs. 1 StGB), sowie der Inhaftierung der Beschuldigten für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten (§ 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO a.F.; heute ist die zeitliche Vorgabe entfallen). Ob auch Hochschullehrer/innen als Pflichtverteidiger/innen beigeordnet werden konnten, ging aus dem Wortlaut des § 142 Abs. 1 StPO a.F. nicht eindeutig hervor („Der zu bestellende Verteidiger wird durch den Vorsitzenden des Gerichts möglichst aus der Zahl der bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen Rechtsanwälte ausgewählt“). Nach einer Änderung des Wortlauts durch das 2. Opferrechtsreformgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2280) war unstreitig auch die Bestellung von Hochschullehrer/innen zulässig (so auch die Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 16/12098, S. 21). Nach erneuter Änderung des § 142 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl. I, S. 2128) ist die Bestellung von Hochschullehrer/innen nunmehr nach § 142 Abs. 5 StPO bei Benennung durch den/die Beschuldigte/n zulässig, nicht jedoch nach § 142 Abs. 6 StPO bei eigener Auswahlentscheidung durch das Gericht (Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 142 Rn. 58).

[3] § 57 StPO a.F. schrieb für die Belehrung von Zeug/innen vor: „Vor der Vernehmung sind Zeugen zur Wahrheit zu Ermahnen und darauf hinzuweisen, daß sie ihre Aussage zu beeidigen haben, wenn keine im Gesetz bestimmte oder zugelassene Ausnahme vorliegt. Hierbei sind sie über die Bedeutung des Eides, die Möglichkeit der Wahl zwischen dem Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung sowie über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage zu belehren.“ Im Unterschied dazu ist die Vereidigung von Zeug/innen heute nur noch die Ausnahme (§ 59 StPO).

[4] Zu den Besonderheiten dieses Verfahrens gehörte es, dass sich die Prozessbeteiligten darauf einigten, ein gerichtliches Wortprotokoll als Arbeitsgrundlage anzufertigen (s. dazu S. 4 des Protokolls der Hauptverhandlung, 1. Verhandlungstag). Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein sog. Ergebnisprotokoll, in welchem der Gang und die wesentlichen Ergebnisse der Hauptverhandlung sowie die wesentlichen Förmlichkeiten festgehalten werden (§§ 272, 273 StPO). Die wörtliche Protokollierung ist nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO nur dann vorgesehen, wenn es auf die Feststellung des Wortlauts einer Aussage oder Äußerung ankommt. Nach der damaligen Rechtsprechung bedurfte die Tonbandaufnahme in der Hauptverhandlung stets der Zustimmung der Beteiligten (BGH, Urt. v. 4.2.1964 - Az.: 1 StR 510/63, NJW 1964, S. 602 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 6.5.1992 - Az.: 2 Ws 128/92, NStZ 1992, S. 339). Heute wird die gerichtliche Tonbandaufnahme z.T. auch ohne Zustimmung der Beteiligten für zulässig erachtet (Kulhanek, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 3/2, 1. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 35; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 169 GVG Rn. 13).

[5] Landes- und Bundesbeamt/innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet bezüglich aller Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind. Aussagen vor Gericht hierüber sind nur nach und im Umfang der Genehmigung durch den jeweiligen Dienstherrn gestattet (heute geregelt in § 37 Abs. 1 und 3 BeamtStG für Landesbeamt/innen und in § 67 Abs. 1 und 3 BBG für Bundesbeamt/innen; für den Stand 1975 galten für Landesbeamt/innen noch Landesgesetze, die sich allerdings an § 39 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1.7.1957 orientieren mussten; für Bundesbeamt/innen galt § 61 BBG a.F.). § 54 Abs. 1 StPO stellt sicher, dass die Verschwiegenheitspflicht auch im Falle einer Vernehmung als Zeug/in in einem Strafprozess fortbesteht.

[6] Anlage 1 zum Protokoll vom 16. März 1976: Aussagegenehmigung für KOK Pfaffenberger.

[7] Anlage 2 zum Protokoll vom 16. März 1976: Aussagegenehmigung für KOK Kalny.

[8] Anlage 3 zum Protokoll vom 16. Marz 1976: Aussagegenehmigung für Reg. Sekr. Soult.

[9] § 250 StPO enthält den Grundsatz der persönlichen Vernehmung. Nach § 250 Satz 2 StPO darf die Vernehmung einer Person über Tatsachen, die sie wahrgenommen hat, nicht durch die Verlesung einer früheren Vernehmung oder einer schriftlichen Erklärung ersetzt werden. Die §§ 251 ff. StPO enthalten aber enge Ausnahmen von diesem Grundsatz. § 256 StPO benennt bestimmte Arten verlesbarer Erklärungen, darunter die „ein Zeugnis oder Gutachten enthaltenden Erklärungen öffentlicher Behörden“ (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1. Var. StPO a.F.; heute: § 256 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StPO).

[10] Für Personen unter 16 Jahren sah § 60 Nr. 1 StPO a.F. ein absolutes Vereidigungsverbot vor (heute: für Personen unter 18 Jahren).

[11] Die Inaugenscheinnahme gehört zu den zulässigen Beweismitteln im sog. Strengbeweisverfahren, welches zum Beweis von Tatsachen Anwendung findet, die die Straf- und Schuldfrage betreffen, d.h. den Tathergang, die Schuld des Täters/der Täterin sowie die Höhe der Strafe. Sie erfolgt durch eine unmittelbare sinnliche Wahrnehmung. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, ist diese nicht auf die Wahrnehmung durch Sehen beschränkt, sondern umfasst mit den Wahrnehmungen durch Hören, Riechen, Schmecken und Fühlen auch alle anderen Sinneswahrnehmungen (BGH, Urt. v. 28.9.1962 - Az.: 4 StR 301/62, BGHSt 18, S. 51, 53).

[12] Die Anlagen sind nicht im Aktenbestand enthalten.

[13] Ein Beweisantrag erfordert grundsätzlich die hinreichende Konkretisierung sowohl der zu beweisenden Tatsache, als auch des Beweismittels (früher bereits ständige Rechtsprechung, s. etwa BGH, Urt. v. 23.1.1951 - Az.: 1 StR 37/50, BGHSt 1, S. 29, 31; BGH, Urt. v. 7.5.1954 - Az.: 2 StR 27/54, BGHSt 6, S. 128, 129; BGH, Urt. v. 12.8.1960 - Az.: 4 StR 48/60, NJW 1960, S. 2156, 2157; heute definiert in § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO). Ein Beweisermittlungsantrag liegt hingegen vor, wenn entweder die Beweistatsache oder das Beweismittel nicht hinreichend konkretisiert ist. Die Unterscheidung ist deshalb von Bedeutung, da § 244 Abs. 3-6 StPO begrenzte und abschließende Ablehnungsgründe für Beweisanträge enthält. Liegt keiner dieser Ablehnungsgründe vor, ist dem Beweisantrag zu entsprechen. Beweisermittlungsanträge berücksichtigt das Gericht hingegen nur nach § 244 Abs. 2 StPO im Rahmen seiner allgemeinen Aufklärungspflicht, die Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags ist nicht auf die Gründe des § 244 Abs. 3-6 StPO beschränkt.


[a] Maschinell eingefügt: für

[b] Handschriftlich ersetzt: Text unleserlich durch NS.

[c] Maschinell durchgestrichen: eben

[d] Maschinell durchgestrichen: das

[e] Handschriftlich eingefügt: dann

[f] Maschinell eingefügt: Jahre alt

[g] Maschinell durchgestrichen: nicht

[h] Handschriftlich durchgestrichen: daß

[i] Maschinell eingefügt: die Liste

[j] Maschinell eingefügt: in

[k] Maschinell durchgestrichen: mitbekommen haben?

[l] Maschinell durchgestrichen: Schadens

[m] Maschinell eingefügt: und

[n] Maschinell eingefügt: Meter

[o] Maschinell durchgestrichen: haben wir

[p] Handschriftlich durchgestrichen: -wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

[q] Maschinell durchgestrichen: so-

[r] Maschinell eingefügt: Johann D[...]

[s] Maschinell durchgestrichen: Einwände

[t] Handschriftlich ersetzt: des durch eines

[u] Maschinell durchgestrichen: Lückenlo

[v] Maschinell ersetzt: des durch dieses

[w] Maschinell eingefügt: können

[x] Handschriftlich durchgestrichen: Zgin.We.: V.

[y] Maschinell eingefügt: 8081

[z] Maschinell ersetzt: war es durch was

[aa] Maschinell ersetzt: und durch um

[bb] Handschriftlich durchgestrichen: das

[cc] Maschinell eingefügt: haben

[dd] Maschinell ersetzt: anwesend durch mehr anwesend

[ee] Maschinell eingefügt: und

[ff] Maschinell ersetzt: daß durch als

[gg] Maschinell eingefügt: denn

[hh] Maschinell eingefügt: doch

[ii] Maschinell eingefügt: 2 bis ...

[jj] Maschinell eingefügt: am Knie war ...

[kk] Maschinell ersetzt: ... durch ich selber war also

[ll] Handschriftlich ergänzt: Beobachtungen

[mm] Handschriftlich ersetzt: wenn die durch welcher

[nn] Maschinell eingefügt: das könnte

[oo] Maschinell eingefügt: der neben mir gerade gesessen ist.

[pp] Maschinell ersetzt: um durch wieder um

[qq] Maschinell eingefügt: ja nur ...

[rr] Handschriftlich durchgestrichen: das

[ss] Maschinell durchgestrichen: Der Zeuge Meißner erscheint um 14.15 im Sitzungsaal.

[tt] Maschinell ersetzt: damals durch dann also

[uu] Handschriftlich eingefügt: da

[vv] Maschinell eingefügt: dann

[ww] Handschriftlich durchgestrichen: eine

[xx] Maschinell eingefügt: vielleicht

[yy] Maschinell eingefügt: in den

[zz] Maschinell ersetzt: bald durch voll

[aaa] Maschinell durchgestrichen: in der

[bbb] Handschriftlich ersetzt: Sie durch sich

[ccc] Handschriftlich eingefügt: da

[ddd] Handschriftlich eingefügt: ob ...

[eee] Maschinell eingefügt: damals

[fff] Handschriftlich eingefügt: die

[ggg] Handschriftlich eingefügt: aus

[hhh] Maschinell ersetzt: eben durch irgendwie

[iii] Maschinell ersetzt: hier durch mir

[jjj] Maschinell eingefügt wir

[kkk] Maschinell ersetzt: ... durch eben die Tür geöffnet

[lll] Maschinell eingefügt: vom Haus

[mmm] Maschinell ersetzt: das durch hat einen Blick der

[nnn] Maschinell eingefügt: genau

[ooo] Handschriftlich eingefügt: vor

[ppp] Maschinell eingefügt: ein

[qqq] Maschinell durchgestrichen: späteren

[rrr] Handschriftlich durchgestrichen: dann

[sss] Maschinell eingefügt: dann

[ttt] Maschinell durchgestrichen: es

[uuu] Maschinell eingefügt: mir

[vvv] Maschinell ersetzt: nicht durch ich

[www] Handschriftlich ersetzt: OFD durch OPD

[xxx] Maschinell eingefügt: also

[yyy] Maschinell eingefügt: zur

[zzz] Maschinell durchgestrichen: V.:

[aaaa] Maschinell durchgestrichen: an der

[bbbb] Maschinell ersetzt: ... durch Arnultstraße

[cccc] Handschriftlich eingefügt: Bl.

[dddd] Handschriftlich ergänzt: zum

[eeee] Maschinell eingefügt: auch

[ffff] Maschinell durchgestrichen: auch

[gggg] Maschinell eingefügt: da

[hhhh] Maschinell eingefügt: dieser Skizze.